Inhalt
1 E i n l e i t u n g 1
2. Rahmenbedingungen nach 1945 2
3. Gesetzliche Bestimmungen 2
3.1 Das Gesetz Nr. 191 und die Nachrichtenkontrollvorschriften 3
4. Filmpolitik in den Besatzungszonen 4
5. Die amerikanische Filmpolitik 5
5.1 Filme im Dienst der Re-education 5
5.2 Die Motion Picture Export Association (MPEA) 6
5.3 Die Kontrolle der Filmproduktion 6
5.4 Hollywood herrscht 8
6. Neubeginn für den deutschen Film? 9
7. Schlussbemerkung 10
Quellenverzeichnis 12
1. Einleitung
Ziel dieser Hausarbeit ist es, einen kurzen Überblick über die Filmpolitik der Alliierten in den Westzonen - vor allem der amerikanisch besetzten Zone - zu geben und die Konsequenzen, die sich somit für die deutsche Filmwirtschaft ergeben haben, in Grundzügen darzustellen.
Hierzu sollen zunächst die politischen Rahmenbedingungen nach Ende des Zweiten Weltkrieges skizziert und die ersten filmpolitischen Maßnahmen erläutert werden. Natürlich ist es aufgrund der Kürze der vorliegenden Arbeit nicht möglich, die Entwicklung in jeder einzelnen Besatzungszonen zu analysieren - insbesondere, da von den Sowjets in Sachen Filmwirtschaft eine ganz andere Richtung eingeschlagen wurde - vielmehr verengt sich der Fokus meiner Betrachtung im Hauptteil zuerst auf die westlichen Besatzungszonen, um dann ausschließlich auf die Filmpolitik der Amerikaner zu fallen.
Anhand einer Schilderung der amerikanischen Interessen soll im letzten Teil die These belegt werden, dass unter amerikanischer Besatzung bzw. aufgrund der amerikanischen Filmpolitik kein Neuanfang des deutschen Films möglich gewesen ist.
„Die Universum-Film AG - Ludendorffs Golem, Hugenbergs Wahlkampfmaschine und Goebbels schwieriges Spielzeug, Retorte aller Träume und Wunderwerk der europäischen Medienindustrie - existierte nicht mehr.“ 1 Aber wie sieht sie nun aus, die deutsche Filmwirtschaft in den ersten Nachkriegsjahren?
1 Kreimeier, Klaus: Die Ufa-Story. Geschichte eines Filmkonzerns, Frankfurt a. M. 2002, S. 425
1
2. Rahmenbedingungen nach 1945
Der Zweite Weltkrieg endete für Deutschland mit der bedingungslosen Kapitulation, der Besetzung durch die Alliierten , dem Verlust der staatlichen Souveränität und der sich verfestigenden Teilung Deutschlands.
Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht proklamierten die Siegermächte in der „Berliner Erklärung“ vom 5.6.1945 die Übernahme der Regierungsgewalt in Deutschland. Zur Administration und Kontrolle des jeweiligen Besatzungsgebietes wurden die Militärregierungen eingerichtet. Somit lag auch die Entwicklung der Filmwirtschaft in den Händen der Besatzungsmächte. 2
In Potsdam einigten die Alliierten sich neben anderen Vereinbarungen auf Grundsätze für die politische, wirtschaftliche und territoriale Behandlung Deutschlands. Der Minimalkonsens, der im wesentlichen die Richtlinien einer gegen den nationalsozialistischen Faschismus gerichteten Demokratisierungspolitik ausdrückte, betraf die vier folgenden Bereiche: Demilitarization, Denazification, Deconcentration und Democratization. 3
Diese gemeinsamen Ziele wurden jedoch von den einzelnen Militärregierungen auf verschiedene Weise und mit unterschiedlicher Zielsetzung verfolgt, so dass es aufgrund eines fehlenden Konsens in einigen Fragen bald zu einer separaten Entwicklung in den einzelnen Zonen kam. 4 Solch eine unterschiedliche Interessenlage bestimmte folglich auch die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Maßnahmen hinsichtlich der deutschen Filmwirtschaft.
3. Gesetzliche Bestimmungen
Die ersten filmpolitischen Maßnahmen für die westlichen Besatzungszonen gingen hauptsächlich von drei militärisch-politischen Entscheidungsebenen aus: dem
2 Vgl. Morsey, Rudolf: Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969, 4., überarb. und
erw. Aufl. München 1999 (Oldenbourg Grundriß der Geschichte; Bd. 19), S. 2
3 Ebd.
4 Vgl. Hauser, Johannes: Neuaufbau der westdeutschen Filmwirtschaft 1945-1955 und der Einfluß der US-
amerikanischen Filmpolitik. Vom reichseigenen Filmmonopolkonzern (UFI) zur privatwirtschaftlichen
Konkurrenzwirtschaft, Pfaffenweiler 1989 (Reihe Medienwissenschaft; Bd. 1), S. 12
2
alliierten Oberkommando, dem alliierten Kontrollrat und den zonalen Militärregierungen. 5
3.1 Das Gesetz Nr. 191 und die Nachrichtenkontrollvorschriften
Das vom alliierten Oberkommando am 24. November 1944 erlassene Gesetz Nr. 191, das jedem Deutschen die Herstellung, den Vertrieb und die Vorführung von Filmen untersagte 6 , wurde schon am 12. Mai 1945 - vier Tage nach der Kapitulation - durch die Nachrichtenkontrollvorschrift Nr. 1 dahingehend modifiziert, dass jegliche filmwirtschaftliche Betätigung „nur aufgrund einer schriftlichen Zulassung der Militärregierung und in Übereinstimmung mit den Vorschriften solcher Genehmigung und den Bestimmungen und Anweisungen der Militärregierung“ 7 möglich war. Mit dieser Vorschrift wurde „die Basis der Kontrolle des neu entstehenden Filmwesens“ 8 geschaffen.
Die Nachrichtenkontrollvorschrift Nr. 2 vom 2. Juni 1945 ordnete die Ablieferung von Lichtspielfilmen an: Dies galt für alle „Normal- und Schmalfilme, belichtet oder unbelichtet, einerlei ob sie für öffentliche oder private Vorführungen bestimmt sind“ 9 . Lediglich private Amateurfilme blieben von dieser Anordnung ausgeschlossen.
Eine von den Amerikanern am 29. September 1947 erlassene dritte Nachrichtenkontrollvorschrift, die die unter Verbot gestellten politischen Tendenzen von Filmen und anderen Massenkommunikationsmitteln zusammenfasste, lässt erkennen, dass die Zensurrichtlinien der westlichen Besatzungsbehörden offensichtlich bürgerkriegsähnlichen Entwicklungen im Nachkriegsdeutschland vorbeugen sollen. So wurden u.a. solche Filme verboten, die „zu Unruhen oder zum Widerstand gegen die Militärregierung aufstacheln“ 10 , die „einen böswilligen Angriff auf die Politik oder das Personal der Militärregierung darstellen oder darauf abzielen,
5 Vgl. Kulturarchiv der Fachhochschule Hannover, http://www.geschichte.uni-
hannover.de/~kultarch/dnach45/zeitgen_kurzfilme/rahmenbedingungen1.htm [Zugriff 28.02.05]
6 Vgl. Hauser, S. 634-336
7 Nachrichtenkontrollvorschrift Nr. 1, Download unter http://www.geschichte.uni-
hannover.de/~kultarch/dnach45/zeitgen_kurzfilme/pdf/vorschrift.pdf [Zugriff 28.02.05]
8 Kulturarchiv, http://www.geschichte.uni-
hannover.de/~kultarch/dnach45/zeitgen_kurzfilme/rahmenbedingungen1.htm [Zugriff 28.02.05]
9 Hauser, S. 639
10 Ebd., S. 641
3
Arbeit zitieren:
Nicole Tzanakis, 2005, Die Situation der westdeutschen Filmwirtschaft in den ersten Jahren nach 1945, München, GRIN Verlag GmbH
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