Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung S 3
2. Politikbereiche der EU S 4
3. Die Entstehung der GAP S 4
3.1 Die gemeinsame Agrarpolitik S 5
3.2 Ziele der GAP S 6
4. Instrumente der GAP S 8
4.1 Freier Warenverkehr S 8
4.2 Geme inschaftspräferenz S 9
4.3 Finanzielle Verantwortung S 9
5. Die Probleme der GAP S 10
5.1 GAP stößt an die Grenze der Finanzierbarkeit S 12
5.1.1 Reformversuch 1968 S 12
5.1.2 Teilreform 1984 S 13
5.1.3 Leitlinie der Agrarausgaben S 14
5.1.4 MacSharry Reform 1992 S 14
5.1.4.1 Ziele der Reform S 15
5.1.4.2 Verhandlungsrunde der WTO S 16
5.1.4.3 Ergebnisse der Reform S 17
5.1.5 Agenda 2000 S 18
5.1.5.Ziele der AGENDA 2000 S 18
6. Kritikpunkte der GAP S 19
7. Literatur Quellennachweis S 22
1.Einleitung
Ihnen liegt eine Ausarbeitung eines Referates über die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union vor.
Zu Beginn der Arbeit wird im 2. Kapitel die rechtliche Stellung der Union in den ve rschiedenen Politikbereichen angesprochen, um aufzuzeigen, dass d ie Agrarpolitik unter anderem zu den Politikbereichen der Union zählt. Weiterhin wird auf die Entstehung, also auf den historischen Hintergrund, der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Bezug genommen.
Um die darauf folgenden Aspekte der Arbeit besser nachvollziehen zu können, wird im 3. Kapitel ein Gesamtbild der GAP skizziert. Hierbei wird insbesondere auf die ursprünglichen Ziele der GAP eingegangen, die sich im Laufe der Jahre nicht oder nur teilweise bewähren konnten.
Im vierten Kapitel werden die Instrumente der GAP vorgestellt. Gemeint sind hiermit unter anderem: der freie Warenverkehr, die Gemeinschaftspräferenz und die finanzielle Verantwortung innerhalb der Mitgliedsstaaten.
Im letzten Kapitel dieser Arbeit werden die Reformen thematisiert, die sich d ie GAP im Laufe der Jahre unterziehen musste, um kein „Lastfaktor“ der Union zu sein. Meine Anliegen sind hierbei die Darstellung der finanziellen Schwierigkeiten und die aus diesen Schwierigkeiten folgenden zahlreichen Reformen.
Abschließend folgt ein Kapitel, in der die vielfältigen Kritikpunkte an die GAP gerichtet werden.
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2.Politikbereiche der EU
In der Fassung vom 7. Februar 1992 der Europäische Union nehmen
17 Politikbereiche Platz 1 . Diese Politikbereiche werden vertraglich
ausgewiesen. Unter anderem befinden sich hier die Regelungen zu der Agrarpolitik, welches Gegenstand dieser Arbeit ist.
3.Entstehung der GAP
Die sechs Gründungsmitglieder des EWG-Vertrages setzten sich zum Ziel die zwischen ihnen bestehenden Handelsbarrieren abzubauen und einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Der Vertrag von Rom enthält die allgemeinen Ziele einer gemeinsamen Agrarpolitik. Ihre Grundsätze wurden im Jahre 1958 durch die Kommission einberufen und verhandelt. An diesen nahmen unter anderem Mitglieder der Kommission, die Landwirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten und die Vertreter nationaler Verbände teil. 2
Die gemeinsame Agrarpolitik existiert seit 1960. Sie wurde zwei Jahre nach der Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Von Beginn an war den beteiligten Ländern klar, dass die Integration der einzelnen Volkswirtschaften ebenfalls eine Integration der jeweiligen Agrarmärkte beinhalten müsse.
In den Gründerstaaten unterlag die Landwirtschaft zu dieser Zeit einem hohen Maß staatlicher Einflussnahme, um die noch schwanke Inlandsproduktion vor dem Weltmarkt zu schützen. Da aber das langfristige Ziel einer wirtschaftlichen Integration die Einführung des Binnenmarktes ist, widersprechen natürliche Beschränkungen des Handels zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten eben diesen Zielsetzungen. Eine einzelstaatliche, autonome Sektorpolitik kam somit nicht in Frage.
1 vgl.: Pfetsch, Frank R.: Die Europäische Union. Eine Einführung. Uni
Taschenbücher. Wilhelm Fink Verlag. München. 1997, S. 169
2 Herz, Dietmar (Hrsg.): Die Europäische Union. Politik, Recht, Wirtschaft. Fischer
Taschenbuch Verlag. Frankfurt am Main. 1999, S. 165 ff.
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Ein weiterer Grund für den Einbezug des Agrarsektors in den europäischen Integrationsprozess, war die Interessenslage zwischen Deutschland und Frankreich. Zum einen wollte Frankreich, einer der bedeutendsten Exporteure seiner Zeit, sich durch die EWG sichere Märkte für seine Produkte zusichern und bot dafür im Gegenzug an, seine protektionistische Politik auf dem Industriesektor zu beenden. Dieses wiederum stellte für ein Deutschland eine willkommene Gelegenheit dar, da Deutschland zu der Zeit der größte Exporteur in Europa war.
Durch die Supranationalisierung eines Politikbereiches, dem von allen Mitgliedsländern eine wichtige Funktion zugesprochen wurde, sollte ein richtungweisendes Signal entsandt werden. Die Agrarpolitik sollte der Motor in der Integration sein. Allerdings zeigte sich bei der Entwicklung der GAP, dass die Erwartungen in die GAP nicht erfüllt wurden. Die GAP wurde kein Bereich, indem man nationale Interessen harmonisieren konnte, da die unterschiedlichen Interessenslagen der einzelnen Länder, die Einigkeit immer wieder schwierig gestaltete. 3
3.1 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen a uch agieren bzw. handeln die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in der Agrar-und Fischerpolitik gemeinsam. Das Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik der Union ist es, einerseits den europäischen Landwirten und Fischern eine sichere Existenz zu gewährleis ten, andererseits aber auch den Verbrauchern innerhalb der Grenzen hochwertige Nahrungsmittel zu humanen Preisen zu ermöglichen.
Verbraucherschutz, Umweltschonung, Entwicklung und Erhaltung des ländlichen Raumes fallen ebenso in die Aufgabengebiete der
3 Koester, Ulrich: Gemeinsame Agrarpolitik der EU. In: Ohr, R. (Hrsg.):
Europäische Integration. W. Kohlhammer GmbH. Stuttgart. 1996, S.312- 314
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Agrarpolitik wie der Tierschutz oder die Erhaltung der Kulturlandschaft. Diese Aufgabenteilung entspricht den Anliegen der europäischen Bürger, die sich in den letzten Jahren einige Gedanken machen mussten um ihre Lebensmittel. Schlagwörter wie BSE, Genfood, Schweinepest oder Hormonfleisch trugen zeitweilig zu Verunsicherungen bei den Verbrauchern bei. Andererseits erzeugten sie auch eine erhöhte Aufmerksamkeit ihrer Nahrung gegenüber. Die mediale Verbreitung der Lebensmittelskandale brachte den Verbraucher dazu sich über die Herkunft und die Herstellungsweise näher zu informieren. Die EU sorgt dafür, dass der Weg der Nahrungsmittel vom Erzeuger bis zum Verbraucher sicher ist und der Käufer dies auch am Etikett überprüfen kann.
Um all diesen Aufgabengebieten g erecht zu werden wurde n ach langjährigen diplomatischen Gipfeltreffen zwischen den Gründungsstaaten, vielen Überlegungen und Profiten wurde am 25. März 1957 der EWG–Vertrag (auch bekannt als die „Römischen Verträge“) von den sechs Gründerstaaten (Deutschla nd, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg) in Rom unterzeichnet und am 1. Januar 1958 in Kraft gesetzt. 4 Ebenso wie ihre Regierungsvertreter war auch die Bevölkerung positiv gestimmt zu einem wirtschaftlich zusammenarbeitenden Europa. In allen Mitgliedstaaten signalisierten die Umfragen eine freundliche passive Beteiligung der europäischen Integration durch zwei Drittel der Bevölkerung. 5 Bereits in den römischen Verträgen wurden die allgemeinen Ziele der GAP festgeschrieben.
3.2 Ziele der GAP
Der europäische Agrarmarkt wird geregelt durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Sie umfasst eine Reihe von Bestimmungen und Mechanismen zur Regelung der Produktion und Verarbeitung von und
4
vgl. Brunn, Gerhard: Die Europäische Einigung von 1945 bis heute. Philipp Reclam
jun. GmbH & Co. Stuttgart. 2002, S. 116 ff.
5 vgl. Brunn, Gerhard. 2002, S. 116
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Arbeit zitieren:
Nazife Öztürk, 2005, Die Europäische Agrarpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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