Der Weg der Ersten Republik in den Austrofaschismus. Vom Justizpalast über das Parlament ins Bundeskanzleramt


Hausarbeit, 2017

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung ... 2

II. Brand des Justizpalasts ... 5
1. Schattendorf ... 5
2. Das Urteil und die Folgen ... 8
3. Aufschwung der Heimwehr ... 9

III. Ausschaltung des Parlaments und des Verfassungsgerichtshofs ... 10
1. Die Verfassungsreform von 1929 ... 10
2. Zusammenbruch der Creditanstalt ... 12
3. Staatsstreich in drei Akten ... 13
a) „Selbstausschaltung“ des Nationalrats ... 13
b) Anspruch auf autoritäre Führung ... 14
c) Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofs ... 15

IV. Bürgerkrieg, Mai-Verfassung, Kanzlermord ... 16
1. Ausschaltung der Parteien ... 16
2. Oktroi einer autoritären Verfassung ... 18
3. Ermordung des Bundeskanzlers Dollfuß ... 20

V. Fazit ... 20

Literaturverzeichnis ... 23
I. Quellen ... 23
II. Literatur ... 23

I. Einleitung

Das Ende des Ersten Weltkriegs bedeutete die Auflösung der fast 650 Jahre existierenden Habsburger­monarchie, den endgültigen Zerfall des imperialen Vielvölkerstaats und den Zusammenbruch der euro­päischen Mittel­mächte. Von der westlichen Reichshälfte, die seit Gründung der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn 1867 verbreitet als Cisleithanien be­zeichnet und 1915 als „Österreich“ bestimmt worden war, verblieb nach dem Ende der Monarchie im November 1918 ein „Rest“[1] mit Ober- und Niederösterreich (ein­schließlich Wien), der deutsch­sprachigen Steiermark, Kärnten, Ost- und Nordtirol mit Vorarlberg sowie Salzburg. Die deutsch­sprachigen Abgeord­neten des letzten Reichs­rats der Monarchie erklärten sich am 21. Oktober zur Provisorischen National­versamm­lung „Deutsch­öster­reichs“ und etab­lierten einen aus Repräsentanten der drei führenden Parteien Christ­lich­soziale, Sozialdemokraten und Großdeutsche bestehenden Staats­rat, der die erste Regierung mit dem Sozialdemokraten Karl Renner als Staatskanzler an der Spitze berief. Nach der Abdankung des Kaisers beschlossen Staatsrat und Provisorische National­versammlung das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutsch­österreich vom 12. November 1918.[2] Danach sollte Deutschösterreich eine demokratische Republik und zugleich Teil der Deutschen Repu­blik[3] sein, territorial sollte es alle deutsch­sprachigen Siedlungs­gebiete Cisleithaniens umfassen. Aus der Wahl zur Konstituierenden Natio­nal­­versammlung am 16. Februar 1919, bei der erstmals auch die Frauen wahlberechtigt waren, gingen die Sozialdemokraten mit rund 41 % als Sieger hervor. Ihre Koalition mit dem bäuerlichen Flügel der Christlich­sozialen rettete die Republik über das politisch schwierige und wirt­schaftlich katastrophale Jahr 1919 hinweg. Die Koalition setzte eine Reihe sozialer Verbesserungen durch, vom Achtstundentag über Arbeits­losenversicherung, Betriebs­räte und Gewerk­schaften. Die Ein­heit der Arbeiterbewegung stellten die sozialdemokratisch dominier­ten Arbeiter­räte sicher, bei den Soldatenräten war der Einfluss der kommunis­tischen Partei stärker. Putschversuche der Kommunisten im Frühjahr 1919 in Wien scheiterten, erschreck­ten aber vor dem Hinter­grund der russischen Oktoberrevolution die bürgerliche und die bäuer­liche Gesellschaft.[4] Wirtschaftlich überstand Österreich das Jahr 1919 dank alliierter Hilfs­lieferungen, einer konflikt­armen Regierungs­koali­tion und einer Kooperation der Wirt­schafts­­verbände. Die in der Mon­archie vernetzte Wirtschaft musste sich auf die neuen klein­staatlichen Ver­hältnisse einrichten, die unterentwickelten Agrar­betriebe konnten das Land nicht ernähren, die tschechischen Kohle­lieferungen kamen erst lang­sam wieder in Gang, die Rüstungsindustrie wurde nicht recht­zeitig auf Friedensprodukte umgestellt, die Arbeits­losenzahl stieg an.[5]

Der Friedensvertrag von St. Germain-en-Laye vom 10. September 1919 versetzte Deutsch­österreich einen emotionalen Tiefschlag. Der von allen Parteien – aus sehr unterschiedlichen Gründen – angestrebte „Anschluss“ an die Deutsche Republik wurde von den Alliierten, die Deutschland nicht stärken mochten, untersagt. Die Argumente der National­versammlung, die sich auf das Selbst­bestimmungs­recht des deutschösterreichischen Volkes und „seine wirtschaftliche, kulturelle und politische Lebensnotwendig­keit“[6] berief, blieben unerhört. Immer­hin erreichte die österreichische Delegation, dass die Alliierten für Kärnten eine Volksabstimmung zuließen, die 1920 dessen Bestand sicherstellte, und Österreich auf Kosten des anderen Verliererstaats der Doppelmonarchie das überwiegend deutsch­sprachige west­ungarische Grenzgebiet, das spätere Burgenland , zusprachen. Der tiefe Fall vom imperialen Großreich zum Kleinstaat bedeutete zugleich, dass 1918 die Demokratie über die auto­kratische Monarchie siegte, die Gesellschaft entfeudalisiert, das Frauenwahl­recht eingeführt und ein Schub zu mehr Gleichheit unter den Bürgern erzielt wurde, während die alten Hierarchien von Adel, Bürokratie und Armee zerfielen. Durch das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 bestimmte die Nationalver­sammlung die Republik Österreich als Bundesstaat und gab ihr eine von dem Staatsrechtler Hans Kelsen entworfene rechts­staatliche Verfassung.[7] Nach einer Hyperinflation bewahrte 1922 eine von den Großmächten garantierte Millionen­anleihe die Republik vor dem Zusammenbruch. Die Sanierung der Staatsfinanzen unter der Kontrolle des Völkerbunds ermöglichte 1925 die Einführung der Schilling-Währung und eine langsame Erholung der Wirtschaft, die 1928/29 in eine Hoch­konjunktur mündete, bis die Welt­­wirtschaftskrise 1930 in Österreich angekommen war. Doch der republikanische Burgfrieden der Koalitionsparteien war schon im Juni 1920 einer scharfen Polarisierung der beiden politischen Lager gewichen. Der Koalitions­bruch der Christlichsozialen hatte ihre meist maßgebliche Beteiligung an zwölf Rechtsregierungen im Verein mit den nationalkonservativen Großdeutschen zur Folge. Bei den letzten freien Nationalratswahlen am 9. November 1930 erzielten die Sozial­demokraten über 41 % der Stimmen, die Christlichsozialen verloren ihre relative Mehrheit. Nach zwei kurzlebigen Über­gangs­­kabinetten wurde Engelbert Dollfuß zum Bundeskanzler ernannt, der mit der geringstmöglichen Nationalrats­mehrheit ab Mai 1932 eine Koalitions­regierung aus Christlich­sozialen, Landbund und dem Heimatblock der Heimwehren führte. Unter seiner Regierung wurde am 4. März 1933 das Parlament aus­geschaltet und am 1. Mai 1934 „im Namen Gottes“ eine Verfassung als Basis des austrofaschistischen Staats oktroyiert.

Wie konnte es zu diesem radikalen Bruch mit der parlamentarischen Demokratie kommen? Eine verbreitete Erklärung der historischen Forschung verweist auf den Rückwärtsbezug der österreichischen Ge­sell­schaft in der Ersten Republik mit ihrer Verklärung der Monarchie, auf den Wegfall integrativer Kräfte wie Kaiser, Armee und Zentralbüro­kratie sowie auf Schwächen des Parlamentarismus in ökonomischen Krisenzeiten. Betont wird die Ent­fremdung der Bürger, die ihrem drastisch verkleinerten Staat nicht zutrauten, wirtschaftliche Not und soziales Elend in der Nach­kriegs­zeit mit den Mitteln der Demokratie zu überwinden. Die starren polarisierenden Lager von Christlichsozialen und Groß­­deutschen auf der einen und Sozialdemokraten auf der anderen Seite verhinderten ausgleichende Kompromisse, be­förderten Misstrauen gegen die politischen Parteien und minimierten die Integrations­kraft der Demo­kratie. Verstärkt wurde diese Entwicklung durch Zuspitzungen im jeweiligen Lager, die vor allem in den Krisen­jahren der Spätzeit der Ersten Republik der notwendigen Zusammen­­arbeit entgegen­standen. Die Sozialdemokraten grenzten sich durch einen Verbal­radikalismus in ihrem „Linzer Programm“ von 1926 und entsprechende, auf die Einheit der Partei zielende Töne des zum linken Flügel gehörenden Parteivorsitzenden Otto Bauer ab, die sich in der realen Politik der Partei nicht wiederfanden, ihr aber das Etikett des Marxismus[8] anhefteten und sie damit in der Sicht von Bürgern, Bauern und Kirche als Vor­posten des Bolschewismus erscheinen ließen. Die konservativen Christlichsozialen festigten mit ihren engen Kontakten zur einflussreichen katholischen Kirche, exemplarisch in der Person ihres langjährigen und bis zu seinem Tod 1932 wegweisenden Partei­obmanns und Prälaten Ignaz Seipel, sowie ihrem ebenfalls 1926 in Linz beschlos­senen Parteiprogramm mit dem Plädoyer für eine „Kultur­gemeinschaft des deutschen Volkes“ und antisemitischen Tendenzen die Abwehrhaltung der traditio­nell anti­klerikalen und international orientierten Arbeiterbewegung, was eine Neuauflage der vom linken Flügel der sozialdemokratischen Partei strikt abgelehnten Großen Koa­lition von 1919/20 bis zum Ende der Ersten Republik ausschloss und die Funktionsweise des parlamentarischen Systems nachhaltig störte.[9]

Während in der historischen Forschung weithin Übereinstimmung bei den Erklärungen zum Untergang der Demokratie und des Parlamenta­rismus in der Ersten Republik besteht, werden vor allem drei Einfluss­faktoren kontrovers beurteilt. Das gilt erstens für die teils kritisch, teils eher verharmlosend dargestellte Bedeutung der Expansion militanter Wehr­verbände für die fortlaufende Verschärfung der innen­politischen Verhältnisse und die Stellver­treter­funktion der Heimwehr auf dem Weg des Staates zum Austrofaschismus[10]; zweitens für die Beurteilung der Rolle der Sozial­demokraten, die entweder als letzte Verteidiger der parla­mentarischen Demo­kratie oder als Mitverantwortliche am Scheitern der Republik einge­schätzt werden[11]; drittens für die Frage, ob der Weg zu dem am 1. Mai 1934 vollendeten diktatorischen Herr­schaftstyp, der je nach politi­schem Vorverständnis als Ständestaat[12], autoritäres Notstands­regime[13] oder Austrofaschismus[14] eingeordnet wird, auf kontingenten Akten politischen Willens beruhte oder final gesteuert war.[15] Diese Arbeit verfolgt die drei Fragen­bereiche anhand dreier für die Entwicklung der Ersten Republik schicksalhafter Ereig­nisse. Nach Untersuchung der Ursachen und Begleit­umstän­de des Justizpalastbrands (II) sowie der Ausschal­tung des Par­la­ments (III) werden die Zusam­men­hänge zwischen dem Bürger­krieg von 1934 und dem Ende der Republik erörtert (IV), bevor das Fazit gezogen wird (V).

II. Brand des Justizpalasts

1. Schattendorf

Die Vorgeschichte der Brandstiftung ereignete sich am 30. Januar 1927 in Schattendorf, einer Gemeinde im Burgenland an der ungarischen Grenze mit einer Bahnverbindung nach Wiener Neustadt und Sopron (Ödenburg) in Ungarn, die 1847 für den Personenverkehr eröffnet worden war. Das Grenzgebiet blieb unruhig, nachdem die Alliierten das Burgenland 1919 Österreich zuerkannt hatten. Erst Ende 1921, nach Kämpfen des Bundes­heers gegen ungarische Freischärler und dem Verlust von Öden­burg aufgrund einer trotz Manipulation von Österreich akzeptierten Volks­abstimmung, kam es zur förm­lichen Übergabe des Burgenlands.[16]

Anders als in den sonstigen Teilen der Republik waren die Parteien im Burgenland in den ersten Jahren seines Bestehens übereingekommen, von der Aufstellung von Heimatwehren abzusehen. Diese waren zu Anfang der Republik eine Antwort konservativer Schichten des Bürger­tums und der Landbevölkerung auf die unsichere Lage im Innern nach Kriegsende. Die von den örtlichen Parteien gemeinsam aufgestell­ten und von der Gendarmerie bewaffneten Gruppen dienten als Selbst­schutz­organisationen im lokalen Bereich im Verein mit der Polizei der inneren Sicherheit, während die Verteidigung der Republik nach außen der Volkswehr oblag. Diese Art von Heimat­wehren wurden meist nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Dagegen blieben einige Wehrverbände, die wie in Kärnten, der Steiermark oder Tirol Auf­gaben der Grenz­verteidigung beansprucht hatten oder wie einige Bauern- und Bürger­wehren zum Schutz ökonomischer Inter­essen vor sozialen Konflikten gegründet worden waren, nicht nur bestehen, sondern entwickelten im politisch rechten Lager zuneh­mend eine Sonderrolle. Sie wurden von den erfolg­reichen Aktivi­sten gegen die im Früh­jahr 1919 in Bayern und Ungarn aus­gerufenen Räte­republiken mit Waffen und finanziellen Leistungen unter­stützt, um die Austromarxisten in Österreich auszu­schalten. Ähnliche Ziele verfolgte die 1920 von den Offizieren der k.u.k. Armee Hermann Hiltl und Emil Fey gegründete Front­kämpfer­vereinigung, die neben der Traditions­pflege der kaiserlichen Armee für die Ab­schaffung aller Klassen- und Parteiengegensätze eintrat, diese damit allerdings gezielt verschärfte. Im Gegenzug gründete die Sozial­demo­kratische Arbeiter­partei[17] 1923 den aus Arbeitern rekrutierten Republikanischen Schutz­bund, der als militärischer Arm der Partei­führung und sozial­demokratische Ordnungs­­macht fungierte.[18]

1926 begannen die Frontkämpfervereinigung und der Republikanische Schutzbund mit dem Aufbau von Ortsgruppen im Burgenland. Auch im mehrheitlich sozialdemokratisch orien­tierten Schattendorf waren die Frontkämpfer und die Schutzbündler mit einer Ortsgruppe vertreten. Zum 30. Januar 1927 organisierte der Schutzbund dort eine unange­meldete Demon­stra­tion mit verstärk­ten Kräften gegen eine von den Frontkämpfern angemel­de­te Versamm­lung, weil er eine Teilnahme von Hermann Hiltl erwartete. Nach Tätlichkeiten und verbalen Provo­ka­tionen der Schutzbündler beim Vorbei­marsch gaben drei Ange­hörige des Gast­wirts des Vereins­lokals der Frontkämpfer Schüsse aus Schrot­flinten auf die Straße ab. Dabei wurden zwei Schutz­bündler, ein Kriegsinvalide und ein Kind, tödlich getroffen. Bezeichnend für die aufgeheizte Situation, die im Klein­maßstab die Radikalisierung des Kampfs zwischen Rechten und Linken seit dem Ende der Großen Koalition 1920 abbildete, waren polemisierende einseitige Reaktionen der Presse.[19]Nicht weniger kämpferisch und verzerrend tönte ein Aufruf des Partei­vorstands der Sozialdemokraten an die Genossen und Genossinnen, der vor Aufklärung des Sachverhalts publiziert wurde.[20]

Gewalttaten bei Versammlungen radikaler politischer Gruppen waren seit Gründung der Republik keine seltenen Ereignisse. Während sie in den ersten drei Jahren im Zusammen­hang mit kommu­nistischen Pro­pagandaaktionen im Sog der Österreich benach­barten Räterepubli­ken Bayerns und Ungarns standen[21] oder auf sozial­ökono­mische Gründe wie Hungersnot oder Inflation zurückgingen, kam es ab 1922 zu Versammlungssprengungen der meist sozialdemokratischen Arbeiter kontra „gegen­revolutionäre“ Versamm­lungen der rechts­­radikalen Wehr­verbände und der österreichischen National­sozialisten, denen regelmäßig Teilnehmer der Linken zum Opfer fielen.[22] Ange­sichts dessen war es nicht verwunderlich, dass die Ereignisse in Schattendorf zum Gegenstand einer Dringlichkeits­anfrage der Sozial­demokraten im Nationalrat gemacht wurden. Der christlich­soziale Bundes­­­kanzler Ignaz Seipel verband mit seinem Bedauern die Überzeugung, die Tat werde vor den Gerichten „so gesühnt, wie sie es ver­dient“[23], informierte über den Stand des Ermittlungs­verfahrens und maß der Zugehörigkeit eines Tatbeteiligten zur Frontkämpfervereini­gung keine Bedeutung bei.[24] Der Sozialdemokrat Renner nannte die Tat

„eine brutale, feige und absichtliche Tötung“, verneinte eine Notwehr und führte den wiederholten Waffengebrauch von Front­kämpfern darauf zurück, dass viele Mitglie­der der christlichsozialen Partei „überall und bei allen Anlässen die Idee (favorisieren), die im Faschismus und im Hakenkreuzlertum liegt, dass es nämlich nur darauf ankommt, eine Bande von entschlossenen Männern, eine kleine Minorität Entschlossener zu bilden, sie zu bewaffnen, um die Mehrheit des Volkes zu beherrschen, und dass darin die eigentliche Staatskunst liegt.“[25]

Renners Äußerung und seine anschließende Kritik am Konnex der Frontkämpferaktivität im Burgenland mit der Freundschaft der Christ­lichsozialen zu Ungarn unter dem rechts­autoritären „Reichsverweser“ Miklós Horthy lassen erkennen, dass es den Sozialdemokraten längst nicht nur um die Ereignisse in Schattendorf, sondern vor allem darum ging, die Rechts­wendung der christlichsozialen Politik zu attackieren.


[1] Otto Bauer, Die Österreichische Revolution, Wien 1923, S. 113, spricht von dem „Rest, der von dem alten Reich übriggeblieben ist, als die anderen Nationen von ihm abfielen“.

[2] StGBl. 4/1918.

[3] Gemeint war die am 9. November 1918 ausgerufene Weimarer Republik.

[4] Botz, Gerhard: Gewalt in der Politik. Attentate, Zusammenstöße, Putschversuche, Unruhen in Österreich 1918 bis 1938, 2. Aufl., München 1983, S. 43-71.

[5] Hanisch, Ernst: Der lange Schatten des Staates. Österreichische Gesellschafts­geschichte im 20. Jahrhundert, Wien 1994, S. 277 f.

[6] Beschluss der Nationalversammlung vom 6. September 1919, in: Bericht über die Tätigkeit der deutsch­österreichischen Friedensdelegation in St. Germain-en-Laye, Bd. II, Wien 1919, S. 628-631.

[7] StGBl. 450/1920.

[8] Im Anschluss an Leser, Norbert: Zwischen Reformismus und Bolschewismus. Austro­marxismus als Theorie und Praxis, Wien 1968, als „Austromarxismus“ bezeichnet.

[9] Bracher, Karl Dietrich: Zwischen Machtvakuum und „Austrofaschismus“. Zur Krise der österreichischen Parteiendemokratie in den dreißiger Jahren, in: Albertin, Lothar/ Link, Werner (Hg.): Politische Parteien auf dem Weg zur parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Entwicklungslinien bis zur Gegenwart, Düsseldorf 1981, S. 209-221; Hanisch (wie Anm. 5), S. 306 f.; Weinzierl, Erika: Der Februar 1934 und die Folgen für Österreich, Wien 1995, S. 15-17.

[10] Kluge, Ulrich: Der österreichische Ständestaat 1934-1938. Entstehung und Scheitern, Wien 1984, S. 31-43; Wiltschegg, Walter: Die Heimwehr. Eine unwider­stehliche Volksbewegung?, München 1985, S. 246-324; Goldinger, Walter/ Binder, Dieter A.: Geschichte der Republik Österreich 1918-1938, Wien 1992, S. 140-142, 155 f., 162-174; Hanisch (wie Anm. 5), S. 289-291; Tálos, Emmerich: Das austrofaschis­ti­sche Herrschaftssystem, in: Ders./ Neugebauer, Wolfgang (Hg.): Austrofaschismus. Politik – Ökonomie – Kultur 1933-1938, 7. Aufl., Wien 2014, S. 394-420 (403 f.).

[11] Kerekes, Lajos: Abenddämmerung einer Demokratie. Mussolini, Gömbös und die Heim­wehr, Wien 1966, S. 178-185; Neck, Rudolf: Thesen zum Februar. Ursprünge, Ver­lauf und Folgen, in: Jedlicka, Ludwig/ Neck, Rudolf (Hg.): Das Jahr 1934: 12. Februar. Protokoll des Symposiums in Wien am 5. Februar 1974, München 1975, S. 15-24 und Diskussionsbeiträge S. 85-126; Botz (wie Anm. 4), S. 226 f.; Neck, Rudolf: Sozialdemo­kratie, in: Weinzierl, Erika/ Skalnik, Kurt (Hg.): Öster­reich 1918-1938, Geschichte der Ersten Republik, Bd. 1, Graz 1983, S. 225-248 (242); Goldinger/ Binder (wie Anm. 10), S. 210-228 (218-224); Hanisch (wie Anm. 5), S. 306; Weinzierl (wie Anm. 9), S. 34-40; Tálos (wie Anm. 10), S. 395, 408; Ders./ Manoschek, Walter: Zum Konstituierungs­prozess des Austrofaschismus, in: Tálos/ Neugebauer (wie Anm. 10), S. 6-25 (19, 22).

[12] Jagschitz, Gerhard: Der österreichische Ständestaat 1934-1938, in: Weinzierl/ Skalnik (wie Anm. 11), S. 497-515.

[13] Bracher, Karl Dietrich: Nationalsozialismus, Faschismus und autoritäre Regime, in: Stourzh, Gerald / Zaar, Birgitta (Hg.) : Österreich, Deutschland und die Mächte. Inter­nationale und österreichische Aspekte des Anschlusses vom März 1938, Wien 1990, S. 1-28 (27);

[14] Tálos (wie Anm. 10), S. 394-420 (413-417).

[15] Kerekes (wie Anm. 11), S. 180-185; Kluge (wie Anm. 10), S. 59 f.; Goldinger/ Binder (wie Anm. 10), S. 201-231; Hanisch (wie Anm. 5), S. 300-321; Tálos/ Manoschek (wie Anm. 11), S. 12-22; Dies.: Aspekte der politischen Struktur des Austrofaschismus, in: Tálos/ Neugebauer (wie Anm. 10), S. 123-158.

[16] Broucek, Peter: Heerwesen, in: Weinzierl/ Skalnik (wie Anm. 11), S. 209-224 (213).

[17] Sie bezeichnete sich bis 1933 als Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutsch­öster­reichs (SDAPDÖ).

[18] Rape, Ludger: Die österreichischen Heimwehren und die bayerische Rechte 1920-1923, Wien 1977, S. 93-115; Edmondson, Clifton Earl: Heimwehren und andere Wehr­verbände, in: Tálos, Emmerich/ Dachs, Herbert/ Hanisch, Ernst/ Staudinger, Anton (Hg.): Handbuch des politischen Systems Österreichs. Erste Republik 1918-1933, Wien 1995, S. 261-276 (262-265).

[19] Arbeiter-Zeitung v. 31.01.1927, S. 1 (SDAP); Reichspost v. 31.01.1927, S. 1 (CSP).

[20] „Wieder sind Blutopfer der Arbeiterklasse gefallen. Die Mörderbanden der Front­kämpfer haben unseren Genossen den Kriegsinvaliden (…), haben das einzige Kind unseres Eisenbahnergenossen (…) meuchlerisch ermordet. Die burgenländischen Frontkämpfer (…) sind die Mitverschworenen der magyarischen Organisationen, die das deutsche Burgenland wider seinen Willen von unserer Republik losreißen, Ungarn wiedergewinnen wollen. Die burgenländischen Frontkämpfer sind also eine hoch­verräterische Organisation. Trotzdem hält die Bundesregierung, hält die christlich­soziale Partei ihre Hand schützend über die Hochverräter gegen die Republik. (…) Im Vertrauen auf diesen Schutz haben die burgenländischen Frontkämpfer zu den Mord­waffen gegriffen.“ Arbeiter-Zeitung v. 01.02.1927, S. 1.

[21] Botz (wie Anm. 4), S. 25-80.

[22] Ebd., S. 80-104. Abweichend von diesem Muster war der Lynchmord an dem jungen Bürger Josef Mohapl anlässlich einer Veranstaltung des antifaschistischen Komitees im Wiener Arbeiterbezirk Leopoldstadt am 1. August 1925, ebd., S. 104-107.

[23] Sten. Prot. des Nationalrats, 178. Sitzung am 03.02.1927, S. 4496-4524 (4496).

[24] Ebd., S. 4497-4500.

[25] Ebd., S. 4502, 4504.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Der Weg der Ersten Republik in den Austrofaschismus. Vom Justizpalast über das Parlament ins Bundeskanzleramt
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Historisches Institut)
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
26
Katalognummer
V373365
ISBN (eBook)
9783668503427
ISBN (Buch)
9783668503434
Dateigröße
1287 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit war eine Hausarbeit im letzten Semester des Master-Studiengangs.
Schlagworte
Zwischenkriegszeit, Ständestaat, Austrofaschismus, Österreich
Arbeit zitieren
Georg Herbert (Autor:in), 2017, Der Weg der Ersten Republik in den Austrofaschismus. Vom Justizpalast über das Parlament ins Bundeskanzleramt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373365

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