Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis V
Darstellungsverzeichnis VII
1 Einführung. 1
1.1 Problemstellung. 1
1.2 Zielsetzung und Aufbau 2
2 Grundlagen 3
2.1 Rechnungslegung nach IFRS 3
2.1.1 Bilanzierungsgrundsätze 3
2.1.2 Qualitative Anforderungen 4
2.1.3 Aufgabe des Konzernabschlusses 6
2.2 Konzernabschluss. 6
2.2.1 Abgrenzung des Konsolidierungskreises 6
2.2.2 Vollkonsolidierung. 9
2.2.3 Equity-Methode 10
2.2.4 Bilanzierung von Beteiligungsunternehmen. 11
3 Das Projekt Business Combinations des IASB. 12
3.1 IFRS 3 13
3.1.1 Anwendungsbereich. 13
3.1.2 Methoden der Kapitalkonsolidierung. 14
3.1.3 Vorgehensweise bei einem Unternehmenszusammenschluss. 15
3.1.4 Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden. 16
3.1.5 Ermittlung und Folgebewertung des Goodwill. 17
3.2 Phase II. 19
3.2.1 Anwendungsbereich. 19
3.2.2 Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden. 20
3.2.3 Ermittlung der Anschaffungskosten. 21
4 Full Goodwill Methode 21
4.1 Definition und Bestandteile des Goodwill 21
4.2 Bilanzierung des Goodwills 23
4.2.1 Bilanzierung nach IFRS 3 23
4.2.2 Bilanzierung nach Phase II 25
4.2.2.1 Direkte Methode. 27
4.2.2.2 Indirekte Methode 28
Inhaltsverzeichnis III
5 Sukzessiver Beteiligungserwerb mit Statuswechsel 29
5.1 Vorstellung des Beispiels. 29
5.2 Bilanzierung nach IFRS 3 30
5.2.1 Vorgehensweise beim sukzessiven Beteiligungserwerb. 30
5.2.2 Ermittlung der Neubewertungsbilanz 32
5.2.3 Ermittlung des Goodwill. 33
5.2.4 Kapitalkonsolidierung. 34
5.2.5 Aufteilung des Eigenkapitals und Erläuterung der Differenzen 35
5.2.6 Variationen bei der Bilanzierung der ersten Tranche 36
5.2.6.1 Bilanzierung der ersten Tranche zum Fair Value. 36
5.2.6.2 Bilanzierung der ersten Tranche At-Equity 37
5.3 Bilanzierung nach Phase II. 39
5.3.1 Vorgehensweise beim sukzessiven Beteiligungserwerb. 39
5.3.2 Unternehmenswertermittlung. 40
5.3.3 Ermittlung des Full Goodwill 42
5.3.4 Bewertung der Alttranchen zum Fair Value 43
5.3.5 Kapitalkonsolidierung. 44
5.3.6 Variationen bei der Bilanzierung der ersten Tranche 45
5.3.6.1 Bilanzierung der ersten Tranche zum Fair Value. 45
5.3.6.2 Bilanzierung der ersten Tranche At-Equity 46
6 Anteilserwerbe an bereits vollkonsolidierten Unternehmen. 47
6.1 Erweiterung des Beispiels 47
6.2 Bilanzierung nach IFRS 3 48
6.2.1 Vorgehensweise bei Anteilserwerb an vollkonsolidierten Unternehmen 48
6.2.2 Ermittlung der Neubewertungsbilanz 49
6.2.3 Kapitalkonsolidierung. 50
6.3 Bilanzierung nach Phase II. 51
6.3.1 Vorgehensweise bei Anteilserwerb an vollkonsolidierten Unternehmen 51
6.3.2 Kapitalkonsolidierung. 52
7 Kritische Betrachtung. 53
7.1 Sukzessiver Beteiligungserwerb 53
7.1.1 Informationstauglichkeit der Bilanzposten 53
7.1.2 Informationstauglichkeit der Gewinngröße 55
7.1.3 Wirtschaftlichkeit. 57
7.1.4 Gesamtbeurteilung 57
7.2 Full Goodwill Methode 58
Inhaltsverzeichnis IV
7.2.1 Full Goodwill als Informationsinstrument. 58
7.2.2 Probleme bei der Goodwillbewertung 59
7.2.3 Minderheitenproblematik beim Impairment Test 60
7.2.4 Gesamtbeurteilung 60
8 Schlussbetrachtung 61
Literaturverzeichnis. 63
Verzeichnis der Rechnungslegungsvorschriften 69
Abkürzungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft A Aktiva Anteile and. G. Anteile anderer Gesellschafter BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) BC Business Combinations BW Buchwert CGU Cash generating unit Darst. Darstellung DB Der Betrieb (Zeitschrift) DBW Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift) DCF Discounted Cash Flow DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ED Exposure Draft EK Eigenkapital fAK fortgeführte Anschaffungskosten FAS Financial Accounting Standard FASB Financial Accounting Standards Board FB Finanzbetrieb (Zeitschrift) FV Fair Value GE Geldeinheiten GewinnRL Gewinnrücklagen Gez. Kapital Gezeichnetes Kapital GJ Geschäftsjahr GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung H Haben HB Handelsbilanz i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standard IASB International Accounting Standards Board
Abkürzungsverzeichnis VI
IFRS International Financial Reporting Standard KA Konzernabschluss Konzernb. Konzernbilanz KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung m. E. meines Erachtens M Mutterunternehmen NeubewertungsRL Neubewertungsrücklage P Passiva Rz. Randzeichen S Soll SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) Summenb. Summenbilanz T Tochterunternehmen u.A. unter Anderem US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
Darstellungsverzeichnis VII
Darstellungsverzeichnis
Darst. 1: Bilanzzweck, Basisannahmen und Anforderungen. 3
Darst. 2: Konsolidierungskreis nach IFRS. 7
Darst. 3: Formen der Einbeziehung von Unternehmen in den KA nach IFRS 9
Darst. 4: Vorgehensweise beim Impairment Test 18
Darst. 5: Fair Value Hierarchy 20
Darst. 6: Bewertung der Komponenten des erworbenen Goodwill 22
Darst. 7: Erstellen der Summenbilanz. 24
Darst. 8: Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode. 25
Darst. 9: Konzept der Goodwill Ermittlung nach Phase II 26
Darst. 10: Konzernbilanz nach der Full Goodwill Methode 28
Darst. 11: Buchwerte zum Zeitpunkt der Anteilserwerbe. 30
Darst. 12: Neubewertungsbilanz zum 01.01.2003 33
Darst. 13: Ermittlung Goodwill für die erste und zweite Tranche. 34
Darst. 14: Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3 35
Darst. 15: Übergang von der Fair Value Bewertung auf die Vollkonsolidierung 37
Darst. 16: Ermittlung Equity-Wert. 38
Darst. 17: Übergang von der Equity-Bewertung auf die Vollkonsolidierung 39
Darst. 18: Ermittlung Unternehmenswert beim sukzessiven Beteiligungserwerb. 41
Darst. 19: Neubewertungsbilanz zum 01.01.2003 43
Darst. 20: Kapitalkonsolidierung nach Phase II. 45
Darst. 21: Übergang von der Fair Value Bewertung auf die Vollkonsolidierung 46
Darst. 22: Übergang von der Equity-Bewertung auf die Vollkonsolidierung 47
Darst. 23: Vorläufige Neubewertungsbilanz zum 31.12.2003. 48
Darst. 24: Endgültige Neubewertungsbilanz zum 31.12.2003. 50
Darst. 25: Kapitalkonsolidierung der dritten Tranche nach IFRS 3 51
Darst. 26: Kapitalkonsolidierung der dritten Tranche nach Phase II 53
Darst 27: Goodwill Ermittlung bei veränderter Tranchenhöhe 55
Einführung 1
1 Einführung
1.1 Problemstellung
In der internationalen Rechnungslegung findet zurzeit ein umfangreicher Reformprozess statt, ein wesentlicher Bestandteil dessen die Überarbeitung und Neugestaltung von Standards zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen ist. Im Jahr 2001 wurde das Projekt Business Combinations vom IASB und FASB gemeinsam ins Leben gerufen, deren erklärte Zielsetzung das Bestreben nach Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsvorschriften ist. Die Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen, die aus Sicht von unterschiedlichen Rechnungslegungskonzepten aufgestellt werden, soll dadurch verbessert werden. Diese wird insbesondere durch die Regeln zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nachhaltig beeinflusst, da die hierbei ermittelten Werte im Regelfall bedeutsam sind und die Konzernabschlussrelationen langfristig prägen. 1
Mit der Veröffentlichung von IFRS 3 im Jahr 2004 und der Überarbeitung weiterer Standards wurde die erste Phase des Projektes Business Combinations abgeschlossen. Die wesentlichen Änderungen umfassen die alleinige Zulassung der Erwerbsmethode und die Abschaffung der planmäßigen Goodwillabschreibung. Im Rahmen der zweiten Projektphase werden Einzelheiten zur Anwendung der Erwerbsmethode diskutiert. Ein essentieller Bestandteil ist die Bewertung von Minderheitenanteilen nach der Full Goodwill Methode. Daraus ergeben sich u. A. Auswirkungen auf die Bilanzierung von sukzessiven Beteiligungserwerben, die in dieser Arbeit diskutiert werden.
Aufgabe des Konzernabschlusses ist die Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen. Aus diesem Grund sollten neue Rechnungslegungsvorschriften dazu beitragen, den Informationsgehalt von Konzernabschlüssen zu verbessern. 2 Fraglich ist, ob dieser Anspruch beim sukzessiven Beteiligungserwerb nach dem derzeitigen Diskussionsstand erfüllt wird. 3 In dieser Arbeit soll untersucht werden, ob die geplanten Änderungen durch das Projekt Business Combinations Phase II dazu beitragen, die Informationssituation für die Bilanzadressaten zu verbessern.
1 Vgl. Fladt/Feige, Business Combinations, WPg 2003, S. 249.
2 Vgl. Peffekoven, Reform der Kapitalkonsolidierung, WPg 2001, S. 187.
3 Diskussionsstand des Projekts Business Combinations Phase II: 04.Oktober 2004.
Einführung 2
1.2 Zielsetzung und Aufbau
Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf das Projekt Business Combinations und insbesondere auf die Durchführung der Kapitalkonsolidierung beim sukzessiven Beteiligungserwerb. Das vom Autor verfolgte Ziel ist die Darstellung von Unternehmenserwerben in mehreren Stufen anhand eines Beispiels. Diese Arbeit stellt auf Basis des aktuellen Diskussionsstandes dar, in welchem Umfang die Änderungen tatsächlich zu abweichenden Konsolidierungsergebnissen führen. Anschließend erfolgt eine kritische Betrachtung der geplanten Vorschriften. Die Beurteilung der diesbezüglich geplanten Standards erfolgt an der Aufgabe des Konzernabschlusses.
In Kapitel 2 „Grundlagen“ werden im ersten Abschnitt zunächst die Bilanzierungs-grundsätze und die Basisannahmen gem. IAS/IFRS vorgestellt. Anschließend werden die damit verbundenen qualitativen Anforderungen und die Aufgabe des Konzernabschlusses erläutert. Der zweite Abschnitt enthält eine Übersicht über die Abgrenzung des Konsolidierungskreises und die Formen der Einbeziehung von Beteiligungen in den Konzernabschluss.
Das Projekt Business Combinations wird in Kapitel 3 „Das Projekt Business Combinations des IASB“ vorgestellt. Zunächst werden im ersten Abschnitt die wesentlichsten Neuerungen durch die Veröffentlichung von IFRS 3 dargestellt. Der folgende Abschnitt beschäftigt sich mit den wichtigsten Änderungen gegenüber den aktuellen Standards. Hauptaugenmerk sind dabei Änderungen die beim sukzessiven Beteiligungserwerb durch die Diskussionsvorschläge nach Phase II relevant sind.
Die Full Goodwill Methode ist ebenfalls Bestandteil von Phase II des Projekts Business Combinations. Diese wird aber aufgrund der maßgeblichen Auswirkungen beim Unternehmenserwerb explizit in Kapital 4 „Full Goodwill Methode“ ausführlich erläutert. Bestandteil dieses Kapitels ist ein Vergleich zwischen der Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3 und Phase II anhand eines einführenden Beispiels.
In Kapital 5 „Sukzessiver Beteiligungserwerb mit Statuswechsel“ wird die Bilanzierung nach IFRS 3 und Phase II an einem Beispiel ausführlich dargestellt und erläutert. Anschließend werden die Annahmen bei der Vorstellung des Beispieles teilweise variiert und die Kapitalkonsolidierung erneut durchgeführt.
Grundlagen 3
Das Beispiel aus Kapitel 5 wird in Kapital 6 „Anteilserwerbe an bereits vollkonsolidierten Unternehmen“ erweitert. In diesem Kapitel wird an dem bekannten Unternehmen eine weitere Anteilstranche erworben. Es wird ebenfalls die Bilanzierung nach IFRS 3 und Phase II dargestellt und erläutert.
In Kapital 7 „Kritische Betrachtung“ wird die Vorgehensweise gem. Phase II einer kritischen Analyse unterzogen. Dabei wird untersucht, ob die geplanten Änderungen tatsächlich den Informationsgehalt für die Abschlussadressaten steigern können. Im ersten Abschnitt liegt der Schwerpunkt beim sukzessiven Beteiligungserwerb. Anschließend wird die Diskussion auf die Full Goodwill Methode ausgeweitet.
Kapitel 8 „Schlussbetrachtung“ enthält eine Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse und das daraus gezogene Fazit.
2 Grundlagen
2.1 Rechnungslegung nach IFRS
2.1.1 Bilanzierungsgrundsätze
Die verschiedenen Bilanzierungsgrundsätze lassen sich unterteilen in einen obersten Bilanzzweck, Basisannahmen und weitere qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung. 4 Dargestellt wird diese Aufteilung in folgender Abbildung:
Darst. 1: Bilanzzweck, Basisannahmen und Anforderungen
4 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann, Rahmenkonzept 2004, S. 24-26. Bei Heuser/Theile, IAS-Handbuch, 2003, Rz. 110 ist die Rede von einer „Hierarchie der Bilanzierungsgrundsätze“.
Grundlagen 4
Der Zweck von Abschlüssen nach IFRS besteht darin, entscheidungsrelevante Informationen zu vermitteln. Dies geschieht durch die Vermittlung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Mittelzu- und Abflüsse (true and fair view presentation). 5 Maßstab für die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen sind die Informationsbedürfnisse der jeweiligen Adressaten. Im Vordergrund stehen dabei die Informationsinteressen der derzeitigen und potentiellen Investoren. Mit diesen Informationen sollen die Investoren beurteilen können, ob das Untenehmen in der Lage ist, zukünftig Einzahlungsüberschüsse zu erwirtschaften. 6
Um den obersten Zweck der Rechnungslegung nach IFRS erfüllen zu können, liegen zwei Basisannahmen zugrunde. So ist bei der Bilanzierung davon auszugehen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortführen wird (going concern). 7 Neben der Annahme der Unternehmensfortführung ist eine weitere Basisannahme die periodengerechte Erfolgsabgrenzung (accrual basis). 8
2.1.2 Qualitative Anforderungen
Damit die im Abschluss zur Verfügung gestellten Informationen tatsächlich entscheidungsnützlich sein können, sollten die qualitativen Anforderungen (Grundsätze) Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit erfüllt werden. 9 Diese Hauptanforderungen werden in den Standards zum Teil weiter konkretisiert.
Der Grundsatz der Verständlichkeit (understandability) fordert, dass die durch den Jahresabschluss präsentierten Informationen für einen fachkundigen und interessierten Leser leicht verständlich sind. Allerdings dürfen aus diesem Grund keine komplexen Sachverhalte ausgeschlossen werden, weil sie für bestimmte Adressaten zu schwer verständlich sein könnten. 10
Der Grundsatz der Relevanz und Wesentlichkeit (relevance and materiality) bezieht sich auf die Bedeutung der jeweiligen Information für die Entscheidungsfindung der
5 Vgl. Framework 12-21.
6 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 2003, S. 131.
7 Vgl. Framework 23 und IAS 1.23-24.
8 Vgl. Framework 22 und IAS 1.25-26.
9 Vgl. Alexander/Britton/Jorissen, International, 2003, S. 124.
10 Vgl. Framework 25.
Grundlagen 5
Bilanzadressaten. Eine Information ist entscheidungsrelevant, wenn sie die wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflusst. Daher sind Informationen bei der Einschätzung vergangener, gegenwärtiger oder zukünftiger Ereignisse zu vermitteln. Die Relevanz einer Information wird dabei von ihrer Eigenart und Wesentlichkeit bestimmt. In vielen Fällen reicht allein die Eigenart der Information aus, um sie als relevant einzustufen; z.B. die Berichterstattung über ein neues Geschäftssegment unabhängig von der Wesentlichkeit der erzielten Ergebnisse. Eine Information ist dann wesentlich, wenn ihre unzureichende oder sogar fehlende Wiedergabe die wirtschaftliche Entscheidung der Bilanzleser beeinflussen könnte. 11
Der Grundsatz der Verlässlichkeit (reliability) bestimmt, dass die veröffentlichten Informationen frei von wesentlichen Fehlern und Willkür sind. Die Bilanzadressaten müssen sich auf die Darstellungen des Unternehmens verlassen können. Die Verlässlichkeit der Rechnungslegung wird durch die Einhaltung der Unterprinzipien Glaubwürdige Darstellung, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Neutralität, Vorsicht und Vollständigkeit gewährleistet 12
Der Grundsatz der Vergleichbarkeit (comparability) fordert, dass es für den Adressaten möglich sein muss, sowohl die Abschlüsse eines Unternehmens im Zeitablauf als auch die Abschlüsse verschiedener Unternehmen miteinander zu vergleichen. Durch den Vergleich von Jahresabschlüssen über mehrere Jahre, soll die Entwicklung der finanziellen Situation des betrachtenden Unternehmens absolut, als auch in Relation zu anderen Unternehmen erkannt werden. Die Bilanzierung vergleichbarer Sachverhalte hat demnach innerhalb des Unternehmens und über die Zeit hinweg stetig zu erfolgen. Eine Folgerung aus diesem Grundsatz ist, dass der Bilanzleser bei Änderungen von Bewertungsgrundsätzen informiert wird. 13
Diese qualitativen Anforderungen werden hinsichtlich ihrer Gültigkeit durch die Nebenbedingungen Zeitnähe, Kosten-Nutzen-Aspekt (Wirtschaftlichkeit) und Abwägung der einzelnen qualitativen Anforderungen eingeschränkt. 14
11 Vgl. Framework 26-30 und Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2002, S. 43-45.
12 Vgl. Framework 31-32. Für weitere Ausführungen zu den Unterprinzipien vgl. Winkeljohann, Rechnungslegung, 2004, S. 22-23.
13 Vgl. Framework 39-42 und Coenenberg, Jahresabschluss, 2003, S. 58-59.
14 Für eine Erläuterung zu den drei Nebenbedingungen, vgl. Coenenberg, Jahresabschluss 2003, S. 59.
Grundlagen 6
2.1.3 Aufgabe des Konzernabschlusses
Rechtlich selbstständige Unternehmen in einem Konzern werden wirtschaftlich von einer übergeordneten Einheit dominiert. Durch diese wirtschaftliche Abhängigkeit werden die Einzelabschlüsse der jeweiligen Tochterunternehmen beeinflusst. Zudem sind die einzelnen Konzernunternehmen von ihrer wirtschaftlichen Entwicklung sehr stark voneinander abhängig. Die hieraus resultierenden Informationsdefizite der Einzelabschlüsse sollen durch einen Konzernabschluss beseitigt werden. 15
Der Konzernabschluss hat die Aufgabe ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Dabei sollen die Rechnungslegungsinformationen über den Konzern wie bei einem einzelnen Unternehmen, ohne auf gesetzmäßige Abgrenzungen der einzelnen juristischen Einheiten Rücksicht zu nehmen, dargestellt werden (Einheitstheorie). 16 Der Konzernabschluss dient ausschließlich der Informationsvermittlung für die Abschlussadressaten. Der Konzernabschluss ist weder rechtliche Grundlage für die Gewinnverteilung an die Eigentümer der Obergesellschaft, noch für die Besteuerung. 17
2.2 Konzernabschluss
2.2.1 Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Verbindungen zwischen Unternehmen lassen sich durch unterschiedliche Intensitäten voneinander abgrenzen. Die jeweilige Verbindungsintensität ist zunächst maßgeblich für den anzuwendenden IFRS Standard. Diese Stufenkonzeption des IASB ist in Darstellung 2 abgebildet. Tochterunternehmen stellen dabei den höchsten Grad, Beteiligungsunternehmen den niedrigsten Grad der Unternehmensverbindung dar. 18
15 Vgl. Schildbach, Konzernabschluß, 2001, S. 42-47.
16 Vgl. Küting/Weber, Konzernabschluss, 2000, S. 56-59.
17 Vgl. Busse von Colbe/Ordelheide/Gebhardt/Pellens, Konzernabschlüsse, 2003, S. 26-28.
18 Vgl. Pellens/Füllbier/Gassen, Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 696.
Grundlagen 7
Darst. 2: Konsolidierungskreis nach IFRS
Neben dem Mutterunternehmen sind grundsätzlich alle Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen. Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das vom Mutterunternehmen beherrscht wird, d.h. es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Finanz- und Geschäftspolitik eines ansonsten rechtlich unabhängigen Unternehmens. Angenommen wird die Möglichkeit der Beherrschung, wenn das Mutterunternehmen mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Tochterunternehmen besitzt. 19 Die Beherrschungsmöglichkeit (control) führt dazu, dass das Tochterunternehmen über die Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen wird (vgl. Gliederungspunkt 2.2.2). 20 Ausnahmen ergeben sich nur, falls bei dem Tochterunternehmen Weiterveräußerungsabsicht besteht, oder das Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss ist. 21
Eine weniger intensive Unternehmensverbindung ist die Beteiligung an einem Joint Venture. Ein Merkmal dieser Kooperationsform ist, dass die Beteiligung von zwei oder mehreren ökonomisch selbstständigen Unternehmen gemeinschaftlich geführt wird.
19 Vgl. IAS 27.13; hierbei handelt es sich um ein widerlegbares Kriterium, vgl. Lüdenbach, Konzernabschluss, 2004, S. 1401-1410.
20 Vgl. Pellens/Füllbier/Gassen, Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 696.
21 Die Ausnahmen aufgrund untergeordneten Bedeutung beziehen sich auf die Materiality-Klausel gem. Framework 29-30. Des weiteren ist das cost-benefit-Prinzip (Wirtschaftlichkeit) zu berücksichti- gen gem. Framework 44.
Grundlagen 8
Joint Ventures werden mit dem Verfahren der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. 22
Eine weitere Unternehmensverbindung sind Anteile an assoziierten Unternehmen. Diese Unternehmen unterliegen einem maßgeblichen Einfluss durch das Mutterunternehmen. Maßgeblicher Einfluss ist gekennzeichnet durch die Möglichkeit einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaft auszuüben. Es besteht eine Assoziierungsvermutung, wenn der Anteilseigner direkt oder indirekt 20% oder mehr der Stimmrechte des assoziierten Unternehmens hält. Allerdings kann auch bei geringeren Stimmrechtsquoten maßgeblicher Einfluss vorliegen. 23 Nach IAS 28 sind assoziierte Unternehmen im Konzernabschluss mit Hilfe der Equity-Methode zu bilanzieren (vgl. Gliederungspunkt 2.2.3). Ausnahmen ergeben sich nur, falls IFRS 5 zur Anwendung kommt oder das assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss ist. 24
Die geringste Verbindungsintensität ist die Stufe der „einfachen“ Beteiligung. Bei diesen Unternehmen bestehen keine oder nur sehr geringe Einflussmöglichkeiten. 25 Die Bilanzierung erfolgt nach den Vorschriften für Finanzinstrumente nach IAS 39 (vgl. Gliederungspunkt 2.2.4). IAS 39 wird ebenfalls angewendet, falls Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen im Konzernabschluss aufgrund von Unwesentlichkeit nicht berücksichtigt werden. Da der Wesentlichkeits-grundsatz sich auch auf IAS 39 bezieht, ist bei diesen Anwendungsfällen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten denkbar und nicht zum Fair Value. Folgende Darstellung zeigt die Abgrenzung des Konsolidierungskreises in den IFRS Konzernabschluss.
22 Vgl. Pellens/Füllbier/Gassen, Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 697. Die Quotenkonsolidierung wird aufgrund mangelnder Relevanz für diese Arbeit nicht weiter erläutert, für umfangreiche Erläuterungen siehe Kleber, IAS 31, 1997, S. 1237-1280.
23 Vgl. IAS 28.6-10.
24 Siehe Fußnote 21.
25 Vgl. Pellens/Füllbier/Gassen, Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 698.
Arbeit zitieren:
Sven Erler, 2005, Sukzessiver Beteiligungserwerb nach IFRS 3 nach Business Combinations Phase II - Praxisorientierter Vergleich und kritische Analyse, München, GRIN Verlag GmbH
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