Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis V
1. Einleitung 1
2. Basel II 2
2.1. Entstehung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht 2
2.2. Entstehung der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung 2
2.3. Das „Drei-Säulen-Modell“ 4
2.3.1. Mindestkapitalanforderungen 5
2.3.2. Aufsichtliches Überprüfungsverfahren 7
2.3.3. Marktdisziplin 8
2.4. Aufgaben des Basler Ausschusses 9
3. Rating 9
3.1. Was ist Rating? 9
3.2. Emittentenrating 10
3.3. Emissionenrating 10
3.3.1. Langfristiges Rating 11
3.3.2. Kurzfristiges Rating 11
3.4. Internes Rating 11
3.4.1. Definition internes Rating 11
3.4.2. Der IRB-Ansatz 12
3.4.3. Der fortgeschrittene IRB-Ansatz 12
3.5. Externes Rating 13
3.5.1. Definition externes Rating 13
3.5.2. Der Standardansatz 13
II
4. Rating-Agenturen 14
4.1. Was ist eine Rating-Agentur? 14
4.1.1. Voraussetzungen für eine Rating-Agentur 15
4.2. Moody’s 16
4.3. Standard and Poor’s 17
4.4. Fitch IBCA 17
5. Der Rating-Prozess 18
5.1. Die fünf Phasen eines Rating-Prozesses 18
5.2. Der zeitliche Ablauf eines Rating-Prozesses 19
5.3. Daten zur Ermittlung eines Ratings 20
5.4. Betreuung durch die Rating-Agenturen 21
5.5. Kostenvergleich von Emittenten-Ratings 22
6. Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung und ihre Folgen 23
6.1. Folgen für die Banken 23
6.2. Folgen für die Unternehmen 24
Anhang 26
Literaturverzeichnis 31
Erklärung zur Hausarbeit gemäß § 26 Abs. 6 DiplPrüfO 34
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das „Drei-Säulen-Konzept“ 5
Abbildung 2: Voraussetzungen für eine Rating-Agentur 15
Abbildung 3: Zeitlicher Ablauf eines Rating-Prozesses 20
Alle Abbildungen sind eigene Darstellungen.
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zeitlicher Rahmen von Basel II 3
Tabelle 2: Risikogewichte für Staaten, Banken und Unternehmen im Standardansatz 14
Tabelle 3: Rating-Kosten diverser Rating-Agenturen 23
Tabelle 4: Moody’s Rating-Symbole für langfristige Emittenten-Ratings 26
Tabelle 5: Standard and Poor’s Rating-Symbole für langfristige Emittenten-Ratings 28
Tabelle 6: Emittenten-Ratings von Moody’s und Standard
1. Einleitung
Deutschland steckt mitten in einer Rezession. Immer mehr Unternehmen sind gezwungen, Insolvenz anzumelden. Betroffen sind vor allem viele kleine Unternehmen, besonders traditionsreiche Familienbetriebe, sowie
mittelständische Unternehmen. Aber auch bekannten Namen vieler Großunternehmen, wie beispielsweise der Maschinenbaukonzern Babcock-Borsig, der Baukonzern Philipp Holzmann AG, der Büroartikelhersteller Herlitz, das Medienunternehmen KirchMedia und der Luftschiffbauer CargoLifter, um nur einige zu nennen, tauchen in der Presse mit Negativschlagzeilen auf. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2002 bereits 18.800 Unternehmens-Insolvenzen verzeichnet 1 .
Der Untergang eines Unternehmens wirkt sich nicht nur verheerend auf die jetzt schon sehr hohe Arbeitslosenquote von 9,4% im Oktober 2002 2 aus, sondern auch auf die Kreditinstitute, die den einst blühenden Unternehmen Kredite gewährt haben, und nun einen Forderungsausfall verzeichnen müssen. Durch die Akkumulation von Kreditausfällen steht jetzt auch die Existenz mancher Kreditinstitute auf dem Spiel. Durch die neuen Eigenkapitalvereinbarungen des Basler Ausschusses, kurz Basel II genannt, sollen die Vorschriften der Eigenkapitalunterlegung von Krediten für die Banken mehr an die Risikostruktur der Kreditnehmer angepasst werden. Dies wird zur Folge haben, dass sich die Kreditkonditionen für Kreditnehmer mit höherem Risiko verschlechtern werden, für Kreditnehmer mit geringem Risiko hingegen werden sich Kredite verbilligen. Wie die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung im Detail aufgebaut ist, und was sich hinter dem Begriff Rating verbirgt, möchte ich im Folgenden näher erläutern. Ebenso soll dieses Arbeit einen Überblick über relevante Daten und Vorgehensweisen von Rating-Agenturen bei der Erstellung eines Ratings geben. Als Schlussbetrachtung möchte ich etwaige Folgen der neuen Eigenkapitalvereinbarung aufzeigen.
1 Creditreform: Unternehmensinsolvenzen 1998-2002, unter: www.creditreform.de/angebot/analysen/0026/01.php#top.
2 Statistisches Bundesamt Deutschland, Stand 07.11.2002, unter: www.destatis.de/indicators/d/arb210ad.htm.
1
2. Basel II
2.1. Entstehung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde Ende 1974 von den Präsidenten der Zentralbanken der G -10-Länder gegründet. Er setzt sich Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Groß Britannien, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und den USA zusammen. Die deutschen Mitglieder sind Abgesandte der ,,Bundesaufsicht für das Kreditwesen" und der ,,Deutschen Bundesbank". Das ständige Sekretariat des Ausschusses befindet sich in Basel, in der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Hier tagt der Ausschuss in der Regel viermal im Jahr. Der derzeitige Vorsitzende ist William J. McDonough, Präsident und CEO der Federal Reserve Bank von New York.
Der Ausschuss stellt rechtlich nur ein informelles Beratungsgremium dar, das über keinerlei gesetzgeberische Kompetenzen verfügt. Es steht aber fest, dass nach Abschluss der Beratungen über die neuen Eigenkapitalvereinbarungen diese auf EU-Ebene in nationales Recht umgesetzt werden.
2.2. Entstehung der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung
Aufgrund eines weltweiten Verdrängungskampfes in den 80er Jahren sank das Eigenkapital der wichtigsten Banken auf einen gefährlichen Tiefstand. Mit dem Zusammenbruch des Bankhauses I.D. Herstatt im Jahr 1974 wurde offensichtlich, dass es zu einer Veränderung auf dem Bankensektor kommen muss. Der Basler Ausschuss beschloss daher eine erste Vereinbarung über eine angemessene Eigenkapitalunterlegung der Risikoaktiva durch die Banken. Diese Vereinbarungen sind heute unter dem Namen „Basel I“ bekannt. Hierin wurde vorgesehen, dass Banken künftig sämtliche Kundenkredite mit einem pauschalen Satz von 8% auf die volle Höhe des Kredites mit Eigenkapital hinterlegen müssen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass die Banken gegenüber möglichen Kreditausfällen weniger anfällig sind. Nach Umsetzung von Basel I wurden diese Vereinbarungen international anerkannt und in über 100 Ländern eingeführt. In den folgenden Jahren wurden immer wieder kleinere Verbesserungen an Basel I vorgenommen. Dennoch kam es zu größeren Unstimmigkeiten, in denen besonders die Starrheit der Vereinbarungen kritisiert wurde. Der Ausschuss begann sich erneut mit der Problematik zu beschäftigen, und legte hierzu im Juni 1999 ein erstes Konsultationspapier vor. Inhaltlich bauen diese neuen Eigenkapitalrichtlinien auf Basel I auf. Sie zielen darauf ab, die Sicherheit und Solidität des Finanzsystems weiter auszubauen und zu stärken. Um dies zu erreichen, werden künftig die internen Kontrollsysteme und generell die Geschäftsführung der Banken von höherer Wichtigkeit sein. Ebenso sollen die regelmäßige Überprüfung der Banken durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten. Hierbei ist es wichtig, dass auch neue Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement nicht unberücksichtigt bleiben.
2
Nach Überarbeitung und Ergänzung wesentlicher Punkte entstand das zweite Konsultationspapier im Januar 2001. Die voraussichtliche Veröffentlichung des dritten und letzten Konsultationspapiers ist für Mai 2003 vorgesehen. Bis dahin werden die Vereinbarungen diskutiert, und es werden Analysen über etwaige Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarungen 1 durchgeführt. Sind diese Schritte alle abgeschlossen, steht einer Verabschiedung von Basel II im Oktober 2003 nichts mehr im Wege. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist soll Basel II im Jahr 2006 endgültig in Kraft treten.
1 Sogenannte „Impact Studies“.
3
Arbeit zitieren:
Jasmine Schieber, 2002, Basel II: Überblick über die neuen Eigenkapitalvereinbarungen und die Vorgehensweise von Rating-Agenturen, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
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