III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis....................................................................................................... III
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis. IV
1. Problemstellung und Gang der Untersuchung 1
2. Zum Begriff „Herstellungskosten“ 1
3. Ansatz der Herstellungskosten 2
3. 1 Aktivierungspflicht 2
3. 2 Aktivierungswahlrecht. 3
3. 3 Aktivierungsverbot. 4
3. 4 Wertgrenzen der Herstellungskosten. 5
4. Herstellungskosten im Blickwinkel der Bilanzpolitik 6
4. 1 Begriff und Zweck der Bilanzpolitik 6
4. 2 Bewertungsvereinfachungsverfahren 6
4. 2. 1 Festbewertung 7
4. 2. 2 Gruppenbewertung 7
4. 2. 3 Verbrauchs- bzw. Veräußerungsfolgeverfahren. 7
4. 3 Ermessensspielräume bei der Bewertung handelsrechtlicher
Herstellungskosten 9
4. 3. 1 Festlegung der Wertgrenzen 9
4. 3. 2 Abgrenzung zwischen Einzel- und Gemeinkosten. 9
4. 3. 3 Sondereinzelkosten des Vertriebs 10
4. 3. 4 Sonstige bilanzpolitische Aspekte 11
4. 4 Grenzen der Bilanzpolitik. 12
5. Zusammenfassung 12
Literaturverzeichnis 13
Aufs ätze in Zeitschriften 14
Verzeichnis verwendeter Rechtsquellen. 14
Versicherung. 14
III
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz bzw. beziehungsweise d. h. das heißt EStG Einkommenssteuergesetz etc. et cetera GAAP General Accepted Accounting Standards GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards i. d. R. in der Regel i. S. d. im Sinne der/ des lt. laut sog. sogenannt (-e,-er,-en) u. U. unter Umständen v. von vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Herstellungskosten im Handelsrecht....................................................5
IV
1
1. Problemstellung und Gang der Untersuchung
In der vorliegenden Hausarbeit werden die Möglichkeiten und Grenzen bilanzpolitischer Gestaltung hinsichtlich der handelsbilanziellen Ermittlung von Herstellungskosten systematisch dargestellt. Die Herstellungskosten werden begrifflich bestimmt und ihre handelsrechtlichen Bestandteile erörtert. Darauf folgt eine Bewertung der Herstellungskosten vor dem Hintergrund bilanzpolitischer Erwägungen. Die Analyse konzentriert sich aufgrund des vorgegebenen Ra hmens auf das deutsche Handelsrecht, so dass Aspekte des Steuerrechts nach dem EStG unberücksichtigt bleiben. Internationale Normen wie die ausländischen General Accepted Accounting Principles (GAAP) und die International Accounting Sta ndards (IAS) werden außer Acht gelassen.
2. Zum Begriff „Herstellungskosten“
Die Herstellungskosten sind der grundsätzliche Bewertungsmaßstab für alle Aufwendungen eines Unternehmens für die eigene Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens, sowie für deren Erweiterung oder wesentliche Verbesserung. 1 Letztere Ausgaben bezeichnet man als nachträgliche Herstellungskosten. 2 Das HGB setzt die Herstellungskosten stets in Analogie mit den Anschaffungskosten. 3 Der Unterschied besteht darin, dass bei den Herstellungskosten die Selbsterstellung von Vermögensgegenständen im Vordergrund steht, wobei sich hingegen die Anschaffungskosten auf den Fremdbezug von Gegenständen beziehen. 4 Das HGB enthält folgende Legaldefinition für Herstellungskosten in § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2: „Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermö-gensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprüngl ichen
1 vgl. Meyer, Claus, S. 97
2 vgl. Baetge, Jörg, S. 207
3 vgl. Wysocki, v. Klaus, S. 57
4 vgl. Schneeloch, Dieter, S. 332
2
Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung.“ 1 Der handelsrechtliche Begriff der Herstellungskosten beschränkt sich auf auf-wandsgleiche Kosten. Dadurch kommt eine wesentliche Unterscheidung zu dem betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff zustande. Die Begriffe Herstellkosten oder Selbstkosten, die in der Kostenrechnung verwandt werden, dürfen im Gegensatz zu den Herstellungskosten kalkulatorische Kostenarten, wie kalk u-latorischer Unternehmerlohn, kalk ulatorische Mieten, etc. enthalten. Es können also nur die in den Herstellkosten der Kostenrechnung enthaltenen Kostenarten in die handelsrechtlichen Herste llungskosten eingehen, wenn ihnen Ausgaben bzw. Aufwendungen entsprechen, die in der Finanzbuchhaltung verbucht werden. 2 Sie müssen pagatorischer Natur sein. Von daher wäre der Begriff „Her-stellaufwand“ oder „Herstellungsausgaben“ eigentlich zutreffender für das, was die Herstellungskosten beinhalten. 3
3. Ansatz der Herstellungskosten
Für die Bestandteile, die den Umfang der Herstellungskosten nach den Absätzen 2 und 3 des § 255 HGB festlegen, gelten Einbeziehungsgebote, Einbeziehungswahlrechte und Einbeziehungsverbote, woraus Wertgrenzen resultieren. 4 Diese werden im Folgenden genauer erlä utert.
3. 1 Aktivierungspflicht
Das Gesetz schreibt in § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB vor, dass Materialeinzelkosten (direkt zurechenbarer Verbrauch von Roh- und Hilfsstoffen), Fertigungseinze lkosten (Löhne und Lohnnebenkosten) und Sondereinzelkosten der Fertigung (stück- und auftragsbezogene Kosten für Modelle, Spezialwerkzeuge, Entwürfe, Schablonen) in der Bilanz zu aktivieren, d.h. anzusetzen sind. Hierbei geht es, wie dem Wortlaut zu entnehmen ist, jeweils um Einzelkosten. Diese stellen die-
1 HGB§ 255 Abs. 2 Satz 1 und 2
2 vgl. Coenenberg, Adolf Gerhard, S. 87
3 vgl. Hilke, Wolfgang S. 148
4 vgl. Bitz, Michael/Schneeloch, Dieter/Wittstock, Wilfried, S. 191
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Katja Krämer, 2001, Die handelsbilanzielle Ermittlung der Herstellungskosten - Eine systematische Darstellung von Möglichkeiten und Grenzen bilanzpolitischer Gestaltung, München, GRIN Verlag GmbH
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