Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS/IFRS und HGB I
I Inhaltsverzeichnis
I Inhaltsverzeichnis I
II Abkürzungsverzeichnis IV
III Tabellen- und Abbildungsverzeichnis V
1 Zielsetzung und Vorgehensweise der Arbeit 1
2 Einleitung 3
2.1 Bedeutung der internationalen Rechnungslegung 3
2.2 Historischer Rückblick 3
3 Aufbau des IAS/IFRS-Systems 5
3.1 Organisation des IASB 5
3.1.1 Board 6
3.1.2 Standards Advisory Council 6
3.1.3 Trustees 6
3.1.4 International Financial Reporting Interpretations Committee 7
3.2 Verlautbarungen des IASB 7
3.2.1 Standards 8
3.2.2 Interpretationen 9
3.2.3 Framework 9
4 Die Rechnungslegungsvorschriften im Handelsgesetzbuch 10
4.1 Grundzüge der HGB-Vorschriften 10
4.1.1 Ziele, Aufgaben und Systematik von Jahresabschlüssen 10
4.1.2 Vorschriften für alle Kaufleute 12
4.1.3 Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften 13
4.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 15
4.3 Handelsbilanz und Steuerbilanz 17
Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS/IFRS und HGB II
5 Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagen nach IAS/IFRS 18
5.1 Definition des Sachanlagevermögens und Zielsetzung des IAS 16 18
5.2 IAS/IFRS-Abschluss 19
5.2.1 Bilanz 20
5.2.2 GuV-Rechnung 22
5.2.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung 24
5.2.4 Anhang 25
5.2.5 Kapitalflussrechnung 25
5.3 Ansatz und Bewertung von Sachanlagen 28
5.3.1 Ansatzvorschriften für Sachanlagen 28
5.3.2 Erstbewertung von Sachanlagen 29
5.3.3 IAS 40 - als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 33
5.4 Abschreibung des Sachanlagevermögens 34
5.4.1 Planmäßige Abschreibung 34
5.4.1.1 Benchmark Treatment 34
5.4.1.2 Allowed Alternative Treatment 35
5.4.2 Außerplanmäßige Abschreibung 37
5.4.3 Cash Generating Unit 38
5.5 Zuschreibungen 40
6 Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagen nach HGB 41
6.1 Definition des Sachanlagevermögens und Zielsetzung des HGB 41
6.2 Handelsrechtlicher Jahresabschluss 42
6.2.1 Bilanz 42
6.2.2 GuV-Rechnung 45
6.2.3 Anhang 47
6.2.4 Lagebericht 48
Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS/IFRS und HGB III
6.3 Ansatz und Bewertung von Sachanlagen 49
6.3.1 Ansatzvorschriften von Sachanlagen 49
6.3.2 Bewertung von beweglichen Vermögensgegenständen 49
6.3.3 Bewertung von unbeweglichen Vermögensgegenständen 52
6.4 Abschreibung des Sachanlagevermögens 53
6.4.1 Planmäßige Abschreibung 53
6.4.2 Außerplanmäßige Abschreibung 56
6.5 Zuschreibungen 58
7 Wesentliche Unterschiede zwischen IAS/IFRS und HGB 59
Literaturverzeichnis 60
II Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung Abs. Absatz AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AO Abgabenordnung BFH Bundesfinanzhof BilReG Bilanzrechtsreformgesetz bspw. beispielsweise EG Europäische Gemeinschaft EStG Einkommensteuergesetz etc. et cetera GKV Gesamtkostenverfahren GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GuV Gewinn und Verlust HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee i. d. R. in der Regel i.e.S. im engsten Sinne IFRIC International Financial Reporting Interpretation Committee IFRS International Financial Reporting Standards IMF International Monetary Fund IOSCO International organization for governmental securities commissions KapG Kapitalgesellschaft(en) S. Seite SAC Standards Advisory Committee SIC Standing Interpretations Committee u. a. unter anderem UKV Umsatzkostenverfahren z. B. zum Beispiel ZGE zahlungsmittelgenerierende Einheit
Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS/IFRS und HGB V
III Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Systematik der Bilanzen. 12
Tabelle 2: Schwellenwerte für den Einzelabschluss 14
Tabelle 3: Schwellenwerte für den Konzernabschluss. 15
Tabelle 4: Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz. 18
Tabelle 5: Bestandteile der Herstellungskosten nach IAS/IFRS 32
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Organisation des IASB. 5
Abbildung 2: Due Process 8
Abbildung 3: Mindestgliederungsvorschrift der Bilanz nach IAS 1.66 21
Abbildung 4: indirekte Ermittlung des Cash Flows 27
Abbildung 5: Kapitalflussrechnung nach IAS/IFRS (direkte Ermittlung) 27
Abbildung 6: Kapitalflussrechnung nach DRS 2 (indirekte Methode) 28
Abbildung 7: Ermittlungsschema Anschaffungskosten nach IAS/IFRS. 30
Abbildung 8: Beispiel 1: Neubewertung von Sachanlagen nach der alternativ
zul ässigen Methode 36
Abbildung 9: Bewertung des Anlagevermögens 37
Abbildung 10: Beispiel 2: Wertminderung 39
Abbildung 11: Beispiel 3: Zuschreibung. 41
Abbildung 12: Staffelform GKV und Teilergebnisse 45
Abbildung 13: Staffelform UKV und Teilergebnisse 46
Abbildung 14: Bestandteile der Herstellungskosten nach HGB 52
1 Zielsetzung und Vorgehensweise der Arbeit
Kennzeichen einer europäisierten und globalisierten Wirtschaft ist die Internationalisierung von Vorschriften. Die Verflechtung der Kapitalmärkte rückt immer mehr die Bedürfnisse der potenziellen Investoren in den Vordergrund und fordert immer mehr Transparenz in den Jahresabschlussdaten. Der wichtigste Punkt dabei ist die Anwendung eines international „lesbaren“ Jahresabschlusses.
Dieser Zielsetzung zuvorkommend wurde durch die IAS-Verordnung vom 19.07.2002 ein wichtiger Meilenstein hinsichtlich der Harmonisierung der internationalen Rechnungslegungsstandards gelegt. Die IAS-Verordnung beinhaltet vielerlei Wahlrechte in bezug auf die Anwendung von IAS/IFRS bei u. a. Einzelabschlüssen und die Pflicht zur Anwendung bei den Konzernabschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen. Diese Diplomarbeit behandelt die Bilanzierung eines wichtigen Postens der Bilanz - dem Sachanlagevermögen. Das Sachanlagevermögen bildet bei Industriebetrieben den größten Posten in der Aktivseite, die demzufolge eine enorme Wichtigkeit hervorruft, dass das GuV-Ergebnis stark von der Anwendung dieses Postens abhängt.
Demnach ist die Zielsetzung dieser Arbeit, die Bilanzierung der Sachanlagen nach den Vorschriften der IAS/IFRS und des HGB aufzuerlegen. In Kapitel 2 'Einleitung' wird die Bedeutung der internationalen Rechnungslegungsstandards und darauf folgend ein historischer Rückblick auf die Bilanzierungsrichtlinien nach den IAS/IFRS und des Handelsgesetzbuches behandelt.
Kapitel 3 'Aufbau des IAS/IFRS-Systems' behandelt die Organisation und die Verlautbarungen des IASB als einleitende Kapitel zu der Bilanzierung von Sachanlagen.
Ein weiterer einleitender Kapitel stellt Kapitel 4 'die Rechnungslegungs-vorschriften im Handelsgesetzbuch' dar. Hierin werden die wichtigsten Grundlagen des Handelsgesetzbuches in den Unterkapiteln Grundzüge der HGB-Vorschriften, die GoB´s und die Inhalte der Handelsbilanz und Steuerbilanz behandelt.
Als erstes Hauptkapitel behandelt Kapitel 5 die 'Bilanzierung und Bewertung der Sachanlagen nach IAS/IFRS'. Dieses Kapitel besteht aus fünf Unterkapitel: in 5.1 wird das Sachanlagevermögen definiert und die Zielsetzung des IAS 16 wiedergeben. In 5.2 werden die Inhalte eines IFRS-Abschlusses dargelegt. Anschließend wird in 5.3 der Ansatz und die Bewertung des Sachanlagevermögens erörtert. Der Abschreibung des Sachanlagevermögens in 5.4 folgt das abschließende Unterkapitel Inhalte der Zuschreibungen in 5.5. Das zweite Hauptkapitel dieser Diplomarbeit bildet Kapitel 6 'Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagen nach HGB'. Analog zum chronologischen Aufbau von Kapitel 5 wird hier beginnend mit der Definition des Sachanlagevermögens und der Zielsetzung des HGB (6.1) ein handelsrechtlicher Jahresabschluss (6.2), der Ansatz und Bewertung von Sachanlagen (6.3), die Abschreibung (6.4) und Zuschreibung (6.5) inhaltlich wiedergeben.
In Kapitel 7 werden die wesentlichen 'Unterschiede zwischen IAS/IFRS und HGB' hinsichtlich der Behandlung des Sachanlagevermögens aufgezeigt.
2 Einleitung
2.1 Bedeutung der internationalen Rechnungslegung
Die Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften ermöglicht immer mehr Unternehmen, sich nicht nur auf den nationalen Märkten zu betätigen, sondern auch auf dem internationalen Markt zu agieren. Somit eröffnen sich für die Unternehmen neue Möglichkeiten, ihren steigenden Kapitalbedarf mit Hilfe der internationalen Kapitalmärkte zu decken. Es wird implizit angenommen, dass potenzielle Kapitalgeber zu Investitionen bereit wären, wenn sie auch die Möglichkeit eines Vergleichs der Unternehmen haben. Dieser Vergleich erfolgt anhand der Jahresabschlüsse, die nach denselben Rechnungslegungsvorschriften erstellt werden. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Verflechtung von Kapitalmärkten hat die Europäische Kommission die IAS-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vom 19.07.2002 beschlossen. Diese Verordnung bildet die Basis für die
Konzernbilanzierungspflicht bei börsennotierten europäischen Unternehmen. Die Implementierung dieser Verordnung erfolgt auf der nationalen Ebene mit dem Bilanzrechtsreformgesetz vom 29.10.2004, wonach die
Konzernabschlüsse europäischer Mutterunternehmen bis auf wenige Ausnahmen ab dem 01.01.2005 nach den Rechnungslegungsnormen des International Accounting Standards Committee (IASC) erstellt werden müssen.
2.2 Historischer Rückblick
Das Handelsgesetzbuch (HGB)
Das Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 trat erstmals am 1. Januar 1900 in Kraft. Sie umfasst den gesetzlichen Rahmen für Kaufleute, die sich gewerblich im Handelsverkehr betätigen. Das HGB ist in fünf Büchern unterteilt. Maßgeblich für die Bilanzierung ist das dritte Buch des HGB, worin Regelungen für alle Kaufleute, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften enthalten sind.
Ziel der Rechnungslegung nach dem HGB ist, auch wenn dies von der Literatur nicht immer einheitlich wiedergegeben wird, die Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter besonderer Berücksichtigung des Gläubigerschutzes. 1
Das International Accounting Standards Committee (IASC) Das International Accounting Standards Committee (IASC) wurde am 29.06.1973 von Berufsverbänden der Accountancy Profession aus zehn Ländern (Australien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Japan, Kanada, Mexiko, Niederlande und USA) als privatrechtliche Organisation mit Sitz in London gegründet. Durch die Gründung werden zwei Ziele verfolgt: zum einen die internationale Harmonisierung der Rechnungslegung und zum anderen die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen für den Investor. 2
Die IAS, die durch die Restrukturierung des IASB nunmehr International Financial Reporting Standards (IFRS) heißen, stellen Empfehlungen ohne Rechtskraft dar, die durch die Zusammensetzung von mehrheitlich case-law praktizierenden Ländern gerechtfertigt werden.
Die IAS/IFRS bestehen aus einem zweistufigen Regelwerk. Einmal aus dem so genannten Framework als theoretischer Basis der IAS/IFRS-Rechnungslegung und dann aus den einzelnen Standards, die jeweils Einzelfragen regeln. Weiterhin gibt es das Standing Interpretations Commitee (SIC), welches zeitnahe Rechungslegungsfragen anhand Interpretationen klärt.
1 Vgl. Kremin-Buch (2002) S. 10-11.
2 Vgl. Kirsch (2003), S. 3.
3 Aufbau des IAS/IFRS-Systems
3.1 Organisation des IASB
Abb. 1: Organisation des IASB Quelle: Heyd
Die Organisation wurde am 01.04.2001 umstrukturiert, wonach sie jetzt u. a. aus den Trustees, dem Board, dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und der Standards Advisory Council (SAC) bestehen. Im Zuge der Umstrukturierung erfolgten einige Umbenennungen. Demnach werden künftige Standards mit International Financial Reporting Standards (IFRS) benannt und die Standards Interpretation Committee (SIC) in International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) umbenannt.
3.1.1 Board
Das Board bildet das Zentralorgan der Organisation und setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Zu den Aufgaben des Board gehören die Verabschiedung der endgültigen Standards und die Genehmigung der IFRIC-Interpretationen. 3
3.1.2 Standards Advisory Council
Der Standards Advisory Council dient als Dach für verschiedene mit dem IASB kooperierenden internationalen Organisationen. Zu den wichtigsten Institutionen gehören z. B. die IOSCO, die Weltbank und die IMF. Die IASC beabsichtigt damit, das im Board nicht vertretenen Institutionen bei der Entwicklung neuer Standards ein Mitwirkungsrecht einzuräumen. 4
3.1.3 Trustees
Die durch die Nominating Committee ernannten 19 Mitglieder der Trustees setzen sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen. Zu den Aufgaben der Trustees gehören die
“Berufung der Mitglieder des Board, des IFRIC und des SAC, Überwachung der Aktivitäten der Board und der übrigen Gremien, Akquirierung finanzieller Mittel, Genehmigung des Haushalts,
Überprüfung der neuen Organisationsstruktur (nach drei Jahren) und gegebenenfalls der Veranlassung von Nachbesserungen und Entscheidung(sbefugnis) über Satzungsänderungen“. 5
3 Vgl. Kirsch (2003), Seite 7.
4 Vgl. Kirsch (2003), Seite 8.
5 Kirsch (2003), Seite 6 ff.
3.1.4 International Financial Reporting Interpretations Committee
Das IFRIC nimmt seine Aufgabe in folge der Interpretation einzelner Standards zur Klärung spezifischer Problemstellungen wahr. Wird eine Regelungslücke festgestellt, so wird dem Board empfohlen, bestehende Standards zu überarbeiten sowie neue Standards zu entwickeln. Die Genehmigung des Resultats einer Interpretation obliegt dem Board, demzufolge ist die IFRIC zur kontinuierlichen Berichterstattung gegenüber dem Board verpflichtet. Durch die Genehmigung einer Interpretation erlangt sie die Gültigkeit. 6
3.2 Verlautbarungen des IASB
Das IASB sieht eine Reihe von Verlautbarungen vor. Im Folgenden werden die Funktionsweisen der Entwicklung eines Standards, einer Interpretation durch die IFRIC sowie das Rahmenkonzept näher erläutert.
6 Vgl. Kirsch (2003), Seite 8.
3.2.1 Standards
Anhand des so genannten, mehrstufigen due process erfolgt die Entwicklung eines Standards. Abbildung 2 verdeutlicht die Stufen des due process:
Nachdem ein Vorschlag durch die SAC angestossen wird, erfolgt die erstmalige Aufnahme in das Programm des IASB. Von hier aus werden zahlreiche öffentliche Parteien in die Entwicklung implementiert, indem ihnen Freiraum für Meinungen eingeräumt wird. So hat es zur Folge, dass ein Standard in der Entwicklungsphase mehrmals überarbeitet wird und bis zur Verabschiedung i. d. R. 2-3 Jahre vergehen.
Für die Genehmigung eines Standards ist eine einfache Mehrheit der Boardmitgliedern, also acht Stimmen, erforderlich. Die Sitzungen des Board erfolgten grundsätzlich monatlich. 7
7 Vgl. Wagenhofer (2003) S. 66-67.
Arbeit zitieren:
Fahriye Coskun, 2005, Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS und HGB, München, GRIN Verlag GmbH
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