INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel Seite
Einleitung 3
1. Die Unterwerfung der Langobarden 3
2. Die Installation der fränkischen Herrschaft in Italien bis 814 4
2.1. Die Modifizierung der Verwaltungsstruktur 4
2.2. Die Ablösung der langobardischen Führungsschicht 5
2.3. Die Rolle der Königsboten 8
2.4. Die fränkische Siedlungstätigkeit 8
2.5. Die fränkische Bistumspolitik 11
2.6. Die fränkische Klosterpolitik 12
2.7. Die Einrichtung des italienischen Unterkönigtums 14
Epilog 15
Anmerkungen 17
Quellenverzeichnis 22
Literaturverzeichnis 22
2
Einleitung
Mit der Eroberung des Langobardenreiches dehnte Karl der Große seine Herrschaft über einen weiten Teil Italiens aus und trat das Erbe des letzten großen germanischen Reiches der Völkerwanderungszeit an. Dadurch wurde letztlich auch die Voraussetzung für seine spätere Kaiserkrönung geschaffen. Vor allem aber machte diese Okkupation das Frankenreich endgültig zur beherrschenden Macht in Westeuropa. Ziel dieser Arbeit ist es nun, aufzuzeigen, wie und mit welchen Mitteln die Franken ihre Herrschaft im langobardischen Italien während der Regierungszeit Karls durchsetzten und festigten. Der methodische Aufbau der Arbeit sieht folgendermaßen aus: Zunächst wird zur Einführung und zum besseren Verständnis der Vorgänge die Unterwerfung des Langobardenreiches durch den Frankenkönig kurz dargestellt. Anschließend wird dann die Etablierung der fränkischen Herrschaft in Italien im Zeitraum der Herrschaft Karls unter verschiedenen Aspekten dargelegt und ausgewertet.
1. Die Unterwerfung der Langobarden
773 erneuerte Karl der Große das fränkische Bündnis seines Vaters Pippin mit dem römischen Papsttum gegen die Langobarden und begann mit zwei Heeresverbänden einen Blitzfeldzug nach Italien. Der Langobardenkönig Desiderius wurde rasch in seiner Hauptstadt Pavia eingeschlossen, während sein Sohn Adelchis nach Verona floh, das aber bald zur Übergabe gezwungen wurde. Im Juni 774 fiel auch Pavia nach langer Belagerung in die Hände der Franken. 1 Damit war der Krieg bereits entschieden und das Langobardenreich niedergeworfen. König Desiderius wurde gefangengenommen und in ein Kloster geschickt, Adelchis dagegen gelang es nach Byzanz zu entkommen. 2 Der langobardische Adel, der teilweise ohnehin nicht unbedingt treu hinter dem eigenen König gestanden hatte, machte Karl seine Aufwartung. 3
Der Frankenherrscher gliederte das Langobardenreich nun jedoch nicht direkt dem Frankenreich ein, sondern verband es praktisch in einer Art Personalunion mit diesem. Er nahm fortan den Titel rex Francorum et Langobardorum an und betonte damit die weiterbestehende nominelle Eigenständigkeit des italienischen Reiches, das nur durch sein Königtum mit dem Frankenreich vereinigt war. 4 Offensichtlich wollte Karl mit dieser für fränkische Verhältnisse völlig neuartigen politischen Konzeption, die die Langobarden gleichsam zu einem zweiten Reichsvolk machte, in erster Linie die traditionelle wie stabile Einheit des regnum Langobardorum zum eigenen Vorteil wahren und auf diese Weise die langobardische Oberschicht leichter an sich binden. 5 Im Bereich der inneren Organisation des Königreiches blieb zunächst alles beim Alten. Die meisten langobardischen Großen blieben offenbar in ihren Stellungen, nur in einigen Fällen kam es zu Umbesetzungen, wie etwa in Friaul. 6 In der langobardischen Hauptstadt Pavia stationierte Karl eine fränk ische Garnison. 7
Völlig unabhängig von Karls Herrschaft blieb das separate langobardische Herzogtum Benevent im Süden der italienischen Halbinsel, wo weiterhin der Adlige Arichis als Herzog regierte. Auch später konnte er sich Benevent lediglich zeitweise tributpflichtig machen. Der wieder einsetzende Krieg mit den Sachsen erzwang Karls rasche n Abzug nach Norden und verhinderte vielleicht 774 eine eingehendere Beschäftigung mit den Verhältnissen in Italien. 8 Bereits 775 kam es aber zu einem Aufstand langobardischer Adliger in Nordostitalien, gerade unter Führung des vom Frankenkönig neueingesetzten Herzogs Hrodgaud von Friaul, der zudem wohl auch von Arichis von Benevent unterstützt wurde
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und die Rückkehr des Königssohnes Adelchis aus Byzanz einschloss. 9 Karl marschierte daraufhin im Winter 775/76 wieder nach Italien. Es gelang ihm, die Erhebung nach der Eroberung von Treviso und Cividale im Frühjahr 776 relativ schnell niederzuschlagen. Hrodgaud fiel im Kampf. 10 Nach diesem fehlgeschlagenen Unternehmen war es mit dem langobardischen Widerstand gegen die Frankenherrschaft dann auch endgültig vorbei. 11 Karl ließ sämtliche Verschwörer und Unzuverlässigen aus ihrer Stellung entfernen und ihren Besitz einziehen sowie starke Besatzungen in die vom Aufstand betroffenen Städte legen. 12 Gleichzeitig setzte mit diesem Ereignis nun schrittweise eine grundle gende planmäßige Umgestaltung der inneren Verhältnisse des Langobardenreiches ein, die zuerst natürlich das Gebiet des Aufstandes im östlichen Oberitalien betraf, im Laufe der Zeit jedoch, insbesondere in Verbindung mit den folgenden Italienzügen Karls in den Jahren 780/81, 786/87 und 800/01, auch die anderen Gebiete des regnum Langobardiae erfasste. 13 Diese allmähliche innere Neuordnung des langobardischen Italien durch die Franken unter Karl und der damit vollzogene endgültige Einbau dieses Raumes in das fränkische Herrschaftssystem soll nun in seinen einzelnen Bereichen dargestellt werden.
Eine wesentliche Neuerung in der Administration des rgenum Langobardiae unter der Frankenherrschaft stellte vordergründig die Umwandlung der langobardischen Herzogt ümer, der Dukate, in Comitate, also Grafschaften, nach fränkischem Muster dar. 14 So wurden bereits nach der Niederschlagung des Hrodgaudaufs tandes 776 anstelle der untreuen Herzöge fränkische Grafen eingesetzt. 15 Aber auch die loyal gebliebenen und in ihren Stellungen belassenen langobardischen duces betrachtete man in der Folgezeit zumeist als comites. 16 Ein Kapitular aus den achtziger Jahren erwähnt etwa „Langubardiscos comites“. 17 In dieser Zeit fungierten in Italien schon zehn als Grafen bezeichnete Amtsträger. 18 Dies geht aus einer Botschaft Papst Hadrians I. an Karl hervor: „Sed obnixe petimus, ut per comites vestros, qui in Italia sunt actores, ipsum iam dictum stagnum dirigere iubeatis, per unumquoque comitem libras centum, ut dignam pro hoc ab ipso Dei apostolo retributionem suscipere mereamini.“ 19
Die Übertragung der für das Frankenreich maßgeblichen Grafschaftsverfassung 20 auf das langobardische Italien zielte klar auf eine stärkere Vereinheitlichung des Reichsverbandes ab 21 . Dies zeigt sich zum anderen daran, dass man 778 in Aquitanien nach einer gesche iterten Rebellion in gleicher Weise die Institution des Comitats einrichtete. 22 Ebenso sollte auch im Langobardenreich der comes Verwaltungsrückgrat werden. 23 Allerdings hielt sich der Herzogstitel bei alteingesessenen langobardischen Amtsträgern noch für eine gewisse Zeit, so beispielsweise in Florenz und in Spoleto; aber auch im neu besetzten Friaul blieb die Bezeichnung dux für den Amtsträger in Gebrauch. 24 In Spoleto galt der herrschende Hildebrand noch bis zu seiner Ablösung durch den fränkischen comes Winegis 789 unumstritten als dux. 25
Im Gegensatz zu dem meist machtvollen langobardischen Herzog war der Graf mehr ein bloßer Vertreter der Herrschaftsgewalt des fränkischen Königs. 26 Er übte in seinem Comitat im Namen des Königs die allgemeinen Verwaltungs- und Gerichtstätigkeiten, worunter etwa die regelmäßige Abhaltung eines Grafengerichts, der Rechtsschutz für Kirchen und bedürftige Personengruppen oder die Instandhaltung der Infrastruktur fielen, sowie
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schließlich militärische Funktionen aus. 27 Bei letzteren sind vornehmlich die Aushebung und Bereitstellung der militärische n Kräfte seiner Grafschaft für das königliche Heer zu nennen. 28
Rechte und Pflichten der comites wurden von Karl genau bestimmt. 29 Manche Gegenden in der Grafschaft, insbesondere solche mit kirchlichen Einrichtungen, wie Klöstern, konnte der König zudem durch Verleihung von ‚Immunität’ fast gänzlich der Amtsvollmacht des Grafen entziehen. 30 Die Stellung des Grafen glich daher in mancher Hinsicht eher der des langobardischen Gastalden, dem im Langobardenreich die Verwaltung der königlichen Ländereien oblag, der aber dem Herzog an Macht nachstand. 31 Die Gastalden wurden nach der fränkischen Eroberung entweder zu Untergebenen der comites oder an einzelnen Orten, wo sie gar anstelle eines Herzogs fungierten, allmählich durch comites ersetzt. 32 Als Untergebene n der comites blieben ihnen immerhin noch richterliche Kompetenzen, was sich aus Kapitularien nachweisen lässt: „Et si castaldius et sculdais seu loci positus de qualibet iudicaria tam de suos pagenses quamque et alios, qui iustitias quesierit, non fecerit, componat sicut lex ipsorum est.“ 33 Beim Sculdahis handelte es sich gleichfalls um einen Untergebenen des Grafen. Die Grafschaften waren allgemein in mehrere Sculdasien unterteilt, wobei in Spoleto der Sculdahis noch dem Gastalden unterstellt war. 34 Die Karolinger erweiterten die Grafschaftsverfassung noch, indem sie neben den gewöhnlichen Grafschaften an den gefährdeten Grenzen des Reiches noch die Markgrafschaften, die sogenannten marcae, einrichteten. Die Markgrafen, die marchiones, besaßen wegen der i hnen zukommenden Sicherungsaufgaben größere Vollmachten. So konnten sie selbständ iger Truppen in ihrem Gebiet ausheben. 35 Neben der Grenzsicherung war auch die Kontrolle des Grenzhandels und -verkehrs eines ihrer wesentlichen Betätigungsfelder. 36 In der Regel verwaltete der marchio ein größeres Territorium als ein normaler comes. 37 In Italien wurde in der Zeit Karls lediglich eine Markgrafschaft eingerichtet, und zwar Friaul. 38 Was die fränkische Grafschaftsverfassung ansonsten betrifft, so ist sicher Gerd Tellenbach zuzustimmen, dass die einzelnen Comitate des Reiches durchaus nicht von gleichem Gewicht waren und zumal die auf den überkommenen langobardischen Einrichtungen basierenden Verwaltungsbereiche in Italien sich von denen des übrigen Reiches in ihrer Eigenart deutlich abhoben. 39
2.2. Die Ablösung der langobardischen Führungsschicht
Karl setzte ab 776 vor allem fränkische und alemannische Adlige, daneben in Ausnahmefällen vornehme Bayern als comites in Italien ein, um so die langobardische Führungsschicht allmählich zurückzudrängen und seine Herrschaft zu festigen. 40 Der hohe Einsatz von adligen Alemannen zeigt die bedeutende Stellung, die dieser Volksstamm im Reich neben dem fränkischen Staatsvolk schon erreicht hatte. Unter den in Italien eingesetzten Grafen und Markgrafen alemannischer Herkunft sind beispielsweise Wolvene von Verona, Erich von Friaul sowie Richwin von Padua zu nennen. 41 Dagegen wurden Bayern viel seltener eingesetzt, was wohl hauptsächlich zunächst noch an dem bis 788 andauernden l atenten Konflikt mit dem Herzog Tassilo und der einer möglichen Verschwörung Vorschub leistenden traditionellen langobardisch-bayerischen Freundschaft, schließlich aber auch an der stärkeren Inanspruchnahme des bayerischen Adels bei der einsetzenden Kolonisation der weiten östlichen und südöstlichen Markengebiete des Reiches lag. 42 Als Beispiel eines bayerischen comes in Italien ist der gegen 811 nach Tuszien entsandte Bonifacius zu ne nnen. 43
Natürlich schickte Karl besonders Adlige seines Vertrauens zur Ausübung hoher Ämter
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nach Italien 44 , doch wurden, wie Josef Fleckenstein konstatiert, auch weniger nahe stehe nde Adelskreise mit Posten ausgestattet, um sie mehr an das Königshaus zu binden 45 . Vornehmlich entstammten die in Italien eingesetzten comites wohl den angeseheneren Adelsfamilien des Reiches. 46 So berichtet etwa Adrevald von Fleury im Zusammenhang mit dem 781 eingerichteten italienischen Unterkönigtum von Karls Sohn Pippin: „Qua de re primatibus populi ducibusque contigit palacium vacuari, eo quod multos ex Francorum nobili genere filio contulerit, qui cum eo regnum noviter susceptum tuerentur et regerent.“ 47 Allerdings sind die comites im regnum Langobardorum, wie Gerd Tellenbach und Eduard Hlawitschka deutlich machen, noch nicht alle in Bezug auf ihre Herkunft er-forscht. 48 Die gemachten Ergebnisse reichen aber aus, um festzustellen, dass es sich zumeist um Angehörige schwerpunktmäßig im Elsass und in Alemannien beheimateter Adelsgeschlechter handelt, dagegen kaum solcher aus dem westlichen Frankenreich. 49 Sie blieben ferner auch weiterhin mit ihren Verwandten in den übrigen Reichsteilen in enger Beziehung. 50
Außer führenden Verwaltungsämtern wurden dem Hochadel vom König in Italien weiterhin ein ansehnlicher Grundbesitz als königliche Sche nkung aus konfiszierten Ländereien oder dem vom Langobardenherrscher übernommenen Königsgut sowie damit verbundene hohe Einnahmen in Aussicht gestellt 51 , was durchaus einen Anreiz bot. Schließlich erwarben die neuen Herren dann auch selbst durch Kauf und Heirat weitere Ländereien hinzu und bauten so ihre Machtstellung im neuen Gebiet rasch aus. 52 Aber sie dienten dem Reich hier mit ihrem ganzen Einsatz und leisteten zudem oft den Abwehrkampf gegen äußere Feinde in dieser Gegend, wie die Sarazenen. 53 Zur Ausübung militärischer Kommandos sandte Karl aber auch gesondert adlige Würdenträger nach Italien. 54 So führte etwa der Marschall Burchard 807 ein Gefecht gegen eine sarazenische Flotte bei Korsika. 55
Letztlich wurde der sich in Italien niederlassende Hochadel zu einer tragenden Kraft in diesem Raum, und aus ihm gingen schließlich mit die führenden Geschlechter des späteren hochmittelalterlichen Italien hervor. 56
Durch die zunehmende Übertragung der hohen Verwaltung an die nordalpinen Adelsgruppen wurde die langobardische Großelite in ihrer Machtstellung erheblich b eschränkt. 57 Natürlich kam es zu keiner raschen grundsätzlichen Ausschaltung der langobardischen Führungsschicht, denn die loyalen Herzöge blieben ja nach 776 teilweise noch lange im Amt. 58 So herrschte ja etwa Hildebrandt in Spoleto noch bis 789, Gudibrand in Florenz noch bis nach 790 und Allo in Lucca noch bis vor 800. 59 Aber ihnen allen folgten nichtlangobardische Grafen nach. 60 Es erfolgte also, wie Hlawitschka, Tellenbach und Tabacco darlegen, eine schrittweise Ablösung des langobardischen Adels durch die nordalpinen Adligen in den meisten Comitaten. 61 Wenn ein hohes Verwaltungsamt durch den Tod des bisherigen langobardischen Amtsträgers frei wurde, wurde es in der Regel durch einen Angehörigen der neuentsandten Adelselite aus dem übrigen Reich besetzt. 62 Allerdings gab es auch Ausnahmen. 63 Der 796 bei der Eroberung der Awarenburg gefangen genommene langobardische Exilant Aio etwa wurde von Karl schon bald darauf begnadigt und schließlich gar als comes eingesetzt, sein Sohn Alboin wurde ebenso Graf. 64 Dies zeigt, dass nicht allerorten die Langobarden einfach durch Auswärtige ersetzt wurden. Joachim Fischer vertritt demgegenüber sogar die Ansicht, dass in der Zeit Karls eine wesentliche Ablösung des langobardischen Adels gar nicht stattgefunden habe, dieser vielmehr an einer Aussöhnung der Langobarden mit der neuen Herrschaft und einem damit verbundenen überwiegenden Erhalt der langobardischen Stellung in Italien interessiert war, eine nachdrückliche Entmachtung der Langobarden zugunsten der auswärtigen Adelsgeschlechter dagegen erst unter seinen Nachfolgern einsetzte. 65 Für Fischer ist dabei unter anderem ausschlaggebend, dass Karl bei der Niederwerfung des Langobardenkönigs ja selbst von Teilen des langobardischen Adels Unterstützung erfahren hatte und ihm daher
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Arbeit zitieren:
Dirk Bittner, 1998, Die Etablierung der Frankenherrschaft im Langobardenreich (774-814), München, GRIN Verlag GmbH
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