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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................. 2
Abk ürzungsverzeichnis. 4
A. Einleitung. 5
B. Definitionen. 6
1. Sozialwissenschaftliche Begriffsbestimmung. 7
2. Ökonomische Definitionen 9
C. Ausprägungsformen 11
1. Allgemeine Unterteilung 11
2. Spezielle Formen von Korruption 13
3. Korruptionsformen im Strafrecht 16
4. Positive Korruption 19
D. Ausgewählte Fälle aus Politik und Wirtschaft 20
1. Korruption im Gesundheitswesen 20
2. Die Übernahme von Leuna/Minol durch Elf-Aquitaine 21
3. Der Kölner Müllskandal. 23
E. Angriffsflächen für Korruption. 24
1. Interdependenzen zwischen Wirtschaft und Politik 24
2. Korruption in ausgewählten Politikfeldern 25
3. Anfälligkeiten von politischen Systemen. 26
4. Gefährdete Bereiche und Positionen in Unternehmen 28
F. Ökonomische Analyse. 29
1. Institutionenökonomische Analyse von Korruption 29
2. Korruption - Eine Transaktionskostenanalyse 33
3. Neue Politische Ökonomie - Ein Analyseansatz zur Bestechung 37
4. Die ökonomische Analyse der Belastungs- und Entlastungskorruption 42
G. Wirkungen von Korruption 44
1. Ökonomische Wirkungen. 44
1.1. Einschränkung der Markttransparenz durch Korruption. 44
1.2. Wettbewerbsverzerrungen. 45
1.3. Korruption als Markteintrittsbarriere 46
1.4. Suboptimale Allokation der Ressourcen 47
1.5. Ressourcenverschwendung 48
1.6. Erhöhte Transaktionskosten 48
1.7. Korruptionsinduzierte Preiserhöhung 49
1.8. Produktdifferenzierung. 50
1.9. Die Wohlfahrtswirkungen der Korruption 50
1.10. Korruptionsbedingte Innovationshemmung. 51
2. Gesellschaftliche Wirkungen 52
H. Prävention und Repression. 53
1. Organisatorische und institutionelle Prävention und Repression. 53
1.1. Der Integritätspakt. 53
1.2. Prävention durch Job-Rotation. 54
1.4. Ethik-Kodizies. 55
1.5. Einengung der diskretionären Handlungsspielräume. 56
1.6. Wertemanagementsystem. 57
1.7. Individuelle Selbstbindung. 58
1.8. Unternehmensseitige Selbstbindung 58
3
2. Strafrechtliche Prävention und Repression 59
2.1. Kontrollverstärkung 59
2.2. Erhöhung des Strafmaßes. 60
2.3. Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit 61
2.4. Kronzeugenregelung 62
2.5. Ausschlussregister für Unternehmen 63
2.6. Strafmildernde Selbstanzeige. 64
I. Zusammenfassung 64
Literaturverzeichnis 68
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Abkürzungsverzeichnis
o.g. oben genannt
StGB Strafgesetzbuch
EUBestG Europäisches Bestechungsgesetz
INTBestG Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
NPÖ Neue politische Ökonomie
DUV Deutscher Universitätsverlag
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A. Einleitung
Seit es Aufzeichnungen über Verwaltungen und das Wirtschaftsleben gibt, finden sich Hinweise auf Korruption und Bestechung. Korruption ist demnach nicht nur in der ökonomischen und politischen Gegenwart anzutreffen, sondern weist eine sehr lange Existenz in der Geschichte auf. Die Aktualität und Bedeutsamkeit ist der Korruption aber bis heute erhalten geblieben. Durch Skandale, wie aktuell beispielsweise der münchner Stadionbau und die Festnahme Wildmosers, rückt diese Thematik immer wieder in den Focus der Öffentlichkeit. Es scheint oft so, als würden die Menschen durch jeden Skandal nur kurzzeitig sensibilisiert werden, denn nach jedem aktuellen Fall rückt Korruption meist wieder in den Hintergrund, um dann, beim nächsten aufgedeckten Fall, erneut Interesse zu erregen. Zum Gegenstand ökonomisch-wissenschaftlichen Interesses ist Korruption in den letzten Jahren insbesondere aufgrund vermuteter immenser materieller und immaterieller Schäden geworden. Soziologen haben sich mit der Frage befasst, inwieweit soziale Ordnungen sich auf die Entstehung von Korruption auswirken und welche Effekte diese Ordnungen auf das gesellschaftliche Gefüge haben. Die Anthropologen versuchten das Phänomen Korruption kulturell und aus Wertvorstellungen heraus zu erklären. Der Facettenreichtum von Korruption zeigt den interdisziplinären Charakter dieses Phänomens.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine ökonomische Betrachtung der Korruption darzustellen. Dabei soll erörtert werden, ob Korruption im Rahmen ökonomischer Theorien analysiert werden kann. Wenn dies zutrifft, ist die Frage nach den institutionellen bzw. individuellen Anreizstrukturen der korrupten Transaktionspartner zu beantworten. Zudem soll Aufschluss darüber gegeben werden, in welcher Form ökonomische Wirkungen durch Korruption feststellbar sind.
Die Vorgehensweise gliedert sich dergestalt, dass im Kapitel B, aufgrund der Unschärfe des Begriffes, zunächst eine Definition aus unterschiedlichen sozialwissenschaftlichen Perspektiven erfolgt, um im Anschluss ökonomische Definitionen der Korruption anzuführen. In dem folgenden Kapitel werden nach einer allgemeinen Differenzierung die speziellen Formen dargestellt, und anschließend die strafrechtlich relevanten Tatbestände beschrieben. Danach folgt ein Blick auf die durchaus vorhandene positive Korruption. Im nächsten Kapitel wird eine Auswahl an Korruptionsfällen beschrieben, die aufzeigen, dass Korruption auch in Deutschland in den unterschiedlichsten Formen stattfindet. Da kein politisches System und keine Marktform perfekt ist, setzt sich das Kapitel E zum Ziel, die jeweiligen Schwächen herauszuarbeiten. Dabei werden in Teilbereichen der Politik und in korruptionstypischen Abteilungen in Unternehmen, Angriffsflächen identifiziert. Kapitel F befasst sich mit einem
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der Hauptteile, nämlich dem der ökonomischen Analyse. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer institutionenökonomischen Betrachtung, unter zu Hilfenahme des Prinzipal-Agent-Klient-Modells und einer integrierten Analyse der individuellen Korruptionsanreize. Im Anschluss wird die korruptive Transaktionskostenproblematik dargelegt. Da der Schwerpunkt der Korruption in der Interaktion von Wirtschaft und Politik liegt, wird als dritte Analysemethode die der Neuen Politischen Ökonomie gewählt. Dieser Ansatz bezieht sich auf die grundsätzliche Interdependenz von Politik und Ökonomie respektive Markt. Abschließend wird in diesem Kapitel die ökonomische Analyse der Entlastungs- und Belastungskorruption dargestellt. Der folgende Abschnitt G hat, als weiterer Hauptteil, zunächst eine stringent ökonomische Darstellung der Wirkungen von Korruption zum Gegenstand, um abschließend kurz gesellschaftliche Effekte aufzuzeigen. In Abschnitt H werden theoretische Maßnahmen zur Prävention und Repression dargestellt. Differenziert wird dabei zwischen organisatorischen bzw. institutionellen Maßnahmen sowie strafrechtlichen Relevanzen. Das letzte Kapitel I fasst die Ergebnisse dieser Arbeit zusammen. Bezüglich den verwendeten Begriffen ist anzumerken, dass die Begriffe korrupt und korruptiv synonym verwendet werden. Ebenso verhält es sich mit den Bezeichnungen Korrumpteur und Korrumpeur, bzw. Klient.
B. Definitionen
Der Begriff Korruption kommt etymologisch vom lateinischen Wort „corrumpere“, was soviel bedeutet wie verderben, entkräften, entstellen, untergraben oder auch bestechen. 1 Die Fülle der möglichen Übersetzungen in das Deutsche verdeutlicht die Vielschichtigkeit dieses Begriffes und weist gleichzeitig auf die Problematik bei der Definition von Korruption hin. In der Literatur sind aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen
Begriffsbestimmungen zu Korruption vorhanden. Die Divergenz der Definitionen zeigt, dass von einem einheitlichen Verständnis von Korruption im deutschen Sprachraum nicht ausgegangen werden kann. Korruption ist vielmehr ein Oberbegriff für eine Kumulation von Praktiken, zu denen par Exempel Beamtenbestechung, allgemeiner politischer Machtmissbrauch oder gesellschaftlicher Sittenverfall gehören. 2
1 Vgl. o.V. (2004c)
2 Vgl. Gneuß (2002, S. 9)
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1. Sozialwissenschaftliche Begriffsbestimmung
Oft wird Korruption individualethisch hergeleitet, indem korruptive Vergehen als persönliche Defekte einzelner Mitarbeiter in Unternehmen oder als individuelle Charakterprobleme eines Beamten angesehen werden. Bei einer reinen individualethischen Zuordnung werden jedoch die organisatorischen und institutionenethischen Aspekte außer Acht gelassen. Nicht nur die charakterlichen Eigenschaften des Individuums sind maßgeblich für Korruption, sondern ebenfalls die Funktion und Stellung der Person in einer Verwaltungseinheit oder in einem Unternehmen. Das Entstehen und die Verbreitung von korrupten Handlungen sind zudem abhängig von organisatorischen Strukturen in einem Betrieb. Zu diesen Strukturen gehören beispielsweise die Befehlshierarchie, die Leistungsvorgaben, der Grad der Arbeitsteilung oder die Gruppenkohäsion. Es handelt sich bei diesen Beispielen um Möglichkeiten zwischenmenschliches Handeln zu koordinieren. Ethische Vorgaben in einem Unternehmen, z.B. in Form eines Ethik-Kodex, werden oft durch eine wettbewerbsbedingt einseitige Orientierung an ökonomischen Leistungszielen ausgehebelt. Selbstredend gilt dies ebenso für die öffentliche Verwaltung. Bedingt durch die Hierarchie in einem Unternehmen und aus Angst vor Kündigung werden korrupte Aktivitäten eines Vorgesetzten selten von untergeordneten Mitarbeitern angezeigt. Besteht ein starker Zusammenhalt in einer korrupten Abteilung, ist die Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption unwahrscheinlich. 3 Eine andere Herangehensweise an die Begriffsbestimmung von Korruption ist der moralische Ansatz, bei dem der Begriff keine Einengung bezüglich einer speziellen wissenschaftlichen Sichtweise erfährt. Er wird als die symbolische Verdichtung des Unmoralischen betrachtet. Einerseits fällt unter diese Amoralität die moralische Minderwertigkeit von korrupten Personen und andererseits die durch Korruption enttäuschten Moralerwartungen derer, die sich durch integere Handlungen auszeichnen. Bei einigen Autoren steht Korruption für das Schlechte in der Welt und wird in Beschreibungen verglichen mit Krankheiten wie Pest oder Krebs. Fällt der Begriff Korruption in der politischen Öffentlichkeit, wird er manchmal dazu verwendet Skandale heraufzubeschwören oder Mitstreiter zu denunzieren. 4 Moralische Bedenken eines korrupten Akteurs lassen sich ökonomisch darstellen, indem man in sein Kosten-Nutzen-Kalkül die durch Korruption entstandenen Kosten des geschädigten Dritten aufnimmt. Die Kosten der Moral fallen und steigen in Abhängigkeit des Grades der Bereicherung durch Korruptionsleistungen. Ferner ist festzustellen, dass moralische
3 Vgl. Ahlf (2003, S. 143f.)
4 Vgl. Höffling (2002, S. 15)
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Bedenken gegenüber der eigenen Korruption mit dem allgemein erhöhten Niveau von Korruption in der Gesellschaft abnehmen. 5
Grenzt man die allgemeine, unmoralische Sichtweise auf die Korruption ein, so kann dieses Phänomen als ein individueller Normenverstoß definiert werden. Korruption kann man in diesem Fall als eine mangelnde normative Qualität von Handlungen begreifen. Vor dem Hintergrund unseres rechtsstaatlichen Systems, das zweigeteilt ist in die Privatsphäre und die öffentliche Sphäre, kann man unter Korruption eine Handlung verstehen, die das System öffentlicher oder bürgerlicher Ordnung verletzt. Der Normenverstoß äußert sich in diesem Zusammenhang als ein von dem öffentlichen Interesse abweichendes Verhalten. Das korrupt handelnde Individuum überschreitet demnach eine unsichtbare Trennlinie zwischen öffentlichem Sektor und Privatraum. In einem funktionierenden rechtsstaatlichen System sollte im Sinne der allgemeinen Wohlfahrt das öffentliche Interesse über das private gestellt sein. 6
Eine Definition von Korruption, in der die Betonung der sozialen Beziehung sowie die Betrachtung als qualifizierter Normenverstoß miteinander verwoben werden, ist folgende:
Die soziale Beziehung bezieht sich auf ein aneinander orientiertes Verhaltensmuster mehrerer Akteure. Dabei erfolgt eine Missachtung der korrupt agierenden Akteure durch die Gesellschaft, da ihre individuellen Interessen mit denen der Allgemeinheit kollidieren. Geprägt ist die Beziehung der Akteure untereinander durch ein persönliches Austauschverhältnis. Auch von der Norm divergierendes Verhalten hat gesellschaftliche Hintergründe und folgt Regeln sozialen Verhaltens. Korruption ist ein abweichendes Verhalten mit sozialen Aspekten makrosozialer sowie mikrosozialer Art. Auf der Makroebene wirkt die Summe der Handlungen einzelner Akteure und die Mikroebene erklärt die Wahl bestimmter Handlungsalternativen durch die Individuen. 8 Eine der häufigsten Definitionen von Korruption ist „das Ausnutzen einer Machtposition zum eigenen Vorteil“. 9 Bei dieser Begriffsbestimmung gibt es im Korruptionsfall nur Täter. Auf der einen Seite ist ein Täter, der mit Entscheidungsbefugnissen über behördliche oder
5 Vgl. Gneuß (2002, S. 67)
6 Vgl. Höffling (2002, S. 15f.)
7 Ebd., S. 25.
8 Vgl. Höffling (2002, S. 25ff.)
9 Wiehen (2001, S. 15)
9
private Angelegenheiten betraut ist. Und auf der anderen Seite ein Täter, der den Ersteren in dessen Entscheidungen beeinflussen will, damit er in seinem Interesse handelt. Korruption ist im Sinne dieser Definition ebenfalls gegeben, wenn eine Gruppe von Tätern vereinbart, den Wettbewerb in einem bestimmten Markt außer Kraft zu setzen, um als Kollektiv ihre Macht in geldwerte Vorteile umzuwandeln. Einerseits können Amtsträger, die
Ermessensentscheidungen zu treffen haben, eine Machtposition inne haben, z.B. bei einer öffentlichen Auftragsvergabe oder einer Lizenzerteilung. Andererseits ist denkbar, dass diese Machtposition einem Einkäufer eines privaten Unternehmens obliegt, der den einen Lieferanten dem anderen vorzieht. Der Vorteil kann in dieser Definition verschiedene Gesichter haben, teils einen eindeutigen Nutzen durch Erlangung eines Bauauftrages und teils einen indirekten Vorteil in Form einer Spende für die eigene Partei. 10
2. Ökonomische Definitionen
Korruption kann als illegaler Vertrag oder als Netzwerk illegaler Verträge bezeichnet werden, dem eine Unrechtsvereinbarung zu Grunde liegt. Eine typische Unrechtsvereinbarung aus juristischer Sicht ist das Gewähren eines Vorteils gegen die Bezahlung von Schmiergeld. Als konstituierend für den illegalen Vertrag gilt, dass der öffentliche Funktionsträger erstens materielle oder immaterielle Vorteile annimmt und zweitens eine vorteilhafte Handlung für die korrumpierende Seite vornimmt oder es unterlässt eine nachteilige Aktion durchzuführen. Durch die Illegalität gibt es keinen freien Zugang zu der Unrechtsvereinbarung und damit zu der Korruption. Wären Informationen über Unrechtsvereinbarungen allgemein zugänglich, würde die Gefahr aufgedeckt zu werden steigen. Aus diesem Grund gehen öffentliche Funktionsträger nur mit einer kleinen, übersichtlichen Anzahl von Klienten illegale Verträge ein. Propagandisten der Neuen Politischen Ökonomie haben festgestellt, dass korrupte Transaktionen, bzw. illegale Verträge, informelle politische Einflusskanäle darstellen können. 11 Beschreibt man Korruption als Tauschhandel auf einem Markt, so sind dafür drei wesentliche Eigenschaften maßgeblich. Zum einen tauschen auf Korruption basierend mindestens zwei Marktteilnehmer Güter, denen sie Wert beimessen, um ihre Wohlfahrt zu maximieren. 12 Wobei zweitens einer der Tauschpartner durch den Tauschakt in ein Dilemma gerät, da er abwägen muss zwischen der Befolgung allgemeiner Normen und individueller, an der
10 Vgl. ebd., S. 15.
11 Vgl. Schwyzer (1998, S. 35ff.)
12 Anderenorts wird bei dieser Problematik von einer kurzfristigen Win-win Situation für die korrupten Tauschteilnehmer gesprochen, die dem Prinzip des fairen Wettbewerbs widerspricht, da sie Verluste bei anderen Marktteilnehmern verursacht. Vgl. Maak/Ulrich (1999, S. 105)
10
persönlichen Nutzenoptimierung angelehnter Standards. Bevorzugt dieser Akteur in dem Entscheidungszwiespalt seine partikularen Interessen gegenüber der Einhaltung gesellschaftlicher Regeln, liegt Korruption vor. Zudem ist es ein Merkmal des korrupten Tausches, dass bei den Akteuren das Bewusstsein vorhanden ist, im Falle einer Aufdeckung durch die Gesellschaft sanktioniert zu werden. Allgemein ist für das Zustandekommen von Korruption in Form eines Tausches das Zusammentreffen von subjektiver Korruptionswilligkeit und objektiver Korruptionsfähigkeit bedeutsam. 13 Lambsdorff charakterisiert Korruption als eine Art des Tausches, bei dem eine korruptive Leistung für eine entsprechende Gegenleistung erbracht wird. Da dieser Tausch nicht auf einem vollkommenen Markt stattfindet, fallen Transaktionskosten 14 an. Die Korruptionsleistung kann entweder als Leistung eines Staatsdieners verstanden werden, die gegen Vorschriften verstößt, oder eine Leistung sein, die zwar den Anordnungen entspricht, für die es jedoch nicht erlaubt ist Geld zu fordern. 15
Man kann Korruption auch als illegales „Rent-Seeking“ definieren. Als „Rent-Seeking“ bezeichnet man die Aktivitäten, die das Ziel haben bestimmten Akteuren ein Einkommen ohne Gegenleistung zukommen zu lassen. Aus wohlfahrtsökonomischer Sicht ist dies eine Verschwendung von Ressourcen, da die verwirklichten Einkommen nicht aus der Produktion von Gütern und Dienstleistungen stammen. 16 Interessengruppen versuchen die politischen Entscheidungsträger zu beeinflussen, um staatliche Transferleistungen zu realisieren. Sie betreiben folglich legales „Rent-Seeking“, damit sie beispielsweise Subventionen erhalten. Interessengruppen können jedoch ebenso versuchen durch Korruption illegale Renten abzuschöpfen. Sie sind in der Lage, den Beamten bzw. den Agenten im städtischen Bauamt durch Bestechung dazu zu veranlassen, in ihrem Interesse zu entscheiden. 17 Diese Realisierung von zusätzlichen Einkommen des Agenten verstößt gegen Normen und geltendes Recht. Demzufolge kommt es zu ungesetzlichen Veränderungen in der Einkommensverteilung. Schmidt spricht deshalb in diesem Kontext von illegalem „Rent-Seeking“. 18 Man kann Korruption ferner als einen Vorgang unproduktiven „Rent-Seekings“ seitens des Agenten begreifen, der versucht seinen individuellen Nutzen zu maximieren. Dadurch werden u.a. aufgrund der hohen Transaktionskosten der Korruption andere
13 Vgl. Ricks (1995, S. 193ff.)
14 Vgl. Abschnitt F. 2.
15 Vgl. Lambsdorff (1999, S. 57)
16 Vgl. Dietz (1998, S. 20)
17 Vgl. Steinrücken (2003, S.160 f.)
18 Vgl. Schmidt (2003, S. 94)
11
produktive Transaktionen unmöglich. 19 Handelt es sich bei dem Agenten um einen Beamten der öffentlichen Verwaltung und missbraucht er dieses Amt, um sich privat zu bereichern, dann sind die Bedingungen für öffentliches „Rent-Seeking“ gegeben. Ermöglicht wird dem öffentlich Bediensteten diese Erzielung von Renten ohne eine Leistung am Markt zu bringen, aufgrund einer Position, die ihm die Entscheidung über die Gewährung von bestimmten Zuteilungen gestattet. 20
C. Ausprägungsformen
1. Allgemeine Unterteilung
Nach Meinung einiger Autoren, geht die Bedeutung von Korruption über die im Strafrecht vorhandenen Formen hinaus. Deshalb wird vielfach eine Differenzierung verwendet, die beispielsweise in situationsbedingte, strukturelle und netzwerkartige Korruption untergliedert. Diese Einordnung erfolgt nach den quantitativen Kriterien zeitliche Ausdehnung und Umfang des Teilnehmerkreises. Dabei sind die Übergänge zwischen diesen drei Kategorien nicht klar fassbar; vielmehr besteht ein fließender Wechsel von der einen Form zur anderen.
Typisch für situative Fälle von Korruption sind spontane Offerten von Akteuren, die aus einer zufälligen Alltagssituation heraus entstehen. Meist bleibt das zeitliche Ausmaß der korrupten Beziehung eng begrenzt. Eine andere passende Bezeichnung für situationsbedingte Korruption ist der Begriff Gelegenheitskorruption, denn diese entsteht aus einer speziellen, normalerweise unvorhersehbaren Situation. Folglich entsteht auch keine soziale Beziehung aus dieser einzelnen korrupten Transaktion. 21 Bannenberg bezeichnet diese Form von Korruption als Bagatellkorruption, denn es handelt sich um unbedeutende Einzelfälle, die als geringfügig kriminell einzustufen sind. Charakteristisch ist weiterhin, dass diese Fälle nicht auf Wiederholung angelegt sind und die Beteiligten sich im Vorfeld nie bewusst begegnet sind. Für den Korrumpierenden ist diese Form risikoreich, da man die Reaktion des fremden Gegenüber nicht abschätzen kann. 22 Typisches Beispiel aus dem Feld der situationsbedingten Korruption ist die Polizistenbestechung. Dabei soll meist durch eine monetäre Leistung des Bestechenden über ein Verkehrsdelikt hinweg gesehen werden. Oft anzutreffen sind
19 Vgl. Kretschmer (2002, S. 12)
20 Vgl. Obinger (2000, S. 97)
21 Vgl. Höffling (2002, S. 32)
22 Vgl. Bannenberg (2003, S. 45)
12
ebenfalls Grenz- und Zolldelikte oder Bestechungen zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen. 23
Kennzeichnend für strukturelle Korruption ist eine dauerhafte und nicht auf Spontaneität angelegte Handlung, die eine hohe Intensität aufweist. Diese hohe Intensität äußert sich durch eine hohe Forderung des Agenten bzw. eine hohe Bestechungsleistung des Klienten. Zudem kann man bei struktureller Korruption von einem gewissen Organisationsgrad ausgehen. Bei dieser Form werden überwiegend größere Summen in Planung und Durchführung investiert, damit einer längerfristigen Beziehung der Weg geebnet werden kann. Es ist möglich, dass die Beziehung über Jahrzehnte hinweg unbeachtet ausgebaut wird. Ist eine dauerhafte Beziehung durch sich wiederholende Transaktionen etabliert, bleibt es oft nicht bei einer zweiseitigen Beziehung, sondern der Kreis der involvierten Personen erweitert sich. 24 Jedoch stoßen diese gewachsenen Beziehungen an ihre räumlichen und personellen Grenzen, da es sich in der Regel um einen regional begrenzten Wirkungskreis handelt. Die Zahl der beteiligten Amtsträger mit Entscheidungsbefugnis ist eher gering, hingegen kann die Anzahl der Klienten, die um Aufträge buhlen, zweistellig sein. 25 Um Beispiele anzuführen, kann man diese Korruptionsform in die Bereiche hoheitliches Verwaltungshandeln und privatrechtliche Beziehungen öffentlicher Verwaltungen aufgliedern. Die klassischen Aufgabengebiete des ersten Bereichs sind die Ausstellung von Bescheinigungen und die Erteilung von Genehmigungen. Ein typischer Fall ist hier der illegale Verkauf von Führerscheinen an zahlungsbereite Transaktionspartner oder deren Manipulation seitens eines Beamten der Führerscheinstelle. Demgegenüber ist der zweite Teilbereich charakterisiert durch eine Auftragsbeziehung zwischen öffentlicher Verwaltung und privaten Unternehmen. Klassisches Beispiel ist hier die Manipulation bei der Auftragsvergabe im öffentlichen Bausektor. 26 Bei Unregelmäßigkeiten im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe spricht man auch von Submissionsbetrug. Nach einem Urteil des Bundesgerichthofes liegt ein solcher Tatbestand vor, wenn sich jemand bei einer Ausschreibung einen Auftragszuschlag durch Täuschung der Vergabestelle verschafft. Dieser Akteur macht sich des Betruges zum Nachteil von ansonsten aussichtsvollen Mitbewerbern schuldig. Der Bundesgerichtshof unterstellt in diesem Fall einen Vermögensschaden, der sich in der verhinderten Gewinnaussicht des Mitbewerbers äußert. Schätzungen über die volkswirtschaftlichen Schäden, insbesondere über die Beeinträchtigungen des
23 Vgl. Höffling (2002, S. 37f.)
24 Vgl. ebd., S. 32.
25 Vgl. Bannenberg (2003, S. 45)
26 Vgl. Höffling (2002, S. 44)
13
Wettbewerbssystems und die Einbußen auf Seiten der öffentlichen Hand gibt es viele. Jedoch ist eine genaue Bezifferung nahezu unmöglich, da es sich meist um weitverzweigte Kartelle handelt, die man zur Quantifizierung des Schadens nicht vollständig entschlüsseln kann. Bei dem Tatbestand des Submissionsbetrug befindet man sich in Abhängigkeit von dem Vorliegen eines Kartells entweder noch im Bereich der strukturellen Korruption oder bereits im Gebiet eines korrupten Netzwerkes. 27
Charakteristisch für korrupte Netzwerke ist die hohe Anzahl dauerhafter Beziehungen zwischen Klienten und Amtsträgern. Die Gesamtheit dieser langjährigen Beziehungen verleihen dem Netzwerk sein kennzeichnendes Profil. Bei dieser fest im System verankerten Korruptionsform kumulieren sich oft mehrere Teilnehmer um zentrale Akteure des Netzwerkes. Diese leitenden Persönlichkeiten können einerseits eine Position auf der Agentenseite einnehmen oder andererseits privatwirtschaftliche Klienten sein. Eine steuernde Funktion nehmen oft auch juristische Personen in Form einzelner Unternehmen, Planungsbüros oder Ämter ein. Der Grad der Organisation kann sich steigern, bis ein Korruptionskartell vorliegt. In einem Kartell werden wettbewerbswidrige Preis- und Angebotsabsprachen getätigt. Bei dieser systematischen Korruption wird vermutet, dass von privatwirtschaftlichen Kartelloberen Verhandlungen mit hohen Vergabebeamten über Großaufträge geführt werden. 28 Bei diesen Netzwerken kann es zur Vergabe von Großaufträgen an monopolartig auftretende Bestechungssyndikate kommen. Typische Großbauprojekte, bei denen manipuliert wird, sind Flughäfen, Klärwerke, Müllverbrennungsanlagen oder Deponien. Auf Amtsseite sind bei Netzwerken ganze Hierarchieebenen involviert, und betrügerische Manipulationen werden bis in die untersten Ebenen delegiert. Man spricht an dieser Stelle auch von dem sogenannten “top-down“ Phänomen. Der Übergang dieser Form zur organisierten Wirtschaftskriminalität ist fließend. 29
2. Spezielle Formen von Korruption
Um eine spezielle Form von Korruption handelt es sich bei Nepotismus (lat.„nepos“ = der Neffe) bzw. Vetternwirtschaft. Dort ist der korrupte Tausch zwischen Klienten und Agenten in eine soziale Beziehung eingebettet. Seitens des Klienten erfolgt hier keine monetäre Leistung, sondern der Agent sichert sich einen Anspruch auf Gegenleistung, der erst im
27 Vgl. o.V. (2004f)
28 Vgl. Höffling (2002, S. 46ff.)
29 Vgl. Bannenberg (2003, S. 47f.)
14
Zeitablauf eingefordert wird. 30 Meist erfolgt eine normwidrige Bevorzugung nahestehender Personen oder Angehöriger bestimmter Gruppen, z.B. bei einer Arbeitsplatzvergabe Zu den nahestehenden Personen gehören in erster Linie Familienangehörige. Bei den Gruppenangehörigen handelt es sich oft um Parteimitglieder oder Glaubensbrüder. Die Bevorzugung äußert sich durch die Vergabe oder Zuweisung von Arbeitsplätzen oder markanten Stellungen in einer bürokratischen Einheit. 31 Der Agent nutzt seine Amtsstellung missbräuchlich aus, um den Eintritt in den Kreis der Amtsträger selbst zu regulieren. Dabei kann der Agent verschiedene Beweggründe haben, warum er die eine oder andere Person favorisiert. Zum einen können traditionelle familiäre Solidaritätsverpflichtungen sein Handeln erklären. Jedoch können auch egoistische Motive Gründe sein, z.B. kann es Ziel sein mit einer nepotistisch geführten Personalauswahl seine eigene Stellung abzusichern. Dies ist für den Agenten vor allem dann nützlich, wenn er noch andere Formen von Korruption ausübt. Ein weiterer Beweggrund kann materieller Art sein, denn in vielen Fällen wird der Bevorzugte sich für seine Wahl erkenntlich zeigen. 32 Ämterpatronage ist gegeben, wenn ein Individuum nur aufgrund seiner Partei- oder Verbandszugehörigkeit bei der Besetzung öffentlicher Posten bevorzugt wird. An anderer Stelle spricht man daher auch von Parteibuchkorruption. 33 Oft werden diese Parteifreunde oder nahestehenden Personen durch einen Bevollmächtigten in Verwaltungseinheiten, z.B. in Rundfunkanstalten oder kommunalen Betriebe eingegliedert. Von Korruption kann in diesem Bereich insbesondere gesprochen werden, wenn im Vergleich zu Mitbewerbern, weniger qualifizierte Bewerber den Vorzug erhalten. Ebenfalls nur sehr schwer mit dem Gerechtigkeitsgedanken vereinbar ist es, wenn bei gleicher Ausbildung die Parteifreunde oder ähnliche Personen den Vorzug erhalten. Ämterpatronage verstößt damit auch gegen das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip und die Verpflichtung zur Bestenauslese in Art. 33 II GG. 34 Wirkungen dieser Art von Politisierung sind Qualitätseinbußen sowie eine Verteuerung des staatlichen Leistungsangebotes. Eine Gefahr besteht darin, dass die mangelnde Effizienz und Effektivität der öffentlichen Wirtschaft zur allgemeinen Staatsverdrossenheit und zu einem Legitimitätsverlust des politisch-administrativen Systems führt. 35 Sieht man von der Schädigung des Gemeinwohls ab und betrachtet auf der anderen Seite denjenigen, der durch die Personalentscheidung nicht zum Zuge kommt, ist auch an
30 Vgl. Dietz (1998, S. 38)
31 Vgl. Cremer (2000, S. 26)
32 Vgl. Payer (2001)
33 Vgl. Schmidt (2003, S. 89)
34 Vgl. Machura (2003)
35 Vgl. Röber (2001, S. 6)
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Jan Haas, 2004, Die ökonomische Analyse von Korruption, München, GRIN Verlag GmbH
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