I
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS.................................................................................................. I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
TABELLENVERZEICHNIS IV
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS V
1. EINFÜHRUNG 1
1.1 PROBLEMSTELLUNG 1
1.2 BEGRIFFSKENNZEICHNUNG UND EINGRENZUNG DES THEMENFELDES 2
1.3 ZIEL UND AUFBAU DER ARBEIT. 3
2. RAHMENBEDINGUNGEN DER INTERNATIONALEN RECHNUNGSLEGUNG
NACH DEN IFRS 4
2.1 ENTWICKLUNGSTENDENZEN DER RECHNUNGSLEGUNG. 4
2.2 ZIELSETZUNG UND GRUNDPRINZIPIEN DER IFRS 5
2.3 ORGANE DES RECHNUNGSLEGUNGSSYSTEMS. 6
3. DIE BEDEUTUNG IMMATERIELLER WERTE IM WIRTSCHAFTSLEBEN 8
4. ANSATZVORSCHRIFTEN NACH IAS 38. 10
4.1 KRITERIEN IMMATERIELLER VERMÖGENSWERTE 10
4.2 ALLGEMEINE ANSATZVORSCHRIFTEN IMMATERIELLER VERMÖGENSWERTE. 12
4.3 SPEZIELLE ANSATZVORSCHRIFTEN SELBST ERSTELLTER IMMATERIELLER
VERMÖGENSWERTE 14
4.3.1 Forschungsphase 15
4.3.2 Entwicklungsphase. 16
5. BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN NACH IAS 38. 19
5.1 ZUGANGSBEWERTUNG. 19
5.1.1 Zugangsformen 19
5.1.2 Fair Value-Ermittlung 21
5.2 FOLGEBEWERTUNG. 22
5.2.1 Benchmark-Methode. 22
5.2.2 Neubewertungsmethode. 24
6. OFFENLEGUNGSPFLICHTEN NACH IAS 38 25
7. BILANZIELLE BEHANDLUNG AUSGEWÄHLTER POSTEN 26
7.1 SOFTWARE. 26
7.2 WEBSITE COSTS 27
7.3 FILMRECHTE. 28
7.4 GOODWILL 29
8. NEUREGELUNGEN DER IFRS VOM 31. MÄRZ 2004 FÜR IMMATERIELLE
VERMÖGENSWERTE .....................................................................................................32
8.1 WESENTLICHE INHALTE DER NEUREGELUNG ......................................................32
8.2 AUSWIRKUNG DER NEUREGELUNG......................................................................35
9. BILANZPOLITIK AM BEISPIEL MOBILCOM UND DESSEN BEHANDLUNG
DER UMTS-LIZENZEN.................................................................................................38
10. SCHLUSSFOLGERUNG UND KRITISCHE WÜRDIGUNG...................................................44
ANHANG ........................................................................................................................ VIII
LITERATURVERZEICHNIS ......................................................................................... IX
QUELLENVERZEICHNIS .........................................................................................XVII
Abbildung 1: Zehnjahresübersicht immaterieller Vermögenswerte
des Bayer-Konzerns........................................................................................8
Abbildung 2: Gegenüberstellung der im Jahr 2003 aktivierten immateriellen Vermögenswerte zum Eigenkapital ausgewählter DAX-Unternehmen.......13
Abbildung 3: Anteil des Filmvermögens am Eigenkapital und der Bilanzsumme bei ausgewählten Medienunternehmen im Jahr 2003 ..................................29
Abbildung 4: Entwicklung des Anlagevermögens und der Bilanzsumme
Tabelle 1: Goodwill und dessen planmäßige Abschreibung bei ausgewählten
Unternehmen .....................................................................................................35
Tabelle 2: Verhältnis von Goodwill und dessen planmäßiger Abschreibung zu
ausgewählten Jahresabschlussgrößen................................................................37
Tabelle 3: Eigenkapitalquoten von 1999 - 2003 des Mobilcom-Konzerns .......................42
Tabelle 4: Rechnungslegungsprinzipien der IFRS..........................................................VIII
Tabelle 5: Anhangangaben für immaterielle Vermögenswerte ......................................VIII
Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AG Aktiengesellschaft AGA Aktiebolaget Gasaccumulator BMW Bayrische Motorenwerke bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise c.p. ceteris paribus ca. circa CD Compact Disk CGU Cash Generating Unit(s) d.h. das heißt DAX Deutscher Aktien Index DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee Dt. Deutsche e.V. eingetragener Verein ED Exposure Draft EG Europäische Gemeinschaft EStG Einkommensteuergesetz etc. et cetera EU Europäische Union EUR Euro EUREX European Exchange Organization f. folgende F. Framework FASB Financial Accounting Standards Board ff. fortfolgende FuE Forschung und Entwicklung gem. gemäß ggf. gegebenenfalls GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GuV Gewinn- und Verlustrechnung h. M. herrschender Meinung HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standards inkl. inklusive KBV Kurs-Buchwert-Verhältnis KPMG Klynveld, Peat, Marwick, Goerdeler lfd. laufend(en) Mio. Million(en) Mrd. Milliarde(n) NYSE New York Stock Exchange o.V. ohne Verfasser Q Quartal rd. rund RWE Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerks Aktiengesellschaft S. Seite SAC Standards Advisory Council SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee sog. sogenannte SOP Statements of Position TecDAX Deutscher Aktien Index für Technologiewerte TEUR tausend Euro TUI Touristik Union International TV Television u. und u.a. unter anderem UK United Kingdom UMTS Universal Mobile Telecommunications System US United States US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche
VW Volkswagen WACC Weighted Average Costs of Capital www world wide web XETRA Exchange Electronic Trading z.B. zum Beispiel
1. Einführung 1.1 Problemstellung
Immaterielle Werte entwickeln sich mehr und mehr zu entscheidenden Werttreibern der Unternehmen. 1 Einst wichtige traditionelle Elemente des Anlagevermögens wie Grundstücke, Gebäude und der Maschinenpark treten aufgrund eines Wandels der wertschaffenden Faktoren verstärkt in den Hintergrund. 2 Vordergründig ist dies auf den sich in den Industrieländern vollziehenden Wandel von einer Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft zurückzuführen, der immateriellen Werten eine laufend höhere Bedeutung zukommen lässt. 3 Die Bedeutsamkeit stieg zudem mit dem Anstieg an Unternehmensakquisitionen und dem damit einhergehenden Aufbau an Goodwill-Positionen in den Bilanzen der übernehmenden Unternehmen. 4 Die Werthaltigkeit der Intangibles und betragsmäßige Größe ist daher für potenzielle Investoren bei der Einschätzung des zukünftigen Potenzials eines Unternehmens ein wichtiger Entscheidungsaspekt.
Demgegenüber stehen jedoch Objektivierungsprobleme hinsichtlich der Bilanzierungsfähigkeit dieser physisch nicht greifbaren vermögenswerten Vorteile. Bereits 1979 sprach Moxter von den immateriellen Werten als die ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts. 5 Heute ist bei vielen Unternehmen eine Divergenz zwischen der Marktkapitalisierung und des bilanziell ausgewiesenen Eigenkapitals zu beobachten. 6 Je größer diese Kluft ist, desto mehr füllen außerbilanzielle Faktoren die Wertelücke aus. 7 Besonders selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte tragen nicht selten zum Erfolg vieler Unternehmen bei, doch die damit verbundene Unsicherheit bei der Identifizierung, qualitativen Abbildung und objektiven Überprüfung hat im deutschen Handelsrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB zu einem Aktivierungsverbot dieser nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände geführt. 8 Im Zuge internationaler Harmonisierungsbewegungen der Rechnungslegung gewinnen die International Accounting Standards (IAS) / International Financial Re-porting Standards (IFRS) vor allem im europäischen Raum immer mehr an Bedeutung. Wie immaterielle Vermögenswerte nach den als investorenorientiert geltenden IAS / IFRS bilanziell behandelt und bewertet werden, steht im Blickfeld vorliegender Arbeit.
1 Vgl. Küting / Dürr (2003), S. 1; Möller / Walker (2003), S. 492.
2 Vgl. Bruns / Thuy / Zeimes (2003), S. 137; Behr / Leibfried (2001), S. 1127.
3 Vgl. Kümpel (2002b), S. 266.
4 Vgl. Behr / Leibfried (2001), S. 1127.
5 Vgl. Moxter (1979), S. 1102.
6 Vgl. Kümpel (2002b), S. 266; Burmann (2002), S. 227.
7 Vgl. Schneck (2003), S. 37.
8 Vgl. Fülbier / Honold / Klar (2000), S. 834.
1.2 Begriffskennzeichnung und Eingrenzung des Themenfeldes
Eine einheitliche Begriffsdefinition für immaterielle Vermögenswerte hat sich national wie international noch nicht durchgesetzt. Allgemein werden immaterielle Werte als Güter im Sinne eines wirtschaftlichen Nutzens bzw. Vorteils definiert, die keine wesentliche körperliche Substanz aufweisen und nicht monetär sind. 9 Im deutschen Handelsrecht existiert keine Legaldefinition für immaterielle Vermögensgegenstände. Diese haben den gleichen Kriterien zu genügen, wie das materielle Vermögen, das sich durch seine körperliche Substanz auszeichnet. 10 Auch wenn diese Kriterien nicht explizit im Handelsrecht aufgeführt sind, so lassen sie sich aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ableiten. Vermögensgegenstände sind nach herrschender Meinung (h. M.) wirtschaftliche Werte, die selbstständig ver- und bewertbar sind. 11 In § 266 Abs. 2 HGB ist eine Aufteilung immaterieller Anlagegegenstände in drei Gruppen aufgeführt. Unterteilt werden diese demnach in Goodwill, geleistete Anzahlungen und Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte. 12
Demgegenüber legen die IFRS eindeutig fest, wodurch immaterielle Vermögenswerte gekennzeichnet sind. „Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (...)“ 13 . Nach den IFRS werden Vermögenswerte allgemein als eine Ressource bezeichnet, die in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und von der ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird. 14
Die Begriffe „immaterielle Vermögenswerte“ und „Intangible Assets“ werden in dieser Arbeit in Verbindung mit den IFRS synonym verwendet. Darunter werden immaterielle Vermögenswerte verstanden, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen und daher dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Der in Deutschland übliche Begriff „immaterielle Vermögensgegenstände“ findet ausschließlich in Zusammenhang mit dem HGB Anwendung. Die in dieser Arbeit allgemeine und unabhängig von der Rechnungslegung angewandte Bezeichnung lautet „immaterielle Werte“ und „Intangibles“.
Die Standards als Gesamtwerk werden mit IFRS bezeichnet, da, wie an späterer Stelle erläutert, dies die künftige und aktuell meist verwendete Bezeichnung darstellt. Einzelne, bereits verabschiedete Standards werden weiterhin mit IAS zitiert.
9 Vgl. Küting / Dürr (2003), S. 1.
10 Vgl. Bruns / Thuy / Zeimes (2003), S. 138.
11 Vgl. Eggloff (2001), S. 20 f.; Hüttche (2002), S. 217 f.
12 Vgl. Hayn / Waldersee (2000), S. 71.
13 IAS 38.7.
14 Vgl. International Accounting Standards Board (IASB) (2004a), S. F-23.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht der Standard IAS 38 (herausgegeben 1998), nachfolgend lediglich IAS 38 genannt, der die zentrale Vorschrift für immaterielle Vermögenswerte darstellt. Im März 2004 wurde eine überarbeitete Version dieses Standards verabschiedet. Die geringfügigen Änderungen werden im Punkt 8.1 aufgeführt. IAS 38 findet insbesondere Anwendung bei Patenten, Lizenzen, gewerblichen Schutzrechten, Konzessionen, Forschungs- und Entwicklungskosten, Software, Ausgaben für Aus- und Weiterbildung und für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes. Mit in die Betrachtung einbezogen werden SIC 6, Kosten der Anpassung vorhandener Software und die Interpretation für Website Costs, SIC 32. Zusätzlich wird IAS 22 (überarbeitet 1998), der Standard für Unternehmenszusammenschlüsse herangezogen, um die Regelungen den Goodwill betreffend aufzuzeigen. Andere Standards, die auch Regelungen über immaterielle Vermögenswerte beinhalten, wie beispielsweise (bspw.) IAS 2, die Behandlung von immateriellen Vermögenswerten, die einem Unternehmen nur kurzfristig zur Verfügung stehen und dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind, stehen nicht im Betrachtungsfeld dieser Arbeit. Ebenso vernachlässigt werden Bereiche immateriellen Vermögens, die in anderen Standards geregelt sind. Dazu gehören vor allem Leasing (IAS 17), finanzielle Vermögenswerte (IAS 32), latente Steuern (IAS 12), langfristige Fertigungsaufträge (IAS 11), Vermögenswerte aus Versorgungsansprüchen (IAS 19).
1.3 Ziel und Aufbau der Arbeit
Ziel vorliegender Arbeit ist es, die Bilanzierung für Intangible Assets nach IAS 38 darzustellen, bilanzpolitische Spielräume hervorzuheben und die Umsetzung dieses Standards in der Praxis anhand von Beispielen ausgewählter Jahresabschlüsse zu verdeutlichen. Zudem soll, aufgrund seiner Wichtigkeit, die Behandlung des Goodwill aufgeführt werden. Neben der Darstellung nach den IFRS soll gleichzeitig ein kurzer Vergleich zu den wesentlichen Regelungen für immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB gezogen werden.
Den Zielen entsprechend erfolgt der Aufbau der Arbeit, die sich in zehn Kapitel gliedert. Im ersten Kapitel wird zunächst die aktuelle Problematik im Hinblick auf immaterielle Vermögenswerte dargestellt und themenspezifische Begrifflichkeiten geklärt und festgelegt. Der zweite Abschnitt gibt einen Überblick über die internationale Rechnungslegung nach den IFRS. Im nächsten Schritt wird zur Verdeutlichung der Aktualität der Thematik von immateriellen Werten die zunehmende Bedeutung dieser Werte im Wirtschaftsleben dargelegt. Das vierte Kapitel behandelt nun die speziellen Ansatzvorschriften immaterieller Werte nach dem bisher gültigen IAS 38 (herausgegeben 1998). Aufbauend auf den Vor- aussetzungen zur Aktivierung immaterieller Vermögenswerte folgen im fünften Abschnitt
die Bewertungsvorschriften, die IAS 38 für immaterielle Vermögenswerte festlegt. Abschließend zur spezifischen Regelung nach IAS 38 werden im sechsten Kapitel die Offenlegungspflichten aufgeführt. Der siebte Teil dieser Arbeit ist speziellen Posten gewidmet. Genauer betrachtet wird die Behandlung von Software, Website Costs, Filmrechten und des Goodwill. Zunächst wird die Behandlung des Goodwill nach bisherigen Regeln gem. IAS 22 (überarbeitet 1998) betrachtet. Ergänzend dazu werden in Kapitel acht die Änderungen durch die Neuregelung vom 31. März 2004 des IAS 22 zum IFRS 3 und des IAS 38 zur überarbeiteten und nur geringfügig geänderten Version 2004 aufgeführt. Nach Darstellung der wesentlichen Inhalte dieser Neuregelung erfolgt eine Analyse der möglichen Auswirkungen. Die gesamte Arbeit wird durch praktische Beispiele unterlegt. Ausführlich wird im neunten Gliederungspunkt das Beispiel Mobilcom und dessen Behandlung der UMTS-Lizenzen betrachtet und in diesem Zusammenhang anhand vollzogener Tatsachen auf Gestaltungsspielräume und Möglichkeiten der Bilanzpolitik eingegangen. Mit einer Schlussfolgerung aus den aufgeführten Aspekten schließt diese Arbeit.
2. Rahmenbedingungen der internationalen Rechnungslegung nach den IFRS
2.1 Entwicklungstendenzen der Rechnungslegung
Durch die verstärkt seit den neunziger Jahren auftretende Globalisierung der Märkte agieren viele bisher auf nationale Güter- und Dienstleistungsmärkte ausgerichtete Unternehmen nun auf internationalen Märkten, die auch für die Kapitalbeschaffung dieser Unternehmen genutzt werden. 15 Eine zentrale Aufgabe der Berichterstattung ist es daher, entscheidungsrelevante Informationen an die Investoren zu übermitteln. 16 Potenziellen Kapitalgebern fällt es jedoch schwer, die nach unterschiedlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse vergleichbar zu machen. Um die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und die Transparenz kapitalmarktorientierter Unternehmen zu verbessern, ist eine Harmonisierung der weltweit unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme erforderlich, damit auf den internationalen Kapitalmärkten unter gleichen Wettbewerbsbedingungen um Finanzmittel konkurriert werden kann. 17 Die Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards beschleunigt den Harmonisierungsprozess wesentlich. Danach wird eine Rechnungslegung nach den IFRS ab 2005 für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Konzernabschluss als verbindlich erklärt, was die Aktualität der in dieser Arbeit behandelten Thematik noch bekräftigt. 18 Um im Jahresabschluss
15 Vgl. Kremin-Buch (2001), S. 1; Mandler (2003), S. 484.
16 Vgl. Behr / Leibfried (2001), S. 1127.
17 Vgl. Böttcher / Burkhardt (2003), S. 840.
18 Vgl. Mandler (2003), S. 476; Kümpel (2002a), S. 22.
Vergleichszahlen darstellen zu können, wird die Anwendung bereits im laufenden Jahr 2004 notwendig. Eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2007 wird börsennotierten Unternehmen eingeräumt, die lediglich Schuldtitel in einem geregelten Markt der Mitgliedstaaten zugelassen haben oder die Wertpapiere an einer Börse eines Nichtmitgliedstaates emittiert haben und deshalb bereits eine internationale Rechnungslegung anwenden. Ergänzend steht es den Mitgliedstaaten frei, auch nicht börsennotierten Unternehmen im Konzernabschluss oder generell im Einzelabschluss die Rechnungslegung nach den IFRS vorzuschreiben oder ein Wahlrecht zu gewähren. 19 Nach derzeit herrschender Meinung (h.M.) ist mit einer teilweisen Weitergabe dieses Wahlrechts durch den deutschen Gesetzgeber zu rechnen. Mittelfristig ist durch die wachsende Internationalisierung, aber auch aus Rating-oder Informationsaspekten, beim gehobenen Mittelstand ebenfalls von einer Umstellung der Rechnungslegung nach HGB auf die IFRS auszugehen. Es wird daher von einem Paradigmenwechsel der deutschen Rechnungslegung gesprochen. 20
Die IFRS sind heute an allen wichtigen Börsenplätzen der Welt als Rechnungslegungs-standards zugelassen, mit Ausnahme des US-amerikanischen Kapitalmarktes. 21 Um die Anerkennung auf dem international wichtigsten Börsenplatz, der New York Stock Exchange (NYSE), zu erreichen, sind nach Ansicht des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) noch bestehende Unterschiede weitgehend zu beseitigen. 22 Am 18. September 2002 wurde deshalb das sog. Norwalk Agreement geschlossen, das im Kernpunkt die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Standardsettern IASB und FASB beinhaltet. Ziel ist es, eine weitgehende Annäherung der IFRS und der United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) bis zum Jahr 2005 zu erreichen. 23
2.2 Zielsetzung und Grundprinzipien der IFRS
Die maßgeblichen Ziele, Grundprinzipien, Kapitalerhaltungskonzepte und Grundsätzliches zu den Abschlussposten wie deren Definition, Ansatz und Bewertung sind im Framework (F.) festgehalten. Das Framework ist ein den einzelnen Standards vorangestelltes Rahmenkonzept zur Aufstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen. In der Praxis dient das Framework vor allem als konzeptionelle Grundlage, insbesondere für neue Standards und um aufgrund der kurzen Geschichte der Standards noch vorhandene Lücken zu schließen.
19 Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli
2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, S. 243/1 ff.; Grottel
(2003), S. 30; Leibfried (2003a), S. 213.
20 Vgl. Leibfried (2003a), S. 213; Zwirner / Boecker / Reuter (2004), S. 234; Mandler (2003), S. 476.
21 Vgl. Mandler (2003), S. 477.
22 Vgl. Buchholz (2003), S. 1.
23 Vgl. Mandler (2003), S. 478; Renfer (2004), S. 1; IASB (2003), S. 1.
Arbeit zitieren:
Sandra Stoll, 2004, Die bilanzielle Behandlung ausgewählter Intangible Assets nach den International Financial Reporting Standards, München, GRIN Verlag GmbH
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