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1. EINLEITUNG 3
2. DER GEWALTBEGRIFF. 4
2.1 PERSONALE GEWALT 4
2.2 STRUKTURELLE GEWALT 5
2.3 GEWALT IN DEN MEDIEN 6
3. GEWALT UND MEDIEN AUS DER SICHT ZWEIER STUDIEN. 7
3.1 DIE QUALITATIVE SOZIALFORSCHUNG. 7
3.2 DIE REZEPTION FIKTIONALER GEWALT 8
3.3 DIE REZEPTION NICHTFIKTIONALER GEWALT 10
3.3 VERGLEICH DER VORGESTELLTEN STUDIEN 13
3.3.1 Gemeinsamkeiten. 13
3.3.2 Unterschiede. 14
4. GEWALT IN MEDIEN ALS URSACHE GESELLSCHAFTLICHER
GEWALT ? 15
5. LITERATURVERZEICHNIS: 17
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1. Einleitung
Gewalt in den Medien ist ein Thema, welches immer dann breit diskutiert wird, wenn es zu besonders grausamen Akten physischer Gewaltanwendung gekommen ist. Dies war insbesondere nach dem Amoklauf von Erfurt zu beobachten, als der vielfache Mord eines Schülers an LehrerInnen, MitschülerInnen, einer Sekretärin und einem Polizisten überwiegend als Reaktion auf den übermäßigen Konsum gewaltverherrlichender Computerspiele beschrieben wurde. Doch auch weniger intensiv diskutierte Gewalttaten zeigen ähnliche Rezeptionsmuster:
Nach dem Mord an einem 17-jährigen Schüler im uckermärkischen Potzlow kam die Berliner Morgenpost vom 26.05.03 (Mielke, 2003) zu der Erkenntnis, dass sich das Leben und Handeln der rechtsradikalen Täter mit dem Film "American History X" vergleichen lässt. Denn genau wie im Film wurde das Opfer gezwungen, "in die Kante eines Bürgersteigs zu beißen", um "ihm einen tödlichen Tritt in den Nacken" (Mielke, 2003) zu versetzen. Diese Analyse, die gesellschaftliche Prozesse nicht beleuchten will, sondern Gewalt in der Realität immer mit Gewalt in den Medien in Verbindung bringt, indem sie diese aus jener ableitet, führt dazu, dass das Individuum von der Verantwortung für das eigene Handeln entlastet wird und endet konsequenterweise in Forderungen, bestimmte Ausformungen medialer Gewalt (zumindest für Jugendliche) zu verbieten, sprich den Jugendschutz zu stärken. Welche Aus-formungen medialer Gewalt betroffen sein sollen, hängt dabei stark vom politischen oder gesellschaftlichen Standpunkt ab und kann von der Fernsehserie "die Simpsons" bis hin zum Computerspiel "Counterstrike" alles treffen, was als nicht akzeptabel für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen betrachtet wird. Diese Arbeit wird sich der Frage widmen, wie Kinder und Jugendliche sowohl fiktionale, als auch nichtfiktionale Gewalt im Fernsehen rezipieren und ob sich vor dem Hintergrund der Ergebnisse moralisierende Verbotsdebatten als sinnvoll erweisen. Kapitel 2 wird versuchen den Gewaltbegriff einzugrenzen, Kapitel 3 wird sich mit der Auswertung zweier qualitativer Studien beschäftigen und Kapitel 4 wird Raum für Schlussfolgerungen bieten. Auf eine Beschäftigung mit kommunikationswissenschaftlichen Medienwirkungstheorien werde ich in diesem Rahmen aus Platzgründen verzichten. Ich verweise an dieser Stelle auf G. Maletzkes (1988) kompakte Darstel- lung zur Thematik.
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2. Der Gewaltbegriff
Sich dem Gewaltbegriff zu nähern, bedeutet zuerst einmal zu versuchen, verschiedene Gewaltebenen zu differenzieren. Gesellschaftliche Diskurse beziehen sich zuvorderst auf physische Gewaltphänomene, was sich auch auf die Forschung zur Gewaltthematik auswirkt. Bei der Beschäftigung mit Gewalt und Medien wird unter Gewalt vornehmlich "das Hauen und Stechen verstanden, das in den verschiedenen Unterha ltungsmedien in vielfältigen Variationen mal mehr, mal weniger blutrünstig in Szene gesetzt ist. Jenseits der fiktional inszenierten Gewaltpräsentation werden gerade noch Katastrophen- und Kriegsberichte der Medien damit assoziiert." (Theunert, 1997, S.126/127) Diese Konzentration auf einen Ausschnitt von Gewalterscheinungen führt zu einer inhaltlichen Reduktion des Begriffes von "Gewalt" und somit zu einer verkürzten Analyse. Für das medienpädagogische Ziel, gesellschaftliche Debatten mitzuprägen, kann dies nicht nützlich sein, da komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge so nicht fassbar sind.
Gewalt lässt sich in einer ersten umfassenden Definition als "Manifestation von Macht und/ oder Herrschaft, mit der Folge und/ oder dem Ziel der Schädigung von einzelnen oder Gruppen von Menschen" (Theunert, 1996, S.59) beschreiben. Dieser Gewaltbegriff wird wiederum in Personale und Strukturelle Gewalt unterteilt. (vgl. Theunert, 1997, S. 128-130)
2.1 Personale Gewalt
Personale Gewalt ist "die beabsichtigte physische und/ oder psychische Schädigung einer Person, von Lebewesen und Sachen durch eine andere Person." (Kunczik, 1998, S. 13) Diese personalen Gewaltverhältnisse sind normalerweise auf allen Stufen beobachtbar: "in der ausübenden Person und der Gewalttat, in der betroffenen Person und ihrer Schädigung". (Theunert, 1997, S. 130) Das bedeutet, dass sowohl bspw. Schläge, Tritte und Erschießen als physische, als auch bspw. Beleidigungen, Drohungen und Einschüchterungen als psychische Gewaltakte Teil dieser Definition personaler Gewalt sind und sich diese Definition auf situative Machtverhältnisse bezieht, was heißt, dass diese Machtverhältnisse von einem konkreten Moment abhängig und jederzeit wandelbar sind, weil sie auf einer individuellen Ebene reproduziert werden, jedoch nicht unbedingt allein durch individuelle Bedingungen erklärt werden können. Dies resultiert aus der engen Verknüpfung von personaler und struk-
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tureller Gewalt, wobei strukturelle Gewaltverhältnisse oft die Voraussetzungen für personale Gewalt schaffen.
2.2 Strukturelle Gewalt
"Strukturelle Gewalt ist in die Grundlagen einer Gesellschaft integriert und äußert sich in dauerhaften Zuständen der Ungleichverteilung von Lebens- und Verwirklichungschancen." (Theunert, 1997, S.130) Das heißt, "sie äußert sich, ohne dass ein konkreter Akteur sichtbar sein muss und ohne dass sich das Opfer der strukturellen Gewalt (...) bewusst sein muss" (Kunczik, 1998, S. 14)
Wenn wir ein strukturelles Gewaltverhältnis, wie bspw. den Rassismus, welches in die Grundlagen der Gesellschaft auf mannigfaltige Weise eingewebt ist, betrachten, kann man sehr wohl die Folgen dieser strukturellen Gewalt beobachten, aber nicht unbedingt die Ursache; diese muss erschlossen werden. Wenn Neonazis einen Menschen aufgrund seiner Hautfarbe verprügeln oder gar umbringen, dann ist dies zuerst einmal personale Gewalt: die Akteure und die Gewalt; die Opfer und die Schädigungen, alles ist beobachtbar. Dies als personale Gewalt zu begreifen, hat den Vorteil, den oder die Täter direkt für sein Handeln verantwortlich zu machen. Jedoch ist das gesellschaftliche Umfeld, inklusive Gesetzgebung, so beschaffen, dass Menschen ohne deutschen Pass systematisch bzw. strukturell benachteiligt werden. Dies beruht auf einem gesellschaftlich verbindenden Ressentiment gegenüber 'dem Fremden' (In-Group versus Out-Group) und den benutzten Kollektivsymboliken: "Das eigene System wird durch Symbole codiert, die mit Ordnung und Rationalität verbunden werden, das Außensystem wird durch chaotische, nicht berechenbare Ereignisse und Zustände präsentiert. So ist zum Beispiel die Flutmetapher als Kollektivsymbol in der Presse besonders häufig anzutreffen. Oft ist von 'Asylantenflut' oder auch vom 'Flüchtlingsstrom', den es 'einzudämmen' gelte, die Rede." (Jäger et al, 1998, S. 22) Jäger et al kommen in der Folge bei der Betrachtung der medialen Beschreibung ausländischer Straftäter wenig überraschend zu dem Ergebnis, dass genau die beschriebenen Kollektivsymboliken von Innen versus Außen oder Ordnung versus Unordnung auch in den Berichten über Straftaten wieder auftauchen (Vgl. Jäger et al, S.162-163). Wenn eine Gesellschaft diese Art von "Ungleichverteilung von Lebens- und Verwirklichungschancen" (Theunert, 1997, S.130) in das alltägliche Leben eingebettet hat - und dies spiegelt sich in Gesetzen wieder, die Ausländer im- mer nur aus dem Blickwinkel des Kostenfaktors betrachten bzw. in polizeilicher Pra-
Arbeit zitieren:
Matthias Kießling, 2003, Gewalt in Medien als Ursache gesellschaftlicher Gewalt? Zwei qualitative Studien und ihre Schlussfolgerungen, München, GRIN Verlag GmbH
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