Per mezzo del quinto ampiamento dell’UE il 1° maggio 2004 con la Polonia, la Repubblica Slovacca, la Repubblica Ceca, la Ungheria, la Slovenia, la Lettonia, la Lituania e la Estonia otto stati ex-socialisti dell’europa orientale sono aderiti all’Unione Europea. Per la Bulgaria e la Romania l’adesione viene perseguito nel 2007. Queste democrazie comparativamente giovani con nuova identità politica siano al centro della considerazione.
Dappertutto la tutela e la interpretazione delle costituzioni, dato degli stati a sè stessi dopo la caduta del Muro di Berlino, è stato affidato a Corti costituzionali, anche se in forme diverse. Le sue funzioni e le competenze con ciò collegate per il riempimento del principio del sistema dello stato di diritto sia il punto di riferimento concreto. Non viene discusso la riforma costituzionale.
A) Sviluppo delle Corti costituzionali nell’europa orientale
Nei tempi del comunismo e del socialismo autoritario l ’idea di corti costituzionali è stato respinto, che venne giustificato dicendo che, secondo quel che si disse maniera democratica, ogni controllo della riunione personificando la sovranità della classe operaia sia illecito per quanto riguarda una istituzione meno legittimato 1 .
C’erano dei tentativi d’installare Corti costitutionali 2 , ma come strumenti del controllo politico oppure giuridico non facevano effetto mai. La libertà personale fu conceso di un regime alla gente solo fino a quel punto, dove non la nocque all’esercizio assoluto del suo potere. Ma con la caduta del Muro di Berlino l’idea delle Corti costituzionali concentrati e specializzate che agiscono come istitutzioni indipendenti in conformità al modello tedesco-austriaco ha fatto un corteo trionfale per tutta l’europa orientale 3 .
Gliederung
Vorwort
A) Entwicklung osteuropäischer Verfassungsgerichte
B) Funktionen und Zuständigkeiten
I) Normenkontrollverfahren
a) Vorbeugende Normenkontrolle („a priori“)
b) Nachträgliche Normenkontrolle („a posteriori“)
II) Kompetenzstreitigkeiten
III) Verfassungsauslegung
IV) Verfassungsbeschwerde
V) Präsidentenanklage und verwandte Verfahren
VI) Parteienverbot
VII) Wahlprüfungsverfahren
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die Rolle und Funktionsweise von Verfassungsgerichten in ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas nach dem Fall des Eisernen Vorhangs. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie diese Institutionen als Garanten des Rechtsstaats in jungen Demokratien agieren und welche spezifischen Kompetenzen sie zur Wahrung der verfassungsrechtlichen Ordnung entwickelt haben.
- Entwicklung und Etablierung osteuropäischer Verfassungsgerichte nach 1989
- Vergleich der Kompetenzen hinsichtlich der Normenkontrolle
- Die Funktion des Grundrechtsschutzes und der Verfassungsbeschwerde
- Spezielle Verfahren wie Parteienverbote, Präsidentenanklagen und Wahlprüfungen
Auszug aus dem Buch
b) Nachträgliche Normenkontrolle („a posteriori“)
Außer in Rumänien gehört die repressive abstrakte Normenkontrolle als Hauptfall der „a posteriori“ Kontrolle überall zum Aufgabenbereich der VerfG. Sie ist das dominierende Normenkontrollverfahren in Osteuropa. Die Ausgestaltung weist im Einzelnen natürlich Unterschiede auf. Kontrollgegenstände können auf förmliche Gesetze und Normierungsakte zentraler Staatsorgane begrenzt (Polen, Bulgarien), oder bis auf örtliche Rechtsvorschriften ausgedehnt sein. Am weitesten gehen hier Ungarn, Slowenien und die Slowakei, wo einfache Verwaltungsvorschriften der Verfassungsmäßigkeit unterliegen. In diesen Fällen wird auch der Kontrollmaßstab von der Verfassung auf förmliche Gesetze erweitert. Kontrollmaßstab kann daneben das Völkerrecht sein (Ungarn, Polen, Bulgarien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik).
Höchst unterschiedlich in ihrer Zusammensetzung und in ihren Konsequenzen sind ferner die Bestimmungen zu den Antragsberechtigten. Dazu gehören überall die obersten Staatsorgane wie Regierung, Präsident und Regierung, aber auch den Oppositionen wird über parlamentarische Minderheiten ein Antragsrecht gewährt. Zum Teil werden Organe der öffentlichen Gewalt in diesen Kreis mit einbezogen.
Zusammenfassung der Kapitel
Vorwort: Einleitung in die Thematik der Verfassungsgerichtsbarkeit in den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten seit 1989.
A) Entwicklung osteuropäischer Verfassungsgerichte: Analyse der historischen Ablehnung und späteren Etablierung nach dem deutsch-österreichischen Modell.
B) Funktionen und Zuständigkeiten: Systematisierung der Aufgaben in objektiven Verfassungsschutz, subjektiven Grundrechtsschutz und Sonderverfahren.
I) Normenkontrollverfahren: Erläuterung der Unterschiede zwischen präventiver und repressiver Kontrolle sowie deren praktischer Ausgestaltung.
II) Kompetenzstreitigkeiten: Untersuchung der Verfahren zur Beilegung positiver und negativer Kompetenzkonflikte zwischen Staatsorganen.
III) Verfassungsauslegung: Diskussion der Bedeutung verbindlicher Auslegungsverfahren für die Stabilität junger Demokratien.
IV) Verfassungsbeschwerde: Darstellung der Mechanismen des individuellen Grundrechtsschutzes und der Abgrenzung zur Popularklage.
V) Präsidentenanklage und verwandte Verfahren: Überblick über die staatsrechtliche Kontrolle von Amtsträgern und Präsidenten.
VI) Parteienverbot: Analyse der Rolle der Verfassungsgerichte bei der Prüfung und Registrierung politischer Parteien.
VII) Wahlprüfungsverfahren: Untersuchung der Kontrollfunktion der Verfassungsgerichte bei nationalen Wahlen und Referenden.
Schlüsselwörter
Verfassungsgerichtsbarkeit, Osteuropa, Rechtsstaat, Normenkontrolle, Grundrechtsschutz, Verfassungsbeschwerde, Kompetenzstreitigkeiten, Gewaltenteilung, Demokratisierung, Parteienverbot, Wahlprüfung, Staatsanklage, Verfassung, EU-Erweiterung, Rechtsordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und die Funktionsbereiche der Verfassungsgerichtsbarkeit in den ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas nach 1989.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Etablierung von Verfassungsgerichten, deren Kompetenzen in der Normenkontrolle, der Grundrechtsschutz sowie spezielle Zuständigkeiten wie das Parteienverbot.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist die vergleichende Untersuchung, wie diese Gerichte die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in jungen Demokratien durch spezifische Verfahren stützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Methode, um die verschiedenen Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Verfahrensarten der Gerichte, von der abstrakten und konkreten Normenkontrolle bis hin zur Präsidentenanklage.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Verfassungsgerichtsbarkeit, Normenkontrolle, Grundrechtsschutz und Gewaltenteilung.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen „a priori“ und „a posteriori“ Kontrolle eine wichtige Rolle?
Diese Unterscheidung ist essenziell für die Effektivität des Rechtsschutzes, da sie definiert, ob ein Gesetz bereits vor oder erst nach seinem Inkrafttreten geprüft wird.
Inwieweit nimmt die ungarische Popularklage eine Sonderstellung ein?
Die ungarische Popularklage ist weltweit einzigartig, da sie jedem Bürger ohne Zulässigkeitsbeschränkungen ermöglicht, Verfassungsprüfungen zu initiieren.
- Quote paper
- Michael Hartmannsgruber (Author), 2005, Garantie für den Rechtsstaat in der erweiterten Europäischen Union - Die Verfassungsgerichte Osteuropas unter funktionaler Betrachtung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35295