Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
I. Absolutismus
1.1. Zur Begriffsgeschichte 2
1.2. Aktuelle Tendenzen in der Absolutismusforschung 3
1.3. Zur Verwendung des Begriffs in dieser Arbeit 4
II. Die politischen Reformversuche Christians I.
2.1. Die Ausga ngslage in Kursachsen beim Regierungsantritt Christians 6
2.2. Politischer Umschwung und „Zweite Reformation“ 7
2.2.1. Die Ära Bernstein (1586-89) 7
2.2.2. Die Ära Krell (1589-91) 9
III. Historische Einordnung der Regierung Christians I.
3.1. Kontinuität im Prozess der Staatsbildung oder Phänomen in Krisenzeiten? 11
3.2. Ein Vergleich mit dem Bayern Maximilians I. 14
Fazit 18
Abk ürzungsverzeichnis 20
Literaturverzeichnis 21
Am 9. Oktober 1601 wurde in Dresden mit Dr. Nicolaus Krell ein Mann hingerichtet, der während der Regierung Kurfürst Christians I. vom einflussreichsten Berater des Kurfürsten zum Kanzler und zur alles überragenden Persönlichkeit am Hofe aufgestiegen war und die Geschicke des Landes fünf Jahre lang maßgeblich bestimmt hatte. Seine Hinrichtung war der unrühmliche Höhepunkt einer 1591, nach dem frühen Tod Christians I., einsetzenden Reaktion von Adel und lutherischer Geistlichkeit in Kursachsen, welche zuvor ihres Einflusses weitgehend beraubt worden waren, nachdem sie dem Kurfürsten ihre Zustimmung zu einer Veränderung der Konfession des Landes in Richtung auf den Calvinismus versagt hatten.
Das Thema der hier vorliegenden Arbeit sind die politischen Reformen Christians I., mit denen er das Ziel einer Stärkung seiner fürstlichen Gewalt verfolgte. Es soll die Frage geklärt werden, ob dabei bereits von einem „frühabsolutistischen Regiment“ Christians gesprochen werden kann. Zunächst soll, ausgehend von seiner Begriffsgeschichte und aktuellen Forschungstendenzen, erläutert werden, in welcher Bedeutung der Begriff Absolutismus hier gebraucht wird, was gleichzeitig als These gedacht ist, wie ein Ausweg aus dem gegenwärtigen Dilemma um den Absolutismusbegriff gefunden werden könnte. Darauf folgt eine Darstellung der Ereignisse der Regierung Christians, verbunden mit der Beantwortung der Frage, ob man dabei von absolutistischen Bestrebungen sprechen kann. Schließlich soll der Versuch einer historischen Einordnung unternommen werden. So wird die Frage gestellt, ob Christian etwa kontinuierlich das Werk seiner Vorgänger weiterverfolgte oder es sich bei seiner Regentschaft um einen „Sonderfall“ in der sächsischen Geschichte gehandelt hat. Beim Vergleich mit einem Zeitgenossen Christians, dem bayrischen Fürsten Maximilian I., der in der Ausprägung seiner frühabsolutistischen Herrschaft sehr nah an den Idealtypus heranreichte, soll dieser als Vergleichsmuster dienen um einige Elemente der Entwicklung in Kursachsen näher zu untersuchen.
Aufgrund des Umfangs dieser Arbeit habe ich mich auf einen Teil der Literatur zum Thema Absolutismus und zur Regierung Christians I. beschränkt. Noch immer als Standardliteratur sind dabei die älteren Arbeiten von Thomas Klein und Werner Ohnsorge zu betrachten 1 . Zur Absolutismusdebatte sind zwei Werke, die sich mit dem aktuellen Forschungsstand auseinander____________
1 Die umfassendste Gesamtdarstellung zur Regierung Christians I.: Klein, Thomas: Der Kampf um die Zweite Re-
formation in Kursachsen 1586-1591, Köln 1962; ausführliche Darstellung zur Verwaltungsreform: Ohnsorge, Wer-
ner: Die Verwaltungsreform unter Christian I., in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 63 (1942), S. 26-80.
-2- setzen,aus der verwendeten Literatur besonders hervorzuheben 2 .
In seiner doppelten Bedeutung als Bezeichnung eines politischen Systems sowie einer Epoche ist Absolutismus ein Begriff, dessen verschiedene Definitionen und Typologien aufgrund der Komplexität des Themas stets Anlass zur Kritik geboten haben. Auf diese Problematik soll hier, vor einer Beschäftigung mit der Entwicklung in Kursachsen, zunächst eingegangen werden. Absolutismus war kein zeitgenössischer Begriff des 16. bis 18. Jahrhunderts, politische Theoretiker dieser Zeit kannten sehr wohl das Phänomen, jedoch noch nicht diese Bezeichnung. Bedeutend in diesem Zusammenhang ist der französische Jurist Jean Bodin, der 1576 in seinem Werk ‚Les six livres de la république‘, mit welchem er Frankreich einen Weg aus der Krise der Religionskriege zeigen wollte, von der puissance absolue sprach. Damit hatte er die Herrschaft des Souveräns, also des Monarchen als der höchsten über den Gesetzen stehenden staatlichen Gewalt, mit dem Adjektiv „absolut“ versehen. 3
Mit seiner Beschreibung der Merkmale dieser nicht durch menschliche Mitsprache beschränkten Herrschaft hat Bodin die Vorstellung des Idealtyps absolutistischer Herrschaft bis heute geprägt. Zentral war seiner Auffassung nach die alleinige Gesetzgebungsbefugnis des Monarchen, wovon er alle anderen Merkmale, wie etwa alleinige außenpolitische Entscheidungskompetenz, Erhebung von Steuern oder den Anspruch auf unbedingte Treueversicherung aller Untertanen abgeleitet hat. 4
Der Begriff Absolutismus ist dann im 19. Jahrhundert in einer noch negativen Bedeutung ent-standen. Er wurde von Liberalen in England und auch in den deutschen Ländern „ ... zur Kennzeichnung eines für überwunden gehaltenen, autoritären, ‚despotischen‘ Regimes ... [gebraucht, um] ... gegenwärtige Zustände vor einer negativen historischen Folie positiv zu zeichnen“. 5 Seitdem hatte der Begriff in Wissenschaft und Publizistik Einzug gehalten und war besonders in Deutschland, ausgehend von der etatistischen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts, in ____________
2 Diese sind: Hinrichs, Ernst: Fürsten und Mächte. Zum Problem des europäischen Absolutismus, Göttingen 2000;
Asch, Ronald G./ Duchhardt, Heinz (Hrsg.): Der Absolutismus - ein Mythos? Strukturwandel monarchischer
Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550-1700), Köln, Weimar, Wien 1996.
3 Siehe Hinrichs: Fürsten, S. 23f.
4 Vgl. Krüger, Kersten: Absolutismus in Dänemark - ein Modell für Begriffsbildung und Typologie, in: Hinrichs,
Ernst (Hrsg.): Absolutismus, Frankfurt am Main 1986, S. 65-94, hier S. 67f.
5 Hinrichs: Fürsten, S. 20.
-3- einernun positiven Bedeutung zur umfassenden Epochenbezeichnung stilisiert worden, welche sich letztlich bis in unsere Zeit hinein erhalten hat. 6
Dabei standen besonders die Möglichkeiten ständischer Mitsprache im Mittelpunkt. Die Fürsten der frühen Neuzeit, welche die Rechte der Stände negierten oder einschränkten wurden als absolutistisch bezeichnet und haben schließlich einer ganzen Epoche den Namen verliehen. Neben diesem zentralen Punkt wurden dem Absolutismus weitere Elemente zugeschrieben, wie etwa Zentralisierung und Bürokratisierung der Verwaltung, Aufstellung eines stehenden Heeres, mit dem Merkantilismus eine staatliche Wirtschaftspolitik, die Domestizierung des Adels am Hof des Fürsten und schließlich auf politisch-soziologischer Ebene die Durchdringung der gesamten, auf Gehorsam gegenüber dem Monarchen verpflichteten, Gesellschaft. 7
Das Problem dieser Definition ist aber, dass sie weit mehr einem Idealtyp als der historischen Realität entspric ht, während ihre Verwendung als Epochenbezeichnung jedoch suggeriert, dass dies die allumfassende historische Wirklichkeit des 17. und 18. Jahrhunderts gewesen sei.
1.2. Aktuelle Tendenzen in der Absolutismusforschung
Mit einer Veränderung der Perspektive, weg von einer Geschichte „großer Männer“, sind diese Definition des Absolutismus und vor allem ihr umfassender Geltungsanspruch in die Kritik geraten, nachdem die Konturen des Begriffs immer mehr an Schärfe verloren haben 8 . Erneut angestoßen wurde die Debatte 1992 von Nicholas Henshall in seinem Buch ‚The Myth of Absolutism‘, in dem er, anhand einer allerdings ungeeigneten Definition, nachzuweisen versuchte, dass es Absolutismus im Sinne einer Epoche nie gegeben hat 9 . Aber Henshall und seinen polemischen Thesen muss zumindest die Wirkung zugestanden werden, dass heute mehr als bisher nach Grenzen und Kompromissen dieses Herrschaftssystems gefragt wird 10 .
Diese auch schon zuvor verfolgten Ansätze richten sich mit ihrer Kritik besonders an die bisherigen „Paradebeispiele“ absolutistischer Herrschaft Frankreich und Preußen. So wird etwa die Annahme eines institutionellen Gegensatzes von Fürst und Ständen in Frage gestellt und stattdessen der Blick auf die ständischen Wirkungsmöglichkeiten und die vielfältigen Notwendig____________
6 Siehe Hinrichs: Fürsten, S. 21ff. 7 Vgl. ebd., S. 27 und 233. 8 Vgl. ebd., S. 16.
9 Eine Zusammenfassung bei: Hinrichs, Ernst: Abschied vom Absolutismus? Eine Antwort auf Nicholas Henshall,
in: Asch/ Duchhardt: Absolutismus (siehe Anm. 2), S. 353-371, hier S. 353-358.
10 Vgl. Asch, Ronald G./ Duchhardt, Heinz: Die Geburt des „Absolutismus“ im 17. Jahrhundert: Epochenwende der
europäischen Geschichte oder optische Täuschung?, in: ebd., S. 3-24, hier S. 24.
-4- keitender Kooperation auch außerhalb von Institutionen wie Ständeversammlungen gerichtet. Ein weiterer Punkt ist die Bindung, auch des über den Gesetzen stehenden Herrschers, an tradi-tionelle Rechtsnormen. Möglichkeiten zur Kritik an dem älteren Absolutismusbild bieten sich vor allem auf dem Finanzsektor. Besonders in dieser Frage waren die Monarchen stets auf Kom-promisse und die Mitwirkung der Stände angewiesen, was etwaigen absolutistischen Bestrebun-gen deutliche Grenzen setzte. Auch konnte der Monarch seinen Willen nicht problemlos gegen-über einem, ihm unbedingten Gehorsam leistenden, Untertanenverband durchsetzen, stattdessen blieb die Kompromissfindung stets Teil der Herrschaftspraxis auch des absoluten Herrschers. 11 Somit hat sich mittlerweile die Auffassung durchgesetzt, dass Absolutismus in der älteren, also idealtypischen Bedeutung kein umfassendes Phänomen der frühen Neuzeit war, sondern dieser Begriff nur eine Teilwirklichkeit, nur einige zeitlich befristete absolute Monarchien beschreibt, weshalb er nun als Epochenbezeichnung in Frage gestellt wird 12 . Absolutismus ist in dieser Be-deutung für die frühe Neuzeit nur noch „eine Tendenz unter vielen“, eine Phase im Staatsbil-dungsprozess einiger Territorien, oftmals in Krisensituationen, in denen solch autokratische Herrschaft notwendig war, damit der Monarch seinen Willen auch gegen den „rebellischen Adel“ oder „religiöse Nonkonformisten“ durchsetzen konnte 13 .
1.3. Zur Verwendung des Begriffs in dieser Arbeit
Hier soll nun eine eigene Deutung des Absolutismusbegriffs versucht werden, da das gesamte Phänomen, aufgrund seiner vielfältigen unterschiedlichen Ausprägungen in der Realität, eben nicht mehr mit einem idealtypischen Begriff beschrieben werden kann. Deshalb gilt es, eine Definition zu finden die dies berücksichtigt, anstatt den Begriff als solchen zu verwerfen, wofür ja einige Historiker plädieren. Demnach wäre der Begriff Absolutismus auch weiterhin legitim, wenn er in seiner Definition dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Entscheidend scheint mir, dass im Zusammenhang mit der Ausbildung frühmoderner Flächenstaaten ein Streben der Monarchen nach Stärkung ihrer Gewalt, auch unter dem Einfluss zeitgenössischer politischer Theorien, weit verbreitet war. Ernst Hinrichs verweist darauf, dass die Fürsten des 16. und 17. Jahrhunderts, sowie ihre Räte und Minister, durchaus etwa von den Gedanken eines Jean Bodin beeinflusst waren und „ ... mit besonderer Intensität über die Zweckmäßigkeit und den moralischen Nutzen eines starken ‚absoluten‘ Fürstenregiments ...“ disku____________
11 Siehe dazu Hinrichs: Fürsten, S. 28-34. 12 Vgl. ebd., S. 235 und 241. 13 Ebd., S. 241.
Arbeit zitieren:
Daniel Jacob, 2004, Die politischen Reformen Kurfürst Christians I 1586 bis 1591 Absolutistische Bestrebungen im 16 Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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