III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis IV
1. Eigenfinanzierung. 1
2. Begriff und Bedeutung der Aktien 1
3. Arten der Aktienemission 2
3.1 Selbstemission 2
3.2 Fremdemission 2
4. Konsortien. 3
4.1 Begebungskonsortium 3
4.2 Übernahmekonsortium. 4
4.3 Kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium. 4
5. Finanzintermediäre 5
5.1 Begriff und Erscheinungsform von Finanzintermediären 5
5.1.1 Finanzintermediäre im engeren Sinne 5
5.1.2 Finanzintermediäre im weiteren Sinne 6
5.2 Funktionen der Finanzintermediäre 7
5.2.1 Akquisition. 8
5.2.2. Beratung 8
5.2.3 Risikoübernahme 9
5.2.4 Emissionskredit als Reputation. 10
5.2.5 Plazierungsfunktion 10
5.2.6 Technische Durchführungsfunktion. 11
6. Kosten einer Aktienemission 12
Literaturverzeichnis 13
Verzeichnis verwendeter Rechtsquellen 14
III
IV
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BRD Bundesrepublik Deutschland bzw. beziehungsweise ca. circa d.h. das heißt ff. fortfolgende gem. gemäß i.d.R. in der Regel i.e.S. im engeren Sinne i.w.S. im weiteren Sinne sog. sogenannte/s/r u.a. unter anderem z.B. zum Beispiel
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ausgleich zwischen Finanz- und Anlagebedarf ................................. 7
IV
1
1. Eigenfinanzierung
In der Unternehmensfinanzierung kann man zwischen der Außen- und der Innenfinanzierung unterscheiden. Während das aufgebrachte Kapital bei der Außenfinanzierung nicht aus dem betrieblichen Umsatzprozess stammt, kommt das Kapital der Innenfinanzierung aus der Unternehmung selbst. Die Außenfinanzierung gliedert sich wiederum in zwei Finanzierungsarten: die Fremd- und die Eigenfinanzierung. Erhält das Unternehmen von Gläubigern Kapital, so spricht man von Fremdfinanzierung. Wird zusätzliches Kapital durch die Eigentümer (Unternehmer, Gesellschafter, Aktionäre) bzw. durch Zurückbehalten von Gewinnen aufgebracht, handelt es sich um Eigenfinanzierung. Die Aktienemission gehört somit zum Bereich der Eigenfinanzierung. 1
2. Begriff und Bedeutung der Aktien
Aktiengesellschaften besitzen ein sog. Grundkapital, das mindestens € 50.000 betragen muss. 2 Dieses Grundkapital ist in Aktien, d.h. in auf einen bestimmten Nennwert lautende Wertpapiere zerlegt, die das Mitgliedschaftsrecht der Anteilseigner (Aktionäre) an der Gesellschaft verbriefen. 3 Der Mindestnennbetrag einer Aktie oder der mindestens auf eine Stückaktie entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1€. Aktien sind nicht teilbar. Sie dürfen nicht unter ihrem Nennwert (Unterpari-Emission) wohl aber über ihrem Nennwert (Überpari-Emission) ausgegeben werden. Der Mehrbetrag der Überpari-Emission wird als Agio (Aufgeld) bezeichnet. Dieser Agio gehört zum Eigenkapital und muss von der Gesellschaft der Kapitalrücklage zugeführt werden, die nur für bestimmte im Aktiengesetz aufgeführte Zwecke verwendet werden darf. 4
1 vgl. Groh/Schröer (2001), S. 308
2 vgl. § 7 AktG
3 vgl. Wöhe/Bilstein (1998), S. 44
4 vgl. Wöhe/Bilstein (1998), S. 44
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3. Arten der Aktienemission
Unter einer Emission versteht man die Ausgabe, also die Schaffung und den Verkauf von neuen Wertpapieren zur Mittelbeschaffung auf dem Finanzmarkt durch einen privaten oder öffentlichen Schuldner. 1 Anlässe für die Emission von Aktien sind z.B. die erstmalige Ausgabe im Rahmen eines „Going Public“ oder in Folge einer Kapitalerhöhung eines in der Rechtsform der Aktiengesellschaft geführten Unternehmens, das bereits vorher Aktien emittiert hat und dessen Aktien möglicherweise bereits öffentlich geha ndelt werden oder sogar über eine Börsennotierung verfügen. 2
3.1 Selbstemission
Die Grundform der Plazierung von Aktien ist die Selbstemission oder direkte Emission. Wird in einer AG die Entscheidung getroffen, eine Selbstemission durchzuführen, so übernimmt die Gesellschaft ein Going Public und alle damit verbundenen Aufgaben selbst.
Diese Form der Plazierung kommt allenfalls im Ausnahmefall zur Anwendung. 3 Denn bei einem geplanten Börsengang wird die Selbstemission größtenteils von Fremdemissionsformen abgelöst.
3.2 Fremdemission
Bei der Fremd- oder indirekten Emission wird eine Emissionsbank oder ein Bankenkonsortium von Emitte nten damit beauftragt, die Wertpapiere an die Anleger zu verkaufen. 4 Die Anzahl der Kreditinstitute richtet sich nach dem Volumen der Emission und der geplanten Streuung der Aktien. Die Konsortien
1 vgl. Hüppauff-Jakober (1992), S. 7
2 vgl. von Rosen (1999), S. 475
3 vgl. Fischer (2000), S. 959
4 vgl. Hüppauff-Jakober (1992), S. 7
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Arbeit zitieren:
Ina Meinschaefer, 2002, Die Funktion von Finanzintermediären bei der Plazierung von Aktien, München, GRIN Verlag GmbH
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