Inhaltsverzeichnis
1. Währung 3
1.1. Begriffsklärung 3
1.2. Währungsarten. 3
1.2.1. Gebundene Währungen (Metallwährungen) 3
1.2.1.1. Monometallistische Währungen. 3
1.2.1.2. Bimetallistische Währungen. 4
1.2.2. Freie Währungen (Papierwährungen) 4
2. Geldbasis und Geldmenge. 4
2.1. Geldbegriff und Geldfunktionen. 4
2.2. Zentralbankgeldmenge (Geldbasis, monetäre Basis) 5
2.3. Geschäftsbankengeldmenge. 6
2.4. Geldmenge (Geldvolumen) 6
Bibliographie 8
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1. Währung
1.1. Begriffsklärung
Der Begriff Währung wird in einem doppelten Sinne gebraucht. Zum einen bezeichnet er die vom Staat anerkannte Geldeinheit, das jeweils gültige Zahlungsmittel, wie z. B. Dollar- oder Eurowährung. Unter Währung versteht man aber auch die Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Landes. Mit dem Begriff Währung wird verdeutlicht, dass die Staaten das Geldwesen nicht sich selbst überlassen, sondern durch Gesetze, Institutionen und Eingriffe zu ordnen versuchen. Grundelemente der Geldverfassung eines Landes sind das Festsetzen der Währungseinheit, die Ordnung des Münz- und Notenwesens, die Ordnung des Kreditwesens sowie die Wahl des Währungssystems. Die Geldverfassung eines jeden Landes ist in das internationale Währungssystem eingebettet. In der Regel verfügt heute jeder souveräne Staat über eine eigene Währung. Ausnahmen bilden hier zwischenstaatliche Abkommen, in denen ein Staat seine Währungshoheit in mehr oder minder großem Ausmaß auf internationale oder supranationale Organe überträgt, wie das z. B. bei Währungsunionen der Fall ist (Europäische Notenbank) (Böhlich 7; Issing Geldpol. 1,2; Duwendag 134).
1.2. Währungsarten
1.2.1. Gebundene Währungen (Metallwährungen)
Bei gebundenen Währungen wird das Geld an ein Edelmetall gebunden. Dabei besteht ein beträchtlicher Teil der Geldmenge aus Münzgeld, d. h. Kurant- und Scheidemünzen. Kurantmünzen haben eine unbeschränkte gesetzliche Zahlungskraft, bei denen sich im Normalfall Nenn- und Metallwert decken. Scheidemünzen sind in ihrer gesetzlichen Zahlungskraft auf bestimmte Höchstbeträge beschränkt. Ihr Metallwert liegt unter dem Nennwert.
1.2.1.1. Monometallistische Währungen
Bei dieser A rt von Währung dient nur ein Metall als Währungsmetall. Bei reinen Goldwährungen befinden sich aus Gold geprägte Kurantmünzen im Umlauf. Bei den Goldkernwährungen (auch Goldbarrenwährungen) läuft als Zahlungsmittel kein Gold mehr um, sondern Banknoten und Scheidemünzen. Der Goldbestand lagert bei der Zentralbank. Diese ist dazu verpflichtet das umlaufende Papiergeld bei Vorlage jederzeit in Gold umzutauschen. In der Praxis wird der Umtausch in Gold jedoch administrativ beschränkt, z. B. durch hohe Mindestumtauschsummen. Bei Golddevisenwährungen darf die Deckung ganz oder teilweise aus Währungseinheiten eines anderen Landes mit Goldwährung bestehen. Die Zentralbank ist zur Einlösung der präsentierten Banknoten in Gold oder Devisen verpflichtet.
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1.2.1.2. Bimetallistische Währungen
Wird die Geldmenge an zwei verschiedene Edelmetalle (Gold und Silber) gebunden, liegt eine bimetallistische Währung vor. Bei Doppelwährungen ist das Verhältnis der Münzwerte der Metalle gesetzlich festgelegt. Ändern sich die Preise der Metalle, so bleiben dennoch die Nennwerte der Münzen auf Grund der gesetzlich festgelegten Relation gleich. Daher werden die als hochwertiger geschätzten Münzen gehortet und die Münzen aus dem billigeren Metall setzen sich als Zahlungsmittel durch (Greshamsches Gesetz). Bei Parallelwährungen ist kein festes Verhältnis für die beiden Währungsmetalle vorgegeben. Es existieren eigentlich zwei Währungen nebeneinander.
Der Vorteil aller gebundenen Währungen besteht darin, dass die Geldmenge durch die Bindung an ein Metall begrenzt ist. Nachteilig ist, dass die Geldmenge und das Preisniveau durch plötzliche Schwankungen der Edelmetallversorgung aus dem Gleichgewicht geraten können.
1.2.2. Freie Währungen (Papierwährungen)
Heute verwendet man überall Papierwährungen. Das fast stoffwertlose Geld ist nicht an ein Edelmetall gebunden. Der Wert des Geldes ergibt sich aus dessen Knappheit, für die die Zentralbank sorgt. In der Regel ist die Menge der umlaufenden Banknoten und Münzen nach oben unbegrenzt. Diese Tatsache birgt die Gefahr einer übermäßigen Expansion des Geldumlaufs mit Preissteigerungen und Kaufkraftschwund. In einigen Ländern hat man daher versucht, dem Geldumlauf eine Obergrenze zu setzen, wie das zum Beispiel in Deutschland bis 1957 der Fall war (Böhlic h 7 - 8; Schricker 134 - 136).
2. Geldbasis und Geldmenge
2.1. Geldbegriff und Geldfunktionen
In der modernen Nationalökonomie wird der Geldbegriff von den Geldfunktionen her bestimmt: Alles, was Geldfunktionen ausübt ist Geld. Zu den Geldfunktionen zählen die Tauschmittelfunktion (auch Zahlungsmittelfunktion), die Wertaufbewahrungsfunktion und die Funktion als Recheneinheit. Unter Tauschmittelfunktion versteht man die Verwendung des Geldes zur Bezahlung von Wirtschaftsgütern, aber auch als Mittel zur Tilgung von Schulden. In der Funktion des Wertaufbewahrungsmittels wird Geld zu einem Vermögensobjekt. Die Funktion als Recheneinheit bewirkt, dass der Wert einzelner Wirtschaftsgüter in einem einzigen Wertmaßstab ausgedrückt werden kann (Issing Geldtheorie 1 - 2; Schricker 15 - 16). Geld existiert in zwei Formen: Bargeld und Buchgeld als Forderungen gegenüber der Zentralbank (Zentralbankgeld) sowie Buchgeld als Forderungen gegenüber den Kreditinstituten (Geschäftsbankengeld).
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Arbeit zitieren:
Katja Dudzinska, 2003, Geldbasis, Geldmenge und Währung, München, GRIN Verlag GmbH
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