Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines 1
1.1. Aufbau des Europäischen Gerichtshofes 2
1.2. Aufbau des Gerichts erster Instanz 4
2. Funktion des Europäischen Gerichtshofes als Verfassungsgericht 6
3. Verfahren vor dem Gerichtshof und Gericht erster Instanz 8
3.1. Verfahrensregeln 8
3.2. Verfahrensablauf 9
3.3. Ve rfahrensarten 10
3.3.1. Vertragsverletzungsverfahren 10
3.3.2. Nichtigkeitsklage 11
3.3.3. Untätigkeitsklage 12
3.3.4. Schadensersatzklage 13
3.3.5. Vorabentscheidungsverfahren 14
4. Welche Grundrechte sind festgelegt? 15
5. Fazit 16
6. Glossar 17
7. Abkürzungen 17
8. Literaturverzeichnis 18
II
1. Allgemeines
Die höchste Instanz der Rechtsprechung der Europäischen Gemeinschaft ist der 1952 gegründete und in Art. 220 - 245 EGV geregelte Europäische Gerichtshof (EuGH).
“Da die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) weit-reichende direkte Befugnisse besaß, die vor allem die Rechte von Unter-nehmen betrag, galt es eine Instanz zu schaffen, die Rechtsstreitigkeiten klären konnte.” 1
Dadurch ist der EuGH seit dem 07.10.1958 für die EGKS, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und EURATOM zuständig. 2
1 Zitat aus: Marc Fritzler, Günther Unser, „Die Europäische Union“, Landeszentrale für politische Bildung (1998), S. 60
2 Vgl. „Enzyklopädie Plus 2002“ (CD)
3 Vgl. Waltraud Hakenberg, „Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsrechts“, Verlag Franz Vahlen
1
“Der Europäische Gerichtshof ist von zentraler Bedeutung für den ersten Pfeiler der Europäischen Union.” 4
Zusammen mit dem Gericht erster Instanz (EuG) ist der EuGH für die Sicherung des Rechts zuständig.
Das EuG entstand am 25.09.1989 durch die Aufteilung des Organs EuGH. 5 Geregelt wird es in Art. 224 und 225 EGV.
Beide Gerichte, sowohl der EuGH als auch das EuG, haben ihren Sitz in Luxemburg (Boulevard Konrad Adenauer, L-2925 Luxemburg). 6
1.1. Aufbau des Gerichtshofes
Der Europäische Gerichtshof setzt sich aus je einem Richter aus jedem Mitgliedstaat zusammen. Ihre Ernennung erfolgt auf Vorschlag und gegenseitiges Einvernehmen von den Regierungen der Mitgliedstaaten.
Die Richter müssen jedoch in ihrem jeweiligen Land die Qualifikation zum Richteramt besitzen. 7
Die Amtszeit der Richter dauert sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist. Dabei findet alle drei Jahre eine teilweise Neubesetzung statt.
Aus der Mitte der Richter des EuGH wird der Präsident des EuGH auf drei Jahre ge-wählt. Seine Wiederwahl ist ebenfalls zulässig.
(2003), S.14
4 Zitat aus: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels, „Europa von A - Z“, EUROPA UNION VERLAG (1997), S. 171
5 Vgl. Waltraud Hakenberg, „Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsrechts“, Verlag Franz Fahlen (2003), S. 50
6 Vgl. „Der Fischer Weltalmanach 2004“ (CD)
7 Vgl. „Enzyklopädie Plus 2002“ (CD)
2
“Der Präsident leitet die rechtsprechende Tätigkeit und die Verwaltung des Gerichtshofes; er führt in d en größeren Spruchkörpern den Vorsitz in den Sitzungen und bei den Beratungen.” 8
Neben den Richtern sind beim EuGH acht Generalanwälte vorhanden. Auch ihre Amts-zeit dauert sechs Jahre.
Die Generalanwälte werden wie die Richter von den Regierungen der M itgliedstaaten vorgeschlagen und ernannt. 9
“Auf Antrag des Gerichtshofes kann der Rat einstimmig die Zahl der Generalanwälte erhöhen.” 10
Die Generalanwälte haben die Möglichkeit in jedem Verfahren öffentlich einen Schluss-antrag zu stellen. Dabei sind sie unabhängig und unparteiisch. Dem EuGH steht es frei, auf diese Anträge einzugehen.
Der EuGH tagt als Große Kammer, wenn dies von einem Mitgliedstaat oder einem Ge-meinschaftsorgan als Partei beantragt wird. Ebenfalls in bedeutsamen und komplexen Rechtssachen tagt der EuGH als Große Kammer. Alle übrigen Rechtssachen werden in Kammern mit drei oder fünf Richtern entschieden. 11
Für Klagentscheidungen in besonderen Sachgebiete im ersten Rechtszug sind die Gerichtskammern zuständig.
Sie werden nach Art. 225 a EGV durch einstimmigen Beschluss der Kommission durch den Rat gebildet. Dazu müssen das Europäische Parlament und der EuGH gehört werden. Der Rat kann aber auch auf Vorschlag des EuGH die Gerichtskammern bilden. Dazu müssen das Europäische Parlament und die Kommission gehört werden. 12
8 Zitat nach: http://europa.eu.int/cj
9 Vgl. „Die EU und KMU„, Landeszentrale für politische Bildung (1997), S. 66
10 Zitat nach: http://europa.eu.int/cj
11 Vgl. http://europa.eu.int/cj
12 Vgl. „Europa-Recht“, Beck-Texte im dtv (2003), S. 109
3
“Die Präsidenten der Kammern mit fünf Richtern werden für drei Jahre ge-wählt, die Präsidenten der Kammern mit drei Richtern für ein Jahr.” 13
Handelt es sich um eine Rechtssache von außergewöhnlicher Bedeutung, so setzt sich der EuGH als Plenum zusammen. Dabei sind alle Richter anwesen. 14
Der EuGH ernennt auf die Amtsdauer von sechs Jahren einen Kanzler, dem die Ver-waltung des EuGH untersteht.
“Der Kanzler nimmt dieselben Aufgaben der Justizverwaltung wahr wie der leitende Urkundenbeamte der Geschäftsstelle eine nationalen Gerichts, ist aber zugleich Generalsekretär des Gerichtshofes.” 15 Somit leitet der Kanzler alle Amtsgeschäfte.
In seinen Aufgabenbereich fallen somit die Personal- und Finanzabteilung, der Wissenschaftliche Dienst und Dokumentation, die Bibliothek, der Informationsdienst und der Sprachendienst. 16
“Als unabhängiges, eigenständiges Organ verfügt der Gerichtshof neben der Kanzlei über einen eigenen administrativen Unterbau, zu dem u. a. ein umfangreicher Sprachendienst gehört (Übersetzer, Dolmetscher), da der Gerichtshof sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben sämtlicher Amts-sprachen der Union bedient.” 17
Im Sprachendienst ist etwa über ein Drittel der ca. 1100 beschäftigten Beamten des EuGH tätig. 18
13 Zitat nach: http://europa.eu.int/cj
14 Vgl. Nicole Schley, Sabine Busse, Sebastian J. Brökelmann, „Handbuch Europa“, Knaur Taschenbuch (2004) S. 108
15 Zitat nach: http://europa.eu.int/cj
16 Vgl. „Enzyklopädie Plus 2002“ (CD)
17 Zitat nach: http://europa.eu.int/cj
18 Vgl. Waltraud Hakenberg, „Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsrechts“, Verlag Franz Vahlen (2003), S. 51
4
Arbeit zitieren:
Marlene Fiedorowicz, 2004, Der Europäische Gerichtshof, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 20 Seiten
Sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Aspekte der Erfindung des Telefo...
Ingenieurwissenschaften - Wirtschaftsingenieurwesen
Hausarbeit, 24 Seiten
Der Europäische Gerichtshof. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des EuGH
Hausarbeit, 16 Seiten
Biografische Muster, Lebensläufe und Lebenskonstruktionen zwischen Kon...
Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft
Seminararbeit, 33 Seiten
Die reflexive (enttraditionalisierte) Moderne
Demographische Verschiebungen ...
Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft
Wissenschaftlicher Aufsatz, 9 Seiten
Luhmanns Gesellschaftstheorie und Reflexive Modernisierung bei Ulrich ...
Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft
Hausarbeit, 10 Seiten
"Trainspotting" - eine groteske Variante der heldischen Bewä...
Hauptseminararbeit, 41 Seiten
Erfolgsbeteiligung als ein System der materiellen Mitarbeiterbeteiligu...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Seminararbeit, 31 Seiten
Der Homo sociologicus in der Kritik von Frigga Haug
Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen
Seminararbeit, 17 Seiten
Berufliche und betriebliche Sozialisation
Berufswahl und Auswirkungen au...
Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation
Seminararbeit, 19 Seiten
Wiedergutmachungsgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1...
Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg
Hauptseminararbeit, 33 Seiten
Berufswahl von Kindern und Jugendlichen
Psychologie - Entwicklungspsychologie
Hauptseminararbeit, 44 Seiten
Geschichte und Entwicklung des Telefons - Auswirkungen auf die Gesells...
Seminararbeit, 18 Seiten
Die Besteuerung der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 176 Seiten
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit, 22 Seiten
Marlene Fiedorowicz hat den Text Der Europäische Gerichtshof veröffentlicht
Marlene Fiedorowicz hat einen neuen Text hochgeladen
Handbuch zum Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof - Teil I
Waltraud Hakenberg, Christine Stix-Hackl
50 Jahre EU - 50 Jahre Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu...
Franz Müntefering, Ulrich Becker
Die Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf ...
Olaf Scholz, Ulrich Becker
Einführung in das Europäische Steuerrecht
mit den 50 wichtigsten Fällen ...
Adrian Cloer, Nina Lavrelashvili
Die Rechtsstellung der Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeins...
Hans-Ulrich Bächle
Die Kontrolle von Tatsachenfeststellungen und -würdigungen durch den G...
Zur gerichtlichen Nachprüfung ...
Rolf Rausch
0 Kommentare