Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
Die Entstehung von Gesellschaften 3
Die Leistungsfähigkeit negativer Sanktionen 6
1. Unterstellung 7
2. Unterstellung 8
3. Unterstellung 11
Resumée 13
Literaturverzeichnis 14
Einleitung
In der Soziologie gibt es diverse Untersuchungen über den Sinn der Strafe,
die auf einen Normbruch folgt. Oftmals wird bei Argumentationen die
schützende, erhaltende und bindende Kraft der Strafe hervorgehoben,
ohne die eine Gesellschaft wohl nicht bestehen könnte
Viele Soziologen -unter anderem Emile Durkheim- sind davon überzeugt,
dass die Sanktion eines Normbruchs immer zu einer Stärkung der
Kollektivgefühle führt. Heinrich Popitz bringt diese vorherrschende
Einstellung in der Soziologie auf einen Punkt: “Der Vollzug der Strafe
gegen den Normbrecher, die abweichende, feindliche Haltung gegen einen
Einzelnen. Stärkt den Zusammenhalt, die Solidarität der Gruppe als
Ganzes “ 1
In seinem Werk „Über die Präventivwirkung des Nichtwissens“ untersucht
Heinrich Popitz nun d ie Grenzen der Leistungsfähigkeit negativer
Sanktionen, also inwieweit der soziale Zusammenhalt durch Strafe
gesichert werden kann
Bevor in dieser Arbeit die von Popitz gesetzten Grenzen aufgezeichnet
werden, werden zunächst einige der Überlegungen dargestellt, die Popitz
in seinem Buch „Die normative Konstruktion von Gesellschaft“ anstellt. Hier
1 Über die Präventivwirkung des Nichtwissens, S 3
2
gehe ich in erster Linie auf die Entstehung von Normen und Gesellschaften ein.
Die Entstehung von Gesellschaften
Da in beiden Werken Popitz eine Gesellschaft im Mittelpunkt seiner Untersuchungen steht, wird zuerst skizziert, was laut Popitz eine Gesellschaft auszeichnet und wie sie entsteht.
Bereits eine kleine Anzahl von Menschen, die einen Bezug zueinander haben und sich an ihrem gegenseitigen Verhalten orientieren, bezeichnet Popitz als Gesellschaft. Diese Gruppierungen sind geschlossen, sodass es ein bestimmtes Kriterium gibt, das erfüllt werden muss, bevor man Mitglied dieser Gruppierung werden kann. Dieses Kriterium kann sich entweder auf persönliche Merkmale (Religion, Nationalität, Geschlecht,…) oder auf erbrachte Leistungen beziehen (Reichtum, hoher Intelligenzquotient,…) beziehen. „’Gesellschaft’ nennen wir also jede nach außen geschlossene soziale Gruppe, die sich wenigstens zum Teil selbst rekrutiert und die Neugeborenen sozial integriert.“ 2
Gesellschaften entstehen durch Vergesellschaftung. Eine Kondition von Vergesellschaftung ist die Kenntnis über das Verhalten anderer Menschen. Diese Kenntnis basiert nicht nur auf Erfahrungen sondern auch auf Extrapolation dieser Erfahrungen. Popitz geht davon aus, dass sich unser eigenes Verhalten immer nach dem „zukünftig erwarteten Verhalten anderer“ 3 richtet. Er bezeichnet das Phänomen der Extrapolation als „Verhaltensorientierung“.
Damit die Möglichkeit besteht, die Reaktion des Gegenübers mit einzuplanen, muss Verhalten möglichst vorausschaubar gestaltet werden. Vorausschaubarkeit wird dadurch gewährleistet, dass Verhalten in jeder Gesellschaft bestimmten Regelmäßigkeiten unterliegt, welche jedoch nicht
2 Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S.70
3 Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S.2
3
von der Natur vorgegeben sind, sondern artifiziell von Menschen konstruiert werden.
Bei den Verhaltensregelmäßigkeiten handelt es sich um Abstraktion bestimmter Handlungsabläufe: das Verhalten in vergleichbaren oder gleichen Situation wird gleichgesetzt, sodass sich dadurch bestimmte Schemata abzeichnen.
Ein zweites unablässiges Element von Verhaltensorientierung ist - neben der Regelmäßigkeit - gegenseitiges Vertrauen. Damit Gesellschaft funktioniert, muss sich jeder darauf verlassen können, dass die Regelmäßigkeiten eingehalten werden, oder dass man bei Nicht- Einhalten den Aktionspartner darüber informiert.
Verhaltensorientierung richtet sich jedoch nicht ausschließlich nach den Regelmäßigkeiten. Die Erwartungen an das Verhalten anderer sind immer auch desiderativ, da unser gesamtes Verhältnis zur Wirklichkeit von Wünschen und Befürchtungen geprägt ist. Unser Verhalten richtet sich immer nach der erwarteten Reaktion unseres Aktionspartners. Wir wünschen uns, dass diese Reaktion auch zutrifft, da ansonsten unsere eigenen Handlungen ihren Sinn verlieren.
Wenn man mit einem Aktionspartner eine Vereinbarung trifft (zum Beispiel einen bestimmten Treffpunkt) und diese Vereinbarung wird nicht eingehalten (der Aktionspartner erscheint nicht zur verabredeten Zeit am Treffpunkt), verliert damit unser Verhalten den eigentlichen Sinn (wir sind jetzt ‚umsonst’ am Treffpunkt erschienen).
„Der desiderative Charakter von Verhaltenserwartungen kann also sowohl durch den unmittelbaren Wert bestimmt sein, den das Verhalten anderer für uns haben kann, wie auch durch den unmittelbaren Wert, den das Verhalten anderer dadurch gewinnt, dass wir es unseren eigenen Handlungen zugrunde gelegt haben.“ 4 Für den Fall, dass die desiderativen Erwartungen nicht erfüllt werden, tritt das letzte Element der Vergesellschaftung in Kraft: es kommt zum Einsatz von Sanktionen.
4 Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S.7-8
4
Mit einer Sanktion reagiert ein Aktionspartner auf die „ihn enttäuschende Handlung“ 5 seines Gegenübers, sodass die Möglichkeit einer wiederholten enttäuschenden Handlung reduziert wird.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es sich bei Gesellschaften um nach außen geschlossene Gruppierungen handelt. Gesellschaften funktionieren durch Verhaltensorientierung und Sanktionen.
Entstehung von Normen
Heinrich Popitz ist nicht nur davon überzeugt, dass es in allen Gesellschaften Normen gibt, sondern auch dass Gesellschaften „mit Sicherheit einem Normierungszwang“ 6 unterliegen. Alle Normen gehören zur Hauptgruppe der ‚sozialen Normen’. Die Untertypen bezeichnet Popitz als Sittennormen und Rechtsnormen, ich werde im Folgenden jedoch nicht auf diese Differenzierung eingehen. Des Weiteren unterscheidet er zwischen verschiedenen Bereichen der Gültigkeit von Normen: die allgemeinen Normen (gelten für alle Mitglieder einer Gesellschaft) und partikulare Normen (gelten für einen bestimmten Teil einer Gesellschaft).
Die Kriterien von Vergesellschaftung spielen auch bei der Entstehung von Normen eine fundamentale Rolle, denn „soziale Normen nennen wie soziale Verhaltensregelmäßigkeiten, die in Fällen abweichenden Verhaltens durch negative Sanktionen bekräftigt werden.“ 7
In Gesellschaften werden Handlungen an erwarteten
Verhaltensregelmäßigkeiten anderer ausgerichtet. Wird ein Aktionspartner ins seinen Erwartungen enttäuscht, wendet er bestimmte Sanktionen an. Hierdurch normiert er das Verhalten seines Gegenübers und sein eigenes.
5 Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S.8
6 Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S. 70
7 Die normative Konstruktion von Gesellschaft, S. 21
5
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Leah Schott, 2004, Über die Leistungsfähigkeit negativer Sanktionen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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