Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
1 Einleitung. 1
2 John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit. 2
2.1 Der Urzustand. 3
2.2 Die Gerechtigkeitsgrundsätze. 3
2.3 Der Umverteilungsstaat. 4
2.4 Kritische Anmerkung. 5
3 Robert Nozicks evolutionstheoretischer Ansatz. 5
3.1 Der Urzustand. 6
3.2 Die Theorie des Minimalstaates. 6
3.3 Kritik. 7
4 James McGill Buchanans konstitutionelle Vertragstheorie. 8
4.1 Der Urzustand. 9
4.2 Der Verfassungsvertrag. 10
4.2.1 Der Rechtsstaat. 11
4.2.2 Der Leistungsstaat. 11
4.2.3 Die Gesellschaftsvertragsreform. 12
4.3 Würdigung und Kritik. 13
5 Zusammenfassung. 14
Literaturverzeichnis. IV
II
Abkürzungsverzeichnis
Aufl. Auflage Bd. Band bzw. beziehungsweise d.h. das heißt f. folgende ff. fortfolgende Hrsg. Herausgeber Jg. Jahrgang S. Seite u.a. unter anderem übers. übersetzt vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
III
1 Einleitung
Rawls, Nozick und Buchanan haben durch ihre ökonomisch-philosophisch geprägte und vertragstheoretisch begründete Herleitung des Staates grundlegende Erkenntnisse herausgearbeitet, die ich im Rahmen meiner Arbeit untersuche. Es handelt sich hierbei um die wichtigsten und prägnantesten Elemente der jeweiligen Theorie. Wichtig war mir vor allem die Darstellung der Ausgangssituation und die Analyse der Bedingungen einer vernünftigen Ordnung. Der Gesellschaftsvertrag dient dabei als gedankliches Modell, welches sowohl der Freiwilligkeit als auch der Effizienz gerecht werden soll. Bei der kontrakttheoretischen Argumentation handelt es sich um ein Gedankenexperiment und erhebt demnach keinen Anspruch an die tatsächliche Existenz eines Gesellschaftsvertrages. 1
Die drei hier diskutierten Vertragstheoretiker des 20. Jahrhunderts behandeln das Problem der Legitimität des privaten und kollektiven Handelns, wobei sie zu verschiedenen Ergebnissen gelangen. Ihre Denkweisen gehen zurück auf Hobbes, Locke, Rousseau und Kant und diese wiederum haben ihre Wurzeln bei Platon und Aristoteles.
Ich werde in meiner Arbeit diese drei Theoretiker jeweils in einem Abschnitt behandeln, wobei die Rangfolge historisch festgelegt ist und es sinnvoll ist, mit Buchanan als Jüngstem und Begründer der Public Choice Theorie zu enden. Die einzelnen Abschnitte beginnen mit der Definition des jeweiligen Urzustandes um bereits auf den ersten Blick die Unterschiede und den Argumentationsstrang klar herauszustellen. Jeder dieser Abschnitte schließen mit einer kritischen Betrachtung ab.
Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen die unterschiedliche n Ansätze von Rawls, Nozick und Buchanan, ausgehend vom Urzustand bis zur Entstehung einer geregelten Gesellschaft unter dem Postulat der größtmöglichen individuellen persönlichen Freiheit.
1 Vgl. Fritsch, M., Legitimation, 1984.
1
2 John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit
John Rawls (1921-2002) war seit Beginn der sechziger Jahre Professor für Politische Philosophie an der Harvard University. Er schrieb unter anderem „Political Liberalism“ und „The Law of People“. Durch sein Werk „A Theory of Justice“ (1971) begründete er den egalitären Liberalismus.
Seine Theorie der Gerechtigkeit basiert auf den zwei Grundsätzen der Gerechtigkeit: das allgemeine Grundfreiheitsrecht für alle und das Unterschiedsprinzip. 2 In der Wohlfahrtsökonomie ist der zweite der beiden Gerechtigkeitsgrundsätze vor allem durch das Maximin-Kriterium als Gegensatz zu der Formulierung des Pareto-Optimums zu finden. Der Unterschied liegt darin, dass bei Pareto der gesellschaftliche Zustand dann optimal ist, wenn sich keiner besser stellen kann, ohne ein anderes Mitglied der Gesellschaft schlechter zu stellen. 3 Rawls jedoch nimmt den am schlechtesten Gestellten als Anhaltspunkt zur Bewertung von Ungleichheit. 4 Dies unter der Prämisse, dass dessen Nutzen maximiert wird. 5
“Die Gerechtigkeit ist also so definiert, daß sie mit der Pareto-Optimalität verträglich ist, jedenfalls wenn beide Grundsätze vollkommen erfüllt sind. [...] Erst ein vollkommen gerechter Zustand ist auch Pareto-optimal.“ 6 Zur Sicherung der Verteilungsgerechtigkeit ist die Gestaltung eines entsprechenden Ordnungsrahmen durch gerechte Institutionen notwendig. 7
Wichtig für die gesamte Argumentation Rawls ist das Konzept der ursprünglichen Situation, die durch den „Schleier des Nichtwissens“ charakterisiert ist. 8 Deshalb wird auch ohne Verhandlungen Einstimmigkeit und damit ein legitimes Vertragsergebnis erzielt. Im Folgenden werde ich auf die einzelnen Punkte genauer eingehen.
2 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 81 ff.
3 Vgl. Luckenbach, H., Grundlagen, 1986, S. 30 f.
4 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 81 ff.
5 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 81 ff.
6 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 100.
7 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 308 ff.
8 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 159 ff.
2
2.1 Der Urzustand
Die Basis der Rawls’schen Argumentation ist wie bei den klassischen Vertragstheoretikern der Urzustand. „Er wird als rein theoretische Situation aufgefaßt, die so beschaffen ist, daß sie zu einer bestimmten Gerechtigkeitsvorstellung führt.“ 9 Die ursprüngliche Situation ist vor allem durch seine Annahme des „Schleier des Nichtwissens“ charakterisiert. 10 D.h. alle Personen sind gleichermaßen in Unkenntnis sowohl über ihren Platz in der Gesellschaft als auch über ihre eigenen persönlichen Fähigkeiten. Wie Rawls selber in seiner Fußnote schreibt, ist dieser Gedanke bereits in Kants Lehre vom kategorischen Imperativ enthalten. 11
Im Urzustand herrscht mäßige Knappheit an natürlichen und anderen Hilfsmitteln. 12 Es gibt keine vorgegebenen moralischen Bindungen und jeder handelt nach seinen vernünftigen langfristigen Plänen. 13 Gegenseitiges Desinteresse unter den Menschen führt dazu, dass kein Neid entsteht sobald jemand anderes besser gestellt ist. 14 Durch einen allgemeinen Gerechtigkeitssinn werden einmal aufgestellte Grundsätze in der Zukunft eingehalten und als verbindlich angesehen. 15
2.2 Die Gerechtigkeitsgrundsätze
Die Gestaltung der g esellschaftlichen Grundstruktur lässt sich als logische Wirkungskette nachvollziehen. Unter dem „Schleier des Nichtwissens“ befinden sich alle potentiellen Vertragspartner in der gleichen Lage und sind von gleicher Vernunft geprägt. Ergo sind die Argumente gleich und es kommt zu einer Übereinstimmung der jeweiligen Schlussfolgerungen. Es besteht kein Grund zu Verhandlungen. Die Entscheidungen im Urzustand sind demnach immer durch Einstimmigkeit gekennzeichnet und damit absolut legitim.
9 Rawls, J., Theorie, 1975, S. 29
10 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 159.
11 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 159f.
12 Vgl. Fritsch, M., Legitimation, 1984.
13 Vgl. Fritsch, M., Legitimation, 1984.
14 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 186 f.
15 Vgl. Rawls, J., Theorie, 1975, S. 186 f.
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Arbeit zitieren:
Sabine Fischer, 2005, Die Theorie des Gesellschaftsvertrages und deren wirtschaftspolitische Bedeutung, München, GRIN Verlag GmbH
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