Entwicklungen im preußischen Schulwesen im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts - die Schulreformen und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

32 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALT

1. Einleitung

2. Die Gesellschaft im Umbruch – Entwicklungstendenzen um 1800

3. Die Bedeutung und Intention der preußischen Schulreformen
3.1 Die Schulreformen in der preußischen Reformära
3.2 Die weitere Entwicklung der Reformbewegung

4. Regelungen und Entwicklungen im Schulwesen
4.1 Entwicklungen in der Schulverwaltung
4.2 Entwicklungen im niederen Schulwesen
4.3 Reformen im höheren Schulwesen

5. Gesellschaftliche Auswirkungen der Schulreformen
5.1 Auswirkungen auf die institutionelle Entwicklung des Schulsystems
5.2 Auswirkungen für die Lehrkräfte des Schulwesens
5.3 Wertewandel und Veränderung der gesellschaftlichen Sozialstruktur
5.4 Auswirkungen auf die allgemeine Volksbildung

6. Schlussbemerkung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Eine bedeutende Zeitepoche für die Entstehung des deutschen Bildungssystems war das erste Drittel des 19. Jahrhunderts. Hier wurden aufbauend auf den Entwicklungen im späten 18. Jahrhundert die Weichen für das heutige Bildungswesen gestellt. In der Zeit der preußischen Reformära, wie auch im nachfolgenden Zeitalter der Restauration wurden zahlreiche Refor­men zur Modernisierung des preußischen Staates in Angriff genommen – und dies nicht nur im Bereich des preußischen Schulwesens. Nach dem Zusammenbruch des alten Reiches im Jahre 1806 erschien eine grundlegende Reformierung des überkommenen Staats- und Gesell­schafts­systems dringend erforderlich. Triebkräfte waren liberale Staatsbeamte, die sich von der Erneuerung des Schulwesens als einem bedeutenden gesellschaftlichen Teilbereich positi­ve Impulse für das gesamtstaatliche bzw. gesamtgesellschaftliche Reformprojekt versprachen.

Im Rahmen dieser Hausarbeit steht überwiegend die Realgeschichte im Vordergrund. Nur vereinzelt wird bei Bedarf und zum besseren Verständnis auf die Ideengeschichte oder auf programmatische Entwicklungen verwiesen. Kapitel 2 dient als Einstieg in die Thematik und beschreibt Entwicklungstendenzen in der Gesellschaft um 1800. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Bedeutung und Intention der preußischen Schulreformen erörtert. Dabei soll verständlich werden, warum die Reformen insbesondere nach 1806 notwendig bzw. möglich wurden und in welcher Weise sich die Schulreformen in das gesamte Reformenbündel einfüg­ten. Darüber hinaus steht die weitere Entwicklung der Reformbewegung im Mittelpunkt, wo­bei die Hintergründe für die Kontinuität dieser Bewegung in der konservativen Phase verdeut­licht werden. Kapitel 4 und 5 bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit. Zunächst werden die eigent­lichen preußischen Schulreformen auf der Ebene der Schulverwaltung und im höheren Schul­wesen sowie die Entwicklungen im niederen Schulwesen beschrieben. Die Beschreibung des Entwick­lungsprozesses sowie der einzelnen Schulverordnungen und Edikte konzentriert sich hauptsäch­lich auf die Zeit der Reformära, wobei aufgrund der kontinuierlichen Entwick­lung auch auf die Zeit der nachfolgenden konservativen Phase Bezug genommen wird. Darauf auf­bauend geht es in Kapitel 5 darum, die von den Schulreformen bewirkten bzw. verstärkten gesell­schaftlichen Entwicklungstendenzen, die teilweise bereits im einführenden Kapitel 2 zur Sprache kamen, zu untersuchen.

Die vorliegende Arbeit liefert damit einen Überblick über die Entwicklung des Schulwesens im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts. Die gesellschaftlichen Auswirkungen, die von den Ver­än­derungen im Schulwesens bewirkt bzw. verstärkt werden, sind über diese Zeit hinausgehend relevant. So kommt beispielsweise der entstehenden Klasse des Bildungs­bürger­tums im ge­sam­ten 19. Jahrhundert eine wesentliche Bedeutung zu.

2. Die Gesellschaft im Umbruch – Entwicklungstendenzen um 1800

Die preußische Gesellschaft um die Jahrhundertwende war eine Gesellschaft, in der erste Ent­wicklungstendenzen einen Umbruch des gesellschaftlichen Gefüges andeuteten. Es war eine Übergangsphase, in der traditionelle und moderne Elemente nebeneinander existierten und sich rivalisierend gegenüber standen.[1] Die Entwicklungstendenzen und der sich abzeichnende gesellschaftliche Wandel lassen sich in den Bereichen der Politik, der Wirtschaft, der sozialen Ordnung und der Kultur verfolgen. Diese gesellschaftlichen Teilbereiche dienen dazu, den umfassenden Begriff Gesellschaft einzugrenzen und auf analytischer Ebene zu untersuchen, ohne dass dabei von einer realen Trennung der Bereiche ausgegangen wird.[2] Vielmehr sind die einzelnen Teilbereiche interdependent und beeinflussen sich wechselseitig. Im Folgenden soll ein knapper Überblick über die Entwicklungstendenzen in den gesellschaftlichen Teilberei­chen gegeben werden, wobei neben dem politischen und wirtschaftlichen System, die soziale Ordnung sowie das Bildungswesen als bedeutender Bestandteil des kulturellen Bereiches im Vordergrund stehen.

Der spätabsolutistische Staat um 1800 verkörperte keinesfalls ein uneingeschränkt absolutis­tisches Regime, in dem alle Herrschaft vom Monarchen ausging. Vielmehr ist ein Pluralismus konkurrierender Kräfte charakteristisch für die Machtverhältnisse der damaligen Zeit. Fürsten, Grundherren, halbautonome Städte und Kirchen bildeten diverse nichtstaatliche Machtzentren. Ein Hauptziel der entstehenden staatlichen Bürokratie war es, die einzelnen Sondergewalten des Adels, der Stadtverwaltungen und der Kirche zu beschränken, um den neu entstehenden Staat als zentrali­sierte Verwaltungs- und Steuerungseinheit zu organisieren und einen einheit­lichen Staats­unter­tanenverband zu schaffen. Die zahlreichen staatlichen Interventionsmaßnah­men stießen jedoch auf enormen Widerstand der Privilegienbesitzer und konnten sich nur ver­einzelt durchsetzen.[3] Insbesondere die zunehmende Öffnung und Erweiterung der Märkte für kapitalistisches Wirt­schaften erforderte eine Rationalisierung der Regeln bzw. eine juristische Verkehrssicherheit innerhalb einer staatlich garantierten Rechtsordnung, die durch die Mono­polisierung der staat­lichen Kräfte erreicht werden sollte.

Auch der entstehende neuzeitliche Staat selbst knüpfte zahlreiche Hoffnungen an die auf­kommende kapitalistische Wirtschaftsweise. Diese sollte durch eine florierende und produk­tive Wirtschaft das Steueraufkommen steigern und den Staatshaushalt verbessern.[4] Darüber hinaus erhoffte man sich eine gesamtgesellschaftliche Wohlstandssteigerung, denn die rapide Bevöl­kerungszunahme nach fast 400 Jahren stehender Bevölkerung[5] führte zu schweren Ver­sorgungsproblemen und Hungerkrisen. Es war hauptsächlich ein Bevölkerungsanstieg der gesellschaftlichen Unterschichten, deren zunehmende Verelendung Veränderungen in Politik und Wirtschaft, aber auch im Erziehungs- und Bildungssystem, erforderten.

Die damalige Gewerbewirtschaft, in der sich die umwälzenden ökonomischen Veränderungen deutlich abzeichneten, war geprägt durch das Handwerk und das Verlags- und Manufaktur­wesen. Das kleingewerbliche Handwerk bewegte sich um die Jahrhundertwende überwiegend in traditionellen und verkrusteten Strukturen. Die Zünfte des jeweiligen Handwerks regulierten den Marktzugang und garantierten Schutz vor Konkurrenz. Ziel war es, durch das Ausschalten des freien Wettbewerbs allen Mitgliedern ein ausreichendes und möglichst gleiches Einkom­men zu gewährleisten. Die Zwangsmitgliedschaft in der Zunft setzte die Beachtung von Vorschriften zu Ausbildung und Produktion voraus und war überdies mit einer strengen sozia­len Kontrolle verbunden. Eingeschränkt von starren Zunftrechten und gekenn­zeichnet durch eine geringe Produktivität sowie durch wenig leistungs- und innovationsorien­tiertes Verhalten bot das Handwerk keine Ernährungsgrundlage für die verarmenden Bevöl­kerungsschichten, die überall mehr als die Hälfte der Einwohnerschaft ausmachten. Ferner wurde das Zunftwe­sen durch Gesellenaufstände und Arbeitskämpfe erschüttert, welche auf das starke Wohl­standsgefälle zwischen Meistern und Abhängigen sowie zwischen Gewerbeunter­nehmern und Einzelmeistern zurückzuführen waren.[6]

Insbesondere das Manufakturwesen, aber auch das Verlagswesen, beschäftigte um die Jahr­hundertwende eine vergleichsweise kleine Anzahl an Arbeitern und besaß überdies eine ge­ringe wirtschaftliche Leistungskraft. Vereinzelt existierten bereits sogenannte Protofabriken – Vorläu­fer der späteren Industriefabriken und erste kapitalistische Organisationsformen mit freier Lohn­arbeit und einem arbeitsteiligen, mechanisierten und motorisierten Produktions­pro­zess, dessen zunächst rudimentäre Planung und Steuerung ein privater Unternehmer über­nahm. Die Verän­derungen im Wirtschaftssystem, d.h. das Aufkommen der kapitalistischen Wirtschaftsweise zeichnete sich insbesondere im Manufaktur- und Verlagswesen ab. Doch zunächst waren die wenigen Protofabriken nur Vorboten der Industriellen Revolution, so dass das Überangebot an Arbeitskräften durch die Bevölkerungszunahme von dem vorindustriellen Gewerbe nur mühsam aufgefangen werden konnte.[7]

Auch die Landwirtschaft sah sich angesichts rückständiger Produktionsmethoden außerstande, die zunehmende Bevölkerung angemessen zu ernähren. Auf dem Land, wo die Mehrzahl der Bevölkerung lebte, spaltete sich die Gesellschaft in die Minderheit der Bauern und die Mehr­heit der Landlosen bzw. Landarmen, für die der elterliche Hof keine Lebensgrundlage mehr bieten konnte. Der rapide Bevölkerungsanstieg war primär auf die Zunahme dieser ländlichen Unter­schicht zurückzuführen.[8]

Die kapitalistische Wirtschaftsweise befand sich vor allem in großen Hafen-, Handels- und Gewerbestädten auf dem Vormarsch und kämpfte überall gegen traditionale und tief verwur­zelte Strukturen an. Es waren erste gesellschaftliche Umwälzungen erkennbar, die sich im Vordringen von marktabhängigen Klassen manifestierten. Diese stellten das bestehende Stän­desystem und damit die herrschende Sozialstruktur in Frage, in dem sie die Klassenzu­ge­hörigkeit anstatt an Geburtsprivilegien an Leistungsmerkmale knüpften. Das Leistungs­prinzip implizierte das Postu­lat nach formaler und staatsbürgerlicher Rechtsgleichheit[9] sowie nach freier Persönlichkeitsent­faltung. Die Zeit der Aufklärung, die das Gebrauchen des menschli­chen Verstandes sowie das vernünftige und rationale Denken postulierte, stellt den eigentli­chen Aufbruch zu einer neuen Gesellschaftsordnung dar. An die Stelle unreflektierter Verhal­tens­normen und der Orien­tierung an mythischen Traditionen sollte eine rationale und ver­nunft­be­gabte Lebensführung treten. Untertanen sollten zu mündigen und freien Bürgern wer­den, die von ihrer „Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch machen“[10] und so zum gesell­schaftlichen Forschritt beitragen. Bereits das Postulat der Aufklärung stellte somit die beste­hende soziale Ordnung, d.h. das Stände­system und die gottgewollte Ungleichheit grund­sätzlich in Frage.

Existierte bisher eine kleine, aber privilegierte Schicht des Adels, ein handel- und gewerbetrei­bendes Bürgertum sowie eine breite Schicht von freien oder leibeigenen Bauern, so waren nun erste Veränderungen in der sozialen Ordnung erkennbar. Es entstanden neue gesellschaftliche Schichten wie die Bourgeoisie und das sogenannte Bildungsbürgertum, die neben dem eigent­li­chen Ständesystem empor stiegen. Die Bedeutung der Bourgeoisie war aufgrund der zunächst geringen Anzahl der bürgerlichen kapitalistischen Unternehmer begrenzt. Auch die damit ver­bundene Entstehung der Arbeiterklasse sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt be­deutend werden. Das Bildungsbürgertum wuchs jedoch bereits um die Jahrhundertwende in Form eines staatsloyalen Beamtentums zu einem einflussreichen Machtfaktor heran[11], der ins­besondere für die Zeit der preußischen Reformära eine zentrale Rolle spielte.

Bildung als Qualifikationsmerkmal begründete nicht nur den Anspruch einer bestimmten Schicht z.B. der des Bildungsbürgertums anzugehören, sondern wurde auch als die notwen­di­gen Voraus­setzung für gesellschaftliche Verbesserungen angesehen. Es war das Erbe der Au­fklärung, wel­ches der Erziehung bzw. der Reflexion über Erziehung einen enormen Bedeu­tungszuwachs zu­kommen ließ. Philosophen, Pädagogen und Politiker waren überzeugt, dass Erziehung und Aus­bildung geeignet sein könnten, die gesellschaftliche Problemlage und den Übergangsprozess am Ende des alten Reiches zu überwinden.[12] Die Steigerung der allge­mei­nen Volksbildung sollte neben der objektiven Vermittlung elementarer Kulturtechniken auch die Veränderung von Men­talitäten und Wertvorstellungen zum Ziel haben. Durch den Abbau von abergläubischen und traditionsgeleiteten Verhaltensweisen sowie durch die Ver­mittlung einer arbeitsamen Einstellung sollte eine allgemeine Wohlstandssteigerung erreicht werden.[13] Obwohl um 1800, trotz der bereits mehrfach proklamierten Schulpflicht, höchstens die Hälfte aller schulpflichtigen Kinder eine Schule besuchten[14], trat die Schule als sekundäre Sozialisa­tionsinstanz zunehmend in den Vordergrund. Hatten bisher überwiegend die Familie und der Stand für die Erziehung gesorgt, wurde durch die erwähnten gesellschaftlichen Auflösungs­erscheinungen eine professionelle Er­ziehung erforderlich[15]. Die Hebung der Volks­bildung durch ein verbessertes Unterrichtswesens wurde vor allem von der Schicht der Gebil­deten, darunter auch von führenden Beamten, als Auf­gabe des Staates erkannt. Das Interesse des Staates an einer durchgreifenden Schulreform zeigte sich bereits vor der eigentlichen Reform­ära vor allem an zahlreichen Vorschlägen für die Neu­ordnung des Unterrichtswesens, die jedoch nicht über das Entwurfstadium hinaus kamen.[16]

Auch in anderen Bereichen scheiterten vor 1806 zahlreiche Reformpläne des spätabsolutisti­schen Staates. Wehler nennt als Begründung verschiedene soziopolitische Binnenschranken und meint damit die ständischen Strukturen, die veraltete ökonomische Verfassung, die domi­nieren­den Herrschaftsschichten sowie den absolutistischen Staat. Die herrschenden Gesell­schafts­schichten waren nicht geneigt, ihre Vorrechte freiwillig aufzugeben, um der entstehen­den liberalen Marktgesellschaft mit rechtsgleichen Bürgern den Weg zu bereiten.[17] Welche Vor­kommnisse dennoch einen radikalen Schnitt mit der „alten“ Welt bedeuteten, wird im folgenden Abschnitt erläutert.

3. Die Bedeutung und Intention der preußischen Schulreformen

In diesem Kapitel steht die weitreichende Bedeutung der preußischen Schulreformen sowie deren zentrale Intention im Vordergrund. Dabei soll erstens erörtert werden, welche Gründe den preußischen Staat nach 1806 zu umfassenden Reformen in allen gesellschaftlichen Berei­chen veranlasst haben und welche Rolle dabei die Reformen im Bildungssektor spielten. Zwei­tens wird ein Überblick über die weitere Entwicklung der bildungspolitischen Reform­bewe­gung gegeben und die über die Reformära hinausgehende Kontinuität und Bedeutung der Bil­dungs­reformen aufgezeigt. Dieses Kapitel beabsichtigt einen Überblick über die Zeitspanne zu geben, die auch für die Darstellung der Regelungen und Entwicklungen im Schulwesen (Kapi­tel 4) von Bedeutung ist.

3.1 Die Schulreformen in der preußischen Reformära

Die Kriegsniederlage gegen Napoleon und der damit verbundene totale Zusammenbruch des alten Preußens im Oktober 1806 markiert den Anfang der preußischen Reformära. Der durch Kriegs- und Besatzungskosten hoch verschuldete preußische Staat hatte keine großen Alter­nati­ven. Er stand vor der Wahl, Reformmaßnahmen nach dem Vorbild Frankreichs durchzu­führen, um die finanziellen Belastungen für den Abzug der Besatzungstruppen aufzubringen und seine politische Handlungsfähigkeit wiederzugewinnen oder er sah seinem Untergang ent­gegen. Das militärische Debakel erzeugte einen Modernisierungszwang im Innern und setzte die bereits existierenden Reformkräfte endgültig frei. Deren Absicht war es, eine blutige Revolution von „unten“ wie in Frankreich möglichst zu vermeiden und durch staatlich ver­ord­nete Reformen von „oben“, d.h. durch eine friedliche Revolution zu ersetzen. Während zu­nächst die Aufrechterhal­tung des preußischen Staates im Mittelpunkt stand, gerieten vermehrt konkrete Reformprojekte in den Blickpunkt.[18] Oberste Priorität hatte für die Reformer der Aufbau einer rationalen, effi­zienten und einheitlichen Regierung und Verwaltung einschließ­lich der Neuorganisation der kommunalen Verwaltung. Die weitere Zielsetzung war die Er­neuerung der Wirtschafts- und Gesellschaftsverfassung, in dem an die Stelle der berufsstän­disch verfassten Gesellschaft eine Gesellschaft rechtsgleicher Bürger trat, die durch formal gleiche Startchancen gekennzeichnet war. Ausgehend von einer staatsbürger­lichen Gesell­schaft konnte dann die Forderung nach der Integration des preußischen Volkes zu einer Nation und die Forderung nach politischer Teilhabe folgen.[19] Bedeutende Reform­bereiche waren das Militär- und Bildungswesen. Insbesondere der Neuorganisation des Bil­dungswesens kommt - wie nachfolgend verdeutlicht - eine zentrale Rolle zu.

[...]


[1] Vgl. Wehler (1989), S. 332.

[2] Vgl. Lundgreen (1980), S. 9.

[3] Vgl. Wehler (1989), S. 339.

[4] Vgl. ebd., S. 333.

[5] Vgl. Jeismann (1987), S. 13.

[6] Vgl. Wehler (1989), S. 92-94.

[7] Vgl. ebd., S. 115, 118-119, siehe hierzu ausführlich S. 102 ff.

[8] Vgl. Wehler (1989), S. 69.

[9] Vgl. ebd., S. 333, 336, 340.

[10] KANT (1983), S. 1.

[11] Vgl. Wehler (1989), S. 336; Anm.: Auf die gesellschaftliche Schicht des Bildungsbürgertums wird in 5.3 noch ausführlich eingegangen.

[12] Vgl. Tenorth (2000), S. 85.

[13] Vgl. Baumgart (1990), S. 14.

[14] Vgl. WEHLER (1989), S. 282.

[15] Vgl. Nipperdey (1983), S. 451.

[16] Vgl. Jeismann (1987b), S. 107; Anm.: Die Konzeption des ersten gesamtstaatlichen Schulplans aus dem Jahre 1778, verfasst von dem Justizminister Freiherr von Zedlitz, verdeutlicht das aufkommende Interesse des Staates, das Schulsystem zu einer staatlichen Angelegenheit zu machen. Der Schulplan orientiert sich im Gegensatz zu der späteren neuhumanistischen Bildungskonzeption an einer standesgemäßen Erziehung und enthält den Vorschlag zur Einrichtung eines dreigliedrigen Schulsystems mit separaten Schultypen für Bauern, Bürger und Gelehrte.

[17] Vgl. Wehler (1989), S. 341.

[18] Vgl. Wehler (1989), S. 401-402, siehe hierzu auch Nipperdey (1983), S. 31-33.

[19] Vgl. Nipperdey (1983), S. 35.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Entwicklungen im preußischen Schulwesen im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts - die Schulreformen und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltung
Die Aufklärung - Bedeutung für die Entstehung des Bildungssystems
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
32
Katalognummer
V36476
ISBN (eBook)
9783638360883
Dateigröße
569 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklungen, Schulwesen, Drittel, Jahrhunderts, Schulreformen, Auswirkungen, Aufklärung, Bedeutung, Entstehung, Bildungssystems
Arbeit zitieren
Nicole Rudolf (Autor:in), 2004, Entwicklungen im preußischen Schulwesen im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts - die Schulreformen und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36476

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