Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 3
1. Einführung 4
2. Kreditgenossenschaften in Ungarn 4
2.1. Merkmale 4
2.2. Entwicklung 6
3. Aktuelle Rahmenbedingungen 9
3.1. Wirtschaft 10
3.2. Recht 11
3.3. Wettbewerbsfaktoren von Kreditgenossenschaften 12
4. Strategien eines Markteintritts 13
5. Schlussfolgerungen, Ausblick 14
Anhang 16
Literaturverzeichnis 23
2
Abkürzungsverzeichnis
BA-CA Bank Austria Creditanstalt BIP Bruttoinlandsprodukt E.U. Europäische Union HGB Handelsgesetzbuch HUF Hungarian Forint bzw. Ungarischer Forint KG Kreditgenossenschaft/-en KI Kreditinstitute KreditinstitutsG Kreditinstitutsgesetz
3
1. Einführung
Im Zuge der EU-Osterweiterung, die im Mai 2004 vollzogen wurde und die Europäische Union auf 25 Mitgliedsstaaten wachsen ließ, ergeben sich für viele Banken neue Chancen, indem sie den Heimatmarkt verlassen und in die neuen E.U. -Mitgliedsstaaten expandieren. Insbesondere die Prognosen zum Firmenkunden- und Privatkundengeschäft in Ungarn bieten Anreiz zur genaueren Betrachtung des Bankenmarktes in Ungarn. 1 Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie man expandiert.
Es muss eine Strategie entwickelt werden, die auf die Bank zugeschnitten ist und die die wirtschaftlichen als auch rechtlichen Bedingungen vor Ort adäquat berücksichtigt. In dieser Arbeit werden wichtige Faktoren, die einen Markteintritt beeinflussen, beschrieben. Daraus werden Handlungsempfehlungen abgeleitet, die z ur Erarbeitung einer Strategie zu berücksichtigen sind.
Im folgenden Abschnitt werden zunächst die allgemeinen Merkmale von KG beschrieben, um diese mit denen der KG in Ungarn im Zeitablauf zu vergleic hen. Danach werden die Rahmenbedingungen eines Markteintritts in Ungarn erläutert. Insbesondere wird auf die derzeitige wirtschaftliche und rechtliche Lage in Ungarn eingegangen. Außerdem werden die Wettbewerbsfaktoren einer KG erläutert.
Im vierten Kapitel soll eine kurze empirische Erhebung Aufschluss darüber liefern, welche Strategie ausländische KI in Ungarn gewählt haben, um sich im Markt zu behaupten. Ergebnisse dieser Erhebung fließen z. T. in diese Arbeit ein, allerdings sind diese mit Vorsicht zu betrachten, da eine Repräsentativität der Ergebnisse nicht gegeben ist. Abschließend erfolgen eine Gesamteinschätzung des Marktes und Empfehlungen zum Markteintritt, die sich auf die vorher gewonnen Erkenntnisse stützt.
2. Kreditgenossenschaften in Ungarn
2.1. Merkmale
Kreditgenossenschaften entstanden aus den Ideen der Sozialreformer Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Beide definierten genossenschaftliches Handeln auf den demokratischen Prinzipien „Selbsthilfe“, „Selbstverwaltung“ und „Selbstverantwortung.“ 2
1 Vgl. Jones (2002), S. 72.
2 Vgl. Lexikon des Geld-, Banken- und Börsenwesens (1999), S. 783.
4
Zweck von Kreditgenossenschaften ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Mit diesem so genannten „Förderauftrag“ wird genossenschaftlichen Mitgliedern bestmöglicher Nutzen geboten und z.B. zinsgünstige Kredite gewährt. Dieser Förderauftrag basiert auf den oben genannten Prinzipien.
Das Grundprinzip der Selbsthilfe besagt, dass die KG die Eigenwirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder ohne staatliche Unterstützung fördern. Durch den Zusammenschluss vieler Mitglieder werden die Interessen der Eigentümer gefördert, allerdings nicht vor dem Hintergrund der Gewinnmaximierung. Vielmehr steht die Nutzenmaximierung der Mitglieder einer KG im Vordergrund. Die einzelnen Mitglieder einer KG sind gleichzeitig Eigentümer und Kunden einer KG (Identitätsprinzip).
Allerdings ist die kollektive Selbsthilfe verbunden mit einem teilweisen Verzicht der Verfügungsgewalt. Dieser Verzicht kann zu Widerständen führen, die aus den negativen Erfahrungen aus der „gemeinschaftlichen Tätigkeit“ resultieren. 3 Es ist Vertrauen in die Vorteile einer potentiellen Mitgliedschaft notwendig, um neue Mitglieder zu gewinnen. Dieses Vertrauen muss geschaffen werden, insbesondere in Ungarn, wo Misstrauen und Bespitzelung bis vor wenigen Jahren noch zum Alltag gehörten. 4 KG sind eigenständige Betriebe. Diese Eigenständigkeit wird durch die Prinzipien der Selbstverantwortung und Selbstverwaltung belegt. KG verwalten sich selbst und werden durch ihre Mitglieder kontrolliert. Die genossenschaftliche Selbstverwaltung fordert, dass sich die Mitglieder einer KG aktiv an den Problemen, Zielen und der Kontrolle ihrer KG beteiligen.
In Ungarn hat der Staat stets, jedoch insbesondere während der Zeit der Zentralverwaltungswirtschaft, Einfluss auf KG ausgeübt. Diese Fremdbestimmung und Bevormundung durch den Staat bewirkte eine fehlende Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme und Selbstinitiative nach dem „Fall des Eisernen Vorhangs“. Dies äußert sich in Form von ausgeprägter Mitgliederpassivität bspw. durch Fernbleiben der Mitglieder von der Generalversammlung. 5
3 „gemeinschaftliche Tätigkeit“ bezieht sich auf das Zusammenarbeiten der Genossen mit Funktionären des
Staates. Vgl. Kitta (1997), S. 168.
4 Kitta (1997), S. 169.
5 Vgl. Kitta (1997), S. 170.
5
Ohne diese Bereitschaft ist aber genossenschaftliches Handeln nicht möglich, da Selbstverantwortung und Selbstkontrolle als elementare Bestandteile einer Genossenschaft nötig sind, damit Mitglieder ihre Genossenschaft verwalten und kontrollieren. 6 Weiterhin unterscheidet die Kreditgenossenschaft sich von anderen Kreditinstituten durch die so genannte „offene Mitgliedschaft.“ Diese ermöglicht den Trägern bzw. Mitgliedern einen freien Ein- und Austritt aus der Kreditgenossenschaft. Außerdem herrscht ein Demokratieprinzip, wonach alle Mitglieder einer KG gleiche Rechte und Pflichten haben, unabhängig vom eingebrachten Kapital. 7 Jedes Mitglied besitzt also eine Stimme und ist damit gegenüber anderen Mitgliedern gleichberechtigt, da die Höhe des eingebrachten Kapitals keine Rolle spielt. Dadurch wird verhindert, dass eine Minderheit über eine Mehrheit bestimmt. Außerdem erwirbt jedes Mitglied einer KG das Recht, seine persönlichen Interessen in die Genossenschaft einzubringen und an den Vorteilen des gemeinsamen Unternehmens zu partizipieren.
Sowohl der Förderauftrag, als auch die offene Mitgliedschaft und das Demokratieprinzip unterscheiden Kreditgenossenschaften primär von anderen Unternehmensformen. 8
2.2. Entwicklung
Die ersten Gründungen von Kreditgenossenschaften (KG) im heutigen Ungarn fanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts statt und waren zum größten Teil an den Grundsätzen von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen orientiert. 9 Ihre Gründung ging auf die mangelnde Kreditversorgung, insbesondere der Handwerker zurück. Das Hauptziel war, das Sparen in breiten Bevölkerungsschichten zu fördern, um so mit den gesammelten Mitteln die Mitglieder der KG mit Krediten zu versorgen. Mitglieder von KG in Ungarn w aren Handwerker, städtische Kleinbürger und die Landbevölkerung, insbesondere Bauern. 10 Die Mitgliederstruktur ist vergleichbar mit der im damaligen Deutschland. 11 Die Genossenschaftsgesetzgebung ist für die Entwicklung von KG wichtig, da sie Rahmenbedingungen setzt, durch die sich KG entfalten oder auch zugrunde gehen können. Die Genossenschaftsgesetzgebung lässt sich in 2 Phasen einteilen. Von 1875 bis 1947 war das
6 Vgl. Kitta (1997), S. 170.
7 Vgl. Hermann (1988), S. 20 f.
8 Vgl. ebd., S. 19 f.
9 Vgl. Prugberger (1999), S. 17; Vgl. Kitta, (1997), S. 6.
10 Vgl. Meurs (2004), S. 60 f. ; Vgl. Kitta (1997), S. 7.
11 Vgl. Gabler Bank Lexikon (2002), S. 830.
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Arbeit zitieren:
Andrej Rowek, 2005, Markteintrittsstrategie einer Genossenschaftsbank in Ungarn, München, GRIN Verlag GmbH
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