Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Menschliches Verhalten in sozialen
Zusammenhängen 5
2.1. Definition des Normbegriffes 5
2.2. Definition abweichenden Verhaltens 7
2.3. Normen in Institutionen 8
2.3.1. Die Schule als Institution 9
2.3.1.1. Schulische Normen und Abweichung 10
3. Das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom 12
3.1. Diagnosekriterien 13
3.2. Die medizinische Perspektive 14
3.2.1. Die Behandlung mit Psychopharmaka 15
3.2.2. Die Fragwürdigkeit des medizinischen
Paradigmas 17
3.3. Die ganzheitliche Perspektive 18
4. Pathologisierung des ADS 20
4.1. Das ADS aus dem schulischen Blickwinkel 22
4.2. Die Entlastungsfunktion der Diagnose 23
4.3. Der Bedeutungsgehalt abweichenden
Verhaltens 24
4.3.1. Die Fragwürdigkeit von Anpassung 25
5. Schluss 27
Literaturverzeichnis 28
Erklärung 30
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1. Einleitung
Die Diagnose „Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS)“ wird heute öfter denn je gestellt. Die Behandlung dieses Syndroms erfolgt in den meisten Fällen über die Verabreichung eines Psychopharmakons, überwiegend des Amphetamins Ritalin.
Eine der Schwierigkeiten beim Thema ADS besteht darin, dass die Diagnose von der subjektiven Entscheidung des Diagnostikers abhängt (vgl. Amft, Gerspach, Mattner, 17) und diese u. a. auf den (wiederum subjektiven) Beschreibungen des betreffenden Kindes von Eltern, LehrerInnen usw. aufbaut. Die Diagnose weist also eigentlich darauf hin, welches Verhalten vom Diagnostiker bzw. dem sozialen Umfeld des betroffenen Kindes als „normal“ erachtet wird und welches Verhalten die Toleranzgrenze überschreitet und somit als „abnormal“ gilt.
In der vorliegenden Hausarbeit mit dem Thema „Kritische Betrachtung des Normalitätsbegriffes am Beispiel des Aufmerksamkeits-Defizit-Syndroms“ möchte ich mich mit der Frage beschäftigen, was die Zunahme dieser Diagnose und die damit verbundenen Behandlungsmethoden über die herrschende Vorstellung von Normalität aussagen. Hierbei werde ich im Besonderen den Norm-Begriff in der Schule betrachten, weil sich dort meiner Meinung nach die Differenz zwischen Anpassung und Abweichung in Bezug auf das ADS am deutlichsten zeigt. Auf andere soziale
Zusammenhänge, wobei hier vor allem die Familie und weitere nahe Bezugspersonen zu nennen wären, werde ich aus Platzgründen nicht näher eingehen.
Ich werde im Folgenden so vorgehen, dass ich anfangs den Normalitätsbegriff im Allgemeinen und dann die Normansprüche in Institutionen, im Besonderen in der Schule, erläutern werde. Als nächstes werde ich
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versuchen, das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom zu beleuchten und zwar vor allem im Hinblick auf die vorherrschende medizinische Perspektive und kurz die ganzheitliche Perspektive anschneiden. Hierbei werde ich mich ausschließlich auf das ADS bei Kindern beziehen und mich nicht mit dem ADS im Erwachsenenalter beschäftigen. Im letzten Teil werde ich die beiden vorangegangenen Teile miteinander verbinden und herausarbeiten, warum das ADS als abweichendes Verhalten betrachtet wird. Dabei werde ich sowohl auf den Sinn einer Pathologisierung für die Zuschreibenden zu sprechen kommen als auch auf den subjektiven Sinn, den das Verhalten möglicherweise für den Pathologisierten aufweist.
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2. Menschliches Verhalten in sozialen
Zusammenhängen
Nach Siegfried Lamnek ist menschliches Verhalten durch drei Faktoren bestimmt: „durch die Motivation, die Situation und die Verhaltenserwartungen potentieller Interaktionspartner“ (Lamnek, 13). Der erste Faktor, die Motivation, ist laut Brockhaus als „die innere Bereitschaft für ein Verhalten“ definiert und kann somit als auf den subjektiven Bedürfnissen des jeweiligen Individuums aufbauend gesehen werden. Der Aspekt der Situation weist darauf hin, dass ein Verhalten nie außerhalb des gegebenen Zusammenhangs beurteilt werden kann, da in unterschiedlichen Situationen möglicherweise völlig differente Verhaltensweisen angebracht sind und gezeigt werden. Das steht in engen Zusammenhang mit dem dritten Faktor, den Verhaltenserwartungen potentieller Interaktionspartner. Da diese Erwartungen in der Regel normorientiert sind, was ich unter dem nächsten Punkt noch erläutern werde, kann dieser Faktor mit dem Begriff der Norm gleichgesetzt werden (vgl. Lamnek, 15).
2.1. Definition des Normbegriffes
Menschliches Verhalten ist also auf eine Wechselwirkung zwischen eigenen Bedürfnissen, der gegebenen Situation und den herrschenden Normen zurückzuführen. Was aber sind „Normen“?
Spittler definiert Normen als „Verhaltensforderungen für wiederkehrende Situationen“ (zit. n. Lamnek, 17). Der
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Mensch muss sich demnach, vorausgesetzt er will sich normkonform verhalten, entsprechend den festgelegten Erwartungen verhalten, die abhängig vom Kontext differieren. Hierbei ist zu beachten, dass diese Verhaltenserwartungen keinesfalls kontextbezogen immer identisch sind und bleiben, sondern sowohl inter- als auch intrakulturell verschieden sein können. Das bedeutet, dass sich Normen möglicherweise je nach dem kulturellen Umfeld völlig voneinander unterscheiden, was der Volksmund mit dem Sprichwort „Andere Länder, andere Sitten.“ zum Ausdruck bringt. Zusätzlich sind Normen innerhalb derselben Kultur dem gesellschaftlichen Wandel unterlegen und passen sich diesem an. (vgl. Lamnek, 31 ff.) So ist es z.B. in unserem Kulturkreis heute völlig alltäglich, dass ein unverheiratetes Paar eine gemeinsame Wohnung bezieht, was noch vor wenigen Jahrzehnten mit der herrschenden Norm kaum zu vereinbaren war. Ein weiteres Charakteristikum von Normen ist, dass es Normsender gibt, die die Norm festlegen und durchzusetzen versuchen, und Normadressaten, an die sich die Norm richtet. In einigen Fälle, z.B. beim Strafrecht, können Sender und Adressaten teilweise übereinstimmen, so dass die gesetzte Norm auch für die Normsender Gültigkeit beansprucht (vgl. Lamnek, 18).
Die Durchsetzung von Normen erfolgt über ein System, das in der Soziologie als „soziale Kontrolle“ bezeichnet wird und mit Hilfe von Sanktionen arbeitet. Diese Sanktionen können entweder positiv sein, indem sie ein erwünschtes
Verhalten belohnen, oder negativ, indem sie ein unerwünschtes Verhalten bestrafen. (vgl. Lamnek, 19 f.) Sich normal, im Sinne der Norm, zu verhalten, bedeutet also eigentlich, sich wünschenswert zu verhalten. So entsteht eine „Normalität, verstanden als unreflektierter gesellschaftlicher Konformismus“ (Amft, Gerspach, Mattner, 25).
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2.2. Definition abweichenden Verhaltens
Als abweichendes Verhalten wird jenes bezeichnet, das „mit den als richtig und erwünscht angesehenen Normen und Werten einer Gesellschaft nicht im Einklang steht.“ (Fachlexikon, 5)
Bei der Betrachtung von abweichendem Verhalten, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene große soziologische Theorien: den ätiologischen Ansatz und den Etikettierungsansatz. Der ätiologische Ansatz setzt sich mit den Ursachen auseinander, die beim Menschen zu abweichenden Verhalten führen können und sucht diese etwa in der Persönlichkeitsstruktur oder im soziokulturellen Umfeld. Der Etikettierungsansatz betrachtet nicht das abweichende Individuum, sondern die Wahrnehmung des Verhaltens durch das soziale Umfeld. (vgl. Fachlexikon, 5 f.) Dieser Ansatz richtet sich also nach dem Grundsatz, dass Verhalten nicht an sich abweichend sein kann, sondern immer erst als abweichend bezeichnet werden muss. Ich halte eine Mischform der beiden Ansätze für sinnvoll. Es steht außer Frage, dass Normen nicht aus sich selbst heraus existieren, sondern vom Normsender erst geschaffen (und verändert) werden. Wenn abweichendes Verhalten als Abweichung von Normen definiert ist, ist es logischerweise ebenfalls eine Konstruktion des Normsenders, was der Denkweise des Etikettierungsansatzes entspricht. Die wesentliche Fragestellung bleibt für mich aber doch eher eine ursächliche, nämlich: Wenn eine Person sich der bestehenden Norm bewusst ist und eine negative Sanktion als Folge von Abweichung fürchten muss, welche Faktoren sind es dann, die trotzdem zu einem Verhalten entgegen der Norm führen?
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2.3 Normen in Institutionen
Institutionen sind „soziale Einrichtungen zur Ordnung jeweils bestimmter Aspekte des menschlichen Zusammenlebens in einer Gesellschaft und zur Regelung der Aktivitäten in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen“ (Encarta Enzyklopädie). Die Begriffe „Ordnung“ und „Regelung“ in dieser Definition deuten schon darauf hin, dass in Institutionen gewisse Verhaltensanforderungen gestellt werden, also bestimmte, meist formelle Normen existieren. Das können Gesetze sein, in Satzungen festgeschriebene Regeln oder informelle Sitten und Gebräuche, die eher als Richtwerte gelten.
Normen werden von denjenigen aufgestellt, die politische und/oder wirtschaftliche Macht haben (vgl. Becker, 28). Diese Machthaber sind normalerweise in Institutionen zu finden. Der gesellschaftliche Nutzen von Institutionen besteht darin, dass sie menschliches Verhalten kalkulierbar machen (vgl. Amft, Gerspach, Mattner, 28). Dementsprechend sind es institutionalisierte Normen die den höchsten Geltungsgrad in der Gesellschaft haben, es erfolgt also eine „soziale Generalisierung“ (zit. n. Lamnek, 28) von Normen, die somit Verhaltenssicherheit für die Normadressaten bietet. Das wird bei Gehlen auch als „Entlastungsfunktion von der subjektiven Motivation“ (zit. n. Amft, Gerspach, Mattner, 29) bezeichnet, da „im günstigsten Fall per Introjektion die Umwandlung von äußeren Fremdzwängen in innere Eigenzwänge“ (Amft, Gerspach, Mattner, 29) erreicht wird. So korrigiert also das Individuum, das die institutionalisierten Normen genügend verinnerlicht hat, eigene Bedürfnisse in Richtung des erwarteten Verhaltens und erfüllt somit für die Gesellschaft die Funktion eines angepassten und „funktionierenden“ Bürgers. Das wird auch in folgendem
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Arbeit zitieren:
Stefanie Schmidt, 2004, Kritische Betrachtung des Normalitätsbegriffes am Beispiel des Aufmerksamkeits-Defizit-Syndroms, München, GRIN Verlag GmbH
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