Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. II
Abk ürzungsverzeichnis. III
1. Börsensegmente am Deutschen Kapitalmarkt 1
2. Der Neue Markt als Segment für Technologie und Wachstumsunternehmen. 2
2.1 Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten. 2
2.2 Erfolgspotentiale des Neuen Marktes. 4
2.3 NEMAX- All- Share und NEMAX 50 5
3. Vorstellung zweier Neuemissionen 6
3.1. Unternehmen mit positivem Verlauf am Beispiel der INFOMATEC AG. 6
3.1.1 Das Unternehmen 6
3.1.2 Angaben zur Emission 8
3.1.3 Die Entwicklung seit dem Going Public 9
3.1.4 Gründe für den positiven Verlauf 11
3.1.5 Bilanzentwicklung. 12
3.1.6 Ausblick und Tendenzen 14
3.2. Unternehmen mit negativem Verlauf am Beispiel der ELSA AG. 15
3.2.1 Vorstellung des Unternehmens. 15
3.2.2 Der Börsengang der Elsa AG. 17
3.2.3 Die Entwicklung des Aktienkurses. 18
3.2.4 Gründe für den negativen Verlauf. 19
3.2.5 Bilanzentwicklung. 20
3.2.6 Weitere Geschäftsaussichten 21
4. Zusammenfassung. 22
Anhang 23
Literaturverzeichnis 24
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 3-1 Beteiligungs- und Organisationschart
Abb. 3-2 Aktionärsstruktur der Infomatec AG
Abb. 3-3 Infomatec AG vs. NEMAX- All- Share
Abb. 3-4 Umsatzentwicklung der Divisionen
Abb. 3-5 Verlauf der Mitarbeiterzahlen
Abb. 3-6 Weltweite Beteiligungen der Elsa AG.
Abb. 3-7 Die Aktionärsstruktur der Elsa AG nach dem Börsengang
Abb. 3-8 Kursverlauf der Elsa- Aktie
Abb. 3-9 Elsa AG vs. NEMAX- All- Share
Abb. 3-10 Mitarbeiterentwicklung der Elsa AG.
Abb 3-11 Ausgewählte Bilanzpositionen und Kennzahlen
Abb. Abbildung AG Aktiengesellschaft bzw. beziehungsweise ca. circa Co. Corporation d.h. das heißt DAX Deutscher Aktienindex DM Deutsche Mark Dr. Doktor EDV Elektronische Datenverarbeitung EU Europäische Union f. folgende ff. fortfolgende F&E Forschung und Entwicklung GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung IAS International Accounting Standards IDC Marktforschungsinstitut International Data Corporation IPO Initial Public Offering, d.h. Erstemission von Aktien IT Informationstechnologie JNT Java Network Technology Mio. Million Mrd. Milliarden NMAX Amsterdamer Börse p.a. per anno S. Seite u.a. unter anderem US- GAAP US- Generally Accepted Accounting Principles US-$ US- Dollar Vgl. Vergleiche WHG Wertpapierhandelsgesetz www world wide web
Innovative kleine und mittlere Unternehmen nehmen in unserer Wirtschaft eine Schlüsselrolle ein. Diese Unternehmen sind dynamischer als andere und besitzen ein überdurchschnittliches Wachstumspotential. Sie leisten einen großen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die für den Neuen Markt typischen Unternehmen kommen aus zukunftsträchtigen Branchen mit außerordentlichen Umsatz- und Gewinnperspektiven - wie etwa Telekommunikation, Biotechnologie, Multimedia oder Umwelttechnik. Aber auch Unternehmen aus traditionellen Sektoren werden hier gelistet, wenn sie neuartige Produkte oder Dienstleistungen anbieten sowie Prozesse innovativ gestalten. Sie alle charakterisiert ein hohes Maß an Steigerungspotential.
Es ist deshalb besonders wichtig, diese Unternehmen am Standort Deutschland zu halten und ihnen bei der Lösung eines ihrer größten Probleme behilflich zu sein: Der Beschaffung von ausreichend Eigenkapital, um weiteres Wachstum finanzieren zu können.
Zu diesem Zweck wurde am 10. März 1997 der Neue Markt ins Leben gerufen. Durch eine Notierung am Neuen Markt bekommen chancenreiche Unternehmen Eigenkapital von Investoren, die bereit sind, ein erhöhtes Risiko einzugehen, um dafür im Erfolgsfall eine angemessene Rendite zu generieren.
1. Börsensegmente am Deutschen Kapitalmarkt
Im deutschen Börsenhandel haben sich mehrere Segmente herausgebildet, die sich nach jeweils geltenden Regulierungen, aber auch entsprechend den gehandelten Papieren unterscheiden. Am deutlichsten sind die Unterschiede in den jeweiligen Zulassungen und Zulassungsverfahren. Gestaffelte Bedingungen für die Börsenzulassung haben drei Stufen des an Börsen organisierten Wertpapierhandels entstehen lassen. Auf der obersten Stufe befindet sich der Amtliche Handel mit den strengsten Qualitätsanforderungen an die gehandelten Titel. Darunter ist der Geregelte Markt angesiedelt mit ähnlichen Rahmenbedingungen wie im Amtlichen Handel, jedoch mit abgeschwächten Anforderungen. Auf der dritten, untersten Ebene befindet sich der Freiverkehr. Hier sind die Zulassungsbedingungen auf wenige Formalitäten beschränkt. Er ist in diesem Sinne „frei“, d.h. nicht reguliert. Oftmals wird noch von einer vierten Stufe des Börsenhandels gesprochen, dem Telefonverkehr unter Banken und institutionellen Investoren. Hier werden zwar Papiere gehandelt, deren Gattung an einer Börse notiert werden, der Handel selbst erfolgt aber außerhalb der Börse auf rein privatrechtlicher Basis. Der Telefonhandel gehört nicht mehr zum organisierten Teil des Kapitalmarktes und ist somit kein Börsensegment im eigentlichen Sinne 1 .
Bis zur Mitte der achtziger Jahre gab es neben dem Amtlichen Handel nur den Freiverkehr. Im novellierten Börsenzulassungsgesetz vom Dezember 1986 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Geregelten Marktes im Mai 1987 geschaffen. Die Novelle des Börsengesetzes und anderer relevanter Gesetze machte auch den Weg frei zur Gründung der Deutschen Terminbörse im Januar 1990. Im April des darauffolgenden Jahres wurden die Präsenzbörsen um das vollelektronische Börsenhandelssystem IBIS ergänzt. Am 10. März 1997 wurde ein neues, eigenständiges Segment für junge, insbesondere innovative Unternehmen eingeführt, welches die Möglichkeit bieten soll, Aktien am Neuen Markt plazieren und notieren zu lassen. Der Neue Markt bildet ein eigenes Börsensegment. Es wurde auf privatrechtlicher Basis, d.h. außerhalb des Börsengesetzes aufgebaut, stellt aber trotzdem strenge Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Publizität 2 .
1
Vgl. Häuser/Rosenstock, Börse und Kapitalmarkt, 1997, S. 151.
2 wie zuvor, jedoch S. 152.
2. Der Neue Markt als Segment für Technologie und
Wachstumsunternehmen
2.1 Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten
Zum Ziel hat der Neue Markt, kleine und mittlere innovative Unternehmen mit großem Wachstumspotential mit risikobereiten Investoren zusammenzubringen. Um bei der Ausgestaltung der Zulassungsbedingungen eine freie Hand zu haben, wird er als privatrechtliches Börsensegment geführt, das über die Anforderungen des Geregelten Marktes hinausgeht. Daher kann dieses Marktsegment als regulierter Aktienmarkt im Kontext der EU- W ertpapierdienstleistungsrichtlinie 3 qualifiziert werden.
Die Zulassung zum öffentlich- rechtlich Geregelten Markt ist Voraussetzung für eine privatrechtliche Zulassung zum Neuen Markt, über die der Vorstand der Deutschen Börse AG entscheidet. Hierzu muß das Unternehmen mindestens seit einem Jahr, nach Möglichkeit aber seit drei Jahren bestehen. Für die Erstemission werden nur Stammaktien zur Ausgabe vorgesehen. Das Mindestvolumen beträgt 0,5 Mio. DM nominal oder 100.000 Stück mit einem voraussichtlichen Kurswert von mindestens 5 Mio. Euro. Die Aktienemission sollte möglichst zu 50 Prozent aus einer ordentlichen Kapitalerhöhung stammen. Es herrscht ein Veräußerungsverbot für Altaktionäre mindestens sechs Monate nach dem Going Public. Um eine breite Streuung der Aktien und damit ausreichende Liquidität sicherzustellen, sind die emittierenden Unternehmen dazu gehalten, mindestens 20 Prozent des Stammkapitals an der Börse zu plazieren, wobei 25 Prozent, wie beim Amtlichen Handel empfohlen werden. Transparenz wird in der Hinsicht gewährleistet, daß Unternehmen am Neuen Markt verpflichtet sind, Jahresabschlüsse nach IAS, US-GAAP oder nach deutschem Standard mit entsprechenden Überleitungen, sowie aussagekräftige Quartalsberichte zu veröffentlichen. Es bedarf weiterhin der Durchführung einer Analystenveranstaltung einmal im Jahr und über Unternehmenskalender die interessierte Öffentlichkeit über alle wichtigen Termine des Unternehmens zu informieren.
Über dies sind die Gesellschaften verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen nach § 15 WHG umgehend zu veröffentlichen (ad hoc- Berichterstattung).
3 Vgl. Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 1999, S. 168.
Zur Förderung der Liquidität hat die Unternehmung schließlich mindestens einen qualifizierten Betreuer (z.B. die Emissionbank) zu benennen, der verpflichtet ist, auf Anfrage Kurse zu stellen, aktuelle und potentielle Investoren aktiv mit einschlägigen Informationen zu versorgen und den Handel zu fördern 4 .
Weiterhin gibt es Folgepflichten für die Gesellschaften, die nachstehend aufgeführt werden sollen:
Ø Quartalsberichte, spätestens zwei Monate nach Ende des Geschäftsquartals, Ø Jahresabschluß, spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres, Ø Rechnungslegung nach internationalen Standards auf Basis von IAS, US- GAAP oder GoB mit Überleitungsrechnung,
Ø Offenlegung des Anteilbesitzes von Aufsichtsrat und Vorstand.
Die Etablierung und Entwicklung des Neuen Marktes werden durch ähnliche Bemühungen in anderen Ländern unterstützt. Hierzu ist die Deutsche Börse AG bereits vor der Eröffnung des Neuen Marktes der Vereinigung europäischer Wachstumsbörsen EURO.NM beigetreten. Weitere Mitglieder sind die jeweiligen Wachstumsmärkte der Pariser Börse (Nouveau Marché), der Amsterdamer Börse (NMAX) sowie der Brüsseler Börse (EURO.NM Belgium) 5 . Zur Harmonisierung dieser Märkte sind gemeinsame Zulassungs-, Regulierungs- und Handelsregeln beschlossen, deren Implementierung unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Überdies soll durch eine vereinfachte, gegenseitige Börsenmitgliedschaft, durch eine Verknüpfung der elektronischen Handelssysteme und durch die Einführung von Indizes eine stärkere Marktintegration erreicht werden. Eine Belebung des Handels am Neuen Markt ist schließlich durch Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erwarten. Dies soll geschehen durch: Ø die Verkürzung der Verjährungsfrist aus der Prospekthaftung, Ø die Modernisierung der Beratungshaftung,
Ø die Erleichterung des Aktienerwerbs für Pensionskassen und Versicherungen, Ø die Erleichterungen steuerfreier Veräußerungen von Beteiligungen der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften 6 .
4 Vgl. Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 1999, S. 168.
siehe hierzu auch: Häuser/Rosenstock, Börse und Kapitalmarkt, 1997, S. 163.
5 Vgl. http://www.dgbank.de
6 Vgl. Perridon/Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 1999, S. 169.
Arbeit zitieren:
André Friedrich, 2000, Vergleich zweier Neuemissionen am Neuen Markt, München, GRIN Verlag GmbH
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