I n h a l t s v e r z e i c h n i
1. Einleitung 1
2. Gründe für ein geeintes Europa 1
3. Europäische Identität 2
3.1. Grenzen der Mehrheit 3
4. Eine Verfassung für Europa 5
4.1. Die Organe der Europäischen Union 6
4.2. Die Inhalte der Verfassung 6
4.2.1. Der EU-Präsident 7
4.2.2. Die Reorganisation der Kommission 8
4.2.3. Der EU-Außenminister 9
4.2.4. Das Mehrheitsprinzip 10
4.2.5. Die Regelung der Kompetenzen 11
4.3. Kritik an der Verfassung 12
5. „Beschwichtigungsformel“ der Europäischen Union 14
6. Schlussbetrachtung 15
Literaturverzeichnis 16
2
1. Einleitung
„Wir müssen etwas wie die Vereinigten Staaten von Europa schaffen. Nur so können Hunderte von Millionen schwer arbeitender Menschen wieder die einfachen Freuden und Hoffnungen zurückgewinnen, die das Leben lebenswert machen. [...] Die Struktur [...] muss so sein, dass die materielle Stärke eines einzelnen Staates von weniger großer Bedeutung ist. Kleine Nationen zählen ebensoviel wie große [...] Wenn es uns gelingen soll, die Vereinigten Staaten von Europa, oder welchen Namen auch immer sie tragen werden, zu errichten, müssen wir jetzt damit beginnen.“ 1 Der britische Premierminister Winston Churchill gab mit diesen Worten, ein Jahr nach Ende des zweiten Weltkrieges, den gedanklichen Startschuss für eine Vereinigung der europäischen Völker. Mit den Verträgen von Paris (1951) und Rom (1957) wurden kurze Zeit später die Grundsteine der heutigen Europäischen Union gelegt. Seit jenen Tagen entwickelt sich die Europäische Union territorial als auch politisch stetig weiter. Am 1. Mai 2004 traten zehn neue Staaten der Union bei und am 18. Juni 2004 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs eine Verfassung für Europa. Ein Tag den Bundeskanzler Gerhard Schröder als „wichtiges Signal für die Einigungsfähigkeit des gewachsenen Europas“ sieht. 2
Doch der Prozess der europäischen Integration macht nicht nur Fortschritte. Immer wieder wurden wichtige Entscheidungen und Reformen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner vereinbart, oder auf unbestimmte Zeit vertagt. Um diese Missstände zu verändern, berief der Europäische Rat ein Re-formkonvent. Dieser trat an um die EU konstitutionell neu zu gründen, den politischen Stillstand zu durchbrechen und für mehr Demokr atie zu sorgen. Nach fast zwei Jahren Arbeit legte er eine Verfassung für Europa vor. Ob dieses 465 Artikel umfassende Vertragswerk den an den Konvent gestellten Ansprüchen gerecht geworden ist, soll auf den folgenden Seiten untersucht werden.
2. Gründe für ein geeintes Europa
Friedenssicherung gilt seit dem zweiten Weltkrieg als Hauptanliegen der europäischen Völker, die zuvor durch Rivalitäten und Spannungen, gefolgt von Aufrüstung und kriegerischen Handlungen eine europäische Ordnung ver-
1
Fritzler,Marc / Unser, Günther: Die Europäische Union. Bonn 2001; S. 15
2 Vgl. Ratz, Alexander: „Ein glücklicher Tag“ - Europa hat eine Verfassung. unter:
hinderten. Dieses Ziel scheint erreicht, da ein Krieg innerhalb der Europäischen Union aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen keinen Sinn machen würde. 3 Die ökonomischen Bindungen resultieren aus der Idee der Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes ohne Binnengrenzen, welcher 1993 realisiert wurde. Seit dem zählt der Europäische Wirtschaftsraum zu den größten der Welt. 4 Diese erste Säule der Europäischen Union, in die auch die Wirtschafts- und Währungsunion fällt, ist gleichzeitig Grundlage für die anderen beiden Säulen. Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (2. Säule) lässt sich nur mit einer starken Wirtschaft durchsetzen. Durch die beachtliche Größe des europäischen Binnenmarktes bekommt die Meinung Europas zu außenpolitischen Fragen eine höhere G ewichtung. Insbesondere in der Assoziierungspolitik, das heißt die vertragliche Anbindung von Drittstaaten durch Abkommen, spielt die gemeinsame Handelspolitik eine wichtige Rolle. 5 Die Wirtschafts- und Währungsunion bedingt letztlich eine Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik (3. Säule). Mit der Beseitigung der Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen und Kapital zwischen den Mitgliedsstaaten bedarf es einer polizeilichen Zusammenarbeit um Kriminalität grenzübergreifend zu bekämpfen. 6 So bilden die drei Säulen den Leitfaden für das Handeln der Europäischen Union, mit dem Unterschied, dass nur die erste Säule - die Europäische Gemeinschaft - Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Mitgliedsstaaten haben hier Kompetenzen auf EU-Organe übertragen und müssen sich deren Entscheidungen unterordnen. Die Arbeit innerhalb der zweiten und dritten Säule basiert lediglich auf freiwilliger, zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. 7
3. Europäische Identität
Die Europäische Union ist kein Staat, sondern eine Staatengemeinschaft, bestehend aus einzelnen Nationalstaaten. Diese Unterscheidung ist wichtig, um das komplizierte Zusammenleben in Europa zu begreifen. In den einzelnen Nationalstaaten hat sich im Laufe der Geschichte eine kollektive Identi-
3
Vgl.Schmuck Otto: Motive, Leitbilder und Etappen der Integration. in: Information zur politischen Bildung. Nr. 279 / 2003; S. 6 f. 4 Vgl. Schmuck Otto: Motive, Leitbilder und Etappen der Integration. in: Information zur politischen Bildung. Nr. 279 / 2003; S. 7 f.
5 Vgl. Fritzler, Marc / Unser, Günther: Die Europäische Union. Bonn 2001; S. 115 f.
6 Vgl. ebd.; S. 136 ff.
7 Vgl. ebd.; S. 69 f. und 113 ff.
2
tät, ein Wir-Bewusstsein herausgebildet. 8 Entscheidungen werden akzeptiert, auch wenn sie persönlich Nachteile bringen, im guten Glauben, dass es dem Wohl der nationalstaatlichen Gemeinschaft dienlich sei. Eine über Jahrhunderte entwickelte Identifikation mit Europa existiert aber nicht. 9 Die wenigsten Europäer sehen sich selbst als Bürger Europas. Vielmehr wollen sie Deutsche, Franzosen oder Engländer bleiben. 10 Eine Identifikation mit Europa ist jedoch Voraussetzung um die, bisher auf den Nationalstaat beschränkte, staatsbürgerliche Solidarität auf die Union auszudehnen. „Entscheidend (hierbei) ist, dass man sich nicht nur als Europäer bezeichnet, sonder auch bereit ist, daran gegebenenfalls Konsequenzen zu knüpfen. [...] sich dies etwas kosten zu lassen.“ 11
Obwohl die Bürger der Mitgliedsstaaten des öfteren schon als EU-Bürger bezeichnet werden und mit der Verfassung sogar eine Unionsbürgerschaft besitzen, sind sie noch nicht im geeinten Europa angekommen. Dies zeigt sich zum einen in der niedrigen Wahlbeteiligung von 43% bei den Europaparlamentswahlen 2004 12 / 13 , sowie in Unkenntnis und Desinteresse an politischen Vorgängen innerhalb der Union. 14
3.1. Grenzen der Mehrheit
Die Möglichkeiten für den Bürger in das politische Geschehen der Union einzugreifen, sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich und oftmals nur über die nationalen Parlamente zu erreichen. Auch die Staatschefs und Minister der mittlerweile 25 verschiedenen Staaten haben unterschiedliche Vorstellungen, Hoffnungen und Wünsche an die Gemeinschaft. Sie vertreten vorrangig die Interessen der Nationalstaaten. Um aufeinandertreffende Di fferenzen zu harmonisieren bedarf es eines Konsens, der auf unterschiedliche Art gefunden werden kann.
http://europa.eu.int/comm/public_opinion/archives/eb/eb61/eb_61_first_de.pdf 20.Sep. 2004
11 Vgl. Vobruba, Georg: a.a.O.; S. 1373
12 Vgl. Bundesergebnisse Überblick - Endgültiges Ergebnis der Europawahl 2004 unter: http://www.
13 Die Wahlbeteiligung bei den letzten Europawahlen ist immer weiter zurückgegangen. 1994 lag sie
14 Vgl. Piepenschneider, Melanie: Vertragsgrundlagen und Entscheidungsverfahren. in: Information
Dem Ursprung nach gilt in der EU das Prinzip der Einstimmigkeit. Zwar wurden mit dem Wachsen der Union immer mehr Entscheidungen dem Prinzip der Mehrheit unterworfen, doch als Muster der politischen Willensbildung in der EU gilt immer noch: bei weniger wichtigen politischen Fragen werden Mehrheitsentscheidungen angewandt, bei politisch bedeutenden Entscheidungen bedarf es der Einstimmigkeit. 15
Wie schwierig dieser Weg zur Einstimmigkeit ist, zeigte sich zuletzt i n der Verfassungsdebatte. Da durch die Haltung Polens und Spaniens der kleinste gemeinsame Nenner nicht gefunden werden konnte, scheiterte der Konsens über eine Verfassung für Europa im Dezember 2003. 16 Der polnische Publizist Adam Krzeminski sagte zu diesem Thema: „... unsere deutliche Positionierung (ist) vor allem auch der Versuch zu zeigen, uns gibt es...“ 17 Von der Unterordnung eigenen Interessen, zum Wohl eines gemeinsamen Ziels, ist in dieser Aussage nichts zu spüren.
Doch hätte eine Mehrheitsentscheidung über die Verfassung Abhilfe schaffen können? Die Macht der Mehrheit reicht nur soweit, wie die Minderheit bereit ist sich der Mehrheit unterzuordnen und nicht einfach aussteigt. 18 Die Akzeptanz einer Entscheidung durch die Unterlegenen ist unwahrscheinlich, wenn eine Mehrheitsentscheidung den Anspruch erhebt die Interessen aller Beteiligten zu vertreten, oder die Entscheidung irreversibel ist. 19 Hätte sich der Europäische Rat per Mehrheitsbeschluss auf den Verfassungsentwurf geeinigt, bestünde die berechtigte Sorge, dass Mitgliedsstaaten sich von der EU distanzieren würden.
Dennoch müssen in einer wachsenden europäischen Gemeinschaft auch politisch wichtige Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss gefassten werden können, um ein Vorankommen der Staatengemeinschaft zu sichern. 20 Dementsprechend müssen zwei Entwicklungsprojekte parallel realisiert werden. Zum einen die Entwicklung einer europäischen Identität, und zum an-
15
Vgl.Vobruba, Georg: Alle Macht der Mehrheit? - Politische Willensbildung in der europäischen Verfassungsdebatte. in: Blätter für deutsche und internationale Politik. Nr. 11/2003; S. 1371 ff.
16 Vg. Beste, Ralf / Didzoleit, Winfried / von Hammerstein, Konstantin / Koch, Dirk / Leick, Romain: Brüssler Abenteuer. in: DER SPIEGEL Nr. 52 / 20.12.2003; S. 22 ff.
17 Balibar, Etienne und Krezeminski, Adam: Scheitert Europa? in: Blätter für deutsche und internationale Politik. Nr. 12/2003; S. 1446
18 Vgl. Vobruba, Georg: Alle Macht der Mehrheit? - Politische Willensbildung in der europäischen Verfassungsdebatte. in: Blätter für deutsche und internationale Politik. Nr. 11/2003; S. 1372 f.
19 Man spricht von der INHALTSDIMENSION und der ZEITDIMENSION. Weiterhin erschwerend für die Ak-
20 Vgl.Scheich, Manfred: Die EU nach Nizza, Laeken und Sevilla - Eine kritische Analyse. in: Europä-
Arbeit zitieren:
Benedikt Reichel, 2004, Nach der Verfassung ist vor der Verfassung !?, München, GRIN Verlag GmbH
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Max Weber und Robert Michels: Ethik, Moral und der Berufspolitiker
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