Kriminologie der Korruption
von: Mike Nentwich
8. Fachsemester
Gliederung
I. Einleitung 1
II. „Korruption” - Die Problematik der Definition 1
1. Allgemeiner Sprachgebrauch 1
2. Enger Ansatz 2
3. Weiter Ansatz 3
4. Mittlerer Ansatz 3
5. Nachtrag zum Definitionsproblem 5
III. Korruption im Hell- und Dunkelfeld 6
IV. Typologie korruptiven Verhaltens 7
1. Situative Korruption 8
2. Gewachsene Beziehungen 8
3. Netzwerke 9
4. Organisierte Kriminalität 10
V. Verbreitung der Korruption 10
1. Allgemein zur Verbreitung 10
2. Verbreitung der situativen Korruption 11
3. Verbreitung von gewachsenen Beziehungen und Netzwerken 12
4. Organisierte Kriminalität und Korruption 13
VI. Ursachen der Korruption unter Anwendung allg. Kriminalitätstheorien 13
1. Lerntheorien 13
a) Theorie der differentiellen Kontakte 14
b) Theorie der differentiellen Gelegenheiten 15
c) Theorie der differentiellen Verstärkung 15
d) Theorie der Neutralisierungstechniken 15
2. Theorie der Rationalen Wahl 17
3. Anomietheorie 18
VII. Weitere Ursachen für Korruption 19
1. Erpressungsähnliche Situationen 19
2. Berufsethos 20
3. Verflechtungen 20
4. Einkommen 21
5. Personalführung 22
6. Informationsdefizit 22
7. Fehlende Kontrollen 22
VIII. Abschließende Bemerkungen 23
I. Einleitung
Diese Arbeit hat das Phänomen „Korruption” zum Gegenstand. Daß es sich hierbei nicht nur um ein Problem von Entwicklungs- oder Schwellenländern handelt, beweist ein (intensiverer) Blick in die Tagespresse. Gerade Journalisten gelingt es immer wieder sog. Korruptionsskandale aufzudecken (oder entsprechende Verhaltensweisen an die Öffentlichkeit zu bringen und somit zu Skandalen zu machen). Richtet man den Blick jedoch auf die „Kriminologie der Korruption” und auf die hierzu erschienene Fachliteratur zeichnet sich ein anderes Bild. Selbst in größere Lehrbücher hat dieses Thema (noch) keinen Eingang gefunden.1 Wird eine Teilaufgabe der Kriminologie verkürzt als Forschung über die Ursachen der Kriminalität definiert2, besteht auch im Literaturbereich der Aufsätze und Monographien ein gewisses Vakuum. Es wird selten der Versuch unternommen, Korruptionsursachen, welche zumeist nur angenommen sind, auf die Kriminalitätstheorien zurückzuführen.3 Empirische Erhebungen sind rar und mit erheblichen Erkenntnisschwierigkeiten behaftet.4 Es ist daher zu konstatieren, daß wir „aus Sicht der empirischen Wissenschaften (...) über Korruption erschreckend wenig wissen”5.
II. „Korruption” - Die Problematik der Definition
Für den Begriff der Korruption wurde bislang noch keine Definition gefunden, die auf einen breiten Konsens beruhen würde. Es finden sich vielmehr sehr verschiedene Ansätze, die den Begriff z.T. eng fassen und z.T. weit ausdehnen.
1. Allgemeiner Sprachgebrauch
Das lateinische corrumpere meint ein verderben, vernichten, bestechen und reicht im allgemeinen Sprachgebrauch soweit, daß hierunter ein moralisch verwerfliches Handeln und Verhalten zu verstehen ist, bei dem bestimmte, allgemein anerkannte gesellschaftliche Normen oder moralische Grundsätze nicht mehr wirksam sind und das je nach Verbreitung und Duldung das gesellschaftliche Leben bestimmt und einen moralischen Verfall bewirken kann.6 Ein dermaßen weiter und unbestimmter Begriff ist allerdings wissenschaftlich unbrauchbar.7 Eine Abgrenzung korruptiver von anderen kriminellen Handlungen kann hierdurch nicht erfolgen; der Definitionsversuch wirkt eher wie eine allgemeine Definition für sozial abweichendes Verhalten schlechthin.
2. Enger Ansatz
Es wird daher z.T., um zu einer eindeutigen Abgrenzung zu gelangen, ein enger Ansatz verfolgt der sich an das deutsche Strafgesetzbuch anlehnt.8 Der Begriff der Korruption ist diesem zwar auch fremd; es werden aber hierunter die Handlungen verstanden, die durch die Tatbestände der §§ 108e, 298 ff, 331 ff StGB beschrieben werden: also Abgeordnetenbestechung, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsannahme und -gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit.
Eine an Gesetzen orientierte Definition gibt dem Korruptionsbegriff zwar Konturen ist aber gleichwohl kritisch zu hinterfragen. Erstens besteht stets ein gewisser Graubereich, also Sachverhalte bei denen in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung streitig ist, ob der gesetzliche Tatbestand erfüllt ist. Die Übertragung der juristischen Probleme in kriminologisch orientierte Forschungen würde zu erheblichen Unsicherheiten führen. Zweitens ist Kriminalität nicht national zu betrachten. Die Kriminologie begreift sich als internationale Wissenschaft, weshalb Untersuchungen nicht davon abhängig sein dürfen, wie ein einzelner Staat rechtspolitisch ein bestimmtes sozial abweichendes Verhalten behandelt. Drittens würde durch eine reine Orientierung an Strafnormen das noch straflose Vorfeld korruptiver Handlungen ausgeblendet. Bei der Korruption kommt erschwerend hinzu, daß die Übergänge von der Legalität zur Illegalität sehr unscharf sind.9 Will man Erkenntnisse über
Kriminalitätsursachen gewinnen, ist aber gerade ein Gesamtblick erforderlich, der nicht erst an einer bestimmten Schwelle ansetzen darf. Und viertens muß eine sozialwissenschaftliche Befassung unabhängig von der Definitionsmacht des Gesetzgebers und somit auch unabhängig vom „Zeitgeist” rechtspolitischer Entscheidungen sein. Eine zu enge - an nationalen Strafgesetzen orientierte - Begriffsbestimmung ist daher abzulehnen; hierdurch würde der „Zugang zu den verschiedenen Spielarten korruptiven Verhaltens systematisch verstellt, so daß letztlich nur eine Teilmenge dessen, was als ‘korruptives Handeln’ bezeichnet werden kann, erfaßt, beschrieben oder erklärt wird”10.
3. Weiter Ansatz
[...]
1 Vgl. etwa die Lehrbücher von Göppinger und Schneider (jeweils knapp 1000 Seiten); auch bei Schwind (2002) findet sich nicht mehr als das Stichwort: § 21 Rn. 12, § 29 Rn. 33a; Ausnahme: Kaiser (1996) S. 432-437.
2 Vgl. kurz zur Definition Schwind (2002) § 1 Rn. 16; ausführlich (mit Kontroversen) Schneider (1987) S. 84 ff.
3 Ausnahmen: Berg (2001); Bannenberg (2002) S. 356 ff.
4 Vgl. die referierten Probleme (einer Aktenanalyse) bei Bannenberg (2002) S. 69 ff.
5 Mischkowitz u.a. (2000) S. 23; vgl. auch Bannenberg (2002) S. 61: „Erkenntnisse sind bisher fast nicht vorhanden.”
6 So die Definition für Korruption bei Littwin (1996) S. 308.
7 Ausdrücklich Ahlf (1998) S. 5: „Catch-all-Kategorie”.
8 Vgl. Berg (2001) S. 42.
9 Kube/Vahlenkamp (1994) S. 438.
10 Mischkowitz u.a. (2000) S. 26.
11 Eisenberg (2000) § 47 Rn. 45 Fn. 44.
12 (2000) S. 1159.
Arbeit zitieren:
Mike Nentwich, 2003, Kriminologie der Korruption, München, GRIN Verlag GmbH
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