Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Vor dem Konzil von Nicäa (325 n. Chr.) 4
3. Das Konzil selbst 7
3.1 Zur Quellenlage 7
3.2 Einberufung und Teilnehmer 8
3.3 Verlauf 10
3.4 Das nicaenische Glaubensbekenntnis 11
3.5 Weitere Beschlüsse des Konzils 12
3.6 Die Leitung der Kirche - Kirchliche Strukturen 13
4. Nach dem Konzil - Die Wertung der Hauptkirchen 15
5. Fazit 16
6. Literatur- und Quellenverzeichnis 18
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1. Einleitung
In der folgenden Arbeit möchte ich mich mit dem ersten ökumenischen Konzil von Nicäa 1 , das im Jahr 325 nach Christus stattfand, beschäftigen. Das Konzil, welches von Kaiser Konstantin und nicht durch die Kirche selbst einberufen wurde übt bis heute eine große Wirkung auf den Glauben der Katholischen Kirche aus. Vieles, was die damalige Bischofsversammlung zum Thema hatte, besitzt auch gegenwärtig noch Relevanz für die Kirche.
Besonders möchte i ch in meinen Ausführungen auf die Stellung des Bischofs von Rom eingehen. Wie uns die Zeit vor dem Konzil von Nicäa lehrte, gab es die besondere Stellung des römischen Bischofs nicht von Anfang an. Doch welche Aussagen macht das erste ökumenische Konzil des Jahres 325 zu dieser Thematik, die für die spätere Kirche doch von größerer Bedeutung ist?
Zunächst möchte ich kurz die Geschehnisse schildern, die Kaiser Konstantin dazu bewogen haben das Nicaenum einzuberufen. Hierzu gehören, um es an dieser Stelle schon ein Mal zu erwähnen, der Ketzertaufstreit, Osterfeststreit und der Streit um den Arianismus. Anschließend möchte ich auf das nicaenische Konzil selbst eingehen. Dies beinhaltet die Darstellung des Verlaufs und das Aufzeigen der wichtigsten Beschlüsse der Bischofsversammlung. Darauf folgend werde ich mich dem Schwerpunkt meiner Ausführungen widmen, nämlich den getroffenen Beschlüssen zur Stellung des römischen Bischofs. Abschließend werde ich mich mit den Geschehnissen nach Nicäa beschäftigen und versuchen die Wertung der Hauptkirchen zum Erfolg oder Misserfolg des Konzils darzustellen.
In einem kurzen Fazit möchte ich dann den Versuch unternehmen, offene Fragen anzusprechen, das Konzil kritisch in den Blick zu nehmen und eine eigene Wertung zu den Ergebnissen darzulegen.
2. Vor dem Konzil von Nicäa (325 n. Chr.)
Bischofsversammlungen in der alten Kirche sollten dem Zweck dienen, Meinungsverschiedenheiten auszuräumen, eine einheitliche Kompromisslösung zu finden um den Frieden in der gesamten Kirche wieder herzustellen und letztlich sollten sie es
1 Das frühere Nicäa (griechisch Nikaia) ist heute die Stadt Izmit in der Türkei, am östlichen Ende des Marmarermeeres,
südöstlich von Istanbul.
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ermöglichen durch eine gemeinsame Meinungsbildung Glaubenskritikern geschlossen gegenüber zu treten. 2 Schon vor dem Nicaenum gab es einige, eher regional begrenzte, Konzilien, doch keines davon brachte es zur Tragweite der Bischofsversammlung von Nicäa. 3
Eine ganze Reihe von Konflikten beherrschten die Kirche vor 325 nach Christus. Alle wurden zwar durch kleinere Konzilien scheinbar gelöst, aber dennoch bestanden die Konflikte meistens weiter und wurden so letztlich Thema des ersten ökumenischen Konzils von Nicäa.
Zum Beispiel der Osterfeststreit gegen Ende des 2. Jahrhunderts wurde auf mehreren kleineren Synoden regionaler Art diskutiert und so zu einem friedlichen Ende geführt, wobei aber die Eigenständigkeit der regionalen Kirchen erhalten blieb und es zu keiner einheitlichen Lösung kam. Jedoch zeichnete sich unter anderem durch diesen Konfliktfall ab, dass es wohl längerfristig sinnvoll sei eine oberste, einende Instanz aller Ortskirchen zu schaffen, die durch die ihr zukommende Autorität in Konfliktfällen eine verbindliche und Einheit schaffende Lösung herbeiführen solle: das Konzil. 4
Der so genannte Ketzertaufstreit, in dem es darum ging, ob bei der Wiedereingliederung eines bereits getauften Häretikers in die Katholische Kirche die Handauflegung des Bischofs genüge oder ob eine vollkommen neue Taufe von Nöten sei beschäftigte die Kirchen und führte zum Konflikt zwischen Rom und Karthago. Letztlich konnte hier keine Kompromissfindung gelingen, obwohl mehrere S ynoden sich mit diesem Thema auseinandersetzten. Hier war es dringend notwendig eine einende Lösung herbei zu führen um die Kirche nicht zu spalten. 5
Hinzu kam noch der Fall des Bischofs Paul von Samosata in Antiochien. Dieser hatte gute Verbindungen zur Königin und konnte auf diese Weise Bischof werden und so der Kirche Antiochiens vorstehen, obwohl er, wie es heißt, auf Grund seiner Biographie und seiner Qualifikation eigentlich nicht in Frage gekommen wäre, dieses Amt inne zu haben. 264 und 268 nach Christus wurden wegen dieses Problems von Bischof Helenus von Tarsus je eine Synode einberufen. Zur zweiten Versammlung kamen sehr viele Bischöfe, was zur Folge hatte, dass diese den rein regionalen Charakter verlor. Gerade durch die zahlreiche Beteiligung etlicher Bischöfe und die zur Diskussion stehende Thematik bekam diese Bischofsversammlung einen neuen Inhalt, nämlich den der Jurisdiktion. Der Betroffene
2 Vergleiche: Ortiz De Urbina, Ignacio: Nizäa und Konstantinopel. Mainz 1964. In: Dumeige, Gervais und Bacht, Heinrich
(Hrsg.): Geschichte der ökumenischen Konzilien. Band 1. Seite 15.
3 Vergleiche: Alberigo, Giuseppe (Hrsg.): Geschichte der Konzilien: Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II. Düsseldorf 1993.
Seite 24.
4 Vergleiche: Alberigo, Giuseppe (Hrsg.): Geschichte der Konzilien: Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II. Düsseldorf 1993.
Seite 24.
5 Vergleiche: Ortiz De Urbina, Ignacio: Nizäa und Konstantinopel. Mainz 1964. In: Dumeige, Gervais und Bacht, Heinrich
(Hrsg.): Geschichte der ökumenischen Konzilien. Band 1. Seiten 17 bis 18.
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Paul von Samosata, der seines Amtes enthoben und exkommuniziert wurde akzeptierte diesen Urteilsspruch und zweifelte nicht an der Autorität der Versammlung. 6 Diese von mir angeführten Beispiele zeigen sehr deutlich, dass gegen Ende des dritten Jahrhunderts und zu Beginn des vierten Jahrhunderts der Bedarf einer hohen Kircheninstanz vorhanden war, die eben nicht nur die kirchliche Praxis zum Thema hatte, sondern sich auch mit den theologischen Inhalten beschäftigte und sogar eine eigene verbindliche Gerichtsbarkeit verkörperte. 7
Ein weiterer Punkt, der Kaiser Konstantin 8 veranlasste das Konzil von Nicäa einzuberufen war die veränderte „politische Lage“ des Christentums. Die Zeit der Verfolgung ging ihrem Ende entgegen. Mit Licinius 9 , dem Herrscher des Ostens, einigte sich Konstantin 313 nach Christus in Mailand (Mailänder Edikt) auf ein religionspolitisches Programm, das dem Christentum wie den heidnischen Kulten Religionsfreiheit zusicherte. Da Licinius trotz dieses Abkommens die Christen weiterhin verfolgte und entgegen Konstantin alle Bischofsversammlungen streng verbot, da er ihnen nach wie vor äußerst skeptisch gegenüber stand, kam es zu erheblichen Konflikten zwischen den beiden, die nur kriegerisch und mit der Tötung Licinius’ gelöst werden konnten. Daraufhin wurde das Christentum in keiner Weise mehr verfolgt oder bedroht. Im Gegenteil. Es wurde durch Konstantin, der sich selbst in seinem politischen Handeln mehr und mehr dem Christentum verpflichtete, im mehr in das politische Handeln des Kaisers gerückt und ein „[…] offizielle[s] Bekenntnis der >>Monarchie Gottes<< […]“ 10 ablegte. Dies führte dazu, dass sich das Christentum zahlenmäßig stark vergrößerte, da fast das ganze Reich sich nun dieser Religion zuordnete. 11,12
Dementsprechend, da sich der Kaiser als „[…] oberster Liturge […]“ 13 der neuen Staatsreligion sah, lässt sich erklären, warum Konstantin ein so großes Interesse an der voran erwähnten Einführung einer obersten K ircheninstanz mit Norm gebender und verbindlicher Autorität hatte.
6 Vergleiche: Ortiz De Urbina, Ignacio: Nizäa und Konstantinopel. Mainz 1964. In: Dumeige, Gervais und Bacht, Heinrich
(Hrsg.): Geschichte der ökumenischen Konzilien. Band 1. Seiten 18 bis 19.
7 Vergleiche: Alberigo, Giuseppe (Hrsg.): Geschichte der Konzilien: Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II. Düsseldorf 1993.
Seite 24 und 25.
8 Kaiser Konstantin I., auch „Konstantin der Große“: Flavius Valerius Constantinus, römischer Kaiser von 306 bis 337 nach
Christus, geboren nach 280 in Naissus, gestorben 337 in Nikomedia.
9 Licinius: Flavius Valerius Licinianus Licinius, römischer Kaiser von 308 bis 324 nach Christus, gestorben 325.
10 Ortiz De Urbina, Ignacio: Nizäa und Konstantinopel. Mainz 1964. In: Du meige, Gervais und Bacht, Heinrich (Hrsg.):
Geschichte der ökumenischen Konzilien. Band 1. Seite 22.
11 Vergleiche: Ortiz De Urbina, Ignacio: Nizäa und Konstantinopel. Mainz 1964. In: Dumeige, Gervais und Bacht, Heinrich
(Hrsg.): Geschichte der ökumenischen Konzilien. Band 1. Seiten 21 bis 22.
12 Vergleiche: Alberigo, Giuseppe (Hrsg.): Geschichte der Konzilien: Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II. Düsseldorf 1993.
Seite 25 bis 27.
13 Ortiz De Urbina, Ignacio: Nizäa und Konstantinopel. Mainz 1964. In: Dumeige, Gervais und Bacht, Heinrich (Hrsg.):
Geschichte der ökumenischen Konzilien. Band 1. Seite 22.
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Michael Fischer, 2004, Das Konzil von Nicäa und die Wertung der Hauptkirchen, München, GRIN Verlag GmbH
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