II
Gliederung
1. Einführung in das Thema 1
2. Die dänische Minderheit in Deutschland 2
2.1 Die geschichtliche Entstehung der Minderheit in Deutschland 2
2.2 Institutionen der dänischen Minderheit 4
3. Dänischer Sprachgebrauch in Deutschland 5
3.1 Dänischer Sprachgebrauch bei Schülern dänischer Schulen
in Südschleswig 6
3.2 Dänischer Sprachgebrauch bei erwachsenen Angehörigen der
d änischen Minderheit in Deutschland 7
3.3 Dänisch als Institutionssprache 9
4. Europäische Rechtsgrundlagen zu Minderheiten und ihren Sprachen 10
4.1 Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten 10
4.2 Die europäische Charta der Regional-und Minderheitensprachen 11
5. Unterschiede zwischen Dänisch als Nationalsprache und als
Minderheitensprache 13
6. Konklusion 15
Literaturverzeichnis
1
1. Einführung in das Thema
Dänisch als Minderheitensprache in Deutschland ist ein Thema, das mir als Bewo hnerin Flensburgs schon mehrmals begegnet ist. Gerade in Flensburg sind viele Schilder und offizielle Broschüren zweisprachig, dänisch und deutsch. Durch die Grenznähe hört man auf der Straße immer wieder dänisch, ich habe Freunde, die auf dem dänischen Gymnasium in Flensburg ihr Abitur abgelegt haben und es gibt z. B. Filialen dänischer Banken (Sydbank), eine Bücherei (Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig) und eine Tageszeitung (Flensborg Avis), die in dänischer Sprache erscheint. Ich habe drei Semester Betriebliche Bildung und Management mit Dänisch studiert und beherrsche daher Dänisch in Wort und Schrift.
Eine sprachliche Minderheit ist eine „zahlenmäßig kleinere Sprachgemeinschaft, die mit (einer) größeren Sprachgemeinschaft(en) in einem Gemeinwesen zusammenlebt. Die Möglichkeit der Majorisierung birgt grundsätzlich die Gefahr der Unterdrückung, v.a. der übermäßigen Einschränkung von sprachlichen Rechten. Demgegenüber wird heute bisweilen sogar das Menschenrecht auf Verwendung der eigenen Sprache gefordert, und zwar nicht auf private, sondern auf öffentl. Verwendung als Schulsprache, Amtssprache, in den Medien. Die Konflikte zwischen sprachlichen Minderheiten und Mehrheiten sind z.T. sehr intensiv erforscht worden. Neben allgemein als für die sprachliche Minderheit unbefriedigend empfundene Situationen gibt es einzelne günstige, so z.B. für die Deutschsprachigen in Südtirol (Italien) oder in Nordschleswig (Dänemark).“ 1
In dieser Hausarbeit möchte ich nun herausfinden, wie es dazu kam, dass die dänische Sprache in Deutschland als Minderheitensprache gilt, wie verbreitet sie in Deutschland tatsächlich ist und was dafür getan wird, dass sie als Minderheitensprache geschützt wird. Außerdem möchte ich herausfinden, ob die dänische Sprache, wie sie in Deutschland gesprochen wird, mit der Sprache im Mutterland übereinstimmt.
1 Glück, Helmut (hrsg.): Metzler Lexikon Sprache, Stuttgart, Weimar 2000, S.663f
2
2. Die dänische Minderheit in Deutschland 2
Heute leben etwa 50 000 Menschen in Deutschland, die sich der dänischen Minderheit zugehörig fühlen. Das entspricht etwa 8 bis 10 Prozent der Bevölkerung der Region. Sie leben in ganz Südschleswig, allerdings besonders in den Städten Flensburg, Schleswig, Husum, Rendsburg und Eckernförde. Die dänische Minderheit hat ihre eigenen Einrichtungen und Institutionen, die ich später noch näher beschreiben werde.
2.1 Die geschichtliche Entstehung der Minderheit in Deutschland
Ein großer Teil von Norddeutschland, das Herzogtum Schleswig, war bis 1864 dänisch. Im Jahr 1864 kam es zu einem kurzen, aber heftigen Krieg zwischen Deutschland und Dänemark, in dessen Folge die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg eine preußische Provinz wurden. Schleswig, der Landesteil zwischen den Flüssen Kongeå (Königsau) und Eider, hatte eine Bevölkerung, die die Sprachen deutsch, dänisch, friesisch, niederdeutsch und sønderjysk (ein dänischer Dialekt) benutzte.
Nach dem 1. Weltkrieg wurden auf Grundlage der Versailler Verträge zwischen den Alliierten und Deutschland zwei Volksabstimmungen durchgeführt. Dabei ging es darum, zu welchem Land, Deutschland oder Dänemark, die Bevölkerung gehören wollte. Die Volksabstimmung in Nordschleswig, das gesammelt abstimmen sollte, ergab, dass ca. 75 % der Menschen für eine Zugehörigkeit zu Dänemark waren. In Südschleswig stimmten 80% für Deutschland. Schleswig wurde also geteilt, und so entstand die Grenze, die auch heute noch gilt.
Die Menschen, die südlich der neuen Grenze lebten, sich aber dänisch fühlten, wurden zu einer Minderheit. Sie organisierten sich in Vereinen und Institutionen. Nach dem 2. Weltkrieg gab es Bestrebungen in der dänischen Minderheit in Deutschland, aber auch in nationalen Gruppen in Dänemark, Südschleswig wieder zu Dänemark zugehörig zu erklären. Jedoch war die dänische Regierung strikt da- 2 Informationen,die diesem Kapitel zu Grunde liegen, habe ich entnommen aus: Kornerup, Inger,
Tscherning, Maria: Die dänische Minderheit- ein Zeitbild, Kopenhagen 2002, S.5-11; European Cen-
ter for Minority Issues: Teebken, Andrea; Christiansen, Eva Maria (Hrsg.): Living together: The mino-
rities in the german-danish border regions, Flensburg 2001, S. 12-19
3
gegen, um längerfristige Probleme an der Grenze zu vermeiden. Die Grenze lag fest. 3
1949 wurde die dänische Minderheit in Deutschland in der Kieler Erklärung als gleichberechtigt anerkannt. In der Erklärung heißt es: „Die schleswig-holsteinische Landesregierung, von dem Wunsche erfüllt, ein friedliches Zusammenleben der dänischen Minderheit mit der deutschen Bevölkerung zu sichern (...)erklärt (...) folgendes: (...)“ 4 Daraufhin werden Artikel des Grundgesetzes zitiert, die „einem jeden und damit auch jedem Angehörigen der dänischen Minderheit ohne Rücksicht auf die von ihm benutzte Sprache“ 5 gewährleistet werden.
Die „Bonn-Kopenhagener Erklärungen“ von 1955 sind bis heute die Grundlage der Minderheitenpolitik in Deutschland und Dänemark. Darin wird die Gleichstellung mit der Mehrheitsbevölkerung in beiden Ländern garantiert .“Die Angehörigen der Minderheit genießen wie alle Staatsbürger die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 garantierten Rechte. Insbesondere haben sie im Rahmen des Grundgesetzes folgende Rechte: (...) das Recht auf gleiche Behandlung, nach dem niemand wegen seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (...) Die Angehörigen der dänischen Minderheit und ihre Organisationen dürfen am Gebrauch der gewünschten Sprache in Wort und Schrift nicht gehindert werden. Der Gebrauch der dänischen Sprache vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden bestimmt sich nach den diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften. (...)“ 6
3 „The south Schleswig area (in spite of strong and manifold appeals and political activism among the
danish minority and among nationalist groups in Denmark) did not reunify with Denmark. Instead,
Denmark in many ways came to South Schleswig- with nurses and doctors, schools and kindergar-
tens, ministers and religious congregations.“ European Center for Minority Issues: Teebken, Andrea;
Christiansen, Eva Maria (Hrsg.): Living together: The minorities in the german-danish border regions,
Flensburg 2001, S. 18
4 Höffken, Martin: Die „Kieler Erklärung“ vom 26.September 1949 und die „Bonn-Kopenhagener Er-
klärungen“ vom 29. März 1955 im Spiegel deutscher und dänischer Zeitungen, Frankfurt am Main
1994, S.363
5 ebenda, S.363
6 ebenda, S.367
Arbeit zitieren:
Sabine Storm, 2003, Dänisch als Minderheitensprache in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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