Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. I
Literaturverzeichnis II
Problemstellung 1
A. Systematik des Grundgesetzes hinsichtlich Regelungen in Bezug auf die Streitkräfte 2
I. Abschnitt Xa. des GG und seine Bedeutung. 2
II. Verteilung der Regelungen in Bezug auf Streitkräfte außerhalb des Abschnittes Xa. 2
B. Das System des Art. 87a GG 3
I. Grundlegendes. 3
II. Die zentrale Einsatznorm - Art. 87a Abs. 2 GG 4
a) Streitkräfte 4
b) Regelungsbereich. 5
c) Einsatz in Abgrenzung zur bloßen Verwendung im Rahmen der Amtshilfe 5
aa) alle Verwendungen als Einsätze 6
bb) bewaffnete Verwendungen. 6
cc) hoheitliche Verwendungen. 7
dd) Das Verhältnis zwischen Art. 35 Abs. 1 und Art. 87a Abs. 2 GG 8
d) zur Verteidigung. 8
e) Zwischenergebnis. 9
C. Die Zulässigkeit von Einsätzen aufgrund besonderer Zulassung. 9
I. Zulässigkeit nach Art. 87a Abs. 3 GG. 9
II. Zulässigkeit nach Art. 87a Abs. 4 GG. 10
III. Zulässigkeit nach Art. 35 Abs. 2 S. 2 GG. 13
IV. Zulässigkeit nach Art. 35 Abs. 3 GG. 16
V. Zulässigkeit aufgrund sonstiger Ansätze. 17
a) Verfassungswandel. 18
b) Überverfassungsrechtlicher Notstand. 18
D. exemplarische Einsatzszenarien und deren Zulässigkeit. 19
I. Objektschutz. 19
II. Sicherung des Luftraumes 20
III. Unterstützungsmaßnahmen bei Großveranstaltungen. 20
IV. ABC-Abwehrtruppe / sonstige Hilfs- und Rettungseinsätze 21
E. Schlussbetrachtung 22
i
Abkürzungsverzeichnis
a. a. O. am angegebenen Ort ABC-Abwehrtruppe Truppenteil der Bundeswehr mit der Aufgabe und den Ressourcen zum Aufklären und Bekämpfen von atomaren, biologischen und chemischen Kampfstoffen sowie Kampfmitteln. Abs. Absatz Art. Artikel BayVBl. Bayerische Verwaltungsblätter Bd. Band BGBl. Bundesgesetzblatt BK Bonner Kommentar zum Grundgesetz BT-Drs. Bundestagsdrucksache BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes bzw. beziehungsweise DÖV Die Öffentliche Verwaltung DVBl. Deutsches Verwaltungsblatt f., ff. folgende GG Grundgesetz i. e. S. im engeren Sinn JZ Juristenzeitung MD T. Maunz / G. Dürig u. a., Grundgesetz, Kommentar, Loseblattsammlung NWVBl. Nordrheinwestfälische Verwaltungsblätter NZWehrr Neue Zeitschrift für Wehrrecht S. Seite UZwGBw Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der
Bundeswehr und zivile Wachpersonen vgl. vergleiche
I
Literaturverzeichnis
Kommentare
Bonner Kommentar, Hamburg
Dreier, Horst: Grundgesetz, Mohr Siebeck
Bd. III: Art. 83-146: Heun, Werner zu Art. 87a, 91, Tübingen, 2000
Jarass, Hanns D. / Pieroth, Bodo: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 7. Auflage, Beck Verlag, München, 2004
Maunz, Theodor / Dürig, Günter: Grundgesetz, Beck Verlag, München Bd. IV: Art. 53a-88: Dürig, Günter zu Art. 87a (Stand 1971) Bd. V: Art. 89-146: Maunz, Theodor zu Art. 91 (Stand 1979)
Münch, Ingo von: Grundgesetz, Beck Verlag, München Bd. II: Art. 21-69, Gubelt, Manfred zu Art. 35, 3. Auflage, 1995 Bd. III: Art. 70-146, Hernekamp, Karl-Andreas zu Art. 87a, 3. Auflage, 1996
Sachs, Michael, Grundgesetz, 3. Auflage, Beck Verlag, München, 2003
Monographien / Lehrbücher
Fiebig, Jan-Peter: Der Einsatz er Bundeswehr im Innern, Duncker u. Humblot, Berlin, 2004
Grubert, Wolfgang: Verteidigungsfremde Verwendungen der Streitkräfte in Deutsch-land seit dem Kaiserreich außerhalb des Inneren Notstandes, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main, 1997
Maurer, Hartmut: Staatsrecht I , 3. Auflage, Beck Verlag, München, 2003
Möstl, Markus: Die staatliche Garantie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Mohr Siebeck, Tübingen, 2002
Pannkoke, Jörg: Der Einsatz des Militärs im Landesinnern in der neueren deutschen Verfassungsgeschichte, Lit Verlag, Münster, 1998
Schophol, Ulrich: Der Außeneinsatz der Streitkräfte im Frieden, Diss., Hamburg, 1991
Speth, Wolfgang: Rechtsfragen des Einsatzes der Bundeswehr unter besonderer Berücksichtigung sekundärer Verwendungen, Diss., München, 1985
Stern, Klaus: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Bd. II Beck Verlag, München, 1980
Aufsätze
Arnd, Claus: Bundeswehr und Polizei im Notstand, DVBl. 1968, S. 729
Bähr, Biner Kurt Wenkholm: Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen, ZRP 1994, S. 97
Fischer, Matthias: Terrorismusbekämpfung durch die Bundeswehr im Inneren Deutsch-lands?, JZ 2004, S. 376
III
Hillgruber, Christian / Hoffmann, Jeannine: Mehr als die Polizei erlaubt?, NWVBl. 2004, S. 176
Hochhuth, Martin: Militärische Bundesintervention bei inländischem Terrorakt, NZWehrR 2002, S. 154
Hofer, Hans-Jürgen: Die Streitkräfte als ersuchende und ersuchte Behörde im Recht der Amtshilfe, NZWehrR 1973, S. 2
Kersting, Klaus: Kollektive Sicherheit durch peace keeping operations, NZWehrR 1983, S. 64
Knödler, Christoph: Terror, Schutz - und Einsatz der Streitkräfte im Innern?, BayVBl. 2002, S. 107
Krings, Günter / Burkiczak, Christian: Bedingt abwehrbereit?, DÖV 2002, S. 501
Linke, Tobias: Verfassungswidrige Wahrnehmung luftpolizeilicher Aufgaben durch die Bundeswehr?, DÖV 2003, S. 890
Lutze, Christian: Abwehr terroristischer Angriffe als Verteidigungsaufgabe der Bundeswehr, NZWehrR 2003, S. 101
Robbers, Gerhard: Die Befugnisse der Bundeswehr im Katastrophenfall, DÖV 1989, S. 926
Schmidt-Jorzig, Edzard: Verfassungsänderung für Bundeswehreinsätze im Innern Deutschlands?, DÖV 2002, S. 773
Soria, Martinez: Polizeiliche Verwendungen der Streitkräfte, DVBl. 2004, S. 597
Wiefelspütz, Dieter: Sicherheit vor den Gefahren des internationalen Terrorismus durch den Einsatz der Streitkräfte ?, NZWehrR 2003, S. 45
IV
Problemstellung
Die originäre Aufgabe der Streitkräfte besteht in der Abwehr von militärischen Angriffen, die anderen Völkerrechtssubjekten zurechenbar sind. Somit erschöpft sich grundsätzlich der Auftrag der Streitkräfte in der Abwehr von äußeren Gefahren, wohingegen der Polizei die Abwehr innerer Gefahren obliegt.
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick hinsichtlich der Möglichkeiten aufzeigen, aufgrund welcher die Streitkräfte verfassungsgemäß im Innern eingesetzt werden können. Die besondere Situation des Verteidigungs- und Spannungsfalles und deren Rechtsfolgen, insbesondere für den Streitkräfteeinsatz, muss aus Platzgründen dabei außer Betracht bleiben.
Dazu soll in einem ersten Schritt die Konzeption des Grundgesetzes im Blick auf Regelungen betreffend den Streitkräften skizziert werden (A.). Im Anschluss daran wird das System des Art. 87a GG erläutert (B.), bevor in einem weiteren Schritt „besonders geregelte Fälle“ im Sinne von Art. 87a Abs. 2 GG analysiert werden (C.). Exemplarisch werden danach mögliche Einsatzszenarien der Streitkräfte im Innern auf ihre verfassungsrechtliche Durchführbarkeit geprüft (D.), bevor abschließende eine Bewertung der Verfassungslage gegeben wird(E.).
1
A. Systematik des Grundgesetzes hinsichtlich Regelungen in Bezug auf die Streitkräfte
I. Abschnitt Xa. des GG und seine Bedeutung
Die Regelungen im Abschnitt Xa. des Grundgesetzes scheinen auf den ersten Blick die streitkräftebezogenen Bestimmungen zusammen zu fassen. Zwar wird darin der Verteidigungsfall geregelt, also eine Situation, welche spezielle Anforderungen an die Streitkräfte stellt. Jedoch ergibt sich bei näherer Betrachtung, dass lediglich in Art. 115b GG eine Rechtsfolge gesetzt wird, welche die Streitkräfte direkt betrifft: Die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte geht mit der Verkündung des Verteidigungsfalles auf den Bundeskanzler über. Alle anderen Bestimmungen des Abschnittes befassen sich vielmehr mit dem Verhältnis von Verfassungsorganen zueinander. Der Verfassungsgeber schuf somit keinen „Sonderregelungsbereich für die Streitkräfte“, sondern eine Alternativverfassung des Gesamtstaates für einen speziellen Fall des Notstandes, nämlich den Verteidigungsfall 1 .
II. Verteilung der Regelungen in Bezug auf Streitkräfte außerhalb des Abschnittes Xa.
Die für die Streitkräfte bedeutsamen Normen außerhalb des Verteidigungsfalles sind über das gesamte Grundgesetz verstreut 2 . So findet sich im 1. Abschnitt, welcher die Grundrechte behandelt, in Art. 9 Abs. 3 GG das explizite Verbot des Einsatzes der Streitkräfte während Arbeitskämpfen. Im sich anschließenden Abschnitt wird das Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern geregelt. Dort beinhaltet Art. 35 GG die Möglichkeit des verteidigungsfremden Einsatzes der Streitkräfte bei Unglücksfällen oder Naturkatastrophen. Der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist grundsätzlich gemäß Art. 65a GG (Abschnitt VI. Die Bundesregierung) der Bundesminister für Verteidigung. Der Bund hat im Hinblick auf Art. 73 Nr. 1 GG (Abschnitt VII. Die Gesetzgebung des Bundes) die ausschließliche Gesetzge-
1 Grubert, S.206.
2 Speth, S. 8.
2
Arbeit zitieren:
Matthias Benedikt, 2004, Einsatz der Streitkräfte im Bereich der Inneren Sicherheit, München, GRIN Verlag GmbH
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