Gliederung
Einleitung
1. Erklärung des Begriffes Verhaltensstörung
1.1. Was Verhaltensstörungen für die heilpädagogische Erziehung
geistig Behinderter bedeutet
2. Die heilpädagogische Übungsbehandlung (HpÜ)
2.1. Übungen
2.2. Lernen
2.3. Wesen und Bedeutung des Spiels
3. Einführung in die Geschichte der Spielpädagogik
3.1. Gaspard Jean Marc Itard (1774-1838)
3.2. Friedrich Fröbel (1782-1852)
3.3. Edouard O. Seguin (1812-1880)
3.4. Maria Montessori (1870-1952)
4. Theoretische Ansätze zum Spielen
4.1. Das Spielen des nichtbehinderten Kindes
4.2. Das Spiel des behinderten Kindes
4.3. Auswahl der Spielmaterialien
4.4. Grundsätze welche für heilpädagogische Übungen gelten
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Einleitung
„Es ist, als wenn wir keine Fenster und Türen hätten, durch die das Licht der Erkenntnis einfallen kann. So bleiben unsere geistigen Fähigkeiten unausgesprochen. Was wir tatsächlich empfinden, können wir nicht äußern. Es fehlen uns die Ausdrucksmitte, die jeder gesunde Mensch hat und die von den gesunden Mitmenschen auch richtig verstanden werden: die Mimik, die Gestik, die Sprache, Verhaltens- und Handlungsweisen, die das Zumutesein offenbaren können; die Fähigkeit, im bildnerischen Gestalten, im Spiel und in der Beschäftigung kundzutun, was uns bewegt„ (Oy 1992, S. 9).
Mit dieser Arbeit möchte ich versuchen, Fenster und Türen zu scha ffen, die es unseren verhaltensgestörten Mitmenschen, insbesondere den Kindern, ermölichen, auf spielerische Weise ihre Wahrnehmungsfähigkeiten zu entdecken und zu fördern.
1. Erklärung des Begriffes Verhaltensstörung
Allgemein wird unter dem Begriff Verhalten die Gesamtheit von Lebensäußerungen verstanden. Rubinstein charakterisierte 1958 das Verhalten als organisierte Tätigkeit die die umgebende Umwelt mit dem Organismus verbindet und dabei Verhaltensweisen untescheidet, die sich im Prozeß der Anpassung an die Umwelt herausgebildet haben oder sich im Prozeß der Tätigkeit entwickelten und die Umwelt verändern (vgl. Rubinstein 1958, S. 133; In: Großmann 1990, S. 16). Menschliches Verhalten wird, im Vergleich mit tierischem, bewußt gesteuert und muß gelernt werden. Man unterscheidet zudem noch das innere und äußere verhalten. Äußeres Verhalten kann direkt beobachtet werden und äußert sich als Handlung, Mimik oder Sprache. Dagegen versteht man unter innerem Verhalten das Denken und die Gefühle, welche nur durch Selbstbeobachtung ablesbar sind. Hierbei ist wichtig zu sagen, das beide Verhaltensformen nicht direkt miteinander gleichzusetzen sind. Verhalten ist charakteristisch gesehen ein soziales Verhalten, da es von der Umwelt abhängig ist und von ihr mitbestimmt wird. So wird z.B. das Kind Verhaltenlsweisen der Erwachsenen nachahmen und sich später durch Erlernen der Sprache einen Teil der Erfahrungswerte selbst aneignen. „Da das Kind fast alles, was es später kann und weiß, in der Auseinandersetzung mit Milieueinflüssen erlernen muß, ist die planmäßige, bewußte Gestaltung dieser Einflüsse von unterscheidender Bedeutung. ...Fehlen diese Einflüsse oder werden sie nicht zum
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geeigneten Zeitpunkt, in der geeigneten Form geboten, so gibt es Störungen in der Entwicklung der körperlichen oder psychischen Tätigkeit, die zu indäquäten Verhaltensweisen führen“ (Schmidt-Kolmer 1960, S. 13; In: Großmann 1990, S. 18). Der Begriff Verhaltensauffälligkeit oder entwicklungsgestört besagt. Daß bestimmte Verhaltensweisen Aufmerksamkeit erregen oder außergwöhnlich erscheinen. Dazu gehören alle geschädigten Kinder, egal welcher Gruppierung, welche in Schule oder Familie Schwierigkeiten bereiten. Außerdem können Menschen verhaltensauffällig in bestimmten Lebenssituationen erscheinen. Zusammenfassend kann man sagen, daß
Verhaltensauffälligkeiten in adäquaten Äußerungsweisen in der sozialen Kommunikation, Interaktion und Kooperation im Zusammenhang mit psychosozialen Wechselwirkungen sind. Somit umfassen Verhaltensschwierigkeiten alle Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Verhaltensstörungen, abweichende Verhaltensweisen, Lernbehinderung, welche für das Kind und seine soziale Umwelt mit Schwierigkeiten behaftet sind.
1.1. Was Verhaltensstörungen für die heilpädagogische Erziehung geistig Behinderter bedeutet
In unserer Zeit ist der Begriff der Bildungszeit- und Erziehungsfähigkeit endgültig aus den pädagogischen Diskussionen verschwunden, somit müssen wir den Erziehungsbegriff auf den Behinderten anwenden und selbigen unter diesem Gesichtspunkt neu gliedern. „Anstelle Erziehung könnte auch Heilerziehung oder Heilpädagogik stehen. Das Ziel aller erzieherischen / heilerzieherischen Bemühungen ist gemeinsam: Der junge, in vielen Bereichen inkompetente Mensch soll durch ältere, kompetentere Menschen zu optimaler Autonomie (zu bestmöglicher Selbstbestimmung) befähigt werden“ (Oy 1992, S. 21). Die Autonomiemöglichkeiten sind durch die Fähigkeiten der Person bzw. durch unverzichtbare soziale Rücksichten begrenzt. Folglich muß die Fähigkeit der Selbstbestimmung die Anleitung zu persönlichen Handlungsfähigkeiten und zu sozialem Verhalten gleichwertig erhalten. Jedoch erreicht man nur ein zuverlässiges soziales Verhalten, wenn es durch ein eigenes, persönliches Wertbewußtsein gesteuert wird. Falls dies nicht möglich ist, muß diese Person ständig begleitet und ihr Verhalten bei Bedarf korrigiert werden. Geht man vom Verständnis aus, daß Heilpädagogik ein besonderer Vollzug der Erziehung ist, so ergeben sich folgende Merkmale:
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- Sie ist definiert für einen eng beschriebenen Personenkreis, an Behinderten und Verhaltensgestörten. Der Personenkreis wird nicht durch Altersangaben und Kinder und Jugendliche, wie sonst in der üblichen Erziehung, sondern durch mangelhafte Fertigkeiten und mangelhaftes Sozialverhalten bezeichnet.
- Hier werden besondere Methoden benötigt, da Behinderte z. T. eine methodische Vermittlung als Transmitter brauchen. Nichtbehinderte lernen dagegen oft unbemerkt, Beispiel dafür ist die Hautsensibilität oder die Augen-Hand-Koordination.
- Heilpädagogik ist eine professionelle Erziehung, es bedarf einer bestimmten Berufsausbildung, um den genannten Personenkreis zu erkennen und fachgerechte Methoden anzuwenden. Darüberhinaus können heilpädagogische Elemente auch in der konventionellen Erziehung angewendet werden und fundierte erzieherische Kenntnisse auch bei Behinderten eingesetzt werden.
Paul Moor beschrieb die eigentliche Aufgabe von Heilpädagogen „vor allem darin, das Kind ein Stück auf dem eigenen Reifungsweg mitzunehmen“ (vgl. Ziethen 1992, S.123). Die heilpädagogische Fürsorge umfaßt die gesamte Sorge um die Grundbedürfnisse eines Menschen, der allein für sich nicht sorgen kann. Gemeint sind in erster Linie die Grundvoraussetzungen physischer und psychischer Entwicklung: Wohnung, Ernährung, Kleidung und Zuwendung (vgl. Oy 1992, S. 24).
Jede bewußte Förderung bedarft der sorgfältigen Planung, d. h. es müssen Nah- und Richtziele festgehalten und sowohl die positiven wie auch negativen Zwischenergebnisse prookolliert werden. Dadurch kann später der Fortschritt kontrolliert und das Verfahren bei Bedarf sinnvoll korigiert werden. Die heilpädagogische Übungsbehandlung (HPÜ) folgt dieser Grundlage. Obwohl sich diese grundsätzlich um geistigbehinderte Pesonen handelt, werden Hinweise auf Körper- und Sinnbehinderte nicht ausblelben, da oft eine geistige Behinderung mit anderen Behinderungen auftritt, genauer ausgedrückt mit zusätzlichen Störungen im Bereich der Körperbehinderung und der Sinnesbehinderung sowie der Verhaltensstörungen.
2. Die heilpädagogische Übungsbehandlung (HpÜ)
Die HpÜ ist eine Methode der systematischen Hilfe für geistigbehinderte und entwicklungsgestörte Menschen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Außerdem
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Arbeit zitieren:
Steffi Hennig, 1998, Das Spiel des verhaltensgestörten Kindes, München, GRIN Verlag GmbH
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