I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis IV
Symbolverzeichnis VII
Tabellenverzeichnis IX
Abbildungsverzeichnis IX
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Abgrenzung 1
1.2 Vorgehensweise 2
2 Grundlagen 4
2.1 Unternehmen und Unternehmenskauf 4
2.2 Motive des Unternehmenskaufs 6
2.3 Erwerbstrukturen 7
2.3.1 Zivil- und steuerrechtliche Abgrenzung 7
2.3.2 Einzelwirtschaftsgüterkauf 8
2.3.3 Beteiligungskauf 10
2.4 Besteuerungsfragen 11
2.4.1 Besteuerung des Veräußerers 11
2.4.1.1 Vorbemerkungen 11
2.4.1.2 Anteilsverkauf durch natürliche Person 11
2.4.1.3 Anteilsverkauf durch Kapitalgesellschaft 13
2.4.1.4 Verkauf der Wirtschaftsgüter 14
2.4.2 Umsatzsteuerliche Fragen 15
2.4.3 Grunderwerbsteuerliche Fragen 16
2.5 Steuerliche Zielsetzungen 17
2.5.1 Ziele des Veräußerers 17
2.5.2 Ziele des Erwerbers 18
Inhaltsverzeichnis II
3 Steuerplanung und Bewertungskriterien 20
3.1 Planungsgrundlagen 20
3.1.1 Vorbemerkungen 20
3.1.2 Handlungs- und Planungszeitraum 21
3.1.3 Zielvorstellungen 22
3.1.4 Zielgrößen 23
3.1.4.1 Endvermögen 23
3.1.4.2 Kapitalwert 24
3.1.4.3 Steuerbarwert 26
3.1.5 Einflussgrößen 27
3.1.5.1 Kalkulationszinssatz 27
3.1.5.2 Steuersätze 28
3.2 Instrumente der Steuerplanung 31
3.2.1 Vorbemerkungen 31
3.2.2 Sachverhaltsgestaltende Aktionsparameter 31
3.2.3 Sachverhaltsdarstellende Aktionsparameter 32
4 Maßnahmen zur Senkung der Steuerbelastung 34
4.1 Gestaltung des Abschreibungspotentials 34
4.1.1 Abschreibungen beim Beteiligungskauf 34
4.1.2 Abschreibungsbeschleunigung 35
4.1.2.1 Kaufpreisaufteilung 35
4.1.2.2 Stufentheorie 36
4.1.2.3 Wirtschaftsgüterarten 38
4.1.2.4 Abschreibungsdauer 39
4.1.2.5 Abschreibungsmethoden 40
4.1.3 Weitreichende Konsequenzen 41
4.2 Reorganisationsmaßnahmen 41
4.2.1 Vorbemerkungen 41
4.2.2 Ursprüngliche Modelle 42
4.2.2.1 Kombinationsmodell 42
4.2.2.2 Mitunternehmermodelle 43
4.2.2.3 Umwandlungsmodell 45
4.2.3 Aktuell diskutierte Modelle 47
4.2.3.1 Down-Stream Merger-Modell 47
4.2.3.2 Organschaftsmodell 49
4.2.3.3 KGaA-Modell 51
4.2.3.4 GmbH-Einziehungsmodell 53
Inhaltsverzeichnis III
4.3 Kollektive Steuerplanung 54
4.3.1 Vorbemerkungen 54
4.3.2 Grenzpreisermittlung 55
4.3.2.1 Ausgangsfall Beteiligungskauf 55
4.3.2.2 Präakquisitorische Umwandlung 56
4.3.2.3 Wirtschaftsgüterverkauf durch Zielgesellschaft 58
4.3.2.4 Erwerbergrenzpreis 59
4.3.3 Zwischenergebnis 61
5 Zusammenfassung und Würdigung 64
Anhang 1: Herleitung wichtiger Formeln 67
Anhang 2: Zahlenbeispiel 72
Literaturverzeichnis 79
Sonstige Quellen 87
IV
Abkürzungsverzeichnis
a. F. ........................ alte Fassung
Abs. ....................... Absatz
AG ......................... Aktiengesellschaft; Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)
AktG ...................... Aktiengesetz
Anm. ...................... Anmerkung
AO ......................... Abgabenordnung
BB ......................... Betriebs-Berater (Zeitschrift)
ber. ......................... berichtigt
BewG ..................... Bewertungsgesetz
BFH ....................... Bundesfinanzhof
BGB ....................... Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. .................... Bundesgesetzblatt
BMF ...................... Bundesministerium der Finanzen
BStBl. .................... Bundessteuerblatt
BT .......................... Bundestag
Buchst. ................... Buchstabe
BW ........................ Barwert (Tabellenkalkulation)
bzw. ....................... beziehungsweise
ca. .......................... circa
DB ......................... Der Betrieb (Zeitschrift)
DBW ..................... Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift)
Diss. ....................... Dissertation
DStR ...................... Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
ESt. ........................ Einkommensteuer
EStG ...................... Einkommensteuergesetz
f. ............................ folgende
ff. ........................... fortfolgende
FR .......................... Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
Abkürzungsverzeichnis
gem. ....................... gemäß
GewSt. ................... Gewerbesteuer GewStG ................. Gewerbesteuergesetz GmbH .................... Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG ................. Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH & Co. KG ... Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft GmbHR ................. GmbH-Rundschau (Zeitschrift) GmbH-StB ............. Der GmbH-Steuerberater (Zeitschrift) GrESt. .................... Grunderwerbsteuer GrEStG .................. Grunderwerbsteuergesetz
Habil. ..................... Habilitationsschrift HGB ...................... Handelsgesetzbuch hrsg. ....................... herausgegeben Hrsg. ...................... Herausgeber
i. H. ........................ in Höhe
insbes. .................... insbesondere i.S.d. ...................... im Sinne des i.S.v. ...................... im Sinne von i.V.m. ..................... in Verbindung mit
KG ......................... Kommanditgesellschaft KGaA .................... Kommanditgesellschaft auf Aktien KSt. ........................ Körperschaftsteuer KStG ...................... Körperschaftsteuergesetz
n. F. ........................ neue Fassung
Nr. .......................... Nummer NZG ....................... Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Abkürzungsverzeichnis RBF ....................... Rentenbarwertfaktor Rdnr. ...................... Randnummer RGBl. .................... Reichsgesetzblatt RIW ....................... Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift) Rz. ......................... Randziffer
S. ............................ Seite
SolZG .................... Solidaritätszuschlaggesetz StSenkG ................. Steuersenkungsgesetz
T€ .......................... Tausend Euro
Tz. .......................... Textziffer
u.a. ......................... und andere
UmwG ................... Umwandlungsgesetz UmwStG ................ Umwandlungssteuergesetz UntStFG ................ Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz UStG ...................... Umsatzsteuergesetz
v. ............................ vom, von
vgl. ......................... vergleiche
WG ........................ Wirtschaftsgüter
WPg ....................... Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
Z ............................ Zeile (Z1, Z2, …)
ZEV ....................... Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
β
...................Faktor der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen nach § 8
Nr. 1 GewStG
AB
................Ausschüttungsbetrag
AK
................Anschaffungskosten
a
..................Abschreibungsquote im Zeitpunkt t
t BW .............Barwert der Abschreibungen aus Aufdeckung der stillen SR
Reserven EV ................Endvermögen FW ...............Firmenwert E GP ..............Grenzpreis des Erwerbers im Falle eines Wirtschaftsgüter- W
kaufs V GP ..............Grenzpreis des Veräußerers im Falle eines Wirtschaftsgüter- W
kaufs V GP .............Grenzpreis des Veräußerers bei Veranlassung der Gesell- WG
schaft die Wirtschaftsgüter zu verkaufen V GP .............Grenzpreis des Veräußerers bei präakquisitorischer Umwand- WU
lung GW ............Gewinn vor Steuern vSt
h ...................Gewerbesteuerhebesatz i ....................einheitlicher Kalkulationszinssatz i ...................Bruttozinssatz b
i / ..............Nettozinssatz einer Kapitalgesellschaft kap n
j ...................Gestaltungsalternativen (Index) KP ...............Unternehmenskaufpreis beim Beteiligungskauf B
KW ...............Kapitalwert m ..................Anzahl der Gestaltungsalternativen (Index) me .................Steuermesszahl NZ ..............Nettozufluss beim Wirtschaftsgüterkauf W
NZ ..............Nettozufluss beim Beteiligungskauf B
NZ ............Nettozufluss bei präakquisitorischer Umwandlung WU
Symbolverzeichnis NZ ............Nettozufluss beim Wirtschaftsgüterverkauf durch die Ziel-
WG kapitalgesellschaft n ...................Anzahl der Perioden des Planungszeitraums (Index) q ...................Diskontierungsfaktor R ...................Restwert des Unternehmens am Ende des Planungszeitraums t RBF ........Rentenbarwertfaktor bezogen auf die Laufzeit t und den
i kap
n / Zinssatz i n/kap S ...................Steuerzahlungen SB .................Steuerbarwert SBV ..............steuerlicher Barwertvorteil SR ................Summe der aufgedeckten Stillen Reserven zum Zeitpunkt t 0
0 s ....................kombinierter Steuersatz s .................ermäßigter Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG
34 se ..................kombinierter Einkommensteuer-, Kirchensteuer- und Solidaritätszuschlagsatz sei .................reiner Einkommensteuersatz sge ................Gewerbesteuersatz * sge ...............Gewerbesteuersatz, der die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer bei sich selbst berücksichtigt ski .................Kirchensteuersatz sköt ...............Körperschaftsteuersatz ohne Solidaritätszuschlag skt .................kombinierter Körperschaftsteuer- und Solidaritätszuschlagsatz solz ...............Solidaritätszuschlagsatz TW ...............Teilwert t ....................Zeitindex * t ...................mittlere Abschreibungsdauer y ...................Index Za ................Auszahlungen ohne Berücksichtigung von Supplementinves-
t titionen im Zeitpunkt t Ze ................Einzahlungen ohne Berücksichtigung von Supplementinvesti-
t tionen im Zeitpunkt t
IX
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Grenzpreise des Veräußerers 73
Tabelle 2: Grenzpreise des Erwerbers 75
Tabelle 3: Künftige Nettoerträge bei erhöhten Steuersätzen 77
Tabelle 4: Klassische und modifizierte Stufentheorie 78
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Abgrenzung der Erwerbsstrukturen 8
Abbildung 2: Struktur steuerlicher Aktionsparameter 31
Abbildung 3: Sachverhaltsgestaltende Aktionsparameter 32
Abbildung 4: Sachverhaltsdarstellende Aktionsparameter 33
Abbildung 5: Stufentheorie 36
Abbildung 6: Effekte im Kombinationsmodell 43
Abbildung 7: Effekte im Mitunternehmermodell 45
Abbildung 8: Effekte im Umwandlungsmodell 47
Abbildung 9: Down-Stream Merger-Modell 48
Abbildung 10: Einigungsbereich der Marktpartner 62
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Abgrenzung
Eine zunehmende Globalisierung der Märkte und der daraus sich verschärfende Konkurrenzkampf um Marktanteile haben die Folge, dass viele Unternehmen ihre Wachstumsziele nur noch über Unternehmenskäufe realisieren. 1 Hinzu kommen zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen, die auf einen Käufer warten. 2 Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass der Höhepunkt des Beteiligungs- und Vermögenstransfers weltweit Ende 2000 mit einem Transaktionsvolumen in Höhe von 3.490 Milliarden US-$ erreicht wurde. Im Vergleich hierzu wurde Mitte der 90er Jahre nur ein Volumen von ca. 700 Milliarden US-$ erreicht. Trotz der rückläufigen Transaktionsvolumen im Jahr 2001 in Höhe von 1.700 Milliarden US-$ und 2002 in Höhe von 1.200 Milliarden US-$, dürfte die Bedeutung von „Mergers & Acquisitions“ 3 nicht geringer ausfallen. 4
Die Tatsache, dass eine Vielzahl der durchgeführten Transaktionen ihre Ziele verfehlten und zum Misserfolg 5 führten, zwingt den Erwerber zu einer genaueren im Vorfeld zu führenden Untersuchung und Planung des Unternehmenskaufs. Aufgrund der Komplexität von Unternehmenskäufen sind Expertenteams 6 erforderlich, die eine sachgerechte Beratung ermöglichen. Dabei wird oft im Rahmen einer
1 Vgl. ENDRES, D., Steueraspekte, 2000, S. 224.
2 Vgl. KLEIN-BLENKERS, F., Unternehmenskauf, 2000, S. 1.
3 Zum Begriff vgl. ACHLEITNER, A.-K., Acquisitions, 2000, Stichwort: Mergers & Acquisitions.
4 Vgl. hierzu PICOT, G., Handbuch, 2002, S. 4 ff.; BAUSCH, A., Unternehmungszusammenschlüsse, 2003, S. 3.
5 Die Misserfolgsrate liegt zwischen 20 % und 53 %, vgl. BRAUNER, H.-U./GRILLO, U., Due Diligence, 2002, S. 277 f.; ebenfalls BAUSCH, A., Unternehmungszusammenschlüsse, 2003, S. 4, so erfüllten mehr als 30 % der untersuchten Fälle die gestellten wirtschaftlichen Erwartungen nicht. 6 Meist bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und anderen Experten, die evtl. spezielle Branchen- oder Technologiekenntnisse besitzen.
1 Einleitung 2
„Due Diligence“ 7 der Unternehmenskauf aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und analysiert. 8 So kann es sich um eine strategische 9 , finanzwirtschaftliche 10 , rechtliche 11 , bilanzielle und steuerliche 12 Sichtweise handeln.
Aus steuerlicher Sicht erfolgt die Untersuchung in erster Linie hinsichtlich der Risiken, die zu finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus führen können. In zweiter Linie geht es über die rein vergangenheitsbezogene Untersuchung hinaus. Dabei steht die steuerliche Gestaltung und Akquisitionsstruktur im Mittelpunkt der Planung. 13
Im Rahmen dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, die steuerorientierte Gestaltungsproblematik eines Unternehmenskaufs in kurzen Zügen vorzustellen. Dabei geht es hauptsächlich um den Kauf einer Kapitalgesellschaft.
1.2 Vorgehensweise
Zu Beginn der Arbeit wird auf die Grundlagen eingegangen. Dabei werden zunächst die Begriffe wie Unternehmen und Unternehmenskauf abgegrenzt und anschließend die einzelnen Motive eines Unternehmenskaufs vorgestellt. Danach werden die einzelnen Erwerbsstrukturen im Einzelnen erläutert und deren zivilrechtliche sowie steuerrechtliche Abgrenzung vorgenommen. Weiter wird auf die Besteuerungsfragen eingegangen, wobei der Unternehmensverkäufer im Vordergrund stehen wird. Nachdem umsatzsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragen geklärt werden, können die
7 Untersuchung von Auswirkungen einer Geschäftsentscheidung; ausführlich zum Begriff vgl. BERENS, W./STRAUCH, J., Due Diligence, 2002, S. 3 ff. 8 Vgl. WEGMANN, J./KOCH, W., Unternehmensanalyse, 2000, S. 1027 ff. 9 Vgl. BRAUNER, H.-U./GRILLO, U., Due Diligence, 2002, S. 271 ff. 10 Vgl. BRAUNER, H.U./LESCHER, J., Due Diligence, 2002, S. 325 ff. 11 Vgl. FRITZSCHE, M., Due Diligence, 2002, S. 363 ff.
12 Vgl. BREBECK, F./BREDY, J./WELBERS, H., Due Diligence, 2002, S. 293 ff. 13 Vgl. BREBECK, F./BREDY, J./WELBERS, H., Due Diligence, 2002, S. 311.
1 Einleitung 3
Zielsetzungen der beiden Beteiligten in ihren Grundzügen bearbeitet werden.
Im dritten Abschnitt werden die steuerplanerischen Hintergründe und quantitativen Ansätze erörtert. Dabei wird zunächst die Brücke zu investitionstheoretischen Überlegungen aufgebaut. Nachdem die zu betrachtende Zeitspanne festgelegt wird, werden die Zielgrößen, wie Endvermögen, Kapitalwert und Steuerbarwert, vorgestellt. Anschließend wird geprüft, welcher Kalkulationszinssatz und welche Steuersätze in die Betrachtung einfließen sollen. Im Anschluss daran wird auf das Instrumentarium der Steuerplanung eingegangen. Dabei werden einige der sachverhaltsgestaltenden und sachverhaltsdarstellenden Aktionsparameter aufgezählt.
Im vierten Abschnitt werden hauptsächlich Maßnahmen vorgestellt, die durch Bildung von Abschreibungspotential zur Senkung der Steuerbelastung führen sollen. Zunächst wird auf die Abschreibungsmöglichkeiten beim Beteiligungskauf eingegangen. Anschließend werden die Möglichkeiten einer Abschreibungsbeschleunigung im Falle eines Einzelwirtschaftsgüterkaufs dargelegt. Nachfolgend werden die ursprünglichen und die aktuell diskutierten Reorganisationsmodelle erörtert. Des Weiteren werden die Ansätze kollektiver Steuerplanung herausgearbeitet, wobei anhand der Grenzpreisermittlung geprüft wird, wann eine gemeinsame Steuerplanung von Unternehmenskäufer und Unternehmensverkäufer überhaupt möglich ist. Abschließend werden im letzten Abschnitt die Ergebnisse dieser Arbeit noch einmal zusammengefasst.
2 Grundlagen
2.1 Unternehmen und Unternehmenskauf
Es gibt keine einheitliche und anerkannte Definition des Unternehmensbegriffs. Die Ursache dessen ist die Vielfalt dieses dynamischen, wirtschaftlichen und sozialen Komplexes. 14 Je nach Sachbereich und Untersuchungszweck sind unterschiedliche Unternehmensbegriffe abzugrenzen. 15 Betriebswirtschaftlich ist das Unternehmen als eine ökonomische Einheit der Gesamtwirtschaft zu verstehen, die auf eigene Rechnung und eigene Gefahr zum Zwecke des Erwerbs betrieben wird. 16 Der Rechtsprechung zu entnehmen, ist ein Unternehmen weder eine Sache noch ein Recht. Vielmehr handelt es sich um eine Gesamtheit von Rechten, Sachen, Vertragspositionen, Ressourcen, Geschäftsbeziehungen, Marktanteilen, Arbeitsverträgen und Ähnlichem mehr. 17 Zu beachten ist, dass auch die in der Definition enthaltenen Begriffe wie zum Beispiel Ressourcen oder Geschäftsbeziehungen u.a. ebenfalls einer näheren Bestimmung bedürfen. Dementsprechend ist eine umfassende Definition des Unternehmens nicht möglich. 18
Folglich ist der Begriff Unternehmenskauf auch nur schwer abzugrenzen. Bei einem Kaufvertrag nach bürgerlichem Recht ist zwischen einem Sachkauf i.S.d. § 433 BGB und einem Rechtskauf i.S.d. § 453 BGB zu differenzieren. Gegenstand des Kaufvertrages sind hier in erster Linie einzelne materielle und immaterielle Güter, aber auch Gesamtheiten von Gütern zählen dazu. 19 Das hieraus folgende schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft genügt nicht, um steuerrechtliche
14 Vgl. KALIGIN, T., Grundsatzfragen, 1995, S. 13.
15 Vgl. HÖLTERS, W., Handbuch, 2002, Teil I, Rz. 2.
16 Vgl. PICOT, G., Handbuch, 2002, S. 19.
17 Vgl. HOLZAPFEL, H.-J./PÖLLATH, R., Recht, 2003, Rz. 130.
18 Vgl. PICOT, G., Handbuch, 2002, S. 19.
19 Insbesondere fallen darunter auch Käufe von Unternehmen und Unternehmensteilen, vgl. hierzu BT-Drucks. 14/6040 v. 14.5.2001, S. 208.
2 Grundlagen 5
Folgen nach sich zu ziehen. 20 Vielmehr muss es sich dabei um eine entgeltliche Übertragung des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums von einem Unternehmensträger 21 auf einen anderen handeln, wobei Gewinne oder Verluste verwirklicht werden können. 22 Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine subjektive Gleichwertigkeit der Gegenleistungen voraus, welche die beiden Vertragsparteien nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen haben. 23
Unabhängig davon, ob die Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter, ganzer Betriebe oder Teilbetriebe betrachtet wird, müssen die Objekte einen eigenständigen, funktionierenden Organismus darstellen, um als Unternehmenskauf qualifiziert zu werden. Im Falle der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist erst von einem Unternehmenskauf die Rede, wenn der Erwerber einen Anteil am Gesamtunternehmen erwirbt, bei dem er alle strategischen Entscheidungen unabhängig von anderen Gesellschaftern durchsetzen kann. Gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 53 Abs. 2 GmbHG wäre dies ab einer dreiviertel Mehrheit möglich. 24 Neben der entgeltlichen Veräußerung eines Unternehmens kann auch eine Einbringung eines Unternehmens in ein anderes Unternehmen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Unternehmenskauf verstanden werden. 25
20 Vgl. LÖFFLER, C., Unternehmenskauf, 2002, S. 10 f.
21 Zum Begriff vgl. SEMLER, F.-J., in: HÖLTERS, W., Handbuch, 2002, Teil VI, Rz. 2; RÖDDER, T./HÖTZEL, O./MUELLER-THUNS, T., Unternehmenskauf, 2003,
§ 1, Rz. 4, demnach sind die häufigsten Unternehmensträger Einzelpersonen und Handelsgesellschaften, somit auch Kapitalgesellschaften.
22 Vgl. dazu SAUER, O. M./SCHWARZ, H., Folgen, 1997, Rz. 2.
23 Vgl. dazu das BFH-Urteil vom 16.12.1993, X R 67/92, BStBl 1993 II, S. 669. 24 Sofern davon ausgegangen wird, dass eine höhere Kapitalmehrheit in der Satzung nicht bestimmt ist bzw. keine anderen Erfordernisse im Hinblick auf Satzungsänderungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt sind.
25 Vgl. SEMLER, F.-J., in: HÖLTERS, W., Handbuch, 2002, Teil VI, Rz. 4.
2 Grundlagen 6
2.2 Motive des Unternehmenskaufs
Unternehmenskäufe können auf unterschiedlichen Motiven basieren. Bei mittelständischen Unternehmern rückt oft das Problem der Nachfolge in den Vordergrund und führt zu einer vom Verkäufer eingeleiteten Unternehmenstransaktion, sofern im Kreis der Anteilseigner kein geeigneter Nachfolger zu finden ist. Anders dagegen wird der Impuls für einen Unternehmenskauf vom Käufer eingeleitet, wenn dieser eine überlebensnotwendige Größe zu erreichen versucht oder attraktive Geschäftsfelder weiter auszubauen beabsichtigt. 26
Bei Großunternehmen bilden strategische Überlegungen in der Regel den Ausgangspunkt. Dabei geht es in erster Linie um Wertsteigerungen 27 aus Sicht des Käufers. In der Vergangenheit stand die Diversifikation als zentrales Motiv im Mittelpunkt, während in den letzten Jahren eine umgekehrte Tendenz eingesetzt hatte und dazu führte, dass viele Großunternehmen sich nun auf ihre Kerngeschäftsfelder konzentrieren und dabei einzelne Unternehmensteile oder Anteile an Tochtergesellschaften veräußern. Des Weiteren bilden Synergieeffekte häufig ein wichtiges Motiv. Neben dem Ausbau der Marktanteile und Verbesserung der Wettbewerbsposition auf bisherigen Geschäftsfeldern wird der Zugang zu vorgelagerten und nachgelagerten Produktions- und Absatzstufen verfolgt. 28 Eine größere Nähe zum Endverbraucher oder der Zugang zu wichtigen Ressourcen soll überwiegend durch die Eingliederung des erworbenen Unternehmens in das erwerbende Unternehmen erreicht werden. 29
26 Vgl. RÖDDER, T./HÖTZEL, O./MUELLER-THUNS, T., Unternehmenskauf, 2003,
§ 1, Rz. 3-5.
27 Vgl. hierzu GOMEZ, P., Management, 2000, S. 21 ff.
28 Vgl. RÖDDER, T./HÖTZEL, O./MUELLER-THUNS, T., Unternehmenskauf, 2003,
§ 1, Rz. 6 f.
29 Vgl. KLEY, M., Übernahme, 2000, S. 83 f.
2 Grundlagen 7
Während strategische und industrielle Investoren ein langfristiges Engagement und damit auch Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens beabsichtigen, sind Finanzinvestoren vornehmlich an der Rendite des eingesetzten Kapitals interessiert. Somit beschränken sich die Finanzinvestoren vielfach auf eine Minderheitsbeteiligung, während industrielle und strategische Investoren eine einfache oder qualifizierte Mehrheit anstreben. 30
Des Weiteren können „nicht marktwertsteigernde Motive“ 31 existieren. Dies ist dann der Fall, wenn die Vergrößerung des eigenen Einflussbereichs in den Vordergrund tritt und über dem eigentlichen Unternehmensziel der Wertsteigerung steht. Bei Management geführten Unternehmen kann ein Entlohnungsmotiv zu Unternehmenskäufen führen, wenn positive Korrelation zwischen Unternehmensgröße und Managemententlohnung besteht. Machtpolitische Motive können bei Privatunternehmen noch legitim sein, allerdings kann es problematisch werden, wenn Akquisitionen mit Mitteln Außenstehender getätigt werden. 32
2.3 Erwerbstrukturen
2.3.1 Zivil- und steuerrechtliche Abgrenzung
Sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich sind zwei Grundtypen von Unternehmenskäufen zu unterscheiden. Dabei wird im angloamerikanischen Raum die Übertragung der Anteile am Rechtsträger als „Share Deal“ und die Übertragung von Unternehmensteilen als „Asset Deal“ bezeichnet. 33
30 Vgl. RÖDDER, T./HÖTZEL, O./MUELLER-THUNS, T., Unternehmenskauf, 2003,
§ 1, Rz. 8.
31 Vgl. LÖFFLER, C., Unternehmenskauf, 2002, S. 25 ff.
32 Vgl. ACHLEITNER, P., Akquisitionen, 2000, S. 96 f.; LÖFFLER, C., Unternehmenskauf, 2002, S. 25 ff.
33 Vgl. HOLZAPFEL, H.-J./PÖLLATH, R., Recht, 2003, Rz. 131.
2 Grundlagen 8
Während die Übertragungen von Unternehmensteilen bzw. Einzelwirtschaftsgütern steuerrechtlich wie auch zivilrechtlich als „Asset Deal“ und die Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften als „Share Deal“ zu bezeichnen sind, ist bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zwischen ertragsteuerrechtlicher sowie verkehrsteuer- und zivilrechtlicher Betrachtung zu differenzieren. Die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften ist im Ertragsteuerrecht als „Asset Deal“ und im Zivil- und Verkehrsteuerrecht als „Share Deal“ zu qualifizieren. 34
Die folgende Abbildung soll dies noch einmal veranschaulichen:
2.3.2 Einzelwirtschaftsgüterkauf
Bei der Übertragung von Unternehmensteilen bzw. von Wirtschaftsgütern ist das Unternehmen selbst und nicht der Unternehmensträger Gegenstand des Geschäfts. 35 Wie bereits erwähnt ist der Unternehmensbegriff nur schwer zu definieren. Dies folgt auch daraus, dass die einzelnen Sachen und Rechte, die zu dem Unternehmen gehören, zum Teil auch schwierig abzugrenzen sind. Von einem Unternehmenskauf
34 Vgl. HOLZAPFEL, H.-J./PÖLLATH, R., Recht, 2003, Rz. 133.
35 Vgl. KOZICZINSKI, C., in: SEMLER, J./VOLHARD, R., Unternehmensübernahme, 2001, § 13, Rz. 1.
2 Grundlagen 9
kann im Falle eines Einzelwirtschaftsgüterkaufs nur dann gesprochen werden, wenn sämtliche Sachen und Rechte, immaterielle Vermögensgegenstände, Arbeitsverhältnisse und Verträge, die der Fortführung der wirtschaftlichen Aktivitäten dienen und wesentliche Unternehmens- und Betriebsgrundlagen 36 bilden, übertragen werden. 37
Folglich sind für die Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter die jeweiligen, für diese Güter geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden. Demnach unterliegen die Kaufverträge für die einzelnen Sachen und Rechte den §§ 433 ff. BGB. Die dingliche Übertragung des beweglichen Vermögens erfolgt nach §§ 929 ff. BGB, die des Grundbesitzes gem. §§ 925 ff. BGB. Die Abtretung der Forderungen erfolgt nach §§ 398 ff. BGB. 38 In diesen Fällen sind die genauen Bezeichnungen aller Vermögenspositionen erforderlich. 39 Daraus ist ersichtlich, dass die Übertragung nur unter einem hohen Aufwand gestaltbar ist und zum Teil auch mit erheblichen Übertragungskosten verbunden sein kann. 40 Aber auch die Notwendigkeit der Zustimmung Dritter, wie zum Beispiel bei Forderungsabtretung, kann die Gestaltung des Unternehmenskaufs erschweren.
Steuerrechtlich wird der Einzelwirtschaftsgüterkauf grundsätzlich für den Erwerber mit Vorteilen verbunden sein, auf die noch eingegangen werden wird. Aber auch für den Verkäufer kann die Übertragung von Unternehmensteilen von Vorteil sein, wenn zum Beispiel ein über Jahre hinweg gewachsenes, in unterschiedlichen Branchen tätiges Unternehmen nicht im Ganzen veräußert werden soll, sondern nur ein eigenständiger Teilbetrieb einer Branche aus dem Gesamtunternehmen verkauft werden soll.
36 Bezüglich der Abgrenzung wesentlicher Betriebsgrundlagen vgl. SAUER, O. M./SCHWARZ, H., Folgen, 1997, S. 24 ff., Rz. 20 ff.
37 Vgl. RÖDDER, T./HÖTZEL, O./MUELLER-THUNS, T., Unternehmenskauf, 2003,
§ 1, Rz. 7.
38 Vgl. KOZICZINSKI, C., in: SEMLER, J./VOLHARD, R., Unternehmensübernahme, 2001, § 13, Rz. 2.
39 Vgl. SEMLER, F.-J., in: HÖLTERS, W., Handbuch, 2002, Teil VI, Rz. 7. 40 Zum Beispiel Notar- und Grundbuchkosten bei Übertragung von Grundstücken.
2 Grundlagen 10
2.3.3 Beteiligungskauf
Ein Beteiligungskauf ist nur dann als Unternehmenskauf zu qualifizieren, wenn bei der Übertragung sämtliche Gesellschaftsanteile der Kapitalgesellschaft, abgesehen von einem unbedeutenden Restanteil, den der Verkäufer eventuell zurückbehält, übertragen werden. Maßgeblich ist, ob der Käufer eine unternehmerische Leitungsposition erlangt und seinen Willen durchsetzen kann. 41
Vorteil eines Beteiligungskaufs ist der relativ einfache dingliche Vollzug des Geschäfts. 42 So bleiben grundsätzlich sämtliche Vertragsverhältnisse des Unternehmens mit Außenstehenden unberührt. Die Zustimmung eines Dritten, wie dies im Fall des Einzelwirtschaftsgüterkaufs notwendig ist, ist in der Regel 43 nicht erforderlich. Auch aufwendige dingliche Übertragungen, wie dies bei Übertragungen von Grundbesitz der Fall ist, sind nicht notwendig. 44
Wie bereits dargelegt, wird aus steuerlicher Perspektive von einem Beteiligungskauf ausschließlich bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gesprochen. 45 Die Vorteile eines Beteiligungskaufs liegen in erster Linie auf der Seite des Veräußerers, während der Erwerber weniger daran interessiert sein sollte.
41 Vgl. RÖDDER, T./HÖTZEL, O./MUELLER-THUNS, T., Unternehmenskauf, 2003,
§ 1, Rz. 9.
42 Vgl. SEMLER, F.-J., in: HÖLTERS, W., Handbuch, 2002, Teil VI, Rz. 7. 43 Ausnahme bei Sonderkündigungsrechten.
44 Vgl. KOZICZINSKI, C., in: SEMLER, J./VOLHARD, R., Unternehmensübernahme, 2001, § 13, Rz. 4.
45 Vgl. HÖRTNAGL, R., in: HETTLER, S./STRATZ, R.-C./HÖRTNAGL, R., Mandats-handbuch, 2004, § 5, Rdnr. 39; RÖDDER, T./HÖTZEL, O./MUELLER-THUNS, T., Unternehmenskauf, 2003, § 22, Rz. 1.
Quote paper:
Veit Waniek, 2004, Steuerorientierte Gestaltungsmaßnahmen beim Kauf von Kapitalgesellschaften, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Veit Waniek's text Steuerorientierte Gestaltungsmaßnahmen beim Kauf von Kapitalgesellschaften is now available as a printed book
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