Die Minangkabau
von Azadeh Weinrich
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Begriffe und ihre Bedeutung
2. Historischer Hintergrund
3. Geographische Lage
4. Wirtschaft- und Infrastruktur
4.1 Landwirtschaft und Handel
4.2 Das Verkehrswesen
4.3 Das Bildungs- und Gesundheitswesen
5. Die Bevölkerung
5.1 Der Geschichte der Naturvölker
5.2 Riten und Mythen
6. Die traditionelle Sozialstruktur der Minangkabau
(Geschlechterpositionen)
6.1 "Adat"
6.1.1 Die Familie
6.1.2 Der ländliche Lebens- und Wohnraum
6.1.2.1 Die Residenzregel (Wohnfolgeordnung)
6.1.3 Heirat, Ehe und Mutterschaft
6.1.4 Die Arbeitsteilung
6.1.5 Die Besitz- und Erbordnung
6.2 Der Islam
6.2.1 Die Eheschließung
6.2.1.1 Monogamie und Polygamie
6.2.1.2 Die Ehescheidung
6.2.1.3 Züchtigung und Verschleierung
6.2.3 Die Familienführung
6.2.4 Das Erbrecht
6.2.5 Frauen vor Gericht
7. Widersprüche und Vereinbarkeiten zwischen "adat" und dem Islam
8. Zusammenfassung
9. Literatur
1 Einleitung
In der vorliegenden Arbeit beschäftigen wir uns mit dem Volk der Minangkabau
in West-Sumatra /Indonesien.
Da es sich hierbei um eine "Gesellschaft ohne Männerdominanz" handelt, wollen wir der Frage nachgehen, ob Begriffe, wie Frauenmacht und/ oder Frauenherrschaft bei der Beschreibung dieses Volkes anzuwenden sind.
Als ersten Schritt in diese Thematik werden wir Definitionen klären, historische und geographische Hintergründe beleuchten, auf Strukturen dieser Gesellschaft aufmerksam machen.
In Kapitel 5 beschäftigen wir uns eingehender mit der Kultur dieses asiatischen Naturvolkes, dazu ist es unablässig grundlegende, tief verwurzelte Elemente, wie die Bedeutung von Riten und Mythen herauszustellen, um die Tradition "adat" verständlich zu machen.
Die hier wesentliche Frage nach den Widersprüchen und den Vereinbarkeiten zwischen matrilinearem "adat" und der durch patrilineare Prinzipien gekennzeichneten Religion des Islam ist unter Berücksichtigung der Ausgangsfrage Hauptbestandteil unserer Arbeit.
Die sich herauskristallisierenden Erkenntnisse zur Beantwortung der Frage nach Frauenmacht, bzw. Frauenherrschaft werden zusammenfassend unter Kapitel 7 offengelegt.
1.1 Begriffsbestimmungen
Mit Macht, Herrschaft und Autorität sind meist Komponenten in asymmetrischen sozialen Beziehungen gemeint.
Asymmetrisch meint hier, dass von einem der Interaktionspartner dieser Beziehung jeweils dauerhafter, übergewichtiger sozialer Einfluss auf das Handeln des anderen ausgeübt wird. Es handelt sich demnach um eine soziale Beziehung, in der die Chance besteht, durch soziales Verhalten das Verhalten anderer nach eigenem Willen so zu bestimmen, dass sie sich anders verhalten, als sie es sonst getan hätten. (vgl. Bahrdt 1997, S. 161 f)
Formen von Einflussnahme sollen im Folgenden näher beschrieben werden.
Macht
bedeutet nach M. Weber " jede Chance innerhalb einer sozialen Beziehung, den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht". (Max Weber1980, S. 28, in: Reinhold 1997, S. 413)
Diese Definition beschreibt das Machtverhältnis innerhalb einer sozialen Beziehung, d.h. die Gesamtbeziehung beinhaltet hier die Möglichkeit von sozialer Machtausübung (Macht über Menschen), welche unterschiedlich bedingt sein kann.
Mit der Formulierung, den Widerstand brechen zu können, verweist Max Weber auf die Verortung dieses Prozesses- die Position des Siegers wird unterstrichen und gleichzeitig betont er dann den amorphen Charakter, indem er verschiedene Qualitäten eines Menschen und unterschiedliche Konstellationen zur Willensdurchsetzung (Machtausübung) aufschließt.
(vgl. Lenz/ Luig 1990, S. 44)
Macht kann demzufolge in vielerlei Form auftreten (Monopolisierung von Produktionsmitteln, Informationen und Wissen, von Mitteln zur Anwendung physischer Gewalt, u.a.).
Wichtig ist herauszustellen, dass es sich hier bei der Verwendung des Terminus "Macht", um soziale Macht handelt, d.h. um Macht über Menschen.
Die Verfügung über Dinge kann gemeint sein, wenn durch sie typischerweise auch gleichzeitig eine intendierte Machtausübung über Menschen einhergeht. Dieses wird, wie wir sehen werden, im Verlauf unserer Arbeit eine wichtige Rolle spielen- wir halten hierfür jedoch fest, dass Eigentum an Sachen keine Machtquelle sein muss, dass jedoch resultierend daraus Positionen gestärkt werden können.
Herrschaft
Der Begriff "Herrschaft" beschreibt ein verfestigtes Machtverhältnis.
Darunter ist zu verstehen, dass diese einen an Vergangenheit und Zukunft orientierten (dauerhaften) Charakter aufweist, also situationsübergreifend und komplexer ist.
Herrschaft findet meist mit Hilfe von institutionellen Regellungen statt, welche mit den Herrschenden im engeren Sinn nur wenig zu tun haben.
An den Herrschaftsbegriff gekoppelt ist der Begriff des Gehorsams, denn Herrschaft verwirklicht sich durch eine dauerhafte "Einstellung" (welche durch Widerwillen oder positive Anerkennung gekennzeichnet sein kann) der Gehorchenden.
Der Einsatz von Zwangsmitteln, welche zu jeder Herrschaftsbeziehung gehören, ist um so geringer, je mehr "Autorität" dem Herrschenden entgegengebracht wird. (vgl. Bahrdt 1997, S. 161 f)
[...]
Arbeit zitieren:
Azadeh Weinrich, 2000, Die Minangkabau, München, GRIN Verlag GmbH
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