Gliederung
1. Was versteht man unter Hermeneutik?
1.1. Der gegenwärtige Horizonbegriff
1.2. Die Wandlung des Horizontbegriffs
2. Der Begriff der Geschichtlichkeit
3. Der hermeneutische Zirkel
3.1. Überlegungen zum Vorurteil
3.2. Gadamers Überlegung zum Vorurteil
3.3. Die Rolle des Vorurteils im hermeneutischen Zirkel
4. Wirkungsgeschichte
5. Horizontverschmelzung
5.1. Wahrheit und Spiel
5.1.1. Der Spielbegriff
5.2. Inwiefern lässt sich das Spiel mit dem Wahrheitsgeschehen
in Verbindung bringen?
5.3. Was bedeutet der Begriff Horizont bei Gadamer?
5.4. Was ist Horizontverschmelzung?
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1. Was versteht man unter Hermeneutik?
1.1. Der gegenwärtige Hermeneutikbegriff
Im Anschluss an Heidegger hat vorallem Gadamer in der Gegenwart versucht eine umfassende philosophische Theorie des Verstehens auszuarbeiten. Sein diesbezügliches Werk bezeichnet er mit dem Titel „Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik“. Als Hermeneutik bezeichnet man im allgemeinen Sinne die Kunst und die Lehre des Verstehens. Die Aufgabe der Hermeneutik soll es sein, so Gadamer, das Unverständliche allen verständlich zu machen:
„Sich zu verständigen suchen, gewiß nicht um jeden Preis, ist die eigentliche Kunst der Hermeneutik.“ (PH 320)
Was aber versteht Gadamer unter dem Begriff des Verstehens? „Verstehen heißt nämlich eigentlich: ‚Für den Anderen stehen, ihn vertreten’, seinen Standpunkt erwägen. Das erst ist Verstehen, dass man das Gesagte bedenkt und darauf antwortet.“ (PH 322)
1.2. Die Wandlungen des Hermeneutikbegriffs
Ursprünglich galt es, den Wahrheitsgehalt alter Schriften, wie zum Beispiel der Bibel, zu untersuchen oder die einzig richtige Interpretationsmöglichkeit zu finden.
Die Zeit, in der der Hermeneutik erstmals Bedeutung beigemessen wurde, ist anzusiedeln in der Zeit der Kirchenreformation durch Luther um 1517. Es wurde nach Regeln gesucht, die eine korrekte Auslegung von Texten ermöglichen.
Ende des 18.Jahrhundert verändert sich das Aufgabengebiet der Hermeneutik maßgeblich durch F.D.E. Schleiermacher.
Die Hermeneutik umfasst nun nicht mehr nur theologische Texte und dient nicht mehr ausschließlich der Wahrheitsfindung. Schleiermacher beschäftigt sich mit der Idee, ein richtiges Verstehen zu ermöglichen durch Vermeidung von Missverständnissen durch das Hineinversetzen in das Bewusstsein des Autoren eines zu verstehenden Textes und durch das „Wiedererleben“ der Epoche in welcher ein Text verfasst wurde.
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W. Dilthey knüpft am Hermeneutikbegriff von Schleiermacher an, unterscheidet jedoch zwischen dem „Verstehen“ des Phänomens ‚Welt’ von innen durch Geisteswissenschaftler und dem „Erklären“ der tatsächlichen Wirklichkeit der Welt von außen durch Naturwissenschaftler. Mit M. Heidegger wird das Gebiet Hermeneutik noch weitreichender; nun umfasst sie nicht nur die Ansicht, dass alles Wissen über Texte und Gedanken auf einem Verstehen aufbaut, sondern das alles Wissen überhaupt auf dem Verstehen basiert.
In Heideggers Philosophie vollzieht die Hermeneutik eine Wende der Art, das er eine Hermeneutik des Daseins begründet. Eine ontologische Hermeneutik. Sein Verstehensbegriff bezieht sich nun „nicht mehr auf eine bestimmte Erkenntnisform, sondern auf ein sämtliche Erkenntnisleistungen begründetes, welterschließendes Dasein“. Somit drängt sich die Hermeneutik seit Heidegger mehr und mehr in die philosophische Richtung. D er Verstehensbegriff ist hier nun in fundamentalontologischem Sinne zu begreifen.
H.-G. Gadamer baut seine philosophische Hermeneutik auf den Erkenntnissen von Schleiermacher, Dilthey, aber vorallem auf den Überlegungen seines Lehrers Heidegger auf und übernimmt Teile des frühen Heideggerschen Denkens als stillschweigende Vorraussetzung, ohne sie genauer auf deren Schlüssigkeit zu untersuchen.
Die vielleicht bedeutendste These, die Gadamer von Heidegger übernimmt und weiter ausbaut, ist die Theorie von der Zeitlichkeit und Geschichtlichkeit unseres Daseins, was bedeutet, das der Mensch durch sein In-der-Welt-sein in dem Geschehensstrom der Zeit eingegliedert ist und somit in die Geschichtlichkeit eingeordnet wird.
2. Der Begriff der Geschichtlichkeit
Der Begriff der Geschichtlichkeit bezieht sich auf die menschliche Existenz, auf das Sein in der Welt, oder wie Heidegger es beschreibt, das „In-der-Welt-sein“. Ein Mensch hat eine Vergangenheit, deren er sich bewusst ist. Er ist geschichtlich, indem er sie, die Vergangenheit, nicht nur als solche begreift und sich ihr aussetzt, sondern indem er mit ihr lebt.
Das geschieht, indem er sich zu oder gegenüber der Vergangenheit / der Geschichte verhält. Dieses Sich-Verhalten gegenüber seiner eigenen Geschichtlichkeit und der Geschichte im allgemeinen ist
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möglich durch das Verstehen des Sinnes des Daseins des eigenen Ichs. Dieses Verstehen bestimmt das Sein eines Menschen, es charakterisiert ihn, da er sich durch das Verstehen bestimmter Situationen entsprechend verhält.
Verstehen ist abhängig von Situationen, es ist situationsgebunden und Situationen sind geschichtlich. Damit wird das Verstehen selbst auch geschichtlich. Die Geschichtlichkeit bezeichnet nun also die Einheit der menschlichen Gebundenheit an geschichtliche Situationen und den sich aus dem Sein heraus verstehenden Menschen. Kann der Mensch seine eigene geschichtliche Situation verstehen, wird er auch andere historische Situationen verstehen können. Durch das Verstehen der anderen geschichtlichen Situationen wird laut Heidegger ein Selbstverständnis möglich. Der Mensch wird in eine Situation gebracht, zu der er sich verhalten soll. Durch das Verhalten in dieser Situation wird das eigene Leben geformt. Wir erfahren es als formbar.
Das bedeutet, dass Geschichtlichkeit nicht als ein abgeschlossenes Geschehen zu verstehen ist, sondern das sie sich stets in Bewegung befindet, in deren Zentrum wir uns bewegen.
3. Der hermeneutische Zirkel
3.1. Überlegungen zum Vorurteil
Das Wort Vorurteil hat in den letzten Jahrhunderten eine beachtenswerte Wandlung durchlebt. Aus dem lateinischen praeiudicum, was soviel wie Vorentscheidung bedeutet, nachgebildet, konnte das Vorurteil auch ohne Bezug auf das Lateinische für eine dem Endurteil vorhergehende gerichtliche Erkenntnis stehen.
Das Vorurteil ist also zunächst ein gerichtliches Urteil, das einem anderen, nämlich dem Endurteil vorausgeht.
Später dann wurde das Vorurteil zu einem Urteil, dass von einer höheren Instanz zu prüfen war, nicht aber von der Entscheidung des Gerichtshofes abhängig war, sondern von einer Meinung, die sich bei den Mitgliedern gebildet hatte.
Ab diesem Zeitpunkt wurde das Wort dem engeren Sprachgebrauch des Gerichtswesens entrückt, so dass man in der Art „darüber darf ich kein Vorurteil fällen“ sprach. Ungeklärte Sachverhalte konnten noch kein Urteil veranlassen, aber ein Vor-Urteil konnte gebildet werden.
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Arbeit zitieren:
Cornelia Clauss, 2000, Die Hermeneutik Gadamers, München, GRIN Verlag GmbH
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