Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Seite 2
2. Die Entwicklung bis zur Bildung des Rates von 1216
2.1 Erste Bestrebungen der Bürger zur Selbstverwaltung Seite 2
2.2 Die Kirchspiele (Sondergemeinden) Seite 4
2.3 Das Schöffenkollegium Seite 5
2.4 Die Richerzeche Seite 5
3. Die Entstehung des städtischen Rates von 1216
Seite 6
4. Der Aufstieg des Rates zur herrschenden Instanz in Köln
4.1 Wiederaufleben des Rates als Gremium der
städtischen Finanzverwaltung Seite 8
4.2 Aufbau und Organisation des Rates Seite 9
4.3 Bildung des Rheinischen Städtebundes Seite 10
4.4 Das Ende der Geschlechterherrschaft Seite 11
4.5 Die Rückkehr der Geschlechter Seite 12
4.6 Die Vertreibung der Weisen Seite 14
4.7 Der Machtzuwachs des Rates ab 1268 Seite 15
5. Der weite Rat
Seite 16
6. Literaturverzeichnis
6.1 Lexika Seite 17
6.2 Literatur Seite 17
1
1. Einleitung
Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat die Kölner Stadtverfassung mit ihrem Formenreichtum die historische Forschung immer wieder fa sziniert. Sieht man einmal von dem Zeitraum des ersten Auftretens eines Kölner Stadtrates 1216 ab, war das Forschungsinteresse im Wesentlichen auf das 12. Jahrhundert gerichtet. Die Entstehung von Schöffenkolleg, Richerzeche, Stadt- und Sondergemeinden wird bis heute unter den Historikern kontrovers diskutiert und wird aufgrund der unzurei- chenden Quellen wohl ohne abschließendes Ergebnis bleiben.
Die Weiterentwicklung der Kölner Verfassung im 13. Jahrhundert hat weniger Be- achtung gefunden. Für diesen Zeitraum hat sich die Forschung hauptsächlich auf die gut dokumentierten Auseinandersetzungen der Bürger mit den erzb ischöflichen Stadtherren konzentriert. Die Differenzen auf der städtischen Seite gerieten über wei- te Strecken aus dem Blickfeld der Forschung. Gerade dieser Zeitraum ist jedoch ver- fassungsgeschichtlich äußerst bedeutsam, da durch Entstehung und Aufstieg des Ra- tes die Verfassungsentwicklung in Köln bis zum Einmarsch der Franzosen wesent- lich geprägt worden ist. 1 Dieser Zeitraum, von 1216-1321, ist maßgebend für diese Arbeit.
2. Die Entwicklung bis zur Bildung des Rates von 1216
2.1 Erste Bestrebungen der Bürger zur Selbstverwaltung
In der Zeit vom 10.-12. Jahrhundert hat sich das Stadtbild Kölns radikal ve r- ändert. Die Grundfläche der Stadt vergrößerte sich um mehr als das vierfache. Damit ging ein starkes Wachstum der Bevölkerung einher, die eine immer größere wir t- schaftliche Macht auf sich vereinen konnte. Der stetig wachsende Reichtum der Be- völkerung führte zu einem immer stärker werdenden Streben nach politischem Ein- fluss. 2
1 Vgl. Groten, Manfred, Köln im 13. Jahrhundert, Köln, Weimar, Wien 1995, S. IX, X.
2 Vgl. Keussen, Hermann, Köln im Mittelalter, Bonn 1918, S. 55.
2
Der Aufstand gegen die Gewaltherrschaft von Erzbischof Anno 1074 stellte einen ersten Versuch der Bürgerschaft dar, politische Macht auf sich zu vereinen. 3 Diese Rebellion wurde zwar erst einmal niedergeschlagen, doch war eine Entwick- lung angestoßen worden, die nicht mehr aufzuhalten war.
Das Fehlschlagen dieser Unternehmung kann nicht als Indiz dafür gewertet werden, dass die Bürgerschaft damals noch keine allgemein anerkannte obere Behör- de war, sondern nur als Zeichen dafür, dass das Bürgertum sich seiner Kraft noch nicht bewusst und die Unterne hmung schlecht geplant war. 4 Dreißig Jahre später stellten sich die Kölner Bürger auf die Seite des alten, bürgerfreundlichen Kaisers Heinrich IV., und kämpften damit gegen ihren Erzb i- schof Friedrich I., der auf der Seite Heinrichs des V. stand. Diesmal waren die Köl- ner Bürger erfolgreicher, denn es gelang ihnen, Friedrich I. erst einmal aus der Stadt zu vertreiben. 5 Diese Kämpfe wirkten stärkend und nachhaltig auf die Organisation der inne- ren Verfassung. 6 Es folgte eine lange Friedenszeit zwischen Bürgerschaft und Erzb ischof. Erst 1171 kam es wieder zu einem ernsthaften Konflikt zwischen beiden Parteien. Im Endeffekt na hmen die Bürger bis zu Begin des 13. Jahrhunderts schrittweise immer weitere Rechte für sich in Anspruch und schwächten damit die Position des Erzb i- schofs. 7 Die Gestaltung des bürgerlichen Gemeinwesens schien gegen Ende des 12. Jahrhunderts zu einem gewissen Abschluss gekommen zu sein. Herr der Stadt war der Kölner Erzbischof. Gesamtstädtische Organe bürgerlicher Selbstver- waltung waren zum einem das Schöffenkollegium, zum anderen die Richer- zeche […]Das Stadtgebiet war in 12 Kirchspiele unterteilt, an deren Spitze Amtleutegenossen standen. 8
3 Vgl. Keussen, a.a.O., S.60.
4 Vgl. Lau, Friedrich, Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1396, Amsterdam, unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1898, S. 73. 5 Vgl. Keussen, a.a.O., S.60.
6 Vgl. Lau, a.a.O., S 73.
7 Vgl. Keussen, a.a.O., S.66.
8 Groten, a.a.O., S.1.
3
2.2 Die Kirchspiele (Sondergemeinden)
Im 12. Jahrhundert existierten in Köln die Sondergemeinden St. Columba, St. Peter, St. Laurenz, St. Alban, St. Brigidien, St. Aposteln, St. Martin, Niederich und Airsbach. Nach der Stadterweiterung 1180 kamen die Gemeinden von St. Severin, St. Panthaleon und St. Gereon- Christophorus hinzu 9 .
Die Aufgaben der Sondergemeinden und ihren Organen erstreckten sich zu- nächst auf die kirchliche Verwaltung. Mit dem Aufblühen der Wirtschaft kam es zu einer Kompetenzerweiterung auf weltlichem Gebiet, wie beispielsweise die Überwa- chung von Gewebebetrieben und Instandhaltung der Verteidigungsanlagen. 10 Vorsteher der einzelnen Sondergemeinden waren in der Regel zwei jährlich wechselnde Amtleute, die anfänglich von allen Bürgern des Bezirks gewählt wurden, später aber ihre Nachfolger selbst bestimmten. 11 Die Sondergemeinden gelten als Ausdrucksform der ersten Vereinigungsbe- mühungen der Kölner Bürger. In der Mitte des 12. Jahrhunderts kam es zu einem allmählichen Zusammenschluss der Einzelgemeinden zu einer Gesamtgemeinde. Obwohl man erkannte, dass für die Durchsetzung von Zielen, die alle Sonderge- meinden betreffen, ein gemeinsames Gremium von Vorteil wäre, widerstrebte eine von oben ausgehende Zentralisierung vielen. Deshalb vollzog sich der Zusammen- schluss der Gesamtgemeinde in einem sehr langsamen Tempo. Im Jahre 1159 fasste das neu gegründete Gremium erstmals einen Beschluss, der für alle Sondergemein- den Gültigkeit hatte und liefert damit ein Indiz für seine Etablierung zu diesem Zeit- punkt. 12 1180 stiegen die öffentlichen Ausgaben der Stadt Köln durch Mauerbau und Verteidigungsaufwendungen in bis dahin ungeahnte Höhen. Diese Entwicklung ver- half den Amtleuten der Sondergemeinden zu einer immer größer werdenden Bedeu- tung. Demzufolge waren zu Begin des 13. Jahrhunderts überall Bestrebungen zu er- kennen, die Kompetenzen der Kirchspiele auszuweiten. 13
9 Vgl. Groten, a.a.O., S.160.
10 Vgl. Lau, a.a.O., S.163/4.
11 Vgl. Ebenda S 164/5.
12 Vgl. Ebenda S.161/2.
13 Vgl. Groten, a.a.O., S.87.
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Florian Rolf, 2003, Die Entwicklung des Rates der Stadt Köln zur führenden Institution im Stadtregiment., Munich, GRIN Publishing GmbH
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