INHALTSVERZEICHNIS
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1 EINLEITUNG 1
2 LEASING 1
2.1 DEFINITION DES BEGRIFFS 1
2.2 ERSCHEINUNGSFORMEN DES LEASINGS 2
2.2.1 Nach der Verteilung des Investitionsrisikos 2
2.2.2 Nach der Stellung des Leasinggebers 3
2.2.3 Nach der Art des Leasingobjekts 4
2.2.4 Nach der Vertragsform 4
2.2.5 Weitere Formen des Leasings 5
3 VERGLEICH VON LEASING UND KAUF 5
3.1 ABGRENZUNG DES LEASINGS GEGENÜBER DER KREDITFINANZIERUNG 6
3.2 QUANTITATIVE ARGUMENTE BEI DER ENTSCHEIDUNG LEASING ODER KAUF 7
3.2.1 Leasingausgaben 7
3.2.2 Ausgaben beim kreditfinanzierten Kauf 8
3.2.3 Steuerlicher Belastungsvergleich 8
3.2.4 Vergleich der Liquiditätsströme 10
3.2.5 Vergleichsmethoden 10
3.3 QUALITATIVE ARGUMENTE BEI DER ENTSCHEIDUNG LEASING ODER KAUF 11
3.3.1 Liquiditätseffekt 11
3.3.2 Bilanzeffekte 12
3.3.3 Kalkulatorische Effekte 12
3.3.4 Weitere qualitative Aspekte 13
3.4 RECHTLICHER UNTERSCHIED 14
3.5 WIRTSCHAFTLICHER UNTERSCHIED 14
4 SCHLUSSBETRACHTUNG 15
LITERATURVERZEICHNIS II
Leasing versus Kauf (LQOHLWXQJ
Investitionsentscheidungen eines Unternehmens können dadurch realisiert werden, dass das Unternehmen das Investitionsgut kauft, mietet oder sich durch Leasing die langfristige Nutzung des Investitionsgutes sichert. Vor der Entscheidung, ob Leasing oder Kauf die wirtschaftlichere Finanzierungsalternative ist, stehen heute immer mehr Unternehmen. Leasing in Deutschland erlebte in den siebziger Jahren seinen Durchbruch. Seit diesem Zeitpunkt gibt es einen steigenden Aufwärtstrend im Leasingbereich, vor allem was Anlagegüter betrifft. Die steuerlichen Vorteile, der Liquiditätsgewinn gegenüber dem Barkauf und bilanztechnische Gesichtspunkte sind einige Aspekte, die verstehen lassen, warum immer mehr Unternehmen die Finanzdienstleistung Leasing in Anspruch nehmen. Ob sich Leasing im Vergleich zum Kauf lohnt, soll nachfolgend diskutiert werden. 1
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„Leasing ist Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch Finanzierungsinstitute (Leasinggesellschaften) oder durch die Hersteller der Güter.“ 2 Da es in der Praxis zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten von Miet- und Pachtverträgen gibt, ist der Begriff des Leasingvertrages weder rechtlich noch wirtschaftswissenschaftlich eindeutig geklärt. 3 Festzuhalten bleibt, dass es sich juristisch um die Vermietung von Investitionsgütern handelt; finanzwirtschaftlich bedeutet Leasing,
1 Vgl. Hagenmüller, K.F., Eckstein, W.: Leasing-Handbuch für die betriebliche Praxis, 6. Auflage,
Frankfurt am Main 1992, S.11ff
2 s. Grill, W., Perczynski, H.: Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 23. Auflage, Bad Homburg von
der Höhe 1988, S.336
3 Vgl. Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 19. Auflage, München
1996, S.836
Leasing versus Kauf Investitionsobjekte entgeltlich nutzen zu können, ohne eigene Finanzmittel zur Anschaffung des Leasingobjekts aufwenden zu müssen. 4 Leasingobjekte werden vom Leasinggeber (Vermieter) dem Leasingnehmer (Mieter) nach dessen Bedürfnissen und Vorstellungen beschafft. Die Dauer des Leasingvertrages und die Höhe der Leasingraten werden so bemessen, dass der Leasinggeber seine Investitionskosten aus den Leasingraten ganz oder zum größten Teil amortisieren kann. Die Leasingraten setzen sich zusammen aus den Zinsen und der Amortisation für die Investitionssumme des Leasinggebers sowie einem Zuschlag zur Abdeckung der Kosten, des Risikos und des Gewinns des Leasinggebers. In der Regel wird Leasing mit dem Finanzierungsleasing gleichgesetzt. 5
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In der Wirtschaft sind unterschiedliche Formen des Leasings entstanden, die sich wie folgt unterscheiden.
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Operate-Leasing
Operate-Leasing ist die kurzfristige Vermietung oder Verpachtung von Investi- tionsgütern. Der Leasingvertrag kann sowohl vom Leasinggeber als auch vom Leasingnehmer unter Einhaltung gewisser Fristen jederzeit gekündigt werden. Eine feste Grundmietzeit gibt es hier nicht, wobei nur selten ein Jahr überschritten wird. Wirtschaftlich gesehen trägt also der Leasinggeber das volle Investitionsrisiko. Aufgrund der kurzen Vertragslaufzeiten im Vergleich zur technischen Nutzungsdauer muss das Leasingobjekt, zur vollen Amortisation, nacheinander mehreren Leasingnehmern zur Verfügung gestellt werden. Für den Leasinggeber ist Operate-Leasing nur möglich, wenn für das Leasingobjekt eine laufende Nachfrage am Markt besteht. Im wesentlichen ist der Operate- Leasingvertrag nichts anderes als ein normaler Mietvertrag im Sinne des BGB und wird vom Leasinggeber bilanziert. 6
4 Vgl. Tacke, H. R.: Leasing, Stuttgart 1999, S.1
5 Vgl. Kroll, M.: Leasing-Handbuch für die öffentliche Hand, 6. Auflage, Lichtenfels 2000, S.8
6 Vgl. Büschgen, H.E.: Praxishandbuch Leasing, München 1998, S.6f
Leasing versus Kauf
Finanzierungsleasing
Das Finanzierungsleasing ist die mittel- oder langfristige Vermietung oder Verpachtung von Investitionsgütern. Die zwischen Leasinggeber und -nehmer fest vereinbarte Grundmietzeit ist unkündbar und liegt normalerweise zwischen 40 und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Die Leasingraten beim Finanzierungsleasing sind so berechnet, dass nach Ablauf der Grundmietzeit die volle Amortisation des Leasingobjekts gewährleistet ist und der Leasinggeber einen Gewinn erzielt. Durch die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten auch im Falle der Überalterung im Zuge des technischen Fortschritts oder einer möglichen Funktionsuntüchtigkeit des Leasingobjekts sowie durch zahlreiche weitere Pflichten des Leasingnehmers (z. B. Wartung und Instandhaltung) trägt beim Finanzierungsleasing der Leasingnehmer das volle Investitionsrisiko. Nach Ablauf des Vertrages hat der Leasingnehmer häufig ein Kauf- oder Verlängerungsoptionsrecht. 7
„Während beim Operate-Leasing der Leasingnehmer vor der Entscheidung zwischen einer eigenen Investition oder der entgeltlichen Nutzung eines durch eine Investition des Leasinggebers zur Verfügung gestellten Objekts steht, zielt die Fragestellung beim )LQDQ]LHUXQJVOHDVLQJ vorrangig auf die )LQDQ]LHUXQJ einer geplanten Investition.“ 8
9
1DFKGHU6WHOOXQJGHV/HDVLQJJHEHUV Direktes Leasing (Hersteller-Leasing) Der Hersteller des Leasingobjekts oder eine mit ihm verbundene Leasinggesellschaft ist gleichzeitig der Leasinggeber. Häufig sind in den Leasing- Verträgen auch Dienstleistungen des Herstellers miteingeschlossen, z. B. Wartung und Lieferung von Betriebsstoffen.
Indirektes Leasing
7 Vgl. Wöhe, G.: a.a.O., S.837f
8 s. Büschgen, H.E.: a.a.O., S.7
9 Vgl. Grill, W.und Perczynski H.: a.a.O., S.337f
Arbeit zitieren:
Thomas Heim, 2001, Leasing versus Kauf, München, GRIN Verlag GmbH
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