Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung ... 2
II. Brand des Justizpalasts ... 5
1. Schattendorf ... 5
2. Das Urteil und die Folgen ... 8
3. Aufschwung der Heimwehr ... 9
III. Ausschaltung des Parlaments und des Verfassungsgerichtshofs ... 10
1. Die Verfassungsreform von 1929 ... 10
2. Zusammenbruch der Creditanstalt ... 12
3. Staatsstreich in drei Akten ... 13
a) „Selbstausschaltung“ des Nationalrats ... 13
b) Anspruch auf autoritäre Führung ... 14
c) Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofs ... 15
IV. Bürgerkrieg, Mai-Verfassung, Kanzlermord ... 16
1. Ausschaltung der Parteien ... 16
2. Oktroi einer autoritären Verfassung ... 18
3. Ermordung des Bundeskanzlers Dollfuß ... 20
V. Fazit ... 20
Literaturverzeichnis ... 23
I. Quellen ... 23
II. Literatur ... 23
I. Einleitung
Das Ende des Ersten Weltkriegs bedeutete die Auflösung der fast 650 Jahre existierenden Habsburgermonarchie, den endgültigen Zerfall des imperialen Vielvölkerstaats und den Zusammenbruch der europäischen Mittelmächte. Von der westlichen Reichshälfte, die seit Gründung der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn 1867 verbreitet als Cisleithanien bezeichnet und 1915 als „Österreich“ bestimmt worden war, verblieb nach dem Ende der Monarchie im November 1918 ein „Rest“[1] mit Ober- und Niederösterreich (einschließlich Wien), der deutschsprachigen Steiermark, Kärnten, Ost- und Nordtirol mit Vorarlberg sowie Salzburg. Die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrats der Monarchie erklärten sich am 21. Oktober zur Provisorischen Nationalversammlung „Deutschösterreichs“ und etablierten einen aus Repräsentanten der drei führenden Parteien Christlichsoziale, Sozialdemokraten und Großdeutsche bestehenden Staatsrat, der die erste Regierung mit dem Sozialdemokraten Karl Renner als Staatskanzler an der Spitze berief. Nach der Abdankung des Kaisers beschlossen Staatsrat und Provisorische Nationalversammlung das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich vom 12. November 1918.[2] Danach sollte Deutschösterreich eine demokratische Republik und zugleich Teil der Deutschen Republik[3] sein, territorial sollte es alle deutschsprachigen Siedlungsgebiete Cisleithaniens umfassen. Aus der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919, bei der erstmals auch die Frauen wahlberechtigt waren, gingen die Sozialdemokraten mit rund 41 % als Sieger hervor. Ihre Koalition mit dem bäuerlichen Flügel der Christlichsozialen rettete die Republik über das politisch schwierige und wirtschaftlich katastrophale Jahr 1919 hinweg. Die Koalition setzte eine Reihe sozialer Verbesserungen durch, vom Achtstundentag über Arbeitslosenversicherung, Betriebsräte und Gewerkschaften. Die Einheit der Arbeiterbewegung stellten die sozialdemokratisch dominierten Arbeiterräte sicher, bei den Soldatenräten war der Einfluss der kommunistischen Partei stärker. Putschversuche der Kommunisten im Frühjahr 1919 in Wien scheiterten, erschreckten aber vor dem Hintergrund der russischen Oktoberrevolution die bürgerliche und die bäuerliche Gesellschaft.[4] Wirtschaftlich überstand Österreich das Jahr 1919 dank alliierter Hilfslieferungen, einer konfliktarmen Regierungskoalition und einer Kooperation der Wirtschaftsverbände. Die in der Monarchie vernetzte Wirtschaft musste sich auf die neuen kleinstaatlichen Verhältnisse einrichten, die unterentwickelten Agrarbetriebe konnten das Land nicht ernähren, die tschechischen Kohlelieferungen kamen erst langsam wieder in Gang, die Rüstungsindustrie wurde nicht rechtzeitig auf Friedensprodukte umgestellt, die Arbeitslosenzahl stieg an.[5]
Der Friedensvertrag von St. Germain-en-Laye vom 10. September 1919 versetzte Deutschösterreich einen emotionalen Tiefschlag. Der von allen Parteien – aus sehr unterschiedlichen Gründen – angestrebte „Anschluss“ an die Deutsche Republik wurde von den Alliierten, die Deutschland nicht stärken mochten, untersagt. Die Argumente der Nationalversammlung, die sich auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschösterreichischen Volkes und „seine wirtschaftliche, kulturelle und politische Lebensnotwendigkeit“[6] berief, blieben unerhört. Immerhin erreichte die österreichische Delegation, dass die Alliierten für Kärnten eine Volksabstimmung zuließen, die 1920 dessen Bestand sicherstellte, und Österreich auf Kosten des anderen Verliererstaats der Doppelmonarchie das überwiegend deutschsprachige westungarische Grenzgebiet, das spätere Burgenland , zusprachen. Der tiefe Fall vom imperialen Großreich zum Kleinstaat bedeutete zugleich, dass 1918 die Demokratie über die autokratische Monarchie siegte, die Gesellschaft entfeudalisiert, das Frauenwahlrecht eingeführt und ein Schub zu mehr Gleichheit unter den Bürgern erzielt wurde, während die alten Hierarchien von Adel, Bürokratie und Armee zerfielen. Durch das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 bestimmte die Nationalversammlung die Republik Österreich als Bundesstaat und gab ihr eine von dem Staatsrechtler Hans Kelsen entworfene rechtsstaatliche Verfassung.[7] Nach einer Hyperinflation bewahrte 1922 eine von den Großmächten garantierte Millionenanleihe die Republik vor dem Zusammenbruch. Die Sanierung der Staatsfinanzen unter der Kontrolle des Völkerbunds ermöglichte 1925 die Einführung der Schilling-Währung und eine langsame Erholung der Wirtschaft, die 1928/29 in eine Hochkonjunktur mündete, bis die Weltwirtschaftskrise 1930 in Österreich angekommen war. Doch der republikanische Burgfrieden der Koalitionsparteien war schon im Juni 1920 einer scharfen Polarisierung der beiden politischen Lager gewichen. Der Koalitionsbruch der Christlichsozialen hatte ihre meist maßgebliche Beteiligung an zwölf Rechtsregierungen im Verein mit den nationalkonservativen Großdeutschen zur Folge. Bei den letzten freien Nationalratswahlen am 9. November 1930 erzielten die Sozialdemokraten über 41 % der Stimmen, die Christlichsozialen verloren ihre relative Mehrheit. Nach zwei kurzlebigen Übergangskabinetten wurde Engelbert Dollfuß zum Bundeskanzler ernannt, der mit der geringstmöglichen Nationalratsmehrheit ab Mai 1932 eine Koalitionsregierung aus Christlichsozialen, Landbund und dem Heimatblock der Heimwehren führte. Unter seiner Regierung wurde am 4. März 1933 das Parlament ausgeschaltet und am 1. Mai 1934 „im Namen Gottes“ eine Verfassung als Basis des austrofaschistischen Staats oktroyiert.
Wie konnte es zu diesem radikalen Bruch mit der parlamentarischen Demokratie kommen? Eine verbreitete Erklärung der historischen Forschung verweist auf den Rückwärtsbezug der österreichischen Gesellschaft in der Ersten Republik mit ihrer Verklärung der Monarchie, auf den Wegfall integrativer Kräfte wie Kaiser, Armee und Zentralbürokratie sowie auf Schwächen des Parlamentarismus in ökonomischen Krisenzeiten. Betont wird die Entfremdung der Bürger, die ihrem drastisch verkleinerten Staat nicht zutrauten, wirtschaftliche Not und soziales Elend in der Nachkriegszeit mit den Mitteln der Demokratie zu überwinden. Die starren polarisierenden Lager von Christlichsozialen und Großdeutschen auf der einen und Sozialdemokraten auf der anderen Seite verhinderten ausgleichende Kompromisse, beförderten Misstrauen gegen die politischen Parteien und minimierten die Integrationskraft der Demokratie. Verstärkt wurde diese Entwicklung durch Zuspitzungen im jeweiligen Lager, die vor allem in den Krisenjahren der Spätzeit der Ersten Republik der notwendigen Zusammenarbeit entgegenstanden. Die Sozialdemokraten grenzten sich durch einen Verbalradikalismus in ihrem „Linzer Programm“ von 1926 und entsprechende, auf die Einheit der Partei zielende Töne des zum linken Flügel gehörenden Parteivorsitzenden Otto Bauer ab, die sich in der realen Politik der Partei nicht wiederfanden, ihr aber das Etikett des Marxismus[8] anhefteten und sie damit in der Sicht von Bürgern, Bauern und Kirche als Vorposten des Bolschewismus erscheinen ließen. Die konservativen Christlichsozialen festigten mit ihren engen Kontakten zur einflussreichen katholischen Kirche, exemplarisch in der Person ihres langjährigen und bis zu seinem Tod 1932 wegweisenden Parteiobmanns und Prälaten Ignaz Seipel, sowie ihrem ebenfalls 1926 in Linz beschlossenen Parteiprogramm mit dem Plädoyer für eine „Kulturgemeinschaft des deutschen Volkes“ und antisemitischen Tendenzen die Abwehrhaltung der traditionell antiklerikalen und international orientierten Arbeiterbewegung, was eine Neuauflage der vom linken Flügel der sozialdemokratischen Partei strikt abgelehnten Großen Koalition von 1919/20 bis zum Ende der Ersten Republik ausschloss und die Funktionsweise des parlamentarischen Systems nachhaltig störte.[9]
Während in der historischen Forschung weithin Übereinstimmung bei den Erklärungen zum Untergang der Demokratie und des Parlamentarismus in der Ersten Republik besteht, werden vor allem drei Einflussfaktoren kontrovers beurteilt. Das gilt erstens für die teils kritisch, teils eher verharmlosend dargestellte Bedeutung der Expansion militanter Wehrverbände für die fortlaufende Verschärfung der innenpolitischen Verhältnisse und die Stellvertreterfunktion der Heimwehr auf dem Weg des Staates zum Austrofaschismus[10]; zweitens für die Beurteilung der Rolle der Sozialdemokraten, die entweder als letzte Verteidiger der parlamentarischen Demokratie oder als Mitverantwortliche am Scheitern der Republik eingeschätzt werden[11]; drittens für die Frage, ob der Weg zu dem am 1. Mai 1934 vollendeten diktatorischen Herrschaftstyp, der je nach politischem Vorverständnis als Ständestaat[12], autoritäres Notstandsregime[13] oder Austrofaschismus[14] eingeordnet wird, auf kontingenten Akten politischen Willens beruhte oder final gesteuert war.[15] Diese Arbeit verfolgt die drei Fragenbereiche anhand dreier für die Entwicklung der Ersten Republik schicksalhafter Ereignisse. Nach Untersuchung der Ursachen und Begleitumstände des Justizpalastbrands (II) sowie der Ausschaltung des Parlaments (III) werden die Zusammenhänge zwischen dem Bürgerkrieg von 1934 und dem Ende der Republik erörtert (IV), bevor das Fazit gezogen wird (V).
II. Brand des Justizpalasts
1. Schattendorf
Die Vorgeschichte der Brandstiftung ereignete sich am 30. Januar 1927 in Schattendorf, einer Gemeinde im Burgenland an der ungarischen Grenze mit einer Bahnverbindung nach Wiener Neustadt und Sopron (Ödenburg) in Ungarn, die 1847 für den Personenverkehr eröffnet worden war. Das Grenzgebiet blieb unruhig, nachdem die Alliierten das Burgenland 1919 Österreich zuerkannt hatten. Erst Ende 1921, nach Kämpfen des Bundesheers gegen ungarische Freischärler und dem Verlust von Ödenburg aufgrund einer trotz Manipulation von Österreich akzeptierten Volksabstimmung, kam es zur förmlichen Übergabe des Burgenlands.[16]
Anders als in den sonstigen Teilen der Republik waren die Parteien im Burgenland in den ersten Jahren seines Bestehens übereingekommen, von der Aufstellung von Heimatwehren abzusehen. Diese waren zu Anfang der Republik eine Antwort konservativer Schichten des Bürgertums und der Landbevölkerung auf die unsichere Lage im Innern nach Kriegsende. Die von den örtlichen Parteien gemeinsam aufgestellten und von der Gendarmerie bewaffneten Gruppen dienten als Selbstschutzorganisationen im lokalen Bereich im Verein mit der Polizei der inneren Sicherheit, während die Verteidigung der Republik nach außen der Volkswehr oblag. Diese Art von Heimatwehren wurden meist nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Dagegen blieben einige Wehrverbände, die wie in Kärnten, der Steiermark oder Tirol Aufgaben der Grenzverteidigung beansprucht hatten oder wie einige Bauern- und Bürgerwehren zum Schutz ökonomischer Interessen vor sozialen Konflikten gegründet worden waren, nicht nur bestehen, sondern entwickelten im politisch rechten Lager zunehmend eine Sonderrolle. Sie wurden von den erfolgreichen Aktivisten gegen die im Frühjahr 1919 in Bayern und Ungarn ausgerufenen Räterepubliken mit Waffen und finanziellen Leistungen unterstützt, um die Austromarxisten in Österreich auszuschalten. Ähnliche Ziele verfolgte die 1920 von den Offizieren der k.u.k. Armee Hermann Hiltl und Emil Fey gegründete Frontkämpfervereinigung, die neben der Traditionspflege der kaiserlichen Armee für die Abschaffung aller Klassen- und Parteiengegensätze eintrat, diese damit allerdings gezielt verschärfte. Im Gegenzug gründete die Sozialdemokratische Arbeiterpartei[17] 1923 den aus Arbeitern rekrutierten Republikanischen Schutzbund, der als militärischer Arm der Parteiführung und sozialdemokratische Ordnungsmacht fungierte.[18]
1926 begannen die Frontkämpfervereinigung und der Republikanische Schutzbund mit dem Aufbau von Ortsgruppen im Burgenland. Auch im mehrheitlich sozialdemokratisch orientierten Schattendorf waren die Frontkämpfer und die Schutzbündler mit einer Ortsgruppe vertreten. Zum 30. Januar 1927 organisierte der Schutzbund dort eine unangemeldete Demonstration mit verstärkten Kräften gegen eine von den Frontkämpfern angemeldete Versammlung, weil er eine Teilnahme von Hermann Hiltl erwartete. Nach Tätlichkeiten und verbalen Provokationen der Schutzbündler beim Vorbeimarsch gaben drei Angehörige des Gastwirts des Vereinslokals der Frontkämpfer Schüsse aus Schrotflinten auf die Straße ab. Dabei wurden zwei Schutzbündler, ein Kriegsinvalide und ein Kind, tödlich getroffen. Bezeichnend für die aufgeheizte Situation, die im Kleinmaßstab die Radikalisierung des Kampfs zwischen Rechten und Linken seit dem Ende der Großen Koalition 1920 abbildete, waren polemisierende einseitige Reaktionen der Presse.[19]Nicht weniger kämpferisch und verzerrend tönte ein Aufruf des Parteivorstands der Sozialdemokraten an die Genossen und Genossinnen, der vor Aufklärung des Sachverhalts publiziert wurde.[20]
Gewalttaten bei Versammlungen radikaler politischer Gruppen waren seit Gründung der Republik keine seltenen Ereignisse. Während sie in den ersten drei Jahren im Zusammenhang mit kommunistischen Propagandaaktionen im Sog der Österreich benachbarten Räterepubliken Bayerns und Ungarns standen[21] oder auf sozialökonomische Gründe wie Hungersnot oder Inflation zurückgingen, kam es ab 1922 zu Versammlungssprengungen der meist sozialdemokratischen Arbeiter kontra „gegenrevolutionäre“ Versammlungen der rechtsradikalen Wehrverbände und der österreichischen Nationalsozialisten, denen regelmäßig Teilnehmer der Linken zum Opfer fielen.[22] Angesichts dessen war es nicht verwunderlich, dass die Ereignisse in Schattendorf zum Gegenstand einer Dringlichkeitsanfrage der Sozialdemokraten im Nationalrat gemacht wurden. Der christlichsoziale Bundeskanzler Ignaz Seipel verband mit seinem Bedauern die Überzeugung, die Tat werde vor den Gerichten „so gesühnt, wie sie es verdient“[23], informierte über den Stand des Ermittlungsverfahrens und maß der Zugehörigkeit eines Tatbeteiligten zur Frontkämpfervereinigung keine Bedeutung bei.[24] Der Sozialdemokrat Renner nannte die Tat
„eine brutale, feige und absichtliche Tötung“, verneinte eine Notwehr und führte den wiederholten Waffengebrauch von Frontkämpfern darauf zurück, dass viele Mitglieder der christlichsozialen Partei „überall und bei allen Anlässen die Idee (favorisieren), die im Faschismus und im Hakenkreuzlertum liegt, dass es nämlich nur darauf ankommt, eine Bande von entschlossenen Männern, eine kleine Minorität Entschlossener zu bilden, sie zu bewaffnen, um die Mehrheit des Volkes zu beherrschen, und dass darin die eigentliche Staatskunst liegt.“[25]
Renners Äußerung und seine anschließende Kritik am Konnex der Frontkämpferaktivität im Burgenland mit der Freundschaft der Christlichsozialen zu Ungarn unter dem rechtsautoritären „Reichsverweser“ Miklós Horthy lassen erkennen, dass es den Sozialdemokraten längst nicht nur um die Ereignisse in Schattendorf, sondern vor allem darum ging, die Rechtswendung der christlichsozialen Politik zu attackieren.
…
[1] Otto Bauer, Die Österreichische Revolution, Wien 1923, S. 113, spricht von dem „Rest, der von dem alten Reich übriggeblieben ist, als die anderen Nationen von ihm abfielen“.
[2] StGBl. 4/1918.
[3] Gemeint war die am 9. November 1918 ausgerufene Weimarer Republik.
[4] Botz, Gerhard: Gewalt in der Politik. Attentate, Zusammenstöße, Putschversuche, Unruhen in Österreich 1918 bis 1938, 2. Aufl., München 1983, S. 43-71.
[5] Hanisch, Ernst: Der lange Schatten des Staates. Österreichische Gesellschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert, Wien 1994, S. 277 f.
[6] Beschluss der Nationalversammlung vom 6. September 1919, in: Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedensdelegation in St. Germain-en-Laye, Bd. II, Wien 1919, S. 628-631.
[7] StGBl. 450/1920.
[8] Im Anschluss an Leser, Norbert: Zwischen Reformismus und Bolschewismus. Austromarxismus als Theorie und Praxis, Wien 1968, als „Austromarxismus“ bezeichnet.
[9] Bracher, Karl Dietrich: Zwischen Machtvakuum und „Austrofaschismus“. Zur Krise der österreichischen Parteiendemokratie in den dreißiger Jahren, in: Albertin, Lothar/ Link, Werner (Hg.): Politische Parteien auf dem Weg zur parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Entwicklungslinien bis zur Gegenwart, Düsseldorf 1981, S. 209-221; Hanisch (wie Anm. 5), S. 306 f.; Weinzierl, Erika: Der Februar 1934 und die Folgen für Österreich, Wien 1995, S. 15-17.
[10] Kluge, Ulrich: Der österreichische Ständestaat 1934-1938. Entstehung und Scheitern, Wien 1984, S. 31-43; Wiltschegg, Walter: Die Heimwehr. Eine unwiderstehliche Volksbewegung?, München 1985, S. 246-324; Goldinger, Walter/ Binder, Dieter A.: Geschichte der Republik Österreich 1918-1938, Wien 1992, S. 140-142, 155 f., 162-174; Hanisch (wie Anm. 5), S. 289-291; Tálos, Emmerich: Das austrofaschistische Herrschaftssystem, in: Ders./ Neugebauer, Wolfgang (Hg.): Austrofaschismus. Politik – Ökonomie – Kultur 1933-1938, 7. Aufl., Wien 2014, S. 394-420 (403 f.).
[11] Kerekes, Lajos: Abenddämmerung einer Demokratie. Mussolini, Gömbös und die Heimwehr, Wien 1966, S. 178-185; Neck, Rudolf: Thesen zum Februar. Ursprünge, Verlauf und Folgen, in: Jedlicka, Ludwig/ Neck, Rudolf (Hg.): Das Jahr 1934: 12. Februar. Protokoll des Symposiums in Wien am 5. Februar 1974, München 1975, S. 15-24 und Diskussionsbeiträge S. 85-126; Botz (wie Anm. 4), S. 226 f.; Neck, Rudolf: Sozialdemokratie, in: Weinzierl, Erika/ Skalnik, Kurt (Hg.): Österreich 1918-1938, Geschichte der Ersten Republik, Bd. 1, Graz 1983, S. 225-248 (242); Goldinger/ Binder (wie Anm. 10), S. 210-228 (218-224); Hanisch (wie Anm. 5), S. 306; Weinzierl (wie Anm. 9), S. 34-40; Tálos (wie Anm. 10), S. 395, 408; Ders./ Manoschek, Walter: Zum Konstituierungsprozess des Austrofaschismus, in: Tálos/ Neugebauer (wie Anm. 10), S. 6-25 (19, 22).
[12] Jagschitz, Gerhard: Der österreichische Ständestaat 1934-1938, in: Weinzierl/ Skalnik (wie Anm. 11), S. 497-515.
[13] Bracher, Karl Dietrich: Nationalsozialismus, Faschismus und autoritäre Regime, in: Stourzh, Gerald / Zaar, Birgitta (Hg.) : Österreich, Deutschland und die Mächte. Internationale und österreichische Aspekte des Anschlusses vom März 1938, Wien 1990, S. 1-28 (27);
[14] Tálos (wie Anm. 10), S. 394-420 (413-417).
[15] Kerekes (wie Anm. 11), S. 180-185; Kluge (wie Anm. 10), S. 59 f.; Goldinger/ Binder (wie Anm. 10), S. 201-231; Hanisch (wie Anm. 5), S. 300-321; Tálos/ Manoschek (wie Anm. 11), S. 12-22; Dies.: Aspekte der politischen Struktur des Austrofaschismus, in: Tálos/ Neugebauer (wie Anm. 10), S. 123-158.
[16] Broucek, Peter: Heerwesen, in: Weinzierl/ Skalnik (wie Anm. 11), S. 209-224 (213).
[17] Sie bezeichnete sich bis 1933 als Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschösterreichs (SDAPDÖ).
[18] Rape, Ludger: Die österreichischen Heimwehren und die bayerische Rechte 1920-1923, Wien 1977, S. 93-115; Edmondson, Clifton Earl: Heimwehren und andere Wehrverbände, in: Tálos, Emmerich/ Dachs, Herbert/ Hanisch, Ernst/ Staudinger, Anton (Hg.): Handbuch des politischen Systems Österreichs. Erste Republik 1918-1933, Wien 1995, S. 261-276 (262-265).
[19] Arbeiter-Zeitung v. 31.01.1927, S. 1 (SDAP); Reichspost v. 31.01.1927, S. 1 (CSP).
[20] „Wieder sind Blutopfer der Arbeiterklasse gefallen. Die Mörderbanden der Frontkämpfer haben unseren Genossen den Kriegsinvaliden (…), haben das einzige Kind unseres Eisenbahnergenossen (…) meuchlerisch ermordet. Die burgenländischen Frontkämpfer (…) sind die Mitverschworenen der magyarischen Organisationen, die das deutsche Burgenland wider seinen Willen von unserer Republik losreißen, Ungarn wiedergewinnen wollen. Die burgenländischen Frontkämpfer sind also eine hochverräterische Organisation. Trotzdem hält die Bundesregierung, hält die christlichsoziale Partei ihre Hand schützend über die Hochverräter gegen die Republik. (…) Im Vertrauen auf diesen Schutz haben die burgenländischen Frontkämpfer zu den Mordwaffen gegriffen.“ Arbeiter-Zeitung v. 01.02.1927, S. 1.
[21] Botz (wie Anm. 4), S. 25-80.
[22] Ebd., S. 80-104. Abweichend von diesem Muster war der Lynchmord an dem jungen Bürger Josef Mohapl anlässlich einer Veranstaltung des antifaschistischen Komitees im Wiener Arbeiterbezirk Leopoldstadt am 1. August 1925, ebd., S. 104-107.
[23] Sten. Prot. des Nationalrats, 178. Sitzung am 03.02.1927, S. 4496-4524 (4496).
[24] Ebd., S. 4497-4500.
[25] Ebd., S. 4502, 4504.
- Arbeit zitieren
- Georg Herbert (Autor:in), 2017, Der Weg der Ersten Republik in den Austrofaschismus. Vom Justizpalast über das Parlament ins Bundeskanzleramt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373365
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