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Armin Wolf über die Entstehung des Kurfürstenkollegs

Eine kritische Zusammenfassung

Título: Armin Wolf über die Entstehung des Kurfürstenkollegs

Trabajo , 2000 , 27 Páginas , Calificación: 1,0

Autor:in: Ralf Geissler (Autor)

Historia de Europa - Edad Media, Edad Moderna
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Die Goldene Bulle von 1356 verbriefte sieben Fürsten des Heiligen Römischen Reiches ein besonderes Recht. Sie durften den deutschen König wählen, der dann in Rom vom Papst zum Kaiser gekrönt werden sollte. Dieses Gesetz, das Kaiser Karl IV (†1378) auf seinem
Reichstag in Nürnberg erlassen hatte, ist allerdings nicht der Ursprung dieses Privilegs. Die Goldene Bulle hielt lediglich eine Gewohnheit erstmals juristisch fest und regelte den genauen Ablauf der Königswahl. Etwa 450 Jahre behielt sie ihre Gültigkeit. Auch wenn bis 1806 noch einige Kurfürsten hinzukamen, so blieben die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg, der Herzog von Sachsen und der König von Böhmen nach der Goldenen Bulle die alleinigen legitimen
Königswähler und vererbten das Recht an ihre Nachfolger.
Doch warum gerade diesen Sieben die Königswahl zustand, wie dieses Gremium entstanden ist und um wie viel Jahre vor der rechtlichen Bestätigung durch die Goldene Bulle es sich herausgebildet hat, ist in der Forschung umstritten. Besonders stark wird um die Entstehung des Wahlrechts der vier weltlichen Fürsten diskutiert. Fest steht nur, dass sich bereits zwischen Ende des 12. und Ende des 13. Jahrhunderts der Kreis der wahlberechtigten Fürsten eingeengt haben muss. Spätestens 1298 bei der Wahl Albrechts von Österreich (†1308) muss das Kurfürstenkolleg bestanden haben.2
[...]
_____
2 Dieses Jahr entspricht der Datierung von Armin Wolf unter anderem in: Die Entstehung des Kurfürstenkollegs 1198-1298. Einen Forscher, der eine spätere Datierung ansetzt, habe ich nicht gefunden. Mehrere Quellen, die für dieses Jahr bereits von „Kurfürsten“ sprechen, erlauben eine spätere Datierung auch nicht. So kann, trotz verschiedenster Theorien über die Entstehung des Kurfürstenkollegs, dieses Datum als letztmöglicher Zeitpunkt für den Zusammenschluss des Gremiums angesehen werden.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ablehnen der Erzämtertheorie

2.1 Was ist die Erzämtertheorie?

2.2 Armin Wolfs Auseinandersetzung mit den Quellen bis 1256

2.3 Armin Wolfs Auseinandersetzung mit den Quellen zur Doppelwahl 1257

3. Die These von der Quellen-Interpolation

3.1 Die Interpolation des Sachsenspiegels

3.2 Die Variationen der Interpolation in Deutschenspiegel und Schwabenspiegel

3.3 Die Interpolation weiterer Quellen

3.4 Die Spätdatierung der Hákonar saga Hákonarsar

4. Die Entstehung des Kollegs durch einen Rechtsakt

4.1 Die Sacri status imperii reformacio

4.2 Das Ausüben der Hofämter durch die Kurfürsten

5. Die These vom vererbten Königswahlrecht

5.1 Die ottonische Erbengemeinschaft

5.2 Die habsburgische Erbengemeinschaft in der Erbengemeinschaft

6. Zusammenfassung

7. Quellen- und Literaturverzeichnis

7.1 Quelleneditionen

7.2 Literatur

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Diese Arbeit setzt sich kritisch mit den Thesen des Frankfurter Rechtshistorikers Armin Wolf zur Entstehung des Kurfürstenkollegs auseinander. Das Hauptziel besteht darin, Wolfs Argumentation – insbesondere seine Thesen zur Quellen-Interpolation und zum vererbten Königswahlrecht – anhand historischer Quellen und existierender Literatur zu hinterfragen und deren Plausibilität zu prüfen, ohne dabei einen endgültigen Befund beanspruchen zu wollen.

  • Kritische Analyse von Armin Wolfs Theorien zur Entstehung des Kurfürstenkollegs
  • Untersuchung der These der nachträglichen Quellen-Interpolation im Sachsenspiegel
  • Überprüfung des Konzepts der "Erbengemeinschaft" als Grundlage des Wahlrechts
  • Diskussion der Bedeutung des Rechtsaktes von 1298 für die Etablierung des Kurfürstenkollegs

Auszug aus dem Buch

3.1 Die Interpolation des Sachsenspiegels

Nach Armin Wolf belegt also keine Quelle die Erzämtertheorie oder beweist, dass es schon zur Zeit Eikes von Repgow einen bevorrechtigten Wählerkreis gegeben hat. Da aber der Sachsenspiegel drei weltliche Fürsten zu den Bevorrechtigten bei der Wahl zählt, ihre Hofämter nennt und den König von Böhmen als den Schenken des Reiches erwähnt, müssen für Armin Wolf Teile des Land- und Lehenrechts nachträglich in den Sachsenspiegel eingefügt worden sein. Die Einfügungen erfolgten laut Wolf jeweils nach geschichtlichen Ereignissen, die dem heutigen Text entsprechen.

Er unterscheidet demnach drei Daten. Einmal die Urfassung, die direkt von Eike stammt und vor 1235 entstanden ist, dann eine entscheidende Ergänzung aus dem Jahre 1273 und schließlich eine weitere, kleine Ergänzung aus dem Ende des 13. Jahrhunderts. Armin Wolf versucht, diese These durch mehrere Indizien zu belegen. Zum einen führt er an, dass von allen heute erhaltenen Handschriften des Sachsenspiegels keine aus der Lebenszeit Eikes von Repgow stammt. Tatsächlich entstanden die beiden ältesten erhaltenen Handschriften, welche die fragliche Stelle enthalten, noch viel später. Die Harffer Handschrift wird mit 1295 datiert, die Quedlinburger Handschrift dürfte kurz darauf geschrieben worden sein. Auf letztere in der Edition von Karl-August Eckhardt stützt sich Armin Wolf.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Entstehung des Kurfürstenkollegs ein und stellt die zentrale These von Armin Wolf sowie das Ziel der vorliegenden Arbeit vor.

2. Ablehnen der Erzämtertheorie: Das Kapitel erläutert die klassische Erzämtertheorie und analysiert Armin Wolfs Argumente gegen einen Zusammenhang zwischen dem Wahlrecht und den Hofämtern anhand von Quellen aus dem 12. und 13. Jahrhundert.

3. Die These von der Quellen-Interpolation: Hier wird Wolfs Theorie diskutiert, wonach entscheidende Passagen des Sachsenspiegels und anderer Werke nachträglich durch Interpolationen in den Text gelangten, um eine spätere Entwicklung retrospektiv zu legitimieren.

4. Die Entstehung des Kollegs durch einen Rechtsakt: Dieses Kapitel untersucht die These, dass das Kurfürstenkolleg erst im Jahr 1298 durch einen konkreten Rechtsakt bei der Wahl Albrechts von Österreich formell entstand.

5. Die These vom vererbten Königswahlrecht: Der Abschnitt analysiert Wolfs Theorie, dass das Wahlrecht auf einem ererbten Privileg innerhalb einer ottonischen bzw. habsburgischen Erbengemeinschaft basierte.

6. Zusammenfassung: Dieses Kapitel resümiert die kritische Auseinandersetzung und hält fest, dass Wolfs Thesen zwar historisch nicht vollständig auszuschließen, jedoch aufgrund der dünnen Quellenlage und notwendiger Zusatzannahmen als unwahrscheinlich zu bewerten sind.

7. Quellen- und Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Primärquellen und der herangezogenen wissenschaftlichen Fachliteratur.

Schlüsselwörter

Armin Wolf, Kurfürstenkolleg, Königswahl, Erzämtertheorie, Sachsenspiegel, Quellen-Interpolation, Erbengemeinschaft, Mittelalter, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Wahlrecht, Albrecht von Österreich, Eike von Repgow.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit bietet eine kritische Auseinandersetzung mit den wissenschaftlichen Thesen des Rechtshistorikers Armin Wolf zur Entstehung und Ausbildung des Kurfürstenkollegs im 13. Jahrhundert.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen gehören die Erzämtertheorie, die Frage der Quellen-Interpolation in Rechtsbüchern wie dem Sachsenspiegel und die Theorie eines erblichen Königswahlrechts.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Überprüfung von Wolfs Argumenten anhand von Quellen und Literatur, um aufzuzeigen, an welchen Stellen seine Erklärungsmodelle – wie die Interpolationsthese oder die Erbengemeinschaft – historisch als unwahrscheinlich oder fragwürdig erscheinen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historisch-kritische Zusammenfassung und Analyse, die Wolfs Argumentation mit anderen Forschungsergebnissen sowie den edierten Primärquellen kontrastiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Erzämtertheorie, die Analyse von Interpolationen in historiographischen Quellen und die Untersuchung von Wolfs Erbrechtsthese zur Königswahl.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Kurfürstenkolleg, Königswahl, Erzämtertheorie, Sachsenspiegel, Interpolation und Erbengemeinschaft.

Warum bestreitet Armin Wolf einen Zusammenhang zwischen Wahlrecht und Hofamt?

Wolf argumentiert, dass die Ämter den Fürsten erst später zugeschrieben wurden, um ein Wahlrecht zu legitimieren, das ursprünglich nicht auf dieser Verknüpfung beruhte.

Welche Rolle spielt die Goldene Bulle von 1356 in der Argumentation?

Die Goldene Bulle dient als Fixpunkt für die juristische Festschreibung des Wahlrechts, wobei Wolf betont, dass sie lediglich eine Gewohnheit festhielt, deren Ursprung er in einem Rechtsakt von 1298 verortet.

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Detalles

Título
Armin Wolf über die Entstehung des Kurfürstenkollegs
Subtítulo
Eine kritische Zusammenfassung
Universidad
University of Leipzig  (Historisches Seminar)
Curso
Sachsenspiegel und Kurkolleg: Entwicklung der Königswahl im 13. Jahrhundert
Calificación
1,0
Autor
Ralf Geissler (Autor)
Año de publicación
2000
Páginas
27
No. de catálogo
V3656
ISBN (Ebook)
9783638122559
ISBN (Libro)
9783656571322
Idioma
Alemán
Etiqueta
Sachsenspiegel Königswahl Eike von Repgow Goldene Bulle
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Ralf Geissler (Autor), 2000, Armin Wolf über die Entstehung des Kurfürstenkollegs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3656
Leer eBook
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