Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Historische Geschehnisse 4
2.1 Die Zwangssterilisierungen 4
2.2 Euthanasie: T4-Aktion 1939 - 1941 7
2.3 Wilde Euthanasie’ 11
2.3.1 Meseritz-Obrawalde 12
2.3.2 Aktion 14 f 13
2.4 Kindereuthanasie 14
3 Ideologische Grundlagen des 15
Gesundheitswesens im Nationalsozialismus
3.1 Diskussion in der Weimarer Republik: Hoche und 20
Binding
3.2 Abschließende Bemerkungen zur Akzeptanz der 21
nationalsozialistischen Gesundheitspolitik durch die
MedizinerInnen
4 Zu den ökonomischen Aspekten 23
nationalsozialistischer Gesundheitspolitik
4.1 Senkung der Pflegesätze bei den Heil- und 24
Pflegeanstalten
4.2 Belegungen der Heil- und Pflegeanstalten 25
5 Zu den Zielvorstellungen der deutschen 27
Psychiatrie in den dreissiger und vierziger
Jahren
6 Zusammenfassung und aktuelle Bezüge 30
7 Literaturverzeichniss 33
1
Einleitung 1.
Diese Hausarbeit befasst sich mit einem Kapitel der Medizin- und Menschheitsgeschichte, welches bei heutigen BetrachterInnen zunächst einmal ungläubiges Entsetzen hervorrufen mag: die planmässige Sterilisierung und Tötung von Menschen, die als andersartig und somit dem damaligen Zeitgeist entsprechend als ‘minderwertig’ betrachtet wurden. Die Opfer dieser Politik in den Jahren 1933 - 1945 sind ungezählt. Die verschiedensten Personengruppen der Gesellschaft waren davon betroffen: jüdische Menschen, Roma und Sintis, psychisch Kranke, körperlich sowie geistig Behinderte, Nichtsesshafte, Schwule und Lesben, Alkoholiker, Zeugen Jehovas, Farbige etc. Die Opfergruppen passten sämtlichst nicht in eine nationalsozialistisch beherrschte Gesellschaft, in der die ‘Rassenhygiene’ und die rücksichtslose Vernutzung der menschlichen Arbeitskraft (‘Vernichtung durch Arbeit’) tragendes ideologisches Fundament war. Nach Adolf Hitler sollte, wie er in seinem Buch ‘Mein Kampf’ schrieb, “das deutsche Reich (...) als Staat alle Deutschen umschliessen mit der Aufgabe, aus diesem Volke die wertvollsten Anteile an rassischen Urelementen nicht nur zu sammeln und zu erhalten, sondern langsam und sicher zur beherrschenden Stellung emporzuheben.” 1 Die Emporhebung des deutschen Volkes hieß in der Konsequenz des Denkens und des nationalsozialistischen Handelns Krieg nach aussen zur imperialen Beherrschung der Welt und Krieg nach innen, d.h. zur Vernichtung des so benannten ‘unwerten Lebens’.
Ein Teil der Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten bestand in der Durchführung der ‘Euthanasie-Aktionen’ in den Jahren 1939 - 1945 (und z.T. schon davor) 2 . Hier wurde die Zahl der Opfer bei den Nürnberger Prozessen auf 275 000 geschätzt. 3 An ihnen waren massgeblich, wenn nicht gar treibend, deutsche ÄrztInnen beteiligt; insbesondere PsychiaterInnen erwiesen sich als zuverlässig in der Umsetzung der Massnahmen zur Ermordung psychisch kranker oder körperlich wie geistig behinderter Menschen. Die offiziöse Diktion vom so genannten ‘Gnadentod gewähren’ gerierte zu einem brutalen wie seelenlosen Euphemismus, der lediglich die Funktion hatte, eine gnadenlose Mordmaschinerie zu decken. Die Rede vom Erlösen der Opfer von ihren
1 Hitler, Adolf zitiert in: “Nach Hadamar” ; Kersting/Teppe/Walter (Hrsg.) 1993; S. 153
2 vgl. Klee, Ernst; “‘Euthanasie’ im NS-Staat” 1983; S. 66 ff.
3 siehe Gutman (Hrsg.), “Enzyklopädie des Holocaust”, S. 425
2
Leiden sei, nach Gerhard Schmidt, eine ohne Sachkenntnis, “weil von der Gruppe der Idioten weder ein Schrecken ohne Ende noch ein Ende mit Schrecken empfunden werden kann, weil vom Heer der Geistesschwachen die Fragwürdigkeit der Existenz nicht empfunden zu werden pflegt, und weil der Erlösungswunsch verzweifelter Patienten mit Abklingen ihrer Depressionsphase verstummt, bietet der subjektive Zustand psychisch Kranker bzw. Anstaltsbetreuter in Wahrheit keine Basis für den Gnadentod.” 4
In dieser Hausarbeit soll zunächst ein kurzer Überblick über die historischen Fakten (Kapitel 2.1-2.4) stattfinden, in dem als erstes auf das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sowie den daraus legitimierten Zwangssterilisierungen eingegangen wird, des weiteren auf die so genannten T4-Aktionen von 1939 - 41, der darauf folgenden “Wilden Euthanasie” sowie gesondert nochmals der Euthanasie von Kindern.
In den Kapiteln 3 - 5 wird untersucht, welche Grundlagen der vieltausendfache Mord in ideologischer wie auch ökonomischer Hinsicht hatte. Ein Verständnis des damaligen Geschehens an sich kann wahrscheinlich nur annähernd sein: zu gross, zu brutal und zu menschenverachtend sind die begangenen Taten. Es wird nach meinem Verständnis allerdings immer eine Verständnislücke bleiben, die nicht zu füllen ist. Trotzdem denke ich, dass es notwendig ist, sich den Wahrheiten anzunähern, sie erforschen zu wollen und zu begreifen, dass das Handeln der Menschen im Nationalsozialismus eben auch ein menschliches war. Das Menschliche, welches das Bösartige miteinschließt und seit Auschwitz nicht mehr abzutrennen ist. Primo Levi, ein früherer Häftling von Auschwitz, hat einmal sinngemäss gesagt, dadurch dass Auschwitz existierte, sei bewiesen, dass es möglich sei. Dadurch, dass es möglich ist, gibt es nie die Gewissheit, dass es sich so oder in ähnlicher Form nicht wiederholen könne.
So sehr uns die Taten im Nationalsozialismus entsetzen mögen, so genau ist auch immer zu beobachten, wie in der heutigen Gesellschaft die Bilder von den ‘Anderen’ und ‘Fremden’ sind, wie mit Menschen umgegangen wird, die nicht leistungsfähig sind, sein können oder wollen und so wird auch dies ein Aspekt dieser Hausarbeit sein. Es wird in Kapitel 6 zumindest skizzenhaft darzustellen sein, in welchen Bereichen es Entwicklungen oder Diskussionen gibt, die gedanklich nicht mehr so weit von denen im Nationalsozialismus sind. Hier stellt bspw. Ernst Klee in einem Interview in der ‘jungen welt’ vom 04.04.1998 fest, dass von seiten der Forschung “am Nürnberger Ärztekodex stark gerüttelt “ (werden würde). Es fände der Versuch statt, ”sich in
4 Schmidt; Gerhard; “Selektion in der Heilanstalt 1939 - 1945", 1983; S. 15
3
der Ethik wieder annähernd Arbeitsbedingungen zu schaffen wie in der Nazizeit.” 5 Hier gilt es dementsprechend solche Entwicklungen zu erkennen und sich ihnen entgegenzustellen.
Meine persönliche Motivation zum Schreiben einer Hausarbeit zu dieser Thematik beruht auf zwei Faktoren: 1. eine längere intensive Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik mit mehrfachen Studienfahrten nach Auschwitz, Treblinka, Belzec und Sobibor in den Jahren 1998/99. 2. meine Arbeit als Krankenpfleger, auch in der Psychiatrie, mit dem Erleben von Gewaltstrukturen und Abwertungen gegenüber den PatientInnen, die zwangsläufig Fragestellungen nach den Ereignissen und deren Ursachen im Nationalsozialismus aufkommen ließen.
Ich bin mir bewusst, dass eine derartig umfangreiche und komplexe Thematik im Rahmen einer Hausarbeit nur angerissen werden kann, trotzdem hoffe ich zu erreichen, die Strukturen der Euthanasieaktionen sowie deren Bedingtheiten ökonomischer sowie ideologischer Natur anschaulich wie angemessen aufzeigen zu können.
5 Klee, Ernst in: junge welt vom 04.04.1998
4
Historische Geschehnisse 2.
Die Darstellung der geschichtlichen Ereignisse habe ich in verschiedene Abschnitte unterteilt. Sie sind zum Teil chronologisch voneinander abgegrenzt, jedoch nie inhaltlich vollständig voneinander zu trennen. Alle Ereignisse beruhen auf einer ähnlichen Gedankenkonstruktion. Allerdings lässt sich feststellen, dass auch hier zum Teil Differenzierungen vollzogen wurden. So befürwortete bspw. der Göttinger Neurologe und Psychiater Gottfried Ewald generell die nationalsozialistische Politik der Eugenik und in diesem Zusammenhang durchaus unter eng gefassten Umständen die Zwangssterilisierung (“Die Eugenik erstrebt also Ausmerzung der schlechten und Förderung der guten Anlagen; gleichzeitig aber auch Besserung des Milieus und eine zielstrebige Einstellung der Erziehung. Nach jeder möglichen Richtung ist das Problem angefasst. Niemand wird sich dem Eindruck verschließen wollen, dass hier etwas ganz Grosses und Gutes erstrebt wird” 6 ), verwirft die Euthanasie jedoch zugleich ganz entschieden und lehnt es (als einziger berufener Professor) ab, Gutachter für die T4 - Aktion zu sein. 7 Trotzdem muss attestiert werden, dass der grösste Teil der deutschen PsychiaterInnen ohne Widerstand oder öffentlich geäußerten Bedenken an den nationalsozialistischen Unrechtsmassnahmen, häufig mit grossem Engagement, teilnahm.
Die Zwangssterilisierungen 2.1
Nach jahrelangen Diskussionen, die schon in der Weimarer Republik geführt worden waren und auf die in Kapitel 3.1 näher einzugehen ist, wie mit ‘erbkranken Nachwuchs’ umgegangen werden solle sowie der nahezu einmütigen Forderung von Seiten der Ärzteschaft eine Zwangssterilisierung aus eugenischen Gründen für psychisch Kranke, körperlich sowie geistig behinderte Menschen zu legalisieren, wurde am 14. Juli 1933 das ‘Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’ (GzVeN) verkündet und zum 01. Januar 1934 in Kraft gesetzt. Der Paragraph stellte fest wer von den Zwangssterilisierungsmaßnahmen betroffen sein sollte: “(1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht [sterilisiert] werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden
6 vgl. Stöbäus, Ricarda; “Gottfried Ewald - Neurologe und Psychiater in Göttingen”; 1995 S. 16 ff.
7 siehe Klee, Ernst; “‘Euthanasie’ im NS-Staat”; 1983; S. 223 ff.
5
leiden werden.
(2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet: angeborener Schwachsinn, 1. Schizophrenie 2.
zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, 3.
erblicher Fallsucht, [Epilepsie] 4. 5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), 6. erblicher Blindheit, 7. erblicher Taubheit schwerer körperlicher Missbildung. 8.
(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.” 8 Am 26. Juni 1935 wurde das Sterilisierungsgesetz dahingehend erweitert, dass aus eugenischen Gründen bei einer unfruchtbar zu machenden Frau ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden könne. 9 Nach Schätzungen wurden auf Grundlage dieser Gesetze in den Jahren zwischen 1933 - 1945 bis zu 400 000 Menschen unfruchtbar gemacht, wobei 5000 - 6000 Frauen sowie etwa 600 Männer durch die chirurgischen Eingriffe zu Tode kamen. 10 11 Die Sterilisierungen wurden am 01.09.1939, dem Tag an dem deutsche Truppen Polen überfielen (also mit Kriegsbeginn), durch Verordnung (“Anträge auf Unfruchtbarmachung sind nur zu stellen, wenn die Unfruchtbarmachung wegen besonders großer Fortpflanzungsgefahr nicht aufgeschoben werden darf”und in §2: Verfahren auf Unfruchtbarmachung, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht rechtskräftig erledigt sind werden eingestellt. Sie sind nur auf besonderen Antrag des Amtsarztes fortzusetzen.”) 12 zumindest offiziell gestoppt. Die Gründe für den Stopp der Zwangssterilisierungen sind nicht ganz einwandfrei geklärt. Mit Sicherheit spielt der Kriegsbeginn in zweierlei Hinsicht eine bedeutsame Rolle: viele ÄrztInnen wurden nun an den Fronten für kriegswichtige Aufgaben zur Versorgung <
8 in: Benz, Distel (Hrsg.); “Dachauer Hefte 4"; 1988; S. 66
9 in: Klee, Ernst; “‘Euthanasie’ im NS-Staat”; 1983; S.48
10 in: Schmuhl, Hans-Walther; Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie aus Internet: www.comlink.de/cl-
hh/m.blumentritt/agr265s.htm vom 21.12.2001
11 in anderen Quellen wird von 250 000- 350 000 zwangssterilisierten Opfern gesprochen
12 in: Klee, Ernst; “‘Euthanasie im NS-Staat”; 1983, S. 85
Arbeit zitieren:
Jens Grünberg, 2002, Psychiatrie im Faschismus zwischen eugenischer Grundkonzeption und ökonomischen Wirklichkeitskriterien, München, GRIN Verlag GmbH
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