I
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG. 1
2. TRANSFERRESTRIKTIONEN IM EUROPÄISCHEN PROFIFUßBALL 2
2.1. Historische Entwicklung des Transferrechts 2
2.2. Theoretisches Modell zum Vergleich der verschiedenen Transfersysteme 3
2.2.1. Modellannahmen 4
2.2.2. Transferverhandlungen während der Spielerkarriere 6
2.2.3. Vertragsverhandlungen zu Beginn der Spielerkarriere 8
2.2.3.1. Gleichgewichtige Vertragslänge. 8
2.2.3.2. Gleichgewichtiger Spielerlohn 10
2.2.4. Trade-Off zwischen Heterogenität und Moral-Hazard. 11
2.3. Empirische Analyse 13
2.3.1. Beschreibung der Daten 13
2.3.2. Test der Theoretischen Ergebnisse 14
2.3.3. Bemerkungen. 17
2.4. Zusammenfassung und Ausblick 18
3. VERMARKTUNG DER TV-RECHTE IM EUROPÄISCHEN PROFIFUßBALL. 21
3.1. Einzel- vs. Zentralvermarktung - Aktueller Hintergrund 21
3.2. Theoretisches Modell zum Vergleich der Vermarktungsstrategien 22
3.2.1. Modellannahmen 22
3.2.2. Teaminvestitionen im Gleichgewicht. 25
3.2.2.1. Einzelvermarktung. 25
3.2.2.2. Zentralvermarktung 26
3.2.3. Wohlfahrtsanalyse 29
3.2.3.1. Wohlfahrtsniveau bei Einzel- und Zentralvermarktung 29
3.2.3.2. Eine Liga mit zwei Teams 30
3.2.3.3. Große Ligen. 32
3.2.4. Erweiterungen des Modells 33
3.2.4.1. Teamspezifische Einnahmequellen 33
3.2.4.2. Weitere Aspekte 35
3.3. Zusammenfassung und Ausblick 37
4. SCHLUSSBEMERKUNGEN. 39
Anhang A: Beweise. 41
Anhang B: Abbildungen 52
Anhang C: Tabellen 58
Literaturverzeichnis 67
II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: „Der Ablauf der Ereignisse“
Abbildung 2: „Der Transferverhandlungsprozess“
Abbildung 3: „Verteilung der Vertragsdauern“
Abbildung 4: „Schätzfunktion Transfersummen“
Abbildung 5: „Schätzfunktion Spielergehälter“
Abbildung 6: „Schätzfunktion Spielerleistung“
Abbildung 7: „Debütanten unter 21 in der Fußball-Bundesliga in den letzten zehn Jahren“
Abbildung 8: „Die Entwicklung der TV-Einnahmen in der Fußball-Bundesliga“
Abbildung 9: „Die optimale Investition als Funktion der Skalenerträge“
Abbildung 10: „Die optimale Einnahmenverteilung θ als Funktion von z“
Abbildung 11: „Der Grenzbereich für die Dominanz von Einzelvermarktung“
III
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: „Vergleich der ‚Einspruchssummen’ in den verschiedenen Systemen“ .............58
Tabelle 2: „Zusammensetzung des ‚Kick-Index’“ ...............................................................58
Tabelle 3: „Ermittelte Werte für abhängige Variablen“.......................................................59
Tabelle 4: „Unabhängige Variablen“ ...................................................................................59
Tabelle 5: „Einfluss der Restvertragsdauer und des Transfersystems auf die Ablösesummen
(Test von Behauptung 1)“.....................................................................................................60
Tabelle 6: „Einfluss der Restvertragsdauer und des Transfersystems auf den Lohn im neuen
Club (Test von Behauptung 1)“............................................................................................61
Tabelle 7: „Einfluss des Transfersystems auf die Vertragslänge (Test von Behauptung 2)“
..............................................................................................................................................62
Tabelle 8: „Einfluss der Vertragsdauer und des Transfersystems auf das Jahresgehalt (Test
von Behauptung 3)“..............................................................................................................63
Tabelle 9: „Einfluss der Restvertragsdauer und des Transfersystems auf die Spielerleistung
(Test von Behauptung 4)“.....................................................................................................64
Tabelle 10: „Anteil der TV-Einnahmen an den gesamten Einnahmen in vier europäischen
Top-Ligen“ ...........................................................................................................................65
Tabelle 11: „Verkaufsstrategien der TV-Rechte in den fünf großen europäischen Ligen“ .65
Tabelle 12: „Verteilungsschlüssel in den drei Ligen mit Zentralvermarktung“...................66
Tabelle 13: „First-to-last-Ratio”...........................................................................................66
Tabelle 14: „Grad der Einnahmenteilung ( ) θ für verschiedene Werte von a p und a w “ .......66
1
1. Einleitung
Die ökonomische Bedeutung des europäischen Profifußballs hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Clubs handeln nicht länger als Vereine im eigentlichen Sinne, sondern als moderne Dienstleistungsunternehmen, die das Produkt „Profifußball“ als Gemeinschaftsgut anbieten und vermarkten. Steigende Kommerzialisierung, steigende Umsätze 1 gepaart mit hohem öffentlichen Interesse, machen den europäischen Profifußball für eine ökonomische Analyse interessant. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich auf zwei zentrale Themen. Da es in den letzten Jahren zu dramatischen Veränderungen im Transferrecht gekommen ist und dadurch nachhaltige Konsequenzen für Spieler und Vereine entstanden sind, bezieht sich der erste Teil der Arbeit auf den Einfluss von Veränderungen der gesetzlichen Transferrestriktionen auf ökonomische Variablen wie Spielergehälter und Transferzahlungen und vergleicht auf Grundlage eines Modells von Feess, Mühlheusser und Frick aus dem Jahr 2004 die verschiedenen Wirkungen der in den letzten 10 Jahren gültigen Transfersysteme auf diese Variablen. Feess, Mühlheusser und Frick stellen erstmals ein brauchbares theoretisches Modell vor, welches die Auswirkungen eines Transfersystemwechsels beleuchtet und gleichzeitig die theoretischen Erkenntnisse anhand eines großen Datensatzes stützt 2 . Nach einer kurzen Einleitung, welche die historische Entwicklung des Transferrechts beschreibt, wird dieses Modell vorgestellt und der Einfluss von Transferrestriktionen auf Transfersummen, Spielerverträge, Spielergehälter und Spielerleistungen theoretisch untersucht. Diese theoretischen Ergebnisse werden im Anschluss empirisch geprüft. Abschließend wird neben einer Zusammenfassung und der Diskussion der Ergebnisse ein kurzer Ausblick gegeben.
Im zweiten Teil der Arbeit folgt eine Analyse von Vermarktungsstrategien der Fernsehübertragungsrechte im europäischen Profifußball. Die Einnahmen aus der Vermarktung der TV-Rechte sind in den letzten Jahren um ein vielfaches angestiegen und bilden zudem für viele Vereine und Ligen die höchste Einnahmenquelle. Daher wird auf Grundlage eines Modells von Falconieri, Palomino und Sákovics aus dem Jahre 2003 geprüft, wann eine zentrale Vermarktung der TV-Rechte, im Vergleich zu einer Einzelvermarktung der Rechte, wohlfahrtsverbessernd, bzw. wohlfahrtsverschlechternd wirkt. Zunächst wird im Zusammenhang mit der Vermarktung der Fernsehrechte die aktuelle Situation in den europäischen Top-Ligen 3 dargestellt. Im Anschluss daran wird das Modell zum Vergleich der beiden Strategien vorgestellt.
1 In der Saison 2001/2002 lag der Umsatz der europäischen Erstligavereine bei 7,1 Mrd. Euro. Vgl. : Deloitte/
Touche (2003), S.11.
2 Dieser Datensatz stammt aus der deutschen Fußball-Bundesliga aus einem Zeitraum (1994-2001), in dem ver-
schiedene Systeme gültig waren. Vgl. Feess/ Mühlheusser/ Frick (2004), S. 1.
3 Die europäischen Top-Ligen sind in Deutschland, England, Spanien, Italien und Frankreich beheimatet. Vgl.
Deloitte/ Touche (2003), S.9.
2
Zunächst werden die gleichgewichtigen Investitionsniveaus der Teams hergeleitet. Im Rahmen einer Wohlfahrtsanalyse werden die beiden Vermarktungsstrategien im Anschluss daran miteinander verglichen. In einer darauf folgenden Erweiterung des Modells werden schließlich teamspezifische Einnahmequellen ausführlich, sowie einige weitere Aspekte kurz analysiert. Zum Abschluss des Kapitels werden die Ergebnisse zusammengefasst, diskutiert und es wird ein kurzer Ausblick gegeben.
Die Arbeit endet mit Schlussbemerkungen, die klar machen, dass der vorgegebene Rahmen einer Diplomarbeit nicht ausreicht, um dieses Thema inhaltlich voll auszuschöpfen.
2. Transferrestriktionen im Europäischen Profifußball
Im letzten Jahrzehnt gab es einschneidende Veränderungen im europäischen Transferrecht. Innerhalb dieses Zeitraums waren drei verschiedene Systeme gültig, welche verschiedene Wirkungen auf ökonomische Bezugsgrößen, wie Spielerverträge und Transfersummen hatten. Diese Einflüsse werden, nachdem die in den letzten Jahren gültigen Transfersysteme vorgestellt wurden, in einem Modell theoretisch untersucht und empirisch getestet.
2.1. Historische Entwicklung des Transferrechts
Der 15. Dezember 1995 gilt als historisches Datum für den europäischen Profifußball, denn an diesem Tag urteilte der Europäische Gerichtshof, aufgrund einer Klage des belgischen Fußballprofis Jean-Marc Bosman, dass das bis dahin gültige Transfersystem gegen Artikel 39 des EG-Vertrages verstoße, da es die Freizügigkeit und die Mobilität von Berufsfußballern einschränke 4 .
Bis zu diesem Urteil waren bei einem Vereinswechsel frei verhandelbare Ablöseforderungen grundsätzlich zulässig und zwar unabhängig von der Vertragssituation. Die Transferzahlungen für Spieler mit ausgelaufenen Verträgen wurden im Zweifelsfall von den nationalen Verbänden festgelegt und stiegen (sanken) in der Stärke des neuen (alten) Clubs, während ein Spieler mit laufendem Vertrag nur mit Einverständnis seines Clubs wechseln konnte 5 . Ziel dieser Regelung war eine Umverteilung der Einkommen innerhalb einer Liga, um die Ausge- 4 Courtof Justice of the European Communities, Case C-415/93.
5 Der Verein konnte einen Wechsel vermeiden, indem er z. B. die geforderte Ablöse in astronomische Höhen
rangierte, oder die von potentiellen neuen Vereinen gebotene Ablöse stets als zu niedrig erklärte. Vgl. Feess/
Mühlheusser (2003a), S.1; Feess/ Mühlheusser (2002), S.222.
3
glichenheit der Liga zu gewährleisten. Zudem versprachen sich die Verbände davon zusätzliche Anreize zur Förderung junger Talente 6 .
Mit dem Bosman-Urteil von 1995 fielen bei einem Spielerwechsel innerhalb der Europäischen Union (EU) die Transferzahlungen für Spieler, deren Verträge ausgelaufen waren ersatzlos weg, während die Situation für Spieler mit laufenden Verträgen unverändert blieb 7 . Trotzdem sorgten in der Folgezeit stark angestiegene Spielergehälter und Transfersummen für öffentliche Diskussionen 8 . Der EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärte im Jahr 2001, auch aufgrund dieser Entwicklung, das gültige Transfersystem, insbesondere die Ablösezahlungen für nichtig. Seiner Ansicht nach schränken Transferzahlungen, durch ihre mobilitätshemmende Wirkung, die Freizügigkeit der Sportler ein und stehen darüber hinaus in keinem rationalen Verhältnis zu den tatsächlichen Ausbildungskosten 9 . Nach heftigen Protesten von Seiten der nationalen Fußballverbände kam es zu einem Kompromiss zwischen der EU-Kommission, dem Weltfußballverband „Fédération Internationale de Football Association“ (FIFA) und dem europäischen Kontinentalverband „Union Européenne de Football Association“ (UEFA), so dass die FIFA am 01.09.2001 ein modifiziertes Reglement zum Transfer von Fußballspielern vorlegte 10 . Nach diesem neuen Reglement wird die maximale Vertragsdauer auf fünf Jahre beschränkt. Ablöseforderungen für Spieler mit laufendem Vertrag sind weiterhin zulässig und frei verhandelbar. Allerdings setzt ein Schiedsgericht im Zweifelsfalle eine Ablösesumme fest, die sich aus einer Strafe für den Vertragsbruch des Spielers 11 und einer Ausbildungsentschädigung für den abgebenden Verein zusammensetzt. Einem Spieler ist es jetzt möglich, trotz laufendem Vertrag und ohne Einwilligung seines Clubs den Verein zu wechseln 12 .
2.2. Theoretisches Modell zum Vergleich der verschiedenen Transfersysteme
In dem folgenden Modell sollen die Wirkungen der drei Systeme auf bedeutende ökonomische Entscheidungsvariablen untersucht werden. Dabei wird das System, welches bis zu dem Bosman-Urteil Gültigkeit hatte mit P , das Bosman-System mit B und das Monti-System mit M gekennzeichnet. Das vorgestellte Modell von Feess, Mühlheusser und Frick (2004) baut auf zwei weitere Arbeiten von Feess und Mühlheusser aus dem Jahre 2003 auf, die wiederum
6 Vgl. Feess/ Mühlheusser (2003a), S.1.
7 Zudem wurde die bis dahin gültige Beschränkung für die Beschäftigung von Spielern aus dem EU-Ausland
aufgehoben. Dies wird in dem folgenden Modell nicht berücksichtigt.
8 Die Spielergehälter in den europäischen Top-Ligen haben sich im Zeitraum von 1995-2002 vervierfacht, die
Transferausgaben haben sich zwischen 1997 und 2002 verdoppelt. Vgl. Deloitte/ Touche (2003), S. 14 ; 18.
9 Vgl. Feess/ Mühlheusser (2002), S.224-225.
10 Vgl. FIFA-Reglement bezüglich Status & Transfer von Spielern.
11 Diese richtet sich unter anderem nach Alter und Gehalt des Spielers, sowie der verbleibenden Vertragslaufzeit.
12 Für Verträge, die vor dem 01. September 2001 geschlossen wurden, gilt weiterhin das alte Transferrecht.
4
an ein Modell von Burguet, Caminal und Matutes (2000) angelehnt sind. In einem zweistufigen Modell wird zunächst ein Vertrag zwischen einem Spieler und einem Verein geschlossen, wobei die Produktivität des Spielers ex ante bekannt ist. In der zweiten Stufe kommt es zu Neuverhandlungen, in denen der Spieler simultan mit potentiellen Vereinen (darunter auch der, mit dem er auf Stufe eins den Vertrag geschlossen hat) verhandelt 13 .
2.2.1. Modellannahmen
In dem Modell interagieren drei Akteure. Ein Spieler , p der in einem Club i seine Karriere
beginnt und im Laufe seiner Karriere zu einem neuen Club n wechselt, falls sich ein Wechsel − verhandelt der Spieler mit Club i über einen für alle drei Akteure lohnt. Zum Zeitpunkt 1
Vertrag, der Vertragsdauer (T ) und Spielergehalt (W ) enthält. Mit der Annahme effizienter Verhandlungen und symmetrischer Information, maximiert dieser Vertrag den gemeinsamen Überschuss von Club i und dem Spieler. Die Spielerleistung ( e ), gemessen pro Zeiteinheit, e ) und der Vertragslänge T abhängig, wobei die Leistung ist vom Potential des Spielers ( 0
mit dem Potential steigt und mit der Vertragslänge sinkt. Formal ausgedrückt ergibt sich folgende Annahme:
Dass die Leistung des Spielers mit seinem Potential steigt ist offensichtlich, dass sie in der Vertragslänge sinkt, liegt an einer möglichen Leistungszurückhaltung aufgrund von Moral-Hazard 14 . Zur Vereinfachung soll ( ) gelten 15 . Die Spielerleistung ist zu- 2 − = 2 1 , T e T e e
0 0
gleich die Produktivität (monetärer Überschuss), die der Spieler in dem Verein erzielt. − geschlossenen Vertrages seine Zum Zeitpunkt 0 beginnt der Spieler auf der Basis, des in 1
( ) ( ) ∈ ∈ Karriere bei Club . i Mit Wahrscheinlichkeit tritt zum Zeitpunkt ein Schock 1 , 0 g 1 , 0 t
auf, der das Leistungsniveau des Spielers bei einem Wechsel zu einem neuen Club (Club n ) γ γ max > = ( auf 1 ) pro Zeiteinheit erhöht. Dies bedeutet, dass bei Auftreten des Schocks e e
0
ein Wechsel, unabhängig vom Ausgangsvertrag zwischen Club i und dem Spieler, zu Stande
13 In diesem Modell wird auch auf die Frage eingegangen, warum es überhaupt zu Transferentschädigungen im
Profi-Sport kommt. Der Grund dafür wird darin gesehen, dass es sich bei Profi-Sportlern um „visible worker“
handelt, d. h. um Arbeitnehmer, deren Leistung öffentlich bekannt ist. Vgl. Burguet/ Caminal/ Matutes (2000), S.
1154-1158; 1162-1165.
14 Auf das Moral-Hazard-Problem wird in Abschnitt 2.2.4. genauer eingegangen.
15 Die aktuelle Leistung e ist also für alle > kleiner als das Potential . 0 T e
0
5
kommt, da jeder Akteur von einem Wechsel profitiert 16 . max ist genauso wie 0 e ex ante allen e
Beteiligten bekannt, so dass die einzige Unsicherheit darin liegt, ob der Schock eintritt oder nicht 17 . Tritt der Schock nicht ein, bleibt der Spieler bis zu seinem Karriereende zum Zeitpunkt 1 mit der Produktivität ( )
e , pro Zeiteinheit bei seinem alten Club (Club i ). Abbil- T e
0
dung 1 18 fasst den Ablauf der Ereignisse zusammen.
Für den Fall von Transferverhandlungen durch das Auftreten eines Schocks sollen die drei Transfersysteme zunächst formal beschrieben werden.
( )
lN lV l = = M B P l r r r , , , , ist durch zwei gesetzlich vorge- Definition1: Ein Transfersystem
schriebene Ablösesummen („Einspruchssummen“) pro Zeiteinheit charakterisiert, die Club i 19 = akzeptieren muss, wenn der Spieler zum Zeitpunkt t unter der Vertragssituation , N V c zu Club n wechseln will.
Die „Einspruchssummen“ bilden eine obere Grenze für die Ablöseforderungen von Club i und legen fest, bis zu welchem Betrag der Club „Einspruch“ gegen einen Wechsel einlegen kann. Sie können sich von den tatsächlich gezahlten Ablösesummen durchaus unterscheiden. Bei einem Wechsel nach ausgelaufenem Vertrag in den Systemen B und M ist keine Trans- MN BN = ferzahlung erforderlich, es gilt 0 , r r . Bei noch laufenden Verträgen gibt es in den
BV PV ∞ = Systemen P und B keine Summe, die Club i akzeptieren muss, es gilt r r , . F ü r MV PN ∞ < < r r , 0 die beiden übrigen Fälle gilt . Club i kann den Transfer nicht verhindern,
da eine obere Grenze festgelegt ist, er bekommt aber auf jeden Fall eine Ablösezahlung. Die „Einspruchssummen“ von Club i in den verschiedenen Systemen sind in Tabelle 1 20 übersichtlich zusammengefasst. Eine Transferzahlung bei laufendem Vertrag ist in jedem System − lN lV > stets größer, als bei bereits ausgelaufenen Verträgen. Es gilt immer , wobei diese 0 r r
Differenz in B am größten ist.
Das Modell wird nun mittels Rückwärtsinduktion gelöst. Bevor der Vertrag zwischen Club i und dem Spieler zu Beginn der Spielerkarriere betrachtet wird, werden die Transferverhandlungen während der Spielerkarriere zum Zeitpunkt t untersucht.
16 Nach der Logik des Coase-Theorems stimmen alle Parteien (Club , i Club n und der Spieler p ) einem Wechsel
zu, wenn dieser zu einer Pareto-Verbesserung führt. Vgl. Feess/ Mühlheusser (2002), S. 226.
17 Der Fall asymmetrischer Spielerleistung kann in der Analyse vernachlässigt werden, da die Spielerleistung in
der Regel recht gut zu beobachten ist. Vgl. Feess/ Mühlheusser (2002), S.228.
18 Siehe Anhang B.
19 Die Indices V und N stehen hier für einen noch laufenden bzw. ausgelaufenen Vertrag.
20 Siehe Anhang C.
6
2.2.2. Transferverhandlungen während der Spielerkarriere
Ein Spieler möchte im Falle eines Schocks, zum Zeitpunkt t zu Club n wechseln und beginnt simultan mit beiden Clubs zu verhandeln 21 . In diesen Transferverhandlungen wird der monetäre Überschuss ( ) 0 t γ − 1 e , der durch den Produktivitätsgewinn des Spielers in dem neuen
Club n erreicht wird, unter den drei Akteuren aufgeteilt. Die Höhe dieser gemeinsamen Auszahlungen hängt vom Potential des Spielers 0 e , die Verteilung dagegen vom Transfersystem
r
ab. Die Auszahlungen pro Zeiteinheit aus den Transferverhandlungen werden daher für
jeden Akteur
j
als Funktion von
c
= = (Club i , Spieler p , Club n ), M B P l , , (Transfersystem) und N V c , (Vertragssituation).
Anstatt den 3-Parteien-Neuverhandlungsprozess explizit zu modellieren, werden zur Vereinfachung die folgenden Annahmen für die Auszahlungen aus den Transferverhandlungen getroffen:
( ) ( ) 0 ( )
Die Auszahlung für Club i steigt schwach mit c r , d.h. er gewinnt in den Verhandlungen
durch eine höhere Ablöse- bzw. „Einspruchssumme“. Im Gegenzug dazu sinken die Auszahlungen für Club n und den Spieler schwach mit einer höheren Ablöse, da die Höhe der Auszahlung aus den Transferverhandlungen unverändert bleibt 22 . Club n profitiert in den Transferverhandlungen von einem höheren Spielerpotential 0 e , wobei
dieser Vorteil aber wieder mit c r sinkt. Da die Höhe der gesamten Auszahlung aus den e steigt, steigt natürlich auch der Überschuss von Club n . Durch Transferverhandlungen mit 0
eine Erhöhung der Ablösesumme geht allerdings der prozentuale Anteil von Club n am gesamten Überschuss durch einen Transfer zurück, so dass er hierdurch einen Nachteil hat. Da jedes System durch lV r und lN r genau spezifiziert ist, wird zur Vereinfachung der
( )
( ) α α lc lc Schreibweise anstatt r e , , e benutzt. Außerdem genügt es den Zeitraum
j 0 0 j
[ ]
∈ T = oder zu betrachten, da es keinen Unterschied macht, ob die Vertragslänge 1 , 0 T t
21 Vgl. Burguet/ Caminal/ Matutes (2000), S. 1161-1162.
22 Die Beziehung ist nur schwach, da es keinen Unterschied macht, ob Club i für einen mittelmäßigen Spieler
200 Mio. Euro oder 300 Mio. Euro verlangt. Ein Transfer würde in beiden Fällen nicht zustande kommen.
7
T < ist, denn in beiden Fällen wäre der Spieler bei Auftreten des Schocks vertragslos, so t dass nur lN r betrachtet werden müsste. Der gesamte Transferverhandlungsprozess wird in α Abbildung 2 23 übersichtlich illustriert. Da bisher mit lc e nur die Auszahlungen pro Zeit- 0 j
einheit betrachtet wurden, müssen diese aufsummiert werden, um die gesamte Auszahlung für den jeweiligen Akteur j aus den Transferverhandlungen als Funktion vom Potential 0 e , dem
r und der verbleibenden Vertragslaufzeit R zu erhalten 24 : Transfersystem c
( )
( ) ( ) ( ) α α π lN lV l − − + ⋅ = = 1 , , e t R e R r R e , mit n p i j , , . (1)
0 0 0 j j j
Der erste Teil von Gleichung (1) beschreibt die Auszahlungen für die Periode, in welcher der Spieler einen gültigen Vertrag hat, während der zweite Teil für die Periode steht, in welcher der Spielervertrag ausgelaufen ist. Für die einzelnen Akteure bedeutet Gleichung (1) konkret:
( ) ( ) π π ⋅ ⋅ ist die tatsächlich gezahlte Transfersumme (Club i ), ist der Lohn des Spielers
i p
( ) π ⋅ im neuen Club n (Spieler p ), ist schließlich der Rest des durch den Wechsel entstan- n
denen Überschuss ( ) 0 t γ − 1 e (Club n ).
Behauptung 1 folgt unmittelbar aus Annahme 2 und den Eintragungen in Tabelle 1. Mit Punkt i) wird deutlich, dass die Auszahlung aus den Transferverhandlungen für Club i unabhängig vom Transfersystem mit der verbleibenden Vertragsdauer steigt, bzw. für den Spieler und Club n sinkt. Annahme 2, Teil i) zeigt, dass die Auszahlungen für Club i mit c r steigen. Da α α > und daraus wiederum Teil i) der Behauptung 25 . Die lN lV lN lV r − immer r gilt, folgt
i i
23 Siehe Anhang B.
24 R − = wird aufgrund der sich anschließenden empirischen Analyse eingeführt. Vgl. Abschnitt 3.2.. t T
25 Die Begründung verläuft analog für den Spieler und Club . n
8
Punkte ii) und iii) lassen erkennen, dass der Club i sowohl im System , P bei Spielern ohne Vertrag, als auch im System , M bei Spielern mit gültigem Vertrag, schwach durch eine Erhöhung der Ablösesumme profitiert, während der Spieler und Club n dadurch schwach schlechter gestellt werden. Dies folgt direkt aus Annahme 2, Teil i). Aus dem vierten Teil von Behauptung 1 geht hervor, dass der Einfluss der verbleibenden Vertragslänge auf die Trans-ferverhandlungsauszahlungen unter System B am größten ist, was daran liegt, dass die Be- lN lV r − ziehung r in B am höchsten ist.
2.2.3. Vertragsverhandlungen zu Beginn der Spielerkarriere
Im Weiteren werden nun die Vertragsverhandlungen zwischen Club i und dem Spieler zu Beginn der Spielerkarriere analysiert. Der Vertrag enthält, wie bereits erwähnt, die Vertragsdauer T und den Spielerlohn W und maximiert aufgrund der in Abschnitt 2.2.1. gemachten Annahmen den gemeinsamen monetären Überschuss von Club i und dem Spieler. Zunächst wird die gleichgewichtige Vertragslänge im Ausgangsvertrag zwischen dem Spieler und Club i betrachtet und anschließend der gleichgewichtige Spielerlohn.
2.2.3.1. Gleichgewichtige Vertragslänge
Der zu maximierende gemeinsame Überschuss von Club i und dem Spieler ist eine vom Po- e ,der Vertragslänge T und dem Transfersystem l tential 0 r abhängige Funktion:
[ ] ( ) ( ) ( )( )
= ( ) ( ) + ( ) ( ) α α max max l lN lV − − + − − + − − T e e t g T e te , ) 1 )( 1 ( , . r T e JS , , e T e e t T g 1
0 0 0 0 n n
Bis zum Zeitpunkt t spielt der Spieler mit Produktivität e für Club . i Tritt der Schock nicht − bei Club . − ein (mit WS g 1 ), bleibt der Spieler auch die restliche Zeit ) 1 ( t i Tritt der
Schock ein (mit WS g ), wechselt der Spieler zu Club . n Der gemeinsame Überschuss von
Club i und dem Spieler aus den Transferverhandlungen ist der gesamte Überschuss aus den α ). Das gilt für Transferverhandlungen ohne den Anteil von Club n an diesem Überschuss ( lc
n
die Zeit, in welcher der Spieler einen gültigen Vertrag bei Club i besitzt ( ) T − und für den t
Zeitraum, in dem sein Vertrag bereits ausgelaufen ist ( ) − . T 1 für ( ) 2 e − ⋅ Zur weiteren Berechnung der gleichgewichtigen Vertragslänge wird 2 1 T e
0
eingesetzt und anschließend ausgeklammert:
9
l , , r T e JS
0
Die optimale Vertragslänge l T ergibt sich durch die Maximierung von Gleichung (2). Die Bedingung erster Ordnung lautet:
[ ] 0 ( ) ( )
( ) ( ) ( ) ( ) α α . 26 max max lN lV = − − − + − − − BEO: 1 1 e e e e g T t g
0 0 n n
Das Auflösen nach T bringt die optimale Vertragslänge:
[ ]
M P B > Behauptung 2: i) T T T , ;
Aus Aspekt i) von Behauptung 2 geht hervor, dass die optimale Vertragslänge in System B am größten ist, während eine Rangierung von P T und M T nicht möglich ist. Dies ergibt sich ( ) ( ) α α . l lV lN − T wird umso direkt aus Gleichung (3), genauer gesagt aus der Beziehung e e
0 0 n n
größer, je höher diese Differenz ist, die den Gewinn von Club n aus den Transferverhandlungen bei laufendem Spielervertrag vom Gewinn bei ausgelaufenem Spielervertrag abzieht ) 27 und bei V N lN lV ∞ = = r − ). Diese Beziehung ist im Bosman-System am größten ( r r , 0 r (
einem Vergleich der Systeme P und M nicht eindeutig.
Der Spieler und Club i stehen einem Trade-Off gegenüber, wenn die optimale Vertragslänge l T gewählt wird. Zum einen haben der Spieler und Club i Anreize ineffizient lange Verträge abzuschließen, um die Auszahlungen von Club n aus den Transferverhandlungen zu verringern und somit die eigenen Gesamtauszahlungen zu erhöhen. Zum anderen beinhalten lange Verträge die Gefahr einer Leistungszurückhaltung durch Moral-Hazard 28 . Der Moral-Hazard-
() ( ) 0
26 Die Bedingung zweiter Ordnung lautet: . Die Lösung ist ein Maximum. < − − − 1 1 t g
27 Vgl. Tabelle 1 in Anhang C.
28 Auf das Moral-Hazard-Problem wird in Abschnitt 2.2.4. genauer eingegangen.
10
Effekt ist unabhängig vom Transfersystem (Annahme 1, ii)), der positive Effekt längerer Verträge für Club i und den Spieler dagegen ist systemabhängig, da er von der Differenz der Transferverhandlungsauszahlungen für Club n bei einem noch gültigen und einem ausgelau-
fenen Vertrag abhängt. Da diese Differenz in System
B
am größten ist, folgt daraus, dass im Bosman-System längere Verträge geschlossen werden.
Im zweiten Teil der Behauptung 2 wird die These aufgestellt, dass unabhängig vom System, Spieler mit höherem Potential längere Verträge abschließen (Selektionseffekt). Die Ableitung e unter Berücksichtigung der Beziehung ( ) ( ) ( ) α α lV lN − = von Gleichung (3) nach 0 e e e h
0 0 0 n n l
lautet:
Aus der Tatsache, dass die Auszahlung für Club n aus den Transferverhandlungen mit 0 e
steigt (Annahme 2, Teil ii) folgt, dass ( ) 0 ′ e lN lV r > 0 > r h ist, wenn gilt, was in allen drei Systemen der Fall ist.
2.2.3.2. Gleichgewichtiger Spielerlohn
Nachdem die optimale Vertragslänge hergeleitet wurde, bleibt die Frage offen, wie der gemeinsame Überschuss von Club i und dem Spieler, der durch die Produktivität des Spielers erzielt wird, unter beiden Akteuren aufgeteilt wird. Dies geschieht über den Spielerlohn . W
[ ] ( ) ( ) ( ) ( ) ( )
( ) ( ) α α lN l lV l l l − + − + − − = Π 1 1 1 , , e T e t T g W t g r T e ist der gesamte Pay-Off
0 0 0 p p p
aus der Spielerkarriere, vorrausgesetzt dass die gleichgewichtige Vertragslänge l T gewählt
wurde. Der Spieler bekommt solange er für Club i spielt den Lohn . W Dies ist bis zum Zeit- − nurdann, wenn der Schock nicht eintritt (mit ) 1 ( t punkt t sicher der Fall und im Zeitraum − g 1 ). Bei Auftreten des Schocks (mit WS g ) bekommt der Spieler seine Auszahlung WS ( ) π 29 ⋅ aus den Transferverhandlungen .
p
Wie oben bereits erwähnt, soll der gemeinsame Überschuss von Club i und dem Spieler unter beiden Akteuren aufgeteilt werden. Der Anteil des Spielers am gemeinsamen Überschuss wird mit β bezeichnet. Dieses β kann von Spieler zu Spieler variieren und stellt in gewis-
sem Maße seine Verhandlungsmacht dar. Es kann z. B. durch den Wettbewerb um den Spieler < β < oder die Verhandlungseigenschaften des Spielers beeinflusst werden. Ingesamt gilt 1 0 .
29 Vgl. Abschnitt 2.2.3.1..
11
( )
Um den gleichgewichtigen Lohn
W
samen Überschuss mit dem gesamten Pay-Off des Spielers gleichgesetzt.
[ ] ( ) ( ) ( ) ( ) ( )
Beweis: Siehe Anhang A.
Teil i) von Behauptung 3 zeigt, dass eine höhere optimale Vertragsdauer unabhängig vom Transfersystem zu einem höheren Lohn führt. Behauptung 2, Teil ii) verdeutlicht, dass die e > , was ˆ e e des Spielers steigt. Gibt es nun ein optimale Vertragslänge mit dem Potential 0
0 0
( ) ( )
( ) ( ) ( ) ( ) l l l l > > ˆ ˆ ˆ bedeutet, muss daraus folgen, gleichzeitig e T e T , , e T e JS e T e JS
0 0 0 0 0 0
ˆ denn Spieler und Club i könnten dieselbe Vertragslänge für 0 e wählen, was trotzdem e und 0
( ) ( )
( ) ( ) l l > ˆ zu führen würde. Da der Spielerlohn W in JS steigt folgt Teil , , e T e JS e T e JS
0 0 0 0
i) von Behauptung 3 30 .
Teil ii) der Behauptung 3 macht deutlich, dass dieser Einfluss in System B am größten ist. Da der negative Einfluss von T auf die Auszahlungen von Club n in den Transferverhandlungen unter System B am größten ist, muss der Einfluss von T auf JS , und somit auch auf W , im Bosman-System ebenfalls am größten sein muss 31 .
2.2.4. Trade-Off zwischen Heterogenität und Moral-Hazard
In diesem Abschnitt wird ein wichtiges Thema der Vertragstheorie untersucht: Der Trade-Off zwischen Heterogenität und Moral-Hazard. In diesem speziellen Fall bedeutet dies eine genaue Betrachtung der Beziehung zwischen der gleichgewichtigen Vertragslänge l T und der
e in Abhängigkeit des gültigen Transfersystems. ( )
aktuellen Spielerleistung l l l ist die T e e ,
0
30 Der höhere Lohn kompensiert die finanziellen Einbußen des Spielers, die sich für ihn durch längere Vertrags-
laufzeiten in den Transferverhandlungen ergeben.
31 Das gilt nur, wenn die optimale Vertragslänge l T gewählt wurde. Für jede andere Vertragslänge kann der
Moral-Hazard-Effekt den Transferverhandlungseffekt dominieren und somit JS (und damit auch W ) mindern.
Arbeit zitieren:
Christoph Lindenberg, 2004, Ökonomische Analyse des europäischen Profifußballs, München, GRIN Verlag GmbH
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