Andr é Drawe
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Kassa- und Terminverträge im Vergleich.
Abbildung 2: Übersicht Kassa- und Terminmarkt
Abbildung 3: Rechte und Pflichten bei Optionen.
Abbildung 4: Gewinn- und Verlustprofil Long -Call.
Abbildung 5: Gewinn- und Verlustprofil Short-Call.
Abbildung 6: Verlust und Gewinnprofil Long-Put
Abbildung 7: Gewinn- und Verlustprofil Short-Put
Abbildung 8: Erwartungen, Ertragschancen, Verlustrisiken bei Optionen.
Abbildung 9: Gewinn- und Verlustprofil von Futures
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1 EINFÜHRUNG
Das Spektrum der Kapitalanlageformen verbreitert sich zunehmend. Neben klassischen Möglichkeiten der Vermögensanlage, wie z.B. die direkte Aktienanlage, gewinnen innovative Finanzprodukte an Bedeutung. Durch ihre Komplexität nehmen dabei insbesondere Optionen und Futures eine signifikante Stellung ein. Diese ermöglichen es den Anlegern, ein auf ihre jeweiligen Bedür fnisse maßgeschneidertes Risiko/ - Rendite-Profil zu erwerben. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die wesentlichen Merkmale sowie Besonderheiten von Optionen und Futures darzustellen und anhand von Beispielen zu veranschaulichen.
Zu Beginn der Hausarbeit wird kurz der Unterschied zwischen Kassa- und Terminmarkt herausgestellt. Es folgt eine Definition der in dieser Arbeit immer wieder verwendeten Fachbegriffe. Auf diesen Grundlagen aufbauend wird differenziert zwischen bedingten und unbedingten Termingeschäften. In den nachfolgenden Kapiteln werden Optionen und Futures als jeweiliger Vertreter der beiden Arten hervorgehoben.
Dabei konzentriert sich d as dritte Kapitel ausschließlich auf die wesentlichen Merkmale von Optionen. Es werden sowohl die möglichen Grundpositionen als auch Chancen und Risiken erläutert. Das vierte Kapitel stellt die Charakteristika sowie wirtschaftlichen Chancen und Risiken von Futures dar.
Im fünften Kapitel werden die Strategien von Termingeschäften anhand von 2 Fallbeispielen veranschaulicht. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung und kritischen Stellungnahme.
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2 TERMINMARKT UND TERMINGESCHÄFTE
2.1 TERMINMARKT VERSUS KASSAMARKT
Im Wertpapierhandel wird zwischen Geschäften am Terminmarkt und am Kassamarkt unterschieden. 1 Bei Termingeschäfte n erfolgt die Erfüllung eines Vertrages, d.h. die Abnahme oder Lieferung von Waren, Devisen oder Wertpapieren, zu einem späteren Termin als die
Vertragsvereinbarung. 2 Die Qualität, Menge sowie der Preis und Erfüllungszeitpunkt werden jedoch bei Geschäftsabschluss determiniert. Der Kassamarkt hingegen ist ein börsennotierter Handel von Aktien und Zinsinstrumenten, bei denen der Vertragsabschluß und die Vertragserfüllung nahezu zeitgleich erfolgen.
Abbildung 1: Kassa- und Terminverträge im Vergleich 3
Auf eine detaillierte Darstellung des Kassamarkts wird aufgrund der Themenstellung dieser Arbeit verzichtet. Stattdessen werden nachfolgend die wesentlichen Arten und Merkmale von Termingeschäften beschrieben.
1 Vgl. Steinbrenner 2001, 17
2 Vgl. Hull 2001, 1
3 Vgl. Steinbrenner 2001, 17
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Termingeschäfte können standardisiert an amtlichen Börsen
abgeschlossen werden. Als größte Börsen der Welt gelten der „Chicago Board of Trade“, die „Chicago Mercantile Exchange“, die „London Financial Futures & Options Exchange“ und die zur Deutschen und zur Schweizer Börse gehörende „European Exchanges“ (EUREX), bei der ausschließlich ein elektronischer Handel stattfindet. Alternativ können Termingeschäfte auch außerbörslich als so genannte „Over-The-Counter“ (OTC) - Geschäfte individuell gestaltet werden.
Transaktionen an einer Terminbörse wie der EUREX können im Vergleich zu OTC - Geschäften schnell und kostengünstig abgeschlossen werden, da sich die Vertragsparteien nicht direkt gegenüber stehen. Stattdessen ist hier eine „Clearingstelle“ (oder ein „Clearinghouse“) zwischengeschaltet. Diese verbürgt sich für die Erfüllung und übernimmt die Bonitätsprüfung der jeweiligen Partner. 4
Bei heutigen Termingeschäfte n handelt es sich nahezu ausschließlich um den Handel vo n Wertpapieren und Devisen. Diese werden oft unter dem Begriff „Derivate“ oder „derivative Finanzinstrumente“ zusammengefasst. Explizit sind darunter Anlagen zu verstehen, deren eigener Wert wiederum vom Wert eines anderen Finanztitels (Basiswert) abhängt. 5
2.3.1 BASISWERT
Der Basiswert kann jeder Vermögensgegenstand sein, für den ein Marktpreis festgestellt werden kann. Der Basiswert wird auch als Basisinstrument, Bezugswert, Bezugsobjekt, Underlying Abnahme- bzw. Andienungsinstrument bezeichnet. 6 Als Basiswerte kommen sowohl reale Werte, wie z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Devisen oder Handelswaren, als auch nicht real existierende Werte, wie z.B. Indizes, in Betracht. 7
4 Vgl. eurex clearing 2004
5 Vgl. Hull 2001a, 18
6 Vgl. Duden, Fremdwörterbuch, 1376
7 Vgl. Steinbrenner 2001, 28
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Bei real existierenden Basiswerten kann eine tatsächliche Lieferung oder ein Barausgleich des Wertes erfolgen. Bei nicht lieferbaren Basiswerten ist lediglich ein Barausgleich möglich. Es findet weder ein Erwerb noch eine Veräußerung des Basiswertes statt. Hierbei wird der Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Marktwert des Basiswertes und dem vereinbarten Basispreis und ermittelt und zwischen den Vertragspartnern ausgezahlt.
2.3.2 BASISPREIS
Der Basispreis, oft auch Bezugspreis, Ausübungspreis oder Strike-Preis genannt, legt den Kurs für den Basiswert fest. Der Basispreis gibt den Kurs an, zu dem der Basiswert (je nach Termingeschäft) entweder am Ende der Laufzeit oder zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit bezogen werden kann. 8
2.3.3 LAUFZEIT
Terminpositionen besitzen eine festgelegte Gültigkeitsdauer, die von den Börsen im Voraus festgelegt wird. 9 Die Laufzeit beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und endet an einem bestimmten zuvor in den Emissionsbedingungen determinierten Tag. Häufig laufen der börsliche Handel und die Möglichkeit, eine Terminposition zu kaufen bzw. zu verkaufen, wenige Tage vor Laufzeitende aus. Nach dem Verfalldatum sind alle Ansprüche aus dem Termingeschäft durch Fristablauf erloschen. Eine unerwünschte Kursentwicklung kann nicht durch „Abwarten auf bessere Kurse“ durchgehalten werden. Hier liegt ein bedeutender Unterschied zur Direktanlage in Aktien.
2.3.4 MENGE DES BASISWERTES / BEZUGSVERHÄLTNIS
Das Bezugsverhältnis drückt aus, auf wie viele Einheiten des Basiswerts sich jeweils eine Terminposition bezieht bzw. wie viele Bruchteile des Basiswerts mit jeweils einem Kontrakt bezogen werden können. 10 Ist ein Barausgleich vorgesehen, so gibt das Bezugsverhältnis an, wie viele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Barausgleichs zugrunde zu legen sind. 11
8 Vgl. Harter/Franke/Hogrefe/Seger 2000, 116
9 Vgl. Heussinger 2000, 60
10 Vgl. Heussinger 2000, 60
11 Vgl. Deutsche Bank 24 2001, 45
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2.3.5 HEBEL
Der Hebel misst das Ausmaß der effizienteren Nutzung des Kapitals bei der Investition in Terminrechte im Vergleich zur Direktinvestition. Der Hebel gibt demnach an, um das Wievielfache sich die Rendite einer Kapitalanlage steigern lässt, wenn statt des Basiswerts Terminpositionen erworben werden. 12
Der Hebel einer Terminposition ist also darauf begründet, dass für dessen Erwerb im Vergleich zum Basiswert weniger Kapital eingesetzt werden muss. Daraus folgt, dass die Terminposition überproportional auf Veränderungen des Kurses des Basiswertes reagiert. Beispiel: Steigt eine Aktie um 1%, so würde theoretisch die Terminposition bei einem Hebel von drei um 3% steigen.
Bei Termingeschäften liegt dessen Erfüllung in der Zukunft. Daraus ergeben sich Risiken für die Beteiligten. So ist im Voraus nicht abzusehen, ob die Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus dem Kontrakt nachkommen können. Als Garantie für den Willen und die Fähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtung, müssen die Akteure deshalb beim Abschluss einer Terminbörsentransaktion grundsätzlich Sicherheiten - so genannte Margins - auf einem speziellen Konto (Margin-Konto) hinterlegen. 13
Grundsätzlich können 3 Einsatzmotive für Terminkontrakte unterschieden werden:
Spekulationsmoti v:
Terminkontrakte werden als einzelne Termingeschäfte eingesetzt, um kurzfristige spekulative Gewinne zu erzielen.
Arbitragemotiv:
Terminkontrakte können zur Erzielung von Kursgewinnen durch Kursunterschiede zwischen zwei Kontraktarten bzw. zwischen Kassa- und Terminmarkt dienen.
12 Vgl. Steinbrenner 2001, 23
13 Vgl. Götte 2001, 244; Gräfer/Beike/Scheid 1998, 326
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Absicherungsmotiv:
Terminkontrakte können dazu eingesetzt werden, um offene (nicht verkaufte) Kassapositionen gegen Kursschwankungen bzw. Preisrisiken abzusichern. Hierbei entsteht durch eine Preisbewegung am Kassamarkt zwar ein Verlust bei der abzusichernden Position. Durch den Einsatz der Terminposition kommt jedoch es zu einem Gewinn des Terminkontraktes (Risikokompensation, Hedging). 14
Termingeschäfte k önnen nach den Rechten der Vertragspartner differenziert werden. Es wird zwischen bedingten und unbedingten Termingeschäften unterschieden.
2.6.1 BEDINGTE TERMINGESCHÄFTE
Bedingte Termingeschäfte zeichnen sich durch eine asymmetrische Verteilung von Rechten und Pflichten aus. 15 Dies bedeutet, dass der Käufer bzw. Inhaber von bedingten Terminprodukten ein Wahlrecht bezüglich der Erfüllung des Vertrages besitzt, während der Verkäufer lediglich eine Verpflichtung eingehen kann. 16
Die Asymmetrie bei solchen Kontrakten besteht also darin, dass ein Recht auf der einen S eite, eine Verpflichtung auf der anderen Seite gegenübersteht. Der Verkäufer eines solchen Rechts wird aufgrund seiner Position im Vertrag auch als Stillhalter bezeichnet. 17 Er muss sich solange „still verhalten“ bis der Optionsinhaber sein Recht ausübt oder verfallen lässt. Für die Gewährung eines solchen Rechts muss vom Käufer eine Prämie an den Verkäufer des Rechts geleistet werden. Als bedingte Termingeschäfte gelten Optionen, Optionsscheine und optionsähnliche Instrumente (sog. „Caps“ und „Floors“).
2.6.2 UNBEDINGTE TERMINGESCHÄFTE
Im Gegensatz zu bedingten Termingeschäften existiert b ei einem unbedingten Termingeschäft für keine der beteiligten Parteien eine Wahlmöglichkeit. Vielmehr hat der Käufer am Fälligkeitstermin auf jeden
14 Vgl. Büschgen 1997, 145
15 Vgl. Göppl/Bühler/Rosen 1990, 49 sowie Heussinger 2000, 33
16 Vgl. Eller 1996, 10
17 Vgl. Rettberg 1995, 189; Sommerer 1994, 62; Usczcapowski 1999, 45
Arbeit zitieren:
Andre Drawe, 2005, Arten und Aufgaben von Optionen und Futures des Effektenmarktes, München, GRIN Verlag GmbH
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