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Abkürzungsverzeichnis
AdR Ausschuss der Regionen
EGV Vertrag der Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EMK Europaministerkonferenz
KGRE Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
NRW Nordrhein-Westfahlen
VRE Versammlung der Regionen Europas
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1. Einleitung
Die Europäische Union nimmt einen immer g rößeren Stellenwert sowohl in der Politik als auch im Alltag ein. Zahlreiche Politikfelder in Deutschland sind von ihr geprägt und befassen sich fast nur noch mit Anweisungen und Rechtsverordnungen aus Brüssel. Es ist deutlich zu erkennen, dass Deutschland sich der Europäisierung nicht verschließen kann. Der fortschreitende Prozess der Europäisierung stellt vor allem die deutschen Bundesländer auf eine harte Bewährungsprobe, denn europäisches Recht muss sorgfältig in nationales Recht umgewandelt werden und auch Programme, die auf der europäischen Ebene verabschiedet werden, müssen implementiert werden. Der Anteil der Referate in den Landesverwaltungen, welche sich mit europäischen Themen beschäftigen, ist im Laufe der vergangenen Jahre auf 50,1 Prozent angestiegen und im Durchschnitt werden schon 11 Prozent der Personalkapazitäten hierfür aufgewendet 1 .
Die Eingrenzung des Themas und vor allem ein aktueller Bezug gestalten sich schwierig, da der Prozess der Integration und der Europäisierung noch lange nicht abgeschlossen ist, und es somit nur möglich ist eine Momentaufnahme des Themas wiederzugeben.
In meiner Hausarbeit möchte ich versuchen, den hohen Stellenwert der Europaarbeit der Bundesländer herauszuarbeiten, indem ich zuallererst in einem Theorieteil den Vorgang der Europäisierung genauer beleuchte. Ebenso möchte ich auch auf die erlittenen Kompetenzbeschneidungen der Länder eingehen und aufzeigen welche rechtlichen Möglichkeiten und Befugnisse die deutschen Länder heutzutage haben, um ihre Europaarbeit zu verwirklichen. Weiterhin möchte ich auch die einzelnen Gremien und Institutionen vorstellen, in welchen sich die Länder auf der europäischen Ebene beteiligen. Der Schwerpunkt meiner Hausarbeit ist dann der Vergleich der beiden Bundesländer Nordrhein-Westfahlen und Thüringen. Ich möchte sowohl auf die Gemeinsamkeiten in ihrer Arbeit auf der europäischen Ebene eingehen, als auch auf die sich ergebenden Unterschiede. Zum Schluss möchte ich in einem Fazit die relevanten Ergebnisse kurz zusammenfassen und auch einen Ausblick in die nahe Zukunft geben.
1 Vgl. M.Felder, D.Grunow, T.Gering, G.Wolfswinkler: Die Auswirkungen der europäischen
Integration auf das politisch-administrative System der Bundesrepublik Deutschland. Rhein-Ruhr-
Institut für Sozialforschung und Politikberatung e.V. (Hrsg.), Gerhard Mercator Universität Duisburg
2002, S. 8. und S. 13.
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2. Der theoretische Ablauf der Europäisierung
Wichtig für ein besseres Verständnis des Themenkomplexes ist es, den theoretischen Ablauf der Europäisierung zu kennen. Wie kommt es überhaupt zu Europäisierung und wie verläuft sie?
Europäisierung bedeutet vor allem, dass Veränderungen auf der Ebene der Nationalstaaten eintreten, welche wiederum durch Prozesse auf der europäischen Ebene ausgelöst wurden. Zu Beginn der Integration und der Europäisierung war vor allem die sogenannte „top down“ Theorie sehr populär und wurde oft herangezogen um Abläufe und Prozesse zu erklären. Die „top down“ Theorie betrachtet die Abläufe der Europäisierung von einer Vogelperspektive aus und versucht so aufzuzeigen, dass vor allem die europäischen Prozesse, Politikprogramme und Institutionen zu Veränderungen in den Mitgliedstaaten führen 2 . Inzwischen hat sich jedoch der Theorieansatz der „Misfit“ von Tanja Börzel und Thomas Risse als dominant bei der Erklärung des theoretischen Ablaufs der Europäisierung erwiesen. Beide Theoretiker gehen von einer Grundbedingung aus, die vorhanden sein muss, damit es zur Europäisierung kommen kann. Diese Grundbedingung äußert sich darin, dass Europäisierung für die jeweiligen Mitgliedstaaten „unbequem“ sein muss, es muss gewisse Inkompatibilitäten zwischen der europäischen Ebene und der Ebene der Nationalstaaten geben. Denn nur durch diese Inkompatibilitäten oder „Misfit“, kommt es zu einem Anpassungsdruck auf die Mitgliedstaaten. Diese wiederum werden erst durch den Druck angehalten Programme zu implementieren oder europäisches Recht in nationales Recht zu wandeln. Grundsätzlich werden zwei Arten von „Misfit“ unterschieden. Der „Policy Misfit“ 3 beinhaltet, dass europäische Politikprogramme implementiert werden, hierbei kommt es zu einem sehr hohen Anpassungsdruck. Der „Institutionelle Misfit“ fordert eine Anpassung der Mitgliedstaaten bei Normen, Regeln und Verfahren, hier kommt es häufig, durch den herrschenden Anpassungsdruck, zu Problemen in der Regeleinhaltung oder auch zu Widersprüchen mit nationalen Verfahren. Generell lässt sich sagen, dass je höher die Inkompatibilität bzw. der „Misfit“ zwischen der europäischen Ebene und einer nationalen Verwaltung oder einem Ministerium ist, desto höher ist auch der
2 Vgl. T. Börzel, T. Risse: Europäisierung und die Transformation der Nationalstaaten. in: Schneider,
Volker H. (Hrsg.): Entgrenzte Märkte - grenzenlose Bürokratie? Europäisierung in Wirtschaft, Recht
und Politik. Frankfurt/Main: Campus 2002.S. 86ff.
3 Vgl. ebda., S. 89ff
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Anpassungsdruck. Erst durch diesen Prozess der Europäisierung entstehen neue Handlungsmöglichkeiten und Lernprozesse können in den nationalen Strukturen beginnen.
Dieser Anpassungsdruck ist es auch, der auf den deutschen Bundesländern lastet und sie immer wieder anregt neue Verfahren einzuführen oder Programme zu implementieren. Daher wird hier schon ersichtlich, dass den Bundesländern eine wichtige Rolle, sowohl im nationalen Gefüge, als auch bei der Umwandlung von theoretischen Abläufen zu realen Vorgängen, zusteht.
3. Das Dilemma der Länder und die daraus resultierenden
Konsequenzen
3.1 Die Auswirkungen der europäischen Integration der BRD auf die Bundesländer
Die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union, war mit einer Kompetenzbeschneidung und einer Kompetenzverlagerung vieler Länderhoheiten der deutschen Bundesländer verbunden. Dieser Vorgang wird in der Fachliteratur mit dem Begriff der „Landes-Blindheit“ benannt 4 . Der alte Artikel 24 Absatz 1 des Grundgesetzes ermöglichte der Bundesrepublik der Europäischen Gemeinschaft beizutreten, denn der Artikel sagte aus, dass der Bund durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen kann 5 . Das Problem der Länder bestand darin, dass durch den alten Artikel 24 des Grundgesetzes, Kompetenzen auf die europäische Ebene übertragen wurden, welche innerstaatlich eigentlich reine Ländersache waren, so dass nun in vielen Fällen an die Stelle des Bundesrats die Rechtsetzung durch die Exekutivgewalt der Europäischen Unio n trat. Es ist auch wichtig zu betonen, dass dies Anfangs ohne die Zustimmung der betroffenen Länder bzw. des Bundesrates, sondern einzig auf Beschluss des Bundestages, vonstatten gehen konnte.
Vor allem durch das sekundäre Gemeinschaftsrecht, also das vo n den Organen der Europäischen Union geschaffene Recht, durch Artikel 24 des Grundgesetzes und durch die Generalklausel des Artikels 235 EGV (Vertrag der Gründung der
4 Vgl. Laufer ,Münch: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. Bayrische
Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Hrsg.), Stuttgart 1997, S. 216.
5 Vgl. ebda.
Arbeit zitieren:
Jennifer Roessler, 2005, Die Europaarbeit der Länder in Folge der Europäisierung, München, GRIN Verlag GmbH
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