Inhalt
1. Einleitung. 4
1.1 Begründung, Intention und Abgrenzung 6
1.2 Methoden und Aufbau der Arbeit. 7
1.3 Das Forschungsfeld. 7
1.3.1 Europäische Ethnologie/Volkskunde. 7
1.3.2 Ethnologie/Völkerkunde. 7
1.3.3 Soziologie 8
1.3.4 Psychologie. 8
1.4 Forschungsschwierigkeiten. 9
2. Das Ritual. Begriffsbestimmungen und Genese. 10
2.1 Definitionen: Religion und Ritual. 10
2.1.1 Voraussetzungen. 10
2.1.2 Religion. 10
2.1.3 Ritual. 11
2.1.3.1 Kernbedingungen. 11
2.1.3.2 Randbedingungen. 12
2.1.3.3 Arbeitsdefinition. 13
2.2 Genese von Ritualen. 13
2.2.1 Situative Ritualentstehung. 13
2.2.2 Perpetuierung. 15
2.2.3 Ritualgenetisch relevante Situationen. 15
2.2.4 Thema und Form von Ritualen. 16
2.2.5 Ritualgenese und Angst. 17
2.3 Innere Bedürfnisse und äußere Erfordernisse: Zur Attraktivität religiöser Ritu-
ale 18
3. Das Ritual als Zwang - Phänomenologie. 21
3.1 Rituale und Zwang. 21
3.2 Zwänge im Ritualgeschehen. 23
3.2.1 Zwang zum Ritualvollzug. 23
3.2.2 Zwang innerhalb von Ritualen. 23
3.2.2.1 Zwang in Bezug auf Art und Weise der Ausführung. 23
3.2.2.2 Zwang durch die Dynamik des Rituals. 25
3.2.3 Zwang durch Rituale. 26
3.2.3.1 Promissorische Rituale. 26
3.2.3.2 Veränderung der Wirklichkeit. 27
3.3 Innere und äußere Zwangsformen. 28
3.3.1 Kategorisierung. 28
3.3.2 Differenzierung innerer - äußerer Zwang. 28
4. Zwangsmechanismen. 30
4.1 Innere Zwänge. 30
4.1.1 Suchtpotential von Ritualen. 30
4.1.2 Die religiöse Zwangsstörung. 32
4.1.2.1 Definition. 32
1
4.1.2.2 Abgrenzung der individuellen Ritualausführung zum Pathologi-
schen. 32
4.1.2.3 Phänomenologie. 33
4.1.2.4 Haltung der Religionen. 36
4.2 Äußere Zwänge. 36
4.2.1 Mechanismen. 36
4.2.1.1 Erzwungene Zustimmung (forced compliance) 36
4.2.1.2 Kognitive Beeinflussung. 40
4.2.1.3 Autoritärer Gehorsam 40
4.2.2 Extremform des äußeren Zwanges: ritueller Mißbrauch. 41
4.3 Vom äußeren zum inneren Zwang. 42
4.3.1 Vorbemerkung. 42
4.3.2 Mechanismen der Indoktrination. 42
4.3.2.1 Sozialisation. 42
4.3.2.2 Soziale Überzeugung (coercive persuation) 44
4.3.2.3 Die Rolle des Körpers. 45
4.3.2.4 Die Rolle der Sprache. 47
4.3.2.5 Sinnliche Wirkung von Ritualkomponenten und die Verände-
rung des Bewußtseinszustandes. 48
4.4 Zwang in komprimierter Form: Die Sekte als totale Institution. 50
4.4.1 Der Zwangscharakter von Sekten. 50
4.4.2 Mechanismen. 51
4.4.2.1 Milieukontrolle. 52
4.4.2.2 Forcierte Indoktrination. 52
4.4.2.3 Das Lego-Prinzip’ 54
4.4.2.4 Die Rolle von Ritualen. 54
4.4.2.5 Folgen. 55
5. Rahmenbedingungen. 56
5.1 Einflüsse auf die Intensität des Zwanges. 56
5.1.1 Rituelles Geschehen. 56
5.1.2 Individuelle Faktoren. 56
5.1.3 Charakteristika des Rituals. 57
5.1.4 Rolle. 57
5.1.5 Soziale und individuelle Relevanz des Rituals. 58
5.1.6 Ebene der Partizipation. 60
5.1.7 Reihenfolge der Ausführung. 60
5.1.8 Häufigkeit der Ausführung. 60
5.2 Prädispositionen. 61
5.2.1 Allgemeine Vulnerabilität. 61
5.2.2 Innere Zwänge. 61
5.2.3 Äußere Zwänge. 62
5.3 Determinanten des Zwangsempfindens. 63
5.3.1 Individualitätskonzepte. 63
5.3.2 Denkbarkeit von Alternativen. 64
5.3.3 Individuelle Voraussetzungen. 65
5.4 Gesellschaftliche Bedingungen von Zwängen. 66
5.4.1 Allgemeines. 66
5.4.2 Hintergründe. 66
5.4.2.1 Soziale Fortifikationsfunktion ritueller Verpflichtungen. 66
2
5.4.2.2 Herrschaftsaspekte ritueller Gewalt. 67
5.4.2.3 Rituale und Wirtschaft. 68
5.4.3 Gesellschaftsformen und Zwänge. 68
5.4.3.2 Mary Douglas: Klassifikationsmuster, Gruppendruck und religi-
öses System. 68
5.4.3.3 Catherine Bell: Ritualstile und Gesellschaft. 69
5.4.3.4 Soziale Determinanten von Zwängen (Anwendung der Theo-
rien) 70
5.4.4 Gesellschaftliche Stellung und Ritual. 73
5.4.5 Gender und Ritual. 74
5.4.6 Gesellschaftlicher Verflechtungsgrad und Zwangspotential. 75
5.4.7 Heutige Gesellschaft. 77
5.5 Religionsinterne Faktoren. 79
5.5.1 Ausmaß und Rigidität von Bestimmungen. 79
5.5.2 Zentrale Thematiken der Religion. 81
5.5.3 Gottesbild (Charakter) 82
5.5.4 Religiöse Autorität. 83
5.5.5 Religionstypen. 83
5.5.6 Ausrichtung und Organisationsform. 84
5.5.7 Die Rolle der Volksfrömmigkeit. 84
6. Zwangspotential einzelner Religionen. 87
6.1 Kriterien der Untersuchung. 87
6.2 Nichtchristliche Religionen. 87
6.2.1 Buddhismus. 87
6.2.2 Hinduismus. 88
6.2.3 Islam. 88
6.2.4 Judentum. 90
6.3 Christliche Religion. 91
6.3.1 Allgemeines. 91
6.3.2 Katholizismus. 92
6.3.3 Protestantismus. 94
6.3.4 Christliche Religionsgemeinschaften in Deutschland. 95
7. Vorschläge für eine empirische Untersuchung. 98
8. Schluß. 102
8.1 Fazit. 102
8.2 Offene Fragen. 104
Quellenverzeichnis. 106
Literaturverzeichnis. 106
Anhang
Zeugnisse der katholischen Volksfrömmigkeit. 126
Berichte von Sektenaussteigern. 136
Für die Untersuchung vorgeschlagene Fragebögen. 141
Verwendete Internetliteratur. 147
3
1. Einleitung
1.1 Begründung, Intention und Abgrenzung
Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, unter welchen individuellen, systemati- schen, gesellschaftlichen und religiösen Voraussetzungen und aus welchen Gründen
religiöse Rituale zu Zwängen werden können.
Zahlreiche Theoretiker betonen die positive - strukturierende, sinngebende - Bedeutung und Notwendigkeit von Ritualen - einer der bekanntesten ist Arnold Gehlen, der die Auffassung vom Ritual als ‚heilsamem’ Zwang vertritt, ohne den der genetisch nur wenig festgelegte Mensch nicht überleben könnte (Entlastungsfunktion). 1 In ethnologischen Abhandlungen wird oft der Harmonie durch Rituale geprägter Stammesgesellschaften in exotistischer Manier eine entritualisierte und individualisierte, dem Werteverfall ausgelieferte Moderne gegenübergestellt. 2
Kollektive wie individuelle religiöse Rituale können jedoch zu pathologischem Zwangsverhalten werden, wie bereits Sigmund Freud festgestellt hat, 3 bzw. unter Zwang ausgeübt werden. Auch der Volkskundler Paul Sartori hat dies in seinem Werk „Sitte und Brauch“ festgestellt: Er bezeichnet Rituale zwar als glücklich machende „erhaltenden Mächte im Volksleben“, stellt auf der anderen Seite jedoch fest:
Aber sie haben auch Tausende in quälende Fesseln geschmiedet, geknechtet und zu Märty- gemacht. Sie sind nur allzuoft für das Handeln das geworden, was für das Reden die
leere Phrase ist. Sie wollen doch nun einmal allem Tun die typische Form aufdrängen. 4
Phänomene dieser Art, die von der Gewohnheit bis zur Zwangsstörung und von der einfachen Konvention bis zum Zwang unter Androhung physischer Sanktionen reichen, finden wir überall auf der Welt, der Problemkomplex betrifft die überwiegende Mehrheit der Weltbevölkerung. Dramatische Beispiele sind Massenselbstmorde (v.a. in den als ‚Sekten’ 5 umschreibbaren neueren Religionen), Folter (z.B. im Rahmen von Hexenprozessen, ritualhaft im „Hexenhammer“ festgelegt) oder Witwenverbrennungen (In-
dien). Es gibt jedoch auch im ‚normalen’ Alltag unserer Gesellschaft leicht übersehene harmlos wirkende, aber ebenso in das Leben eingreifende rituelle Zwänge, sei es im christlichen Bereich der weihnachtliche Gang zur Kirche, um dem kontrollierenden Blick der Nachbarn Genüge zu tun, die Mechanismen von Beichte und Buße oder die Regeln des Priesterlebens, im jüdischen Bereich die zahlreichen Alltagsbestimmungen oder im Islam Betrituale, Ramadan und Schleiertragen. All dies kann Ausdruck der frei-
1 Vgl.
2 Herlyn (2002), S. 11.
3 Freud (1966), vgl. Vergote, zitiert nach Lang (1998), S. 453.
4 Sartori, zitiert nach Bimmer (2001), S. 449.
5 Ich gebrauche den prägnanteren Terminus ‚Sekte’ im weiteren Verlauf - der einschlägigen Literatur
folgend - in der klassischen Bedeutung, bin mir aber sehr wohl der Problematik dieses negativ konno- Begriffs als Fremdzuschreibung bewußt (der daher auch von manchen Wissenschaftlern durch
den neutralen Terminus „neuere religiöse Bewegungen“ ersetzt wurde, vgl. Kehrer (2001), S. 58).
4
en Religiosität des Individuums sein, aber auch zum Zwang werden und gravierende Folgen haben.
In neueren Ritualtheorien, u.a. der europäischen Ethnologie, sowie in unserer Gesellschaft werden Rituale oft positiv gesehen, als Gegenpol zu Werteverfall und Technisierung, als Lösung der Probleme der postindustriellen atomisierten Gesellschaft und als Weg zu Ganzheitlichkeit und Kreativität. Archaische und nichtindustrialisierte „traditionale“ Gesellschaften werden dabei oft unkritisch als ideale Gegenwelt präsentiert. Etliche Ratgeber und Esoterikbücher schildern Rituale zur Strukturierung des Alltags oder geben Anleitung zur Ritualerfindung für die Übergänge des Lebens. Das Fehlen von Ritualen wird für psychische und gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht; so sollen etwa kriminelle Tendenzen von Jugendlichen auf das Fehlen männlicher Initiationsrituale zurückgehen, dabei geraten mögliche andere - etwa politische oder sozioökonomische - Gründe aus dem Blickfeld. 6
Die vorliegende Arbeit soll ein Gegengewicht zu dem Trend der unkritischen pauschalen Positivbewertung von Ritualen bilden. Eine allgemeine Theorie der Bedingungen der Möglichkeit ritueller Zwänge im religiösen Kontext gibt es meines Wissens noch nicht. 7 Meine Intention besteht jedoch nicht in der Pathologisierung aller religiöser Ritualhandlungen - Rituale sind als Bewältigungsstrategien und Ordnungsinstrumente in bestimmten Situationen für das Funktionieren von Gesellschaften und die individuelle Lebensführung sinnvoll und notwendig - sondern Ziel meiner Analyse ist die Isolierung der besonderen individuellen, sozialen und ideellen Voraussetzungen, unter denen religiöse Rituale zum Zwang werden können. Nicht zu verwechseln ist mein Ansatz daher mit der v.a. in früheren Zeiten im Gefolge der Aufklärung in der Ethnologie üblichen negativierenden Gegenüberstellung irrationaler „böser“ Rituale (oft am Beispiel traditionalistischer Gesellschaften) und unkritisch positiv bewerteter Rationalität. Natürlich gibt es auch zahlreiche außerreligiöse rituelle Verhaltensweisen mit Zwangscharakter, die eine Untersuchung wert wären, wie z.B. das Phänomen der Blutrache oder die Examensrituale an deutschen Universitäten. Ich habe mich jedoch auf den religiösen Bereich konzentriert, da dieser - wie noch dargestellt werden wirddurch Mechanismen gekennzeichnet ist, die ein größeres „Zwangspotential“ bedingen als andere gesellschaftliche Kontexte.
6 Herlyn (2002), S. 9, S. 11f., S. 73, S. 77.
7 Schon Martin Scharfe wies 1970 darauf hin, daß der Begriff der sozialen Kontrolle in der volkskundli- Brauchforschung nicht genügend rezipiert wurde und beklagte das „erschreckend niedrige Niveau
der Theorie“ (Scharfe (1970), S. 46). Seitdem sind meines Wissens keine wesentlichen theoretischen
Arbeiten vorgelegt. Arbeiten ähnlichen Titels behandeln lediglich Detailfragen, so ein Essay von Hoff- über Ritualmorde als Zwang (Hoffmeister 2003) oder ein Aufsatz von Mattejat, in dem es um
die Unterscheidung von Ritualen und Zwangshandlungen geht (Mattejat 1994).
5
1.2 Methoden und Aufbau der Arbeit
Meine Untersuchung legt den Schwerpunkt auf ethnopsychologische Fragestellungen und bewegt sich systematisch zwischen Brauchs-, Frömmigkeits- und Alltagsforschung. Die Intention der Arbeit liegt in der Konstruktion einer allgemeinen Theorie, die eine Basis für spätere empirische Forschungen bilden kann.
Die Wahl des Themas macht ein interdisziplinäres Arbeiten erforderlich, wie es seit den 60er Jahren in der Volkskunde und in den Ritual Studies üblich ist, 8 auch, da jede Disziplin nur bestimmte Aspekte zu betonen scheint und damit als einzelne Wissenschaft dem Problemkomplex der Bedeutung von Ritualen nicht gerecht wird: Während Volkskunde und Ethnologie eher die vorliegenden Rituale bzw. Bräuche beschreiben und anhand ihrer Kennzeichen in den kulturellen Kontext einordnen, akzentuiert die Soziologie die gesellschaftlichen Bedingungen, und die Psychologie hebt v.a. auf individuelle Faktoren und Mechanismen rituellen Verhaltens ab. 9 Es ist daher eine Synthese notwendig, die die methodischen Vorteile und unterschiedlichen theoretischen Ansatzpunkte der verschiedenen Wissenschaften zur Erklärung individueller und sozialer Mechanismen rituellen Verhaltens nutzt und zu einem Gesamtbild vereint. Neben Arbeiten der europäischen Ethnologie mache ich v.a. Theorien und Forschungen aus den Fachgebieten der Psychologie, Ethnologie, Theologie und Soziologie für meine Zweck des Entwurfes einer vorläufigen Theorie der rituellen Zwänge im religiösen Bereich fruchtbar, greife vereinzelt aber auch auf Werke der Geschichtswissenschaft sowie der Religionswissenschaft und der Theologie zurück. 10 Zudem ist die disziplinsübergreifende Sektenforschung für das Thema dieser Untersuchung relevant. 11 Durch Beschreibung, Analyse und Diskussion der vorliegenden Literatur aus den verschiedenen Disziplinen entsteht eine Synthese der unterschiedlichen Theorieansätze und Aspekte zu einer neuen Theorie der rituellen Zwänge im religiösen Bereich unter Berücksichtigung individueller, sozialer, kultureller und religionsinterner Einflüsse. Darauf aufbauend folgt eine kurze, auf die Gegenwart bezogene Darstellung und Analyse des Vorkommens religiöser Zwangsrituale bzw. des Potentials, rituelle Zwänge zu beinhalten, anhand der Beschreibung der verschiedener Religionen und ihrer Rituale. Aufgrund des vorhandenen Materials und wegen der Relevanz für im Fokus der europäischen Ethnologie stehenden europäischen Gesellschaften behandle ich insbesondere das Christentum bzw. kleinere christliche Religionsgemeinschaften, berücksichtige aber auch andere Religionen und Kulturen. Für dieses Vorhaben verwendete Quellen sind sowohl historische Abhandlungen als auch autobiographische Berichte und Forschungen aus dem Bereich der Volksfrömmigkeit. Den Abschluß bildet eine aus den Ergeb-
8 Vgl.
9 Vgl. die Ritualdefinition des psychologischen Wörterbuches von Dorsch (1987), zitiert nach Holz
(1995), S. 25.
10 Siehe z.B. die (selbst)kritischen Forschungen in Bezug auf sogenannte „ekklesiogene Neurosen“ und
pathogene Aspekte des Christentums durch Görres (1971), Pfister (1975) und Noll (1989).
11 Siehe z.B. Nordhausen (1997), Weber (1975), Langel (1994), Galanter (1989), Galper (1983), Gasper
und Valentin (2000) oder Jennrich (1985).
6
nissen dieser theorieorientierten Arbeit gewonnene Anregung zu einer empirischen Untersuchung.
1.3 Das Forschungsfeld
1.3.1 Europäische Ethnologie/Volkskunde
In der europäischen Ethnologie bzw. der Volkskunde sind v.a. die Bereiche Frömmigkeitsforschung und Brauchforschung für das Thema dieser Arbeit von Interesse. 12 Diese beiden Forschungsrichtungen bewegten sich lange Zeit zwischen romantisierenden Tendenzen (Bräuche als Ausdruck eines „germanischen Volksgeistes“) und Primitivisierung bzw. Verurteilung des „Aberglaubens“ von Naturvölkern und „Ungebildeten“ (v.a. Bauern). Rituelle Religionsäußerungen wurden dementsprechend entweder positiv aus kulturkritischer oder negativ aus scientistischer Sicht interpretiert. 13 Daher ist bei einer Rezeption der entsprechenden Forschungen Vorsicht angebracht. Nach den kompilatorisch-vergleichenden Ansätzen der älteren Arbeiten wurden Bräuche nach dem zweiten Weltkrieg auch unter dem Aspekt der sozialen Kontrolle und des sozialen Zwanges unter Einbeziehung schichtbedingter Hierarchien untersucht. 14 Ein Beispiel stellen die Arbeiten von Martin Scharfe dar, 15 die ich u.a. auch in Bezug auf die Erforschung der evangelischen Glaubensvorstellungen herangezogen habe. Aus der Fülle der Forschungen über katholische Volksfrömmigkeit beziehe ich mich v.a. auf Sammlungen biographischer Quellen (meist aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts) von Scheule und Wiebel-Fanderl. 16 Die Stellung von Ritualen in der postmodernen Gesellschaft behandeln z.B. Gerrit Herlyn, Herrmann Ruttmann und Leopold Schmidt. 17
1.3.2 Ethnologie/Völkerkunde
Für mein Vorhaben sind innerhalb der Ethnologie besonders die Vertreter des Forschungszweiges der Ritual Studies, die das Ritual als Phänomen sui generis betrachten, das eigene theoretische Zugänge verlangt, 18 aufschlußreich, v.a. die Arbeiten von Mary Douglas und Catherine Bell, die den Zusammenhang zwischen Religionsformen und Gesellschaft auch unter dem Aspekt der strukturellen Gewalt erforscht haben, sowie die
12 Einen Überblick geben Bimmer ( 2001) und Daxelmüller (2001). Die vorliegende Arbeit bezieht sich
u.a. auf die Forschungen von Ehalt (1989), Ebertz (1986), Heim (1979) und Brückner (1979, 1986,
1988).
13 Brückner (1979), S. 561. Negative Beurteilungen des Volksglaubens als „Aberglaube“ z.B. bei Hemp- (1930).
14 Vgl. dazu u.a. Korff (1986) und Bimmer (2001). Siehe auch die verschiedenen Forschungen zur Kir- z.B. Heiß (1989), Höllinger (1996) oder Schilling (1994).
15 z.B. Scharfe (1970).
16 Wiebel-Fanderl (1993, 1997). Quelle: Über 700 Biographien (Geburtsjahrgänge: Anfang des 20. Jahr- Scheule (2001): Quelle: Autobiographische Berichte aus dem 20. Jahrhundert.
17 Herlyn (2002), Ruttmann (1993), Schmidt (1991).
18 Belliger und Krieger (2003), S. 7.
7
Ritualbestimmungen von Turner, van Gennep und Grimes, außerdem die Performanztheorien von Stanley Tambiah und anderen. 19 Mit den Zwangsaspekten von Ritualen haben sich u.a. Caroline Humphrey und James Laidlaw sowie Forschungen aus der Ethnopsychologie, z.B. Karin Holz und Carmen Zahn, auseinandergesetzt. 20
1.3.3 Soziologie
Die allgemeine Soziologie und die Religionssoziologie stellen für die Erforschung der Entstehung äußerer ritueller Zwänge relevante Beziehungen zwischen Religion, Gesellschaft und sozialer Kontrolle her. 21 Die Mechanismen körperlicher Verinnerlichung (Habitus), mittels derer Rituale zu Strategien der symbolischen Konstruktion von Machtverhältnissen werden können, haben v.a. Foucault und Bourdieu dargestellt. 22 Einen Beitrag zur Frage der Internalisierung eventueller ritueller Zwänge leisten Forschungen zur Sozialisation. 23 Die Arbeiten Erwing Goffmans 24 zu den Kontrollmechanismen in totalen Institutionen lassen sich auf die Rituale instrumentalisierenden Abläufe insbesondere in sogenannten Sekten, aber auch in kleineren religiösen Gemeinschaften übertragen.
1.3.4 Psychologie
Innerhalb der Psychologie sind neben der Religionspsychologie, die u.a. die Prozesse in religiösen Bewegungen und während ritueller Zustände beschreibt, 25 v.a. die Forschungsergebnisse der Sozialpsychologie und der klinischen Psychologie für meinen Ansatz relevant. Die klinische Psychologie hat den Bereich der religiösen Zwangsstörungen, innerhalb derer Rituale zum pathologischen Zwang werden, intensiv untersucht. 26 Auch die Forschungen zum Suchtverhalten als eine Form des inneren Zwanges, die religiöse Rituale ebenfalls annehmen können, sind für die vorliegende Arbeit von Interesse. Die Sozialpsychologie liefert mit den Theorien der Mechanismen des Gruppenverhaltens und der sozialen Beeinflussung (z.B. durch Autoritäten) Aufschlüsse über die Entstehung äußerer Zwänge. 27 V.a. die Theorie der kognitiven Dissonanz von Leon
19 Bell (1997), Douglas (1974), Turner (2003), van Gennep (1986), Grimes (2003), Tambiah (2003),
Rappaport (2003), Köpping und Rao (2000a), Platvoet (2003) sowie Wulf und Zirfas (2001).
20 Humphrey und Ladlaw (2003); Holz und Zahn (1995).
21 Z.B. Durkheim (1976, 1969), Claessens (1968), Cohen (1970), Goffman (1969). Einen Überblick gibt
Matthes (1967).
22 Bourdieu (1976); Foucault (1976).
23 Vgl. z.B. Gebauer und Wulf (1998).
24 Goffman (1972).
25 Z.B. Grom (1992); Argyle und Beit-Hallahmi (1975); Wulff (1991).
26 Zu den Anfängen vgl. Freud (1966). Zur Definition und Symptomatologie siehe u.a. Emmelkamp und
van Oppen (2000). Von den zahlreichen empirischen Untersuchungen in verschiedenen Ländern und in
Bezug auf verschiedene Religionen s. in dieser Arbeit u.a. Abramowitz et al. (2002), Masser Kavitzky
(1992), Sica et al. (2002) oder Steketee et al. (1991).
27 Siehe u.a. Bierhoff (1998), Fischer und Wiswede (2002), Frey und Greif (1994) sowie Homans (1960).
8
Festinger zur Einstellungsbildung und -veränderung kann zur Erklärung der Genese ritueller Zwänge beitragen. 28
1.4 Forschungsschwierigkeiten
Rituale sind immer auch in ihrem kulturellen Kontext zu deuten. 29 Der „Zusammenhang zwischen Bezugsrahmen […] und Bedeutung, Bewertung und Benennung“ 30 ist zum Verständnis notwendig. Es besteht daher die Gefahr, die Verzerrungstendenzen der eigenen Perspektive zu übersehen, die Rituale bzw. die Möglichkeit ritueller Zwänge letztlich vom Standpunkt der ‚westlichen Kultur’ aus beurteilt. Insbesondere die introspektive Übertragung eigener, u.a. kulturell determinierter, emotionaler Reaktionen auf empirische Daten kann zu Mißverständnissen führen, so z.B., wenn von der Beobachtung eines Rituals zur Geisterabwehr auf bestehende Furcht der ‚Eingeborenen’ vor Geistern geschlossen wird. 31 Das Bemühen um ein Verständnis von Ritualen anderer Kulturkreise muß also in letzter Konsequenz scheitern. Auch aus diesem Grund habe ich mich bei der Auswahl von Beispielen und der Religionsanalyse v.a. auf das Christentum als Religion meiner eigenen Sozialisation konzentriert. Das Problem der persönlichen emotionalen Stellungnahme zum Thema der Religiosität, obgleich so weit als möglich durch kognitive Disziplinierung zur Neutralität angegangen, muß ebenfalls berücksichtig werden.
28 Festinger (1968).
29 Herlyn (2002), S. 23.
30 Laubscher (1998), S. 224.
31 Beispiel aus Sorensen (1993), S. 11.
9
2. Das Ritual. Begriffsbestimmungen und Genese.
2.1 Definitionen: Religion und Ritual
2.1.1 Voraussetzungen
Der Gegenstand dieser Untersuchung sowie die Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit der vorhandenen Ritualdefinitionen machen eine eigene Definition erforderlich. In der vorliegenden Arbeit verwende ich den Terminus ‚Ritual’, der den volkskundlichen Brauchbegriff weitgehend abgelöst hat. 32 Wo ich auf Brauchdefinitionen rekurriere, verwende ich die beiden Termini aufgrund der Begriffsgeschichte synonym. Meine Ritualbestimmung versucht eine Synthese, die sich, um auch der heutigen komplexen Gesellschaft gerecht zu werden, weder auf die an ‚nicht-komplexen’ Gesellschaften beobachteten Ritualeigenschaften beschränkt, noch sich der (post)modernen Inflationierung des Ritualbegriffs anschließt. 33
In Bezug auf Theorie und Praxis religiöser Systeme ist das Ritual auf der Handlungsebene einzuordnen. Es repräsentiert die praktischen Darstellungsmöglichkeiten der Sitte, die wiederum als überlieferte, Rituale gesetzmäßig initialisierende Norm wirkt und u.a. aus institutionalisierten Bräuchen entsteht. 34 Rituale als einzelne kultische Handlungskomplexe nehmen eine Mittelstellung ein zwischen Kulten, die das gesamte rituelle Leben umfassen, und Riten, die wiederum Bausteine von Ritualen darstellen. 35
2.1.2 Religion
Gegenstand dieser Arbeit sollen speziell religiöse Rituale sein. Wann ist jedoch ein Ritual religiös? Die Intention bzw. der Glaube oder das religiöse Bewußtsein können kein Kriterium sein, da diese Definition lediglich als Konvention bzw. unter äußerem Zwang vollzogene Rituale (Bsp.: der römische Staatskult), die ich ebenfalls untersuchen möchte, nicht abdecken würde. Die offizielle Religionsausübung macht auch nur einen Teil der religiösen Rituale aus (Stichwort Volksfrömmigkeit). Ich definiere daher alle Rituale als religiös, die sich an den Bereich der Transzendenz richten (Götter, Geister, Ahnen, Dämonen). 36 Ich bestimme Religion demgemäß - an Noll und Spiro sowie Durkheim angelehnt 37 - als vermittelten transzendenten, d.h. auf transzendente Wesenheiten bzw. sakrale Dinge 38 bezogenen Referenzrahmen für Wahrnehmung und Handeln von in Gesellschaften verorteten Individuen (Individuen können zwar neue religiöse Rituale generieren, aber nur innerhalb ihres kulturell konfigurierten kognitiven Gerüstes) im Gegensatz zu Religionsdefinitionen, die diese - m.E. zu weit gefaßt - als allgemeines
32 Vgl. Bimmer (2001), S. 463.
33 Vgl. Herlyn (2002), S. 7, S. 40, S. 68.
34 Brückner, (1988), Spalte 1180.
35 Lang (1993), S. 475.
36 Vgl. Zuesse, zitiert nach Sorensen (1993), S. 19.
37 Vgl. Noll (1989), S. 12f; Spiro, zitiert nach Kehrer 422; Durkheim, zitiert nach Kehrer 421).
38 Vgl. Durkheim, zitiert nach Kehrer (1998), S. 421.
10
Orientierungssystem fassen. 39 Dies ist notwendig, da es in der vorliegenden Arbeit u.a. um rituellen Zwang durch die Autorität göttlicher Entitäten bzw. durch ‚das Heilige’ geht. Meine Definition schließt sogenannte ‚Religionen ohne Gott’ (Konfuzianismus, Taoismus, Buddhismus) aus bzw. bezieht z.B. im Falle des Buddhismus nur diejenigen Richtungen mit ein, die Buddha als göttliches Wesen verehren.
2.1.3 Ritual
Ich werde im Folgenden die in Brauch- bzw. Ritualdefinitionen immer wieder genannten Bestimmungsaspekte diskutieren und daraus eine für diese Arbeit gültige Arbeitsdefinition entwickeln. Die überwiegende Anzahl der zahlreichen verschiedenen Ritualdefinitionen arbeitet mit einem festgelegten Set von Prämissen, die für die Klassifikation einer rituellen Handlung erfüllt sein müssen, wodurch jedoch nicht alle religiösen Rituale erfaßt werden. Gesellschaft und Kultur stellen hochkomplexe, sich ständig verändernde Systeme dar, deren Elemente daher m.E. nur mittels der sogenannten fuzzy logic kategorisiert werden können, die eine Einordnung von Daten aufgrund partieller Mitgliedschaft erlaubt. 40 Ich bevorzuge daher für meine Ritualdefinition ähnlich wie Platvoet 41 eine unscharfe Definition. Im Gegensatz zu Platvoet unterscheide ich jedoch zwischen Kernprämissen als notwendigen Voraussetzungen und Randbedingungen, die nicht unbedingt gegeben sein müssen.
2.1.3.1 Kernbedingungen
Die Voraussetzung der Formalität, z.B. von Turner, aber auch in vielen anderen Definitionsversuchen betont, 42 stellt m.E. ein ‚core-feature’ dar, obgleich sich Rituale natürlich verändern können und der Grad der Formalisierung von der groben Befolgung einiger Kernpunkte bis hin zur stereotypisierenden Festlegung aller Details erheblich variieren kann (zu den Bedingungen des Formalisierungsgrades siehe z.B. den Abschnitt „Gesellschaftliche Bedingungen von Zwängen“).
Notwendig und mit der Formalisierung verbunden ist auch das Element der (bedeutungsvollen) Wiederholung: Erst durch sie konstituiert sich ein regelhaftes Schema, und erst durch dieses werden Wiederholungen erkennbar. 43 Dabei kann es sich um eine Wiederholung von Anlaß, Inhalt oder Form oder um eine Kombination handeln. 44 Rituale bestehen aus stilisierten, strukturierten, verbale und körperliche, symbolische und funktionale Elemente enthaltenden Handlungsfolgen. 45
39 Vgl. Fromm (1980), S. 241 oder Yinger, zitiert nach Kehrer (1998), S. 422.
40 Das Konzept der fuzzy logic stammt aus der Informationstechnologie (Datenverarbeitung). Zu Ge- und Theorie siehe Kaehler (1998).
41 Platvoet (2003), S. 173.
42 Turner zitiert nach Grimes (1990), S. 12; vgl. auch z.B. Tambiah, zitiert nach Rao (2000), S. 45;
Gerndt, zitiert nach Herlyn (2002), S. 18; Erikson, zitiert nach Wulff (1991), S. 379.
43 Mattejat (1994), S. 20, vgl. Erikson, zitiert nach Wulff (1991), S. 379.
44 Moore und Myerhoff, zitiert nach Herlyn (2002), S. 40.
45 Vgl. Heimbrock (1993), S. 38; vgl. Rappaport (2003), S. 191; vgl. Gerndt, zitiert nach Herlyn (2002),
S. 18; vgl. Platvoet (2003), S. 178; vgl. Hartinger (1992), S. 70.
11
2.1.3.2 Randbedingungen
Der Aspekt der Verpflichtung, der Notwendigkeit, des Gesetzescharakters oder gar der Zwanghaftigkeit wird von den meisten Definitionen angenommen, so etwa von Radcliffe-Brown, der als Ziel von Ritualen die „Unterwerfung“ unter einen „unwiderstehlichen Zwang“ ansieht, oder in der Definition eines volkskundlichen Wörterbuches, das Brauch als „Tun einer Gemeinschaft [...], das durch Herkommen geheiligt, jedenfalls verpflichtend ist“ bestimmt. 46 Dies trifft m.E. nicht auf alle Rituale zu (eine Unterscheidung zwischen verpflichtenden, nomogenen und freiwilligen Ritualen zu treffen ist Ziel dieser Arbeit).
Oft wird die Anwesenheit von mindestens zwei Personen oder gar eine „Öffentlichkeit“ für die Ausführbarkeit von Ritualen vorausgesetzt (so etwa von Michaels, der sich Wittgensteins Aussage anschließt, man könne nicht allein einer Regel folgen). 47 Dem kann man m.E. zwei Argumente entgegensetzen: Zum einen ist nach der Internalisierung einer Regel das Bedürfnis nach deren Ausführung und Beachtung unabhängig von der Anwesenheit anderer gegeben, zum anderen ist bei durch eine Person allein durchgeführten religiösen Ritualen (z.B. Gebeten) das Transzendente der imaginierte, erwartende und kontrollierende Interaktionspartner.
Auch das oftmals betonte Element der sozialen Kontrolle 48 der Durchführung bzw. der Korrektheit der Ausführung ist m. E. zwar im Falle die meisten religiösen Rituale vorhanden, trifft aber nicht auf alle zu: Nach der Internalisierung des Rituals muß die Kontrolle nur noch virtuell vorhanden sein. Zudem kann das Individuum eigene religiöse Rituale erfinden. In diesem Fall fehlt auch die für die meisten Rituale zutreffende Eigenschaft der Überliefertheit. 49 Die individuelle Generierung von Ritualen geschieht v.a. in komplexen Gesellschaften. 50
Nach Michaels ist ein Ritualkriterium Unwiderrufbarkeit, es findet eine Veränderung von Identität, Status und Kompetenz statt 51 - ist dies der Fall, üben Rituale Zwang aus. Das bekannteste religiöse Ritual mit Widerrufmöglichkeit ist jedoch die Eheschließung. Michaels nimmt auch das Merkmal des förmlichen Beschlusses, vergleichbar dem Kriteriums des Acting (geplantes im Gegensatz zu spontanem Handeln) von Moore und Myerhoff, als Voraussetzung an. 52 Für religiöse Rituale trifft dies zu, sogenannte „Ritualisationen“, die nicht kulturell als Rituale definiert sind, aber so interpretiert werden
46 Vgl. Mattejat (1994), S. 20; vgl. Psychologisches Wörterbuch von Dorsch (1987), zitiert nach Holz
(1995), S. 25., vgl. Moore und Myerhoff, zitiert nach Herlyn (2002), S. 40f.; Radcliffe-Brown, zitiert
nach Tambiah (2003), S. 248; Wörterbuch der deutschen Volkskunde von 1974, zitiert nach Herlyn
(2002), S. 14.
47 Michaels (1999), S. 34; vgl. auch Eriksons Ritualdefinition, zitiert nach Wulff (1991), S. 379 oder die
sechs Minimalbedingungen für Ritual von Moore und Myerhoff, zitiert nach Herlyn (2002), S. 40f.
48 z.B. Brückner (1988), Sp. 1180.
49 Eine diese Eigenschaft voraussetzende Definitionen s. Hartinger (1992), S. 70.
50 Vgl. Turner: Kollektive Dimension liminaler Zustände (einfach strukturierte Gesellschaften) vs. auf
individuelle Hervorbringungen beruhende liminoide Zustände (komplexe Gesellschaften ). Zitiert nach
Herlyn (2002), S. 29.
51 Michaels (1999), S. 29, S. 35; vgl. Sorensen (1993), S. 19.
52 Michaels (1999), S. 33f.; Moore und Myerhoff, zitiert nach Herlyn (2002), S. 41.
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können (unbewußte Rituale, z.B. Geburtsvorgang in Krankenhäusern 53 ), gibt es m.E. im religiösen Bereich nicht, da der Appell an eine Transzendenz Bewußtheit impliziert. Das von Einigen angeführte Kriterium der Willentlichkeit 54 trifft jedoch z.B. bei äußerem Zwang, bei Zwangsstörungen und m.E. auch bei internalisiertem Zwang nicht zu. Die Voraussetzung eines speziellen Ortes sowie einer bestimmten Zeit bzw. Situation 55 trifft ebenfalls nicht immer zu (siehe Beten von Rosenkränzen in allen Lebenslagen).
2.1.3.3 Arbeitsdefinition
Den obigen Erörterungen folgend definiere ich religiöse Rituale als tendenziell gleich bleibende, sich wiederholende, nach mehr oder weniger festen Regeln ablaufende, mit bestimmten Intentionen verbundene Handlungen, die auf transzendente Zusammenhänge bezogen sind und allein oder in verschieden großen Gruppen ausgeführt werden.
2.2 Genese von Ritualen
2.2.1 Situative Ritualentstehung
Zur Erörterung der Voraussetzungen, unter denen religiöse Rituale zum Zwang werden können, bedarf es des Verständnisses ihrer Entwicklung.
Jedes Ritual ist Wiederholung „eines uranfänglichen Ritus, der sich als heilschaffend erwiesen hat“: 56 Nach Smith kann es, wenn etwas Zufälliges im Bereich des Heiligen geschieht, zu einer Ritualisierung dieses dann als Wunder interpretierten Ereignisses kommen. 57 Abgesehen von Performances von Ursprungsmythen, die gesellschaftskonstituierend und -naturalisierend wirken und meist nicht auf ein konkretes Problem bezogen aufgeführt werden (siehe den Abschnitt zur Attraktivität von Ritualen, S.18) handelt es sich daher bei der Ritualentstehung m.E. letztlich um eine Problemlöseattribution zufälliger Handlungen: 1. Schritt: Ein Problem tritt auf, das mit normalen Mitteln nicht lösbar scheint (Gefühl der Ohnmacht, das sich z.B. auf Naturereignisse oder persönliche Probleme bezieht). 2. Gleichzeitig zu einer Handlung löst sich (zufällig) das Problem 3. Die Lösung wird kausal auf die durchgeführte Handlung attribuiert, diese wird daher als notwendig zur Lösung angesehen (operante Konditionierung; die Lösung kann auch in Reduktion der durch das Ereignis erzeugten Unsicherheit bestehen). Ein Konsekutives oder eine Korrelation wird für ein Kausales gehalten (post hoc, ergo propter hoc).
53 Grimes (1990), S. 10; Grimes, (2000), S. 26.
54 Zuesse, zitiert nach Sorensen (1993), S. 17.
55 Vgl. Rappaport (2003), S. 191; Hartinger (2002), S. 70.
56 Kirchgässner (1959), S. 285.
57 Smith (2003), S. 214. Ähnlich argumentiert Gehlen: Er geht davon aus, daß die Präsenz eines Angst
und Gier erweckenden Objektes (z.B. Jagdtier) eine gegenseitige Blockade beider Triebe auslöst, und
daß die daraus resultierende Spannung ein Bedürfnis erzeugt, etwas zu tun, worauf eine das Objekt dar- Handlung ausgeführt wird, die nach ihrer Institutionalisierung Verpflichtungs- und Zwangs- erhält (Gehlen (1986), S. 136f.). Gehlens Theorie trifft jedoch m.E. eher auf Riten als auto- Gesten zu.
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Dabei basieren sympathetische Rituale auf dem Glauben, Gleiches müsse mit Gleichem oder Gegensatz mit Gegensatz begegnet werden; 58 oft wird von einer ähnlichen Phänomenologie auf Wirkähnlichkeit geschlossen (z.B. im christlich-bäuerlichen Bereich im 19. Jahrhundert Abwehren von bösem Wetter dadurch, daß mit einer Axt auf die Türschwelle geschlagen wird 59 ). Kontagiöse Rituale beruhen auf der eine Bedingung für viele Tabus darstellende Annahme, daß natürliche und erworbene Qualitäten durch direkten oder indirekten Kontakt übertragbar sind. Insofern sind magische Systeme zwar in sich logisch, aber nicht rational; sie basieren auf den Prämissen projektiven Denkens. 60 Das Außergewöhnliche, das Alltagsverständnis Übersteigende, wird leicht mit Übernatürlichem in Verbindung gebracht, in der Folge werden Praktiken zur Beschwörung guter und Abhaltung böser Kräfte durchgeführt. Oft entspricht das ausgeführte Verhalten gemäß der mit dem Problem verbundenen mythischen Vorstellung rationalen Verhaltensweisen bei ähnlichen, lösbaren Problemen aus dem Alltagsbereich: So werden z.B. bei Bestattungsriten die Toten geschmückt und mit den lebensnotwendigen Dingen ausgerüstet, da die Toten eine Reise zu einem weiteren Leben unternehmen. 61 Konkrete Situationen, in denen es zu diesem Verhalten kommt, können sein: Probleme, für die kein Lösungsweg bekannt ist oder Geschehnisse, deren Ausgang unvorhersehbar ist, Situationen, die man nicht kontrollieren kann sowie die Notwendigkeit des Handelns trotz Unkenntnis aller Handlungsvoraussetzungen sowie Situationen, die unheimlich erscheinen. 62 Religiöse Ritualbildung stellt daher auch für Malinowski eine Reaktion auf emotionale Streßsituationen dar. 63
Das Ausführen stereotyp fixierten ritualistischen Verhaltens bei unvorhergesehenen nicht lösbaren Situationen findet sich auch im Tierbereich (z.B. bei Tauben). 64 Bei der Generalisierung des Verhaltens spielt eine Rolle, ob eine vorliegende Streßsituation Ähnlichkeit mit anderen Situationen zeigte, in der ein bestimmtes Verhalten zum Erfolg führte. 65 Wenn z.B. Beten streßreduzierend wirkt - etwa durch schiere Ermüdung, durch den mit dem Beten einhergehenden meditativen Zustand oder durch Zufall - wird das Verhalten des Betens verstärkt.
58 Van Gennep (1986), S. 16.
59 Hempler (1930), S. 24.
60 Huxley, zitiert nach Strecker (2003), S. 117.
61 Vgl. Van Gennep (1986), S. 149.
62 Strecker (2003), S. 124; Ebertz und Schultheiß (1986), S. 89; Kirchgässner (1959), S. 277.
63 Malinowski, zitiert nach Hoffmeister (2003), S. 426.
64 Skinner, zitiert nach Wulff (1991), S. 120.
65 Wulff (1991), S. 121.
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2.2.2 Perpetuierung
Wenn das Problem, das Auslöser für das Ritual war, wieder auftritt - wie z.B. bei an den Jahreszeiten orientierten Ritualen das Absterben der Natur im Winter - oder ständig vorhanden ist - etwa die eigene Sündhaftigkeit - muß das betreffende Ritual wieder ausgeführt werden. Rituale häufen sich dementsprechend in Zeiten des Übergangs (Jahreswechsel etc.) und der Gefahr (Krankheiten, Krieg). 66 Warum wird ein Ritual bei Nicht-Funktionieren (was z.B. bei einem Regentanz immerhin vorkommen kann) nicht aufgegeben? Durkheim erklärt dies mit der Irrelevanz des einzelnen Falles: Auch wissenschaftliche Theorien werden nicht verworfen, weil ein einzelnes Faktum ihnen widerspricht, sondern nur, wenn seine Existenz sich konträr zu der gesamten Theorie verhält. Zudem sind Mißerfolge die Ausnahme, insbesondere bei periodischen Riten wird nur das ohnehin Stattfindende von der Natur erwartet. Irgendwann wird dann angenommen, die Rituale allein hätten das Selbstverständliche bewirkt
- sie werden obligatorisch. Wenn das Ereignis für die jeweilige Gemeinschaft überaus wichtig ist, verlangt sie, daß die Zeremonie so oft als nötig aufgeführt wird. 67 Hinzu kommen Gewöhnung und Sicherheitsbedürfnis: Wenn das Ritual eine bestimmte Zeit lang vollzogen wurde, wächst die Erwartung, daß es auch weiterhin vollzogen wird, 68 es wird zur Konvention.
Zum Zwang wird ein Ritual m.E., wenn sich die Vorstellung der Kontrolle von Vorgängen durch Rituale verfestigt, d.h. wenn es im Bewußtsein einer Person zur notwendigen Bedingung zur Erreichung eines bestimmten Ziels bzw. zur Beeinflussung oder Bewältigung einer bestimmten Situation wird ohne individuelle oder gesellschaftliche Handlungsalternative (nicht, wenn religiöse Riten eine Reaktionsmöglichkeit neben vielen sind), insbesondere bei wichtigen Problemen.
2.2.3 Ritualgenetisch relevante Situationen
Gründe für die Ritualentwicklung, also u.a. nicht-lösbare Probleme, sind bei vormodernen Gesellschaften insbesondere das Unvermögen, die Natur zu kontrollieren, womit meist eine Personifikation von Naturgewalten - im Rahmen eines Kommunikations-und Kontrollversuches - einhergeht: Menschen reagieren auf Stimuli automatisch so, daß sie sie definieren und erklären wollen (Trieb zur Organisation von Daten, neuronal als sogenannte „kausale Operator“-Struktur im Gehirn verankert). Beim Fehlen anderer Erklärungen werden vom kausalen Operator Götter, Geister, Mythen usw. angenommen. Da der Mensch seine Umwelt normalerweise durch motorische Aktion meistert, versucht er dies bei den von ihm auf Götter usw. zurückgeführten Ereignissen auch durch Rituale. 69
66 Kirchgässner (1959), S. 278.
67 Durkheim (1981), S. 486f., S. 495.
68 Homans (1960), S. 312.
69 D´Aquili (1975), S. 46-49.
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Beispiele für Situationen, in denen ein Gefühl der Ohnmacht entsteht und die daher durch das Individuum selbst nicht lösbar erscheinen, sind m.E. in „modernen“ Gesellschaften z.B. Konstellationen, in denen das Individuum selbst nichts zur Lösung beitragen kann oder zumindest nicht die völlige Kontrolle über das Geschehen zu haben glaubt (Beziehungsprobleme, Erhalt eines Arbeitsplatzes, Glücksspiel, Ausgang von Unternehmungen). Wenn vor einer Prüfung beispielsweise ein (religiöses) Ritual ausgeführt wird und sie dann positiv ausgeht, kann es sein, daß das Ritual als kausal attribuiert wird und nicht die eigene Leistung („magisches Denken“). Insbesondere bei Menschen mit Neigung zu externer Attribution, die eine externe Lokation der Kontrolle annehmen, also Ereignisse eher auf äußere Umstände als auf eigenes Tun zurückführen, 70 dürfte dies nach meiner Ansicht der Fall sein.
Bei vormodernen Gesellschaften oder auch in unserer eigenen Gesellschaft in ländlichen Gegenden oder kleineren religiösen Gemeinschaften kann man oft eine Häufung von Ritualen beobachten. Dies hängt m.E. mit dem Regelungscharakters von Ritualen und der stärker bestehenden sozialen Kontrolle, aber auch mit der größeren Anzahl vorhandener Mythen zusammen - wo Dämonen sind, müssen diese beschwichtigende Rituale durchgeführt werden. 71
2.2.4 Thema und Form von Ritualen
Nach Jung ist die Fähigkeit zur Symbolbildung sowie die emotionalen Erscheinungen, die zu solchen Mustern gehören, vererbt (Archetypen, die unwillkürlich aus der Psyche auftauchen). 72 Die ähnlichen religiösen Strukturen räumlich und zeitlich weit voneinander entfernter Völker (Eliade) sowie die ebenfalls interkulturell verwandten Formen von Ritualen 73 weisen - wenn sie mit ähnlichen Bedeutungen gekoppelt sind - auf zugrundliegende zeitlose und kulturübergreifende existentielle Probleme hin, die das Leben bestimmen (s.o., z.B. Wechsel von Jahreszeiten) 74 und anscheinend zu sich ähnelnden Reaktionsweisen führen, wobei es in Bezug auf ein bestimmtes Problem mehrere, aber dafür in globalen Grundmustern vorliegende Handlungsstrategien zu geben scheint: Beim Tod etwa dominieren als gloale Reaktionsmuster die Leugnung seiner Endgültigkeit, die sich z.B. in Einbalsamierung äußert und die Akzeptanz des Todes, z.B. durch Verbrennung. 75 Auch der Festlegung der Anzahl des Vollzugs ritueller Handlungen scheint man allgemein eine Macht zuzusprechen (Zahlensymbolik), z.B. beim Umkrei-
70 Zum
71 Vgl. Lang (1933), S. 452. Im Gegensatz zu z.B. den sogenannten Evolutionisten Tylor, Frazer und
Lévy-Bruhl, die den Eindruck erwecken, Rituale entstünden v.a. in „primitiven“ Gesellschaften (Matt- (1967), S. 18), meine ich jedoch, daß zwar die Menge der vorgeschriebenen Rituale zurückgegan- ist, daß aber - wenn auch aus anderen Gründen als in den „traditionalen“ Gesellschaften - immer
noch ein großes Bedürfnis nach Ritualen besteht (vgl. „Gesellschaftliche Bedingungen von Ritualen“).
72 Holz (1995), S. 30.
73 Eliade zitiert nach Mattejat (1994), S. 16. Zur verwandten Form von Ritualen vgl. z.B. Eibl-Eiblsfeld,
zitiert nach Herlyn (2002), S. 43.
74 Vgl. Hartinger (1992), S. 48.
75 Grimes (2000), S. 219f.
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sen von Altar oder Kirche bei Wallfahrten. Universelle Handlungsformen und Gebärden aus dem rituellen Bereich scheinen nach Hartinger zu sein: „Umschreiten, Hemmen, Berühren, Tanz, Wettkampf, Spiel, Heische, Mahl, Lärm“, wobei als Objekte „Masken, Bilder, Geräte, Farben“ und „Beschriebenes“ Verwendung finden. 76 Auch in Bezug auf die Ritualthemen werden bestimmte phänomenologische Grundtypen wiederholt (Ahnenkult etc.), die verschiedene konkrete Formen annehmen können. 77 Der Fokus und die Akzente sind dabei von der Kultur und ihren Umweltbedingungen abhängig verschoben (z.B. Hochzeit als betonter Übergangsritus in den USA 78 ). Rituelle Bestimmungen können sich auf verschiedene Bereiche beziehen (Kleidung, Nahrung, Lobpreis etc.); letztlich treten jedoch immer Kernbereiche wie Reinheit oder Keuschheit in Erscheinung. Viele Rituale beinhalten eine Vorbereitung, Askese, Reinigung, heilige Mahlzeiten und Opfer 79 und hängen - etwa im Fall von Initiationsritualen
- u.a. mit dem Beweis von Durchhaltevermögen und Opferwillen zusammen, vermutlich enthalten sie daher oft gefährliche, verletzende oder schmerzerzeugende Elemente. 80
2.2.5 Ritualgenese und Angst
Religiöse Rituale scheinen u.a. aus Angst zu entstehen (s.o.); die Angst vor dem übermächtigen Göttlichen beschreibt z.B. Otto als „numinosen Tremor“. 81 Auch werden Fremden oder herausgehobenen Personen der eigenen Gesellschaft magische Kräfte bzw. gefährdende Zustände zugesprochen und mit entsprechenden Ritualen verbundenwo z.B. die Vorstellung von Seelenwanderung existiert, sind die Riten für Neugeborene, die diese an die Welt der Lebenden angliedern sollen, stärker strukturiert. 82 Man könnte vermuten, daß die Anzahl der angstbesetzten Objekte der Anzahl der Rituale und damit der potentiellen Anzahl ritueller Zwänge proportional ist (siehe Gesellschaften mit vielen Tabus). Wie ist nun die kausale Beziehung zwischen Ritualen und Angst? Malinowski versucht am Beispiel der Eingeborenen der Trobrianden-Inseln zu zeigen, daß Rituale aus angsterregenden Situationen entstehen. Die Eingeborenen verwenden in gefahrlosen Situationen (Lagunenfischerei) keine Rituale, wohl aber in gefährlichen (Meeresfischerei). Der auf Flucht oder Verteidigung vorbereitende Prozeß der Furcht bewirkt Veränderungen wie z.B. die Beschleunigung des Herzschlags. Wo dem keine Handlungen zur Beruhigung folgen können, wird dieser Effekt durch Rituale erzeugt; die bereitgestellten Energien müssen abgearbeitet werden - physiologische Prozesse ‚zwingen’ den Menschen also zur Durchführung eines Rituals. 83
76 Hartinger (1992), S. 54, S. 59.
77 Dinzelbacher (1977), S. 87.
78 Grimes (2000), S. 152.
79 Kloft (1999), S. 6; vgl. Durkheim (1981), S. 428, S. 454.
80 Nach Aussage von Indianern „adeln“ Schmerzen das Sonnentanzritual (Detwiler (1983), S. 15).
81 Otto (1963), S. 10, S. 20.
82 Vgl. van Gennep (1986), S. 35, S. 59.
83 Malinowski, zitiert nach Homans (1960), S. 307.
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Dagegen vertritt Radcliffe-Brown die Auffassung, Rituale kämen nicht durch Angst zustande, sondern würden aus konventionellen Gründen ausgeführt, und die mit ihnen verbundenen Emotionen würden aus gesellschaftlichen Erwartungen erlebt, z.B. wird Angst von einem werdenden Vater erwartet. Angst wird daher erst durch das Ritual geschaffen - ohne sein Bestehen und die mit ihm verbundenen Glaubensinhalte wäre sie nicht vorhanden, der Ritus ruft psychologisch die Empfindungen der Unsicherheit und der Gefahr hervor, so daß eigentlich ungefährliche Dinge wie etwa das Essen von Schweinefleisch aufgrund eines Tabus für gefährlich gehalten werden und angstbesetzt sind. 84
Sicherlich spielt, wie ich meine, beides zusammen: In einer Gesellschaft, in der die Kontrolle über die Existenzbedingungen niedrig ist und die Schutzmaßnahmen gegen die Natur oder Feinde nur rudimentär ausgeprägt, treten mehr angsterzeugende, u.a. durch Rituale zu bewältigende Situationen auf. Sind die Rituale erst einmal etabliert, kann es dann dazu kommen, daß sie Emotionen kodieren und selbst angstauslösend wirken, obwohl der Grund dafür vielleicht gar nicht mehr vorhanden ist.
2.3 Innere Bedürfnisse und äußere Erfordernisse: Zur Attraktivität religiöser Rituale
Die Anziehungskraft von Ritualen kann zur Sucht und zum äußeren oder inneren Zwang führen. Daher muß sie hier ebenfalls betrachtet werden. Woher aber rührt sie? Rituale entsprechen m.E. folgenden kognitiven, emotionalen und sozialen Bedürfnissen: 1. Explorationsdrang: Der vage Charakter von Symbolen kommt der Tendenz der Aufmerksamkeit entgegen, sich v.a. auf sich nicht sofort Erschließendes zu fokussieren (Erzeugung von Spannung). Das Symbol „schlägt alle Saiten des menschlichen Geistes zugleich an“ und entführt „den Geist [...] in das Reich der unendlichen [...] Welt“. 85 Die Dekodierung von Zeichen, die plötzliche Erkenntnis verschafft Lustgefühle. 2. Sensation seeking: Menschen streben (individuell unterscheidlich stark) nach intensiven, abwechslungsreichen Eindrücken. 86 M.E. sind religiöse Rituale - sofern sie nicht zur Routine werden und zu oft stattfinden - besonders geeignet, solche Erlebnisse zu erzeugen (z.B. Geißelung; Näheres siehe im Abschnitt „Vom äußeren zum inneren Zwang“). Durch besondere Kleidung sowie ungewöhnliche sensorische Elemente vermitteln Rituale den Eindruck des Heraustretens aus der normalen Identität. 87 Nach Erikson sind Rituale mit dem Gefühl einer höheren Bedeutung verbunden 88 (Feierlichkeit, Bedeutsamkeit, Gefühl, an etwas Großem Teilzunehmen).
84 Radcliffe-Brown, zitiert nach Homans (1960), S. 309f.
85 Vgl. Kirchgässner (1959), S. 87; Bachofen, zitiert nach Kirchgässner (1959), S. 87.
86 Rheinberg und Schneider (1966), S. 408.
87 Vgl. Kloft (1999), S. 20, S. 27.
88 Wulff (1991), S. 379.
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3. Eskapismus: Das Sich-Vergessen im feierlichen bzw. intensiven Augenblick ermöglicht einen Rückzug vom Alltag und die Verdrängung eigener Probleme. 89 4. Lust und Entspannung: In Ritualen kommt es zum psychisch sehr angenehmen und oft angestrebten flow-Erlebnis, einem entspannten Wachzustand mit fokussierter Aufmerksamkeit, der gekennzeichnet ist durch eine Dominanz von α-Wellen im Gehirn, 90 Lust bzw. Befriedigung und das Gefühl selbstvergessener Intensität. 91 Wahrscheinlich bewirkt auch die inszenierte Unveränderlichkeit von Ritualen eine mit dem limbischen System verbundene neuronale Entspannung. 92
5. Gefühl der Verbundenheit: Der flow-Zustand führt wiederum zu Gefühlen der Zusammengehörigkeit und Geborgenheit in der Gruppenidentität. 93 Rituale verstärken die Paar- und Gruppenkohäsion und sorgen für eine emotionale Verbindung zwischen den Generationen. 94 Es wird mehr Konsens suggeriert, als tatsächlich vorhanden ist, die Umwelt wird so strukturiert, daß sie als Quelle der geschaffenen Werte erscheint. 95 Zudem vermittelt das Gefühl der Harmonie mit dem Universum und der Teilnahme an kosmischer Macht in Ritualen das Gefühl eigener Macht. 96
6. Kathartische Wirkung: Aufgestaute Emotionen entladen sich in exstatischen Zuständen. 97 Verdrängte oder sozial unerwünschte Bedürfnisse (z.B. sexuelle Begierden), Krisen (Rangordnungen etc.) oder Emotionen (Angst, Trauer etc.) werden kanalisiert ausgedrückt, anerkannt und bewältigt. 98 Dies sorgt für Stabilität: Es wird sichergestellt, daß das Individuum durch die betreffenden Emotionen nicht überwältigt wird bzw. die Gesellschaft nicht aus den Fugen gerät (integrative Funktion). 99 Rituale wirken im Sinne des ‚Sich-von-etwas-Freimachens’. 100 Im von Girard beschriebenen „Sündenbockmechanismus“ werden z.B. die Konflikte der Gesellschaft (besonders in Krisen) auf eine bestimmte Person projiziert, gegen die sich dann die gesammelte Gewalt in einer mimetischen Massenreaktion entlädt. 101
7. Regelungs- und Erziehungscharakter: Rituale entlasten Individuum und Gesellschaft nach Gehlen in bestimmten Bereichen und Grenzen von der Notwendigkeit, immer wieder neuer Entscheidungen treffen zu müssen, sie sind gewissermaßen Verfahrensregeln des Verhaltens 102 (dies birgt natürlich auch die Gefahr der Unflexibilität in sich ).
89 Vgl. Beit-Hallahmi (1996), S. 75.
90 Holz (1995), S. 72.
91 Gebauer und Wulf (1998), S. 149.
92 Michaels (2000), S. 120.
93 Gebauer und Wulf (1998), S. 148; Durkheim, zitiert nach Belliger und Krieger (2003), S. 15.
94 Wulff (1991), S. 150.
95 Platvoet (2003), S. 182.
96 Bloch, zitiert nach Köpping (2000a), S. 10; D´Aquili (1975), S. 54.
97 Weidkuhn (1965), S. 107.
98 Belliger und Krieger (2003), S. 15; Van Uden und Piper (1996), S. 37.
99 Vgl. Van Uden und Piper (1996), S. 38; Platvoet (2003), S. 182.
100 Vgl. Jung (1991), S. 48.
101 Girard (2002).
102 Vgl. Gehlen (1986), S. 25, S. 48.
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Besonders Initiationsrituale bereiten die Mitglieder einer Gesellschaft zudem erzieherisch auf ihre Rolle vor und tragen u.a. zu Inkulturation und Zivilisierung bei. 103 8. Coping-Strategie bei Krisen: Religiöse Rituale dienen als Versuch äußerer Kontrolle bedeutsamer Ereignisse und innerer Kontrolle von Trauer und Angst, sie erfüllen durch die Annahme übersinnlicher, in die Welt hineinwirkender und durch Handlungen beeinflußbarer Mächte die bei unkontrollierbaren Sitationen auftretende Hilfe- und Schutzerwartung. 104 Rituale bieten Sicherheit, einfache Lösungen und Denksysteme 105 für zeitlose, universelle Grundfragen, die nur schwer zu ergründen sind, aber bei denen ein starkes Bedürfnis nach Klärung besteht (s.o.): Schöpfung, Tod etc. Rites de passage z.B. scheinen z.T. notwendig zu sein, da viele dieser Übergänge in neue Lebensbereiche biologisch unausweichlich sind (Geburt, Pubertät, Tod etc.), daher gibt es hier vielleicht hier ein besonders starkes Bedürfnis nach symbolischer Sinngebung. Allgemein haben Menschen ein Bedürfnis nach Ritualen besonders in Situationen, in denen sie verunsichert sind (Liebe, Heirat, Geburt, Tod, Übernahme neuer sozialer Funktionen, Umgang mit übernatürlichen Mächten etc.). 106 Rituale wirken als gebührende Kennzeichnung des Beginns und Abschlusses von Phasen bzw. für das Individuum oder die Gesellschaft ungewöhnlichen bzw. wichtigen Ereignissen und ermöglichen dadurch eine kognitive und emotionale Verarbeitung. 107 Ein Beispiel im individuellen Bereich sind Beichte und Sündenvergebung als Psychohygiene, im sozialen Bereich die Vernichtung von Abweichendem, um Gefährdung der vorhandenen Seinsdefinitionen abzuwehren. 108 Rituale stellen einen Interpretationsrahmen bereit und versehen Situationen mit Bedeutung, zudem legitimieren sie durch Erklärungen bei Übergängen in eine Rolle diese und erläutern gleichzeitig das in dieser angebrachte Verhalten. 109 Nach Mary Douglas werden durch Rituale Grenzen gesetzt (rein-unrein; gut-schlecht) und Ordnung in eine sonst chaotische Erfahrung (die Welt) gebracht. 110 Rituale gliedern den Tages- und Jahresablauf und sind in besonderer Weise mit dem Naturerleben verbunden. 111 Rituelle Unveränderlichkeit konstituiert die Gewißheit und Sicherheit des von ihr Dargestellten, sie stellt einen Garant für Kontinuität dar. 112
103 Vgl. Schnepel (2000), S. 165; Yinger, zitiert nach Matthes (1967), S. 20; Stagl (1990), S. 11. Durch
die Rituale des Klotzlaufens bei den Candela (Brasilien) werden z.B. für die Gemeinschaft überlebens- Werte vermittelt (Stärke, Härte, Gesundheit), es hat die Bedeutung einer Übung für das Tra- schwerer Lasten wie Wild oder Früchte zum Dorf (Mehringer (2002), S. 39f.).
104 Vgl. Grom (1992), S. 133f.; Van Uden und Piper (1996), S. 37; Clark, zitiert nach Van Uden und Piper
(1996), S. 40; Ebertz und Schultheiß (1986), S. 89; vgl. Turner, zitiert nach Heimbrock (1993), S. 67.
105 Herlyn (2002), S. 76.
106 Grimes (2000), S. 169, S. 219.
107 vgl. Douglas, zitiert nach Belliger und Krieger (2003), S. 82.
108 Douglas, zitiert nach Belliger und Krieger (2003, S. 83.
109 Van Uden und Piper (1996), S. 38.
110 Douglas, zitiert nach Belliger und Krieger (2003), S. 16.
111 Heimbrock (1993), S. 62.
112 Rappaport (2003), S. 205.
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3. Das Ritual als Zwang - Phänomenologie
3.1 Rituale und Zwang
Zwang wird lexikalisch als „Bestimmung zu einem Thun [...] gegen den Willen des Handelnden [..]“ definiert 113 und reicht von starkem Leidensdruck bei Zwangsgestörten bis zu als Verpflichtung empfundenem Verhalten im „Normalbereich“. Zwang kann die Einengung der freien Möglichkeit des Verhaltens in Bezug auf Gedanken, Bewegungen, Emotion und Handlungsimpulse bedeuten. 114
Inwiefern können nun Rituale als Zwang betrachtet werden? Als Einstieg in das Thema bietet sich die Diskussion der Theorie von Humphrey und Laidlaw an. Humphrey und Laidlaw weisen darauf hin, daß trotz gesellschaftlich und politisch bedingter Veränderungen über die Zeit hinweg sowie bestehender Freiräume und Einflußmöglichkeiten des Individuums 115 die Struktur des Rituals genau festgelegt ist und die konstitutiven Regeln des Verhaltens den eigentlich bedeutsamen Kern von Ritualen darstellen. Die Haltung der rituellen Überantwortung (ritual commitment) macht das rituelle Handeln zu einem nicht-intentionalen, das als solches unabhängig von den konkreten durchaus bestehenden, individuell verschiedenen Intentionen (Motiven, Emotionen und Kognitionen) des Ausführenden ist. Die „Handlungseinheiten“ des Rituals werden als etwas „Externes, Nicht-Individuelles und vorgängig Existentes“ empfunden, man ist nur Autor des ritual commitment, innerhalb des Rituals existiert nur vorgegebenen Bahnen folgendes „ich-loses Handeln“. 116 Der Entschluß zum Ritual ist also nach dieser Theorie intentional, das Handeln innerhalb des Rituals nicht. Durkheim bezeichnet das Ritual dementsprechend als entscheidungsfrei und nicht hinterfragbar und vergleicht es mit einem anderen Bewußtseinszustand, 117 und Hoffmeister stellt die These auf, „freie Handlungsoptionen, die Reflektionen, „ob die Tat geschehen soll“ seien im Ritual ausgeschlossen. 118
Auf alle Rituale ist diese These nicht übertragbar, zwar wird im Ritual ein Teil der intellektuellen Autonomie und der eigenen Identität aufgegeben, es gibt jedoch je nach Ritualart, Ritualgeschehen und gesellschaftlichen Einflüssen einen größeren oder kleinerem kreativen Anteil - bei Festen z.B. eher als bei Liturgien oder promissorischen Akten (s.u. „Zwänge im Ritualgeschehen“). 119 Nach Turner stellen Rituale daher eine Mixtur von „flow“ und „reflexivity“ dar. 120 Insbesondere bei Ritualen, die aus Teilen mit „Ichgefühl“ mit persönlicher Verantwortung und Teilen bestehen, während derer sich das Individuum als Bestandteil einer „Wir“-Erfahrung empfindet (z.B. reflexive vs.
113 Meyers Konversationslexikon (1897), zitiert nach Mattejat (1994), S. 15.
114 Vgl. Quatember (1979), S. 352.
115 Vgl. etwa Brückner (1979), S. 567; Hauser (2000), S. 144; Wolf (2000), S. 65.
116 Gaenszle (2000), S. 34f.; Michaels (2000), S. 115; Humphrey und Laidlaw (2003), S. 135.
117 Durkheim, zitiert nach Hoffmeister (2003), S. 427.
118 Hoffmeister (2003), S. 427.
119 Boesch, zitiert nach Holz (1995), S. 58; Belliger und Krieger (2003), S. 15.
120 Herlyn (2002), S. 30.
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emotionale Anteile eines Gottesdienstes), ist dies der Fall. 121 Zudem können nach Turner während des Zustandes der liminality auch gesellschaftliche Normen außer Kraft gesetzt und letztlich sogar transformiert werden. 122 In „antiritualistischen Ritualen“ werden die alltäglichen Verhältnisse und Rollen in einer Antistruktur umgekehrt bzw. außer Kraft gesetzt, um dem Druck des Alltags zu entfliehen (Beispiel: Saturnalien, Fasnacht). 123 Zudem kann der Anteil nicht-vorgeschriebener kreativ-schöpferischer oder ludischer Elemente auch bei Ritualen relativ groß sein. 124 Man könnte andererseits argumentieren, daß, wenn das Handeln reflexhaft und spontan als quasi automatische apotropäische oder Beruhigungshandlung auf eine Gefahr erfolgt, auch der Beschluß nichtbewußt ist (vgl. Gehlens Definition von Ritualen als durch unbestimmte Stimuli auslösbarer Instinktrest 125 ). Dies betrifft m.E. vor allem Riten - etwa das Kreuzschlagen - und zwanghafte Rituale (unter Umständen z.B. das Rosenkranzbeten).
Humphrey und Laidlaw definieren Ritual über die Distanz des Akteurs zu seiner Handlung als Vollzug eines vorgeschriebenen Aktes 126 - es kann jedoch auch Situationen geben, in denen die Ritualteilnehmer in ihrer Rolle aufgehen. Dazu kommt es, wie ich meine, hauptsächlich bei religiösen Ritualen, die Trancezustände beinhalten, während eine Distanzierung eher bei rein aus Konvention ausgeführten Ritualen ohne Trance auftritt.
Nach Scharfe tritt die Tradition und insbesondere die Religion dem Menschen als „fremde Macht“, als „Feind“ gegenüber, sie „kann ihm über den Kopf wachsen, ihn bedrücken, ja unterdrücken und zerstören“. 127 Bei äußeren oder als pathologischer innerer Zwang wahrgenommenen Ritualen trifft dies m.E. zu, wo aber kein Zwang empfunden wird, also eine Einheit von Individuum und Tradition besteht, ist dies nicht der Fall. Rappaport behauptet, der Akteur füge sich dem fremdkonstituierten Handlungsablauf des Rituals, werde zu einem Teil desselben und akzeptiere damit notwendigerweise die in ihm enthaltene Botschaft. 128 Bei Ritualen, die unter starkem äußeren Zwang oder als das Individuum nicht mehr berührende Konvention ausgeführt werden, entspricht die Einstellung jedoch nicht der Botschaft, wie ich noch zeigen werde, auch spielt das individuelle Ritualerleben hier eine Rolle (s.u.).
121 Wirkström (1993), S. 98.
122 Vgl. Wulf und Zierfaß (2001), S. 110. Turner zitiert nach Mitchell (1996), S. 491; Turner zitier nach
Heimbrock (1993), S. 68; Grimes (2003), S. 119; Bell (2003), S. 39. Ein Beipsiel ist der Nat-Tanz in
Burma: In der liminalen Phase hat die Nat Kadaw den Freiraum, neue Spielregeln einzuführen (Hauser
(2000), S. 151).
123 Köpping (2000a), S. 25; Stagl (1990), S. 17, S. 19; Herlyn (2002), S. 65. Jedoch kann diese Antistruk- m.E. nur zu gesellschaftlichen Veränderungen führen, wenn sie nicht institutionalisiert und damit
Teil des Systems sind und somit die Gefahr besteht, daß die Umkehrrituale lediglich als „Ventilsitten“
im Dienst des gesellschaftlichen Zwanges wirken, die soziale Beziehungen entlasten und regenerieren
(vgl. Stagl (1990), S. 18).
124 Z.B. bei manchen innovativen kirchlichen Gemeinden. Vgl. z.B. Drewal, Kapferer oder Turner, zitiert
nach Hauser (2000), S. 139; Hauser (2000), S. 145; Grom (1992), S. 93.
125 Lang (1998), S. 455.
126 Rao (2000), S. 52.
127 Scharfe (1996), S. 139.
128 Rappaport (2003), S. 198.
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Die Beziehung zwischen Ritual und Zwang ist also komplex und u.a. von Ritualart, Situation und den Teilnehmenden abhängig. Eine nähere Bestimmung dieser Zusammenhänge und ihrer Mechanismen ist Ziel dieser Arbeit und geschieht im Folgenden.
3.2 Zwänge im Ritualgeschehen
In Bezug auf den Zusammenhang zwischen eventuellen Zwängen und dem Ritualgeschehen unterscheide ich zwischen dem Zwang, das Ritual zu vollziehen, dem Zwang innerhalb eines Rituals und dem Zwang durch das Ritual. Natürlich können auch Mischformen auftreten.
3.2.1 Zwang zum Ritualvollzug
Der Zwang, das Ritual zu vollziehen, tritt hauptsächlich dann auf, wenn es für den Bestand der jeweiligen Gemeinschaft wichtig ist, z.B. wenn es auf „kalendarische, biologische und sozialstrukturelle Rhythmen“ Bezug nimmt. 129 Die Begründung für die Ausführung von Ritualen kann Pflicht sein, historische Kontinuität, 130 oder Tradition („normative Kraft der Gewohnheit“ 131 ). Wenn das Ritual in ein Kultsystem eingebettet ist, wird der Zwang, es auszuführen, oft durch die Akzeptanz des Systems in toto ausgelöst: selbst, wenn an der Wirksamkeit einzelner Riten gezweifelt wird, kommt es daher dennoch zur Ausführung des betreffenden Rituals. 132
3.2.2 Zwang innerhalb von Ritualen
Unterscheiden kann man in Bezug auf etwaige innerhalb von Ritualen bestehende Zwänge m.E. zwischen dem Zwang zur Art und Weise der Ausführung und Zwang, der durch die Dynamik von Ritualen auftreten kann.
3.2.2.1 Zwang in Bezug auf die Art und Weise der Ausführung
Rituale sind natürlich veränderlich insofern, als sie auf Aktuelles bzw. auf konkrete Verhältnisse Bezug nehmen, es besteht ein gewisser Spielraum für Varianzen. 133 Ihre Ausführung sowie die Kriterien zu ihrer Definition unterliegen einem Wandel, einzelne Teile von Ritualen - meist die weniger wichtigen - sind austauschbar und veränderbar, ohne die Gültigkeit des Ganzen in Frage zu stellen (Platvoet bezeichnet dies als „traditionalisierende Innovation“). 134
129 Herlyn (1999), S. 19.
130 Gaenszle (2000), S. 34.
131 Hultkrantz, zitiert nach Scharfe (1970), S. 48; vgl. Weber (969), S. 141.
132 Durkheim (1981), S. 484.
133 Gaenszle (2000), S. 37.
134 Rao (2000), S. 57; Hauser (2000), S. 145, Platvoet (2003), S. 176.
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Wenig Spielräume gibt es jedoch vor allem, wenn unerlaubtes Abweichen eine Gefahr für die jeweilige Gemeinschaft bedeutet und den Zorn der Götter heraufbeschwören kann. 135 Auch die Unterschiede hinsichtlich der Planmäßigkeit und Organisiertheit von Ritualen dürften das Maß beeinflussen, in dem die Ausführung vorgeschrieben ist: So kann man unterscheiden zwischen reflexartig ablaufenden rituellen Gesten als stilisierte Gebärden, bei denen die Performance wichtiger als der Zweck ist und die die Voraussetzung für die anderen rituellen Handlungstypen darstellen und innerhalb derer die wenigsten Freiheitsgrade bestehen, Liturgien, die wenig wenig Spielräume zulassen, und Feiern, die eher ludischen Performancecharakter besitzen. 136 Es kann jedoch auch vorkommen, daß dem Stattfinden des Vollzuges an sich die Priorität gegenüber der Art und Weise eingeräumt wird. 137 Dies geschieht z.B. in Krisensituationen, aber auch, wenn die Ansicht herrscht, es komme letztlich eher auf die Hingabe an als auf die Form. 138
Innerhalb einer Gemeinschaft und bezogen auf das gleiche Ritual kann es - u.a. je nach Interesse bzw. Status - auch unterschiedliche Ansichten geben: Z.B. forderten in einem indischen Tempel orthodoxe Brahmanen die Korrektheit der Ausführung. 139 Es ist m.E. zu vermuten, daß insbesondere die ‚Ritualspezialisten’ (Priesterkaste etc.) ein Interesse an der genauen Festlegung und Befolgung ritueller Vorschriften haben, da gerade das Spezialwissen um diese Dinge ihre Macht sichert (Näheres siehe im Abschnitt „gesellschaftliche Bedingungen von Zwängen“). Hinter dem Zwang, alles genau so ‚wie schon die Vorfahren’ zu tun, steht nach Tönnies auch die Intention, die bewährte Ordnung und das Leben ihrer Träger nicht unnötig aufs Spiel setzen zu wollen, 140 zu vergleichen etwa mit dem Informatiker-Credo „Never change a running system!“. Wenn die für das Funktionieren eines Systems notwendigen Bedingungen nicht isolieren werden können, ändert man am besten nichts. Laut Lévi-Strauss besteht genau darin die Gefahr der Obsessivität von Ritualen: Bei Ritualfehlern sieht man keine Differenz (Feedback) in Bezug auf das Ergebnis der Handlung, daher kann man hier den Fehler nicht finden und beheben. 141
135 Beispiel bei Rao: Glaubensgemeinschaft eines indischen Tempels (Rao (2000), S. 46).
136 Die Unterscheidung ist inspiriert durch die Ritualeinteilung von Grimes (2003), S. 119-121.
137 Rao (2000), S. 57.
138 Michaels (1999), S. 31 ; Rao (2000), S. 49.
139 Rao (2000), S. 49f.
140 Zimmermann (1992), S. 238.
141 zitiert nach Staal (1979), S. 12.
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3.2.2.2 Zwang durch die Dynamik des Rituals
Neben dem Phänomen der Konformisierung, der Verähnlichung der Beteiligten im Verlaufe des Rituals, 142 tritt diese Art des Zwanges besonders während exstatischer ritueller Ereignisse auf: bei Massenriualen und in Trance.
a) Massenrituale. Kollektivbewegungen sind nach Durkheim nur durch Regelung möglich; daher neigen sie „zu einer Organisation, die sich [...] den Individuen aufzwingt“. 143 Zudem kommt es in Massen zur sogenannten Deindividuation: Wenn viele Individuen zusammenkommen, werden ihre Emotionen zu einer kollektiven Empfindung unabhängig von den privaten Gefühlen jedes einzelnen konzentriert und verstärkt: Das Bewußtsein wird durch exzessive Emotionen überwältigt, das eigene Selbst tritt hinter der Identität mit der Gruppe zurück, das Individuum wird zum „kollektiven Anderen“. 144 Ein interaktiver Austausch ist nicht mehr möglich, die Unterschiede zwischen den Teilnehmern werden in der Uniformisierung des Handelns nivelliert. 145 Auch erfährt der Einzelne in der Masse eine Herabsetzung seines individuellen logischen Denkvermögens, er wird unkritisch und blindgläubig. Gemeinsame Emotionen, gemeinsames Handeln und Anonymität führen zum Verlust von Selbstaufmerksamkeit und Selbstregulation, zu Enthemmung und Impulsivität und in der Folge zu Vernachlässigung von Normen und Verantwortung. 146 Das Bewußtsein, nur ein kleiner Teil einer Einheit zu sein und wenig Verantwortung zu tragen (Verantwortungsdiffusion), führt zum Zurückstellen der eigenen Moral gegenüber den Anforderungen der Gruppe, so daß der einzelne sich z.T. zu Handlungen hinreißen läßt, die er als Individuum nicht vertreten könnte. Solches vom individuellen Alltag abweichendes Verhalten kann dadurch verstärkt werden, daß innerhalb der Gruppen neue Normen entstehen, die für bestimmte Situationen gelten, eventuell sogar sozial erwünscht sind, und zu Normen in anderen Situationen in krassem Widerspruch stehen. 147 Die schiere Größe solcher Veranstaltungen und die Synchronizität und sinnliche Wirkung des Handelns (z.B. hunderte Teilnehmer, die marschieren, singen etc.) erzeugt Erregung, reißt mit, es kommt zu einer sinnlich-körperlichen mimetischen „Ansteckung“. 148 Sobald die Einflüsse der Masse nicht mehr auf das Individuum wirken, erscheinen ihm diese Gefühlszustände als fremd. 149
In der Masse wird individuelle Angst in Sicherheitsgefühl verwandelt, Bewußtsein der eigene Schwäche in Kraft und Minderwertigkeitsgefühl in Größengewißheit; ein diffuses Wir-Gefühls entsteht, das als beglückend und entspannend erlebt wird 150 - somit bergen Massenrituale m.E. auch ein Suchtpotential (siehe S. 30).
142 Gebauer und Wulf (1998), S. 146.
143 Durkheim (1981), S. 497.
144 Bergesen (2003), S. 49f.
145 Soeffner (1995), S. 5.
146 Pfister (1975), S. 266; Stroebe et al. (1997), S. 450f.; Bierhoff (1998), S. 298f.
147 Frey und Greif (1997), S. 448; Stroebe et al. (1997), S. 450f.
148 Vgl. Bell (1997), S. 162; vgl. Gebauer und Wulf (1998), S. 148.
149 Durkheim (1981), S. 108.
150 Pfister (1975), S. 267; Stroebe et al. (1997), S. 450f.
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b) Verhalten in Trance. In Tranceritualen können Handlungen ausgeführt werden, die nicht der Ich-Kontrolle unterliegen (Erhöhung der Suggestibilität) und daher als Zwang wirken. Ein Extrembeispiel stellt ein Tranceritual der islamischen Bruderschaft der Hamadscha in Marokko dar, innerhalb dessen die Teilnehmenden dazu neigen, sich Verletzungen zuzufügen: Nicht die Anhänger selbst sind nach Selbstaussagen für die Verstümmelungen verantwortlich, sondern die sie ergreifenden Kräfte (hier: Ai´sha, die Frau des Propheten). So berichtet ein Anhänger:
Es ist A´isha, die mich dazu bringt, mir auf den Kopf zu schlagen. Ich sehe sie vor mir. Sie
hat ein Eisenstück und schlägt sich damit auf den Kopf. Auch ich fange an, auf meinen
Kopf zu schlagen. Ich bin mir [dessen] nicht bewußt [...]. [...] Wenn A´isha aufhört, sich auf
den Kopf zu schlagen, höre ich ebenfalls auf. Dann fahre ich fort zu tanzen. 151
Hier scheint mir ein Phänomen vorzuliegen, das im wesentlichen durch die Umstände des Rituals, die Konditionierung von Handlungsfolgen und die kulturelle Prägung durch Mythen ausgelöst wird (zu den Bedingungen des Trancezustands siehe den Abschnitt „Vom äußeren zum inneren Zwang“).
3.2.3 Zwang durch Rituale
Zwang durch Rituale kann m.E. auftreten bei promissorischen Ritualen und in Form einer die Veränderung der Wirklichkeit durch Rituale.
3.2.3.1 Promissorische Rituale.
Durch promissorische Akte bzw. Gelübde wird eine Verpflichtung eingegangen; Hochzeitsrituale z.B. werden auch ausgeführt, um die Bindung möglichst fest und unauflösbar zu machen. 152 Die Intensität des durch promissorische Akte ausgeübten Zwanges kann man nach Michaels nach der Dauerhaftigkeit der versprochenen Handlung (begrenzt oder lebenslang), der befürchteten Strafe (z.B. bei Eid), der Öffentlichkeit des Verpflichtungsaktes (Zeugen) und der Formelhaftigkeit (hoch bei Eid) differenzieren. Je mehr sprachlicher Formenzwang und Gebärden der promissorische Akt enthält, desto größer sind die Folgen. 153
151 Crapanzano (2000), S. 219.
152 Rappaport (2003, S. 196; Beispiel von Grimes (2000), S. 155.
153 Michaels (2000), S. 113.
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3.2.3.2 Veränderung der Wirklichkeit.
Rituale institutionalisieren durch soziale, kulturelle und individuelle Prägung religiöses Handeln und konstituieren die religiöse und gesellschaftliche Ordnung. Zudem konditionieren sie kulturell standardisierte Gefühle und Einstellungen. 154 Rituale haben Einfluß auf die Wirklichkeit der Beteiligten (Rappaport), sie stellen einen performativen Akt dar und wirken sich u.a. über rituelle Rollen verändernd auf die Identität der Teilnehmer aus. Die Auswirkungen von Ritualen können sogar bei todbringenden Ritualen bis ins Materiell-Organische reichen. 155 Als Ergebnis kann ein Ritual einen neuen Zustand hervorbringen (transitorische Funktion, rites de passage), etwas Vorhandenes bestätigen (stabilisierende Funktion, Zeremoniell; z.B. Gottesdienst) 156 oder etwas Verändertes wieder rückgängig machen (Reinigungsrituale, Heilungsrituale oder auch, wenn nach dem Bruch sozialer Normen durch das Ritual der Versuch der Bewältigung unternommen wird 157 ). Unter diese Kategorie sind u.a. Dankesrituale zu subsummieren, bei denen sozusagen die Balance zwischen Geber und Empfänger wieder hergestellt werden muß. In diesem Fall greift als Zwangsmechanismus die Kontrolle der Reziprozität. 158 Der Zwang innerhalb des Rituals kann m.E. in höherem oder geringerem Maße vorhanden sein, je nach Grad der Festgelegtheit. Der Zwang zum Ritual ist nicht bei allen religiösen Ritualen vorhanden: Die Taufe ist für das Baby als partizipierendem Initiand nicht freiwillig, die Entscheidung, Mönch zu werden und das damit verbundene Initiationsritual heutzutage hingegen schon. Hier spielt, wie ich meine, auch eine Rolle, um es sich um ein Ritual einer ganzen Kultur oder um das einer mehr oder minder frei gewählten Subkultur handelt, wie dies etwa bei Jugendritualen als Ritualen der Rebellion 159 der Fall ist.
Wodurch geschieht der Zwang? Symbole üben Stellvertretung des Göttlichen aus und besitzen daher Autorität. 160 In Stammesreligionen liegt die religiöse Autorität nach Geertz v.a. in der Kraft der traditionellen Bilder, bei mystischen Religionen in der apodiktischen Kraft hypersensibler Erfahrung und in charismatischen Religionen in der hypnotischen Anziehungskraft einer außergewöhnlichen Persönlichkeit 161 (vgl. den Abschnitt über Sekten, S. 50). Das Ungewöhnliche, Erstaunende, Überwältigende erscheint als „Siegel übernatürlicher Kraft“ und „gebieterische Macht“ und zwingt daher zur Verehrung (Kirchgässner). 162
154 Matthes (1967), S. 112; vgl. Kampferer, zitiert nach Köpping (2000a), S. 8.
155 Belliger und Krieger (2003), S. 20; Bell, zitiert nach Belliger und Krieger (2003), S. 29; Hoffmeister
(2003), S. 426; Rappaport (2003), S. 197.
156 Vgl. Heimbrock (1993), S. 29.
157 Herlyn (2002), S. 26.
158 Vgl. Homans (1960), S. 274. Beispiele sind etwa das Erntedankfest oder das Spenden von Votivgaben.
159 Vgl. Gebauer und Wulf (1998), S. 130.
160 Kirchgässner (1959), S. 88.
161 Geertz (1999), S. 24.
162 Kirchgässner (1959), S. 199.
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3.3 Innere und äußere Zwangsformen
3.3.1 Kategorisierung
Innerer Zwang
Welche Formen können rituelle Zwänge nun in Bezug auf die Kategorien Innen-Außen annehmen? Auf einem zweidimensionalen Kontinuum 163 unterscheide ich zwischen 1. Innerem Zwang mit den Extremen der klinischen Zwangsstörung oder der Sucht und in den der Nähe des Nullpunktes Zuständen der Gewohnheit und des inneren Bedürfnisses.
2. Äußerem Zwang, der bei leichtem Gruppendruck und Konventionen beginnt und in Gewalt und rituellem Mißbrauch (u.a. bei Sekten) münden kann. 2. Zudem können Mischformen auftreten, in denen individuelle Bedürfnisse bzw. Zwänge und äußerer Druck bzw. Erfordernisse der Gesellschaft zusammenwirken. Dies ist bei den meisten Ritualen der Fall; dennoch dominiert oft ein Aspekt.
Innere und äußere Zwänge werden durch religiöse, politische, gesellschaftliche und kulturelle Bedingungen beeinflußt und sind jeweils mit unterschiedlichen Auftretensbedingungen und Mechanismen verbunden. Inneren Zwängen gehen die durch Sozialisation vermittelten äußeren Zwänge voraus, die zu einer Internalisierung führen.
3.3.2 Differenzierung innerer - äußerer Zwang
Wie kann man innere von äußeren Zwängen abgrenzen? Ein Kriterium könnte das Maß der Reflektivität und der inneren Beteiligung beim Ritualerleben sein. Neben den Spezifika des jeweiligen Rituals ist die Rolle, die das Individuum in ihm einnimmt, für das Ritualerleben entscheidend: Sie impliziert unterschiedliche Aufgaben und Gegenstände des Interesses und des primären Fokus (z.B. Pfarrer vs. am Straßenrand kniende Bäuerin bei einer Prozession). 164
Verschiedene Akteure projizieren unterschiedliche Wünsche in Rituale (Bedeutung, Funktion etc.) - das ‚wahre’ Erleben von Ritualen durch die Teilnehmenden kann davon jedoch stark abweichen; maßgeblich ist hier nicht nur die jeweilige Rolle, sondern auch Alters- und Geschlechtsunterschiede sowie der Grad der Involviertheit in die betreffende Religion, z.B. die Differenz zwischen dem Erleben theologisch ausgebildeter Teil-
163 Entgegen als „Symbolhandlungen auf einem Rigiditätskontinuum zwischen der [...] regelmäßigen
Handlung am einen Ende und dem Zwang am anderen Ende“ definiert (zitiert nach Holz (1995), S. 38).
164 Vgl. Schmidt (1991), S. 120.
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nehmer, regelmäßiger Teilnehmer und seltener Teilnehmer. 165 Vielleicht werden einem regelmäßigen Teilnehmer im Ritual liegende Zwänge nicht auffallen, einem seltenen oder gar zufälligen Teilnehmer dagegen schon.
Auf der intellektuellen Ebene kann man unterscheiden zwischen Ritualerleben mit nichtreflexivem Bewußtsein ohne nennenswerte Betroffenheit, konfirmativem Bewußtsein (Verstärkung bisheriger Erfahrungen), reflexivem Bewußtsein (Distanzierung) und erneuertem Bewußtsein (kognitive Transformation). 166 Auf dieses Kontinuum kann m.E. die obige Unterscheidung Einfluß nehmen: Ein theologisch ausgebildeter Teilnehmer wird vielleicht ein reflexiveres Bewußtsein haben, während bei einem regelmäßigen Teilnehmer evtl. das konfirmative Bewußtsein überwiegt. Weitere Faktoren sind die Möglichkeit der Reflexion (siehe den Abschnitt „Prädispositionen“) und die Art des Rituals. Ein nichtreflexives Bewußtsein ohne Betroffenheit dürfte eher bei einem Ritual vorkommen, dessen Zwang nur noch in Konvention besteht, während ein erneuertes Bewußtsein v.a. bei Übergangsritualen auftreten könnte.
Die sich eher auf die emotionale Ebene beziehenden Kriterien der lebendigen Erfahrung und Identifikation mit der Ritualrolle vs. Gewohnheit mit Elementen lebendiger Erfahrung vs. bloße Konvention aufgrund der Autorität der Umgebung (Clark) 167 könnten hingegen m.E. mit dem Grad der Institutionalisierung von Ritualen zusammenhängen: Je weniger institutionalisiert, desto lebendiger dürfte ein Ritual sein. Die lebendige Erfahrung - gekoppelt mit intensiver persönlicher Auseinandersetzung - kann unter Umständen, wie ich meine, zu inneren Zwängen führen, während eher unreflektiert ablaufende, traditionelle Glaubensübernahme die Möglichkeit verinnerlichten (automatisierten) äußeren Zwanges impliziert.
In dem Maß, in dem ein Ritual als konventionelle Inszenierung mit gespielten Rollen und simulierten Intentionen und Emotionen als Präsentation von Einstellung statt Ausdruck von Gefühlen ausgeführt wird, distanzieren sich die Teilnehmer von der rituellen Darstellung. 168 Dies kann bei einem einzigen Ritual auch je nach Teilnehmer verschieden sein (Begeisterung und Ernst vs. spielerisch-distanzierte Betrachtung). 169
165 Vgl. Wirkström (1993), S. 84.
166 Einteilung nach Scheer; zitiert nach Heimbrock (1993), S. 34.
167 Zitiert nach Grom (1992), S. 29.
168 Vgl. Tambiah (2003), S. 233f.
169 Vgl. Evans-Pritchard, zitiert nach Bell (1997), S. 35.
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4. Zwangsmechanismen
4.1 Innere Zwänge
4.1.1 Suchtpotential von Ritualen
Religiöse Rituale dienen u.a. der Beruhigung und Angstreduktion; ein Beispiel sind Mantras (Formeln, deren Anzahl an einem Beerenkranz abgezählt wird) und im christlichen Bereich der Rosenkranz. Beim Jesusgebet soll die Formel „Herr Jesus Christuserbarme Dich meiner“ wiederholt und dazu eine Atemtechnik durchgeführt werden. Das Gebet soll täglich zu einer festgelegten Zeit in einer bestimmten Anzahl verrichtet werden, bis es dem Menschen zur Gewohnheit wird („Beten ohne Unterlaß“), die ihn auch beim Arbeiten usw. begleitet. 170 Rituale dienen nach Radcliffe-Brown der Entrückung in einen übernormalen, „veränderten“ Bewußtseinszustand. 171 Vor allem die Praxis der Meditation läßt sich mit einer Droge vergleichen: Sie löst ein leichtes, beschwingtes Gefühl sowie Ruhe, Wohlbefinden und Geborgenheit aus. Ähnlich wirkt das Gebet, das neben Beruhigung und Angstreduktion auch Selbstvertrauen, Stärke, klares Denken und Erleichterung hervorruft. Es kann dazu kommen, daß das Individuum den Zwang verspürt, diese Gefühle immer wieder zu erneuern. 172
Durch welche Mechanismen geschieht dies? Die positiven Effekte des Rituals werden durch die Mechanismen der klassischen Konditionierung kausal auf dieses attribuiert. Das rituelle Handeln wird mit positiven Reizen verknüpft, obwohl es letztlich nicht das Verhalten selbst ist, das zu den positiven Sensationen führt. Dadurch entsteht eine Sucht. Die Persistenz religiöser Rituale hängt mit der Unregelmäßigkeit der Belohnung zusammen: Wenn ein Ritual oft genug ausgeführt worden ist, wird das gewünschte Ergebnis vielleicht auch zufällig oder durch den natürlichen Ablauf der Dinge eintreten (Gesundung, Regen,...). Aus Tierexperimenten und Beobachtungen bei Menschen ist bekannt, daß zufällige Belohnungen oft ein Verhalten verstärken, das mit der Belohnung kausal nur im Bewußtsein der Versuchsperson verbunden ist. 173 So funktionieren im übrigen auch Spielautomaten.
Rituale können so mächtige Auswirkungen haben, daß ihre Aufgabe nur wenig wahrscheinlich ist, da sie zu wichtig für das psychische Wohlbefinden sind (siehe den Abschnitt „Attraktivität von Ritualen“). 174 Je mehr z.B. meditiert wird, desto positiver ist das sich einstellende Gefühl, erfahrene Emotionen wirken als Verstärkung; dieser Mechanismus macht abhängig. 175 Der Vorgang selbst bewirkt die Konditionierung. Auch bei Drogenabhängigen ist knapp die Hälfte nicht körperlich abhängig, sondern die Konditionierung kommt durch den Handlungsablauf der Einnahme zustande. Übertra-
170 Grom
171 Radcliffe-Brown, zitiert nach Tambiah (2003), S. 248.
172 Langel (1994), S. 98; Pratt, zitiert nach Heimbrock (1993), S. 73.
173 D´Aquili (1975), S. 49.
174 D´Aquili (1975), S. 55.
175 Galanter (1989), S. 68, S. 70.
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gen z.B. auf die Meditation ist die Art der Fokussierung (Konzentration) zu Beginn (Mantra, visuelles Zeichen etc.) viel wichtiger als das, worauf sich die Aufmerksamkeit richtet. Nicht nur bei Meditationen, sondern auch bei mystischen Erlebnissen „kristallisiert sich“ auf diese Weise „nicht selten ein süchtiger Persönlichkeitstyp heraus, der mit aller Gewalt versucht, den einmal geschauten Spalt im Vorhang zur Transzendenz zu erweitern.“ (Jennrich). 176 Ein Beispiel: In der Sekte „Transzendentale Meditation“ erhält jeder Teilnehmer vom Leiter der Gruppe ein persönliches Mantra, mit dem er die Meditation zwei mal täglich durchführen soll. Zuerst führt dies auch zu Ruhe und Entspannung. Später kommt es jedoch laut Bericht eines ehemaligen Mitglieds zu Abhängigkeit vom Meditationsritual, es entsteht das Bedürfnis nach ständiger Ausführung, selbst während der Arbeit. 177 Bei der Atemtechnik der Rajneesh-Therapeuten wird durch Übersättigung mit Sauerstoff Hyperventilation erreicht, das dadurch entstehende kurzfristige High entspricht in der Intensität der Wirkung von Kokain. Die Anhänger attribuieren das high jedoch auf die Lehren ihres Gurus. 178 Durch eine Kombination aus individueller Energie und Gruppenenergie wird ein anderes Bewußtseinsniveau erreicht, vergleichbar mit Drogen- oder Alkoholerfahrung. 179
Auch Drogen finden z.T. bei religiösen Ritualen Verwendung und fügen der rituellen noch eine chemische Sucht hinzu. Mystische Erfahrungen als Erlebnisse, die süchtig machen können, werden durch Drogen, Gebet, Fasten und religiöse Vorstellungen und Erwartungen ausgelöst. 180
Ein Beispiel für die Suchtwirkung von Ritualen stellen japanische Ritualtänze dar: Diejenigen, die sich einmal beteiligt haben, werden häufig „von der Reaktion des eigenen Körpers zum wiederholten Teilnehmen ‚überredet’, so daß sie ohne die Teilnahme nicht mehr auszukommen glauben“. Die Teilnehmer berichten von Gefühlen der Euphorie, des Verschmelzens mit der Masse in der Körperlichkeit, der Lebendigkeit und der Anziehungskraft von Handlungen, die im normalen Leben verpönt oder verboten sind. 181
176 Jennrich (1985), S. (1985), S. 81.
177 Langel (1994), S. 95, S. 98. Siehe den Aussteigerbericht von Joachim K. (Langel (1994), S. 98) im
Anhang (unter „Transzendentale Meditation“).
178 Jennrich (1985), S. (1985), S. 216.
179 Heimbrock (1993), S. 110.
180 Argyle (1975), S. 48.
181 Köpping (2000b), S. 187.
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4.1.2 Die religiöse Zwangsstörung
4.1.2.1 Definition
Die religiöse Zwangsstörung, auch übertriebene Gewissenhaftigkeit (Scrupulosity) genannt, besteht in dem Zwanghaft-werden religiöser Glaubensinhalte und ist eine Form des obsessive compulsive disorder (allgemeine Zwangsstörung). Wenn Menschen fortwährend Zweifel und Unsicherheit bzw. Sorge über Sünde und Schuld empfinden (etwa die Furcht, eine Sünde begangen oder sie bei der Beichte vergessen zu haben) und sich ständig die Frage stellen, ob sie eine bestimmte Regel übertreten, ruft diese Obsession unwiderstehliche, zwanghafte, exzessive ritualisierte Handlungen hervor, die Zweifel und Unsicherheit kontrollieren sollen. 182
Das erste Mal wurde das Phänomen der religiösen Zwangsstörung im 11. Jahrhundert beim Judentum und im 16. Jahrhundert im katholischen Bereich beobachtet. 183 In der Abgrenzung zu anderen Krankheitsbildern ist u.a. die zwanghaften Persönlichkeit relevant, bei der die Kontrollhandlungen als zur Person und zum Charakter zugehörig (ichsyston) erlebt werden, d.h. die Betroffenen sind stolz auf ihr Verhalten und können nicht verstehen, warum andere Menschen die betreffenden Dinge anders handhaben. Schätzungen der Häufigkeit reichen von 5% bis zu 11% bei Erwachsenen und 13% bei Kindern und Erwachsenen. 184 Eine Feldstudie identifizierte Religion als das fünfthäufigst vorkommende Thema von Obsessionen. 185 Viele Forschungen haben ergeben, daß auch nichtklinische Personen religiöse Zwangssymptome erfahren, wenn auch mit geringerer Intensität und geringerem Leidensdruck als klinische Patienten. 186 Das Problem der scrupulosity z.B. bei katholischen Schülern (ca. 25%, wenn auch meist nur vorübergehend) war anscheinend so groß, daß sogar im 19. Jahrhundert ein Leitfaden für Priester zum Umgang mit solchen Problemfällen herausgegeben wurde. 187
4.1.2.2 Abgrenzung der individuellen Ritualausführung zum Pathologischen Signer-Fischer unterscheidet drei Rigiditätsstufen von Ritualen je nach Maß des Getriebenseins: 1. funktionale Bedeutung des Rituals (z.B. Hände waschen, damit sie sauber werden) 2. zusätzliche symbolische Bedeutung (Waschung als Reinigung) 3. Versicherungsebene: 1 und 2 treten zugunsten der Kontrollintention in den Hintergrund. 188 Nach Grom ist nichtpathologisches Zwangsverhalten (Gewissenhaftigkeit) gegeben, wenn zwar keine Zwangssymptome auftreten, aber Aussagen wie diese bejaht werden: „Der Glaube stellt auch Forderungen“ und das Verhalten zudem durch starke Impulskontrolle und die Bereitschaft, ethisch-religiöse Normen möglichst getreu zu erfüllen,
182 Van Uden und Piper (1996), S. 44; Abramowitz et al. (2002), S. 825.
183 Steketee et al. (1991), S. 360.
184 s. Dowson (1977), zitiert nach Steketee et al. (1991), S. 359; Akhtar et al. (1975), zitiert nach Steketee
et al. (1991), S. 359; Swedo et al. (1989), zitiert nach Steketee et al. (1991), S. 359.
185 Abramowitz et al. (2002), S. 825.
186 Sica et al. (2002), S. 815.
187 Byrne (1989), zitiert nach Steketee et al. (1991), S. 360.
188 Holz (1995), S. 38.
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gekennzeichnet ist. Eine negative, angstmotivierte Glaubenskomponente, z.B. Angst vor dem göttlichen Strafgericht, wird in diesem Fall durch eine positive Komponente, beispielsweise Lobpreis und Liebe, kompensiert. Zwischen der nichtpathologischen Gewissenhaftigkeit und der Zwangsstörung ist der Übergang fließend. Der Bereich zur Zwangsstörung wird überschritten, wenn der innere Zwang als einengend und angsterregend empfunden wird, wenn sich Denkinhalte oder Handlungsimpulse so aufdrängen, daß der Versuch, sie zu unterdrücken, Angst auslöst, so daß man ihnen folgen und sie wiederholen muß, obwohl man sie als absurd erkennt und sich ihnen widersetzen möchte. 189
Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen müssen nach dem ICD-10, einem von zwei der diagnoserelevanten psychologischen Fragebögen, innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen an den meisten Tagen auftreten und das Leben bzw. den Alltag beeinträchtigen. Nach dem anderen (DSM-IV) müssen mit Zwangsgedanken undhandlungen mindestens eine Stunde pro Tag verbracht werden. 190 Es muß jedoch immer auch differenziert werden, ob das Verhalten eine Funktion für die betreffende Person in der jeweiligen Kultur hat, ob es also wirklich Zwangsverhalten ist oder eine Kulturäußerung darstellt 191 (siehe einen Lösungsansatz dazu im Abschnitt „Vorschläge für eine empirische Untersuchung“).
4.1.2.3 Phänomenologie
Religiöse Zwangsstörungen bestehen aus Obsessionen und Zwangshandlungen. Obsessionen sind immer wiederkehrende, sich aufdrängende Gedanken, Impulse, Bilder, die Angst und Beschwerden verursachen, 192 z.B. die Furcht, eine Sünde begangen zu haben oder in Zukunft zu begehen, sowie blasphemische Gedanken oder Furcht vor der Bestrafung durch Gott. Gerade wenn versucht wird, „verbotene“ Kognitionen zu vermeiden, drängen sie sich auf, treten in erhöhter Frequenz auf und werden schließlich zu Zwangsgedanken. 193 Religionen mit vielen tabuisierten Themen und Verboten verleiten geradezu dazu. Greenberg (1984) und Rappaport (1989) haben darauf hingewiesen, daß Religionen, die rituelle Buße und Reinigung betonen (wie Katholizismus und Judentum) eine Prädisposition für die Entwicklung religiöser Obsessionen und Zwänge bei Gläubigen darstellen können. 194
Durch die Obsessionen werden religiöse Zwangshandlungen (Rituale) hervorgerufen: Um die aus den Zwangsgedanken resultierende Angst zu reduzieren, wird eine diesen neutralisierende oder auf Verhinderung bestimmter gefürchtete Ereignisse bzw. Situationen gerichtete Handlung ausgeführt, 195 was zwar zu einer kurzfristigen Beruhi-
189 Grom
190 Emmelkamp (2000), S. 3, S. 4.
191 Van Uden und Pieper (1996), S. 35.
192 Emmelkamp (2000), S. 2.
193 Mayer (2004); Purdon (1999), zitiert nach Abramowitz et al. (2002), S. 826.
194 Zitiert nach Steketee et al. (1991), S. 364.
195 Emmelkamp (2000), S. 3.
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gung führt, aber leider auch zur Verfestigung und Chronifizierung des Verhaltens: Der Betroffene glaubt, daß die von ihm befürchtete Konsequenz durch sein zwanghaftes Verhalten abgewendet wurde. Ein Beispiel ist etwa der Betzwang, um "verbotene" Gedanken ungeschehen zu machen. 196 Genau der gleiche Mechanismus kann bei dem Schema von Sünde (Zwangsgedanke) und anschließender Beichte und Buße (angstreduzierende Zwangshandlung) auftreten.
Bei der Entstehung von scrupulosity wird durch klassische Konditionierung Angst erlernt, durch operante Konditionierung Vermeidungsverhalten, das die Angst reduziert, die Vermeidung - also das Zwangsverhalten - wird dadurch verstärkt. 197 Dies ähnelt m.E. den Vorgängen bei religiöser Indoktrination, wie ich noch zeigen werde (siehe Abschnitt „Äußere Zwänge“).
Meist sind sich die Betroffenen der Maßlosigkeit und Irrationalität der Zwangsgedanken bzw. -handlungen bewußt, es gibt aber auch Formen der Zwangsstörung, bei denen der Betreffende dies kaum erkennt. 198 Zwanghaftes Verhalten im religiösen Bereich kann unzählig viele Formen annehmen, z.B. übermäßiges Beten, exzessives Beichten, extremes Achten auf Details religiöser Tradition (Essensvorschriften, Kleidung, oft exzessive Wiederholung bzw. Überprüfung) oder das Aufsuchen von Versicherung bei der Familie oder Priestern in Bezug auf religiöse Themen. Meist werden die Handlungen in einer stereotypen, rigiden Weise ausgeführt und oft wiederholt, weil Zweifel darüber besteht, ob sie in der richtigen Anzahl und mit der rechten Gesinnung ausgeführt wurden, bis die Angst des Betroffenen verschwindet oder das Verhalten ‚richtig gemacht worden’ ist (Perfektionsbedürfnis). Wenn Rituale nicht genauestens eingehalten werden können, kommt es zu Panik. 199 Andere Zwangsformen, besonders Reinigungszwang, Gedanken, andere zu verletzen oder obsessives Zählen, können integriert werden. 200
Zahlreiche Forscher haben darauf hingewiesen, daß Obsessionen und Zwangshandlungen kulturspezifisch sein können und zwar nicht unbedingt im Auftreten selbst, aber zumindest in ihrer Ausprägung von der jeweiligen Religion beeinflußt werden. 201 So kann z.B. ein Ritual der jeweiligen Glaubensgemeinschaft in die Zwangshandlungen aufgenommen werden, oder die Zwanghaftigkeit kann auf ein privates religiöses Ritual (z.B. das Gebet) ausgedehnt werden (gemeinsam und regelmäßig vollzogene Riten eignen sich dafür nicht). 202 Themen, die religiöser Zwänge auslösen können, sind u.a. Sauberkeit, kultische Reinheit sowie die Belegung der Sexualität mit Verboten und Scham. In manchen Religionen werden blasphemische Gedanken durch wiederholte Gebete abgewehrt, und manche Glaubensvorstellungen scheinen in den Bereich der zwanghaften Kognitionen zu fallen (z.B. Überbewertung von Gedanken und Bestreben, die eige-
196 Mayer
197 Emmelkamp (2000), S. 17.
198 Emmelkamp (2000), S. 3, S. 5.
199 Mayer (2004).
200 Emmelkamp (2000), S. 6.
201 Watkins (2001), Masser Kavitzky (1992), S. 8.
202 Grom (1992), S. 122.
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nen Gedanken zu kontrollieren). 203 Oft werden gerade diejenigen Dinge zum Thema von Zwangsstörungen, die der Patient durch seine Religion bedingt am meisten fürchtet bzw. als am blasphemischsten erachtet. 204 So haben in muslimischen Ländern Zwänge oft etwas mit Reinigung zu tun, die in islamischen Ritualen eine große Rolle spielt, 205 im Judentum sind Zwangsthemen u.a. Nahrungs- und Menstruationspraktiken. 206 Mehr als der Typ der religiösen Vorstellungen scheint ihre Stärke und ihre Rigidität zur Entwicklung und Persistenz religiöser Obsessionen und Zwänge beizutragen. Je ausgeprägter der Glaube oder je orthodoxer die Richtung, desto stärker sind meist die Symptome. 207 Den Einfluß strengreligiöser Erziehung auf die Natur von Zwängen zeigt das hohe Auftreten religiöser Zwangsstörungen bei Gläubigen: Nach einer Studie von Greenberg & Witzum (1994) mit 34 jüdischen Zwangspatienten fanden sich bei 13 der 19 ultraorthodoxen Patienten religiöse Symptome und nur bei einem von 15 nichtorthodoxen Patienten. 208 Auch länderspezifische Ausrichtungen von Religionen spielen eine Rolle: In einer Untersuchung waren bei türkischen Zwangspatienten 26% von scrupulosity betroffen, bei saudi-arabischischen Patienten jedoch 60%. 209 Religion scheint aber eher eine verstärkenden als eine auslösende Rolle zu spielen, 210 weitere Faktoren wie Neigung zu Zwängen, Erziehung und Gesellschaft, müssen hinzukommen (siehe Abschnitt „Prädispositionen“). Zum Teil sind die Menschen, bei denen religiöse Zwänge auftreten, schon vorher zwangsgestört, 211 und manchmal wirkt Religion sogar prophylaktisch in Bezug auf psychische Krankheiten - sie kann emotionale Stabilität und Selbstwertgefühl erhöhen, sozialen Halt geben und als Hilfe und Erfüllung erfahren werden. Bisweilen ist sie jedoch eines der Symptome von psychischen Störungen oder gar ein begünstigender oder verstärkender pathogener Faktor, wenn Religion zum „geschützten Bereich“ bzw. zur sozial akzeptierten Ausdrucksmöglichkeit kranken Verhaltens wird. 212 So wirken z.B. der Empfang der Kommunion oder die Beichte auch als angstreduzierende Versicherung, die jedoch nicht lange vorhält und daher bald wiederholt werden muß. Das Bedürfnis nach häufiger Wiederholung, das auch zum Zwang werden kann, gilt als Ausweis von Frömmigkeit. 213 Auch kann Religion durch ihre Inhalte psychische Störungen auslösen. Dies hängt sowohl von der Per-
203 s.
204 Measday (2004).
205 Okasha et al. (1968), zitiert nach Steketee et al. (1991), S. 360.
206 Greenberg und Witzum (1994) , zitiert nach Sica et al. (2002), S. 814.
207 Viele Untersuchungen zeigen diesen Zusammenhang, z.B. Greenberg und Witztum 1991, zitiert nach
Masser Kavitzky (1992), S. 9; vgl. Sica et al. (2002), S. 813 (Untersuchung an katholischen Nicht-Patienten).
208 zitiert nach Sica et al. (2002), S. 814.
209 Millet et al. (2000).
210 vgl. Hark (1984), S. 84.
211 Schmitz (1992), S. 149.
212 Belzen (1996), S. 23; Heskestad (1984), zitiert nach Schmitz (1992), S. 136; Schmitz (1992), S. 144;
Grom (1992), S. 175f.; vgl. Untersuchungen, die das Einhergehen hoher Religiosität mit Persönlich- zeigen, z.B. Gneist (1969), zitiert nach Dörr (1992), S. 159, sowie Dittes (1971), zitiert
nach Dörr (1992), S. 163, Martin & Nichols (1962), zitiert nach Dörr (1992), S. 163, Rokeach (1960)
und Ellis (1980), zitiert nach Dörr (1992), S. 163; vgl. van Uden und Piper (1996), S. 48.
213 Pfister (1975), S. 263.
35
sönlichkeit ab, die die persönliche Religionsinterpretation bzw. -wahrnehmung und Schwerpunktbildung des Individuums beeinflußt, als auch von der Pathogenität der jeweiligen Religion bzw. Religionsform (auf dieses Problem wird im Abschnitt „Religionsinterne Faktoren“ näher eingegangen).
Ein berühmtes Beispiel für scrupulosity ist Luther, der unter einem Beichtzwang litt: Der Zuspruch der Vergebung führte für ihn zu keiner Gewißheit mehr. 214 Ein anderes Beispiel unter unzähligen ist ein jüdischer Gläubiger, der an drei aufeinander folgenden Tagen die Synagoge anrief, um zu fragen, ob es ihm vergeben würde, daß er Speichel während des Yom Kippur-Festes geschluckt habe. 215
4.1.2.4 Haltung der Religionen
Wie gehen die Religionen mit dem Problem um? Oft werden die Probleme der scrupulosity von christlichen Geistlichen geleugnet oder nicht als Krankheitssymptom erkannt, sondern als theologische Fragen aufgefaßt, 216 im jüdischen Bereich werden sie z.T. als „Kontrollverlust“ stigmatisiert oder als „unwichtige, wertlose, unsinnige Gegebenheit“ abgetan. Manche Rabbiner erteilen den Zwangsgestörten die Erlaubnis, ihre Zwänge auszuleben, und verschlimmern so das Problem letztendlich. 217
4.2 Äußere Zwänge
4.2.1 Mechanismen
Rituale sind nicht notwendigerweise mit Glauben oder mit inneren Bedürfnissen verbunden, sondern werden auch aufgrund äußerer Zwänge (Pflicht, Konvention) ausgeführt. Sie stellen u.a. Mittel der Herrschaftsausübung und -sicherung dar (vgl. den Abschnitt „Gesellschaftliche Bedingungen von Zwängen“).
Wie ist es jedoch zu erklären, daß ein Individuum Rituale, die eigentlich seinen Einstellungen oder ethischen Überzeugungen widersprechen, aus Gruppenzwang heraus mitmacht? Folgende Mechanismen sind m.E. bei durch äußeren Zwang induziertem rituellen Verhalten wirksam:
4.2.1.1 Erzwungene Zustimmung (forced compliance)
Nach der Theorie der kognitiven Dissonanz von Leon Festinger geschieht eine Verhaltensänderung nach äußerem Druck ohne innere Einstellungsänderung durch In-Aussicht-Stellen von Belohnung und Bestrafung. Als Effekt verhalten sich Menschen entgegengesetzt zu ihren Überzeugungen oder äußern etwas, von dem sie nicht wirklich überzeugt sind. Die Ursache liegt in den Mechanismen der kognitiven Dissonanz: Indi-
214 Hark
215 Abramowitz et al. (2002), S. 827.
216 Noll (1989), S. 23.
217 Masser Kavitzky (1992), S. 4, S. 111.
36
viduen streben nach Konsistenz mit sich selbst, Dissonanz ist unangenehm und muß reduziert werden. Das Ausmaß der Dissonanz ist abhängig von Anzahl und Wichtigkeit der beteiligten kognitiven Elemente; hier: von der Größe der Belohnung bzw. der Strafe. Große Belohnungen oder Strafen erzeugen eine eher kleine Dissonanz, da der Zwang die Rechtfertigung des Verhaltens bildet, es erfolgt keine Einstellungsänderung. 218 Belohnung kann m.E. z.B. der Statusaufstieg in einer Gruppe sein, besonders bei Gruppen, wo hohes rituelles Wissen mit hohem Status verbunden ist. Dies kann sich nur auf den Status innerhalb der religiösen Gruppe selbst beziehen wie im Kali-Tempel in Bhopal, wo Besessenheit, göttliche Offenbarungen und häufige Teilnahme an Ritualen als Zeichen für Nähe zur Göttin gelten, wodurch wiederum die Tempelhierarchie entsteht. 219 Die Teilnahme an Ritualen kann jedoch auch der Markierung und Erneuerung allgemeingesellschaftlicher hierarchischer Positionen durch Teilnehmerstruktur und Rolle sein wie etwa beim balinesischen Tanz der Reisgöttin Sri 220 oder bei den Osterprozessionen in Sorrent, wo die Teilnahme Privileg und Pflicht der Alteingesessenen ist. Die Partizipation an Ritualen kann auch indirekt dem Statusaufstieg dienen wie in Rom, wo die Teilnahme bei Kultkollegien gesellschaftlichen Anschluß an Gleichgestellte ermöglichte. 221 Der Zwang zur Teilnahme ist am größten, wenn, wie z.B. bei den Mariud-Anim, der Kult dazu dient, alle Fähigkeiten zur Lebensführung zu lernen (jagen etc.) und mündig zu werden 222 und damit die Voraussetzung zum Leben in der jeweiligen Gemeinschaft darstellt. Eine Weigerung bedeutet sozialen Ausschluß. So wurden z.B. auf Fidji diejenigen, die nicht initiiert worden waren, den Kindern gleichgeachtet. 223 Andere Belohnungen können als positive Verstärkung im religiösen Bereich z.B. ein positiver postmortaler spiritueller (persönliches Heil, Himmelreich) oder materieller Status sein (Gärten, in denen Milch und Honig fließen und Huris Gefährtinnen der seligen Gläubigen sind, im Islam 224 ).
Bestrafung besteht dementsprechend im Induzieren von Ängsten durch Androhung weltlicher und religiöser Sanktionen (negative Verstärkung). Dabei handeln die Religionen m.E. nach einer Art ‚Versicherungsvertreterprinzip’: Gegen (imaginäres) Unheil (persönliches Unglück, Tod, das jüngste Gericht bzw. den Weltuntergang) wird eine Prophylaxe oder ein Heilmittel angepriesen. Teilweise werden so Probleme, die erst durch die betreffende Religion geschaffen werden, durch sie auch wieder gelöst, z.B., wenn die Überzeugung der Sündhaftigkeit des Individuums erweckt wird und als Lösung die Vergebung durch Gott angeboten wird. 225 Zu Vergleichen ist dieses Vorgehen m.E. mit der Bedarfsweckungswirtschaft. Beispiele sind das christliche Mittelalter oder
218 Festinger (1968), S. 1, S.3, S. 84f., S. 89-91.
219 Rao (2000), S. 56.
220 Rein (2000), S. 75, S. 85.
221 Scherrer (1989), S. 76.
222 Kirchgässner (1959), S. 282.
223 Kirchgässner (1959), S. 290.
224 Vgl. Sure 56:12-39 sowie Sure 55:46 und 55:62.
225 Am Beispiel des katholischen Glaubens zeigt dies z.B. der Beichtbericht von Ilse Halle (Scheule
(2001), S. 70f.; im Anhang unter „Ilse Halle“)
37
auch die Initiationsriten antiker Mysterienkulte, bei denen zuerst Angst induziert und gesteigert wurde (z.B. ritueller Tod), bis schließlich Erleichterung durch die Rettung eintrat. 226
Eine Voraussetzung für den Wirkmechanismus der forced comliance ist, daß es keine Möglichkeit für das ‚Opfer’ gibt, sich der Situation zu entziehen. 227 Es ist m.E. zu vermuten, daß die Anzahl der Ängste zum Ausmaß der erzeugten rituellen Zwänge proportional ist (zum Problem des Empfindens von Angst und Zwang siehe den Abschnitt „Prädispositionen“).
Beim Induzieren von Ängsten kann man m.E. unterscheiden zwischen direktem Zwang, der alles umfaßt, was durch Gesetze vorgeschrieben ist und indirektem Zwang als Gruppen- bzw. Konformitätsdruck, 228 der auf der Angst vor sozialer Ächtung basiert. Diese Angst wiederum ist zurückzuführen auf das gewissermaßen ein Anthropinon darstellende Bedürfnis des Menschen als ζον πολιτικόν (zoon politikon) nach sozialer Anerkennung und Zugehörigkeit. 229 Im einzelnen besteht diese sogenannte relationale Abhängigkeit aus dem Bedürfnis, mit anderen Beziehungen einzugehen, sowie geschätzt, geliebt, respektiert, ernährt und geschützt zu werden. Die Stärke der einzelnen Bedürfnisse ist individuell verschieden. Handeln, durch das die angestrebten Beziehungen erreicht werden, wird zu einem der stärksten Antriebe menschlichen Verhaltens. Bis zu einem gewissen Grad manipulieren Menschen diese Belohnungen, um das Handeln anderer zu kontrollieren und zu sozial erwünschtes Verhalten zu machen. 230 Die Stärke des Konformitätsdruckes hängt von der Gruppenkohäsion ab. 231 Kohäsion äußert sich in der starken Verflochtenheit der Lebensbedingungen eines Mitgliedes mit den anderen. Sie ist das Resultat aller Kräfte, die die Mitglieder in der Gruppe engagiert halten und stellt eine starke Kraft dar, um Gefühle, Einstellungen und Verhalten zu formen. Je größer die Kohäsion in der Gruppe, desto stärker der Einfluß des Gruppenstandards, emotionale Fusion, Unfähigkeit zum kritischen Urteilen, während geringe Kohäsion mit Autonomie und Individualismus einhergeht. 232 Der ‚Zwangshebel’ ist also, so kann man folgern, besonders groß, wenn das Individuum hinsichtlich seiner Bedürfnisse stark auf die jeweilige Gruppe angewiesen ist bzw. eine starke gegenseitige Abhängigkeit der Mitglieder besteht; unter diesen Voraussetzungen sind die Mitglieder bestrebt, die Bindungen untereinander aufrechtzuerhalten und die Sympathien der Gruppe zu maximieren. 233 Diese Situation tritt z.B. in indigenen Gesellschaften bzw. in Kleingruppen auf 234 und wird von Sekten künstlich hergestellt (siehe den Abschnitt „Zwang in komprimierter Form: Die Sekte als totale Institution“).
226 Burkert (1990), S. 77.
227 Festinger (1968), S. 85.
228 Vgl. Scharfe (1970), S. 48.
229 Vgl. Frey und Greif (1994), S. 211.
230 Cohen (1970), S. 147f.
231 Vgl. Mary Douglas, die am Beispiel der Navahos eine Beziehung zwischen enger Gruppenbindung
und mit vom Ritual dominierter Religion herstellt (Douglas (1974), S. 27f.).
232 Galanter (1989), S. 6, S. 17, S. 18.
233 Stroebe et al. (1997), S. 509f., Galanter (1989), S. 17.
234 Vgl. Galanter (1989), S. 6.
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Mitglieder mit mittlerem Status gewinnen durch Konformität am meisten. Weniger bzw. kein Konformitätsdruck besteht dagegen für außerhalb der geachteten Gesellschaft Stehende. 235 Anscheinend spielen hier Konzepte von Ehre und Schande eine wichtige Rolle - wer keine Ehre besitzt, ist auch nicht zur Konformität verpflichtet, da er sie nicht verlieren kann.
Damit Gruppendruck wirksam werden kann und Konformität hergestellt wird, müssen Sanktionen etabliert sein (soziale Kontrolle) - Verhalten ist nur dann stabil, wenn Abweichung auf Widerstand stößt. 236 Sanktionen sind durch Tradition vermittelte Reaktionen der Gesellschaft oder von Teilen der Gesellschaft auf ein bestimmtes Verhalten in Form einer Bestrafung unerwünschter und einer Belohnung erwünschter Verhaltensweisen (Beispiel: Rügebräuche). 237 Dabei kann nach Spittler unterschieden werden zwischen bloßen Nachteilen, die bei einer Häufung von Abweichungen gleich bleiben, und echten Sanktionen, bei denen abweichendes Verhalten nicht hingenommen wird und die bei Häufung von Abweichungen verstärkt werden. 238 Die Effektivität der Sanktionen und damit auch die Größe des Zwangs dürften von den Kriterien der Sanktionsform, der Sanktionsintensität und der Kontinuität abhängen. 239 Die Sanktionschancen hängen sowohl von der Wichtigkeit der Sanktion für das Individuum als auch von der Situation ab, in der eine Sanktion zum Tragen kommt - Einflußbedingungen können z.B. die Art der jeweiligen Beziehung zwischen den Akteuren oder die Größe und Struktur der jeweiligen Gruppe sein. Worte bzw. Liebesentzug dürften m.E. - modifiziert durch die Intensität - bei engen Beziehungen ebenso effektiv sein wie körperliche Strafen, Statusbzw. Gesichtsverlust dürfte vor allem in kleinen, hochkohäsiven Gruppen wirksam sein. Kontrolle wird in traditionalen Gesellschaften durch die Familie, die peergroup, Nachbarn oder Geistliche ausgeübt, in komplexeren Gesellschaften gibt es zusätzlich spezielle Kontrollinstitutionen. 240 Zu beachten ist nach Scharfe auch das Machtgefälle zwischen Rügenden und Gerügten sowie das Interesse an der Beibehaltung der kritisierten Zustände. 241 Die Furcht vor Sanktionen als Erinnerung an erlittene oder Furcht vor künftigen Strafen reguliert Denken und Handeln und kann die Sanktion selbst ersetzen, in ihr hat sich gesellschaftlicher Zwang individualisiert und verinnerlicht. 242 (zu den Mechanismen dieser Verinnerlichung siehe den Abschnitt „Vom äußeren zum inneren Zwang“).
235 Stroebe et al. (1997), S. 509f.; Lightfoot-Klein (1992), S. 39.
236 Vgl. Homans (1960), S. 271f.
237 Scharfe (1970), S. 47, S. 50.
238 Spittler, zitiert nach Scharfe (1970), S. 49.
239 Vgl. Scharfe (1970), S. 50.
240 Cohen (1970), S. 74.
241 Scharfe (1970), S. 53.
242 Matthes (1967), S. 49.
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M.A. Marion Näser, 2004, Ritual als Zwang - Im Kontext religiöser Praktiken, München, GRIN Verlag GmbH
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