3
Wie so viele Texte Kafkas, bereitet auch „Vor dem Gesetz“ 1 enorme interpretatorische Schwierigkeiten, woraus im hohen Maße unterschiedliche, zum Teil sich widersprechende Interpretatio nsergebnisse resultieren. Das liegt zum einen an Kafkas, sich jeglicher Interpretation und jeglichem Sinn entziehende Art des Schreibens, aber auch an der Vielfalt der literaturwissenschaftlichen Ana lysemethoden. So charakterisieren O. Jahraus und S. Neuha us sehr treffend:
„Sein Werk inszeniert wie kaum ein anderes diese Dialektik von Interpretationsprovokation und Interpretationsverweigerung. Daher ist die Interpretation seines Werks und seiner Texte nicht nur paradigmatische, sondern auch symptomatis ch für die Geschichte der Literatur- wissenschaft als Interpretationstheorie“ 2 „Vor dem Gesetz“ scheint es jedoch diesbezüglich besonders in sich zu haben, da sich schon bei der gattungsspezifischen Einordnung die Meinungen der Gelehrten scheiden. So wollen einige Interpreten den Text als Parabel verstanden wissen, andere wiederum als Anti-Parabel, Anti-Märchen oder als Legende. Wobei der Begriff Legende jedoch am treffendsten ist, da „[...] Kafka referred to it as such in his diary entry of 13. December 1914 [...]“ 3 Aber eben so uneins ist man sich in Bezug auf den Kontext, in dem die Legende gesehen und gedeutet werden muss. Viele Literaturwissenschaftler betrachten und analysieren den Text im Kontext des Prozeß Romans, doch da Kafka den Text mehrfach als Einzeltext veröffentlicht hat und „[...] so beträchtliche Unterschiede zum Romankontext [bestehen]“ 4 , ist es nahe- liegend die Betrachtung des Textes isoliert und ohne kontextuelle Bezüge, von einem textinternen Sinnzusammenhang ausgehend, vorzunehmen. Hierbei werde ich mich im Wesentlichen auf die hermeneutische Analyse von Bernd Witte 5 stützen. Die Handlung der Legende lässt sich zunächst stark verkürzt wie folgt darstellen. Ein „Mann vom Lande“ kommt zum Gesetz, vor dem ein Türhüter steht und bittet diesen um Eintritt, der ihm jedoch verwehrt wird. Da ihn ein späterer Einlass in Aussicht gestellt wird, wartet er „Tage und Jahre“ (Z.20) 6 auf die Erlaubnis zum Eintritt. Bis schließlich am Ende seines Lebens der Türhüter die Tür schließt und dem Mann, auf die Frage hin, weshalb er als Einziger die ganzen Jahre über nach Einlass verlangt hat, zu verstehen gibt, dass nur er Einlass in diese Tür erhalten konnte.
2 O. Jahraus und S. Neuhaus (Hrsg.): Kafkas „Urteil“ und die Literaturtheorie. Zehn Modellanalysen. Stuttgart 2002. S.28/29 3 Richard Sheppard: Kafka´s Vor dem Ge setz: Hermeneutic Pluralism or the Significance of Uninterpretability In: Manfred Voigts (Hrsg.): “Vor dem Gesetz”: Aufsätze und Materialien. Würzburg 1994. Sheppard diskutiert kurz die einzelnen Positionen bzgl. der gattungsspezifischen Einordnung.
4 Hartmut Binder: „Vor dem Gesetz“ – Einführung in Kafkas Welt. Stuttgart/Weimar 1993. S. 3 5 Bernd Witte: Das Gericht, das Gesetz, die Schrift: Über die Grenzen der Hermeneutik am Beispiel von Kafkas Türhüterlegende. In: K.-M. Bogdal (Hrsg.): Neue Literaturtheorien in der Praxis – Textanalyse von Kafkas „Vor dem Gesetz“. Opladen 1993 6 Die Zeilenangaben beziehen sich im folgenden immer auf den Text im Anhang
3
4
Zunächst ist erkennbar, dass das Gesetz anscheinend mit einem Haus oder vielleicht auch einer Stadt verglichen wird, in das eine Tür führt, welche bewacht wird. Es wird jedoch nie ausdrücklich gesagt, welches Gesetz tatsächlich damit gemeint ist, ob es nun ein Gebäude, das Gesetzeswerk als Summe aller positiven Gesetze, ein extrajuristisches oder moralisches Gesetz oder gar der wahre Weg zu einem erfüllten Leben ist, der für jedes Individuum anders definiert ist. 7 Ebenfalls wird mit keinem Wort erwähnt, mit welchem Anliegen der „Mann vom Lande“ zum Gesetz kommt (welches ja zumindest gegeben sein muss, wenn es sich um ein juristisches Gesetz handelt), dennoch muss der Einlass in das Gesetz für den Mann eine sehr große Bedeutung haben, denn sonst würde er nicht seine ganze Lebzeit darauf verwenden um den Zutritt gewährt zu bekommen.
Nachdem der Mann vom Lande nun zu Beginn mit einem, uns unbekanntem, Anliegen um Eintritt in das Gesetz bittet, wird ihm der Zugang für „jetzt“ (Z.3) verwehrt, aber für „später“ (Z.5) als möglich in Aussicht gestellt. Von dieser Ausgangssituation ausgehend entwickelt sich im Weiteren die Auseinandersetzung zwischen dem Mann vom Lande und dem Türhüter, die die Lebenszeit des Mannes andauert. Es wird zugleich am Anfang auch ein Paradox deutlich, denn der Türhüter verwehrt dem Mann zwar den Eintritt, aber obwohl das Tor offen ist („Da das Tor zum Gesetz offensteht wie immer [...]“ (Z.6)) und der Türhüter zur Seite tritt („[...] der Türhüter zur Seite tritt [...] (Z.7)), geht der Mann nicht hinein. Stattdessen bückt er sich, um in das Innere zu sehen. Die Geste des Bückens deutet an, dass sich der Mann dem Türhüter gegenüber erniedrigt und somit der Kampf mit dem Türhüter schon verloren ist, der eigentlich erst gar nicht aufgenommen wurde. Anscheinend durch diese demütige Geste motiviert, schüchtert der Türhüter den Mann ein, indem er von den noch folgenden Türhütern erzählt, denen der Mann begegnen würde, wenn er durch die erste Tür hinein gehen würde, die noch mächtiger sind als er. „Merke aber: Ich bin mächtig. Und ich bin nur der unterste Türhüter. Von Saal zu Saal stehn aber Türhüter, einer mächtiger als der andere“ (Z.10-12). Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage ist jedoch anzweifelbar, denn es könnte durchaus sein, dass der Türhüter weitere Türhüter nur als Mittel zur Einschüchterung „erfunden“ hat. Wie dem auch sei, zumindest bewirkt es bei dem Mann, dass er sich ob dieser „Schwierigkeiten [die] der Mann vom Lande nicht erwartet [hat]“ (Z.13/14) überfordert fühlt und in Passivität verfällt. Nun erscheint ihm auf einmal auch das Aussehen des Türhüters, „[...] als er jetzt den Türhüter [...] genauer ansieht [...]“ (Z.15/16) Furcht einflößend und er entschließt sich dann doch zu warten, „bis er die Erlaubnis zum Eintritt bekommt.“ (Z.18).
7
Hans H. Hiebel: „Später“ – Poststrukturalistische Lektüre der „Legende“
Vor dem Gesetz.
In: K.-M. Bogdal (Hrsg.): Neue Literaturtheorien in der Praxis – Textanalyse von Kafkas „Vor dem Gesetz“. Opladen 1993
4
5
Indem er nun seine Mut- und Hilflosigkeit zugibt, gibt er dem Türhüter erst recht Macht über sich und die Handlungsinitiative geht ganz auf den Türhüter über, der „ihm einen Schemel“ gibt und ihn „seitwärts von der Tür“ (Z.19) setzen lässt.
Während C. Eschweiler davon spricht, dass „der `Mann vom Lande´ [...] mit seiner Bitte um `Einlass in das Gesetz´ dem Türhüter die Macht der Erlaubnis [überträgt]“ 8 , der Eintritt für den Mann also nur so lange verboten ist, wie der Mann dem Türhüter die Entscheidung überträgt, er aber vor dessen Macht zurückschreckt, erklärt Hartmut Binder das passive Verhalten des Mannes mit einer, aus einer doppelten Handlungsaufforderung durch den Türhüter resultierenden Entscheidungsunfähigkeit. Denn indem der Türhüter zugleich das Verbot eintreten zu dürfen und die Aufforderung, zu versuchen durch das Tor zu gelangen, anspricht, ergibt sich eine Doppelbotschaft, die eine Wahl zwischen beiden Anweisungen unmöglich macht. „[Die] Mitteilung [würde] durch Befolgung mißachtet und zugleich durch Mißachten befolgt [werden]“ 9 , wodurch die Entschlusskraft des Mannes gelähmt wird und ihm nic hts anderes als Passivität übrig bleibt. Zwar macht er „viele Versuche, eingelassen zu werden“, indem er „den Türhüter durch sein Bitten“ (Z.21) ermüdet, ihn zu bestechen versucht und dessen Flöhe um Hilfe bittet, doch all diese Versuche sind durch Defensivität geprägt und führen zu keinem Erfolg.
Anfangs ist der Mann des Gesetzes wegen gekommen, und wahrscheinlich bleibt er nur deshalb wartend neben der Tür sitzen, weil ihm Hoffnung auf einen späteren Einlass gemacht wurde, doch im Laufe der Zeit konzentriert er sich immer mehr auf den Türhüter, indem er ihn „fast ununterbrochen“ (Z.31) beobachtet. Er richtet seine Konzentration also nicht mehr auf das Gesetz selbst, sondern nur noch alleine auf das „Studium des Türhüters“. Darin zeigt sich die „Vergeblichkeit seines Lebens“ 10 , da seine Anstrengungen in die falsche Richtung gehen und er sich nur auf das Individuelle und die soziale Bindung zu seinem Gegenüber, die durch Machtausübung verfälscht ist, fixiert.
Erst am Ende seines Lebens, als er schon klein ge worden und geschrumpft ist, „[...]denn der Größenunterschied hat sich sehr zu ungunsten des Mannes verändert“ (Z.46/47), nach einem lebenslangen Warten auf Einlass in das Gesetz, kommt ihm eine Erkenntnis, die ihm wie „[...] ein[...] Glanz, der unverlöschlich aus der Türe des Gesetzes bricht“ (Z.41) erscheint und durch die er im Tode dem Gesetz scheinbar näher als je zuvor kommt. Daraufhin stellt er eine letzte und vielleicht entscheidende Frage: „Alle streben doch nach dem Gesetz [...], wieso kommt
8
C. Eschweiler: Kafkas unerkannte Botschaft – der richtige „Process“. Bonn 1998. S. 74
9
Hartmut Binder: „Vor dem Gesetz“ – Einführung in Kafkas Welt. Stuttgart/Weimar 1993. S. 192
10
Bernd Witte: Das Gericht, das Gesetz, die Schrift: Über die Grenzen der Hermeneutik am Beispiel von Kafkas Türhüterlegende. In: K.-M. Bogdal (Hrsg.): Neue Literaturtheorien in der Praxis. Opladen 1993. S. 96
5
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Christine Porath, 2005, Franz Kafka - Vor dem Gesetz - Ein hermeneutischer Zugang, Munich, GRIN Publishing GmbH
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