Im Verlauf dieser Arbeit soll erörtert werden, wie es den Städten Rostock und Wismar in der Zeit der dänischen Erbfolgekriege von 1376 bis 1395 gelang, durch geschicktes Taktieren einerseits die Treueverpflichtung zu ihrem Landesherren in größtmöglichem Maße einzuhalten und andererseits ihre Interessen gegenüber der den mecklenburgischen Kaperfahrern feindlich gesinnten Hanse zu wahren und sich einem Ausschluss aus der Gemeinschaft, der sogenannten „Verhansung“ zu erwehren. Zum Zwecke dieser Untersuchung sollen vornehmlich die Bände 19 – 23 der Mecklenburgischen Urkundenbücher 2 als Quellen dienen, in denen für den zu behandelnden Zeitraum sowohl ausgestellte Urkunden, als auch die mecklenburgische Angelegenheiten betreffenden Auszüge der Hanserecesse editiert sind. Weitere Schlüsse lassen sich aus der Chronik des Detmar, mit den Ergänzungen des Reimar Kock ziehen, wobei hier zu beachten ist, dass trotz vieler belegbarer Angaben beide Chronisten zuweilen literarische Ausflüge in das Reich der Phantasie unternommen haben, um ihre Werke für den Leser interessanter zu gestalten.
Die vorliegende Literatur zu diesem Thema ist mehr als dürftig. Zwar finden sich zur allgemeinen Geschichte Mecklenburgs im 14. Jahrhundert etliche Werke, doch wird das spezielle Thema der schwierigen Rolle der Städte Rostock und Wismar von vielen Autoren bewusst ausgeklammert 3 . Innerhalb der neueren Forschung hat lediglich Matthias Puhle 4 dem Thema eine Bedeutung zugemessen, da sich schließlich auch das Phänomen der „Vitalienbrüder“ nicht ohne das Vorgehen der beiden mecklenburgischen Städte im dänischen Erbfolgekrieg erklären lässt. Gleiches gilt für die von Silke Schlichting 5 1998 vorgelegte Magisterarbeit, in der sich ebenfalls etliche, sehr gut recherchierte Hinweise zum Thema finden lassen.
2 Mecklenburgische Urkundenbücher, HERAUSGEGEBEN VON DEM VEREIN FÜR MECKLENBURGISCHE GESCHICHTE UND ALTERT(H)UMSKUNDE, Bände XIX-XXIII, Schwerin: Baerensprung´sche Hofdruckerei 1899-1911. Im Folgenden abgekürzt: MUB [Band], [Nr.], [S.] 3 Als Beispiel sei hier erwähnt: „[...]Die Teilnahme Rostocks an den skandinavisch-hansischen Kämpfen in und um die Ostsee soll hier nicht im einzelnen wiedergegeben werden.[...]“, aus: THIERFELDER, Hildegard: Mittelalterliche Verbindungen Rostocks zu Schweden, in: BEITRÄGE ZUR MECKLENBURGISCHEN SEEFAHRTSGESCHICHTE, hg. v. BEI DER WIEDEN, Helge, Köln, Wien: Böhlau 1981 (Schriften zur mecklenburgischen Geschichte, Kultur und Landeskunde, Heft 5), S. 19.
4 PUHLE, Matthias: Die Vitalienbrüder. Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit, Frankfurt, New York: Campus 1992.
5 SCHLICHTING, Silke: Die Ausbreitung und soziale Herkunft der Vitalienbrüder im Ostseeraum, Hamburg: 1998 (Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra Artium der Universität Hamburg).
3
Prolog In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gelangte das Herzogtum Mecklenburg auf den Zenit seiner Machtstellung. Den Herzögen war es nicht nur gelungen, ihre territorialen Grenzen zu sichern, sondern ihren Einfluss darüber hinaus noch in den skandinavischen Raum auszudehnen. Im Jahre 1366 war es Herzog Albrecht II nach mehrfachen, vergeblichen Versuchen endlich gelungen, die schwedische Krone für seinen gleichnamigen Sohn, Albrecht III, in seinen Besitz zu bringen. 6 Dieser wiederum hatte sich während der Auseinandersetzung mit seinem Vorgänger Magnus Eriksson, der vom schwedischen Adel wegen Unfähigkeit abgesetzt worden war und kurz darauf eine Revolte gege n die Mecklenburger lostrat, nicht gerade mit Ruhm bekleckert: Militärisch unterlegen und nur aufgrund des Verhandlungsgeschicks seines Vaters überhaupt noch im Amt, wirkten die Errungenschaften auch dieses neuen Königs auf den schwedischen Adel keineswegs beeindruckend, wie sich innerhalb der nächsten Jahrzehnte auf dramatische Weise herausstellen sollte. Albrecht II streckte indessen bereits die Hände gen Dänemark aus. Da bereits im Juni 1363 der älteste Sohn Waldemars gestorben war, träumte er davon, auch den dänischen Thron mit einem Mitglied des Hauses Mecklenburg zu besetzten.
1. Akt: Der König ist tot, es lebe der König!
Als Waldemar IV, genannt „Atterdag“, König von Dänemark, am 24. Oktober 1375 zu Schloss Gurre auf Seeland verstarb, hinterließ er eine ins Ausland verheiratete Tochter und eine alles andere als geregelte Thronnachfolge. Da im Reiche Dänemark zu dieser Zeit ein Wahlkönigtum herrschte, wäre dem dänischen Reichsrat die Entscheidung für den Thronprätendenten leichter gefallen, wenn Waldemar männlichen Nachwuchs hinterlassen hätte. Da dies nicht der Fall war und trotz Wahlkönigtums alles andere als ein Nachfolger aus der Linie Waldemars für die Thronnachfolge völlig indiskutabel gewesen wäre, musste der geeignete Kandidat eben aus der nachfolgenden Generation stammen, also ein Enkel des großen Waldemars sein. Hierfür kamen nur zwei Personen in Betracht, nämlich auf der einen Seite Olav IV, der aus der Verbindung König Hakons VI von Norwegen mit der jüngeren Tochter Waldemars, Margarete, hervorgegangen war, und Albrecht IV, der Sohn aus der Ehe zwischen Waldemars älterer Tochter Ingeborg - die bereits
6 Näheres zu den Anfängen der „nordischen Hauspolitik“ siehe bei HAMANN, Manfred: Mecklenburgische
Geschichte. Von den Anfängen bis zur Landständischen Union 1523, Köln, Graz: Böhlau 1968 (Mitteldeutsche
Forschungen 51).
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zwischen 1368 und 1370 gestorben war - und ihrem Gemahl, Herzog Heinrich III von Mecklenburg. Letzterer hatte als Sohn des Herzogs des zum deutschen Reich gehörigen Mecklenburg das Reichsrecht und somit die Unterstützung Kaiser Karls IV auf seiner Seite, da er aus deutscher Sicht als einziger legitimer Erbe des dänischen Reiches galt. Olav hingegen, ein zu diesem Zeitpunkt gerade einmal fünfjähriges Knäblein, war in den Augen der Mecklenburger keineswegs geeignet, die Geschicke des dänischen Reiches zu lenken.
Hinzu kam noch ein Faktor, der zu einer weiteren Verkomplizierung der Lage beitrug: Im Frieden von Stralsund, der am 24. Mai 1370 nach einer militärischen Niederlage Waldemars gegen die in der „Kölner Konföderation“ vereinigten Hansestädte zustande gekommen war, hatten die „Siegermächte“ dem dänischen König das Zugeständnis abgerungen, bei der Regelung der Thronnachfolge nach dem Ableben Waldemars ein Mitbestimmungsrecht zu erhalten. Da von diesem Recht nunmehr Gebrauch gemacht werden konnte, erhofften sich Heinrich III und Albrecht II von Mecklenburg eine Intervention der Hansestädte zugunsten ihres Sohnes bzw. Enkels Albrecht III, zumal auch die eigenen Seestädte Rostock und Wismar zu den Unterzeichnern des Stralsunder Friedens gehört hatten. 7 Die Hanse sah sich nun mit einer schwierigen Situation konfrontiert. Da die Erhaltung ihrer Handelsprivilegien für die Städte Priorität hatte, galt es nun abzuschätzen, welche Machtkonstellation im Ostseeraum für sie vorteilhafter wäre. Sie hatten nun die Wahl zwischen einer dänisch-norwegischen Vormachtstellung unter der Regierung des schwachen Kindskönigs Olav, dem jedoch in Gestalt seiner Mutter Margarete ein überaus fähiger Vormund vorangestellt war, und einer schwedisch- mecklenburgisch-dänischen Hegemonie, geführt durch den unberechenbaren Expansionswillen Albrechts II. Jene Eigenschaft des mecklenburgischen Herzogs war es wohl auch, die den Ausschlag für die Entscheidung der Hanse zugunsten Olavs gab, zudem hatte Margarete im Namen ihres Sohnes bereits zugesagt, die hansischen Privilegien schützen zu wollen. 8 An dieser Stelle begannen die Komplikationen für Rostock und Wismar. Der Entscheidung der Hanse, bei der dänischen Königswahl gegen ihren Landesherren zu stimmen, konnten sie sich unmöglich anschließen. Als daher am 3. Mai 1376 Olav IV vom dänischen Reichsrat förmlich zum dänischen König ernannt wurde, stand bereits fest, dass sie auf Seiten ihres Herzogs in den unausweichlich bevorstehenden Krieg ziehen würden. Bereits einen Tag später folgte die Reaktion von Reichsseite: Kaiser 7 HAMANN, Manfred: Mecklenburgische Geschichte, S. 189.
8 PUHLE, Matthias: Die Vitalienbrüder, S. 18.
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Karl IV erklärte Albrecht IV für den Thronerben Dänemarks und stellte sich somit offiziell gegen die Entscheidung des dänischen Reichsrats. 9 Auch die Mecklenburger gaben sich nicht so schnell geschlagen. Albrecht IV, der sich bereits vor der offiziellen Bekanntgabe des dänischen Thronnachfolgers als „[...]van godes gnaden der Denen und der Wende koningh[...]“ 10 bezeichnete, hatte sich bereits im Januar mit den Grafen von Holstein verbündet, ihnen sogar bereits das Herzogtum Jütland aufgelassen. 11 Die erste Phase des Krieges gegen Dänemark hatte somit begonnen, doch waren die Mittel, mit denen die Mecklenburger ihn führten, aus gesprochen unkonventionell. Albrecht III hatte aus bereits erwähnten Gründen in seinem Königreich Schweden nicht genug Rückhalt, um ein Heer gegen die Dänen aufstellen zu können, er war somit in die Rolle des Zuschauers gedrängt worden. Albrecht II wiederum verfügte lediglich über unzureichende Truppen, doch konnte er nicht lange zögern, da Olav keine Zeit zur Konsolidierung seiner Herrschaft gelassen werden durfte. Im September 1376 wagte er den Frontalangriff gegen Kopenhagen 12 . Doch die Kräfte reichten nicht aus, die Stadt einzunehmen - das Unternehmen endete mit einem Patt. Diese unmissliche Lage stützt die Vermutung, dass die Herren von Mecklenburg bereits zu diesem Zeitpunkt Kaperfahrer aus den Reihen der zahlreich in der Ostsee vertretenen Seeräuber anwarben, um sie als offizielle Kombattanten gegen dänische Schiffe einzusetzen. 13 Für die Städte Rostock und Wismar offenbarte sich dadurch die Gelegenheit, aus dem Krieg, in den sie anfangs unfreiwillig hineingezogen wurden, wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Besonders die Stadt Wismar, die durch den Ausbruch einer Pestepidemie im Sommer 1376 14 sicherlich beträchtliche Ressourcen verbraucht hatte, konnte eine zusätzliche Finanzspritze sehr gut gebrauchen. Durch die Öffnung ihrer Häfen für die mecklenburgischen Kaperfahrer bekamen sie die Möglichkeit, günstig in den Besitz geraubter Güter zu gelangen und diese lukrativ zu veräußern. Da man zu diesem Zeitpunkt noch der Ansicht war, sich mit den Kaperfahrern loyale Bündnispartner im wahrsten Sinne des Wortes ins Boot geholt zu haben, die ausnahmslos Schiffe des Feindes, und nicht
9 MUB XIX, Nr. 10884, S. 84.
10 MUB XIX, Nr. 10839, S. 22.
11 MUB XIX, Nr. 10840, S. 24.
12 HAMANN, Manfred: Mecklenburgische Geschichte, S. 191.
13 PUHLE, Matthias: Die Vitalienbrüder, S. 20.
14 MUB XIX, Nr. 10825, S. 3. Vgl. auch Detmar-Chronik von 1101-1395 mit der Fortsetzung von 1395-1400, in: DIE CHRONIKEN DER NIEDERSÄCHSISCHEN STÄDTE (Lübeck, 1. Band), HERAUSGEGEBEN DURCH DIE HISTORISCHE COMMISION BEI DER KÖNIGLICHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN, Leipzig: Hirzel 1884 (Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, 19. Band), S. 556.
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etwa die der hansischen Kaufleute plünderten, konnten Rostock und Wismar dieses Vorgehen guten Gewissens als probates Mittel zur Unterstützung ihres Landesherren ansehen. Das Ratifikationsschreiben 15 der Hansestädte über den am 14. August 1376 mit König Olav von Dänemark und König Hakon von Norwegen geschlossenen Frieden zwischen den beiden Reichen und der Hanse bestätigt diese Vermutung. Den Städten Rostock und Wismar wird hierin eine Aus nahmestellung zugesichert, nach der sie sich an dem Friedensschluss nicht zu beteiligen hätten, da ihr Landesherr weiterhin mit den Vertragspartnern im Kriege stehe. Hätte die Hanse zu diesem Zeitpunkt bereits erfahren, dass die Kriegshilfe Rostocks und Wismars für ihre Herren in der Unterstützung von Kaperfahrern bestand, die keineswegs nur dänische Schiffe überfielen, sondern sich vielmehr auch an neutralen Händlern schadlos hielten, wäre diese Ausnahmestellung zumindest mit der Anweisung verbunden gewesen, die Neutralität der Hansekoggen zu wahren und für entstandene Schäden Wiedergutmachung zu leisten. Da die Unterscheidung zwischen Kaperfahrern und Piraten, die zu dieser Zeit gleichermaßen die Ostsee unsicher machten, in der Realität schwierig war, konnte im Nachhinein niemand mehr genau feststellen, ob Übergriffe auf die Hanse von Seiten mecklenburgischer Kaperfahrer oder „einfacher“ Seeräuber stattgefunden hatten.
Da sich im Konflikt zwischen Dänemark und Mecklenburg weder eine politische, noch eine militärische Entscheidung abzeichnete, nahm der Kaperkrieg im Laufe des Jahres 1377 an Intensität zu. Auf der traditionellen Johannisversammlung der Hansestädte am 24. Juni zu Lübeck wurde daher beschlossen, ein Pfandgeld zu erheben, um sogenannte „vredecoggen“ gegen die Bedrohung durch die „seerovere“ zu entsenden. Den Städten Rostock und Wismar wurde wiederum eine Ausnahmestellung eingeräumt, sie sollten ihren Beitrag zur Befriedung der See erst ableisten, sobald sich die Herren von Mecklenburg mit dem Reic he Dänemark versöhnt hätten. 16 Um diese, in Anbetracht der Tatsachen durchaus als gemäßigt zu bezeichnende Haltung der Hanse gegenüber den eigentlichen Verursachern der Notlage auf See zu erklären, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder glaubte die Hanse immer noch, die auf See vagabundierenden Seeräuber seien lediglich eine Begleiterscheinung des Krieges mit Dänemark, die nicht etwa in den Diensten der Mecklenburger standen, sondern als Einzeltäter von der unsicheren Lage profitierten, oder aber die Hanse wusste über die Urheber genau Bescheid, und intervenierte 15 MUB XIX, Nr. 10914, S. 112.
16 MUB XIX, Nr. 11033, S. 235.
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Nicolai Clarus, 2004, Zwischen Herzog, Hanse und Halunken. Die Rolle der Hansestädte Rostock und Wismar im dänischen Erbfolgekrieg 1376-1395, Munich, GRIN Publishing GmbH
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