In nh ha al lt ts sv ve er rz ze ei ic ch hn ni is s I
1. Einleitung. 3
2. Definition des Menschenhandels. 5
2.1 Europarat. 5
2.2 IOM. 5
2.3 Ministerrat der Europäischen Union. 6
2.4 Definitionen der internationalen Staatengemeinschaft. 6
2.4.1 Historische Entwicklung internationaler Abkommen. 6
2.4.2 Konvention von 1949. 7
2.4.3 aktuelle Definition der Vereinten Nationen. 7
2.5 Analyse der Definitionskriterien. 8
2.6 Eigener Ansatz. 9
3. historische Entwicklung und aktuelles Ausmaß. 11
3.1 Geschichte des Frauenhandels. 11
3.2 Ausmaß des gegenwärtigen Frauenhandels. 13
4. Migrationshintergründe. 14
4.1 Frauen und Migration. 14
4.2 Migration und Frauenhandel. 16
4.3 Auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen des Frauenhandel. 17
4.3.1 Wohlstandsgefälle. 19
4.3.2 Nachfrage. 19
4.3.3 Feminisierung der Migration. 20
4.3.4 Geringes Risiko. 21
4.3.5 Korruption. 21
4.3.6 Sextourismus. 22
4.4 individuelle Entscheidung zur Migration. 22
4.5 Portrait der betroffenen Frauen. 24
5. Herkunftsländer im zeitlichen Wandel. 26
6. Die Situation der Frauen in den Herkunftsländern am Beispiel. 28
6.1 Thailand. 28
6.2 Dominikanische Republik. 31
6.3 Osteuropa. 33
7. Schleusungswege und -methoden. 36
7.1 Anwerbungsmethoden 36
7.1.1 Anwerbung durch Arbeitsversprechen. 36
7.1.2 Anwerben über die Vortäuschung einer Liebesbeziehung. 36
7.1.3 sonstige Anwerbungsmethoden. 37
7.2 Kontaktaufnahme und Ablauf. 37
7.3 Transport und Einreise. 38
7.4 Fluchtverhinderung. 40
7.5 Sexuelle Ausbeutung. 42
2
8. Organisationsformen des Frauenhandels. 43
8.1 private Zuhälterei/Gelegenheitshändler. 43
8.2 organisierter Frauenhandel. 44
9. Prostitution in Deutschland. 46
9.1 Umfang. 46
9.2 Nachfrage der Freier. 46
9.3 Prostitutionsbereiche und -formen. 47
9.4 Charakteristika der Prostituierten. 48
10. Rechtliche Regulierung von Prostitution und Frauenhandel. 50
10.1 gesetzliche Regelung zur Prostitution. 50
10.1.1 Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten. 50
10.1.2 Sperrgebietsverordnung. 52
10.2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 53
10.3 gesetzliche Regelungen zum Menschenhandel. 53
10.4 Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. 54
10.5 Bundesseuchengesetz. 55
10.6 Sozialrecht. 56
10.7 Steuerrecht. 56
10.8 Ausländerrecht. 57
11. Die Situation der ausländischen Prostituierten in der Bundesrepublik. 60
11.1 Arbeitsbedingungen. 60
11.2 Gesundheitssituation. 61
11.3 soziale Situation. 63
12. Gegenstrategien gegen Frauenhandel in Deutschland. 65
12.1 verstärkte Einreisebeschränkungen. 65
12.2 Razzien. 65
12.3 strafrechtliche Verfolgung. 66
12.4 Abschiebung der Frauen. 67
12.5 internationale behördliche Zusammenarbeit. 69
13. Ansatzpunkte sozialer Arbeit zur Unterstützung betroffener Frauen. 71
13.1 aufsuchende Sozialarbeit /Streetwork. 72
13.2 Betreuung von Opferzeuginnen. 72
13.3 Begleitung im Zeugenschutzprogramm. 74
13.4 Psychosoziale Betreuung. 76
13.5 Rückkehrhilfe. 76
14. Abschließende Betrachtung / Fazit. 78
15. Literaturverzeichnis. 82
16. Anhang. 84
3
Migration und Zuwanderung nach Deutschland sind Thematiken, die in den Medien, auf politischer Ebene und in der Fachliteratur seit jahrzehnten stark kontrovers diskutiert werden.
Seit der Anwerbung von Gastarbeitern in den 1950er Jahren und dem damit zusammenhängenden Zuzug von Familienangehörigen ist die Zahl der Ausländer bis in die 1990er Jahre stark angestiegen.
Als politische Konsequenz wurden in der Folge die Ausländergesetze und Einwanderungsbestimmungen immer restriktiver. Daraus resultierte eine verstärkte illegale Einwanderung.
Einen Teilbereich dieser irregulären Migration stellt der Frauenhandel dar, bei dem Frauen aus wirtschaftlich benachteiligten Ländern mit Hilfe von Schleppern nach Deutschland migrieren.
Dieser Problematik wird gerade in den letzten Jahren auf internationaler Ebene vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt, vor allem angesichts der Tatsache, dass der Zustrom von betroffenen Frauen kontinuierlich zunimmt.
Aufgrund der Aktualität und Brisanz der Thematik schreibe ich meine Diplomarbeit über von Menschenhandel betroffene Frauen als Klientinnen sozialer Arbeit.
Meiner Arbeit liegen folgende Fragestellungen zugrunde:
1. Wie stellt sich das Phänomen Frauenhandel insgesamt dar? (D.h.: warum entsteht Frauenhandel, welche Frauen sind betroffen und in welchem Umfang und in welcher Form läuft er ab?)
2. Wie wird Frauenhandel gesetzlich reglementiert und strafrechtlich verfolgt? 3. Wie stellt sich die Lebenssituation der betroffenen Frauen in Deutschland dar, hinsichtlich der Arbeitssituation sowie der gesundheitlichen und sozialen Situation? 4. Welche Gegenmaßnahmen finden auf politischer und polizeilicher Ebene statt? 5. Wo kann/soll soziale Arbeit ansetzen, um die betroffenen Frauen zu unterstützen?
Nachdem ich vorab verschiedene themenbezogene Definitionsansätze vorstelle, biete ich im dritten Kapitel einen Einblick in die historische Entwicklung und das aktuelle Ausmaß von Frauenhandel. Im 4. Kapitel befasse ich mich mit den Hintergründen von Migration, hierbei betrachte ich insbesondere die auslösenden Bedingungen von Frauenhandel. Anschließend zeige ich im 5. Kapitel die Herkunftsländer auf und
4
betrachte im 6. Kapitel die Situation der Frauen an den Beispielen Thailand, Dominikanische Republik und Osteuropa genauer, um zu verdeutlichen, wie sich diese Lebensbedingungen auf Frauenhandel auswirken. Im 7. Kapitel zeige ich auf, in welcher Form Frauenhandel abläuft.
Die Fragestellung nach der gesetzlichen Reglementierung beantworte ich in Kapitel 10, indem ich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu Prostitution und Frauenhandel ausführlich eingehe. In Kapitel 11 werde ich die Lebenssituation der betroffenen Frauen in Deutschland aufzeigen, um anschließend im 12. Kapitel die Strategien gegen Frauenhandel zu benennen. Die Fragestellung nach den Ansatzpunkten sozialer Arbeit wird im 13. Kapitel beantwortet. Anschließend nehme ich eine Schlussbetrachtung vor.
Ziel der Arbeit ist es, anhand der aufgestellten Fragestellungen, einen Gesamtüberblick über das Phänomen Frauenhandel zu vermitteln. Ich möchte herauskristallisieren, wo die Ursachen von Frauenhandel liegen und daraus Ansatzpunkte für Gegenstrategien herleiten. Dabei möchte ich auch darlegen, wo ich die Aufgabenbereiche der sozialen Arbeit mit dem Klientel der Menschenhandelsopfer sehe. .
5
Im Folgenden stelle ich verschiedene Definitionsansätze zu Menschen- bzw. Frauenhandel vor. Hierbei werde ich auch auf die Entwicklung internationaler Abkommen zu Frauenhandel eingehen. Anschließend nehme ich eine Analyse der vorgestellten Definitionen vor und leite daraus meinen eigenen Definitionsansatz her.
2.1 Europarat
Die parlamentarische Versammlung des Europarates verwendet nach Beschluss vom 23.4.97 folgende Definition von Frauenhandel:
„Die Versammlung definiert Frauenhandel und Zwangsprostitution als jeden legalen oder illegalen Transport von Frauen und/oder Handel mit ihnen, mit oder ohne ihre anfängliche Einwilligung, zu wirtschaftlichen Zwecken, mit dem Ziel der Zwangsprostitution, Zwangsheirat oder anderen Formen der erzwungenen sexuellen Ausbeutung. Der Einsatz von Zwang kann dabei physisch, sexualisiert oder psychisch sein und schließt Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch einer Machstellung oder einer
Abhängigkeitssituation mit ein.“ 1
2.2 IOM
Auf der von der Europäischen Kommission angeregten Konferenz über Migration und Frauenhandel im Juni 1996 in Wien legte die Internationale Organisation für Migration (IOM) ihre Definition von Frauen- und Menschenhandel fest. Die IOM unterscheidet dabei zwischen Menschen- und Frauenhandel.
„Da Menschenhandel stets mit grenzüberschreitender Migration einhergeht, ist dieser Tatbestand (...) gegeben, wenn die Grenze zu einem anderen Staat überschritten wird, daran ein Helfer beteiligt ist, eine Geldleistung erfolgt, die Einreise in das Zielland und/oder der Aufenthalt dort ungesetzlich sind. Vom Helfer können die folgenden Leistungen in vollem Umfang oder teilweise erbracht werden: Informationen, Beschaffung gefälschter oder gestohlener Reisepapiere/Personaldokumente, reguläre oder irreguläre Beförderung, sichere Unterbringung an Transistoren, Schleusung über die Grenze, Aufnahme und Beschäftigung im Zielland“. 2
„Frauenhandel [wird] vorläufig als das illegale Verbringen von Frauen ins Ausland oder der Handel mit ihnen zum Zweck der Erlangung wirtschaftlicher oder sonstiger persönlicher Vorteile definiert. Dabei können folgende Elemente
1 http://assembly.coe.int/Documents/AdoptedText/TA97/EREC1325.HTM (übersetzt von englischer Fassung nach Mentz, Ulrike (2001), S.102)
2 IOM, Wien 1996 in Mentz, Ulrike (2001), S.94
6
auftreten, die Schleusung der Frauen in andere Länder mit oder ohne deren Zustimmung bzw. Kenntnis, Täuschung über den Zweck der legalen bzw. illegalen Migration, körperlicher oder sexueller Missbrauch mit dem Ziel des Frauenhandels, Verkauf von Frauen und Handel mit Frauen zum Zweck der Beschäftigung, Heirat und Prostitution sowie sonstige Formen des gewinnorientierten Missbrauchs“ 3 .
2.3 Ministerrat der Europäischen Union
Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 24. Februar 1997 eine „gemeinsame Maßnahme zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern“ beschlossen. Inhalt ist eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung der Strafverfolgung von Menschenhandelsdelikten sowie der Ausbau der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Frauenhandel. In dieser „gemeinsamen Maßnahme“ ist der Begriff Menschenhandel ebenso wie der Begriff der sexuellen Ausbeutung definiert. 4
„Unter Menschenhandel wird jegliche Handlung verstanden, die die Einreise in und die Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, den Aufenthalt dort oder die Ausreise aus diesem Hoheitsgebiet erleichtert. (...) Menschenhandel ist hiernach die „sexuelle Ausbeutung von Personen, die keine Kinder sind, zu Gewinnzwecken unter Ausübung von Zwang, insbesondere Gewalt oder Drohungen, oder durch arglistige Täuschung oder durch Missbrauch einer Machtstellung oder durch sonstigen Druck in einer Weise, dass die betroffene Person keine echte und für sie annehmbare andere Wahl hat, als sich diesem Druck oder Missbrauch zu beugen“ 5 .
2.4 Definitionen der internationalen Staatengemeinschaft
2.4.1 Historische Entwicklung internationaler Abkommen
Am 18.5.1904 kam es in Paris zu einem ersten internationalen Abkommen über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen Mädchenhandel 6 . Es wurde von 75 Staaten ratifiziert. Mädchenhandel wird hier verstanden als ein kriminelles Anwerben zum Zweck der Unzucht von Mädchen und Frauen, bei dem die Täter Gewinnabsichten verfolgen. Das Abkommen von 1904 wurde 1910 vom internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels ergänzt und von annähernd ebenso vielen Staaten ratifiziert.
3 IOM, Wien 1996 in Mentz, Ulrike (2001), S.95
4 vgl. Mentz, Ulrike (2001), S. 97-98
5 Rat der Europäischen Union: Gemeinsame Maßnahme vom 24.2.97 in Mentz, Ulrike (201, S.98
6 http://www.vilp.de/Depdf/d051.pdf (Abkommen über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen Mädchenhandel von 1904)
7
Nach damaligem Verständnis fand Mädchenhandel vor allem in Zusammenhang mit der Anwerbung von Prostituierten im Ausland statt. 1921 wurde die internationale Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels ratifiziert 7 . Bis 1949 bildeten diese drei Konventionen von 1904, 1910 und 1921 die Grundlage der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels auf internationaler Ebene. 8 (Vgl. dazu Kapitel 3.1, S.10)
2.4.2 Konvention von 1949
Im Zuge der Gründung der Vereinten Nationen verabschiedete die Generalversammlung eine Resolution zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Prostituierten. Diese Resolution wurde bis heute von 71 Staaten angenommen. „Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bis heute einer Unterzeichnung dieser Konvention widersetzt, weil die Konvention neben der Bekämpfung von Frauenhandel auch die Bekämpfung von Prostitution selbst anstrebt“ 9 . Die Konvention stellt bereits im ersten Satz ihrer Präambel die Prostitution als unvereinbar mit der Menschenwürde und Menschenhandel als ein die Prostitution begleitendes Übel hin. Die gesamte Konvention ist von dieser Ablehnung der Prostitution geprägt.
2.4.3 aktuelle Definition der Vereinten Nationen
Seit Januar 1999 tagte in regelmäßigen Abständen das Komitee zur Vorbereitung einer internationalen Übereinkunft über Transnationale Organisierte Kriminalität der Vereinten Nationen in Wien. Dabei wurde in einem Zusatzprotokoll der UN-Konvention zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität der Begriff Menschenhandel von der UN Crime Commission im Dezember 2000 international definiert. Im Sinne diese UN-Protokolls „ist Menschenhandel die Anwerbung, Beförderung, Verbringung,
Beherbergung oder der Empfang von Personen durch Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Die Einwilligung eines
7 http://www.vilp.de/Depdf/11/d052pdf
8 vgl. Mentz, Ulrike (2001), S. 104-107
9 Mentz, Ulrike (2001), S. 107
8
Opfers des Menschenhandels in die genannte beabsichtigte Ausbeutung unerheblich“ 10 .
Zusammenfassung:
Bis 2000 richteten sich die Konventionen gegen den ausgeübten Zwang, die erfolgte Täuschung der Opfer und gegen Prostitution selbst. In der Definition der UN von 2000 findet man diese ablehnende Haltung gegenüber der Prostitution nicht mehr. Frauenhandel wird zunehmend als eine Menschenrechtsfrage betrachtet. Durchgängig wird der Profit der Täter als charakterisierend für Frauenhandel angesehen. Während auf europäischer Ebene die Frage des Grenzübertritts oder illegalem Aufenthalts als kennzeichnend für Frauenhandel betrachtet wird, spielt dieser Aspekt bei der Definition der UN eine untergeordnete Rolle.
Weltweit ist besteht Einigkeit darüber, dass Frauenhandel gegen die Menschenrechte verstößt. Daher unterzeichneten zuletzt im Dezember 2000 124 Staaten, darunter jetzt auch Deutschland, die UN-Konvention gegen grenzüberschreitendes, organisiertes Verbrechen. Die zuständigen Gremien der EU räumen der Bekämpfung der Menschenhandels seit Jahren einen sehr hohen Stellenwert ein. Daher ist nach Art.5, III der vom Europäischen Rat am 7.12.00 in Nizza eingeführten EU-Grundrechtcharta der Handel mit Menschen verboten. 11
2.5 Analyse der Definitionskriterien
In den vorangegangenen Definitionen lassen sich vier verschiedene Definitionskriterien feststellen.
1. Muss Frauenhandel zwangsläufig mit Prostitution oder Sexarbeit verbunden sein?
2. Hängt Frauenhandel zwangsläufig mit Migration zusammen und muss ein Grenzübertritt stattfinden?
3. Ist die Einwilligung des Opfers ausschlaggebend?
4. Ist die Profitausrichtung der Täter charakterisierend für Frauenhandel?
1. In keiner vorliegenden Definition wird davon ausgegangen, dass Frauenhandel zwangsläufig in die Prostitution erfolgen muss. Nach der Begriffsbestimmung des Europarates kann Frauenhandel auch bei Handel mit Ehefrauen und Arbeitskräften vorliegen, wenn Zwang eingesetzt wird. „Frauenhandel umfasst nach der Definition
10 http://www.unodc.org/unodc/en/trafficking_protocol.html
11 http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europäische-Union-,9107/Charta-der-Grundrechte.htm
9
der IOM nicht nur den Handel in die Prostitution, sondern auch den Handel mit Frauen für andere Zwecke, wie Beschäftigung oder Heirat“ 12 . Der Ministerrat der Europäische Union bezieht Frauenhandel auf jede Form der sexuellen Ausbeutung und auch nach der Definition der Vereinten Nationen findet Frauenhandel zum Zweck der Ausbeutung statt.
2. Bei der Frage nach dem Zusammenhang zwischen Migration und Grenzüberschreitung dagegen widersprechen sich die vorliegenden
Definitionsansätze. Während der Europarat und die UN für Frauenhandel keinen Grenzübertritt voraussetzen, stellt der Migrationsprozess und eine
Grenzüberschreitung nach den Definitionen von IOM und der Ministerkonferenz der EU ein Kernelement von Frauenhandel dar.
3. Bei allen vorliegenden Definitionen ist der Tatbestand Frauenhandel mit oder ohne die anfängliche Einwilligung der Frauen gegeben, so dass auch diejenigen Opfer, die sich wissentlich in den Prozess des Transports oder des Handels begeben haben der erst im weiteren Verlauf einem Zwang ausgesetzt sind, ebenfalls von Frauenhandel betroffen sind.
4. In allen Definitionen stellt Frauenhandel ein gewinnorientiertes Vorgehen dar. Hierbei lässt sich feststellen, dass für Frauenhandel die Behandlung des Opfers als Ware, mit dessen Hilfe sich der Täter selbst bereichert oder sonstigen Vorteil verschafft, kennzeichnend ist. Denn schon „aus dem Wortlaut des Begriffs Frauenhandel ergibt sich, dass hier ein auch wirtschaftlicher Vorgang, nämlich der Handel mit Frauen, bezeichnet wird.
2.6 Eigener Ansatz
Aufgrund der vorangegangenen Analyse stelle ich fest, dass Frauenhandel nicht zwangsläufig in die Prostitution erfolgen muss. Ich schließe mich den Definitionen des Europarates und der UN an, dass der Grenzübertritt oder die Migration kein charakterisierendes Merkmal für Frauenhandel darstellt, da teilweise Frauen auch innerhalb von Landesgrenzen gehandelt werden. Auch bei anfänglicher Einwilligung der Frauen kann der Tatbestand Frauenhandel erfüllt sein. Wesentliches Merkmal ist in jedem Fall die Profitausrichtung der Händler.
Ich definiere Frauenhandel als die Anwerbung und Beförderung von Frauen mit oder ohne deren anfängliche Einwilligung mit dem Zweck der Beschäftigung, Heirat oder
Prostitution. Dies erfolgt unter Ausübung von Zwang, durch Täuschung, durch Missbrauch einer Machtstellung oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit. Die Folge ist, dass die betroffene Person keine für sie annehmbare Wahl hat, sich diesem Druck oder Missbrauch zu beugen. Ziel ist die Erlangung wirtschaftlicher oder sonstiger persönlicher Vorteile für die Händler.
In meiner Arbeit werde ich mich, trotz des Verständnisses, dass Frauenhandel auch u.a. zum Zweck der Beschäftigung oder Heirat stattfindet, im Folgenden auf den Frauenhandel zum Zweck der Prostitution beschränken.
Im folgenden Abschnitt gebe ich einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung des Frauenhandels und zeige seinen aktuellen Umfang auf.
11
3.1 Geschichte des Frauenhandels
Der Handel mit Frauen zwischen verschiedenen Staaten, aber auch innerhalb eines Landes ist kein neues Phänomen, sondern in vielen historischen Zusammenhängen zu finden. So wurden bereits in der Antike Sklavinnen zum Zweck sexueller Dienstleistungen gehandelt. Dementsprechend finden sich in historischen Quellen immer wieder Angaben über das Vorkommen von Frauenhandel. Frauenhandel wurde aber über die Jahrhunderte unterschiedlich verstanden und beurteilt. 13 Oft werden Prostitution und Frauenhandel als notwendig miteinander zusammengehörig assoziiert. So wurde Prostitution noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts gleichgesetzt mit Frauen- und Mädchenhandel. Anfang des 19. Jahrhunderts bezogen sich alle Veröffentlichungen zum Thema Frauenhandel auf Handel mit Prostituierten, Rahmenbedingungen von Prostitution, die Sklaverei ähneln und auf Prostitution selbst. „Prostitution und Frauenhandel sind aber zwei verschiedene Vorgange. Frauenhandel kann dementsprechend jedenfalls nicht gleichbedeutend mit Prostitution an sich sein“ 14 .
Frauenhandel entwickelte sich an unterschiedlichen Orten mit Frauen der verschiedensten Nationalitäten. „Nach Ansicht der Geschichtswissenschaftler 15 und der zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstehenden feministischen Bewegung um Josephine Butler hing der sich damals neu entwickelnde Frauenhandel unmittelbar mit der Einführung der Regulierung von Prostitution zusammen“ 16 . Die Regulierung der Prostitution wurde im Zuge der französischen Revolution als hygienische Maßnahme erst in Frankreich, dann in Deutschland und schließlich in ganz Europa eingeführt. Mit dem Ziel der Verbesserung hygienischer Verhältnisse wurden die Prostituierten staatlich registriert und mussten sich regelmäßig Zwangsuntersuchungen unterziehen. Durch die Regulation wurde Prostitution gleichzeitig staatlich anerkannt. Es kam in diesem Zusammenhang zur Bildung von Rotlichtvierteln. Die dort herrschende Anonymität führte dazu, dass die Prostituierten aus der Gesellschaft ausgegrenzt und damit für Dritte leichter ausbeutbar wurden. 17
13 vgl. Mentz, Ulrike (2001), S.37
14 Mentz, Ulrike (2001), S. 58
15 Mentz bezieht sich hier auf die Autoren Barry (1995), Enloe (1990): und Reanda (1991)
16 Mentz, Ulrike (2001), S. 38
17 vgl. Mentz,Ulrike (2001), S.38
12
Abolitionismus und Prostitutionsbewegung
Anfang des 20. Jahrhunderts gründete sich eine neue feministische Bewegung, deren Ziel es war, die Position von Frauen in der Gesellschaft allgemein zu verbessern. Ein wesentliches Hindernis für die Verwirklichung dieses Ziels sah die Bewegung in der Existenz von Prostitution und Frauenhandel. Nach Auffassung der Feministinnen führte die staatliche Anerkennung der Prostitution zu einer weiteren Verbreitung von Frauenhandel.
„Unter Frauenhandel verstand man vor allem erzwungene Prostitution, wobei allerdings viele Vertreterinnen der feministischen Bewegung explizit davon ausgingen, dass Prostitution als solches eine Versklavung von Frauen darstelle, keine Frau diese freiwillig ausübe und es gelte, die Prostitution als solche abzuschaffen“ 18 .
Der Protest richtete sich gegen die staatlich reglementierte Ausbeutung von Frauen und verlangte die Abschaffung aller Regelungen, die die Existenz von Prostitution förderten. Aufgrund der Intention, die Prostitution abzuschaffen, wurde die Bewegung auch abolitionistische Bewegung genannt (abolition = engl. Abschaffung). „Die Bewegung mündete schließlich in die ersten internationalen Konventionen des Völkerbundes von 1904, 1910 und 1924 gegen Frauenhandel und letztlich in die Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Prostituierten von 1949“ 19 . (siehe 2.4.2, S.6)
Obwohl das Phänomen Frauenhandel auch nach Verabschiedung der Konventionen an verschiedenen Orten der Welt nahezu unverändert auftrat, wurde es in der Folge lange Zeit öffentlich nicht als Problem wahrgenommen, bis sich Anfang der 1980er Jahre abermals eine Bewegung zur Bekämpfung des Frauenhandels bildete. Anders als zuvor entstanden nun zwei inhaltlich von verschiedenen Grundeinstellungen ausgehende Bewegungen: die neoabolitionistische und die Prostitutionsbewegung. Beide Strömungen existieren noch heute. Die Neoabolitionisten sehen in der Prostitutionsausübung und deren Legalisierung den Kernpunkt patriarchaler Unterdrückung, den es durch die Abschaffung der Prostitution zu bekämpfen gilt. Dagegen hält die Prostitutionsbewegung die Ausübung der Prostitution für eine reguläre berufliche Tätigkeit und setzt sich für die Rechte der in der Sexindustrie tätigen Frauen ein. 20
18 Mentz, Ulrike (2001), S. 39
19 Mentz, Ulrike (2001), S. 39-40; vgl. Kapitel 2.4.
20 vgl. Mentz, Ulrike (2001), S. 38-40
13
3.2 Ausmaß des gegenwärtigen Frauenhandels
Der Handel mit Frauen in die Industriestaaten Europas, nach Japan und in die USA ist ein lukratives und zur Zeit weiter wachsendes Geschäft. 21 Das wirkliche Ausmaß von Frauenhandel lässt sich aber nicht erfassen. Genaue Zahlen lassen sich wegen des großen Dunkelfelds nur sehr schwer ausmachen, und Schätzungen beruhen z.T. auf einem jeweils unterschiedlichen Verständnis von Frauenhandel und sind daher nicht vergleichbar. So wird Frauenhandel entweder mit Zwangsprostitution oder mit illegaler Migration in die Sexarbeit gleichgesetzt. Andere Schätzungen beziehen auch Heiratshandel oder Zwangsarbeit mit ein. Nach Angaben des Koordinierungskreises gegen Frauenhandel zufolge werden jährlich 500.000 Frauen Opfer von Menschenhandel. 22
In anderen Veröffentlichungen wird angegeben, dass „nach Schätzungen der EU-Kommission rund eine halbe Million Frauen jährlich in die EU gelockt oder verschleppt“ 23 wurde. „Nach einer neuesten Quelle wird die Zahl auf weltweit 4 Mio. geschätzt. Schätzungsweise 70 bis 80% dieser Frauen stammen aus den ost- und zentraleuropäischen Ländern“ 24 . „Auch wenn genaue Zahlen schwer zu ermitteln sind, steht die Tendenz fest: immer mehr Frauen werden Opfer von Frauenhandel und leben als solche in Westeuropa und auch in Deutschland“ 25 .
21 vgl. Mentz, Ulrike (2001), S.44
22 http://www.drehscheibe.org/leitfaden-artikel.html?LeitfadenID=237
23 Berger, TAZ vom 26./27.4.1997 in Mentz, Ulrike (2001), S. 45
24 Han, Petrus (2003): Frauen und Migration, S. 200
25 Mentz, Ulrike (2001), S.44
26 vgl. http://www.bka.de/lageberichte/mh/2002.pdf+statistik+delikt+menschenhandel&hl=de
14
In diesen Abschnitt betrachte ich die Migration von Frauen und den Zusammenhang von Migration und Frauenhandel und welche Faktoren Frauenhandel bedingen und auslösen. Ich vollziehe hierbei auch den Unterschied zwischen Frauen, die Opfer von Frauenhandel geworden sind, und Frauen die sich weitgehend selbstbestimmt für die Migration entschieden haben.
Migration wird definiert als “der auf Dauer angelegte bzw. dauerhaft werdende `freiwillige´ Wechsel in eine andere Gesellschaft bzw. in eine andere Region von einzelnen oder mehreren Menschen“ 27 . Es wird weiter differenziert zwischen Binnenmigration und grenzüberschreitender/ internationaler Migration, zwischen temporärer und permanenter Migration, zwischen freiwilliger und Zwangsmigration und zwischen Einzel- und Gruppenmigration. Unter Zwangsmigration werden “all jene Migrationsbewegungen gefasst, denen ein eingeschränkter Handlungsspielraum, d.h. mangelnde Freiwilligkeit in bezug auf zu realisierende Alternativen zur Zwangssituation zugrunde liegen“ 28 . Zu dieser letztes Gruppe gehören die von Frauenhandel betroffenen Frauen.
4.1 Frauen und Migration
„Die Migration der Frauen war bis zum Anfang der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts kaum ein Forschungsthema der Migrationssoziologie“ 29 . Sie erfährt erst zu Beginn der 80er Jahre zunehmende fachliche Aufmerksamkeit und blickt damit auf eine knapp 25jährige Forschungsgeschichte zurück.
„Die empirischen Daten weisen darauf hin, dass die Migration der Frauen weltweit sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart durch eine komplizierte Mischung von Ursachen ausgelöst wird, die ihren Ursprung sowohl in den gesellschaftlichen herrschenden kulturellen Geschlechtsrollenvorstellungen als auch in den wirtschaftlichen Notsituationen der Herkunftsfamilien der Frauen haben 30 “. Die soziale und wirtschaftliche Situation der Migrantinnen wird in den Aufnahmeländer ebenfalls weitgehend durch das Geschlecht bestimmt. Ihre
27 Treibel (1990) in Höfling-Semnar (1995): Flucht und deutsche Asylpolitik, S.19
28 Höfling-Semnar (1995), S.25
29 Han, Petrus (2003), S. 1
30 Han, Petrus (2003), S.22
15
Beschäftigungsmöglichkeiten sind aufgrund der geschlechtlichen Segregation auf dem Arbeitsmarkt eindeutig auf wenige Bereiche der Wirtschaft begrenzt. Sie werden zum großen Teil in Bereichen des informellen Dienstleistungssektors eingesetzt, der keine besonderen Qualifikationen voraussetzt. Der damit verbundene Nachteil besteht in der wesentlich niedrigeren außertariflichen Entlohnung der Arbeit sowie einem weitgehend fehlenden Rechtsschutz. Dies sind entscheidende Gründe dafür, warum die Frauen so leicht und häufig im Aufnahmekontext sozial und wirtschaftlich diskriminiert, ausgebeutet und missbraucht werden können. 31
Die Migration von Frauen findet entweder in abhängiger oder in unabhängiger Form statt. Die abhängige Migration von Frauen findet dann statt, wenn sie entweder als Ehefrauen oder als unmittelbare Familienangehörige ihren bereits im fremden Ort bzw. Ausland befindlichen Ehemännern bzw. Familien nachfolgen. Diese Form der Migration wird von fast allen Aufnahmeländern im Rahmen der gesetzlich geregelten Familienzusammenführung erlaubt. Hier stellt die Migration für die nachfolgenden Familienangehörigen keinen Selbstzweck dar, sie wird daher als sekundäre Migration bezeichnet. Dagegen ist mit der unabhängigen bzw. primären Migration, die selbständige und unabhängig von ihrer Familie migrierende Frau gemeint, die primär ihre individuellen Ziele verfolgt. In der Vergangenheit hat die Frauenmigration hauptsächlich in abhängiger Form stattgefunden, sie war die dominantere und traditionellere Migrationsform. 32
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es aufgrund von grundlegenden Veränderungen der Weltwirtschaft zu einer quantitativen Steigerung der weltweiten Nachfrage nach Frauenarbeitskräften, dies führte zu einer kontinuierlichen Zunahme von unabhängigen Arbeitsmigration von Frauen. 33 Frauen stellten begehrte Arbeitskräfte dar, weil sie flexibel einsetzbar und bereit waren, Teilzeitarbeit anzunehmen, die im Gegensatz zur Vollbeschäftigung keine volle soziale Absicherung gewährte. 34 Die Expansion des Dienstleistungssektors in den Industrieländern war im wesentlichen eine Expansion der Erwerbsbeteiligung der Frauen. Unmittelbare Folge dieser Entwicklung war die steigende Nachfrage nach billigen und geringqualifizierten Frauenarbeitskräften aus dem Ausland, für die Arbeiten im öffentlichen und privaten
31 vgl. Han, Petrus (2003), S.24-25
32 vgl. Han,Petrus (2003), S.26-27
33 vgl. Han, Petrus (2003), S. 47-50
34 vgl. Han, Petrus (2003), S. 83
16
Dienstleistungsbereich. Diese Entwicklung führte zur Einführung des Begriffs der Feminisierung der Migration, worunter verstanden wird, dass „der Anteil der Frauen, die abhängig oder unabhängig die Migration antreten, insgesamt so kontinuierlich steigt, dass er sich dem Anteil der Männer allmählich angleicht bzw. diesen sogar übersteigt“ 35 .
Der Frauenanteil an den Zuwanderern in der Bundesrepublik lag 1974 bei 38,7%. Dieser deutlich geringere Anteil steigt durch die Familienzusammenführung der in Deutschland verbliebenen Arbeitsmigranten ab 1976 bis 1999 kontinuierlich an und erreicht 1999 mit 45,3% seinen bisherigen Höchststand. Der Anteil der Frauen an den Ausländern in Deutschland hat sich in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt. Er liegt zwar insgesamt fast 4,5% niedriger als der Männeranteil, es befindet sich aber eindeutig in einem stetige Angleichungsprozess, der auch in allen europäischen Nachbarländern zu beobachten ist. Damit wird deutlich, dass fast die Hälfte der 7,4 Mio. Ausländern in Deutschland Frauen sind. 36 Der Durchschnittswert des Frauenanteils an der Migration der Welt beträgt 48,1 %. 37
4.2 Migration und Frauenhandel „Menschenhandel entsteht mit spezifischen strukturellen Bedingungen, wie
Globalisierungs- und Migrationstendenzen, internationalen sozioökonomischen Ungleichgewichten und der weltweiten Feminisierung von Armut. Denn in erster Linie sind Frauen aus wirtschaftlich unterprivilegierten Staaten von Menschenhandel betroffen“ 38 . Grundsätzlich können Männer ebenso wie Frauen von Menschenhandel betroffen sein. Schließt man den Kinderhandel aus, so werden jedoch fast ausschließlich Frauen Opfer. „Frauen, die Opfer von Menschenhandel sind, sind Teil der großen Migrationsbewegungen, die sich nach dem internationalen ökonomischen Machtgefälle zwischen den reichen Industriestaaten und den sogenannten Entwicklungs- oder Schwellenländern abzeichnen. Wanderbewegungen vom Süden in den Norden, vom Osten in den Westen, von den wirtschaftlich unterprivilegierten Ländern in die Staaten des ökonomischen Reichtums und der sozialen Sicherheit nehmen stark zu“ 39 .
35 Daten aus der Tabelle des United Nations Secretariat, 1995 in Han, Petrus (2003), S.61
36 vgl. Statistisches Bundesamt: Statistische Jahrbücher für die Bundesrepublik Deutschland 1973-1999 in Han, Petrus (2003), S.67-68
37 vgl. Han, Petrus (2003), S. 72
38 Niesner/Anonuevo/Aparicio/Sonsiengchai-Fenzl (1997): “Ein Traum vom besseren Leben“, S.11
39 Niesner/Anonuevo/Aparicio/Sonsiengchai-Fenzl (1997), S.14
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Von Menschenhandel ist zu sprechen, wenn Personen unter Anwendung von Gewalt, Zwang oder Täuschungsmanövern ihres sexuellen Selbstbestimmungsrechtes beraubt werden. „Menschenhandel geht einher mit Machtmissbrauch und der Ausnutzung von Notlagen und Unerfahrenheit der Opfer“ 40 . Anders als der Großteil der in den 1980er Jahren nach Deutschland gehandelten Frauen aus Ostasien, die unter falschen Versprechungen hierher gelockt und dann der Prostitution zugeführt wurden, wissen die Frauen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten 41 heute häufig, dass sie in der Sexindustrie arbeiten werden. 42
„Schmuggel/Menschenhandel werden neben dem Handel mit Drogen und Waffen sowie der Geldwäsche zur drittgrößten Profitquelle für die international agierenden kriminellen Syndikate gezählt, die insgesamt einen geschätzten Jahresumsatz von 6 Mrd. US-Dollar haben sollen 43 .
Die Forschungsberichte 44 weisen daraufhin, dass der Handel mit Frauen zur sexuellen Ausbeutung seit den 1960er Jahren kontinuierlich zunimmt. Er entwickelte sich zuerst in einigen asiatischen Ländern und findet seine sukzessive Verbreitung in Europa, in den USA und in anderen Regionen der Welt. Bei näherer Betrachtung ist nicht zu übersehen, dass seine Verbreitung im engen Zusammenhang mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der einzelnen Regionen steht. 45 (Dazu näher in Kapitel 6.: Situation der Frauen in den Herkunftsländern)
4.3 Auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen für den heutigen Frauenhandel in Europa
Die Migrationsforscher unterscheiden zwischen Schub- und Sogfaktoren von Migration. “Schubfaktoren, sind Faktoren, die Menschen dazu bewegen oder dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen, Bedingungen am Heimatort, die als unerträglich erfahren oder als
40 Solwodi (2003): Grenzüberschreitendes Verbrechen, S.37
41 zu den Ländern Osteuropas gehören das westliche Russland bis zum Ural, die Ukraine und Weißrussland. Zu Mittel- und Zentraleuropa zählen, Polen, die Tschechische Republik, Slowenien und Ungarn. Südosteuropa umfasst Moldawien, Rumänien, Bulgarien, Albanien, Kroatien, Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina und Makedonien. Zu Nordosteuropa zählen Litauen, Lettland und Estland (vgl. Topan (2000, S. 21) Im Folgenden fasse ich all die genannten Länder unter dem Begriff „mittel- und osteuropäische Länder zusammen.
42 vgl. Mentz, Ulrike (2001), S. 54-55
43 Skeldon, Ronald (2000) in Han, Petrus (2003), S. 191
44 Han (2003) bezieht sich hier auf die Autoren Salt (2000) und Lazaridis (2001)
45 vgl. Han, Petrus (2003), S. 192.
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bedrohlich empfunden werden“ 46 . Sogfaktoren dagegen entstehen in Zielländern, indem sie etwas anbieten, was auf Angehörige anderer Staaten anziehend wirkt. Zu den Schubfaktoren gehören u.a. die wachsende strukturelle Ungleichheit im wirtschaftlichen Bereich zwischen Ländern der sog. „Dritten Welt“ 47 , den Ländern der ehemals zentral gelenkten Planwirtschaft in Osteuropa und den Industrieländern in Nordeuropa. In den Herkunftsländern wirken als Schubfaktoren meist schlechte wirtschaftliche Bedingungen, so dass die Sicherung des täglichen Einkommens ungewiss ist. Moderne Nachrichtenübermittlung führt dazu, dass dieses Wohlstandsgefälle bekannt ist und die eigenen Lebensbedingungen bewusster werden. Daraus resultiert eine starke Perspektivlosigkeit im Heimatland. Von einer Auswanderung nach Westeuropa erhoffen sich die Menschen u.a. bessere berufliche Perspektiven. Ein weiteres Motiv, gerade bei Frauen, ist der Wunsch, Familienangehörigen im Heimatland Geld schicken zu können und sie so besser zu versorgen.
Zu den strukturellen Bedingungen der Migration gehören auch die Einwanderungs- und Ausländergesetze der jeweiligen Aufnahmeländer. Als Folge der Politik der Abschottung der „Festung Europa“ ist eine Abwanderung in die Illegalität festzustellen. Die Beschränkung der Möglichkeiten der legalen Einwanderung erhöhen die irreguläre Zuwanderung nach Europa. Die Dunkelziffern sind naturgemäß hoch. In diesem Zusammenhang haben sich in Europa spezifische Migrationsformen entwickelt: die Heiratsmigration und die Arbeit von Migrantinnen ohne legalen Status im privaten Sektor für Billiglöhne und ohne jede soziale Absicherung sowie die Arbeit in der Sexindustrie. Hier erhalten die Frauen oft für ihre Arbeit kein Geld, sind Drohungen und Gewalt ausgesetzt und werden oft wie Gefangene gehalten. Diese Frauen stehen ganz am Ende der Skala der Migrantinnen. 48
Im Laufe der Geschichte bis in die Gegenwart hat sich gezeigt, dass es keine bestimmte Ursache für Frauenhandel gibt, anhand der man erklären könnte, warum dieses Phänomen an den verschiedensten Orten der Welt immer wieder auftritt. Die Ursachen und die begünstigenden Bedingungen für den heutigen Frauenhandel sind vielfältig. Dabei spielen einerseits die Gründe, durch die Frauen veranlasst werden, sich
46 Nuscheler, Franz (1995: Internationale Migration, S.32
47 im Folgenden verstehe ich unter diesem Begriff die wenig industrialisierten Staaten Afrikas, Asiens und Süd- und Mittelamerikas mit einem Pro-Kopf-Einkommen unter 400$, die nach politischem und wissenschaftlichen Sprachgebrauch auch als Entwicklungsländer bezeichnet werden.
48 vgl. Solwodi (2003), S. 26-27
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Arbeit zitieren:
Diplom-Sozialpädagogin Jessica Bangisa, 2004, Von Menschenhandel und Zwangsprostitution - betroffene Frauen als Klientinnen sozialer Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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