Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung Seite 1
2 Die Zusammengehörigkeit der Bergriffe Qualität, Qualitätssicherung
und Qualitätsmanagement im Sozial- und Gesundheitswesen Seite 2
2.1 Was ist Qualität? Seite 2
2.2 Warum kann Qualität nur durch Qualitätssicherung
verbessert werden? Seite 3
1.2 Warum muss ein Qualitätsmanagement in den Einrichtungen
eingeführt werden? Seite 4
1 An welche gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen
sind Pflegeeinr ichtungen gebunden? Seite 5
3.1 Warum entstand das Pflegeversicherungsgesetz? Seite 5
3.2 Was beinhaltet der § 80 SGB X?I Seite 6
3.3 Welche wichtigen Veränderungen ergaben sich aus dem PQsG
für die ambulanten Pflegeeinrichtungen? Seite 7
2.3 Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen dem § 80 SGB XI
und dem PQsG? Seite 8
2.3 Warum entstand der Entwurf einer Pflege- Prüfverordnung und
Prüfhilfe nach § 118 SGB X?I Seite 9
2.3 Weshalb ergab sich die Notwendigkeit der Entstehung eines
Entwurfes des Fünften Gesetztes zur Änderung des SGB X?I Seite 10
2 Was beinhalten die gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur
Qualität und Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI in
der ambulanten Pflege? Seite 11
4.1 Ziele der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe Seite 11
4.2 Anforderungen an die Strukturqualität in privaten ambulanten
Pflegeeinrichtungen anhand der gemeinsamen Grundsätze
und Maßstäbe Seite 12
4.3 Sächliche Voraussetzungen der Strukturqualität Seite 13
4.4 Personelle und organisatorische Voraussetzungen der Strukturqualität Seite 13
4.5 Die Umsetzung der Prozessqualität in der Pflegeeinrichtung Seite 16
4.6 Ergebnisqualität als Überprüfung der geleisteten Arbeit Seite 19 5 Schlussgedanken Seite 20 6 Quellen- und Literaturverzeichnis Seite 21 7 Eigenständigkeitserklärung Seite 23
Anhang
1 Einleitung
November 2002, mein erster Einsatz bei einer Pflegeeinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern:
Routinemäßig begann ich in diesem ambulanten Pflegedienst mit einem Vorabcheck zur Vorbereitung einer MDK Prüfung nach dem § 80 SGB XI. Sehr schnell stellten sich große Defizite in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität heraus. Abgesehen davon, dass u.a. kein Pflegeleitbild, Pflegekonzept, Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter, Fortbildungsplan usw. vorhanden waren, verfügte diese Einrichtung über Dokumentationsmappen, in denen ich gerade mal Leistungsnachweise, sehr spärliche Stammdaten, ein Medikamentenblatt und ein kariertes Blatt, das so genannte Berichteblatt, auf denen täglich die Verrichtungen der Grundpflege eingetragen wurden, vorfand. Zur Durchführung der Ergebnisqualität konnten keine Angaben gemacht werden. Die Pflegedienstleiterin nahm diese Defizite mehr mit einem Lächeln, als dem nötigen Erns t zur bestehenden Sachlage auf………..
Als „Beraterin für interne Fortbildungen und Qualitätssicherung in pflegerischen Einrichtungen“ betreue ich private ambulante Pflegeeinrichtungen. Alle Pflegeeinrichtungen sind nach den „Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung“, lt. § 80 SGB XI, sowie den Änderungen des SGB XI im Rahmen des Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) aus der Gesetzgebung von Januar 2002 zu einem internen Qualitätsmanagement verpflichtet. Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sind Be griffe, mit denen im Gesundheitswesen in der heutigen Zeit nur so „jongliert“ wird. Die Mitarbeiter sind durch die Qualitätsanforderungen und deren Umsetzung in die Praxis größtenteils überfordert und verunsichert, da ihre tägliche Arbeit hauptsächlich in der Betreuung kranker oder pflegebedürftiger Menschen besteht. Der enorme Druck, in Bezug auf Aufgaben, Zeit und Kosten, der durch diese gesetzlichen Anforderungen entsteht, stellt die Pflegeeinrichtungen vor gewaltige Probleme.
Durch meine tägliche Arbeit helfe ich den Pflegeeinrichtungen, die Notwendigkeit für diese Gesetzmäßigkeiten verständlich zu machen, die Anforderungen der Kranken- bzw. Pflegekassen schrittweise in die Praxis umzusetzen und ein Qualitätsmanagement in den
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Einrichtungen aufzubauen. Dieses kann ich nur sehr langsam und behutsam einführen, ansonsten stoße ich bei den Mitarbeitern nur auf Widerstand, Frust und auch Ablehnung. Vorwiegend bin ich in privaten ambulanten Einrichtungen tätig und darum auch meine Facharbeit „Qualitätsmanagement in privaten ambulanten Pflegeeinrichtungen“. Ich möchte mit meinem Thema diesen Einrichtungen die Gesetze zur Qualitätssicherung, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Gesetzmäßigkeiten und die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in ambulanten Pflegeeinrichtungen erläutern. Weiterhin möchte ich verschiedene Begriffe rund um die Qualität, die die Pflegeeinrichtungen kennen sollten, erklären.
Meine Abschlussarbeit stellt für mich eine eigene Herausforderung und eine neue Arbeitsgrundlage für meine tägliche Arbeit dar.
2 Die Zusammengehörigkeit der Begriffe Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Sozial- und Gesundheitswesen
1.0 Was ist Qualität?
Unter dem Begriff Qualität versteht jeder etwas anderes. „Qualität lässt sich nicht in einem Wort oder einer Kenngröße definieren, sie setzt sich vielmehr aus einer Vielzahl von materiellen und immateriellen Eigenschaften zusammen, so dass objektive und subjektive Komponenten das Qualitätsurteil beeinflussen.“ 1)
Die wohl häufigste Definition für den Begriff Qualität übernehme ich aus der DIN ISO 8402: „Qualität ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen.“ Festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse sind u.a.: das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), die Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung, das PQsG, das Krankenversicherungsgesetz (SGB V), Pflegeverträge, das BGB, das Strafgesetzbuch, das BSG, das Infektionsschutzgesetz, wissenschaftlich fundierte Pflegestandards.
Bezogen auf die Pflege definierte Schiemann 1990: „Pflegequalität ist der Grad an Übereinstimmung zwischen den anerkannten Zielen der Berufsgruppe und dem erreichten Erfolg in der Pflege.“ 2)
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In den Pflegeeinrichtungen spiegelt sich Qualität so wider, wenn die tatsächlich täglich ausgeführte Pflege mit der vorher gestellten Zielsetzung übereinstimmt. Ziel der Qualität in der Pflege sind Kundenzufriedenheit und Beseitigung von aufgetretenen Fehlern und Mängeln. Der Kunde äußert heutzutage genau seine Vorstellungen und Wünsche, die bindend für die Pflegeeinrichtung im Pflegevertrag festgelegt werden. Das Erreichen von Qualität erfolgt durch die gemeinsame Ermittlung der Kundenanforderungen und die Einhaltung und Erfüllung dieser durch die Pflege einrichtung. Wenn der Kunde aus seinem Blickwinkel zufrieden ist, so leistet die Einrichtung Qualität. Um dieses Ziel zu erreichen, werden motivierte Mitarbeiter benötigt und der gesamte Aufbau und alle Abläufe in der Pflegeeinrichtung müssen gut organisiert sein. Eine gute Führungsarbeit ist die Basis für eine gute Pflegequalität. Qualität muss ein echtes Anliegen der Leitungskräfte sein. Nur ein Führungsverhalten, dass klare Ziele aufzeigt und alle Mitarbeiter für innovativ (erneuernd, verbessernd) und kreativ zu gestaltende Veränderungen gewinnen kann, ist in der Lage, dieses Ergebnis zu erreichen. Jede Pflegeeinrichtung muss für sich herausfinden, wie ihre zu erreichende Qualität aussehen soll, wie sie diese transparent für alle Beteiligten gestalten kann, wie die Überprüfung erfolgen soll und wie sie letztendlich dem Kunden nachgewiesen werden kann.
„Qualität ist ein Ergebnis vo n Vision, Planung und harter Arbeit“ MDK Rheinland Pfalz 3) Fazit für die Pflegeeinrichtungen: Die Qualität einer Einrichtung muss nachweisbar und an den Ergebnissen messbar sein. Für ihre Qualität und Qualitätssicherung ist jede Einrichtung selbst verantwortlich.
1.0 Warum kann Qualität nur durch Qualitätssicherung verbessert werden?
Nur durch Qualitätssicherung kann Qualität in der Pflege garantiert werden. Sie ist eine gesetzliche Forderung und im § 80 SGB XI und PQsG fest verankert. Qualitätssicherung erfolgt durch externe und interne Maßnahmen. Diese sind Vorgaben und Tätigkeiten, die dazu dienen, das vom Gesetzgeber gefordertes Qualitätsniveau zu entwickeln, zu erreichen und zu erhalten.
Die interne Qualitätssicherung muss durch jede Pflegeeinrichtung selbst erfolgen. Zu den internen Maßnahmen gehören z.B. Einrichten von Qualitätszirkeln, Arbeiten mit Standards, Benennen eines Qualitätsbeauftragten, Durchführung von Pflegevisiten und
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Kundenbefragungen.
Zu den externen Maßnahmen gehören u.a. Überprüfungen nach den „Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung“,
§ 80 SGB XI durch den MDK.
Qualitätssicherung erfolgt weiterhin durch die Anwendung von vorgegebenen wissenschaftlich fundierten Standards z.B. Expertenstandard Dekubitus, Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege, Hygienestandard des R.-Koch- Instituts und deren Umsetzung in der täglichen Arbeit.
Qualitätssicherung beschreibt die systematischen Tätigkeiten, die zu einem Qualitätsmanagement gehören. Durch die Einführung des PQsG reicht es nicht mehr aus, dass die Pflegeeinrichtungen eine Qualitätssicherung nachweisen, sondern die Träger der Einrichtung müssen ein umfassendes Qualitätsmanagement entwickeln und sind lt. § 112 SGB XI für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich.
1.0 Warum muss ein Qualitätsmanagement in den Einrichtungen eingeführt werden?
Im Unterschied zur Qualitätssicherung umfasst das Qualitätsmanagement alle Tätigkeiten, Ziele und Mittel einer Pflegeeinrichtung, sowie deren komplexe Beziehung zueinander, die für die Erbringung und ständige Verbesserung der Pflege notwendig sind. Weiterhin wird die Verantwortlichkeit der Aufgabenverteilung genau festgelegt. „Qualitätsmanagement schafft die Rahmenbedingungen für die Erhaltung von qualitätssichernden Systemen.“4)
Die Entscheidung für ein Qualitätsmanagement und dessen Einführung muss auf oberster Leitungsebene gefällt werden. Eine Umsetzung kann jedoch nur gelingen, wenn eine positive Einstellung von „oben nach unten“ vermittelt wird. Für mich ist es in einigen Pflegeeinrichtungen schwer ein Qualitätsmanagement einzuführen, wenn der Pflegedienstinhaber die Notwendigkeit dafür nicht erkennt oder nicht einsehen will, warum er oder seine Mitarbeiter jetzt alle Voraussetzungen (Strukturqualität), ablaufenden Prozesse (Prozessqualität) und Ergebnisse (Ergebnisqualität) in der Pflege schriftlich fixieren und glaubhaft nachweisen müssen. Andererseits muss die Akzeptanz eines Qualitätsmanagements nicht nur „von oben“, sondern auch „von unten“ kommen, und gefördert werden, d.h. ein Qualitätsmanagement muss von der obersten Leitungsebene bis in die unterste
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Hierarchieebene und umgekehrt gelebt werden. Darum muss in den Einrichtungen eine bewusste Auseinandersetzung mit diesem Thema erfolgen und für alle Mitarbeiter müssen klare Ziele und Vorstellungen erarbeitet, festgelegt und vermittelt werden. Bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements dürfen nicht nur die internen Prozesse der Pflegeeinrichtung beachtet werden, sondern auch die zahlreichen Erwartungen und Anforderungen der Kunden, sowie Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Anforderungen des Gesetzgebers.
Darüber hinaus müssen sowohl die Prozesse, als auch die Ergebnisse kontinuierlich ausgewertet werden, um sicherzustellen, dass die Ziele der Pflegeeinrichtung auch wirklich erreicht werden und die Prozesse so festgelegt sind, dass sie für die Zielerreichung geeignet sind. Bei Nichterreichung der Zielsetzung müssen dann Maßnahmen ergriffen werden, die diese Abweichungen korrigieren. Ein Qualitätsmanagement sollte überschaubar bleiben, darum ist es anfangs besser, kleinere Vorhaben anzugehen und wirklich zu realisieren, z.B. Erarbeitung von Pflegestandards, Pflegeleitbild oder eines Einarbeitungskonzeptes, als große langwierige Projekte, wie z.B. die Erarbeitung eines Qualitätshandbuches oder Hygienekonzeptes, nicht fertig zu stellen.
Wird bei der Qualitätssicherung vorwiegend die Strukturqualität beurteilt, so wird beim Qualitätsmanagement auch die Prozess- und Ergebnisqualität der Pflegeleistung als Beurteilungskriterium einbezogen. Dabei wird nicht nur das Ergebnis bewertet, sondern darüber hinaus soll durch das Qualitätsmanagement eine ständige Qualitätsverbesserung erzielt werden.
3 An welche gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen sind Pflegeeinrichtungen gebunden?
3.1 Warum entstand das Pflegeversicherungsgesetz?
Das Pflegeversicherungsgesetz (Pflege VG), Gesetz zur sozialen Absicherung der Pflegebedürftigkeit, am 28.05.1994 veröffentlicht, wurde dem Sozialgesetzbuch als elftes Buch Soziale Pflegeversicherung, SGB XI angefügt. Das SGB XI ist die rechtliche Grundlage für die Betreuung und Pflege pflegebedürftiger Menschen unabhängig vom Alter, Geschlecht und sozialem Status.
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Quote paper:
Gisela Schier, 2004, Qualitätsmanagement in ambulanten Pflegeeinrichtungen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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