Inhaltsverzeichnis
1. Einführung und Methodik der vorliegenden Arbeit 1
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 3
2.1 Definition der Familie 3
2.1.1 Konstituierendes Element des Begriffs „Familie“ 3
2.1.2 Eine weitere Definition der Familie: Die Familie als ökonomische
Betrachtungseinheit 4
2.2 Wesentliche Leistungen der Familie in einer Gesellschaft / Volkswirtschaft 4
2.2.1 Die Mikroperspektive - die innerfamiliäre Wirkungsebene 4
2.2.2 Die Makroperspektive - die Leistungen der Familie für die Gesellschaft 5
2.3 Belastung der Familien durch das Aufziehen von Kindern 7
2.3.1 Direkte Kosten 8
2.3.2 Indirekte Kosten (Opportunitätskosten) 8
3. Theoretische Effizienz in der Besteuerung von Familien 11
3.1 Begriffsdefinition und volkswirtschaftliches Ziel der Effizienz 11
3.2 Das Allokationsoptimum 11
3.2.1 Das Pareto-Kriterium 11
3.2.2 Der vollkommene Markt 12
3.2.3 Die „Laissez-Faire-Ökonomie“ 12
3.2.3.1 Die öffentlichen Güter 13
3.2.3.2 Übertragung auf das Ökonomie-Modell 13
3.2.4 Kritik am bisherigen Modell - die externen Effekte 14
3.2.5 Die Internalisierung der externen Effekte 16
3.3 Effizienz der Besteuerung 17
4. Theoretische Gerechtigkeit in der Besteuerung von Familien 18
4.1 Begriff und Ziel der Gerechtigkeit in einer Volkswirtschaft 18
4.1.1 Regelgerechtigkeit 18
4.1.2 Verteilungsgerechtigkeit 18
4.2 Grundlegende Besteuerungsprinzipien 19
4.2.1 Äquivalenzprinzip 20
4.2.2 Leistungsfähigkeitsprinzip 21
4.3 Die Verbindung des Distributionsziels mit der Steuererhebung 23
4.3.1 Horizontale, vertikale Gerechtigkeit und progressiver Tarifverlauf 23
4.3.2 Weitere Implikationen durch die Familiensituation 24
4.4 Gerechtigkeit der Besteuerung 24
Inhaltsverzeichnis
5. Die Elemente der deutschen Familienbesteuerung 25
5.1 Die Familienbesteuerung im engeren Sinne 25
5.1.1 Das Ehegattensplitting 25
5.1.2 Das beschränkte Realsplitting 26
5.2 Der Familienlasten- bzw. Familienleistungsausgleich 27
5.2.1 Tarifabhängige Transfers 28
5.2.1.1 Kinderfreibetrag 28
5.2.1.2 Betreuungsfreibetrag 28
5.2.1.3 Haushaltsfreibetrag 28
5.2.1.4 Minderung der zumutbaren Belastung 29
5.2.1.5 Unterhaltsleistungen 29
5.2.1.6 Ausbildungsfreibeträge 30
5.2.1.7 Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Heimunterbringung 30
5.2.1.8 Kinderbetreuungskosten 31
5.2.2 Tarifunabhängige Transfers 32
5.2.2.1 Kindergeld 32
5.2.2.2 „Baukindergeld“ 33
5.3 Weitere Elemente der Familienbesteuerung 33
5.4 Elemente der übrigen Familienförderung 34
5.5 Belastungen der öffentlichen Haushalte durch die Familienförderung 35
6. Erfüllung der allgemeinen Anforderungen durch die Familienbesteuerung 37
6.1 Zusammenfassung der bisherigen theoretischen Ergebnisse 37
6.2 Die Inzidenzanalyse 38
6.2.1 Die Steuerinzidenzanalyse 38
6.2.2 Die Budgetinzidenzanalyse 40
6.3 Die Mikroperspektive
- Effizienz und Gerechtigkeit auf intrafamilialer Ebene - 40
6.3.1 Allgemeine Wirkungsanalyse 40
6.3.2 Die Sonderproblematik Ehegattensplitting 43
6.3.3 Die Sonderproblematik Kinderfreibetrag vs. Kindergeld 45
6.4 Die Makroperspektive
- Effizienz und Gerechtigkeit auf gesamtwirtschaftlicher Ebene - 46
6.4.1 Allgemeine Wirkungsanalyse 46
6.4.2 Die Optimalsteuertheorie 49
6.4.3 Weitere Wirkungen der Familienbesteuerung 50
6.4.4 Die Bedeutung anderer Familien - Fördermaßnahmen 51
Inhaltsverzeichnis
Anhang zum Kapitel 6 - Berechnungsbeispiele und Tabellen 52
Beispiel 1 : Ermittlung des Haushaltseinkommens des Steuerpflichtigen A 53
Beispiel 2 : Ermittlung des Haushaltseinkommens des Steuerpflichtigen B 54
Beispiel 3 : Vergleich der Steuerbelastungen des Steuerpflichtigen A
mit Kindergeld oder Kinder- und Betreuungsfreibetrag 55
Beispiel 4 : Ermittlung der Steuerbelastung des Steuerpflichtigen C 56
Tabelle 1 : Direkte Kosten je minderjähriges Kind des Jahres 2000
(in DM je Monat) 57
Tabelle 2 : Wert der Haushaltsproduktion bei alternativen Bewertungsansätzen 57
Tabelle 3 : Indirekte Kosten in Mrd. DM von Kindern in
Deutschland im Jahr 2000 58
Tabelle 4 : Entwicklung der steuerlichen Maßnahmen zur
Familienf örderung 1998-2001 58
7. Zukunftsanforderungen und Reformkonzepte zur Familienbesteuerung 59
7.1 Wandel des Familienbildes, Position der Familie in der Gesellschaft und
Zukunftsanforderungen 59
7.2 Das Problem der Gerechtigkeits- und Gleichheitsdefinition - Urteile des
Bundesverfassungsgerichts 61
7.3 Reformkonzeptionen 63
7.3.1 Zur Weiterentwicklung des bestehenden Modells 63
7.3.2 Konsumorientierung der Besteuerung 65
8. Fazit 66
Literaturverzeichnis 67
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AO Abgabenordnung
AP Associated Press
BM FSFJ
BMF Bundesministerium der Finanzen
BVerfG
bzw. beziehungsweise
ca. circa
c.p. ceteris paribus
CDU Christlich Demokratische Union
d.h. das heißt
dpa Deutsche Presse Agentur
EigZulG Eigenheimzulagengesetz
EStG Einkommensteuergesetz
FDP Freie Demokratische Partei
Hg. Herausgeber
Kap. Kapitel
Mill. Millionen
Mrd. Milliarden
o.g. oben genannt
PDS Partei des Demokratischen Sozialismus
sog. sogenannt
SolZG Solidaritätszuschlaggesetz
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
u Nutzen des einzelnen Haushalts
u.a. unter anderem
usw. und so weiter
vs. versus
VGR Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
vgl. vergleiche
vH von Hundert
W Gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt
z.B. zum Beispiel
1. Einführung und Methodik der vorliegenden Arbeit 1
1. Einführung und Methodik der vorliegenden Arbeit
Indessen, mein lieber Morus, scheint es mir - um offen zu sagen, was ich denke - in der Tat so, dass es überall da, wo es noch Privateigentum gibt, wo alle alles nach dem Wert des Geldes messen, kaum jemals möglich sein wird, gerechte oder erfolgreiche Politik zu treiben, es sei denn, man wäre der Ansicht, dass es dort gerecht zugehe, wo immer das Beste dem Schlechtesten zufällt oder dort glücklich, wo alles an ganz wenige verteilt wird und auch diese nicht in jeder Beziehung gut gestellt sind, die übrigen jedoch ganz übel. [...] Denn wenn ein jeder unter gewissen Rechtstiteln, soviel er nur kann, an sich reißt, so kann die Masse noch so groß sein: es teilen nur wenige alles unter sich und lassen den übrigen die Armut. [...]
«Mir dagegen », erwiderte ich, « scheint dort, wo alles Gemeingut ist, ein erträgliches Leben unmöglich. Denn wie soll die Menge der Güter ausreichen, wenn sich jeder vor der Arbeit drückt, da ihn keinerlei Zwang zu eigenem Erwerb drängt und ihn das Vertrauen auf fremden Fleiß faul macht [...] » 1 .
Das vorliegende Zitat stammt von einem Staatsdenker des 16. Jahrhunderts, Thomas Morus (More). Es ist erstaunlich, dass bereits vor 500 Jahren, also weit vor den wirtschaftstheoretischen Überlegungen eines Marx, Keynes oder Friedman beispielsweise, die Folgen von Umverteilung diskutiert wurden. Das Thema Umverteilung nimmt auch in der vorliegenden Diplomarbeit eine herausragende Stellung ein, die Umverteilung von Kinderlosen zu Familien mit Kindern im Sinne der Gerechtigkeit. Und damit wird auch die Frage diskutiert, ob eine solche Umverteilung in Grenzen „effizient“ sein kann und keine Leistungsanreize verloren gehen. Leistungsanreizverluste bedeuten gleichzeitig Effizienzverluste, da die Betroffenen keinen Sinn darin sehen, am Markt aktiv zu werden. Diejenigen, die durch die erhöhte Steuerzahlung betroffen sind, erzielen keine Markteinkommen, da sie nach subjektiver Einschätzung zuviel abgeben müssen. Die von der Umverteilung Profitierenden haben nicht die Absicht, am Markt aktiv zu werden, da sie ohnehin ein gewisses Einkommensniveau erreichen 2 . Um diese Wirkungen zu untersuchen, wird zunächst der Begriff der Familie näher betrachtet und die Leistungen für das Mikrosystem Familie sowie das Makrosystem Volkswirtschaft erläutert. Zugleich wird auf die Kosten verwiesen, die einer Familie durch die Kindererziehung entstehen.
1 Morus, Thomas: Utopia, 1. Buch II Nr. 7, S. 44f.
2 Zur Leistungsanreizproblematik vgl. auch Hüther (1990), S. 43ff., und Stöß (1991), S. 21ff.
1. Einführung und Methodik der vorliegenden Arbeit 2
Ausgehend von diesen Erkenntnissen werden Effizienz und Gerechtigkeit zunächst zwar theoretisch erklärt, aber anschließend konkret angewandt, um Verbindungen zu Leistungen und Kosten aufzuzeigen. Danach soll die Frage geklärt werden, wie der Effizienz- und Gerechtigkeitsgedanke konkret im deutschen Steuerrecht umgesetzt sind und welche Belastungen dadurch dem Bundeshaushalt entstehen. Der Hauptteil der Arbeit schließt sich mit der Frage an, ob die Forderungen nach Effizienz und Gerechtigkeit durch die Elemente der Familienbesteuerung auch erfüllt werden. Als Abschluss soll noch kurz darauf eingegangen werden, inwieweit auf Grund sich stets verändernder gesellschaftlicher Verhältnisse Reformkonzepte nötig sind und wie sich die politisch Verantwortlichen solche Reformen vorstellen.
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 3
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie
Bei der Betrachtung der Gerechtigkeits- und Effizienzwirkungen einer besonderen Familienbesteuerung in einem Steuersystem muss zunächst der Begriff der Familie näher betrachtet und erläutert werden. Diese Leistung will das vorliegende Kap. 2 erbringen.
2.1 Definition der Familie
Unter dem Begriff „Familie“ wird eine „Gemeinschaft verstanden, die Ehegatten ohne Kinder, Ehegatten mit Kindern sowie Alleinstehende mit Kindern umfasst“ 3 . Diese traditionelle Sichtweise setzt für das Vorliegen einer Familie eine Ehe bzw. das Vorhandensein von Kindern voraus. In den letzten Jahrzehnten hat sich dieses traditionelle Familienbild, wie es noch im dritten Familienbericht der Bundesregierung 4 dargestellt wurde, allerdings geändert. Es sind neue Lebensformen hinzugekommen, die in Deutschland bisher nicht unter dem Begriff „Familie“ subsumiert werden. Dieser Entwicklung trägt das Kap. 7 der vorliegenden Arbeit Rechnung.
2.1.1 Konstituierendes Element des Begriffs „Familie“
Ausgehend von dem unter 2.1 dargestellten traditionellen Familienbild können zwei konstituierende Elemente der Familie unterschieden werden.
Zum einen kann bereits die Eheschließung als konstituierendes Element des Begriffs Familie betrachtet werden. Die daraus folgenden Maßnahmen der Familienpolitik in Steuerhinsicht werden als Familienbesteuerung im engeren Sinne verstanden 5 . Darunter zählen Steuergestaltungen wie das Splittingverfahren für Ehegatten (vgl. Kap. 5.1). Die andere Betrachtungsweise setzt das Vorhandensein von Kindern als begründendes Element der Familie voraus 6 . Die einkommensteuerpolitischen Maßnahmen für „Familien mit Kindern“ werden unter dem Begriff „Familienleistungsausgleich“ (§ 31 EStG) zusammengefasst. Die Detailgestaltungen werden im Kap. 5.2 näher erläutert.
3 Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler, Zur Neuregelung der Familienbesteuerung (1983), S. 9.
4 Ebendort, S. 9.
5 Vgl. ebendort, S. 9.
6 Vgl. ebendort, S. 9.
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 4
2.1.2 Eine weitere Definition der Familie: Die Familie als ökonomische Betrachtungseinheit Die Ökonomie (insbesondere die traditionelle und neuere Mikroökonomie) geht bei einer ökonomischen Betrachtungseinheit stets von einem Haushalt, aus Vereinfachungsgründen von einem Ein-Personen-Haushalt, aus. Die Familie besteht aber stets zumindest aus zwei Personen, so dass sie eigentlich kein eigenständiges Untersuchungsobjekt darstellt 7 . Erst im Rahmen einer sozioökonomisch-funktionalistischen Betrachtung lassen sich unter dem Begriff „Haushalt“ Personengruppen (also insbesondere Familien) zusammenfassen, „die eine Erwerbs-, Produktions-, Konsum- und Versicherungsgemeinschaft bilden“ 8 . Diesem Familienbegriff kommen bestimmte Funktionen zu, die im folgenden Kap. 2.2 dargestellt werden.
2.2 Wesentliche Leistungen der Familie in einer Gesellschaft / Volkswirtschaft
Die Familie erbringt nach der volkswirtschaftlichen Definition Leistungen für eine Gesellschaft / Volkswirtschaft. In den meisten Fällen geschieht das eher unbewusst durch die Rollenverteilung der einzelnen Familienmitglieder. Diese Funktionen sollen im Folgenden näher betrachtet werden. In der Literatur werden unterschiedliche Begriffe und Definitionen verwendet. Die folgende Darstellung basiert im Wesentlichen auf Ausführungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 9 und Jörg Althammer 10 . Volkswirtschaftlich wird in Analysen häufig zwischen der Mikro- und der Makroperspektive unterschieden. Auch bei der Untersuchung der Leistungen von Familien soll diese Unterscheidung getroffen werden, obwohl enge Verbindungen zwischen beiden bestehen.
2.2.1 Die Mikroperspektive - die innerfamiliäre Wirkungsebene
Die Leistungen der Familie werden von den einzelnen Mitgliedern zunächst nicht im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang gesehen, sondern als „private Leistung“ 11 des Einzelnen für den Familienverbund. Zu den speziellen familialen Funktionen gehören die pädagogische und die regenerative Funktion. Darüber hinaus kommen den Familien allgemeine Haushaltsfunktionen zu, die Versorgungs-, Sicherungs- und Produktionsfunktion 12 . Zur Erstellung dieser Leistung und zur Koordination der familiären Abläufe ist der Einsatz von (viel) Zeit erforderlich (familiäre Zeitallokation).
7 Vgl. Althammer (2000), S. 7.
8 Ebendort, S. 7.
9 Vgl. BM FSFJ (2001), S 91ff.
10 Vgl. Althammer (2000).
11 BM FSFJ (2001), S. 89.
12 Vgl. Althammer (2000), S. 7-16.
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 5
Das tägliche Zeitbudget von 24 Stunden wird vom Statistischen Bundesamt in drei verschiedene Verwendungsmöglichkeiten unterteilt 13 : die öffentliche Zeit (unter anderem die entlohnte Erwerbszeit), die persönliche Zeit (Bildung, Ausbildung, Schlaf, Essen usw.) und die familiale Zeit. Hierunter wird die gesamte „Haushaltsproduktion“ mit ihren bedeutenden Funktionen für die Familie und die Volkswirtschaft verstanden, also die Herstellung von Gütern (die eigentliche Produktionsfunktion), die Erhaltung und Pflege von Sachen, Pflanzen und Tieren, die Versorgung, Pflege, Betreuung (Versorgungs- und Sicherungsfunktion) und Erziehung von Haushalts- und Familienmitgliedern (pädagogische Funktion) sowie die Hilfen im familialen, nachbarschaftlichen und freundschaftlichen Netzwerk.
Besonders hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist zunächst die Entscheidung eines Paares für Kinder (regenerative Funktion), die eine erhebliche Umstellung des persönlichen Lebensumfeldes erfordert. Die Verwendung der zur Verfügung stehenden Zeit wird sich, zumindest für einen Partner, stark von der öffentlichen und persönlichen Zeit zur familialen Zeit verändern. Im traditionellen Familienbild fällt diese erhebliche Umstellung der Frau zu. Wenn die Entscheidung für Kinder gefallen ist, kommt auf die Familie eine Reihe neuer Aufgaben zu, z.B. müssen die einzelnen Familienmitglieder gepflegt werden. Unter Pflege ist hier einerseits die körperliche Pflege, aber auch der Schutz der Kinder vor Gefährdungen unterschiedlicher Art zu verstehen.
Ferner bietet die Familie den Ort, sich zu regenerieren (das gilt nicht nur für den erwerbstätigen Partner, sondern auch für die Kinder, insbesondere im Schulalter). Unter Regeneration ist auch die emotionale Stabilisierung zu verstehen. Die Familie stellt in der Gesellschaft einen der wenigen Plätze dar, wo Gefühle thematisiert werden können; das dient letztlich auch dazu, um in der Gesellschaft gestärkt zu sein.
Viele dieser Leistungen von und für die Familie entziehen sich einer ökonomischen Bewertung, da sie sich nicht messen lassen (z.B. Behütung, Liebe, Zuwendung usw.) 14 .
2.2.2 Die Makroperspektive - die Leistungen der Familie für die Gesellschaft Familien erbringen durch das Aufziehen von Kindern auch die nachfolgend beschriebenen Leistungen für die Gesellschaft und damit für die Volkswirtschaft, wie Kap. 3 deutlich machen wird.
Diese Funktionen werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 15 in ihrer Gesamtheit als Bildung und Erhaltung des Humanvermögens dargestellt.
13 Vgl. BM FSFJ (2001), S. 94/95.
14 Vgl. Lampert (1996), S. 29.
15 Vgl. BM FSFJ (2001), S. 103ff.
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 6
Unter dem gesellschaftlichen Humanvermögen wird „die Gesamtheit der mit bestimmten Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, d.h. mit bestimmten Kompetenzen zur Lebensbewältigung und Lebensgestaltung ausgestatteten Bevölkerung“ 16 verstanden. Alle Menschen in einer Gesellschaft bilden zusammen das Humanvermögen. Daher kommt den Familien bei dessen Ausstattung eine große Rolle zu.
Die unter dem Aspekt der Wirkungen innerhalb der Familie beschriebenen Leistungen (siehe Kap. 2.2.1) lassen sich auf die gesamtgesellschaftliche Ebene übertragen. Es wird zwischen drei Beiträgen differenziert:
1) Beiträge zur qualitativen Entwicklung des Humanvermögens, 2) Beiträge zur Erhaltung des Humanvermögens, 3) Beiträge zur Bildung bzw. Entstehung der Träger des Humanvermögens.
ad 1: Kinder genießen überwiegend innerhalb der Familie Erziehung und Bildung (pädagogische Funktion), die sie für ein eigenverantwortliches und solidarisches Leben in der Gesellschaft vorbereiten sowie die Befähigung vermitteln soll, unterschiedliche Lebensphasen zu bewältigen. Dabei ist nicht nur das Wissen entscheidend; es kommt auch und gerade auf die Vermittlung von sozialen Eigenschaften, wie z.B. Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft, Achtung der Menschenwürde usw. an. Damit wird die Basis für ein kooperatives Zusammenleben und damit für Demokratie, Marktwirtschaft und Innovationen gelegt. Darüber hinaus hat diese fortlaufende Entwicklung des Humanvermögens Auswirkungen auf Kultur, Wissenschaft und Politik einer Gesellschaft. Sie entstehen nicht zuletzt auch durch die Interaktionen der Menschen mit verschiedenen Ansichten und Meinungen (Synergieeffekte). Lampert spricht in diesem Zusammenhang von der qualitativen Reproduktion der Gesellschaft 17 .
ad 2: Unter der Funktion der Erhaltung des Humanvermögens wird die schon unter der mikroperspektivischen Sichtweise angesprochene Regeneration der Familienmitglieder und die emotionale Stabilisierung verstanden; nicht zuletzt findet auch eine familiale Selbstversorgung in Situationen der Hilfebedürftigkeit und sozialer Not statt 18 .
ad 3: Die Entscheidung eines Paares für Kinder (durch Geburt oder Adoption) ist ein Beitrag zur quantitativen Reproduktion 19 der Gesellschaft. Sie bestimmt die Größe und
16 BM FSFJ (2001), S. 103.
17 Vgl. Lampert (1996), S. 291.
18 Vgl. Lampert (1996), S. 291.
19 Vgl. Lampert (1996), S. 291.
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 7
Altersstruktur der Bevölkerung, die wiederum erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung hat; zum einen auf die Struktur der Nachfrage nach Gütern (Konsumgüter und Güter/Leistungen der sozialen Infrastruktur) und zum anderen auf das Angebot von Arbeitskräften.
Es wird in diesem Zusammenhang auch von einer sozialen Sicherungsfunktion gesprochen (nicht nur die elterliche Versorgung der Kinder, sondern auch die Versorgung der Eltern durch ihre Kinder im Alter; durch die Auflösung der Großfamilie und die Übernahme dieser Funktion durch die staatlichen Sozialversicherungen verliert diese Funktion aber an Bedeutung 20 ; Kinder stellen aber eine wichtige Säule für die Sozialversicherungen dar).
Darüber hinaus leisten Familien noch einen Beitrag zur intergenerationalen Solidarität. Das Verhältnis der „Alterskohorten“ zueinander bestimmt nachhaltig das Sicherungssystem „Generationenvertrag“.
Alle zweifellos wichtigen gesellschaftlichen Leistungen der Familie haben gemeinsam, dass sie durch den Markt nicht abgegolten werden; die Familien erhalten für ihre Arbeit keine Gegenleistung. Der Staat greift daher aus politischen und wirtschaftstheoretischen Gründen, die unter den Kap. 3 und 4 erläutert werden, ein. Das geschieht zum einen durch das System der verschiedenen Sozialversicherungen (gerade in Bezug auf die hier dargestellten Punkte 2 und 3), zum anderen durch das Steuersystem, hier insbesondere durch die Einkommensteuer (vgl. Kap. 5).
2.3 Belastung der Familien durch das Aufziehen von Kindern
Zu der Tatsache, dass die Leistungen der Familie für die Gesellschaft marktlich nicht abgegolten werden, kommt hinzu, dass auf die Familien durch die Erziehung und Versorgung von Kindern zusätzliche Belastungen (Kosten) zukommen. Diese können direkter oder indirekter Natur sein.
Die Gesamtaufwendungen (direkte und indirekte Kosten) für die Erziehung von Kindern ist abhängig vom Familientyp und vom Haushaltseinkommen. Die Spannweite liegt zwischen 242.000,- DM und 370.000,- DM pro Kind. Der niedrigste (erste) Wert bezieht sich auf einen Sozialhilfeempfängerhaushalt mit zwei Kindern, der höchste (zweite) Wert auf einen Ehegattenhaushalt mit einem Kind 21 .
20 Vgl. Althammer (2000), S. 11.
21 Vgl. Althammer (2000), S. 9 unter Bezugnahme auf Lampert (1996).
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 8
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht im 5. Familienbericht von einem Wert der Versorgungs- und Betreuungsleistung in Höhe von 445.000 DM pro Kind bei zu Grunde legen des Stundenlohns einer Kindergärtnerin aus; im Falle der Bewertung mit dem Lohnsatz einer Arbeiterin beläuft sich der Wert auf 395.000 DM 22 .
2.3.1 Direkte Kosten
Zu den direkten Kosten, die den Familien entstehen, zählen die quantifizierbaren Aufwendungen, die das Bundesverfassungsgericht als sächliches Existenzminimum bezeichnet. Hierzu zählen Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Bedürfnisse des täglichen Lebens 23 . Von den oben beschriebenen Gesamtkosten entfallen ca. ein Drittel auf die direkten Kosten (das sind zwischen ca. 80.000,- DM und ca. 123.000,- DM) 24 . Das Kieler Institut für Weltwirtschaft 25 beruft sich bei der Ermittlung der direkten Kosten auf die Familienstatistik des Statistischen Bundesamtes in Verbindung mit der familienpolitischen Forschungsstelle des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und errechnet auf gesamtwirtschaftlicher Ebene für das Jahr 2000 einen Wert von ca. 188,7 Mrd. DM. Bei diesem Wert soll es sich um die gesamten „tatsächlichen“ Kosten handeln. Alternativ und nachrichtlich können die direkten Kosten auch „existenzminimal“ ermittelt werden auf Basis des Kinderfreibetrags, Betreuungsfreibetrags und Haushaltsfreibetrags (vgl. Kap. 5). Die existenzminimalen direkten Kosten liegen hiernach mit 120 Mrd. DM bis 130 Mrd. DM deutlich unter den tatsächlichen direkten Kosten.
2.3.2 Indirekte Kosten (Opportunitätskosten)
Unter dem Begriff der Opportunitätskosten werden allgemein die entgangenen Erträge und Nutzen aus einer Alternativentscheidung verstanden.
Bezogen auf die Familie heißt das Folgendes: Um die Kinder in den ersten Lebensjahren betreuen zu können, ist es notwendig, dass ein Partner (traditionell und überwiegend heutzutage immer noch ist dies die Rolle der Frau) auf die eigene Erwerbstätigkeit verzichtet. Dadurch entstehen Opportunitätskosten in Form von entgangenem Einkommen. Um dieses entgangene Einkommen in eine quantifizierbare Größe umzuformen, muss zunächst die für die Haushaltsproduktion und Kindererziehung verwendete Zeit ermittelt werden.
22 Vgl. BM FSFJ (1995), S. 145 und 291.
23 Vgl. BM FSFJ (2000), S. 17.
24 Vgl. Althammer (2000), S.9 unter Bezugnahme auf Lampert (1996).
25 Vgl. Rosenschon (2001), S. 51.
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 9
Die Zeiteinteilung des Statistischen Bundesamtes (vgl. Kap. 2.2.1) ist nach Jörg Althammer für ökonomische Analysen nicht geeignet 26 . Hierfür werden besser die Aggregate Erwerbstätigkeit, Haushaltsproduktion, Kinderbetreuung und Freizeit gebildet, um Interdependenzen zwischen den einzelnen Möglichkeiten, Zeiten zu verwenden, aufzuzeigen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Kindererziehungszeit deutlich von der Haushaltsproduktionszeit getrennt wird. Bei der Darstellung der Leistungen der Familie wurde die Darstellung des Statistischen Bundesamts übernommen, wo diese Trennung nicht stattfindet. Dabei ist festzustellen, dass mit zunehmendem Einkommen (zunehmendem Lohnsatz) der Frau prinzipiell, auch ohne Kindererziehung, der Zeitanteil der Haushaltsproduktion abnimmt und der Anteil an der Erwerbstätigkeit zunimmt. Beim Mann bleibt hingegen der Anteil der Erwerbstätigkeit bei zunehmendem Lohnsatz der Frau gleich, während der Anteil an der Haushaltsproduktion zunimmt. Zusätzlich muss noch festgehalten werden, dass der Lohnsatz der Frau stark vom jeweiligen Bildungsstand abhängt. Frauen mit höheren Schul- und/oder Ausbildungsabschlüssen haben einen größeren Lohnsatz als Frauen mit niedrigerem Schul-und/oder Ausbildungsabschlüssen.
Zur übersichtlichen Darstellung der Zusammenhänge seien nachfolgend zwei Grafiken abgebildet, die dem Buch von Jörg Althammer entnommen wurden:
Kommen im Haushalt Kinder hinzu, so nimmt der Anteil an der Haushaltsarbeit deutlich zu; ferner treten zusätzlich Kinderbetreuungszeiten auf. Das Verhältnis ändert sich erst dann wieder zur Erwerbstätigkeit und Freizeit, wenn das jüngste Kind in das schulpflichtige Alter kommt.
Durch ein Bewertungsverfahren, das Jörg Althammer beschreibt 27 , ergeben sich folgende absolute Einkommensverluste bei der Geburt von zwei Kindern in Abhängigkeit vom Bildungs-stand. Dabei wird das Zeitbudget mit dem individuellen Lohnsatz der Frau bei Berufseintritt
26 Vgl. Althammer (2000), S. 82.
27 Vgl. Althammer (2000), S. 88/89.
2. Definition, Leistungen und Kosten der Familie 10
durch ein spezifiziertes Verfahren unter Berücksichtigung soziodemographischer Faktoren multipliziert:
Einen Schritt weiter in der Analyse geht das Institut für Weltwirtschaft in Kiel 29 . Hier wird der gesamt-volkswirtschaftliche Einkommensausfall durch die Kinderbetreuung dargestellt, der sich basierend auf den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergibt. Für das Jahr 2000 wird ein Wert von gesamt ca. 396,7 Mrd. DM genannt. Direkt vergleichen lassen sich die Werte jedoch nicht, da das Institut nicht mit dem Lohnsatz der Frau rechnet, sondern mit 50% der Arbeitskosten je Arbeitnehmer nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2000. Eine zweite Möglichkeit zur Quantifizierung besteht in der Bewertung der Zeit mit einem Lohnsatz, den ein Dritter am Markt bekommen würde, wenn er die Erziehung übernähme (= Einstellung eines Kindermädchens und/oder Haushaltshilfe). Wird dieser Ansatz gewählt, so ergibt sich ein gesamtwirtschaftlicher Wert von 374,1 Mrd. DM im Jahr 2000 30 . An dieser Vorgehensweise lässt sich kritisieren, dass hier nicht die Kosten aus entgangenem Einkommen oder Lasten ermittelt werden, sondern ein Lohnsatz zu Grunde gelegt wird, der am Markt zu zahlen ist; es handelt sich also um eine Leistungsbewertung 31 . Nicht in dieser Rechnung ist berücksichtigt, dass durch den Verzicht auf die eigene Erwerbstätigkeit Rentenansprüche verloren gehen, die aber seit einiger Zeit durch eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten ausgeglichen werden.
Darüber hinaus entstehen einer Familie bzw. der Erziehungsperson weitere Kosten bzw. Nutzenverzichte, die sich nicht monetär bewerten lassen, aber Belastungen darstellen. Hierzu gehören u.a. durch die Kinder verursachte Stresssituationen, Freizeitverzichte, eingeschränkte Mobilität 32 .
Gegenstand der sich anschließenden Effizienzanalyse können sie auf Grund der mangelnden Bewertbarkeit aber nicht sein.
28 Quelle : Jörg Althammer (2000), S. 90, verkürzte Darstellung.
29 Vgl. Rosenschon (2001), S. 52/53.
30 Vgl. Rosenschon (2001), S. 52.
31 Vgl. BM FSFJ (2001), S. 128/129.
32 Vgl. BM FSFJ (2001), S. 131.
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Andreas Reichhardt, 2002, Effizienz und Gerechtigkeit der deutschen Familienbesteuerung, München, GRIN Verlag GmbH
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