1. Einleitung
Wie oft hört man in der heutigen Zeit von sexueller Gewalt. Gerade in den Medien wird dieses empfindliche Thema zum Schlagzeilen machen benutzt.
Diese Art von Gewalt richtet sich meist gegen die Schwächsten unter uns, die Kinder. Danach kommen die Frauen und auch behinderte Menschen haben nicht selten darunter zu leiden.
Und - so wirklich vor ihr geschützt ist eigentlich niemand. Es könnte jeden treffen! Aber, und das ist mindestens genau so schlimm, viele von uns könnten auch Täter sein. In der folgenden Arbeit möchte ich mich mit dem Thema auseinander setzten, ob sexuelle Gewalt eine Straftat ist oder ob man sie eher als Krankheit ansehen muss. Beginnen möchte ich erst einmal mit der Definition dieser unterschiedlichen Begrifflichkeiten. Danach möchte ich versuchen herauszubekommen, in wie weit die Handlungen einer solchen Trat wirklich krankhaft sind und wie die Frage der Schuld zu klären ist. Außerdem möchte ich darstellen, wie mit Sexualstraftätern nach der Verurteilung verfahren wird und welche Chancen sie haben sich durch eine Therapie wieder im gesellschaftlichen Leben zu integrieren.
Abschließend möchte ich auf ein etwas umstrittenes Thema - die Unbehandelbarkeit dieser Täter - eingehen.
2. Definition sexuelle Gewalt
In der Literatur versucht man mit einer Vielzahl von Begriffen den Problembereich des sexuellen Missbrauchs zu beschreiben.
Begriffe wie: Sexueller Missbrauch, sexuelle Gewalt, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung, sexuelle Misshandlung u. a., beschreiben alle denselben Tatbestand.
Erwähnenswert ist jedoch, dass der Begriff des "Sexuellen Missbrauchs" bei Experten umstritten ist.
Aufgrund seines "Gebrauchscharakters" wird er von vielen abgelehnt, andererseits hat er sich für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Kindern in Deutschland weitgehend eingebürgert.
Allgemein lässt sich sagen, dass der Begriff „sexuelle Gewalt" die strukturelle, sexuelle Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen in unserer Gesellschaft beschreibt. Wie man sexuelle Gewalt definieren kann, möchte ich in zwei folgenden Beispielen deutlich machen.
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„Bei dem Begriff „sexuelle Gewalt“ steht eindeutig die Gewalt im Vordergrund, die der Täter anwendet, um Machtbedürfnisse und sexuelle Bedürfnisse bei einem Kind zu befriedigen. Der sexuelle Machtmissbrauch wird von den Befürwortern dieses Begriffes denn auch als ein Spiegelbild des strukturell in der Gesellschaft angelegten Machtgefälles zwischen Mann und Frau, Erwachsenem und Kind, aufgefasst.“ (Zitat: o.N., www. zissg.de, 2004)
"Der Begriff „sexuelle Gewalt“ beschreibt jede sexuelle Handlung zwischen zwei Personen, bei der eine der beteiligten nicht mit dem Handlungsgeschehen einverstanden oder nicht in der Lage ist, ein Einverständnis zu geben, also alle sexuellen Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung von Erwachsenen". (Zitat: Eichenberg, 2003, S.8)
2.1. Definition Straftat
„Straftat, strafbare Handlung, strafrechtliches Delikt, die einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllende (tatbestandsmäßige) rechtswidrige, schuldhafte Handlung.“ (Zitat: Brockhaus, 1996)
Im Strafgesetzbuch wird sie unter § 22 (Versuch einer Straftat) als eine Tat oder ein Verhalten beschrieben, welches strafrechtlich verboten ist.
Insofern wird der Begriff Straftat teilweise synonym verwandt mit den Begriffen „Straftatbestand“ oder auch „Delikt“ und unterteilt in „Verbrechen“ und „Vergehen“. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten.
Als Sexualstraftaten bezeichnen die Straftatbestände, die die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen verletzen.
„Die Tatbestände sind im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs geregelt. Unter Strafe gestellt sind unter anderem der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, die sexuelle Nötigung und die Förderung der Prostitution. Vgl. §§ 174 ff. Strafgesetzbuch.“ (Zitat: o.N. www. kinderschreie-rechtliches.de,2005)
2.2 Definition Krankheit
Der Begriff Krankheit (Morbus, Nosos, Pathos) bedeutet im weitesten Sinne das Fehlen von Gesundheit. Im engeren Sinne versteht man darunter das Vorhandensein von subjektiv
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empfundenen und / oder objektiv feststellbaren körperliche, geistigen und / oder seelischen Veränderungen bzw. Störungen.
Sie können vorübergehend oder dauerhaft sein und im Extremfall bis zum Tode führen. Krankheit kann äußere und innere Ursachen haben. Zu den äußeren zählen z.B. Krankheitserreger wie Bakterien und Viren, Verletzungen, Verbrennungen und umweltbedingte Einflüsse.
Die inneren Ursachen liegen meist bei den vererbten Anlagen oder den erworbenen Dispositionen, aber auch an der psychischen Verfassung, die großen Einfluss auf den Verlauf der Krankheit hat. (Vgl. Brockhaus, 1996)
3. Täter und Täterschaft
Die meisten Täter, die im Zusammenhang mit dem Delikt der sexuellen Gewalt auftauchen sind männlich.
Die Forscher, die sich mit sexuellen Missbrauchern ( und andere Straftäter, die sexuelle Gewaltdelikte begangen haben) auseinandergesetzt haben, kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass es keine einheitliche Täterpersönlichkeit gibt. Die Täter entstammen weder einer speziellen sozialen Herkunft, noch sind sie psychisch und sozial auffälliger als andere Männer. Meist verhalten sie sich eher unauffällig und angepasst, sind verheiratet und oft gut sozial integriert. (Vgl. Wodtke-Werner/Mähne, 1999, S.16) Dies soll jedoch nicht heißen, dass alle Männer potentielle Sexualstraftäter sind. Es wäre besser zu sagen, dass durch die gesellschaftlichen Voraussetzungen jeder Mann unter bestimmten Umständen zum Täter werden kann.
Viele Täter versuchen, nachdem ihre Tat entdeckt wurde, sich selber zu entlasten, indem sie z. B. Argumente anführen wie: • Sexueller Notstand • Starker Geschlechtstrieb
• Geistige oder psychische Störung (Persönlichkeitsstörung) • Situation und Erziehung in Herkunftsfamilie • Starke „Liebe“ zum Kind • Verführung durch das Kind • Kurzschlussreaktion • Störungen zum weiblichen Geschlecht
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All diese Argumente (ob richtig oder falsch) werden auch heute noch - vor allem in den Medien- verwendet. Sie lassen häufig den Täter in einer Art „Opferrolle“ erscheinen, welche ihn von seiner Verantwortung entbindet. Somit wird die Schuld dann anderen Personen oder Umständen zugeschrieben.
Sicherlich spielen immer auch ein paar oben genannte Faktoren bei dieser Art von Straftat eine Rolle wahrscheinlicher ist jedoch, dass es den Tätern bei ihren Taten immer um etwas ganz bestimmtes geht. Da sind sich auch viele Experten einig: „sexueller Gewalt ist meist mit dem Kampf um Macht und Dominanz verbunden.“
Dieses Machtgefälle zwischen Opfer und Täter ergibt sich vorwiegend aus Abhängigkeit, Altersunterschied und Unterlegenheit.
„Der Machtüberhang wird zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse an der unterlegenen Person benutz bzw. Macht wird sexualisiert: das Bedürfnis nach und die Gelegenheit zur Machtausübung verbinden sich mit sexueller Erregung. Die Wahrnehmung der Unterlegenheit und / oder Abhängigkeit des Opfers erzeugt offenbar eine sexuelle Reaktion beim Täter oder wird von ihm sexuell genutzt.“ (Zitat: Wodtke-Werner/Mähne, 1999, S.19) Erwähnenswert ist, dass gerade das Männerbild unserer Gesellschaft dazu beitragen kann, dieses Verlangen nach Macht zu schüren. Ein Mann sollte einem bestimmtem Ideal folgen, welches ihn stark, dominant, potent und erfolgreich erscheinen lässt. Viele Männer können diesem Bild im normalen Leben nicht standhalten und versuchen ihre Defizite dann zu kompensieren, indem sie sich Personen suchen, die ihnen unterliegen und sie somit dem Gesellschaftsbild wieder entsprechen !
Eigentlich fatal, da sie dadurch eine Straftat begehen können, die einen anderen Menschen schwer schädigt oder sogar tötet.
Ist somit der Ursprung für sexuelle Gewalt in der Gesellschaft zu suchen? Ist diese Art der Machtbefriedigung normal? Oder handeln diese Menschen unter einem krankhaften Zwang? 3.1.Der Zusammenhang zwischen psychischen Störungen und
Kriminalität am Beispiel des schizoiden Phänomens
„Der von seinem Körper und seinen Gefühlen entfremdete und somit psychisch gefährdete Mensch tendiert zu Ersatzbefriedigungen, zu Mitteln der Kompensation, Entlastung, Betäubung oder Flucht. In krassen Fällen entsteht eine Neigung zur Destruktivität sowie zu extremen Reizen und Risiken. Süchte, Perversionen und sexuelle Gewalt gehören dazu.
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Arbeit zitieren:
Saskia Schumann, 2005, Sexuelle Gewalt - Straftat oder Krankheit?, München, GRIN Verlag GmbH
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