Gliederung
1. Einleitung 3
2. Klärung der Begrifflichkeiten
2.1. Definition Kindesmisshandlung
2.2. Schwierigkeiten der Begriffsbestimmung und Abgrenzung 4
3. Erklärungsansätze für Gewalt gegen Kinder 5
3.1. Individualpathologischer Ansatz
3.2. Multifaktorieller Ansatz
3.2.1. Individuelle Faktoren
3.2.2. Familiäre / beziehungsdynamische Faktoren 6
3.2.3. Sozioökonomische Faktoren 7
3.2.4. Gesellschaftliche Faktoren 8
3.3. Gewalt gegen Kinder als abweichendes Verhalten? 9
4. Lösungsansätze 10
4.1. Präventive Maßnahmen
4.2. Reaktive Maßnahmen 11
5. Schluss 12
6. Literaturverzeichnis 13
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1. Einleitung
„Gewalt ist vor allem dort wahrscheinlich, wo enge psychische Räume und große Verhaltensunsicherheiten bestehen.“ So lautet ein zentraler Satz im Fachlexikon der sozialen Arbeit unter dem Stichwort „Gewalt“. Ich möchte mich in dieser Hausarbeit mit der Gewalt in einem dieser „engen psychischen Räume“, nämlich der Familie auseinandersetzen. Hierbei werde ich mich auf die Gewalt an Kindern, ausgeübt von ihren Eltern, konzentrieren und jegliche andere Formen familiärer Gewalt, wie die zwischen (Ehe-)Partnern, aus Platzgründen außer acht lassen, aber darauf hinweisen, dass in vielen Fällen ein enger Zusammenhang zwischen der Gewalt an Kindern und sonstiger familiärer Gewalt besteht. Die zentrale Fragestellung bei der Bearbeitung dieses Themas besteht für mich darin, unter welchen Umständen es zur Misshandlung von Kindern kommen kann. Nachdem ich einige Begrifflichkeiten erläutert habe, werde ich kurz den klinischen (individualpathologischen) Ansatz beschreiben, mich aber bei den Erklärungsversuchen auf den soziokulturellen (multifaktoriellen) Ansatz konzentrieren. Entgegen dem Titel der Hausarbeit möchte ich mich nicht so sehr allein auf die Krise der Familie konzentrieren, da dies meiner Meinung nach eine zu einseitige Betrachtungsweise darstellt.
Da sich die Hausarbeit im Rahmen der Lehrveranstaltung zur Soziologie abweichenden Verhaltens bewegt, werde ich weiterhin versuchen zu klären, ob man Gewalt gegen Kinder anlässlich ihrer häufig zitierten Normalität überhaup t als abweichendes Verhalten deuten kann.
Am Schluss werde ich einige der mir relevant erscheinenden Lösungsansätze sowohl in Form von präventiven als auch reaktiven Maßnahmen beschreiben.
2. Klärung der Begrifflichkeiten
2.1. Definition von Kindesmisshandlung
Als Kindesmisshandlung wird die psychische und/oder physische Gewaltanwendung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten auf ihr Kind bezeichnet. Diese Gewaltanwendung kann die unterschiedlichsten Formen haben
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und reicht von Beschimpfungen über die Ohrfeige bis hin zu schwersten körperlichen Verletzungen. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 30000 erfasste Fälle von Kindesmisshandlung, wobei geschätzt wird, dass die Dunkelziffer das 8-15fache beträgt.
2.2. Schwierigkeiten der Begriffsbestimmung und Abgrenzung
Die Zahlen der aufgetreten Fälle schwanken um ein vielfaches, was hauptsächlich auf die Schwierigkeit der genauen Begriffsbestimmung zurückzuführen ist. Je nach Autor gibt es sehr unterschiedliche Definitionen des Begriffes „Misshandlung“ bzw. verschiedene Begriffe für ein und denselben Tatbestand. Schneider z.B. begrenzt seine Ausführungen in seinem Aufsatz „Gewalt in der Familie“ auf körperliche Angriffe, macht aber keine Unterscheidung zwischen Bestrafung zu erzieherischen Zwecken und Mis shandlung. Andere wiederum halten das elterliche Züchtigungsrecht in Teilen noch immer für legitim und trennen deshalb körperliche Gewalt zu Erziehungszwecken von „grundloser“ Gewalt. Auch das im September 2000 in Kraft getreten „Gesetz zur Ächtung der Gewalt“ ist noch relativ offen formuliert. §1631 II BGB lautet: „Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“. Dieses „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ ist keinesfalls ein einklagbarer Rechtsanspruch, sondern lediglich eine Aufforderung an die Eltern, die auf deren Bewusstseinsänderung hinwirken soll. Von Garbarino wurde der Grundbegriff des „child maltreatment“ verwendet, „damit wird [...] die Vernachlässigung von Kindern, ihre nicht kindgemäße, nicht genügend förderliche Behandlung zum Oberbegriff, Mißhandlung zu einer Variante“ (Honig, S.81). Brinkmann ist einer der Autoren, der den Begriff „Gewalt gegen Kinder“ benutzt und dies damit erklärt, dass so der individuelle Aspekt der Kindesmisshandlung und der soziale Aspekt der Kinderfeindlichkeit vereint werden. Ich möchte mich der Variante von Garbarino anschließen und sie um die Begriffsbestimmung von Brinkmann erweitern und verwende im folgenden den umfassenden Begriff der „Gewalt gegen Kinder“.
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Arbeit zitieren:
Stefanie Schmidt, 2003, Familienkrisen und ihre Folgen für die Situation der Kinder - Zur bedeutung von Kindesmisshandlung im Kontext der Krise der Familie, München, GRIN Verlag GmbH
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