Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit direkter Demokratie in Deutschland unter dem Aspekt der Länderverfassungen der neuen Bundesländer nach 1990. Die Betrachtung der fünf neuen Bundesländer ist unter dem Gesichtspunkt der direkten Demokratie vor allem deshalb untersuchenswert, weil die Wiedervereinigung zum Anlass für grundsätzliche verfassungspolitische Überlegungen wurde .
Es bestand also bei den Debatten um die Verfassungen die Chance, mehr direkt-demokratische Elemente in jene einfließen zu lassen. Denn im Unterschied zu den anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks existierte in der sich auflösenden DDR in der Möglichkeit, sich an der demokratischen Verfassung Westdeutschlands zu orientieren, eine Sondersituation . Im Hinblick auf Elemente der direkten Demokratie heißt das, schon vorhandene Elemente direkter Demokratie (wie beispielsweise in Bayern) zu übernehmen oder zumindest zu evaluieren. Zwischen der für die Bürger in der Verfassung festgeschriebenen Möglichkeit des direkten Einflusses auf politische Entscheidungen und der tatsächlichen Umsetzung in der politischen Realität liegt bereits in den alten Bundesländern oft ein großer Unterschied, der auf den hohen Hürden der Quoren für die verschiedenen Volksbegehren und Volksentscheide basiert. So stellt sich aufgrund der politischen Vergangenheit besonders in den neuen Bundesländern die Frage, ob das Begehren des Volkes eher hoch oder niedrig ist.
Der Prozess der Verfassungsfindung mit seinen Auswirkungen auf die spätere Praxis ist Gegenstand dieser Arbeit, kann jedoch aufgrund des Umfangs nur exemplarisch und in Grundzügen besprochen werden. Zunächst sollen jedoch die Kernpunkte direkter Demokratie als Basis kurz umrissen werden.
Inhaltsverzeichnis
2. Einleitung
2.1 Gegenstand der Arbeit
2.2 Was ist Direkte Demokratie – Grundlagen
3. Direkte Demokratie in den neuen Bundesländern
3.1 Ausgangslage für die Verfassungsdebatten
3.1.1 Sachsen
3.1.2 Brandenburg
3.1.3 Sachsen-Anhalt
3.1.4 Mecklenburg-Vorpommern
3.1.5 Thüringen
3.2 Direkt-Demokratische Praxis
3.3 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Ausgestaltung und Anwendung direkt-demokratischer Instrumente in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung 1990, um zu bewerten, inwieweit diese die politische Teilhabe der Bürger tatsächlich fördern oder durch hohe Hürden eingeschränkt werden.
- Verfassungspolitische Debatten nach der deutschen Einheit.
- Theoretische Grundlagen und Verfahrenstypen der direkten Demokratie.
- Rechtsvergleichende Untersuchung der fünf neuen Bundesländer.
- Hürden und Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden.
- Praktische Anwendung und Effizienz direkter Bürgerbeteiligung.
Auszug aus dem Buch
3.2 Direkt-Demokratische Praxis
Die Grundsteine für direkt-demokratische Elemente in der Praxis wurden in den Verfassungen der fünf neuen Bundesländer mehr oder weniger erfolgreich gelegt. Der erste Schritt zur Praxisanwendung war zumindest in drei der fünf Länder (Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) bereits in der Annahme der Verfassung durch Volksentscheid gegeben.
Bereits kurz nach der Verabschiedung der Verfassungen und den somit verfügbaren „Instrumenten direkter Bürgerbeteiligung“ sind bereits in allen ostdeutschen Bundesländern Volksinitiativen- bzw. Begehren eingeleitet worden. Die Möglichkeit der Volksinitiativen wurde zwar genutzt, die Volksbegehren scheiterten jedoch allesamt an der Höhe der Quoren.
Die Themenschwerpunkte scheinen sich vom Zeitpunkt kurz nach den verabschiedeten Landesverfassungen (ca. 1994-1996) bis heute etwas verschoben zu haben. Machten KLAGES/PAULUS als Mehrheit der Volksinitiativen noch sozial-politische Themen (z.B. Mieterschutz) aus, findet sich bei SCHILLER der Themenbereich Bildung und Kultur mit 39 % aller Volksbegehren an Platz eins, allerdings bezogen auf alle Bundesländer. WEIXNER begründet diese Verschiebung mit dem sich im Laufe der Jahre wandelnden gessamtgesellschaftlichen Interesse, das die politischen Debatten festlege. Allerdings seien Bildung, Erziehung und Schule ein Komplex, der sich, bezüglich der Volksbegehren, durch alle Jahrzehnte ziehe.
Betrachtet man die statistische Verfahrenshäufigkeit pro Jahr, so liegen Brandenburg (1,9 Verfahren pro Jahr) mit seinen im Bundesvergleich eher niedrigen Verfahrensanforderungen und Mecklenburg-Vorpommern (2,0/Jahr) nicht nur deutlich über dem gesamtdeutschen Durchschnitt (0,60/Jahr), sondern führen die Rangliste aller Bundesländer an. Auch Sachsen (1,0/Jahr) liegt noch im ersten Viertel. Lediglich Sachsen-Anhalt (0,11/Jahr) und Thüringen (0,57/Jahr) liegen unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Durch das Scheitern an den hohen Quoren sagen diese Zahlen aber nichts über die Effizienz der Systeme aus.
Zusammenfassung der Kapitel
2. Einleitung: Definiert den Gegenstand der Arbeit und beleuchtet die historische Sondersituation der ostdeutschen Bundesländer bei der Verfassungsfindung nach 1990.
2.1 Gegenstand der Arbeit: Erläutert die Relevanz der Untersuchung von direkt-demokratischen Elementen vor dem Hintergrund der verfassungspolitischen Neuordnung.
2.2 Was ist Direkte Demokratie – Grundlagen: Führt die theoretischen Definitionen und Verfahrenstypen der direkten Demokratie wie Volksinitiative, Referendum und Plebiszit ein.
3. Direkte Demokratie in den neuen Bundesländern: Untersucht die Rolle der direkten Demokratie während der Entstehung der Landesverfassungen in den neuen Ländern.
3.1 Ausgangslage für die Verfassungsdebatten: Analysiert den durch das Grundgesetz gerahmten, aber politisch kontroversen Prozess der Verfassungsgebung.
3.1.1 Sachsen: Beschreibt die Entstehung der sächsischen Verfassung unter Berücksichtigung spezifischer Quoren für Initiativen.
3.1.2 Brandenburg: Betrachtet den Verfassungsprozess in Brandenburg und die Rolle vergleichsweise niedriger Quorenhürden.
3.1.3 Sachsen-Anhalt: Erörtert den Kompromiss bei der Aufnahme direkt-demokratischer Elemente in die Verfassung von Sachsen-Anhalt.
3.1.4 Mecklenburg-Vorpommern: Beleuchtet die direkt-demokratische Prägung durch eine Kommission und die Hürden der Quoren in Mecklenburg-Vorpommern.
3.1.5 Thüringen: Analysiert die restriktiven Regelungen in der Thüringer Landesverfassung trotz später Verabschiedung.
3.2 Direkt-Demokratische Praxis: Bewertet die tatsächliche Nutzung und Häufigkeit direkt-demokratischer Verfahren nach der Verfassungsverabschiedung.
3.3 Fazit: Zusammenfassende Bewertung des Trends zu mehr Demokratie von unten und der Notwendigkeit einer Absenkung hoher Quoren.
Schlüsselwörter
Direkte Demokratie, neue Bundesländer, Landesverfassungen, Volksentscheid, Volksbegehren, Volksinitiative, Quoren, Bürgerbeteiligung, Verfassungsgebung, plebiszitäre Demokratie, politische Partizipation, Deutschland, politische Kultur.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Etablierung und praktische Anwendung direkt-demokratischer Beteiligungsformen in den fünf neuen Bundesländern im Kontext ihrer Verfassungsgebung nach 1990.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die verfassungspolitischen Debatten der Nachwendezeit, die Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen wie Quoren sowie die tatsächliche Nutzung dieser Instrumente durch die Bürger.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Bewertung, wie sich die Verankerung direkt-demokratischer Elemente auf die politische Realität in den neuen Bundesländern ausgewirkt hat und ob hohe Hürden deren Wirksamkeit einschränken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Verfassungstexten und empirischen Daten zur Verfahrenshäufigkeit basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung, einen detaillierten Vergleich der fünf neuen Bundesländer bezüglich ihrer Verfassungsregeln sowie eine Analyse der praktischen Anwendung der Verfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind unter anderem Direkte Demokratie, neue Bundesländer, Verfassungsgebung, Volksbegehren, Volksentscheid und Quorenhürden.
Warum ist die Untersuchung von Thüringen im Vergleich zu den anderen neuen Bundesländern besonders?
Thüringen wird in der Arbeit als das Bundesland mit den restriktivsten direkt-demokratischen Regelungen identifiziert, was dazu führt, dass es bezüglich der Verfahrensanforderungen im Schlussfeld liegt.
Welchen Einfluss haben die Quoren auf die Effizienz der direkten Demokratie?
Die Arbeit stellt fest, dass sehr hohe Quoren oft das Scheitern von Volksbegehren verursachen, wodurch die Instrumente in der Praxis ihre politische Wirksamkeit verlieren, auch wenn sie theoretisch in der Verfassung verankert sind.
- Quote paper
- Till-Bastian Fehringer (Author), 2005, Direkte Demokratie - Aspekte in den neuen Bundesländern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36705