I N H A L T S V E R Z E I C H N I
1. Einleitung (Pamela Dürager) 4
2. Pressekonzentration (Pamela Dürager) 5
2.1. Begriffsdefinition 5
2.2. Erscheinungsformen der Pressekonzentration 5
2.3. Ökonomische Folgen der Pressekonzentration 6
2.4. Leser- und Anzeigenmarkt 7
3. Unternehmenskooperationen (Pamela Dürager) 9
3.1. Strategische Allianzen 10
3.2. Kooperationen 11
3.3. Beteiligungen 11
3.4. Übernahmen und Fusionen 12
3.5. Joint Ventures 13
4. Europäische Vorschriften (Pamela Dürager) 14
4.1. Europäisches Kartellrecht 14
4.1.1 Ziele des europäischen Kartellrechts 15
4.1.2. Unternehmen der Privatwirtschaft 16
4.2. Art. 81 EG - Kartellverbot 17
4.3. Art. 82 EG - Missbrauchsverbot 17
4.4. Fusionskontrolle 18
5. Publizistischer Wettbewerb und Konzentration (Pamela Dürager) 19
5.1. Entwicklung der Sicherung des Medienpluralismus in der
Europ äischen Gemeinschaft 20
5.1.1. Entschließung des Europäischen Parlaments von 1990 20
5.1.2. Entschließung des Europäischen Parlaments von 1992 21
5.1.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 1994 22
5.1.4 Entschließung des Europäischen Parlaments von 1995 22
5.2. Der Europarat 23
5.2.1. Medien in einer demokratischen Gesellschaft und die Konzentration der Medien 23
5.2.2 Der Vorläufige Abschluss 1994: „Erklärung zu Medien in einer demokratischen
Gesellschaft “ und Prinzipien zu „Journalistic Freedoms and Human Rights“ 25
6. Deutschland (Michaela Beham) 26
6.1. Die deutsche Presselandschaft 26
6.2. Die Verlage 28
6.2.1. Axel Springer AG 28
6.2.2. Verlagsgruppe WAZ 33
6.2.3. Verlagsgruppe Stuttgarter Zeitung/Die Rheinpfalz/Südwest Presse, Ulm 35
6.2.4. Verlagsgruppe DuMont Schauberg 36
2
6.2.5. Ippen Gruppe 37
6.2.6. Holtzbrinck GmbH 38
6.2.7. Verlagsgruppe Frankfurter Allgemeine Zeitung 39
6.2.8. Bertelsmann 40
6.2.9. Gruner Jahr 42
6.2.10. Verlagsgruppe Madsack 44
6.2.11. Süddeutscher Verlag 45
6.2.12. Verlagsgruppe Bauer 46
6.2.13. Burda - Verlag 48
6.3. Pressekonzentration in Deutschland 50
6.3.1. Konzentration am Zeitungsmarkt 52
6.3.2. Konzentration am Zeitschriften Markt 54
6.4. Medienmoguln in Deutschland 55
6.4.1. Reinhard Mohn 55
6.4.2. Liz Mohn 56
6.4.3. Friede Springer 57
6.4.4. Heinz Bauer 57
6.5. Kartellbestimmungen für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in
Deutschland (Pamela Dürager) 58
6.5.1. Gesetz zur Pressefusionskontrolle 59
6.5.2. Derzeitige Entwicklungen auf dem deutschen Pressemarkt 60
6.5.3. Das Gesetzgebungsverfahren im Jahre 2004 61
7. Italien (Michaela Beham) 62
7.1. Die italienische Presselandschaft 62
7.2. Italienische Verlage und Medienunternehmen 68
7.2.1. Gruppo Editoriale Espresso 68
7.2.2. Fininvest 68
7.2.3. Arnoldo Mondadori 70
7.2.4. RCS Rizzoli Periodici 71
7.3. Pressekonzentration in Italien 72
7.4. Medienmoguln in Italien 73
7.4.1. Silvio Berlusconi 74
7.4.2. Carlo de Benedettis 79
7.4.3. Giovanni Agnelli 79
7.5. Gesetzliche Pressebestimmungen in Italien (Pamela Dürager) 79
7.5.1. Konzentrationsregeln 81
7.5.2. Erstes italienisches Wettbewerbssicherungsgesetz 82
7.5.3. Derzeitige Entwicklungen am italienischen Medien- und Pressemarkt 82
8. Schlussfolgerungen - Beantwortung der Hypothesen (Michaela
Beham ) 83
9. Personenverzeichnis 85
10. Literaturverzeichnis 86
3
1. Einleitung
Das Thema unserer Bakkalaureatsarbeit befasst sich mit den großen Medienunternehmen Deutschlands und Italiens, und den Personen(gruppen) die hinter den Presse- und Medienunternehmen stehen. Wir wollten mit unserer Arbeit einen Überblick über die Situation der Pressekonzentration in Deutschland und Italien geben. Die Strukturen der Verflechtungen sollen aufgedeckt werden. Außerdem versuchen wir herauszufinden welchen Kartellbestimmungen die Unternehmen in Europa unterliegen, und auch welche Pressegesetze von der Europäischen Union erlassen wurden. Darüber hinaus beschäftigten wir uns aber nicht nur mit den Bestimmungen der EU, sondern auch mit den einzelnen Pressegesetzen von Deutschland und Italien.
Wir haben uns diese beiden Länder zur Aufgabe gemacht, da Deutschland eines der größten Länder Europas ist, und somit das Pressewesen in Europa maßgeblich mit beeinflusst. Das Hauptaugenmerk im Bezug auf Italien lag für uns bei dem Medienmogul Silvio Berlusconi, da er sehr viel Macht in Italien ausübt, nicht nur im Bereich der Politik und beim Fernsehen, sondern auch im Pressebereich. Für uns war es auch deshalb sehr interessant das Pressewesen dieser beiden Länder zu untersuchen da sie beide Nachbarländer Österreichs sind. Um konkrete Forschungsziele zu erreichen haben wir vier Hypothesen aufgestellt, die wie folgt lauten:
1) Die Pressekonzentration in Europa nimmt ständig zu. Darum ist es beinahe unmöglich für neue Unternehmen auf diesem Markt Fuß zu fassen. 2) Die italienische Medienlandschaft wird ausschließlich von Silvio Berlusconi und seinen Unternehmen dirigiert.
3) In Deutschland herrscht im Vergleich zu Italien eine relativ niedrige Pressekonzentration vor.
4) Das europäische Kartellrecht kann die Pressekonzentration in Deutschland und Italien weder stoppen noch verringern. Es gibt kaum Maßnahmen gegen Fusionen.
Die Methode die wir verwenden ist eine ausschließliche Literaturrecherche, welche sich teilweise als sehr schwierig erweist. Deutschsprachige Literatur über das Pressewesen Italiens und deren gesetzliche Bestimmungen zu finden war sehr
4
mühsam und teilweise nicht machbar. Deshalb mussten wir teils veraltete Literatur verwenden um zumindest die Gesetzeslage der vergangenen Jahre aufzuzeigen.
2. Pressekonzentration
2.1. Begriffsdefinition
Pressekonzentration ist ein Phänomen, welches seit 1950 in allen Industrieländern zu beobachten ist. Da das Pressewesen immer mehr Konzentrationstendenzen aufweist unterliegt es in Europa vielen Vorschriften.
Pressekonzentration kann als ein zu beobachtender Vorgang, der Verringerung der Zahl von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln und die Vereinigung von wenigen großen Verlagen die den Pressemarkt beherrschen, verstanden werden. (Vgl. OQ16) Diekel definiert die Pressekonzentration folgendermaßen: „Pressekonzentration ist demnach zu umschreiben als die Zusammenballung ökonomischer und publizistischer Faktoren, die bei der Herstellung, Verbreitung und Wirkung der Zeitungen eine gewisse Bedeutung erlangen.“ (Ivancsits 2002: 9). Der Begriff Konzentration als wirtschaftlicher Faktor, wird als Zusammenballung ökonomischer Größen gesehen. Die Ballungsmöglichkeiten sind vielfältig, so kann man von Betriebs-, Unternehmens-, Einkommens- und Standortkonzentrationen ausgehen. (Vgl. Ivancsits 2002: 9)
2.2. Erscheinungsformen der Pressekonzentration
Drei Formen von Konzentrationsprozessen lassen sich nach Diekel (1999: 35, zit in Ivancsits 2002: 10) beobachten:
- Publizistische Konzentration
Wichtig sind hier die publizistischen Einheiten. Alle Zeitungen die mindestens zweimal pro Woche erscheinen und normalerweise die Seiten eins und zwei übereinstimmen, gehören zu diesen Einheiten. Sie unterscheiden sich meist im lokalen Anzeigen- und Textteil.
5
- Verlagskonzentration
Gemeint ist hier die Verringerung von Verlagen, die Zeitungen oder Zeitschriften publizieren, durch Fusionen, Übernahmen und Geschäftseinstellungen.
- Auflagenkonzentration
Dieser Konzentrationsprozess beinhaltet eine Vereinigung der Auflagenanteile bei Publikationen.
In der Richtung der Konzentrationen lassen sich drei Typen unterscheiden. Die horizontale Konzentration, die vertikale Konzentration, die diagonale oder konglomerate Konzentration.
Die horizontale Konzentration beschreibt Zusammenschlüsse von Unternehmen welche die gleiche Produktionsstufe aufweisen. Ein Beispiel wäre hierzu zwei Zeitungsverlage die sich zusammenschließen.
Die vertikale Konzentration beschreibt den Zusammenschluss von Unternehmen mit unterschiedlicher Produktionsstufe. Das heißt zum Beispie, dass ein Unternehmen nicht nur Zeitungen oder Zeitschriften herausgibt, sondern auch eine Druckerei besitzt und den Vertrieb betreibt. (Vgl. Ivancsits 2002: 10) Die konglomerate oder diagonale Konzentration ist die Verbindung von Medienkonzernen mit medienfremden Unternehmen oder Konzernen. Das heißt Unternehmen beteiligen sich bei anderen Unternehmen die verschiedene Produktionsstufen aufweisen. Ein Verlag publiziert nicht nur Zeitungen und Zeitschriften sondern ist an Fernsehsendern und Radiostationen beteiligt. Vorteil von diesen Beteiligungen kann wirtschaftliche Stabilität und Finanzkraft von Mehrproduktunternehmen sein. (Vgl. Uwer 1998: 25f)
2.3. Ökonomische Folgen der Pressekonzentration
Die ökonomische Komponente der Pressekonzentration hat eine Veränderung der Pressestruktur inne. Diese Veränderungen zeigen sich darin dass einzelne Presseunternehmen ein überproportionales Wachstum aufweisen, und dadurch dass durch Fusionen, Beteiligungen, Übernahmen oder Betriebseinstellungen die Presseunternehmen zurückgehen. Die Ergebnisse dieser Strukturveränderungen
6
beinhalten einen Rückgang der Zahl der Anbieter von Massenmedien und dass im Vergleich zum gesamten Markt ein einziger Anbieter ein überproportionales Wachstum aufweist. Die Folgen der Pressekonzentration haben Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation der Marktteilnehmer. Auch die Effizienz von
Medienunternehmen kann beeinflusst werden. Die Effekte auf den Wettbewerb können unterschiedlich sein. Laut Heinrich (1994:49f, zit. in Ivancsits, 2002:14) sehen sie so aus: - Die Erhaltung der Preiskonkurrenz
- Verringerung des Drucks auf Produkt- und Prozessinnovationen - Verminderung der Flexibilität der Anpassung an veränderte Marktbedingungen - Für Konkurrenten eine Erschwerung des Marktzutritts
Diese Auswirkungen auf den Wettbewerb können positive und negative Folgen haben. Durch den Wettbewerb werden so die Preise für Zeitungen und Zeitschriften gedrückt. Jedoch muss auch kritisch darauf hingewiesen werden, dass die ökonomische Macht missbraucht werden kann. (Vgl. Ivancsits 2002: 14)
2.4. Leser- und Anzeigenmarkt
Presseunternehmen finanzieren sich normalerweise aus einem Lesermarkt und einem Anzeigenmarkt.
Der Lesermarkt ist laut Uwer (1998: 26ff) in Tages- und Wochenzeitungen und Zeitschriften aufzuteilen, weiter ist auch die Segmentierung in das Verbreitungsgebiet sehr wichtig. Einzuteilen ist das Verbreitungsgebiet in lokal, regional und überregional. Die Vertriebsart lässt sich aufteilen in Straßenverkauf und Abonnement. Auf diesen unterschiedlichsten Märkten ist die Konzentration sehr vielfältig und besteht aus verschiedensten Gründen. So betrifft eine Preiskonkurrenz meist nur den Straßenverkauf.
Viele Faktoren sind wichtig um bei den Kunden anerkannt zu sein. Faktoren sind wie folgt das „publizistische Profil“, die Linie in „politischen und gesellschaftlichen Fragen“, die „spezifische Selektion“ und die „Interpretation von Nachrichten“.
7
Wettbewerb findet vor allem bei Anbietern von Zeitungen die die gleiche politische Ansicht haben statt, denn für den Rezipienten sind Zeitungen nicht einfach austauschbar die eine politische Generallinie fahren. Die Angst unter den Anbietern gleicher politischer Ansichten ist natürlich groß verdrängt zu werden. Orientiert wird sich an den Lesern, eine Zeitung die erfolgreich sein will wird sich mit höchster Wahrscheinlichkeit immer an die politischen Vorlieben der Bevölkerung halten. Was natürlich bedeuten kann dass in einer Demokratie durch verschiedenste politische Parteien immer eine starke publizistische Vielfalt vorhanden sein wird. (Vgl. Uwer 1998: 27ff)
Der Anzeigenmarkt ist ein wichtiger Bestandteil der Presse, da er einen wichtigen Anteil der Gesamtkosten deckt. Daraus lässt sich Schlussfolgern dass es im Bereich der Printmedien große Konkurrenzkämpfe gibt. Überregionale Zeitungen kämpfen um Werbeeinschaltungen von der Markenartikelindustrie. Wohin gegen Regional-und Lokalzeitungen um Anzeigen kämpfen die für die Leser des Verbreitungsgebietes passen.
Vor allem die Anzeigen-Auflage-Spirale ist ein maßgeblicher Faktor für den Wettbewerb auf dem Anzeigenmarkt. (Vgl. Uwer 1998: 30ff)
Preiswettbewerb (günstigere Tausenderpreise durch höhere Auflagen)
Diese Spirale bewirkt eine Konzentration im Pressesektor, da nur große Unternehmen in der Lage sind einen technologischen Vorsprung gegenüber kleinen Presseunternehmen zu halten. (Vgl. Uwer 1998: 30ff)
3. Unternehmenskooperationen
Unternehmenskooperationen entstehen aufgrund von wirtschaftlichen Vorteilen. Medienunternehmen schließen sich zusammen um am Medienmarkt konkurrenzfähig zu bleiben, und um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Durch die Dynamik des Medienmarktes müssen Unternehmen Allianzen und Kooperationen eingehen um neue Märkte schneller erschließen zu können. (Vgl. Mülleder 2004: 80) Die Furcht von Medienunternehmen den Einfluss auf neuen Märkten zu verlieren oder einer „feindlichen Übernahme“ gegenüber zu stehen wächst. (Vgl. Kotteder/Ruge 1997: 35)
Durch die EU Ost-Erweiterung erfährt der europäische Binnenmarkt eine Vergrößerung. Medienunternehmen haben dadurch einen weitaus größeren Markt als bisher, deshalb stehen auch Fragen nach Kooperationen und Allianzen im Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Überlegungen. Für die Konsumenten bedeutet das, dass es eine geringere Vielfalt an Medienunternehmen gibt. Das heißt es tritt eine starke Monopolbildung auf, und der Wettbewerb wird gefährdet. Fallende geographische Grenzen und ein immer größer werdender globaler Wettbewerb machen Konzentrationen von Unternehmen notwendig. Große Unternehmen sind durch Fusionen im Vorteil gegenüber kleinen Unternehmen. Da man durch Kooperationen kostengünstiger arbeiten kann, aber nicht nur das ist ein wichtiges Kriterium für Zusammenschließungen, sondern man
9
kann auch Patente, Lizenzen, Markennamen und/oder spezielles Know-how übernehmen. Dadurch bilden sich hohe Markteintrittsbarrieren für kleinere und mittlere Medien- bzw. Presseunternehmen. Um sich am Markt etablieren zu können muss ein Unternehmen hohe Kosten tragen können.
Neben den klassischen Konzentrationsformen, wie Joint Ventures, Kooperationen, Fusionen, Beteiligungen und Übernahmen gehen Unternehmen Kooperationen ein. Diese Kooperationen sind zwar grundsätzlich als Konzentration zu werten, jedoch entziehen sich Unternehmen mit Begriffen wie „Strategische Allianzen“, „Strategische Unternehmensnetzwerke“ und „Kollektive Unternehmensstrategie dem Kartellverbot und somit auch der Fusions- und Konzentrationskontrolle. (Vgl. Mülleder 2004: 81)
3.1. Strategische Allianzen
Die strategische Allianz ist eine Partnerschaft von Unternehmen. Die Handlungsfreiheit von diesen kooperierenden Unternehmen ist jedoch sehr eingeschränkt. Generell wird darunter eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen zwei oder mehreren Unternehmen gesehen. „Der Begriff der strategischen Allianz kann quasi als Übergriff für alle weiteren Koalitionsformen von Unternehmen bezeichnet werden (Mülleder 2004: 82)“.
Medienunternehmen gehen strategische Allianzen ein da man neue Vermarktungsmöglichkeiten erschließen möchte. Synergieeffekte mit anderen großen Unternehmen sind dabei sehr wichtig, vor allem in den Bereichen Technik und Vertrieb und die Zusammenarbeit mit Software Produzenten um die Inhalte digital aufzubereiten.
Unternehmen gehen jedoch strategischen Allianzen meist aus dem Weg da es nur als zweitbeste Lösung angesehen wird. Eingegangen werden strategische Allianzen meist nur wenn Direktinvestitionen oder Akquisitionen keine Zukunft darstellen. Unternehmen haben verschiedenste Gründe strategische Allianzen einzugehen, laut Heinrich (1994: 117, zit. in Mülleder 2004: 84) sind dies folgende: - Tendenz zur Globalisierung
- Verkürzte Produktlebenszyklen, kombiniert mit immer höher werdenden Forschungs- und Entwicklungskosten - Technisches Know-how
10
- Economies of scale - Economies of scope - Antitrust-Klagen
- Handelsbeschränkungen wollen vermieden werden oder auf dem Markt soll ein technischer Standard schnellst möglichst durchgesetzt werden
3.2. Kooperationen
Kooperationen sind die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, jedoch ist hierbei sehr wichtig, dass diese rechtlich von einander gelöst und selbstständig sind. Die Unternehmen in kooperativen Beziehungen unterliegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das gemeinsame Planen, Koordinieren und Durchführen von Aufgaben steht im Vordergrund.
Durch die mehr oder weniger losen Verbindungen von Medienunternehmen die die rechtliche Selbstständigkeit erhalten, scheitern viele der eingegangenen Kooperationen. Oft wurde im Vorfeld das Zusammenspiel zwischen unternehmensinternen und unternehmensexternen Schnittstellen nicht
berücksichtigt. (Vgl. Mülleder 2004: 84)
3.3. Beteiligungen
Eine Beteiligung ist im wirtschaftlichen Sinn eine „dauernde oder vorübergehende Kapitaleinlage einer Person oder Personenmehrheit bei einer Handelsgesellschaft (Vgl. OQ 17).“ Diese Einlagen sind immer verbunden mit einer Gewinn- und Risikobeteiligung.
Durch Kapitalbeteiligungen wollen Unternehmen eine enge Bindung zueinander erreichen, und die Zusammenarbeit langfristig garantieren. Da die
Markteintrittsbarrieren, durch die zunehmende Konzentration am Medienmarkt, rasant ansteigen, versuchen Unternehmen mittels Beteiligungen, bei welchen Kosten und Risiken geteilt werden, konkurrenzfähig zu bleiben. Eine Beteiligung wird auch mit dem Kauf von Aktien eingegangen. Das Unternehmen verkauft Aktien um einen Gewinn zu erwirtschaften.
11
3.4. Übernahmen und Fusionen
Durch Übernahmen eines Unternehmens erwirbt der Käufer eine
Mehrheitsbeteiligung am Eigenkapital. Nach der Übernahme besitzt der Käufer die Kontrolle der Unternehmensführung, wobei sich diese Übernahmen nicht auf den ganzen Betrieb konzentrieren müssen, sondern sie können auch einzelne Unternehmensteile betreffen. Folgen von Übernahmen sind dauerhafte strukturelle Veränderungen auf den betreffenden Markt. Diese Veränderungen treten aus dem Verlust eines rechtlich selbständigen Unternehmens auf. Fusionen hingegen sind Zusammenschlüsse von zwei oder mehreren bisher selbstständigen Unternehmen. Ab dem Zeitpunkt der Fusion bilden die Unternehmen eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Vollzug einer Fusion:
1. Ein starkes Unternehmen kauft ein schwächeres Unternehmen auf und gliedert es ein. Eine der beiden Aktiengesellschaften bleibt rechtlich erhalten. Die Aktionäre der anderen Gesellschaft erhalten für ihre Papiere eine gewisse Anzahl von Aktien der Gesellschaft die rechtlich erhalten bleibt. Das Kapital der übernehmenden Aktiengesellschaft geht oft mit einer Erhöhung einher. Wird die Fusion in das Handelsregister eingetragen, endet die Existenz der übernommenen Gesellschaft.
2. Die Unternehmen die eine Fusion eingehen gründen ein neues Gemeinschaftsunternehmen. Das Vermögen beider Unternehmen wird in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht. Neue Aktien werden
herausgegeben, und die Aktionäre tauschen die Papiere gegen neue Aktien. (Vgl. OQ16)
Gründe warum Unternehmen fusionieren:
- Ressourcen können gemeinsam genutzt werden - Größenvorteile
- Beide Unternehmen bringen ihr Vermögen mit ein - Know-how
- Der Tätigkeitsbereich vergrößert sich - Synergie- und Wechselwirkungseffekte
12
- Die Unternehmen bleiben Konkurrenzfähig aufgrund von einer stärkeren Marktposition - Gewinne erhöhen sich
3.5. Joint Ventures
Neben Kooperationen zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen, die weiterhin unabhängig bleiben, gibt es auch Kooperationsformen, bei denen es zu einer Kapitalbeteiligung oder zur Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft kommt. Die Gründung einer Tochtergesellschaft wird Joint Venture genannt. Für Internationalisierungsstrategien sind Joint Ventures von großer Bedeutung. Joint Ventures werden meist von Unternehmen aus verschiedenen Ländern eingegangen. Es gibt laut Kogut (Vgl. OQ 18) drei Ansätze warum es zu Gründungen von Joint Ventures kommt:
- Transaktionskosten
Joint Ventures weisen zwar Elemente der hierarchischen Koordination auf, diese werden jedoch von mehreren Eigentümern gleichzeitig ausgeübt. Um Vorteile aus einem Joint Venture zu schlagen muss es gegenüber der Koordination des Marktes und auch gegenüber der hierarchischen Koordination des Eigentümers geringe Transaktionskosten aufweisen.
Vorteile können sich aus dieser Hinsicht aus zwei Gründen ergeben. Erstens aus der Komplexität. Die Komplexität ist dann von Bedeutung wenn die Aktivitäten des Joint Venture mit den eigentlichen Bereichen des Unternehmens nichts zu tun haben. Um die Aktivitäten zu koordinieren wäre es nötig neue Steuerungsprozesse in den Betrieb einzuführen, welche aber mit der grundlegenden Struktur des Unternehmens nicht zusammenpassen würden, deshalb ist es von großen Vorteil, gewisse Aktivitäten auszulagern.
Zweitens bei Produktionskosten. Bei Unternehmen die ein Joint Venture eingehen könnten die Produktionskosten geringer sein, wenn gewisse Kosten geteilt werden würden.
- Strategie
13
Joint Ventures werden oft als Strategien zur Schaffung von unvollkommenen Märkten Oder zur Anpassung an solche gesehen.
Mit Hilfe von Joint Ventures kann außerdem die Marteintrittsbarriere erhöht werden. Die Schaffung von Markteintrittsbarrieren verursacht Kosten, kommt aber allen Mitbewerbern in einer Branche zugute. Die hohen Kosten können vermieden werden indem einem Unternehmen die Schaffung von Eintrittsbarrieren übertragen werden.
- Wissen
Das Wissen kann in explizites und implizites Wissen unterschieden werden. Explizites Wissen kann zwischen Unternehmen ausgetauscht werden. Implizites Wissen dagegen ist Wissen über Organisationsvorgänge in einem Unternehmen. Implizites Wissen in einem Joint Venture kann sein wenn Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen über längere Zeit zusammenarbeiten, und dadurch das Wissen der einzelnen Mitarbeiter zwischen den Unternehmen umhergehen.
4. Europäische Vorschriften
In weiterer Folge möchten wir nun versuchen zusammenzufassen welche Vorschriften und Eingriffe die Europäische Union gegen Konzentrationsprozesse und Monopolbildung am Pressemarkt unternimmt.
4.1. Europäisches Kartellrecht
Das EG-Kartellrecht beinhaltet viele Rechtsnormen, welche den Wettbewerb und seine Regelungen betreffen. Der wirtschaftliche Wettbewerb wird definiert durch Abwesenheit von Maßeinheiten und Zielvorgaben. Wettbewerb ist immer ein offener Prozess. Die Teilnehmer am Wettbewerb versuchen immer für sie das Beste herauszuholen, deshalb wird der freie Wettbewerb auch beschränkt. Was natürlich auch die Funktionen des Wettbewerbs maßgeblich beeinflusst und beschränkt. Laut Haus (2001: 6) beinhaltet der Wettbewerb folgende Funktionen: - Steuerungsfunktion - gekennzeichnet ist diese Funktion von Steuerung des Angebots und der Nachfrage
14
- Koordinierungsfunktion - die Produktionsfaktoren sollen so gelenkt werden, dass sie jeweils am besten genützt werden
- Antrieb- und Leistungsfunktion - Kosten sollen gesenkt und die Qualität erhöht werden
- Schutzfunktion - durch Auswahl ist man vor einseitigen Maßnahmen der Marktgegenseite geschützt
- Auslesefunktion - Ineffiziente Marktteilnehmer werden ausgesondert - Entmachtende Funktion - dies ist eine gesellschaftspolitische Funktion, sie soll wirtschaftliche Macht kontrollieren und beschränken - Freiheitssicherungsfunktion - Marktteilnehmern sollen Freiheit und Gleichheit im wirtschaftlichen Verkehr sicher gestellt werden
Durch die Beschränkungen des Wettbewerbs wird jedoch Freiheit genutzt um eben genau diese zu entfernen. Hier kommt das Kartellrecht zu tragen, ein gänzlich freier Wettbewerb ist deshalb eine Wunschvorstellung.
Wettbewerbsfreiheit sieht der europäische Kartellrechtsvertrag als Grundlage des Gemeinschaftsrechts an. Der Vertrag beinhaltet verschiedene Regelungen, die es mögliche machen das Verhalten der Marktteilnehmer zu überwachen. Gegenstände um den Markt zu kontrollieren sind dabei: Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle. Die
Fusionskontrollverordnung (FKVO) ist eine Verordnung vom Rat vom 21. Dezember 1989, und soll Unternehmenszusammenschlüsse kontrollieren. (Vgl. Haus 2001: 7f)
4.1.1 Ziele des europäischen Kartellrechts
Das europäische Kartellrecht hat ein Primär- und ein Sekundärziel. Das Primärziel ist die „Erfassung privatautonomer Wettbewerbsbeschränkungen“. Bei diesem Ziel wird darauf vertraut, dass die besten Ergebnisse zum Wohle der Allgemeinheit erzielt werden wenn man den konkurrierenden Unternehmen freien Lauf lässt. Hier wird jedoch die Gefahr groß, dass die Marktteilnehmer diese Freiheit ausnutzen könnten um sie ihr eigen nennen zu können. Das Kartellrecht setzt sich dafür ein, dass der Wettbewerb vor dem Missbrauch wettbewerbsmäßiger Freiheit geschützt werden
15
soll. Außerdem sollen Kartelle bekämpft werden, die den marktbezogenen Austausch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gefährden. Das Sekundärziel des Kartellrechts, beinhaltet die „Erfassung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen“. Alle Mitgliedstaaten sind an das Wettbewerbsrecht gebunden, sie dürfen keine Maßnahmen treffen, die die Wirksamkeit der Wettbewerbsregeln aufheben. Mit diesem Wettbewerbsrecht soll außerdem der europäische Integrationsprozess geschützt werden. (Haus 2001: 8f)
Geschützt wird der europäische gemeinsame Markt durch Art. 81 EG, Art 82 EG und mit der FKVO. Art. 81 EG konzentriert sich auf horizontale und vertikale
Wettbewerbsbeschränkungen und abgestimmte Verhaltensweisen. Art. 82 EG regelt das Verbot des Missbrauchs einer Marktbeherrschenden Stellung. Die FKVO beinhaltet seit 1989 die Zusammenschlusskontrolle. (ebd.: 9)
4.1.2. Unternehmen der Privatwirtschaft
Das Hauptaugenmerk des EG-Kartellrechts liegt auf Unternehmen der Privatwirtschaft. Praktiken die den Wettbewerb verzerren oder behindern, die sich hemmend auf einen gemeinsamen Markt auswirken, sollen den Unternehmen als Marktteilnehmer ausdrücklich untersagt werden. Laut Art. 81 EG sind dies auch Unternehmensvereinigungen. „Der Zielsetzung der Art. 81 ff. EG entspricht es, jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit zu erfassen, unabhängig von ihrer Rechtsform, von dem Vorliegen oder dem Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht sowie von der Art ihrer Finanzierung. (Haus 2001: 15)“ Personen die also eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, egal ob natürlich, juristische oder sonstige nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, sind in diesem Abschnitt gemeint. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist es dann wenn Güter oder Dienstleistungen am Markt angeboten und ausgetauscht werden. (ebd.)
Unternehmen die sich zusammengeschlossen haben, wobei eines das andere beherrscht und sein Marktverhalten nicht autonom bestimmen kann fallen nicht in Art. 81 EG. Laut Art. 86 EG fallen auch Öffentliche Unternehmen in diese Wettbewerbsregeln.
16
Nicht geregelt ist hier der Staat als Unternehmen. Die Frage stellt sich ob der Staat eine wirtschaftliche oder eine hoheitliche Tätigkeit ausübt. Um diese Frage beantworten zu können ist eine materielle Betrachtung notwendig. Die materielle Betrachtung kann erkennen lassen ob es sich um eine hoheitliche oder um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt. Die materiellen Wettbewerbsregeln richten sich an Unternehmen, nicht aber an hoheitlich handelnde Staaten. (ebd.: 15f)
4.2. Art. 81 EG - Kartellverbot
Diese Regelung ist ein sehr wichtiger Teil des gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsrechts. Unternehmen sind bei Vertragsabschlüssen natürlich an ihren eigenen Vorteil interessiert, diese Interessen bringen für den Wettbewerb oft negative Auswirkungen mit sich. Wie schon zuvor erwähnt sind Maßnahmen im Sinne des Art. 81 EG, das Verbot jeder privatautonomer Wettbewerbsbeschränkungen. Horizontale und vertikale Vereinbaren, sowie andere abgestimmte Verhaltensweisen werden in dieser Regelung gleichermaßen erfasst. (Vgl. Haus 2001: 20f) Jede Wettbewerbsbeschränkung hat eine Einschränkung der ökonomischen Handlungsfreiheit inne. Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne Art. 81 EG sind: - Absprachen über Preise und Konditionen - Beschränkung von Erzeugung - Absatz und Entwicklung von Produkten - Marktaufteilung - Koppelungsverträge
Erforderlich werden Wettbewerbsbeschränkungen dann wenn die Vereinbarung dies „spürbar bezweckt oder bewirkt“. Das heißt nur der Zweck und/oder die Wirkung sind von Bedeutung, nicht ob tatsächlich der Zweck erreicht werden sollte oder die Vereinbarung seine Wirkung getan hat. Um zu erkennen ob eine „Spürbarkeitsschwelle“ zwischen fünf und zehn Prozent des Marktanteils besteht muss eine Segmentierung des betreffenden Marktes vorgenommen werden. (ebd.: 22f)
4.3. Art. 82 EG - Missbrauchsverbot
Dieses Missbrauchsverbot richtet sich auf die Marktbeherrschung. Laut dem europäischen Kartellrecht wird aber nicht die Marktbeherrschung verboten sondern
17
lediglich ihr Missbrauch. Um eine Marktbeherrschung erkennen zu lassen, wird eine Abgrenzung des relevanten Marktes notwendig. Dies ergibt aber auch hier Schwierigkeiten. Ein Unternehmen wird immer versuchen den Markt als sehr groß darzustellen, um seine Marktanteile gering wirken zu lassen. Nun muss jeder Anbieter hinzugerechnet werden, wo es für Konsumenten so scheint als wären sie austauschfähig. Außerdem zählen auch Anbieter dazu die ihre Angebote problemlos auf andere Produkte umstellen können. Dies wirft den Begriff des „potenziellen Wettbewerbs“ auf. „Potenzieller Wettbewerb“ muss sich bei der Prüfung einer marktbeherrschenden Stellung zeigen. (Vgl. Haus 2001: 30ff)
4.4. Fusionskontrolle
Der Begriff des Zusammenschlusses in Art. 3 FKVO definiert. Darin enthalten sind Fusionen durch Verschmelzungen oder Neugründungen, der Kontrollerwerb von einem Unternehmen über ein anderes und die Gründung von
Gemeinschaftsgründungen. Charakterisiert wird ein Zusammenschluss als dauerhafte Veränderungen von Unternehmensstrukturen. (Haus 2001: 35) Der FKVO sind Unternehmen zur Überprüfung vorbehalten, deren
„Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung“ sind. Unternehmen sind dann von „gemeinschaftsweiter Bedeutung“ wenn alle beteiligten Unternehmen einen weltweiten Gesamtumsatz von 5 Mrd. Ecu haben, und zwei beteiligte Unternehmen gemeinsam einen Gesamtumsatz von 250 Mio. Ecu haben. Diese Kriterien gelten jedoch nicht wenn die zusammengeschlossenen Unternehmen mehr als 2/3 ihres Gesamtumsatzes in einen Mitgliedstaat erzielen. Die FKVO kann aber auch auf das Ansuchen eines Mitgliedstaates hin Unternehmen untersuchen die zwar die Kriterien der „Gemeinschaftsweiten Bedeutung“ nicht erfüllen, aber beträchtliche Auswirkungen auf das Gebiet eines Mitgliedstaates haben. (ebd.: 35f) Art. 2 der FKVO beinhaltet die Kriterien zur Beurteilung ob und inwieweit es Auswirkungen auf den Markt haben wird wenn es Zusammenschlüsse gibt. Das Hauptaugenmerk liegt dabei immer auf die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs. Würde ein Zusammenschluss eine Marktbeherrschende Stellung mit sich bringen, so ist er von der Kommission mit dem Markt als unvereinbar zu erklären. (ebd.: 36)
Betrachtet man sich die Jahre 1997 - 1999 sind Fusionsuntersagungen jedoch gering. In diesen Jahren wurden drei untersagt. Jedoch wurden viele Anfragen
18
Arbeit zitieren:
Michaela Beham, Pamela Dürager, 2005, Der Einfluss von Medienunternehmen und Medienmoguln auf den europäischen Pressemarkt und die Regulierungsmaßnahmen der EU. Mit besonderer Berücksichtigung von Deutschland und Italien, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Marketingkonzept - Frauenfußball in Deutschland
Sport - Sportökonomie, Sportmanagement
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Von der Demokratie zur Telekratie? Symbiose von Medien und Politik am ...
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Seminararbeit, 28 Seiten
Die Legge Gasparri und die Problematik der Verschränkung von Politik u...
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Die Entwicklung des Frauenfußballs in Deutschland unter besonderer Ber...
Masterarbeit, 96 Seiten
Zur Medienökonomie in Kanada - eine Analyse des kanadischen Medienmark...
Medien / Kommunikation - Medienökonomie, -management
Seminararbeit, 29 Seiten
Change Management als Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz vo...
Informatik - Wirtschaftsinformatik
Hausarbeit, 27 Seiten
Das Geiseldrama von Gladbeck - wie die journalistische Ethik versagte....
Medien / Kommunikation - Medienethik
Seminararbeit, 21 Seiten
Medien und Politik in Italien - Berlusconi und die Frage nach der Medi...
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Seminararbeit, 16 Seiten
Behindertensport und Leistungssport. Ein Gegensatz?
Hausarbeit (Hauptseminar), 13 Seiten
Gewalt in der Schule: Symptome, Bedingungen, Möglichkeiten der Prävent...
Pädagogik - Pädagogische Soziologie
Examensarbeit, 99 Seiten
Berliner Beziehungsgeflechte - Zum Verhältnis von Politikern, Politikv...
Eine Befragung
Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation
Magisterarbeit, 139 Seiten
Hesse lesen - Die „Siddharta“-Rezeption von den Anfängen bis heute
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Sender ohne Grenzen - Kommunikation der Zukunft
Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien
Wissenschaftlicher Aufsatz, 26 Seiten
Nachweis von Bakterien - Unterichtsvorbereitung für das Fach Biologie
Biologie - Mikrobiologie, Molekularbiologie
Unterrichtsentwurf, 13 Seiten
Entwicklungsetappen im Programm 'Kulturhauptstadt Europas': Ei...
Hausarbeit (Hauptseminar), 31 Seiten
Weltpresse - Erfolgskonzepte von Tageszeitungen, dargestellt anhand de...
Medien / Kommunikation - Printmedien, Presse
Hausarbeit (Hauptseminar), 27 Seiten
Die aktuelle Situation der französischen Presse (Stand 2003)
Romanistik - Französisch - Landeskunde / Kultur
Seminararbeit, 35 Seiten
Alessandro Manzoni e la questione della lingua nell'Ottocento
Romanistik - Italienische u. Sardische Sprache, Literatur, Landeskunde
Hausarbeit (Hauptseminar), 23 Seiten
Untersuchung der Personenkonstellation Franz Grillparzers Trauerspiel ...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 18 Seiten
Michaela Beham hat den Text Der Einfluss von Medienunternehmen und Medienmoguln auf den europäischen Pressemarkt und die Regulierungsmaßnahmen der EU. Mit besonderer Berücksichtigung von Deutschland und Italien veröffentlicht
Michaela Beham hat einen neuen Text hochgeladen
Deutschland-Italien / Italien-Deutschland
Geschichte einer schwierigen B...
Gian E Rusconi, Antje Peter
Deutschland und Frankreich in der europäischen Integration: 'Motor' od...
Heinrich Siedentopf, Benedikt Speer
Europa auf dem Weg nach rechts?
EU-Osterweiterung und ihre Fol...
Susanne Rippl, Dirk Baier, Klaus Boehnke
Erweiterung als Überinstrument der Europäischen Union?
Zur Europäisierung des westlic...
Oliver Schwarz
0 Kommentare