Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Entsorgungslogistik 2
3 Rechtliche Grundlagen 3
3.1 EG-Umweltpolitik 3
3.2 Nationale Gesetze und Verordnungen……………………………….4
3.2.1 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz 4
3.2.2 Verpackungsverordnung 6 Verpackungsverordnung…………………………………........6
4 Kreislaufwirtschaft 8
4.1 Erfassung Sammlung Transport und Umschlag 9
4.2 Das Duale System Deutschland (DSD) 11
4.3 Gebührensysteme 12
4.4 Recycling Behandlung und Beseitigung 15
5 Umweltmanagement 16
6 Ausblick 19
Literaturverzeichnis…………………………………………………….......20
II
Abbildungsverzeichnis
Abb 3 1 Zielhierarchie des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 6
Abb 4 1 Der STULB-Prozeß 9
Abb 5 1 Umweltmanagement nach EG-Öko-Audit 17
III
1 Einleitung
Die Bedeutung der Entsorgung hat in den letzten Jahren in den Unternehmen stark zugenommen. Durch die Verknappung der Ressourcen bei gleichzeitiger Abnahme der Ressourcenqualität sind die Marktteilnehmer mit ökologischen Problemen konfrontiert
worden. 1 Hinzu kommt eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber Umweltproblemen, verbunden mit einem Wertewandel in der Gesellschaft zugunsten ökologischer Verantwortung. Gleichzeitig erfährt der Wettbewerb eine Verschärfung in Form von Gesetzesänderungen. Die erweiterte Produktverantwortung für den Hersteller bzw. Verteiler im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
führt zu einer Internalisierung der Umwelt- und Entsorgungskosten. 2 Verändertes Kundenverhalten und veränderte Kundenanforderungen, z.B. infolge der Einführung des Pflichtpfands auf Einwegverpackungen im Rahmen der Verpackungsverordnung, zwingen den Unternehmer, sich an die Gegebenheiten anzupassen, wenn er seine Wettbewerbsposition nicht verlieren will. Die frühzeitige Entwicklung vo n ganzheitlichen Entsorgungskonzepten kann zum einen einer Gesetzesverschärfung vorbeugen und zum anderen Wettbewerbsvorteile gegenüber den Konkurrenten
erzielen. 3 Durch die kostenoptimale Gestaltung von Entsorgungslogistiknetzwerken kann zusätzlich dem Kreislaufprinzip Rechnung getragen werden. Die Umsetzung wird durch neuere Technologien wie E-Logistics unterstützt, wodurch auch eine bessere Kundenintegration und eine vertiefte Kunden-Hersteller-Beziehung erreicht werden
kann. 4
Diese Arbeit stellt zunächst die Aufgaben, Objekte und Ziele der Entsorgungslogistik vor und grenzt sie von der Beschaffungs-, Produktions- und Distributionslogistik ab (Kapitel 2). Anschließend werden die rechtlichen Grundlagen in Form von europäischen und nationalen Gesetzen und Verordnungen dargestellt (Kapitel 3). Die funktionalen Aspekte der Entsorgungslogistik werden im Rahmen der Kreislaufwirtschaft betrachtet (Kapitel 4). Abschließend wird auf die Möglichkeit der Umweltverantwortung durch den Aufbau von Umweltmanagementsystemen eingegangen (Kapitel 5).
1 Vgl. Schulte 1999, S.415
2 Vgl. Wildemann 1996, S.15
3 Vgl. Baumgarten 2001, S.28
4 Vgl. Straube 2001, S.187
- 1 -
2 Entsorgungslogistik
Unter Entsorgung versteht man alle planenden und ausführenden Tätigkeiten, die sich auf die Verwendung, Verwertung und geordneten Beseitigung der Entsorgungsobjekte
beziehen. 5 Der gesamte Entsorgungsprozess beinhaltet neben den oben schon erwähnten Aufgaben noch Aufbereitungsprozesse wie die Trennung und Umwandlung von Reststoffen und die eigentlichen entsorgungslogistischen Prozesse wie Lagerung,
Transport, Umschlag, Sammlung, Sortierung, Verpackung und Auftragsabwicklung. 6 Die Ziele der Entsorgungslogistik sind sowohl ökonomischer als auch ökologischer Natur. Die ökonomischen Ziele sind die Minimierung der Logistikkosten und die
Verbesserung des Serviceniveaus in Bezug auf Entsorgungszeit, Termintreue und einer
anforderungsgerechten Abnahme der Rückstände. 7 Dadurch wird auch eine
Verbesserung des Corporate Identity angestrebt. 8 Die ökologischen Ziele setzen sich zusammen aus der Schonung der natürlichen Ressourcen, der Reduzierung der Emissione n im Rahmen entsorgungslogistischer Prozesse und einer Erhöhung der
Entsorgungsquote. 9 Der Aufgabenbereich der Entsorgungslogistik wurde schon durch die am
Entsorgungsprozess beteiligten Tätigkeiten dargestellt. Zusammengefasst besteht die
Aufgabe in der raum- zeitlichen Transformation von Rückständen. 10 Unter Rückständen versteht man den Teil des betrieblichen Outputs, der bei den jeweiligen Prozessen
zwangsläufig anfällt und keinen Sachzielbezug aufweist. 11 Der Objektbereich wird bestimmt durch die Zielprodukte als Output im Bereich der
Produktion, Distribution und Konsumtion und den dabei anfallenden Rückständen. Diese gliedern sich nach ihrer Wiedereinsetzbarkeit in Abfälle und Wertstoffe. Die Abfälle untergliedern sich bezüglich ihres Aggregatzustandes in feste, pastöse und
flüssige Stoffe. 12 Zu den Rückständen in der Produktion zählen zum Beispiel nicht mehr verwendete Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, aussortierte Potentialfaktoren und
unerwünschte Kuppelprodukte. Im Rahmen der Distribution zählen dazu Transport- und
5 Vgl. Schulte 1999, S.415
6 Vgl. Schulte 1999, S.416 7 Vgl. Pfohl 2000, S.237 8 Vgl. Wildemann 1997, S.53 9 Vgl. Pfohl 2000, S.237 10 Vgl. Pfohl 2000, S.234 11 Vgl. Stölzle 1993, S.165 12 Vgl. Pfohl 2000, S. 235
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Umverpackungen oder Retouren. Konsumrückstände fallen dagegen beim Güterverzehr
an. 13 Die Entsorgungslogistik grenzt sich von den anderen logistischen Subsystemen durch
mehrere Kriterien ab. Dies ist zunächst einmal der Objektbereich. Während sich die Beschaffungs-, Produktions- und Distributionslogistik auf Versorgungsgüter konzentriert, beschäftigt sich die Entsorgungslogistik mit den bei Produktions-,
Distributions- und Konsumtionsprozessen anfallenden Rückständen. Ein weiteres Abgrenzungskriterium ist die Flussrichtung der Objekte. Die Rückstandsflüsse laufen in
umgekehrter Ric htung wie die Material- und Produktströme der Versorgungslogistik. Der letzte Unterschied liegt im Zielbezug. Die Entsorgungslogistik orientiert sich dabei sowohl an ökonomischen als auch an ökologischen Zielen, während in der
Versorgungslogistik die Ökologie in der Befolgung von Umweltschutzzielen Beachtung
findet. 14
Die Aufgaben und ökologischen Zielsetzungen der Entsorgungslogistik werden durch
gesetzliche Bestimmungen vorgegeben. Insbesondere die Prioritätenreihenfolge der Rückstandsbehandlung lässt sich an der Gesetzgebung festmachen. Das folgende Kapitel beschäftigt sich somit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen.
3 Rechtliche Grundlagen
Im Bereich der Abfallwirtschaft sind sowohl nationale als auch europäische
Vorschriften zu beachten. Die Bundesrepublik Deutschland ist als EG-Mitglied verpflichtet, Rechtsverordnungen der Europäischen Gemeinschaft als unmittelbar geltendes Recht zu akzeptieren und EG-Richtlinien innerhalb fester Fristen (i.a. zwei
Jahre) in nationales Recht umzusetzen. 15 Aufgrund dieser Hierarchie wird zunächst die EG-Umweltpolitik vorgestellt und anschließend die nationalen Gesetze und
Verordnungen. 16
13 Vgl. Schulte 1999, S.420
14 Vgl. Stölzle 1993, S.199
15 Vgl. Jansen/Berken/Kötter 1998, S.3
16 Für einen Überblick über die Hierarchie des Abfallrecht siehe z.B. Jansen/Berken/Kötter 1998, S.4
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3.1 EG-Umweltpolitik
Auf europäischer Ebene wird durch den Vertag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) die Umweltpolitik auf Gemeinschaftsebene festgelegt. Die Zielsetzung lautet Erhaltung und Schutz der Umwelt, Verbesserung der Umweltqualität, Schutz der menschlichen Gesundheit und eine umsichtige und
rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen. Zur Durchführung sind das Vorsorge- und das Verursacherprinzip installiert. Das Vorsorgeprinzip soll bereits der
Entstehung von Umweltbelastungen durch Bestimmungen vorbeugen. Das Verursacherprinzip basiert auf dem Gedanken, dass derjenige für entstandene
Umweltschäden aufkommt, der sie verursacht hat. 17 Im Vertrag von Maastricht wurde
noch zusätzlich das Subsidiaritätsprinzip eingeführt. 18 Es besagt, dass die Regelungen soweit wie möglich auf unteren Entscheidungsebenen getroffen werden und die
Gemeinschaft nur dann tätig wird, wenn die umweltpolitischen Ziele auf
Gemeinschaftsebene besser erreicht werden können als auf nationaler Ebene. 19 Den Mitgliedsstaaten bleibt es offen, strengere Maßnahmen zu beschließen, sofern sie nicht
dem Vertrag zuwider laufen und keine Handelsbarrieren aufbauen. 20 Zu den vielfältig erlassenen Richtlinien zählen die EG-Abfall-Rahmenrichtlinie
75/442/EWG und die auf sie bezogene Änderungsrichtlinie 91/156/EWG. Sie liefert eine einheitliche Grundlage bezüglich des Abfallbegriffs, von Beseitigungstechniken
und Verwertungsverfahren. Des Weiteren wird die eindeutige Reihenfolge
„Abfallvermeidung vor Abfallverwertung vor Abfallbeseitigung“ erkennbar. 21 Wie oben schon erwähnt, wird die Ausgestaltung der Richtlinie den einzelnen Mitgliedsstaaten
überlassen.
3.2 Nationale Gesetze und Verordnungen
Auf nationaler Ebene hat seit dem 7. Oktober 1996 das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (Krw-/AbfG) das bisherige Abfallgesetz als Mittelpunkt des Abfallrechts abgelöst. Dieses Gesetz, das im Folgenden betrachtet wird, wird durch eine Reihe von
17 Vgl. Jansen/Berken/Kötter 1998, S.6
18 Vgl. Bilitewski/Härdtle/Marek 2000, S.10
19 Vgl. Löwe 2000, S.15
20 Vgl. Jansen/Berken/Kötter 1998, S.7
21 Vgl. Jansen/Berken/Kötter 1998, S.9
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Michael Gierth, 2004, Ökologische Trends in der Entsorgungslogistik, Munich, GRIN Publishing GmbH
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