Vorbereitung und Planung einer Ausbildungseinheit - Einweisung in den Umgang mit Medizinprodukten - Medumat Standard
1.: Analyse und Aufbereitung des Themas
1.1.: Begründung des Themas:
Fundierte Kenntnisse und der sichere Umgang mit Medizinprodukten sind für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst elementar. Im Vordergrund stehen die Sicherheit des Patienten, von Dritten und des Anwenders selbst. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich u.a. aus dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV).
Im Rettungsdienstbereich Musterstadt werden Praktikanten und Auszubildende frühzeitig mit diesen Anforderungen vertraut gemacht und dementsprechend in den Umgang mit Medizinprodukten eingewiesen. Die Lehrrettungsassistenten wurden von den jeweiligen Medizinproduktherstellern eingewiesen, so dass sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vollwertige Anwendereinweisungen in den Umgang mit Medizinprodukten durchführen und dokumentieren dürfen. Die Dokumentation erfolgt obligatorisch neben dem Eintrag im Medizinproduktebuch auch im Berichtsheft des Auszubildenden.
Die Einweisungen in den Umgang mit Medizinprodukten werden den Praktikanten im Rahmen ihrer 50-stündigen Fortbildungspflicht als Fortbildungsstunden bestätigt.
1.2.: Vorstellung des Auszubildenden:
Herr Karsten Müller ist 29 Jahre alt und absolviert derzeit das Praktikum zur Anerkennung der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ gem. Rettungsassistentengesetz auf der Lehrrettungswache des DRK in Musterstadt. Er war zuvor seit 1996 bei der Bundeswehr im Sanitätsbereich stationiert, wo er im Jahre 1999 die Ausbildung zum Rettungssanitäter absolvierte. Er war schon immer am Tätigkeitsfeld Rettungsdienst sehr interessiert und erbrachte ehrenamtlich beim DRK Rettungsdienst bereits ca. 2300 Stunden. Nach dem Ende seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr entschied er sich durch seine Erfahrungen im Rettungsdienst für die Ausbildung zum Rettungsassistenten.
Die theoretische Ausbildung (verkürzt nach § 8.2 RettAssG) hat er erfolgreich bei der Rettungsdienstschule in Musterhausen absolviert. Er beginnt nun sein 1600 Stunden umfassendes Praktikum gem. § 7 RettAssG auf der Lehrrettungswache Musterstadt. Herr Müller ist ein sehr kontaktfreudiger Mensch mit einem sympathischen Erscheinungsbild. Es gelang ihm ohne Schwierigkeiten, sich in den täglichen Betriebsablauf zu integrieren. Während der Arbeit mit ihm merkt man, dass er bereits über ein sehr fundiertes Fachwissen sowie über manuelle Fertigkeiten verfügt.
Erstellt von: Seite 3 von 11 11.03.2005 Oliver Kustermann
Lehrrettungsassistentenlehrgang Februar/März 2005 - Rettungsdienstschule Werdau
Vorbereitung und Planung einer Ausbildungseinheit - Einweisung in den Umgang mit Medizinprodukten - Medumat Standard
Herr Müller hat bereits 2 Wochen seines Praktikums hinter sich. Für ihn werden im Vorfeld Unterweisungen und Unterricht mit seinem zugewiesenen Lehrrettungsassistenten eingeplant. Heute soll er in den Umgang mit dem Beatmungsgerät „Medumat Standard“ eingewiesen werden. Herr Müller kennt dieses Gerät noch aus seiner Zeit als ehrenamtlicher Rettungssanitäter, jedoch ist es bereits mittlerweile knapp zwei Jahre her seit er mit einem Gerät dieses Typs gearbeitet hat.
1.3: Äußere Rahmenbedingungen:
Für die Unterweisung wurden Herr Müller und sein Lehrrettungsassistent aus dem regulären Dienstplan herausgeplant, so dass keine Unterbrechung stattfinden kann. Herr Müller wurde am Vortag über die Veranstaltung informiert. Sein Berichtsheft führt er jederzeit mit sich.
Der Lehrrettungsassistent entscheidet sich, für die Unterweisung den Seminarraum zu nutzen. Der Seminarraum liegt im 1. Obergeschoss und ist somit von der Rettungswache und von möglichem Publikumsverkehr getrennt. Er hat sich im Voraus vergewissert, dass zum Zeitpunkt des Unterrichts keine Veranstaltungen im Haus stattfinden und den Raum reserviert. Die äußeren Bedingungen sollen für die Unterweisung möglichst optimal sein. Es ist ein sonniger Wintertag. Die Außentemperatur beträgt - 2°C. Die Räumlichkeiten wurden vor der Unterweisung gut gelüftet und entsprechend temperiert (Raumtemperatur wird am Thermostat auf 20°C eingestellt). Die ursprüngliche Anordnung der Tische im Raum („U-Form“) wird verändert, so dass sich im vorderen Drittel des Raumes ein Tisch für den Auszubildenden und ein Tisch für Arbeitsmaterialien befinden. Es werden
ausschließlich originale Arbeitsmittel verwendet. Der Lehrrettungsassistent lässt sich vom Medizinproduktebeauftragten ein Beatmungsgerät Medumat Standard inkl. Patientenventil, Beatmungsschlauch, Prüflunge und angeschlossener Sauerstoffflasche geben. Vom Lageristen besorgt er sich noch einen Beatmungsbeutel mit Maske und ein paar Sauerstoffmasken, um das Gerät realitätsgetreu auszustatten. Sämtliche Materialien werden auf einem der beiden Tische aufgestellt.
Im Raum selbst befinden sich eine Kreidetafel, eine Flipchart-Tafel und ein Overheadprojektor. Eine halbe Stunde vor Beginn der Unterweisung wird der Overheadprojektor auf Funktion überprüft und anhand einer Probefolie die Schärfe und der Abstand zur Wand eingestellt. Der Einsatz der Flipchart-Tafel ist für die Unterweisung nicht vorgesehen. Für den Fall, dass sich während der Unterweisung doch die Gelegenheit zur Nutzung dieser ergibt, überprüft der Lehrrettungsassistent sicherheitshalber die Funktion der Filzstifte.
Erstellt von: Seite 4 von 11 11.03.2005 Oliver Kustermann
Lehrrettungsassistentenlehrgang Februar/März 2005 - Rettungsdienstschule Werdau
Arbeit zitieren:
Oliver Kustermann, 2005, Einweisung in den Umgang mit dem Beatmungsgerät "Medumat Standard" (Unterweisung Rettungsassistent / -in), München, GRIN Verlag GmbH
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